Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 11 Besteht zwischen den Betriebsparteien Streit über die Vorschlags- und Erörterungsrechte des Betriebsrats, entscheiden die Arbeitsgerichte ausschließlich im Beschlussverfahren.[1] Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Arbeitgeber nach Einschätzung des Betriebsrats seiner Begründungspflicht nicht oder nicht in angemessenem Umfang nachkommt. Das Gesetz gewährt dem B...mehr

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Trennungsprozesse von Mitar... / 5.1 Interessen und Rollen von den möglichen Beteiligten

Eine Schwierigkeit bei Trennungen liegt darin, die Vielzahl der Beteiligten und deren in der Regel unterschiedlichen Interessenlagen, die sich nicht selten diametral entgegenstehen, zu berücksichtigen. Daher gilt es vom ersten Moment an, alle Beteiligten zu identifizieren und gemäß ihrer erkannten oder vermuteten Interessen einzubinden. So hilft eine Kommunikationsstrategie ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.1 Beteiligungsrechte

Rz. 33 Das BetrVG kennt abgestufte Beteiligungsrechte des Betriebsrats: Mitwirkungsrechte (Informations-, Anhörungs-, Vorschlags- und Beratungsrechte) und Mitbestimmungsrechte. Mitwirkungsrechte geben dem Betriebsrat Einflussmöglichkeiten, ohne den Arbeitgeber rechtlich zu binden; hierzu zählen insbesondere der allgemeine Informationsanspruch (§ 80 Abs. 2 BetrVG), Beratungsr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Streitigkeiten

Rz. 53 Streitigkeiten über die Betriebsratsfähigkeit eines Betriebs oder gemeinsamen Betriebs mehrerer Unternehmen werden durch das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren entschieden (§ 2a ArbGG). Dies gilt auch für die Frage, ob 2 selbstständige Betriebe vorliegen und ob mehrere an sich selbstständige Betriebe einen Betrieb im Rechtssinn bilden. Ist zweifelhaft, ob eine betri...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Einleitung der Wahl durch Betriebsrat, Gesamt/Konzernbetriebsrat

Rz. 6 Wird die Betriebsratswahl durch den amtierenden Betriebsrat (§ 16 Abs. 1 BetrVG), durch Gesamt- oder Konzernbetriebsrat (§ 17 Abs. 1 BetrVG, § 16 Abs. 3 BetrVG) oder auf Beschluss des Arbeitsgerichtes (§ 16 Abs. 2 BetrVG) durch Bestellung des Wahlvorstandes eingeleitet, so wird der Betriebsrat auf nur einer Wahlversammlung in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt (§ ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Einleitung der Wahl

Rz. 5 Einleitung und Ablauf des vereinfachten Wahlverfahrens unterscheiden sich danach, wer die Wahl einleitet. Entstammt die Initiative aus dem Kreis der Arbeitnehmer, so findet ein zweistufiges Wahlverfahren mit zwei Wahlversammlungen statt.[1] Wird die Wahl hingegen vom (amtierenden) Betriebsrat, durch einen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat oder durch Beschluss des Arbeitsg...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2.2 Ablehnungsgründe des Arbeitgebers

Nach § 8 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich ...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 3.1 Flexible Leistungsversprechen

Bestimmte Leistungen sind schon ihrer Natur nach an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens, bestimmter Geschäftsbereiche oder einzelner Mitarbeiter gekoppelt. So z. B. variable Vergütungen oder Erfolgsprämien, die direkt oder indirekt vom Unternehmensergebnis oder bestimmter Umsatzzahlen des Unternehmens abhängen. In anderen Fällen sind variable Vergütungen,...mehr

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Praktikanten / 2.10.1 Entgelt im Krankheitsfall, § 11 TVPöD

§ 11 Abs. 1 TVPöD sieht vor, dass Praktikantinnen/Praktikanten, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, die erforderliche praktische Tätigkeit auszuüben, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholungserkrankungen[1] das Entgelt (§ 8 Abs. 1) i...mehr

