Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.2 Kündigungsschutzprozess

Rz. 31 Da der Arbeitgeber von der Notwendigkeit der behördlichen Zustimmung zu der ausgesprochenen Kündigung weiß, weil ihm die Elternzeit des Arbeitnehmers bekannt ist, braucht der Arbeitnehmer die Klagefrist nach § 4 Satz 1 KSchG nicht einzuhalten, wie sich aus § 4 Satz 4 KSchG ergibt. Davon gibt es jedoch eine Ausnahme, wenn der Arbeitnehmer nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 gegen d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.7.5 Beschäftigungsanspruch und Amtsausübung des Arbeitnehmers während des Zustimmungsersetzungsverfahrens

Rz. 113 Solange die Zustimmung des Betriebsrats nicht erteilt oder rechtskräftig ersetzt ist, hat der Arbeitnehmer die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Er hat deshalb an sich auch den Anspruch auf Beschäftigung. Ein Arbeitgeber ist aber bei überwiegenden schutzwürdigen Interessen von seiner Beschäftigungspflicht befreit. Ein derartiger Fall ist im Allgemeinen ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.3 Prüfungsmaßstab

Rz. 37 Die Aufzählung in der Verwaltungsvorschrift möglicher besonderer Fälle, die ausnahmsweise die Zustimmung zur Kündigung ermöglichen, ist nicht abschließend. Der Begriff des besonderen Falles bedarf im Einzelfall der Auslegung und unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Da die persönliche Situation von Arbeitnehmern in El...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.6.3 Frist für die Erklärung der außerordentlichen Kündigung

Rz. 85 Erteilt der Betriebsrat nach Anrufung durch den Arbeitgeber die Zustimmung innerhalb der 3-tägigen Äußerungsfrist, so ist die außerordentliche Kündigung innerhalb der 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB zu erklären. Die dem Arbeitgeber verbleibende Überlegungsfrist verkürzt sich im Ergebnis um die 3 Tage, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat zur Stellungnahme einräumen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Sanktionen gegen den Arbeitgeber

Rz. 24 § 23 Abs. 3 BetrVG stellt als Gegenstück zu § 23 Abs. 1 und 2 BetrVG Sanktionen gegen den Arbeitgeber bei groben Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz zur Verfügung. Es kann die Unterlassung einer Handlung, die Duldung einer Handlung oder die Vornahme einer Handlung mithilfe des Arbeitsgerichts durchgesetzt werden. Dabei gibt die Vorschrift einen entsprechende...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2 Wichtiger Grund

Rz. 51 Nach § 626 Abs. 1 BGB ist der Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Arbeitsv...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Nachwirkender Kündigungsschutz

Rz. 40 Der Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung besteht nicht nur für die Amtszeit oder die Zeit der Kandidatur, sondern er erstreckt sich auch auf einen Nachwirkungszeitraum. Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung und Mitglieder eines Seebetriebsrats haben noch innerhalb eines Jahres, Mitglieder einer Bordvertretung innerhal...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.1 Gegenstand des Zustimmungsrechts

Rz. 59 Nur die außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber bedarf der Zustimmung des Betriebsrats. Eine außerordentliche Kündigung ist nur anzunehmen, wenn sie aus wichtigem Grund i. S. d. § 626 BGB erfolgt. Rz. 60 Soweit die Kündigung nach § 15 Abs. 4 und 5 KSchG zulässig ist, handelt es sich um eine ordentliche Kündigung, die nicht unter § 103 BetrVG fällt, sondern bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Arbeitsgerichte.

Rn 14 Der sich iR der Übertragung eines öffentlichen Amtes, das sowohl Beamten wie Angestellten übertragen werden kann, grds auch für Nichtbeamte aus Art 33 II GG ergebende Bewerbungsverfahrensanspruch (dazu BAG NZA 09, 901 [BAG 24.03.2009 - 9 AZR 277/08], ZBR 04, 271 [BAG 05.11.2002 - 9 AZR 451/01], NJW 02, 1220 [BAG 18.09.2001 - 9 AZR 410/00] ›Funktionsvorbehalt Art 33 IV ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sachliche Zuständigkeit (Abs 1).

