Fachbeiträge & Kommentare zu Arzt

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Tarifeinigung für die Besch... / 11 Nebeneinander von TV-L und TV-Ärzte

Tarifregelungen zur Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken enthalten sowohl der zwischen der TdL und den Gewerkschaften, insbesondere ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion, geschlossene TV-L (§ 41 TV-L, Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken) als auch der zwischen der TdL und der Gewerkschaft Marburger Bund geschlossene Tari...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Tarifeinigung für die Besch... / 5.2 Absenkung der Arbeitszeit an Universitätskliniken im Tarifgebiet Ost (ab 1.1.2027, 1.1.2028, 1.1.2029)

Nach § 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. c) TV-L beträgt die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen im Tarifgebiet Ost 40 Stunden. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2026 auch für die Beschäftigten an Universitätskliniken im Tarifgebiet Ost. Die Tarifvertragsparteien haben in der Tarifrunde 2026 vereinbart: Die durchschnittliche regelmäßige wöchent...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.5 Diagnostik "mit geeigneten Methoden"

Bereits 1999 hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil klargestellt[1]: "Der Arzt darf nicht ohne jede Einschränkung Untersuchungen vornehmen, die er oder der Arbeitgeber für sachdienlich hält". Der Arzt ist daher verpflichtet, nach pflichtgemäßem ärztlichem Ermessen in Kenntnis der jeweiligen Arbeitsplatzverhältnisse individuell zu prüfen, welche körperlichen oder klinis...mehr

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Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 5.2 Versorgungssituation und Nachwuchsentwicklung

Während die betriebsärztliche Betreuung größerer Betriebe überwiegend gewährleistet ist, haben insbesondere viele Klein- und Kleinstbetriebe bisher keine Betriebsärzte bestellt. Als Ursachen hierfür werden u. a. eine mangelnde Kenntnis der Regelungen und die lückenhafte Überwachung, aber auch eine mangelnde Akzeptanz der Angebote durch die Geschäftsführung angeführt. Idealerw...mehr

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Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 1 Einführung: Ganzheitlichkeit in der Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst die Gesamtheit der arbeitsbedingten Einwirkungen (Belastungen) auf Beschäftigte und die Auswirkungen auf deren Gesundheit. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) definiert seit 2008 Vorsorgeanlässe einerseits expositionsbezogen und verfolgt andererseits ein umfassendes arbeitsmedizinisches Vorgehen im Sinne eines ganz...mehr

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Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 1 Einführung

Mit dem Arbeitssicherheitsgesetz vom 12.12.1973 wurde die Bestellung von Betriebsärzten geregelt und die Aufgaben von Betriebsärzten in § 3 ASiG umfassend definiert: Dazu gehört u. a. die Beratung des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsschutzes, der Arbeitsgestaltung und der Unfallverhütung. In vielen Bereichen der Arbeitsmedizin hat in den folgende...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.6 Spezialthema: Optimierung der Versorgungswerkrente als Beratungsleistung

Manche Mandanten sind Mitglied in einem Versorgungswerk (z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, etc.) und können, in gewissen Grenzen, zwei Punkte frei entscheiden: Wieviel Beitrag Sie leisten wollen? Ab wann Sie die Rente beziehen wollen? Das ist nicht neu und auch den Mandanten bekannt. Mandanten wissen aber nicht, welche Auswirkungen Ihre Entscheidungen, oder auch Nicht-Entsch...mehr

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Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.3 Vorsorgeanlässe

Arbeitsmedizinische Vorsorge erfolgt grundsätzlich im Interesse des Beschäftigten zur frühzeitigen Erkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen mit der zentralen Fragestellung, ob von der Tätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten ausgeht. Sie dient damit ausschließlich dem Selbstschutz des Individuums. Pflichtvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.5 Wahl des untersuchenden Arztes

Der Arbeitgeber ist in der Wahl des Arztes nicht frei. Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TVöD / § 3 Abs. 5 Satz 2 TV-L einigen sich Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat auf einen Arzt, der die Untersuchungen nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L durchführt. Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, führt der Betriebsarzt, ein Personalarzt oder ein Amtsarzt die Untersuchung durch. So...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.4 Ärztliche Bescheinigung

§ 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L verpflichtet den Beschäftigten, dem Arbeitgeber mit ärztlicher Bescheinigung nachzuweisen, dass er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Dies bedeutet in der Praxis, dass der untersuchende Arzt dem Beschäftigten eine Bescheinigung aushändigt, welche der Beschäftigte dem Arbeitgeber vorlegt. Eine direkte Ü...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 3.4 Mitteilung des Untersuchungsergebnisses