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Praktikanten / 1.3 Verhältnis zum sonstigen Arbeitsrecht

Das Praktikum unterscheidet sich hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung erheblich von einem Arbeitsverhältnis. Gleichwohl kommt es aufgrund der vielen Berührungspunkte in der Praxis zu Überschneidungen und eine eindeutige Abgrenzung ist nicht immer möglich. Während im Arbeitsverhältnis die Pflicht zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung nach Weisung de...mehr

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Praktikanten / 1.2.6 Praktika im Rahmen von Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsqualifikationen

Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für die deutschen Ausbildungsberufe ist u. a. im Anerkennungsgesetz des Bundes vom 6.12.2011 (BGBl I S. 2515) geregelt. Das Gesetz enthält in Art. 1 das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG).[1] Nach § 2 BQFG gilt das Gesetz für die Fests...mehr

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Arbeitgeber muss zusammenhängenden Urlaub gewähren

Arbeitgeber dürfen den Urlaub ihrer Beschäftigten nicht generell auf zwei zusammenhängende Wochen beschränken. Dies verstößt gegen § 7 Abs. 2 Satz 1 BUrlG. Eine Teilung ist nur bei Vorliegen konkreter dringender betrieblicher oder in der Person des Arbeitnehmers liegender Gründe zulässig. Pauschale personelle Engpässe genügen hierfür jedoch nicht. Die Arbeitnehmerin...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.2 Urlaubsentgelt

Rz. 73 Das Urlaubsentgelt beträgt gem. § 8 Nr. 4.1 BRTV Bau 14,25 % – bei schwerbehinderten Menschen 16,63 % – des Bruttolohns und setzt sich zusammen aus Urlaubsentgelt i. H. v. 11,4 % des Bruttolohns – bei schwerbehinderten Menschen 13,3 % – und dem zusätzlichen Urlaubsgeld i. H. v. 25 % des Urlaubsentgelts. Hinzu kommen Regelungen, die z. B. für den Fall, dass ein Arbeitn...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.1.4 In Heimarbeit Beschäftigte und die ihnen Gleichgestellten

Rz. 10 HI1996267 Allgemeines Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten. Für die Begriffsbestimmung gilt die gesetzliche Definition des Heimarbeitsgesetzes (HAG). Rz. 11 HI1996268 Heimarbeiter Heimarbeiter ist nach § 2 Abs. 1 HAG, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung ...mehr

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FoVo 03/2026, Rechtsmittel ... / 2 II. Die Entscheidung

Beschwerde ist fristgerecht, aber unstatthaft Die sofortige Beschwerde ist unzulässig. Sie ist zwar fristgerecht binnen zwei Wochen nach Zustellung eingelegt worden, wie es in der Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt wurde. Sie ist jedoch nicht statthaft. Eine Anfechtung des Beschlusses findet gemäß § 769 Abs. 1 ZPO § 707 Abs. 2 S. 2 ZPO nicht statt. § 707 Abs. 2 S. 2 ZPO gilt im...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Prozessuales

Rz. 56 Die Rechtsnatur des Schadensersatzanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber dem Schädiger ändert sich durch den gesetzlichen Forderungsübergang i.S.d. § 6 Abs. 1 EFZG nicht.[1] Da es sich in der Regel um einen zivilrechtlichen Anspruch handelt (z.B. aus einem Verkehrsunfall), ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten und nicht zu den Arbeitsgerichten eröffnet. Rz. 5...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Prozessuales

Rz. 32 Das Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers nach § 7 Abs. 1 EFZG wird von den Arbeitsgerichten nicht von Amts wegen berücksichtigt. Der Arbeitgeber muss sich im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Prozesses gegenüber einer Klage des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 EFZG berufen.[1] Rz. 33 Der ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Prozessuales

Rz. 20 Streiten die Parteien im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Prozesses über Ansprüche des Klägers nach dem EFZG, trägt der Kläger die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen und damit insbesondere für die die Arbeitnehmereigenschaft begründenden tatsächlichen Umstände.[1] Ist streitig, ob zu einem früheren Geschäftsführer nach dessen Abberufung...mehr