Rn 4 Als Vollstreckungsgericht ist grds ausschließlich, § 802, das Amtsgericht sachlich zuständig, § 764, auch wenn aus einem Titel des Familiengerichts (BGH NJW 79, 1048, einschl der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung) oder ein vom Prozessgericht gem § 888 festgesetztes Zwangsgeld vollstreckt wird (BGH NJW 83, 1859 [BGH 02.0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Durch Konzentration und Beschleunigung des Prozesses soll der Rechtsstreit in einem umfassend vorbereiteten Termin zur mündlichen Verhandlung (Haupttermin) beendet werden. Um dies zu ermöglichen kann der Vorsitzende in einem frühen ersten Termin oder durch das schriftliche Vorverfahren den Prozessstoff aufbereiten; gilt nicht im Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abs 1.

Rn 2 Für Mahnverfahren sind die Amtsgerichte sachlich ausschließlich (vgl § 12) zuständig (§ 689 I 1). Die Wertgrenze des § 23 Nr 1 GVG gilt damit nicht. § 689 1 stellt eine der sonstigen Zuständigkeitsbestimmungen iSd § 27 GVG ›durch die Prozessordnungen‹ dar. Gemäß § 46a II ArbGG ist für die Durchführung des Mahnverfahrens vor den Gerichten für Arbeitssachen das Arbeitsger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Maßnahmen durch Fristsetzung um die Parteien zu veranlassen, den gesamten Streitstoff schon im frühen ersten Termin als Haupttermin (BGHZ 88, 180), jedenfalls aber in einem darauf folgenden Haupttermin zu erledigen. Gilt nicht in Ehe- und Kindschaftssachen (§ 113 IV Nr 3 FamFG) und beim Arbeitsgericht (BAG NZA 08, 1084 [BAG 02.07.2008 - 10 AZR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einziehungsprozess.

Rn 11 Besteht über die Forderung zwischen Vollstreckungsgläubiger und Drittschuldner bzw Drittberechtigtem Streit oder lehnen diese eine Zahlung ab, muss der Gläubiger einen Einziehungsprozess führen. Der Einziehungsprozess ist vor dem Gericht zu führen, das für eine Zahlungsklage des Schuldners zuständig wäre. Das Arbeitsgericht ist als Prozessgericht zuständig, wenn fingie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sachurteilsvoraussetzungen.

Rn 3 Sie sind für jeden Streitgenossen gesondert zu untersuchen (BGH NJW 94, 3102 f [BGH 26.05.1994 - IX ZR 39/93]; GRUR 84, 36 f). Eine Streitgenossenschaft ermöglicht in den Fällen einer Unterhaltsklage des Kindes gg beide Eltern (§ 35a), einer Wechselklage gg mehrere Beklagte (§§ 603 II, 605a) und einer Haftpflichtklage iRv § 56 LuftVG einer Konzentration der örtlichen Zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verweisung auf Antrag.

Rn 6 Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 506 erklärt sich das AG durch entspr Beschluss, der nach Maßgabe des § 128 IV auch im schriftlichen Verfahren ergehen kann, für unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das zuständige LG. Dies kann im Wege einer grds zulässigen sogenannten ›Diagonalverweisung‹ auch ein anderes als das dem angerufenen AG übergeordnete LG sein, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Andere Verfahrensarten.

Rn 12 Arbeitsgericht: Die Verweisung in § 46 II ArbGG umfasst auch die Zustellungsvorschriften der ZPO. Zu beachten ist jedoch die Sonderregelung des § 50 ArbGG. Entschädigungsgericht: § 209 I BEG verweist allgemein auf die Vorschriften der ZPO; hinsichtlich der Zustellung bestimmt § 209 V BEG, dass diese stets vAw zu erfolgen hat. Freiwillige Gerichtsbarkeit: § 15 II FamFG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 2 Der Antrag ist bei dem Gericht zu stellen, bei dem der Rechtsstreit anhängig ist oder anhängig gemacht werden soll. Geht es um die Bewilligung von PKH für ein Verfahren in einem höheren Rechtszug, so ist also dieses Gericht zuständig. Wird im VwGO-Verfahren ein PKH-Antrag für einen noch zu stellenden Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, so ist für den Antrag auf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessvoraussetzungen.

Rn 25 Zunächst sind die allgemeinen Prozessvoraussetzungen zu prüfen. Die Prozessunfähigkeit des Antragstellers ist nicht im PKH-Prüfungsverfahren festzustellen, sondern im Hauptsacheverfahren (Frankf FamRZ 98, 486). Bei einer Antragstellung vor einem unzuständigen Gericht ist zu unterscheiden: Ist der Rechtsweg nicht zulässig, zB Zivilgericht statt Arbeitsgericht, so ist de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Sonstige Familiensachen sind Verfahren, diemehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 6 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einer Frau ist unzulässig während ihrer Schwangerschaft (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG), bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MuSchG), bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Frist.

