Fachbeiträge & Kommentare zu Arzt

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zfs 06/2026, Nichtbeibringu... / 1 Aus den Gründen:

“… 1. Ohne Erfolg wendet sich der Antragsteller mit der Beschwerde gegen die Annahme des VG (VG Stuttgart, Beschl. v. 8.10.2025 – 5 K 6262/25), dass die auf § 46 Abs. 3, § 13a S. 1 Nr. 2 Buchstabe a 2. Alt. i.V.m. Nummer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV gestützte Gutachtensanordnung v. 10.2.2025 und damit auch die Entziehungsverfügung v. 4.6.2025 aller Voraussicht nach keinen rech... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.1.3 Qualifikation

Der Arzt muss berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen.[1] Er darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem Beschäftigten ausüben. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge muss der Arzt die Vorschriften der ArbMedVV beachten und die dem Stand der Arbeitsmedizin entsprechenden Regeln und Erkenntnisse ber... mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.1.2 Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt zu beauftragen.[1] Ist ein Betriebsarzt nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig diesen auch mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen. Dem Arzt sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anl... mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.1 Übungsleiterfreibetrag bis zu 3.300 EUR jährlich

Große praktische Bedeutung kommt dem Übungsleiterfreibetrag zu, den der Gesetzgeber für bestimmte Nebentätigkeiten gewährt. Die Einnahmen aus einer begünstigten Nebentätigkeit bleiben bis zu 3.300 EUR (2025: 3.000 EUR) pro Jahr steuerfrei. Der Freibetrag wurde zum 1.1.2026 zur weiteren Steigerung des ehrenamtlichen Engagements der Bürger in gemeinnützigen, mildtätigen oder k... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Einfluss von Sonderregelung... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist, er wird im Rahmen seines Unternehmens tätig. Mit dem Verkauf des neuen Röntgengeräts führt er eine Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG aus, da er dem Kunden die Verfügungsmacht an dem Gegenstand verschafft. Die Lieferung wird im Rahmen eines Tauschs mit Baraufgabe ... mehr

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Einfluss von Sonderregelung... / 2.1 Sachverhalt

Unternehmer U betreibt in Hamburg den Handel mit Medizintechnik. Insbesondere stattet er Arztpraxen mit medizinischen Geräten aus. Im März 2025 hatte er an eine orthopädische Praxis ein neues digitales Röntgengerät verkauft. Wegen Erweiterung der Praxis war der Orthopäde im August 2026 an U mit der Bitte herangetreten, ein neues, leistungsstärkeres Gerät zu liefern und das 2... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Datenschutz (Kinder- und Ju... / 1.3 Übermitteln/Nutzen von Daten

Daten dürfen an Dritte übermittelt oder genutzt werden, wenn die Übermittlung oder Nutzung dem selben Zweck dient wie die Datenerhebung (Zweckbindungsgrundsatz).[1] Außerdem dürfen sie übermittelt werden, wenn es erforderlich ist, damit das Jugendamt eine seiner Aufgaben nach dem SGB VIII erfüllen kann ("eigennützige Übermittlung"), aber auch, damit ein anderer Sozialleistung... mehr

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 2.3.4 Vorsteuerberichtigung des Hauptgebäudes in 2026

Neben der in 2026 grundsätzlich weiter vorhandenen Änderung der Verhältnisse durch die andere Nutzung ab dem 1.1.2025, ergibt sich durch den erneuten Mieterwechsel eine weitere Änderung der Verhältnisse. R vermietete eine bis 31.12.2025 durch zulässige Option steuerpflichtig genutzte Einheit in 2026 an den Augenarzt A, der nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfreie, den Vorsteuerabzug... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.2.1 Eigener Hausstand am Wohnort, der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist