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Wiedereinstellungsanspruch ... / 1.1 Allgemeine Voraussetzungen

Ein Wiedereinstellungsanspruch ist möglich nach einer Verdachtskündigung, einer personenbedingten Kündigung oder einer betriebsbedingten Kündigung. Voraussetzungen für den Wiedereinstellungsanspruch sind: Die Kündigung ist wirksam (geworden). Der Wiedereinstellungsanspruch setzt eine wirksame Kündigung voraus. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Kündigung vom Arbeitsgeric...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4 Brandenburg

Für das Land Brandenburg besteht in § 61 Abs. 9 LPVG BB die Rechtsgrundlage für vorläufige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Mitbestimmung. Für die Fälle der Mitwirkung schafft § 68 Abs. 5 LPVG BB durch den Verweis auf § 61 Abs. 9 LPVG BB ebenfalls die Rechtsgrundlage für vorläufige Maßnahmen. Der vorläufige Ausspruch einer Kündigung während das Mitbestimmungsverfahren noch lä...mehr

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Formmängel eines Zeugnisses verhindern Erfüllung des Anspruchs

Ein Arbeitszeugnis muss in formaler Hinsicht die im Geschäftsleben üblichen Mindestanforderungen erfüllen. Ist dies nicht der Fall, ist der Zeugnisanspruch des Arbeitnehmers nicht erfüllt. Dazu zählt jedenfalls, dass das Arbeitszeugnis mit einem ordnungsgemäßen Briefkopf ausgestaltet sein muss, aus dem der Name und die Anschrift des Ausstellers erkennbar sind. Dies führt...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / 1. Titelarten

Rz. 26 Als Grundlage der Eintragung der Zwangssicherungshypothek ist jeder auf Zahlung gerichtete rechtskräftige oder vorläufig vollstreckbare Titel geeignet (§§ 704 ff. ZPO). Auch ein Beschluss nach § 888 ZPO ist ausreichend. Die Eintragung wegen eines Bruttolohn-Titels des Arbeitsgerichts ist ebenfalls zulässig.[32] Rz. 27 Hat das Prozessgericht den Schuldner durch Zwangsge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Abwahl oder Ausscheiden des Vorsitzenden oder des Stellvertreters

Rz. 10 Der Vorsitzende kann sein Amt durch Erklärung gegenüber dem Betriebsrat niederlegen. Durch die Mehrheit des Betriebsrats kann der Vorsitzende oder sein Stellvertreter auch wieder abgewählt werden. Eines bestimmten Grundes bedarf es dazu nicht. Es genügt die einfache Mehrheit der Stimmen. Der Abgewählte bleibt jedoch Mitglied des Betriebsrats; eine Abberufung als Vorsi...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Die allgemeine Vertretungsbefugnis

Rz. 12 Nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG vertritt der Vorsitzende den Betriebsrat im Rahmen der gefassten Beschlüsse. Er hat folglich keine eigene Entscheidungsbefugnis, er ist kein Vertreter im Willen, sondern lediglich in der Erklärung. Nur im Rahmen von Beschlüssen des Betriebsrats kann und darf der Vorsitzende Erklärungen abgeben. Ein Verstoß hiergegen stellt eine schwerwie...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Inhalt des Anspruchs

Rz. 7 Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gem. § 20 Abs. 1 ist eine aus dem Arbeitsverhältnis herrührende Lohnersatzleistung, nämlich ein gesetzlich begründeter Anspruch auf teilweise Fortzahlung des Arbeitsentgelts. [1] Es handelt sich um einen privatrechtlichen Anspruch, der erforderlichenfalls vor den Gerichten für Arbeitssachen geltend zu machen ist, § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbG...mehr

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Influencer-Marketing: Unerkannte Handelsvertreter als Kostenrisiko