Rn 5 Der Schuldner wird gem Nr 3 aufgefordert, im Begründetheitsfall innerhalb von zwei Wochen die angegebenen Beträge zu begleichen. Hieraus und aus Nr 4 ergibt sich, dass die 2-Wochen-Frist auch diejenige Frist ist, innerhalb welcher andernfalls der Widerspruch einzulegen ist. Bei Auslandszustellung beträgt die Frist einen Monat (§ 32 III AVAG, § 75 III AUG und § 688 Rn 21...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zuständigkeiten.

Rn 16 § 797 III erwähnt die Zuständigkeit für die Entscheidung über Einwendungen, welche die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel betreffen, somit Einwendungen nach § 732. Ebenso wie bei den Entscheidungen über die Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen bei gerichtlichen Urkunden wird die Entscheidung über derartige Einwendungen von dem verwahrenden Gericht gem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 61 Kosten, die nicht aus dem gerichtlichen Verfahren herrühren und bei denen die Kostenfestsetzung nach § 11 RVG gescheitert ist, sind im Rahmen eines Klageverfahrens gegen den Mandanten durchzusetzen. Wegen § 11 Abs. 5 S. 2 RVG ist die Durchführung des Kostenfestsetzungsverfahrens nach § 11 RVG oder die Erhebung von Einreden und Einwendungen nicht gebührenrechtlicher Ar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 41 Die internationale Zuständigkeit richtet sich nach Art 24 Nr 5 Brüssel Ia-VO (Hambg ZVertriebsR 19, 132, Rz 37 ff); ausschließlich zuständig sind somit die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden soll. Sachlich ausschl (§ 802) zuständiges Vollstreckungsorgan ist das Prozessgericht erster Instanz (§ 887 I), auch wenn der Rechtsstr...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Historische Entwicklung

Rz. 3 Die Suche nach einem verhältnismäßigen Ausgleich zwischen Arbeitnehmerschutz und Unternehmerfreiheit prägte die Entwicklung des Kündigungsschutzes. Ein materieller Kündigungsschutz im Sinne eines Erfordernisses sachlicher, die Kündigung rechtfertigender Gründe findet sich erstmals in dem Betriebsrätegesetz (BRG) vom 4.2.1920. Nach diesem Gesetz konnte der Arbeitnehmer,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Konditionale und kausale Abhängigkeit

Rz. 83 [Autor/Stand] Sind die Gegen-/Leistungen nicht synallagmatisch verbunden, können sie konditional – d.h. bedingungsmäßig i.S.d. § 158 BGB – oder kausal – d.h. nicht etwa ursächlich, sondern im Sinne einer Zweckabrede oder Geschäftsgrundlage für den Zuwender[2] – miteinander verknüpft sein.[3] Hierbei bestehen keine wechselseitig voneinander abhängigen Leistungsverpflic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Handelsgesellschaften (Abs 1 Nr 4 lit a).

Rn 8 Hierunter fallen OHG, KG, KGaA sowie AG und GmbH. Genossenschaft und stille Gesellschaft sind zwar keine Handelsgesellschaften, werden aber durch das Gesetz gleichgestellt. Innerhalb dieses Zusammenhangs wird die Zuständigkeit der KfH weit ausgelegt. Es reicht aus, dass für den geltend gemachten Anspruch gesellschaftsspezifische Rechte und Pflichten der Parteien eine un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm schließt den wiederholten Einspruch zwecks Vermeidung einer Prozessverschleppung aus (Mot zur CPO, 235 = Hahn/Mugdan, Materialien, 298; BGH NJW-RR 08, 876, 877 [BGH 03.03.2008 - II ZR 251/06]). Rn 2 Nach hM (BGHZ 141, 351, 356; KG MDR 00, 293; MüKoZPO/Prütting Rz 9 ff; Musielak/Voit/Stadler Rz 4 mwN) stellt § 345 die Säumnis im Einspruchstermin dem Verzicht auf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Antrag des Gläubigers.

Rn 23 Die Festsetzung des Ordnungsmittels setzt einen entspr Antrag des Gläubigers an das Prozessgericht des ersten Rechtszuges voraus (zur örtlichen Zuständigkeit für Ordnungsmittelandrohungen wegen Zuwiderhandlungen gg Verpflichtungen aus einer von einem deutschen Notar errichteten vollstreckbaren Urkunde Köln WRP 14, 746; zur örtlichen Zuständigkeit entspr §§ 1117, 1086 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Vor Eintritt der Rechtskraft ist das erstinstanzliche Urt für den Gläubiger regelmäßig gar nicht oder nur gg Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Auch wenn das Urt nur tw angefochten wird, hindert dies vielfach den Eintritt der Rechtskraft des Urteils in vollem Umfang, da eine Erweiterung der Anfechtung im Berufungsverfahren möglich bleibt. Bevor dies geschieht,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeitsbegründung.

