Fachbeiträge & Kommentare zu Arzt

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§ 5 Arzthaftungsrecht / bb) Grober Behandlungsfehler

Rz. 149 Die Konsequenz aus der Feststellung eines groben Behandlungsfehlers ist, dass der Arzt seinerseits den Nachweis führen muss, dass der schwere Behandlungsfehler nicht kausal für den eingetretenen Schaden war.[317] Nach neuester Rechtsprechung des BGH soll es zur Beweislastumkehr beim groben Behandlungsfehler auch bei Eintritt eines noch unbekannten Gesundheitsschadens...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / e) Behandlungsablauf

Rz. 128 Da an die Substantiierungspflichten des Patienten in einem Arzthaftungsprozess nur geringe Anforderungen gestellt werden,[293] ist der Arzt aufgrund der für ihn geltenden sekundären Darlegungslast dazu verpflichtet, den Sachverhalt, d.h. in concreto den Behandlungsablauf, anhand der Krankenunterlagen darzulegen. Der Arzt hat somit auch bei der Schilderung des Behandl...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (3) Form und Inhalt des Aufklärungsgesprächs

Rz. 46 Jede Aufklärung muss grundsätzlich in "leicht verständlicher Umgangssprache" in einem mündlichen Aufklärungsgespräch erfolgen und alle wichtigen Aspekte beinhalten.[172] Aufgrund eines solchen mündlichen Aufklärungsgesprächs sollte dann eine schriftliche Einverständniserklärung unterzeichnet werden. Ein Merkblatt kann und darf ein persönliches Gespräch nicht ersetzen. ...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (1) Mutmaßliche Einwilligung

Rz. 47 Eine Aufklärung kann in seltenen Fällen entbehrlich sein, wenn der Patient bereits aus vorangegangenen Eingriffen ausreichend aufgeklärt ist.[174] Dem Patienten sei geraten, gleichwohl bei Wiederholung bereits bekannter Eingriffe erneut nach seinem individuellen Risiko zu fragen. Möglicherweise hat sich in seinem weiteren Krankheitsverlauf die Risikokonstellation verä...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 3. Kausalität

Rz. 50 Um eine Schadensersatzpflicht auszulösen, muss der Behandlungsfehler kausal für den eingetretenen Schaden sein. Die Beweislast liegt hier regelmäßig beim Patienten. Zu unterscheiden ist zwischen der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität. Die haftungsbegründende Kausalität betrifft zunächst die Verletzung des geschützten Rechtsguts i.S.d. § 823 A...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / aa) Aufklärungspflichten/Informationspflichten

Rz. 38 Jede ärztliche, die Integrität des Menschen berührende Maßnahme stellt tatbestandlich eine Körperverletzung dar.[149] Damit erfüllt auch die lege artis durchgeführte und gebotene ärztliche Heilbehandlung den Tatbestand der Körperverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB, §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 StGB. Nach § 8 MBO-Ä bedarf der Arzt zur Behandlung der Einwilligung des Patien...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Voraussetzungen für eine Genehmigung (§ 28 Abs. 1)

Rz. 12 Voraussetzung für die Genehmigung ist nach § 28 Abs. 1, dass sich die Frau zur Beschäftigung zwischen 20 und 22 Uhr ausdrücklich bereit erklärt (Nr. 1), nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr spricht (Nr. 2) und eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist (Nr. 3). Dies...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / b) Muster: Auskunftsklage

Rz. 115 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.6: Auskunftsklage An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen die Kliniken _________________________-GmbH, _________________________ – Beklagte – wegen: Auskunft aus Behandlungsvertrag Na...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / ff) Organisationspflichten im Zusammenhang mit der ärztlichen Aufklärung und ihrer Dokumentation

Rz. 36 Aufklärung[143] ist ärztliche Pflicht: Jede Art von Formularaufklärung allein ist zu vermeiden; das Aufklärungsformular soll lediglich Merkblatt zur Vorbereitung und ggf. Ergänzung des eigentlichen ärztlichen Aufklärungsgesprächs sein. Der Krankenhausträger muss darauf hinwirken, dass über das individuelle Aufklärungsgespräch hinausgehende, ergänzende Bemerkungen hand...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / b) Verfahren vor Gutachterkommissionen/Schlichtungsstellen