Zusammenfassung Influencer-Marketing boomt. Dabei ist weitgehend unbekannt, dass Influencer je nach Vertragsgestaltung oder tatsächlichem Einsatz im rechtlichen Sinne Handelsvertreter sein können. Die gesetzlichen und praktischen Folgen dieses Umstands sollten Unternehmen nicht unterschätzen. Influencer sind zu einem etablierten Partner für Unternehmen bei der gezielten Bewer...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.7 Rechtsmittel des Beschäftigten

Für den Beschäftigten besteht die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung gerichtlich überprüfen zu lassen.[1] Unterzieht sich ein Beschäftigter einer durch den Arbeitgeber unrechtmäßig angeordneten Untersuchung, stellt dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, was grundsätzlich Schadensersatzansprüche nach §§ 280 Abs....mehr

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Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / 1.2 Klage auf Zeugnisberichtigung

Ist das Zeugnis aus Sicht des Arbeitnehmers inhaltlich oder formell falsch, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zur Korrektur auffordern. Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, kann beim Arbeitsgericht Klage erhoben werden. Auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ist das Arbeitsgericht sachlich zuständig, da die Auseinandersetzung noch aus dem Arbeitsverhältnis herrührt,...mehr

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Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / Zusammenfassung

Überblick Erfüllt der Arbeitgeber den Anspruch auf Zeugniserteilung nicht oder aus Sicht des Arbeitnehmers nicht ordnungsgemäß, kann der Arbeitnehmer auf Ausstellung oder Berichtigung des Zeugnisses vor dem Arbeitsgericht klagen. Die nachfolgende Darstellung zeigt die Verteilung der Beweislast bei einer angestrebten Zeugniskorrektur und welche Kosten auf den Arbeitgeber in e...mehr

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Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / 2 Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens

Die Kosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren hängen vom sog. Gegenstandswert bzw. Streitwert ab. Der Streit- bzw. Gegenstandswert einer Klage auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses beträgt üblicherweise ein Bruttomonatsentgelt des Anstellungsverhältnisses, aus dem das Zeugnis eingeklagt wird. Bei einer Klage auf Berichtigung eines bereits erteilten Zeugnisses kommt je...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.3 Beweislast im Rechtsstreit, Zuständigkeit

Rz. 13 Beruft sich ein selbstständiger Dienstnehmer darauf, er sei in Wirklichkeit Arbeitnehmer, so kann er dies von den Arbeitsgerichten in einer sog. Statusklage geltend machen. Für die Umstände, die die Arbeitnehmereigenschaft belegen sollen, trägt er die Beweislast. Er kann die Arbeitnehmereigenschaft auch inzident im Rahmen einer Klage auf Gewährung von Urlaub prüfen la...mehr

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Arbeitszeugnis: Änderung un... / 1.1 Wechsel der Zeugnisart

Umstritten und nicht höchstrichterlich geklärt ist die Frage, ob der – ehemalige – Beschäftigte die Art des Zeugnisses ändern lassen darf. Dabei geht es oftmals darum, ob der Arbeitnehmer, der zunächst ein einfaches Zeugnis verlangt und erhalten hat, zu einem späteren Zeitpunkt ein qualifiziertes Zeugnis beanspruchen kann oder umgekehrt, der Mitarbeiter ein einfaches Zeugnis...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 3.2.3 Rundfunkmitarbeiter

Rz. 26 Gerade programmgestaltende Rundfunkmitarbeiter sind häufig arbeitnehmerähnliche Personen, wenn sie überwiegend für einen Sender oder Auftraggeber tätig werden. Allerdings entscheidet auch hier wieder die Situation des Einzelfalls anhand der oben aufgezeigten Kriterien. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Entscheidungen des BAG[1], die aber i.d.R. erstens die Frage...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.4 Bestellung durch Arbeitsgericht oder durch den Gesamt- oder Konzernbetriebsrat

Rz. 24 Arbeitsgerichtliche Bestellung Hat der Betriebsrat spätestens 8 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit noch keinen Wahlvorstand eingesetzt, bestellt ihn auf Antrag von mindestens 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebs oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft das Arbeitsgericht mit den gleichen Konsequenzen wie bei einer Bestellung durch den Betriebsrat selbst (...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.1 Wählerliste