Der untersuchende Arzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Die Mitteilung des Untersuchungsergebnisses an den Arbeitgeber kann grundsätzlich auf zwei Weisen erfolgen. Eine Möglichkeit ist die Entbindung des Arztes von der ärztlichen Schweigepflicht durch den Bewerber. Der untersuchende Arzt ist sodann berechtigt, dem Arbeitgeber eine allgemeine Stellungnahme zur gesundh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.2 Umfang der ärztlichen Untersuchung

Ordnet der Arbeitgeber rechtmäßig eine Untersuchung nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L an, ist der Beschäftigte verpflichtet, sich dieser zu unterziehen. Darüber hinaus trifft den Beschäftigten hinsichtlich der Durchführung der Untersuchung eine Mitwirkungspflicht. Es genügt gerade nicht, lediglich beim Arzt zu erscheinen und dessen Untersuchungen duldend über sich ergeh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.6 Pflichten des Beschäftigten

Verlangt der Arbeitgeber rechtmäßig die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L von einem Beschäftigten und kommt dieser dem Verlangen nicht nach, verletzt der Beschäftigte seine arbeitsvertraglichen Pflichten.[1] Hinweis Dem Arbeitgeber ist es nicht zumutbar, aufgrund einer nach den Angaben des Beschäftigten zustande gekommenen priva...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 3.3 Durchführung der ärztlichen Untersuchung

Die Durchführung der Untersuchung darf nur durch einen Arzt erfolgen. Der untersuchende Arzt kann vom Arbeitgeber bestimmt werden. Es kann sowohl ein beim Arbeitgeber angestellter Arzt (z. B. Betriebsarzt) als auch jeder andere Arzt beauftragt werden. Praxis-Tipp Da der Betriebsarzt naturgemäß mit den betrieblichen Gegebenheiten und Anforderungen am besten vertraut ist, liegt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 4.3 Jugendarbeitsschutz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht eine Reihe ärztlicher Untersuchungen für Jugendliche (15-17 Jahre) vor (§§ 32 ff. JArbSchG). Nach § 32 Abs. 1 JArbSchG darf ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber eine entsprechende Beschein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 3.6 Rechtsfolgen

Eine Pflicht zur Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung im Rahmen der Einstellung besteht nicht. Mit der Verweigerung an der Teilnahme oder der Nichtvorlage eines ärztlichen Zeugnisses über die Untersuchung kann der Arbeitgeber jedoch von der Einstellung absehen. Auch wenn der Arzt zum Ergebnis kommt, dass der Bewerber nicht für die Besetzung der Stelle geeignet ist, wird...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.9 Mitbestimmungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrats

Mitbestimmungsrechte von Personal- oder Betriebsrat sind lediglich bei der Wahl des untersuchenden Arztes berührt. Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TVöD / § 3 Abs. 5 Satz 2 TV-L einigen sich Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat auf einen Arzt, der die Untersuchungen nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L durchführt. Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, führt der Betriebsarzt, e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 3.5 Kosten der Untersuchung

Die Kosten der Einstellungsuntersuchung hat, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, der Arbeitgeber zu tragen (§§ 675, 670 BGB). Zu den Untersuchungskosten gehören Gebühren für Ärzte, Kosten von Laboruntersuchungen, Kosten einer eventuell erforderlichen stationären Unterbringung im Zusammenhang mit der Untersuchung wie auch Fahrtkosten, sofern der Bewerber ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.8 Kosten der Untersuchung, Freistellung

Sämtliche Kosten der ärztlichen Untersuchung hat der Arbeitgeber zu tragen (§ 3 Abs. 4 Satz 3 TVöD / § 3 Abs. 5 Satz 3 TV-L). Zu den Untersuchungskosten gehören z. B.: Gebühren für Ärzte, Kosten von Laboruntersuchungen, Kosten einer eventuell erforderlichen stationären Unterbringung im Zusammenhang mit der Untersuchung, Fahrtkosten, sofern der Beschäftigte einen Arzt außerhalb se...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 4.1 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge hat den Zweck, arbeitsplatzbedingte Erkrankungen sowie Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und ihnen vorzubeugen. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) unterscheidet zwischen 3 Kategorien der Vorsorge: Pflichtvorsorge: Pflichtvorsorgeuntersuchungen i. S. v. § 4 ArbMedVV sind bei besonders gefährdenden Tätigkeiten, di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.1 Begriff der "begründeten Veranlassung"