Unabhängig davon, ob jemand verheiratet oder ledig ist, erfüllt er die Voraussetzung für eine doppelte Haushaltsführung, wenn er eine Hauptwohnung am Wohnort hat, die sein Lebensmittelpunkt ist, und eine Zweitwohnung am Tätigkeitsort hat, von der aus er seiner Tätigkeit nachgeht. Das BMF verlangt, dass die Entfernung "der Zweitwohnung zur ersten Tätigkeitsstrecke" mindestens w... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Sauer, SGB III Einführung / 9 Weitere Änderungen des SGB III in den Jahren 2011 und 2012

Rz. 52 Mit Wirkung zum 3.5.2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst als Nachfolge des Zivildienstes durch das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes v. 28.4.2011 (BGBl. I S. 687) den Tatbeständen hinzugefügt, deren Zeiten bei der Ermittlung des Bemessungszeitraumes außer Betracht bleiben. Rz. 53 Durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicher... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Stufenweise Wiedereingliede... / 1 Ziel

Die stufenweise Wiedereingliederung eines Arbeitnehmers soll dessen medizinische Rehabilitation unterstützen, ihn zügig in das Arbeitsleben integrieren und den Erhalt des Arbeitsplatzes sichern. Dabei kooperieren Arbeitnehmer, Arbeitnehmer- oder Personalvertretung, Arbeitgeber, Arzt, Betriebsarzt und Krankenkasse (oder ein anderer Rehabilitationsträger). Jeder Beteiligte kann ei... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Bei schwerer Krankheit oder Anhaltspunkten für eine mögliche geistige Insuffizienz

Rz. 27 Besteht eine schwere Krankheit oder gibt es Anhaltspunkte für eine geistige Insuffizienz eines Beteiligten, ist der Notar gehalten, Ermittlungen zur Geschäftsfähigkeit vorzunehmen. Den Umfang der erforderlichen Ermittlungen bestimmt der Notar nach pflichtgemäßem Ermessen.[50] Bei einem körperlich Kranken wird regelmäßig bereits das anlässlich der Beurkundung geführte ... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 9 Verfahren

Die Rehabilitationseinrichtung oder der behandelnde Arzt beurteilt, ob eine stufenweise Wiedereingliederung notwendig ist und leitet diese ein. Dazu ist Einvernehmen mit dem Arbeitgeber und dem Versicherten herzustellen, die der Maßnahme zuzustimmen haben. Alternativ dazu kann die Krankenkasse innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus der Rehabilitationseinrichtung eine... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 3 Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit

Die ärztliche Feststellung der Teilarbeitsfähigkeit löst keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Folgen aus. Insbesondere gilt der Arbeitnehmer während der Wiedereingliederung als weiterhin arbeitsunfähig, da er arbeitsvertraglich seine volle, ungeschmälerte Arbeitsleistung zu erbringen hat. Der Arbeitnehmer ist gemäß § 5 Abs. 1 EFZG verpflichtet, dem Arbeitgeber das Vorliegen... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 2 Durchführung

Der Arzt soll gemäß § 74 SGB V auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Art und Umfang der infrage kommenden Tätigkeiten angeben und in geeigneten Fällen die Stellungnahme des Betriebsarztes oder mit Zustimmung der Krankenkasse die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes einholen.[1] mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Verbrauchervertrag

Rz. 195 S. 2 gilt nur für Verfahren, die die Beurkundung eines Verbrauchervertrags zum Gegenstand haben.[576] Ein Verbrauchervertrag ist nach § 310 Abs. 3 BGB ein Vertrag zwischen einem Unternehmer (§ 14 BGB) und einem Verbraucher (§ 13 BGB); diese Legaldefinition gilt auch i. R. von § 17 Abs. 2a. [577] Existenzgründer sind bei auf unternehmerisches Handeln ausgerichteten Ges... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit

