Fachbeiträge & Kommentare zu Arzt

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 2.4 Patientenzugang zu PIA

Rz. 24 Das LSG Nordrhein-Westfalen hatte sich bereits in seinem Urteil v. 6.11.1996 (L 11 Ka 180/95) gegen die Überweisung als Zugangsvoraussetzung ausgesprochen, weil schon das vorgegebene Zwischenschalten eines niedergelassenen Vertragsarztes gerade die Versorgung dieses besonderen Patientenkreises behindern würde. Diese Entscheidung ist in § 4 der auf Bundesebene entwicke...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.1 Förderung von Modellvorhaben (Abs. 1)

Rz. 3 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) fördert Leistungserbringer, die Patienten mit pädophilen Sexualstörungen behandeln (Satz 1). Die Förderung erhalten Leistungserbringer, an die sich Menschen mit einer pädophilen Sexualpräferenz wenden können, die sich freiwillig in Therapie begeben wollen. Die Förderung soll dazu beitragen, pädophile Neigun...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1.1 Einzelfälle – Syndikus-Anwalt, Energieberater, Architekt, Tierarzt, Marketingassistent u. a.

Rz. 13 In der Rechtsprechung haben eine Vielzahl von Einzelfällen besondere Bedeutung erlangt. Bei den sog. Syndikus-Anwälten – also Rechtsanwälten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, Verband, einer Berufsständischen Körperschaft oder einer Stiftung beschäftigt sind – ist unterdessen höchstrichterlich geklärt, dass eine Befreiun...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.1 Grundsatz – Beschränkung (Satz 1)

Rz. 51 Die Befreiung erstreckt sich gemäß Abs. 5 Satz 1 nur auf die jeweilige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit. Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist auf die ihrer Erteilung zugrundeliegende "jeweilige" Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit beschränkt (BSG, Urteil v. 31.10.2012, B 12 R 3/11 R; BSG, Urteil v. 31...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 eingeführt und zuletzt geändert durch Art. 3 Nr. 33 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1.2026. Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Beruf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 2.1 Zuständige Stellen (Abs. 1)

Rz. 4 Die Länder bestimmen die Stellen, die für die Ausgabe der eHBA oder eBA zuständig sind (Satz 1 Nr. 1). Die zur Ausgabe der elektronischen Berufsausweise zuständigen Stellen müssen höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen (sog. Trust-Center). Als zur Bestätigung der berufsrechtlichen Befugnisse zuständige Stellen kommen unter anderem die Ärzte- und Apothekerkammern...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.1 Vermeidung einer Behinderung (Abs. 1)

Rz. 7 § 3 verpflichtet die Rehabilitationsträger im Rahmen ihrer Aufgabenstellung darauf hinzuwirken, dass der Eintritt einer Behinderung einschließlich chronischer Krankheiten vermieden wird. Die Aktivitäten der Rehabilitationsträger und Integrationsämter im Bereich der Prävention zielen darauf ab, dass Risikofaktoren, Gesundheitsgefährdungen und -probleme frühestmöglich id...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 2.5 Leistungsinhalte der PIA

Rz. 25 Nach § 5 der dreiseitigen Vereinbarung auf Bundesebene hat das Behandlungsangebot der Psychiatrischen Institutsambulanz die Kriterien des Facharztstandards zu erfüllen. Darunter sind die Facharztstandards zu verstehen, welche nach dem ärztlichen Berufsrecht für Fachärzte für Nervenheilkunde, Psychiatrie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychotherapeutische Medizin, Kinder-...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.3.3 Qualitätsanforderungen (Abs. 2 Satz 1 bis 4)

Rz. 25 Gefördert werden nur ambulante Hospizdienste, die vor dem Hintergrund der Qualitätssicherung mit palliativ-medizinisch erfahrenen Pflegediensten und Ärzten zusammenarbeiten sowie in qualitativer Hinsicht von Personen mit einer nachgewiesenen Aus- und Fortbildung sowie praktische Erfahrung verantwortlich geleitet werden (Abs. 2 Satz 3). Für eine derart verantwortliche Lei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 2.7 Vergütung und Dokumentation der PIA-Leistungen

