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Sommer, SGB V, SGBV SGB V § 65d Förderung besonderer The ... / 2.1 Förderung von Modellvorhaben (Abs. 1)

Norbert Finkenbusch
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Rz. 3

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) fördert Leistungserbringer, die Patienten mit pädophilen Sexualstörungen behandeln (Satz 1). Die Förderung erhalten Leistungserbringer, an die sich Menschen mit einer pädophilen Sexualpräferenz wenden können, die sich freiwillig in Therapie begeben wollen. Die Förderung soll dazu beitragen, pädophile Neigungen zu kontrollieren und zu therapieren, um sexuelle Übergriffe auf Kinder zu verhindern (BT-Drs. 18/10289 – neu).

 

Rz. 3a

Gefördert werden Modellvorhaben vom Jahr 2017 an. Je Kalenderjahr werden dafür 5 Mio. EUR aufgebracht. Die Förderdauer ist auf den 31.12.2027 begrenzt. Nach einer etwa einjährigen Vorbereitungsphase durch den GKV-Spitzenverband (Veröffentlichung der Fördergrundsätze, Erteilung der Zuschläge, Vergabe des Evaluationsauftrages) sind die Modellvorhaben nach § 65d weitestgehend zum 1.1.2018 gestartet. Die ursprünglich bis zum 31.12.2025 festgelegte Förderung wird um 2 Jahre verlängert. Bei der Förderung besonderer Therapieeinrichtungen zur Behandlung von Patienten mit pädophilen Sexualstörungen handelt es sich um ein hochspezialisiertes Therapieangebot mit vergleichsweise geringen Patientenzahlen und spezifischen Anforderungen an Therapie, Qualitätsmanagement und begleitende Evaluierung. Der hohe Spezialisierungsgrad rechtfertigt eine ausnahmsweise Abweichung von der im Regelfall begrenzten Höchstdauer von 8 Jahren für Modellvorhaben (§ 63 Abs. 5 Satz 1). Die Verlängerung der Förderdauer um 2 Jahre soll den Abschluss der laufenden Evaluierung der Modellvorhaben ermöglichen. Erste Zwischenergebnisse der Evaluierung deuten auf positive Effekte der Modellvorhaben hin, sind aber für eine fundierte Beurteilung noch nicht ausreichend. Die abschließenden Evaluationsergebnisse werden benötigt, u...

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