Rz. 76 Eine weitere Möglichkeit ist die Anrufung der sog. Gutachterkommissionen/Schlichtungsstellen der Landesärztekammern. Die Gutachter- und Schlichtungsstellen sind ein Gremium aus medizinischen und juristischen Fachleuten in einem nicht justizförmigen Verfahren, nur ihrem Gewissen verpflichtet, d.h. nicht weisungsgebunden. Patientenorganisationen, Verbraucherschutzeinric...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / g) Aufklärung

Rz. 130 Wendet der Patient in einem Arzthaftungsprozess ein, nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein, so führt dies für die Behandlerseite dazu, dass die Aufklärung gem. Inhalt und Umfang detailliert darzulegen und zu beweisen ist (vgl. Rdn 153 ff.). Die Behandlerseite hat im Einzelnen darzulegen, dass ein Aufklärungsgespräch stattgefunden hat, und darüber hinaus, welc...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / d) Urkundsbeweis

Rz. 163 Als Urkundsbeweis kommt im Arzthaftungsprozess stets die Behandlungsdokumentation in Betracht. Diese stellt das zentrale Beweismittel im Arzthaftungsprozess dar. Sie ist als Urkundsbeweis anerkannt und einer glaubwürdigen ärztlichen Dokumentation soll der Tatrichter Glauben schenken, so der BGH in einer Entscheidung aus dem Jahre 1978, die bis heute Fortgeltung besit...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / aa) Darlegung regelgerechter Behandlung

Rz. 148 Auch wenn die Beweislast grundsätzlich auf Patientenseite liegt und der Arzt lediglich unter Beachtung des § 138 ZPO vortragen muss, sollte die Arztseite stets darlegen, dass die Behandlung dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprochen hat.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Blut-/Blutserumsbestimmung

Rz. 41 In der Regel erfolgt die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration (BAK) durch eine Blutprobe. Auch der Blutserumsgehalt an THC wird mittels Blutabnahme bestimmt. Gem. § 81a StPO ist die Entnahme einer Blutprobe ohne die Einwilligung des Beschuldigten von einem Arzt zulässig. Besteht z.B. der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt gem. § 316 StGB, kann die Anordnung einer Blute...mehr

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§ 34 Presserecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 31 Die Organisation "Menschlichkeit" verteilt in der Fußgängerzone von F Flugblätter. Dort wird dem namentlich genannten Arzt A vorgeworfen, er habe sich auf einer Podiumsdiskussion öffentlich dazu bekannt, die Präimplantationsdiagnostik künftig dafür zu nutzen, Embryonen mit "hochgradiger Wahrscheinlichkeit von Fehlbildungen auszusortieren". Die Folgekosten der Behandlu...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / aa) Diagnosefehler

Rz. 22 Ein Diagnosefehler liegt dann vor, wenn erhobene medizinische Befunde vom Arzt fehlinterpretiert werden. Eine Fehlinterpretation erhobener medizinischer Befunde als Behandlungsfehler wertet die Rechtsprechung zurückhaltend.[102] Solange ein Irrtum in Form einer objektiv gesehen falschen Diagnose noch begründbar, noch nachvollziehbar ist, liegt danach kein vorwerfbarer...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 119 Dem Arzt bzw. Krankenhausträger wird die Klage zugestellt, auf die substantiiert erwidert werden muss. In der Regel werden Behandlungsfehler und ggf. auch Aufklärungsfehler gerügt.mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / cc) Güteverhandlung

Rz. 124 In der Regel wird im Arzthaftungsprozess eine Güteverhandlung aussichtslos sein (§ 278 Abs. 2 S. 1 ZPO), da vor Klageerhebung regelmäßig eine außergerichtliche Korrespondenz mit dem hinter dem Arzt stehenden Haftpflichtversicherer stattgefunden hat, bei der keine Einlegung erzielt werden konnte. Insofern erübrigt sich dann eine Güteverhandlung.mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (6) Assistent im Krankenhaus