Rz. 27 Da es sich bei den PIA-Leistungen um ambulante Krankenhausleistungen handelt, richtet sich die Vergütung nach § 120 Abs. 2 , d. h., die Leistungen werden unmittelbar von der für den Patienten zuständigen Krankenkasse vergütet. Die Höhe der Vergütung wird auf der jeweiligen Ladesebene vereinbart und muss die Leistungsfähigkeit der PIA bei wirtschaftlicher Betriebsführun...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 105 Altmann, Befreiung von der Versicherungspflicht, B+P 2022, 206. Deutsche Rentenversicherung Bund, Rundschreiben zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten und Vertrauensschutz für Altfälle – Informationen zur Umsetzung der Rechtsprechung des BSG vom 3.4.2014, NZA 2015, 29. Freudenberg, Erstreckung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, B+P 2026, 63. ders., Tite...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.7 Auswertung betriebsärztlicher Erkenntnisse

Die individuellen Untersuchungsergebnisse unterliegen – wie allgemein im Arzt-Patienten-Verhältnis – der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arzt darf grundsätzlich keine Informationen einer durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorge an Dritte – wie den Arbeitgeber – weitergeben. Er muss nur die Beschäftigten über Ergebnis und Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge beraten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.5 Diagnostik "mit geeigneten Methoden"

Bereits 1999 hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil klargestellt[1]: "Der Arzt darf nicht ohne jede Einschränkung Untersuchungen vornehmen, die er oder der Arbeitgeber für sachdienlich hält". Der Arzt ist daher verpflichtet, nach pflichtgemäßem ärztlichem Ermessen in Kenntnis der jeweiligen Arbeitsplatzverhältnisse individuell zu prüfen, welche körperlichen oder klinis...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 5.2 Versorgungssituation und Nachwuchsentwicklung

Während die betriebsärztliche Betreuung größerer Betriebe überwiegend gewährleistet ist, haben insbesondere viele Klein- und Kleinstbetriebe bisher keine Betriebsärzte bestellt. Als Ursachen hierfür werden u. a. eine mangelnde Kenntnis der Regelungen und die lückenhafte Überwachung, aber auch eine mangelnde Akzeptanz der Angebote durch die Geschäftsführung angeführt. Idealerw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 1 Einführung: Ganzheitlichkeit in der Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst die Gesamtheit der arbeitsbedingten Einwirkungen (Belastungen) auf Beschäftigte und die Auswirkungen auf deren Gesundheit. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) definiert seit 2008 Vorsorgeanlässe einerseits expositionsbezogen und verfolgt andererseits ein umfassendes arbeitsmedizinisches Vorgehen im Sinne eines ganz...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 1 Einführung

Mit dem Arbeitssicherheitsgesetz vom 12.12.1973 wurde die Bestellung von Betriebsärzten geregelt und die Aufgaben von Betriebsärzten in § 3 ASiG umfassend definiert: Dazu gehört u. a. die Beratung des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsschutzes, der Arbeitsgestaltung und der Unfallverhütung. In vielen Bereichen der Arbeitsmedizin hat in den folgende...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.3 Vorsorgeanlässe

Arbeitsmedizinische Vorsorge erfolgt grundsätzlich im Interesse des Beschäftigten zur frühzeitigen Erkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen mit der zentralen Fragestellung, ob von der Tätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten ausgeht. Sie dient damit ausschließlich dem Selbstschutz des Individuums. Pflichtvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.6 Spezialthema: Optimierung der Versorgungswerkrente als Beratungsleistung

Manche Mandanten sind Mitglied in einem Versorgungswerk (z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, etc.) und können, in gewissen Grenzen, zwei Punkte frei entscheiden: Wieviel Beitrag Sie leisten wollen? Ab wann Sie die Rente beziehen wollen? Das ist nicht neu und auch den Mandanten bekannt. Mandanten wissen aber nicht, welche Auswirkungen Ihre Entscheidungen, oder auch Nicht-Entsch...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 2.2.5 Wahl des untersuchenden Arztes

Der Arbeitgeber ist in der Wahl des Arztes nicht frei. Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TVöD / § 3 Abs. 5 Satz 2 TV-L einigen sich Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat auf einen Arzt, der die Untersuchungen nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L durchführt. Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, führt der Betriebsarzt, ein Personalarzt oder ein Amtsarzt die Untersuchung durch. So...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 2.2.4 Ärztliche Bescheinigung

§ 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L verpflichtet den Beschäftigten, dem Arbeitgeber mit ärztlicher Bescheinigung nachzuweisen, dass er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Dies bedeutet in der Praxis, dass der untersuchende Arzt dem Beschäftigten eine Bescheinigung aushändigt, welche der Beschäftigte dem Arbeitgeber vorlegt. Eine direkte Ü...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 3.4 Mitteilung des Untersuchungsergebnisses