Einzige Voraussetzung um den Beschäftigten im laufenden Arbeitsverhältnis nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L wirksam zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und damit auch zur Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung zu verpflichten ist das Vorliegen einer begründeten Veranlassung seitens des Arbeitgebers. Das bedeutet, der Arbeitgeber darf eine ärztliche Untersuchun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 4.6 Gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes

Bei Zweifeln an einer durch den Beschäftigten angezeigten und ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch eigene Nachforschungen im Rahmen der gesetzlich Zulässigen zu erschüttern versuchen. In der Praxis greift der Arbeitgeber hierfür häufig auf den Medizinischen Dienst der Krankenkassen zurück. Na...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.10 Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Sofern der untersuchende Arzt zum Ergebnis kommt, dass der Beschäftigte nicht (mehr) zur Leistung der arbeitsvertraglichen Tätigkeiten in der Lage ist, kann der Arbeitgeber basierend auf dieser Aussage verschiedene arbeitsrechtliche Maßnahmen ableiten. Ist ein Beschäftigter dauerhaft nicht in der Lage, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, besteht für den ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 4.2 Nachtarbeit

Gemäß § 6 Abs. 3 ArbZG sind Nachtarbeitnehmer berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als 3 Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Ein Nachtarbeitnehmer ist gemäß § 2 Abs. 4 ArbZG ein Arbeitne...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.3 Ärztliche Untersuchung bei Arbeitsunfähigkeit

Bei Zweifeln an einer durch den Beschäftigten angezeigten und ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, kann der Arbeitgeber den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch eigene Nachforschungen im Rahmen der gesetzlich Zulässigen zu erschüttern versuchen. Regelmäßig stellt sich daher für den Arbeitgeber die Frage, ob er auf Grundlage von § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Ab...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 3.2 Einwilligung

Für die Einwilligungserklärung gelten die datenschutzrechtlichen Grundsätze von § 26 Abs. 2 BDSG sowie der DSGVO. Nach Art. 4 Nr. 11 DSGVO muss die betroffene Person in informierter Weise und unmissverständlich den Willen zu einer Einwilligung bekunden. Es ist daher ratsam, dass der Arbeitgeber den Bewerber vor der Einwilligungserklärung mindestens über den Zweck der Datenvera...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 4.4 Infektionsschutz

Mit Tätigkeiten im Verkehr mit Lebensmitteln i. S. v. § 42 Abs. 1 IfSG dürfen Personen erstmals nur beschäftigt werden, wenn durch eine Bescheinigung des Gesundheitsamts oder eines Arztes, die nicht älter als 3 Monate sein darf, nachgewiesen worden ist, dass die dort bezeichneten Hinderungsgründe nicht bestehen (§ 43 IfSG). Treten bei Personen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit H...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.7 Rechtsmittel des Beschäftigten

Für den Beschäftigten besteht die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung gerichtlich überprüfen zu lassen.[1] Unterzieht sich ein Beschäftigter einer durch den Arbeitgeber unrechtmäßig angeordneten Untersuchung, stellt dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, was grundsätzlich Schadensersatzansprüche nach §§ 280 Abs....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 4.7 Freistellungsanspruch für ärztliche Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft

Eine schwangere Frau hat gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Freistellungsanspruch für Untersuchungen, die im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind (§ 16 MuSchG). Der Freistellungsanspruch steht nicht gesetzlich versicherten Frauen gleichermaßen zu (§ 16 Satz 2 MuSchG). Der Anspruch besteht, soweit Unte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.11 Tarifliche Sonderregelungen

§ 33 Abs. 4 TVöD / § 33 Abs. 4 TV-L regelt einen Sonderfall der ärztlichen Untersuchung. Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 TVöD / § 33 Abs. 4 Satz 1 TV-L endet das Arbeitsvertragsverhältnis automatisch mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach der Beschäftigte voll oder teilweise erwerbsgemindert ist. Bei einer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 1.3 Steuerbefreiung und Konkurrentenschutz

Rz. 7 Die Besteuerung belastet die Tätigkeit einer Körperschaft aus betriebswirtschaftlicher Sicht erheblich. Eine Steuerbefreiung reduziert diese Kosten und ermöglicht es der Körperschaft, ihre Leistungen wesentlich günstiger anzubieten als ein nicht steuerbefreiter Konkurrent. Steuerbefreiungen können daher den Wettbewerb verzerren und zu einer gleichheits-, und damit nach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.21 Arbeitsgemeinschaften medizinischer Dienst (§ 5 Abs. 1 Nr. 21 KStG)

