Fachbeiträge & Kommentare zu Arzt

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Keine inhaltlichen Änderungen zum Referentenentwurf. § 74 Satz 1 wird durch den folgenden Satz ersetzt: Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, soll der Arzt au... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 5 Abs. 6 wird gestrichen. Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Die Zuschläge für die Erstbefüllung der ePA sollen ab 2027 entfallen. Die entsprechenden Regelungen zu Zuschlägen für die Erstbefüllung der ePA im Krankenhausbereich sind daher zu streichen. Die weitere regelhafte Befüllung der ePA im Behandlungskontext findet als Teil der regelhaften Dokumentation statt. Die Leist... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Keine inhaltlichen Änderungen zum Referentenentwurf. § 5 Abs. 3g wird gestrichen. Inkrafttreten: 1.1.2027. Begündung: Die Zuschläge für die Erstbefüllung der ePA sollen ab 2027 entfallen. Die entsprechenden Regelungen zu Zuschlägen für die Erstbefüllung der ePA im Krankenhausbereich sind daher zu streichen. Die weitere regelhafte Befüllung der ePA im Behandlungskontext fi... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 74 Satz 1 wird durch den folgenden Satz ersetzt: Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, soll der Arzt auf der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit Art und Umfa... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

Nach § 87a Abs. 2 Satz 4 der folgende Satz eingefügt: 4§ 71 Abs. 1 bis 3 gilt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Zur Begrenzung von Ausgabenzuwächsen ist die Anpassung des Punktwertes an den Grundsatz der Beitragssatzstabilität zu koppeln, so dass § 71 Abs. 1 bis 3 anzuwenden ist. § 87a Abs. 3 Satz 5 bis 20 werden durch die folgenden Sätze ersetz... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Keine inhaltlichen Änderungen zum Referentenentwurf. § 295 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt: 1. die von ihnen festgestellten Arbeitsunfähigkeitsdaten einschließlich der Teilarbeitsunfähigkeit nach § 44c, Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Es handelt sich um eine Folgeänderung zu § 44c, die vorsieht, dass die an der vertragsärztlichen Versorgu... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Gewerbliche Einkünfte / 4.6 Keine Ausübung eines freien Berufs oder anderer selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 EStG

Selbstständig ausgeübte Tätigkeiten i. S. d. § 18 EStG unterscheiden sich von gewerblichen Tätigkeiten i. S. d. § 15 EStG allein dadurch, dass sie in § 18 EStG aufgeführt sind.[1] Eine selbständige nachhaltige und von Gewinnabsicht getragene Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist nach § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG kein Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung als Ausübun... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

In 87a Abs. 2 Satz 1 wird vor dem Punkt am Ende die Angabe "; § 71 Absatz 1 bis 3 gilt entsprechend" eingefügt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Zur Begrenzung von Ausgabenzuwächsen ist die Anpassung des Punktwertes an den Grundsatz der Beitragssatzstabilität zu koppeln, so dass § 71 Abs. 1 bis 3 anzuwenden ist. § 87a Abs. 3 Satz 5 bis 20 werde... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

SGB V § 87b Abs. 1 Satz 3 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 3Die Vergütung der Leistungen im Notfall und im Notdienst erfolgt aus einem vor der Trennung für die Versorgungsbereiche gebildeten eigenen Honorarvolumen mit der Maßgabe, dass für diese Leistungen im Verteilungsmaßstab keine Maßnahmen zur Begrenzung oder Minderung des Honorars angewandt werden dürfen; im Vertei... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 295 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt: 1. die von ihnen festgestellten Arbeitsunfähigkeitsdaten einschließlich der Teilarbeitsunfähigkeit nach § 44c, Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Es handelt sich um eine Folgeänderung zu § 44c, die vorsieht, dass die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen verpflichtet sind a... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

SGB V § 87b Abs. 1 Satz 3 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 3Die Vergütung der Leistungen im Notfall und im Notdienst erfolgt aus einem vor der Trennung für die Versorgungsbereiche gebildeten eigenen Honorarvolumen mit der Maßgabe, dass für diese Leistungen im Verteilungsmaßstab keine Maßnahmen zur Begrenzung oder Minderung des Honorars angewandt werden dürfen; im Vertei... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

Nach § 87c wird der folgende § 87d eingefügt: § 87d Vergütung vertragsärztlicher Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (1) 1Die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam und einheitlich vereinbaren jährlich bis zum 31.10. für das Folgejahr, erstmalig bis zum 15.2.2027 für das Jahr 2027, mit Wirku... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Nach § 87c wird der folgende § 87d eingefügt: § 87d Vergütung vertragsärztlicher Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (1) 1Die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam und einheitlich vereinbaren jährlich bis zum 31.10. für das Folgejahr, erstmalig bis zum 15.2.2027 für das Jahr 2027, mit Wirku... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Aufbau-, Struktur und allge... / 2.1 Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung

Wie schon der Vergütungsordnung sind auch der Entgeltordnung "Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung" vorangestellt. Übersicht zum Regelungsinhalt der Vorbemerkung zu allen Teilen der Entgeltordnung Vorbemerkung Nr. 1 Die Vorbemerkung Nr. 1 regelt das Verhältnis der Teile I und II zueinander. Danach stehen die beiden Teile grundsätzlich selbstständig nebeneinander. S... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Hospitant / 1 Ziel

Der Hospitant "läuft" quasi mit und erhält einen Einblick in Unternehmensabläufe und Arbeitsweisen.[1] Zweck des freiwilligen Hospitierens kann damit zwar auch sein, für das Gastgeberunternehmen eine neue Arbeitskraft zu rekrutieren. In erster Linie dient der Aufenthalt im Betrieb aber vor allem dem Hospitanten selbst. Dieser soll neue Impulse gewinnen und besser abschätzen ... mehr