Rz. 36 Der Inhalt des Vermerks wegen Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit ergibt sich aus seiner Doppelfunktion als Instrument der Beweissicherung und der Warnung des Rechtsverkehrs. Um der Warnfunktion Rechnung zu tragen, reicht die Angabe, dass der Notar Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des betreffenden Beteiligten hat. Die Formulierung muss sich allerdings nicht an den Ges... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Wahrnehmungen zur Geschäftsfähigkeit, Testierfähigkeit

Rz. 8 § 28 BeurkG betrifft nur das Zeugnis des Notars über seine Wahrnehmungen zur Geschäftsfähigkeit, setzt dabei aber eine Wahrnehmung zur Geschäftsfähigkeit voraus. Deren Ergebnis, nämlich der Eindruck des Notars, ob Geschäftsfähigkeit bzw. Testierfähigkeit vorliegt oder ob diesbezüglich Zweifel bestehen, ist zu vermerken.[21] Vor dem Beurkundungsverfahren gewonnene Eindr... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Behandlung ärztlicher Gutachten

Rz. 38 Haben die Beteiligten ein ärztliches Gutachten vorgelegt, sollte dieser Umstand ebenfalls in dem Vermerk des Notars erwähnt werden. Da das Gutachten oftmals für eine spätere gerichtliche Beweiserhebung wichtige Anknüpfungstatsachen liefern wird, stellt sich die Frage, wie es so zum Gegenstand des Vermerks gemacht werden kann, dass es möglichst uneingeschränkt für ein ... mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 8 Arzt, Humanmediziner, Allgemeines [Rdn 45]

Rdn 46 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Akademischen Heilberufe, Allgemeines, Teil H Rdn 2. Rdn 47 1. Mögliche Folgen strafrechtlicher Ermittlungen/Verurteilungen, die nicht bereits vom Strafgericht verhängt werden: mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 15 Arzt, Humanmediziner, Schließung der Praxis [Rdn 98]

Rdn 99 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Akademischen Heilberufe, Allgemeines, Teil H Rdn 2. Rdn 100 Die Approbation und die KV-Zulassung gelten jeweils für die natürliche Person. Sie sind nicht an die Arztpraxis gebunden. Eine Praxis kann also ggf. verkauft/verpachtet werden. Der Arzt sollte bei absehbaren berufsrechtlichen Problemen darauf aufmerksam gemacht werden, das... mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 14 Arzt, Humanmediziner, Schadensersatz des Patienten/Geschädigten [Rdn 95]

Rdn 96 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Akademischen Heilberufe, Allgemeines, Teil H Rdn 2. Rdn 97 Die meisten strafrechtlichen Delikte sind auch Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB , so dass den dadurch Geschädigten ein Schadensersatzanspruch zustehen kann. Bei Vorsatz besteht regelmäßig keine Eintrittspflichtder Berufshaftpflichtversicherung. Siehe auch: → Arzt, Humanm... mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 11 Arzt, Humanmediziner, Erstattungsverfahren [Rdn 73]

Rdn 74 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Akademischen Heilberufe, Allgemeines, Teil H Rdn 2. Rdn 75 Gemäß §§ 45 Abs. 1, 50 Abs. 1 SGB X haben die Krankenkassen bzw. die kassenärztlichen Vereinigungen einen Anspruch auf Rückzahlung des in Folge einer Täuschung zu viel ausbezahlten Honorars. Zur Sicherung des Anspruches kann das auszuzahlende Honorar auch schon vorher einbe... mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 9 Arzt, Humanmediziner, berufsrechtliches Verfahren [Rdn 50]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 13 Arzt, Humanmediziner, Rücknahme/Widerruf bzw. Ruhen der Approbation [Rdn 80]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 12 Arzt, Humanmediziner, hochschulrechtliche Folgen [Rdn 76]

Rdn 77 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Akademischen Heilberufe, Allgemeines, Teil H Rdn 2. Rdn 78 1. Nach den Hochschulgesetzen der Länder sowie den Promotions- und Habilitationsordnungen der Fachbereiche kann wegen strafgerichtlicher Verurteilungen ggf. auf die Unwürdigkeit zur Führung des Doktortitels geschlossen und die Führung des Titels entzogen werden. Allerdings ... mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 10 Arzt, Humanmediziner, Entzug der Kassenzulassung u.a. [Rdn 60]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 129 Zahnarzt, Allgemeines [Rdn 1457]