Rz. 285 Von der KSt befreit sind die Arbeitsgemeinschaften medizinischer Dienst nach § 278 SGB V und der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkasse nach § 282 SGB V. Die Steuerbefreiung greift ein, wenn diese Institutionen nicht als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind, wie dies in den alten Bundesländern geschehen ist. Als Körperschaften des...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / 2.3 Online-Beratung zwischen Arzt und Unternehmen

Telefonischer Kontakt zwischen Unternehmern und deren Sicherheitsfachkräften mit dem Betriebsarzt sind seit Jahrzehnten selbstverständlich. Ebenso können allgemeine und anlassbezogene Beratungen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz, dem Arbeitsschutzgesetz sowie der ArbMedVV oder zur Umsetzung des Mutterschutzgesetzes über Video-Telefonie durchgeführt werden. Hierfür können auch w...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / 2.5 Telekonsil zwischen Ärzten

Der fachliche Austausch über Verfahren, Befunde, Diagnosen und deren Therapien ist sowohl zwischen Arbeitsmedizinern bei fachlichen und Auslegungsfragen von Vorschriften als auch zwischen dem Betriebsarzt und anderen Fachärzten, z. B. aus den Gebieten der Gynäkologie (Mutterschutz), Radiologie und Neurologie (BEM), von großer Bedeutung. Da hierbei häufig Patientendaten Erwäh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3 Ärztliche Verordnung

Rz. 19 Anstelle der Bewilligung durch einen öffentlich-rechtlichen Leistungsträger tritt nach Abs. 1 Satz 2 die ärztliche Verordnung der Maßnahmen. Dadurch soll gewährleistet sein, dass ein approbierter Arzt[1] Gewähr für die korrekte Entscheidung bzw. Erforderlichkeit der Maßnahme bietet. Das Recht des Arbeitnehmers auf freie Arztwahl wird hierdurch aber nicht berührt, sofe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / 2.1.2 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Individuelle Erhebungen der Krankheitsvorgeschichte und Beratungen im Rahmen der Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge wurden als Online-Sprechstunde in allen bisherigen Pilotprojekten in hohem Maße akzeptiert. Es können dabei auch vorangegangene Untersuchungen (Blut- und Urinbefunde, apparative Untersuchungen) mit einbezogen und die Ergebnisse erläutert werden. Wichtig Bera...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / 2.1.1 Grundsätzliche Anforderungen an die Durchführung einer Videosprechstunde

mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / 3 Datenschutz und Sicherheitsanforderungen an Speicherung und Übermittlung von Patientendaten

Gemäß Art. 4 Nr. 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umfassen Gesundheitsdaten "personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person beziehen". Diese dürfen nur mit Einwilligung des Patienten oder gesetzlicher Erlaubnis gespeichert werden. Sie dürfen nur dann preisgegeben werden, wenn gesetzliche Vorschriften dem Arzt e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.2 Nachweispflichten

Rz. 36 Der Inhalt der Nachweispflicht nach Abs. 2 richtet sich danach, in wessen Trägerschaft die Maßnahme erfolgt: Wenn die Maßnahme von einem öffentlich-rechtlichen Leistungsträger bewilligt worden ist, kommt der Arbeitnehmer seiner Nachweispflicht durch Vorlage des Bewilligungsbescheids nach. Der Mindestinhalt dieses Bescheids ist die Benennung des Leistungsberechtigten (...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EFZG)

Rz. 21 Aus der Verweisung folgt nicht, dass die Grundsätze der Einheitlichkeit des Versicherungsfalls anwendbar sind, auch wenn § 9 Abs. 1 Satz 1 zur Begründung des Entgeltfortzahlungsanspruchs zunächst auf die Arbeitsverhinderung abstellt. Diese Arbeitsverhinderung beruht aber regelmäßig gerade nicht auf einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit. Vielmehr unterscheiden sic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / 2.2 Telediagnostik in der arbeitsmedizinischen Vorsorge und Telemonitoring