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FF 05/2026, Anrechnung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen den am 15.7.2024 verkündeten Beschluss des Familiengerichts, mit dem er zur Leistung [2] – von laufendem Kindesunterhalt für seine Tochter D., geboren am … März 2018, ab Juni 2024 in Höhe von 128 % des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe, gemindert um das halbe Kindergeld sowie zu einem näher bezifferten Unterhaltsrü... mehr

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zfs 05/2026, Versicherungsf... / 2 Aus den Gründen:

“… Der vom Kl. … Anspruch auf Zahlung einer Invaliditätsleistung in bezifferter Höhe von 100.000,– EUR scheitert … jedenfalls daran, dass schon die formalen Voraussetzungen, unter denen die Bekl. diese Leistung zu erbringen versprochen hat, trotz wiederholten gerichtlichen Hinweises auch im Berufungsverfahren nicht beigebracht worden sind. 1. Das LG hat im Ausgangspunkt zutre... mehr

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ZErb 05/2026, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die seit dem […].2012 verwitwete Erblasserin verstarb am […].2019. Aus ihrer Ehe gingen zwei Kinder hervor, eine bereits im Jahr 2010 vorverstorbene Tochter und der im Laufe des erstinstanzlichen Erbscheinsverfahren verstorbene Beteiligte zu 2). Die Tochter hinterließ drei Kinder, die Beteiligten zu 1) und 3) und einen am Verfahren nicht beteiligten Sohn. Der Beteiligte zu... mehr

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zfs 05/2026, Einstweilige A... / 2 Aus den Gründen:

“… II. Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Aus den im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH gemäß § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO beschränkt ist, ergibt sich nicht, dass die Entscheidung des VG zu ändern und die begehrte einstweilige Anordnung zu erlassen wäre. Nach § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO kann eine einstweilige Anordnung zur Regelung eines vorläufig... mehr

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ZErb 05/2026, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

Problem und Hintergrund der Entscheidung Die Feststellung von Testierunfähigkeit i.S.d. § 2229 Abs. 4 BGB erfolgt auf Grundlage einer zweistufigen Prüfung: Auf der ersten Stufe bedarf es zunächst der Ermittlung eines (psychischen) Krankheitsbildes und sodann auf einer zweiten Stufe der Ermittlung der Auswirkungen der festgestellten Erkrankung auf die freie Willensbestimmung.[... mehr

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zfs 05/2026, Versicherungsf... / Leitsatz

1. Legen die Bedingungen einer privaten Unfallversicherung fest, dass auch der "Ausbruch" der Infektionskrankheit Borreliose als versicherter Unfall gilt, so stellt das für den Eintritt des Versicherungsfalles erkennbar auf den Zeitpunkt ab, in dem die ersten Symptome dieser Erkrankung auftraten. 2. Es ist grundsätzlich Sache des – ordnungsgemäß hierüber informierten – Versic... mehr

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ZErb 05/2026, Aufhebung der... / 1 Gründe

I. Die am … 1927 in Achersleben geborene Erblasserin B. verstarb am … in Meerbusch. Sie war verheiratet mit … Die Beteiligte zu 2. ist die gemeinsame Tochter der Erblasserin und ihres Ehemannes, die Beteiligte zu 1. die Enkelin. Weitere Abkömmlinge hat die Erblasserin nicht. Die Beteiligte zu 2. bewohnt bis heute eine Wohnung im Zweiparteienhaus der Erblasserin. Die Erblasseri... mehr

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ZErb 05/2026, Zuständigkeit... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin (E) war mit dem 1983 verstorbenen … verheiratet. Sie hatte keine Abkömmlinge. Der Bruder der E soll kinderlos vorverstorben sein. Der Beteiligte zu 1 (B 1) ist der Großneffe des verstorbenen Ehemanns der E. B 1 hat am 4.12.2023 einen Erbschein des Inhalts beantragt, dass er Alleinerbe der E geworden ist. Er hat sich dazu auf ein notarielles Testament der E v... mehr

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Griechenland / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb... mehr

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Serbien / 6.1.2 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung nach Serbien arbeitsunfähig krank[1], besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem ausländischen aus... mehr

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Litauen / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb... mehr

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Tunesien / 6.3 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung nach Tunesien arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem ausländischen aushelfen... mehr

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Schweiz / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb... mehr

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Italien / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb... mehr

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Lettland / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb... mehr

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Finnland / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb... mehr

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Polen / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb... mehr

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Irland / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb... mehr

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Österreich / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb... mehr

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Island / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb... mehr

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Liechtenstein / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb... mehr

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Bosnien und Herzegowina / 6.1.2 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung nach Bosnien und Herzegowina arbeitsunfähig krank[1], besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem a... mehr

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Portugal / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb... mehr

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Schweden / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb... mehr

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Luxemburg / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb... mehr

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Kroatien / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb... mehr

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Lettland / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e... mehr

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Portugal / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e... mehr

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Schweden / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e... mehr

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Tunesien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten, Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die Leistungsinanspruchnahme in... mehr

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Island / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e... mehr

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Niederlande / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. In den Niederlanden dürfen die Ärzte keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Bei Arbeitsunfähigkeit muss sich der Arbeitnehmer telefonisch an das Kundenkontaktzentrum (KCC) der Uit... mehr

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Polen / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e... mehr

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Luxemburg / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e... mehr

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Schweiz / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e... mehr