Rz. 94 Der Assistent im Krankenhaus haftet deliktisch, jedoch nicht vertraglich, da kein eigenständiger Vertrag mit dem Patienten zustande kommt. Zu beachten ist, dass ein Arzt, der nur das Aufklärungsgespräch fehlerhaft durchführt, ebenso zur Haftung herangezogen werden kann.[261]mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / hh) Beweis der mutmaßlichen Einwilligung

Rz. 155 Bezüglich der mutmaßlichen Einwilligung gilt dass zur hypothetischen Einwilligung Gesagte, d.h. der Arzt hat die mutmaßliche Einwilligung darzulegen und zu beweisen (vgl. auch Rdn 47 f., 154).mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 3. Sachverhaltsbewertung

Rz. 70 Zur Klärung der Frage, ob der behandelnde Arzt tatsächlich einen Fehler begangen hat, der zu einem konkreten Gesundheitsschaden geführt hat oder nicht, folgt nach Vervollständigung der Unterlagen die Sachverhaltsbewertung: Das Behandlungsgeschehen, d.h. der Tatsachenstoff, ist hinsichtlich seiner arzthaftungsrechtlichen Relevanz zu bewerten. Hierzu benötigt insbesonde...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 9 Um die Klagefrist von einem Monat (§ 87 SGG) zu wahren, genügt ein Schreiben an das Sozialgericht (ggf. auch an einen Sozialleistungsträger, § 91 SGG), mit dem Hinweis auf den Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid, der angefochten wird. Nach Akteneinsicht und Rücksprache mit dem Mandanten ist die Klage zu begründen und der Klageantrag zu formulieren.[16] Dazu kann das Ger...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Unternehmensgegenstand

Rz. 30 Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG ist im Gesellschaftsvertrag der Unternehmensgegenstand anzugeben – nach h.M. so konkret und exakt wie möglich. Der Schwerpunkt der Unternehmenstätigkeit muss für das Registergericht und die beteiligten Verkehrskreise hinreichend erkennbar sein. Allgemeine Umschreibungen wie "Handel mit Waren aller Art" sollen Eintragung verhindern.[122] Dem...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 3. Muster: Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.6: Nichtzulassungsbeschwerde An das Bundessozialgericht _________________________ In dem Rechtsstreit Z, _________________________ Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen Deutsche Rentenversicherung Hessen – _________________________ – legen wir namens und in Vollmacht des Klägers gegen das Urteil des...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / aa) Dokumentationspflicht

Rz. 61 Der Arzt muss die ärztliche Behandlung in ihren wesentlichen Grundzügen dokumentieren. Die Behandlungsdokumentation stellt das zentrale Beweismittel im Arzthaftungsprozess dar. Sie ist als Urkundsbeweis anerkannt und einer glaubwürdigen ärztlichen Dokumentation soll der Tatrichter Glauben schenken.[207]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Geschwindigkeitsüberschreitung

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (3) Aufbewahrung der Krankenhausunterlagen als Organisationsaufgabe

Rz. 34 Die Aufbewahrung der Krankenhausunterlagen ist vom Krankenhausträger zu organisieren.[138] Die Aufbewahrungspflicht für Krankenunterlagen beträgt zehn Jahre, § 630f Abs. 3 BGB. Eine darüber hinausgehende Pflicht zur Aufbewahrung besteht nur dann, wenn der jeweilige Arzt mit einer Inanspruchnahme rechnen musste.[139] Mikroverfilmung ist zulässig. Der Krankenhausträger ...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (2) Einsichtsrecht der Erben

Rz. 67 Grundsätzlich haben die Erben eines verstorbenen Patienten ein Einsichtsrecht in die diesen betreffenden Behandlungsunterlagen (§ 630g Abs. 3 BGB), sofern nicht erkennbar der Wille des Verstorbenen entgegensteht,[228] so z.B. wenn nächste Angehörige eines Verstorbenen einen möglichen Behandlungsfehler aufdecken wollen. Ansonsten gilt die Schweigepflicht über den Tod h...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / a) Allgemeines