Rn 3 § 603 begründet mit der örtlichen auch die internationale Zuständigkeit. Die sachliche Zuständigkeit wird durch die Vorschrift nicht berührt. Liegt dem Wechselanspruch eine Forderung aus einem Arbeitsverhältnis zugrunde, ist fraglich, ob wegen der Abstraktheit der Wechselforderung die ordentlichen Gerichte (Hamm NJW 80, 1399; Wieczorek/Schütze/Olzen § 603 Rz 2) oder abe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck, Abgrenzung.

Rn 1 § 797 bezieht sich auf vollstreckbare Urkunden des § 794 I Nr 5 und auf notariell vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleiche nach § 796c, nicht dagegen auf solche des § 796b. Prozessvergleiche sind nicht gerichtliche Urkunden iSd § 797 (St/J/Münzberg Rz 1; MüKoZPO/Wolfsteiner Rz 143; aA RGZ 21, 345, 347 ff; 35, 395, 397, 398; München NJW 61, 2265, 2266 [OLG München 13.04....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Seerecht (Abs 1 Nr 4 lit f).

Rn 11 Die Zuständigkeitsregel ist wiederum im Kontext der Zuständigkeit des LG zu sehen. Soweit Schifffahrtsgerichte (vgl § 1 BinSchGerG: AG) und Arbeitsgerichte berufen sind oder der Instanzenzug das LG ausnimmt, hat die Vorschrift keine Bedeutung. Im Übrigen aber sind in weiter Auslegung alle Ansprüche ›aus den Rechtsverhältnissen des Seerechts‹ erfasst, gleichgültig, ob i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Lebenspartnerschaftssachen sind Verfahren, welche zum Gegenstand haben:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Das GVG, dessen Entstehung unter der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 im Zusammenhang mit der Schaffung einheitlicher Verfahrensordnungen zu sehen ist, enthält zunächst Teilregelungen zur Gerichtsverfassung unmittelbar nur für die deutsche ordentliche Gerichtsbarkeit (Art 2 EGGVG, zum Begriff § 12 GVG), also Zivil- und Strafgerichte und damit nur für einen Teil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Massebezogene Passivprozesse.

Rn 4 Es werden alle Klagen gegen den Insolvenzverwalter erfasst, die sich auf die Insolvenzmasse beziehen (vgl BGH NJW 03, 2916 [BGH 27.05.2003 - IX ZR 203/02]; 09, 2215 [BGH 19.05.2009 - IX ZR 39/06]; Zö/Schultzky Rz 6; St/J/Roth Rz 2; Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO § 19a Rz 2; zur Insolvenzmasse s §§ 35 I, 36 InsO). Dazu gehören Klagen, mit denen Masseverbindlichkeiten gelten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit § 707 ZPO 14; § 719 ZPO 9 Abänderung § 48 FamFG 2 Titel § 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis § 166 FamFG 11; § 283a ZPO 26 Abänderungsgründe § 323 ZPO 42 Abänderungsklage § 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil § 323 ZPO 5 Annexkorrektur § 323 ZPO 53 Anpassung § 323 ZPO 53 Beweislast § 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit § 323 ZPO 37 gegenläufige § 323 ZPO 47 Neufestsetzung § 323 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Nr 6, Aufhebung einer früheren Entscheidung.

Rn 10 Es geht um die Aufhebung einer vorgängigen Entscheidung durch rechtskräftiges Urteil. Insgesamt ist also iRv Nr 6 von drei Urteilen die Rede: Zum einen das Urt des Vorprozesses, dessen Rechtskraftdurchbrechung mit der Wiederaufnahme angestrebt wird, zum zweiten ein Urt, worauf das Urt im Vorprozess gegründet ist (›vorgängiges Urteil‹), und drittens ein rkr Urt, das ebe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Finanzgerichtsbarkeit.

Rn 12 Für die in § 33 FGO genannten öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, va in Abgabenangelegenheiten eröffnet diese Vorschrift den besonderen Rechtsweg zu den Finanzgerichten. Auch dabei handelt es sich iS von § 40 I 1 VwGO um eine anderweitige Sonderzuweisung. Speziell für die finanzgerichtliche Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhält...mehr

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AGS 08/2025, Gesonderter PK... / II. Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO, der über § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG auch im erstinstanzlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten gilt, erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten auf aufbringen kann, auf ihren Antrag PKH, wenn die beabsichtigte Rechtsverf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Beweisrechtliches Geheimverfahren.