Rdn 1458 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Akademischen Heilberufe, Allgemeines, Teil H Rdn 2. Rdn 1459 1. Mögliche Folgen strafrechtlicher Ermittlungen/Verurteilungen, die nicht bereits vom Strafgericht verhängt werden: mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 130 Zahnarzt, berufsrechtliches Verfahren [Rdn 1462]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 3 Berufsverbot, Berufsgruppen, Auswirkungen [Rdn 37]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 1 Akademische Heilberufe, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literarturhinweise: Bazan/Dann/Errestink, Rechtshandbuch für Ärzte und Zahnärzte, 1. Aufl. 2013 Clausen/Schroeder-Printzen, Münchener Anwaltshandbuch Medizinrecht, 3. Aufl. 2020 Hänlein/Schuler, Lehr- und Praxiskommentar SGB V, 6. Aufl. 2022 Krauskopf, Soziale Krankenversicherung Pflegeversicherung, Stand: November 2025 Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Aufl.... mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 55 Führungsaufsicht, Weisungen [Rdn 637]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 58 Fahrerlaubnisrecht, Verwaltungsrechtliche Maßnahmen, Allgemeines [Rdn 615]

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Teil C: Vollzug / 46 Strafvollzug, Erwachsene, Gesundheitsfürsorge [Rdn 493]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 118 Tierarzt, berufsrechtliches Verfahren [Rdn 1306]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 1 Berufsverbot, Allgemeines [Rdn 1]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 2 Ansprüche, Opferentschädigung, tätlicher Angriff [Rdn 20]"tätlicher Angriff"

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Teil B: Vollstreckung von S... / 68 Maßregeln, Erwachsene, Allgemeines [Rdn 969]

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Teil C: Vollzug / 35 Strafvollzug, Erwachsene, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, PKH/Beiordnung [Rdn 361]

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Teil C: Vollzug / 59 Strafvollzug, Erwachsene, Sicherungsmaßnahmen [Rdn 626]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 125 Waffenbesitzer, Waffenschein, kleiner [Rdn 1416]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 57 Fahrerlaubnisrecht, Interventions-/Beratungsmöglichkeiten [Rdn 599]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 131 Zahnarzt, Entzug der Kassenzulassung u.a. [Rdn 1473]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 27 Ausländer, Aufenthaltsrecht, Duldung [Rdn 302]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 117 Tierarzt, Allgemeines [Rdn 1302]

Rdn 1303 Literaturhinweise: Bazan/Dann/Errestink, Rechtshandbuch für Ärzte und Zahnärzte, 1. Aufl. 2013 Clausen/Schroeder-Printzen, Münchener Anwaltshandbuch Medizinrecht, 3. Aufl. 2020 Quaas/Zuck/Clemens, Medizinrecht, 4. Aufl. 2018 Röth, Nebenfolgen strafrechtlicher Verurteilung, StraFo 2012, 354 Spickhoff, Medizinrecht, 4. Aufl. 2022 Ulsenheimer/Gaede, Arztstrafrecht in der Pr... mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 10 BtM-Verfahren, Zurückstellung, Antragsvoraussetzungen [Rdn 130]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 52 Führungsaufsicht, Strafbarkeit (§ 145a StGB) [Rdn 582]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 23 StrEG-Entschädigung, Deliktsspezifika [Rdn 471]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 472 Literaturhinweise: Siehe die Hinweise bei →... mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 6 Apotheker, Rücknahme/Widerruf bzw. Ruhen der Approbation [Rdn 27]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 120 Tierarzt, Rücknahme/Widerruf bzw. Ruhen der Approbation [Rdn 1320]

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