Der untersuchende Arzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Die Mitteilung des Untersuchungsergebnisses an den Arbeitgeber kann grundsätzlich auf zwei Weisen erfolgen. Eine Möglichkeit ist die Entbindung des Arztes von der ärztlichen Schweigepflicht durch den Bewerber. Der untersuchende Arzt ist sodann berechtigt, dem Arbeitgeber eine allgemeine Stellungnahme zur gesundh...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 2.2.2 Umfang der ärztlichen Untersuchung

Ordnet der Arbeitgeber rechtmäßig eine Untersuchung nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L an, ist der Beschäftigte verpflichtet, sich dieser zu unterziehen. Darüber hinaus trifft den Beschäftigten hinsichtlich der Durchführung der Untersuchung eine Mitwirkungspflicht. Es genügt gerade nicht, lediglich beim Arzt zu erscheinen und dessen Untersuchungen duldend über sich ergeh...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 2.2.6 Pflichten des Beschäftigten

Verlangt der Arbeitgeber rechtmäßig die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L von einem Beschäftigten und kommt dieser dem Verlangen nicht nach, verletzt der Beschäftigte seine arbeitsvertraglichen Pflichten.[1] Hinweis Dem Arbeitgeber ist es nicht zumutbar, aufgrund einer nach den Angaben des Beschäftigten zustande gekommenen priv...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 3.3 Durchführung der ärztlichen Untersuchung

Die Durchführung der Untersuchung darf nur durch einen Arzt erfolgen. Der untersuchende Arzt kann vom Arbeitgeber bestimmt werden. Es kann sowohl ein beim Arbeitgeber angestellter Arzt (z. B. Betriebsarzt) als auch jeder andere Arzt beauftragt werden. Praxis-Tipp Da der Betriebsarzt naturgemäß mit den betrieblichen Gegebenheiten und Anforderungen am besten vertraut ist, liegt...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 4.3 Jugendarbeitsschutz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht eine Reihe ärztlicher Untersuchungen für Jugendliche (15-17 Jahre) vor (§§ 32 ff. JArbSchG). Nach § 32 Abs. 1 JArbSchG darf ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber eine entsprechende Beschein...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 3.6 Rechtsfolgen

Eine Pflicht zur Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung im Rahmen der Einstellung besteht nicht. Mit der Verweigerung an der Teilnahme oder der Nichtvorlage eines ärztlichen Zeugnisses über die Untersuchung kann der Arbeitgeber jedoch von der Einstellung absehen. Auch wenn der Arzt zum Ergebnis kommt, dass der Bewerber nicht für die Besetzung der Stelle geeignet ist, wird...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 2.2.8 Kosten der Untersuchung, Freistellung

Sämtliche Kosten der ärztlichen Untersuchung hat der Arbeitgeber zu tragen (§ 3 Abs. 4 Satz 3 TVöD / § 3 Abs. 5 Satz 3 TV-L). Zu den Untersuchungskosten gehören z. B.: Gebühren für Ärzte, Kosten von Laboruntersuchungen, Kosten einer eventuell erforderlichen stationären Unterbringung im Zusammenhang mit der Untersuchung, Fahrtkosten, sofern der Beschäftigte einen Arzt außerhalb se...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 2.2.9 Mitbestimmungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrats

Mitbestimmungsrechte von Personal- oder Betriebsrat sind lediglich bei der Wahl des untersuchenden Arztes berührt. Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TVöD / § 3 Abs. 5 Satz 2 TV-L einigen sich Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat auf einen Arzt, der die Untersuchungen nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L durchführt. Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, führt der Betriebsarzt, e...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 3.5 Kosten der Untersuchung

Die Kosten der Einstellungsuntersuchung hat, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, der Arbeitgeber zu tragen (§§ 675, 670 BGB). Zu den Untersuchungskosten gehören Gebühren für Ärzte, Kosten von Laboruntersuchungen, Kosten einer eventuell erforderlichen stationären Unterbringung im Zusammenhang mit der Untersuchung wie auch Fahrtkosten, sofern der Bewerber ein...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 4.1 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge hat den Zweck, arbeitsplatzbedingte Erkrankungen sowie Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und ihnen vorzubeugen. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) unterscheidet zwischen 3 Kategorien der Vorsorge: Pflichtvorsorge: Pflichtvorsorgeuntersuchungen i. S. v. § 4 ArbMedVV sind bei besonders gefährdenden Tätigkeiten, di...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 2.2.1 Begriff der "begründeten Veranlassung"