Rz. 34 Einsprüche gegen die Wählerliste Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste können mit Wirksamkeit für die Betriebsratswahl nur vor Ablauf von 2 Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand schriftlich eingelegt werden (§ 4 Abs. 1 WO BetrVG). Die Wählerliste ist unrichtig, wenn nicht wahlberechtigte Arbeitnehmer in die Wählerliste aufgenommen worden...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Die Wahlanfechtung/Nichtigkeit der Wahl

Rz. 58 Die Betriebsratswahl kann bei Fehlern angefochten werden (§ 19 BetrVG). Die Regeln der Wahlanfechtung gelten auch für die Anfechtung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 63 Abs. 2 Satz 2 BetrVG). Die Regeln der Wahlanfechtung gelten hingegen nicht für die Bildung von Betriebsratsausschüssen, für die Bildung des Gesamt- und Konzernbetriebsrats sowie der Gesamtju...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2.1 Die Vorbereitung der vereinfachten einstufigen Wahl

Rz. 50 Der Zeitpunkt der Wahl ist wie im regulären Wahlverfahren zu ermitteln. Die Bestellung des Wahlvorstands Die Betriebsratswahl beginnt mit der Bestellung des Wahlvorstands. Die Berufung oder Wahl in den Wahlvorstand muss für ihre Wirksamkeit vom Arbeitnehmer angenommen werden. Formvorschriften bestehen dafür nicht, eine schriftliche Erklärung empfiehlt sich dennoch. Das A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Amtszeitwechsel von bisherigem zu neuem Betriebsrat bei außerordentlicher Betriebsratswahl

Rz. 14 Bei einer außerordentlichen Betriebsratswahl nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BetrVG führt der bisherige Betriebsrat die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist (§ 22 BetrVG). Mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses endet das Amt des bisherigen Betriebsrats. Auch wenn der Betriebsrat nicht mehr die erforderliche Mitglied...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.3 Zusammensetzung des Wahlvorstands

Rz. 23 Anzahl der Wahlvorstandsmitglieder Der Wahlvorstand besteht grundsätzlich aus 3 aktiv Wahlberechtigten, unabhängig von der Größe des Betriebs. Der Betriebsrat (oder der Gesamtbetriebsrat, die Betriebsversammlung oder das Arbeitsgericht) bestellt einen von ihnen zum Vorsitzenden. Der Betriebsrat (oder der Gesamtbetriebsrat, die Betriebsversammlung oder das Arbeitsgerich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.1 Allgemeines

Rz. 48 Für Betriebe in der Größe von in der Regel 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern sieht § 14a BetrVG ein sogenanntes vereinfachtes Wahlverfahren zwingend vor. Wer auch immer die Wahl initiiert (bestehender Betriebsrat, Gesamt-, Konzernbetriebsrat, Arbeitnehmer, Gewerkschaft oder Arbeitsgericht), sollte wegen der schon von Anfang an bestehenden Unterschiede zum regul...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.5 Sonderfall: Betriebsratsloser Betrieb

Rz. 25 Vorrang der Bestellung durch Gesamt- oder Konzernbetriebsrat Der Gesamtbetriebsrat oder – falls ein Gesamtbetriebsrat nicht existiert – der Konzernbetriebsrat hat in betriebsratslosen Betrieben einen Vorrang für die Bestellung des Wahlvorstands (§ 17 Abs. 1 BetrVG und § 17 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz. BetrVG). Die Ursache, weshalb kein Betriebsrat existiert, ist uner...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2 Einstufiges vereinfachtes Wahlverfahren

Rz. 49 Das einstufige vereinfachte Wahlverfahren findet statt, wenn der Wahlvorstand durch den amtierenden Betriebsrat gebildet wird, den Gesamtbetriebsrat oder, wenn es einen solchen nicht gibt, durch den Konzernbetriebsrat eingesetzt wird, das Arbeitsgericht den Wahlvorstand durch gerichtlichen Beschluss einsetzt oder wenn Arbeitgeber und Wahlvorstand in Betrieben mit in der R...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.2 Wahl in betriebsratslosen Betrieben