Rz. 51 Nach den Grundsätzen des Haftungsrechts hat der Patient gegen den behandelnden Arzt, der einen Behandlungsfehler begangen hat oder sofern die Aufklärung bzw. Einwilligung unterblieben ist, einen Schadensersatzanspruch aus dem hieraus resultierenden Schaden.[194] Dies gilt sowohl für die vertragliche als auch die außervertragliche Haftung und umfasst materielle wie imm...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / j) Vertraglicher Haftungsausschluss/Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 12 Grundsätzlich ist festzuhalten, dass AGB, die einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung der Behandlungsseite in Bezug auf die medizinische Behandlung betreffen, als unzulässig gelten, vgl. § 309 Nr. 7 BGB.[72] Dies rechtfertigt sich aus dem dem Arzt oder Krankenhaus obliegenden Schutz der gefährdeten hohen Rechtsgüter des Patienten wie Leben, Gesundheit ...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 3. Muster: Unterstützungsantrag nach § 66 SGB V

Rz. 81 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.3: Unterstützungsantrag nach § 66 SGB V An die _________________________-Krankenkasse Betreff: Ihr Mitglied _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) Mitglieds-Nr.: _________________________ Unterstützung nach § 66 SGB V Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr im Betreff näher bezeichnetes Mitglied hat uns i...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / cc) Teilschmerzensgeld

Rz. 54 Grundsätzlich ist das Schmerzensgeld nach dem Gesetz einheitlich zu bemessen.[202] Der Zuspruch eines Teilschmerzensgeldes kommt nur dann in Betracht, wenn der Umfang des derzeitigen Körperschadens feststeht, die zukünftige Entwicklung jedoch noch ungewiss ist und somit das Schmerzensgeld noch nicht endgültig beurteilt werden kann.[203] Nach der Rechtsprechung kann au...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (4) Überwachung des Chefarztes/nachgeordneten Personals

Rz. 28 Den Krankenhausträger trifft die Pflicht, den Chefarzt (Leitenden Arzt) hinsichtlich der diesem übertragenen Organisationsaufgaben zu überwachen, dessen Dienstaufgaben eindeutig festzulegen und seine Kompetenzbereiche abzugrenzen.[122] Auch die Organisation der Überwachung von Assistenzärzten durch gezielte Kontrollen, des Einsatzes von qualifiziertem Personal, ggf. j...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 4. Muster: Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens

Rz. 85 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.4: Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweissicherungsverfahrens des Patienten _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) – Antragsteller – Prozessbevollmächtigter: _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) gegen den Arzt...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Firma und Sitz der Gesellschaft, § 23 Abs. 3 Nr. 1 AktG

Rz. 22 Für die Firma als der Name der Gesellschaft gelten die Bestimmungen in § 4 AktG und ergänzend die Grundsätze des allgemeinen Firmenrechts.[23] Die Firma war früher im Regelfall als Sachfirma dem Unternehmensgegenstand der Gesellschaft zu entnehmen; seit Inkrafttreten des Handelsrechtsreformgesetzes (HRefG) [24] sind neben der Sach- und der Personenfirma auch Phantasieb...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / cc) Rechtliche Konsequenzen von Dokumentationsmängeln

Rz. 64 Als Behandlungsfehler können Dokumentationsmängel nur dann eine Haftung auslösen, wenn infolgedessen eine falsche Therapie, z.B. eine Übertherapie, durchgeführt wird. Entsprechendes gilt für den Fall, dass Unterlagen zu früh vernichtet werden. Gelegentlich können Dokumentationslücken den Beginn der Verjährung hinausschieben, z.B. dann, wenn gerade die Dokumentationslü...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 249 FamFG

Rz. 668 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.72: Einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 249 FamFG An das Amtsgericht – Familiengericht – In dem einstweiligen Anordnungsverfahren der Hausfrau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen den Arzt _________________________ – Antrag...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus personenbedingten Gründen

Rz. 721 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.62: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus personenbedingten Gründen An das Arbeitsgericht _________________________ Klageerwiderung in dem Rechtsstreit des _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen die xy-GmbH _________________...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Spezielle Umstände