Einzige Voraussetzung um den Beschäftigten im laufenden Arbeitsverhältnis nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L wirksam zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und damit auch zur Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung zu verpflichten ist das Vorliegen einer begründeten Veranlassung seitens des Arbeitgebers. Das bedeutet, der Arbeitgeber darf eine ärztliche Untersuchun...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 4.2 Nachtarbeit

Gemäß § 6 Abs. 3 ArbZG sind Nachtarbeitnehmer berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als 3 Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Ein Nachtarbeitnehmer ist gemäß § 2 Abs. 4 ArbZG ein Arbeitne...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 2.2.10 Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Sofern der untersuchende Arzt zum Ergebnis kommt, dass der Beschäftigte nicht (mehr) zur Leistung der arbeitsvertraglichen Tätigkeiten in der Lage ist, kann der Arbeitgeber basierend auf dieser Aussage verschiedene arbeitsrechtliche Maßnahmen ableiten. Ist ein Beschäftigter dauerhaft nicht in der Lage, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, besteht für den ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 4.6 Gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes

Bei Zweifeln an einer durch den Beschäftigten angezeigten und ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch eigene Nachforschungen im Rahmen der gesetzlich Zulässigen zu erschüttern versuchen. In der Praxis greift der Arbeitgeber hierfür häufig auf den Medizinischen Dienst der Krankenkassen zurück. Na...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 2.2.3 Ärztliche Untersuchung bei Arbeitsunfähigkeit

Bei Zweifeln an einer durch den Beschäftigten angezeigten und ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, kann der Arbeitgeber den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch eigene Nachforschungen im Rahmen der gesetzlich Zulässigen zu erschüttern versuchen. Regelmäßig stellt sich daher für den Arbeitgeber die Frage, ob er auf Grundlage von § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 3.2 Einwilligung

Für die Einwilligungserklärung gelten die datenschutzrechtlichen Grundsätze von § 26 Abs. 2 BDSG sowie der DSGVO. Nach Art. 4 Nr. 11 DSGVO muss die betroffene Person in informierter Weise und unmissverständlich den Willen zu einer Einwilligung bekunden. Es ist daher ratsam, dass der Arbeitgeber den Bewerber vor der Einwilligungserklärung mindestens über den Zweck der Datenvera...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 4.4 Infektionsschutz

Mit Tätigkeiten im Verkehr mit Lebensmitteln i. S. v. § 42 Abs. 1 IfSG dürfen Personen erstmals nur beschäftigt werden, wenn durch eine Bescheinigung des Gesundheitsamts oder eines Arztes, die nicht älter als 3 Monate sein darf, nachgewiesen worden ist, dass die dort bezeichneten Hinderungsgründe nicht bestehen (§ 43 IfSG). Treten bei Personen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit H...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 4.7 Freistellungsanspruch für ärztliche Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft

Eine schwangere Frau hat gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Freistellungsanspruch für Untersuchungen, die im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind (§ 16 MuSchG). Der Freistellungsanspruch steht nicht gesetzlich versicherten Frauen gleichermaßen zu (§ 16 Satz 2 MuSchG). Der Anspruch besteht, soweit Unte...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 2.2.7 Rechtsmittel des Beschäftigten

Für den Beschäftigten besteht die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung gerichtlich überprüfen zu lassen.[1] Unterzieht sich ein Beschäftigter einer durch den Arbeitgeber unrechtmäßig angeordneten Untersuchung, stellt dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, was grundsätzlich Schadensersatzansprüche nach §§ 280 Abs....mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärztliche Untersuchung / 2.2.11 Tarifliche Sonderregelungen

§ 33 Abs. 4 TVöD / § 33 Abs. 4 TV-L regelt einen Sonderfall der ärztlichen Untersuchung. Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 TVöD / § 33 Abs. 4 Satz 1 TV-L endet das Arbeitsvertragsverhältnis automatisch mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach der Beschäftigte voll oder teilweise erwerbsgemindert ist. Bei einer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.6.7 Konkurrenzschutz

Rz. 37 Der Verstoß gegen eine Konkurrenzschutzklausel in einem Geschäftsraummietvertrag kann einen Mietmangel begründen (BGH, Urteil v. 10. 10. 2012, XII ZR 117/10, ZMR 2013, 101; OLG Brandenburg, Urteil v. 10.6.2009, 3 U 169/08, NZM 2010, 43; KG, Urteil v. 25.1.2007, 8 U 140/06, GE 2008, 541; KG, Urteil v. 16.4.2007, 8 U 199/06; GE 2007, 1551; OLG Brandenburg, Urteil v. 10....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 1.3 Steuerbefreiung und Konkurrentenschutz