Rz. 17 In betriebsratslosen Betrieben gibt es eine abgestufte Zuständigkeit zur Bestellung oder Wahl des Wahlvorstands. Vorrangig bestellt der Gesamtbetriebsrat oder, wenn ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat einen Wahlvorstand. Die Entscheidung, ob nach regulärem oder vereinfachtem Wahlverfahren zu wählen ist, trifft der so eingesetzte Wahlvorstand nach den oben...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.6 Rechtsstellung der Wahlvorstandsmitglieder

Rz. 26 Das Amt des Wahlvorstands ist als Ehrenamt ausgestaltet. Die Mitglieder haben folglich keine besonderen Entgeltansprüche, ihnen ist aber ausgefallenes Arbeitsentgelt zu ersetzen – m.a.W. darf ein Monatsentgelt nicht wegen Arbeit im Wahlvorstand gekürzt werden. Im Übrigen genießen sie besonderen Kündigungsschutz. Werden vom Arbeitsgericht betriebsfremde Gewerkschaftsmi...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.5 Auflösung durch gerichtliche Entscheidung, § 13 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG

Rz. 12 Das Arbeitsgericht kann den Betriebsrat auf Antrag durch Beschluss gemäß § 23 Abs. 1 BetrVG wegen grober Verletzung der gesetzlichen Pflichten auflösen. Mit Rechtskraft des Beschlusses ist das Betriebsratsamt beendet. Die Neuwahlen müssten nach diesem Zeitpunkt nach den Regeln des § 17 BetrVG durch die Bestimmung bzw. Wahl eines Wahlvorstandes durch einen etwaigen Ges...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.1 Wahl in Betrieben mit bestehendem Betriebsrat

Rz. 16 Bestand in einem Betrieb bereits ein Betriebsrat, so hat dieser den Wahlvorstand für die Neuwahlen zu bestellen. Da in § 17a Nr. 1 und 2 BetrVG bereits die Fristen zur Bestellung des Wahlvorstands für die vereinfachte Wahl modifiziert werden, muss sich schon der bestehende (Alt-)Betriebsrat frühzeitig Gedanken darüber machen, ob der Betrieb im vereinfachten Wahlverfah...mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 3.2 Zielvereinbarung (§ 42 BT-S)

Nach § 42 Abs. 1 Satz 1 BT-S handelt es sich bei einer Zielvereinbarung im Sinne des Besonderen Teil Sparkassen um die gemeinsame Festlegung anzustrebender Ergebnisse für einen bestimmten Zeitraum zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Durch die Bezeichnung „Vereinbarung“ wird deutlich, dass eine Zielvereinbarung eine Einigung zwischen Sparkasse und Beschäftigten voraussetz...mehr

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Tarifvertrag für den öffent... / 3.3 Systematische Leistungsbewertung (§ 43 BT-S)

Als weitere Möglichkeit zur Leistungsbemessung nennt § 43 Abs. 1 BT-S die systematische Leistungsbewertung. Diese knüpft an konkrete Tatsachen und Verhaltensweisen der Beschäftigten an. Um willkürliche Entscheidungen weitestgehend zu minimieren, hat die systematische Leistungsbewertung im Rahmen eines zuvor festgelegten, vereinheitlichten Systems zu erfolgen. Hierfür legen di...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2.2 Von der Einleitung der vereinfachten einstufigen Wahl bis zum Wahltag

Rz. 51 Einleitung der Wahl/Erlass des Wahlausschreibens Auch im vereinfachten Wahlverfahren kommt dem Erlass des Wahlausschreibens besondere Bedeutung zu. Mit ihm gilt die Betriebsratswahl als eingeleitet (§ 36 Abs. 2 WO BetrVG). Für den Erlass des Wahlausschreibens gibt es nur wenige Vorschriften. Vor allem ist (neben dem Inhalt) festgelegt, dass der Wahlvorstand das Wahlauss...mehr