Rn 5 Soweit der beweisbelasteten Partei kein materiell-rechtlicher Auskunftsanspruch gg die andere Partei zusteht (vgl dazu Baumgärtel/Laumen Bd 1 Kap 15 Rz 1 ff), scheitert ihre Beweisführung nicht selten daran, dass die andere Partei (oder eine dritte Person) ein berechtigtes Interesse an der Wahrung ihrer Betriebs-, Geschäfts- und Unternehmensgeheimnisse geltend machen ka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 3 Die §§ 12 ff gelten nur subsidiär. Primär anzuwenden ist die DSGVO (Verordnung [EU] 2016/679) als unmittelbares Europarecht. Ebenso gehen bereichsspezifische Datenschutzregelungen den §§ 12 ff vor. Im Strafverfahrensrecht sind diese in den §§ 474–491 StPO enthalten. Im Bereich des Zivilrechts fehlen entspr Regelungen. Ggü dem BDSG sind die §§ 12 ff wiederum Spezialregel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einschränkungen.

Rn 14 Die durch die Konzentrationsvorgabe eröffneten Auswahlmöglichkeiten für Rechtsbehelfsführer werden grds in Kauf genommen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Rechtsweg vollständig zur Disposition der Beteiligten steht. Nach der Rspr sind daher angeführte, aber offensichtlich nicht erfüllte Anspruchsgrundlagen in dem Zusammenhang unbeachtlich (vgl nur BVerwG NVwZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einlegung des Einspruchs (Abs 1).

Rn 2 § 340 I schreibt die Schriftform vor (vgl BGH NJW-RR 94, 1213). Diese Form wird auch durch Übermittlung des Schriftsatzes durch Tele- oder Computerfax gewahrt (BGHZ 167, 214, 221; NJW 08, 2649, 2650 – zum Unterschriftserfordernis s Rn 3). Anstatt in Schriftform kann der Einspruch unter den Voraussetzungen des § 130a auch in elektronischer Form (§ 130a) eingelegt werden....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Nach Inkrafttreten des SchiedsVfG können vollstreckbare Anwaltsvergleiche nach § 62 II 1 ArbGG auch in Sachen abgeschlossen werden, die der Arbeitsgerichtsbarkeit unterliegen (St/J/Münzberg Rz 1; aA Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 3). Vor Inkrafttreten des SchiedsVfG konnten Anwaltsvergleiche des § 1044b in Arbeitsgerichtssachen nicht für vollstreckbar erklärt werden, da na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Streitigkeit aus Miet- oder Pachtverhältnis über Räume.

Rn 3 § 29a I spricht von Streitigkeiten aus einem Miet- oder Pachtverhältnis über Räume und über dessen Bestehen. Nach allgM werden hiervon alle Klagen und Anträge wegen Ansprüchen aus einem Miet- oder Pachtverhältnis über Räume iSd BGB erfasst (Zö/Schultzky Rz 8, Musielak/Voit/Heinrich Rz 10; ThoPu/Hüßtege Rz 4), also auch Anträge im Arrest- und einstweiligen Verfügungsverf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 7 Als Geldforderung des ArbN wird das Arbeitseinkommen grds nach den generellen Vorschriften der §§ 828 ff gepfändet. Der Gläubiger muss beim örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht, § 828, die Pfändung des Arbeitslohnanspruchs gg einen bestimmten Drittschuldner beantragen (§ 828 Rn 7 f). Der Pfändungsbeschluss ist durch den funktionell zuständigen Rechtspfleger zu erla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO R

Rangänderung § 836 ZPO 15 Rangverhältnis § 850d ZPO 4 räumliche Beschränkung § 758a ZPO 6 Räumung § 721 ZPO 3; § 762 ZPO 2 Ehewohnung § 200 FamFG 3 nach § 758a ZPO 17 von Wohnraum § 721 ZPO 3 Räumungsfrist § 721 ZPO 10; § 751 ZPO 2 Kostenentscheidung § 93b ZPO 28 Räumungsgut Haustiere § 885 ZPO 28 Herausgabe § 885 ZPO 30 Verkauf § 885 ZPO 34 Vernichtung § 885 ZPO 37 Verwahrung § 885 ZPO 2...mehr