Rz. 7 Die Besteuerung belastet die Tätigkeit einer Körperschaft aus betriebswirtschaftlicher Sicht erheblich. Eine Steuerbefreiung reduziert diese Kosten und ermöglicht es der Körperschaft, ihre Leistungen wesentlich günstiger anzubieten als ein nicht steuerbefreiter Konkurrent. Steuerbefreiungen können daher den Wettbewerb verzerren und zu einer gleichheits-, und damit nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.21 Arbeitsgemeinschaften medizinischer Dienst (§ 5 Abs. 1 Nr. 21 KStG)

Rz. 285 Von der KSt befreit sind die Arbeitsgemeinschaften medizinischer Dienst nach § 278 SGB V und der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkasse nach § 282 SGB V. Die Steuerbefreiung greift ein, wenn diese Institutionen nicht als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind, wie dies in den alten Bundesländern geschehen ist. Als Körperschaften des...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfrist

Rz. 8 Der Anspruch auf Mutterschutzlohn setzt zunächst voraus, dass für die Arbeitnehmerin ein Beschäftigungsverbot gem. § 2 Abs. 3 MuSchG gilt. Dazu zählen Beschäftigungsverbote aufgrund ärztlichen Zeugnisses, § 16 Abs. 1 MuSchG, Beschäftigungsverbote wegen unverantwortbarer Gefährdung, §§ 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 MuSchG, auch aufgrund Bestimmung der Aufsichtsbehörde ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Fälligkeit, Anspruchsdauer, Beweislast

Rz. 29 Der Mutterschutzlohn wird in gleicher Weise abgerechnet und ausgezahlt wie das Entgelt, das ohne das Beschäftigungsverbot zu bezahlen wäre. Dies gilt insbesondere für die Fälligkeit. Mutterschutzlohn ist für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverbots zu zahlen und ist nicht – wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Der Anspr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Krankenhaus

Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Zur Anwendung des Rabattfreibetrags (§ 8 Abs 3 EStG; > Rabatte Rz 55 ff) bei der verbilligten Abgabe von Arzneien an das > Krankenhauspersonal > Medikamente; Außerdem > Arbeitgeber Rz 3, > Ärzte Rz 10 ff, > Krankheitskosten Rz 10 Krankenhaus , > Krankheitskosten Rz 10 Trinkgelder , > Ordensangehörige Rz 2, 3, > Mahlzeiten Rz 10 ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Krankenhauspersonal

Rz. 1 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Zur Art der Einkünfte und Besonderheiten > Ärzte Rz 10 ff sowie > Krankenschwestern. Rz. 2 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Die in Tarifverträgen festgelegte Bewertung der Personalunterkünfte kann für die Berechnung der LSt nicht übernommen werden. Handelt es sich um eine ‚Unterkunft‘, ist der Sachbezugswert nach § 2 Abs 3 SvEV anzusetzen (BFH 218, ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Höhe des Mutterschutzlohns

Rz. 23 Kann die Arbeitnehmerin aufgrund des Beschäftigungsverbots nicht arbeiten, hat sie Anspruch auf Mutterschutzlohn in Höhe des Durchschnittsverdiensts der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eintrat. Mit der Anknüpfung an den Durchschnittsverdienst des abgelaufenen Zeitraums erfolgt die Berechnung des Mutterschutzlohn...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Digitale Formate in der Arb... / 2.3 Online-Beratung zwischen Arzt und Unternehmen

Telefonischer Kontakt zwischen Unternehmern und deren Sicherheitsfachkräften mit dem Betriebsarzt sind seit Jahrzehnten selbstverständlich. Ebenso können allgemeine und anlassbezogene Beratungen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz, dem Arbeitsschutzgesetz sowie der ArbMedVV oder zur Umsetzung des Mutterschutzgesetzes über Video-Telefonie durchgeführt werden. Hierfür können auch w...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Digitale Formate in der Arb... / 2.5 Telekonsil zwischen Ärzten

Der fachliche Austausch über Verfahren, Befunde, Diagnosen und deren Therapien ist sowohl zwischen Arbeitsmedizinern bei fachlichen und Auslegungsfragen von Vorschriften als auch zwischen dem Betriebsarzt und anderen Fachärzten, z. B. aus den Gebieten der Gynäkologie (Mutterschutz), Radiologie und Neurologie (BEM), von großer Bedeutung. Da hierbei häufig Patientendaten Erwäh...mehr