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Arbeitsvertrag

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (3) Recht auf Auskunftseinholung über beteiligtes Personal

Rz. 68 Der Patient hat das Recht zu erfahren, welcher Arzt, welche Krankenschwester während des Behandlungszeitraums wann genau für seine Behandlung verantwortlich war. Der Krankenhausträger ist verpflichtet, Namen und ladungsfähige Anschriften sowie genaue Dienstzeiten des von ihm bei der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gegenüber dem Patienten eingesetzten ärztlich...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (14) Krankenhaus

Rz. 102 Beim Krankenhaus kann immer nur der Krankenhausträger passivlegitimiert sein. Zu differenzieren ist sodann zwischen totalem und gespaltenem Krankenhausaufnahmevertrag mit Arztzusatzvertrag. Beim totalen Krankenhausaufnahmevertrag wird stets der Krankenhausträger Vertragspartner des Patienten, sodass dieser dann auch vertraglich haftet. Beim gespaltenen Krankenhausauf...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / c) Einschaltung der Krankenkasse

Rz. 77 Nach § 66 SGB V sind die Krankenkassen verpflichtet, ihren Mitgliedern bei der Überprüfung und Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arzt behilflich zu sein. Krankenkassen sind heute z.T. äußerst aktiv in der Unterstützung ihrer Mitglieder. Nicht selten ist es die Krankenkasse, die ihre Mitglieder auf mögliche Behandlungsfehler aufmerksam macht....mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / III. Checkliste: Sachverhaltsermittlung/Beiziehung der Krankenunterlagen

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (3) Personalstruktur

Rz. 27 Der Krankenhausträger ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die von ihm aufgestellten Organisationsstrukturen[118] durch entsprechende Instruktionen und Überwachung des von ihm eingesetzten ärztlichen und nicht-ärztlichen Personals tatsächlich umgesetzt werden.[119] Setzt ein Krankenhausträger z.B. übermüdete Ärzte bei der Behandlung ein, d...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 65 Der Patient hat gem. §§ 630g, 830 BGB ein Recht auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen. Daneben gilt die allgemeine Vorschrift des § 810 BGB.[221] Der Patient hat das Recht, sich Fotokopien fertigen zu lassen. Die erste Kopie ihrer Patientenakte haben die Patienten unentgeltlich zu enthalten.[222] Das gilt auch für die Herausgabe von Röntgen-, CT-, NMR...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / aa) Auswahl des Sachverständigen

Rz. 159 Grundsätzlich hat das Gericht den Sachverständigen auszuwählen (§ 404 Abs. 1 ZPO). Dabei muss der Sachverständige aus dem betreffenden medizinischen Fachgebiet des beklagten Arztes stammen.[334] Für Teilfragen kann ggf. eine ergänzende Stellungnahme eines Sachverständigen aus einem anderen Fachgebiet erforderlich sein.[335] Wird das Gutachten von einem anderen als de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen Betriebsvereinbarung zwischen der xy-GmbH, _________________________ (Adresse), vertreten durch _________________________ (Name, Adresse), und dem Betriebsrat, vertreten durch den Vorsitzenden _________________________ (Name, Adresse), wird nachfolgende Betriebsv...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / II. Mandatsannahme/Checkliste zur Mandantenberatung

Rz. 197 Checkliste: Die wichtigsten Aspekte bei der Beratung und Interessenvertretung eines Mandanten in Führerscheinangelegenheiten A. Die unterschiedlichen Problemstellungen und Ziele der Beratung und Interessenvertretung I. Strafverfahrenmehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / h) Organhaftung, §§ 89, 31 BGB

Rz. 10 Im Krankenhausrecht kommt neben den Vorschriften der §§ 823 ff. BGB auch eine deliktische Haftung nach §§ 89, 31 BGB in Betracht. Demnach haften Körperschaften, also auch Krankenhäuser, für Schäden, die von ihren Organen, d.h. von ihrem Vorstand oder anderen verfassungsmäßig berufenen Vertretern in Ausführung der ihnen zustehenden Verrichtung, begangen worden sind. Na...mehr