Leistungen, die der Arzt nicht höchstpersönlich erbringen muss, darf er an nichtärztliche Mitarbeitende delegieren, wenn sie hierfür entsprechend ausgebildet und befähigt sind.[1] So ist es durchaus üblich, dass nach erhobener Krankheitsvorgeschichte die erforderlichen technischen und apparativen Untersuchungen (wie Puls, Blutdruck, EKG, Sehtest, Hörtest, Lungenfunktion, Blu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer / 2.1 Berechnung des Gesamtumsatzes

Der maßgebliche Gesamtumsatz des Kleinunternehmers bestimmt sich nach § 19 Abs. 2 UStG.[1] Dabei ist von dem steuerbaren Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG auszugehen. Damit gehören Einfuhren aus dem Drittlandsgebiet nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG und der innergemeinschaftliche Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG nicht zum Gesamtumsatz. Darüber hinaus sind auch bestimmte steuerfrei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / 1 Einführung

Neben den Herausforderungen durch den Fachkräftemangel, gesetzlichen Vorgaben und einer steigenden Belastung der Arbeitnehmer ist auch die Arbeitsmedizin gefordert, zeitnah und flexibel zu kommunizieren und zu reagieren. Aufgrund der wachsenden Versorgungslücke, die durch den demografischen Wandel und eine hohe Nachfrage entsteht, muss die Arbeitsmedizin insbesondere für Kle...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / 2.1 Videosprechstunde/Videotelefonie

Seit Videotelefonie in akzeptabler Qualität zur Verfügung steht, wird sie auch für ärztliche Konsultationen genutzt, um die medizinische Versorgung weltweit zu verbessern. In Deutschland wurde erst 2018 das Fernbehandlungsverbot gelockert. Seitdem dürfen Ärzte Patienten auch ohne vorherigen persönlichen Kontakt über Videosprechstunden untersuchen und behandeln. Patientenrech...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.3 Unterschiede nach Beschäftigtenstatus

Statusmerkmale werden gern als Differenzierungsgründe herangezogen, da sie scheinbar objektive und neutrale Differenzierungen ermöglichen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Untersuchung der Gruppenbildung In einem ersten Schritt ist die Gruppenbildung vergleichbarer Arbeitnehmer zu untersuchen. Gleichbehandlung kann verlangen, wer zu den vergleichbaren Arbeitnehmern gehört. Ve...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / Zusammenfassung

Überblick Digitale Technologien und telemedizinische Verfahren sind mittlerweile im Gesundheitswesen weit verbreitet. Auch in der zukunftsorientierten Arbeitsmedizin sind in Ergänzung der bestehenden Betreuungsformen bereits zahlreiche Anwendungsgebiete der Telematik identifiziert. Ziel muss eine sichere Anwendung und eine breite Akzeptanz der Instrumente sein – insbesondere...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2 Ärzte in der Weiterbildung

3.2.1 Allgemeines Rz. 40 Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) vom 15.5.1986 enthält besondere Befristungsregelungen, durch die der Abschluss befristeter Arbeitsverträge zur Beschäftigung approbierter Ärzte zum Zweck der Weiterbildung erleichtert werden soll.[1] Das Gesetz sollte ursprünglich am 31.12.1997 außer Kraft treten. Di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.6.2 Vertragsdauer

Rz. 54 Innerhalb der Höchstbefristungsdauer können nicht beliebig viele befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Vielmehr bestimmt § 1 Abs. 3 Satz 5 ÄArbVtrG, dass die Befristung den Zeitraum nicht unterschreiten darf, für den der weiterbildende Arzt die Weiterbildungsbefugnis besitzt. Ist bei Vertragsschluss absehbar, dass der weiterzubildende Arzt den angestrebten ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.7 Unterbrechungszeiten

Rz. 55 Nach § 1 Abs. 4 ÄArbVtrG werden im Einvernehmen mit dem weiterzubildenden Arzt die in § 1 Abs. 4 Nr. 1–5 ÄArbVtrG genannten Unterbrechungszeiten nicht auf die jeweilige Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses nach § 1 Abs. 3 ÄArbVtrG angerechnet. Dies führt allerdings nicht zu einer automatischen Verlängerung des Arbeitsvertrags um den jeweiligen Unterbrechungszeit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.5 Sachgrund

Rz. 48 Nach § 1 Abs. 1 ÄArbVtrG liegt ein die Befristung des Arbeitsvertrags rechtfertigender Sachgrund vor, wenn die Beschäftigung des Arztes seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zum Facharzt oder dem Erwerb einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder dem Erwerb einer Zusatzbezeichnung, eines Fachkundenachweises oder einer Bescheinigung über eine fak...mehr