Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 1.4 Änderungskündigung

Durch betriebsbedingte Änderungskündigungen oder betriebsbedingte Beendigungskündigungen können zwar ebenfalls Einspareffekte erzielt werden. Da in beiden Fällen die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten sind, tritt eine Einsparwirkung aber erst danach ein. Zu beachten ist hierbei vor allem der allgemeine Kündigungsschutz, der, außerhalb vo...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7 Rechtsfolgen der Befristung

Rz. 33 Das nach § 21 wirksam befristete Arbeitsverhältnis endet mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, bei Vorliegen einer Zweckbefristung mit der Zweckerreichung (z. B. Ende der Elternzeit) und rechtzeitiger Ankündigung nach § 15 Abs. 2 TzBfG. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Ersatzkraft einen Sonderkündigungsschutz, etwa nach § 17 MuSchG, § 18 BEEG oder...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verhältnis zu anderen Befristungsvorschriften

Rz. 5 Das Verhältnis zu anderen Befristungsvorschriften ist in § 21 im Gegensatz zu anderen Normen nicht geregelt. Die Vorschrift des § 21 stellt eine selbstständige Befristungsregelung dar. Sie stellt nach der ständigen Rechtsprechung des BAG[1] eine Konkretisierung des Sachgrunds der Vertretung in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG dar. Liegen die Voraussetzungen der Bestimmun...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 6.4 Außerordentliche Kündigung

Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund des Arbeitgebers gegenüber Mitgliedern des Betriebsrats, der Jugendvertretung, der Bordvertretung, eines Seebetriebsrats, den Mitgliedern des Wahlvorstands sowie Wahlbewerbern ist grundsätzlich zulässig und nicht durch § 15 KSchG untersagt. Sie bedarf jedoch gemäß § 103 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats. Dabei hat der Betriebs...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 6.5 Initiatoren einer Betriebsratswahl

Zusätzlich zu den Wahlbewerbern und Mandatsträgern genießen auch die Initiatoren einer Betriebsratswahl (nicht aber einer Personalratswahl) nach § 15 Abs. 3a KSchG einen besonderen Kündigungsschutz. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer wahlberechtigt ist und entweder zu einer Betriebs- oder Wahlversammlung nach § 17 BetrVG bzw. nach § 17a BetrVG eingeladen hat, um auf die...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 159 Ein Arbeitnehmer hat vor dem Arbeitsgericht ein obsiegendes Urteil dahin gehend erstritten, dass der Arbeitgeber zum Ausfüllen der Arbeitspapiere, insbesondere auch eines qualifizierten Zeugnisses, rechtskräftig verurteilt worden ist. Der Arbeitgeber hat bis zum jetzigen Zeitpunkt allerdings die Arbeitspapiere noch nicht ausgefüllt. Der Arbeitnehmer will nun mit Hilf...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 65 Gem. § 688 ZPO ist für Ansprüche, die auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in EUR gehen, das Mahnverfahren zulässig, soweit nicht eine der Ausnahmen des § 688 Abs. 2 und 3 ZPO eingreift. Das Mahnverfahren empfiehlt sich für die gerichtliche Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, die voraussichtlich nicht bestritten werden. Der Vorteil des Mahnverfahrens ist, dass es...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / 8. Forderungsübergang (§ 86 VVG)

Rz. 17 Soweit der Versicherer den Schaden reguliert, gehen die Schadenersatzansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Schädiger gem. § 86 VVG auf den Versicherer über (cessio legis). Übergangsfähig sind alle kongruenten Ansprüche, auch vertragliche Ansprüche, Bereicherungsansprüche, Ausgleichsansprüche (§§ 426, 840 BGB). Es muss Kongruenz zwischen Schadenersatz und Versic...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / a) Abgrenzung nach Art der Tätigkeit

Rz. 13 Den Grundtypus des Handelsvertreters bildet der Warenvertreter, dessen Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Erzeugnisse der von ihm vertretenen Unternehmen zu verkaufen sowie neue Kunden zu werben und bestehende Geschäftsbeziehungen zu erweitern. Ausdrücklich sind in § 92 HGB der Versicherungsvertreter und der Bausparkassenvertreter geregelt, die Versicherungs- bzw....mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 5 Schwerbehinderte Menschen

Nach § 168 SGB IX bedarf die ordentliche und über § 174 Abs. 1 SGB IX auch die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts. Eine ohne Zustimmung des Integrationsamts vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 134 BGB unwirksam und ist ein Indiz für eine beab...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / 14. Prozessuale Fragen, Insolvenz

Rz. 64 Ansprüche aus Handelsverträgen gehören innerhalb der Landgerichte nach Maßgabe der §§ 93 ff. GVG vor die Kammern für Handelssachen. Die Arbeitsgerichte sind nach Auffassung der Literatur gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG für Firmenvertreter i.S.d. § 92a HGB zuständig, die während der letzten Monate ihrer Tätigkeit durchschnittlich eine Vergütung von nicht mehr als 1.000 EUR...mehr

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§ 16 Franchiserecht / a) Allgemeines

Rz. 8 Immer wieder taucht in Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Franchise-Verträgen die Frage auf, ob der Franchisenehmer in Anbetracht seiner mitunter starken Einbindung in die Systemvorgaben des Franchisegebers[10] tatsächlich als Selbstständiger anzusehen ist oder nicht doch einem klassischen Arbeitnehmerbild zumindest angenähert ist mit der Folge des Vorliegens ein...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 10. Durchgriffshaftung

Rz. 340 Nach der in der Rspr. ständig wiederholten Formel darf über die Rechtsform einer juristischen Person "nicht leichtfertig und schrankenlos hinweggegangen werden". Die Rspr. lässt aber in bestimmten Fällen den Durchgriff der Haftung auf den Gesellschafter zu.[1348] Beispiele:mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / cc) Weitere parteifähige Zusammenschlüsse

Rz. 96 Des Weiteren sind Gewerkschaften als parteifähig gem. § 10 S. 1 ArbGG vor den Arbeitsgerichten, aber nach der Rechtsprechung[88] auch vor den Zivilgerichten anzusehen. Dies gilt auch für ihre Unterorganisationen, wie Bezirks- oder Kreisverbände, soweit sie eine körperschaftliche Verfassung haben und eigenständig tätig sind.[89] Ebenfalls sind politische Parteien und ih...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Haftung gegenüber privatrechtlichen Gläubigern

Rz. 130 Grundsätzlich[570] (vgl. Rdn 4) besteht keine direkte vertragliche Haftung des Geschäftsführers gegenüber privatrechtlichen Gläubigern der GmbH;[571] ein Durchgriff auf ihn ist im Prinzip ausgeschlossen – mit wichtigen Ausnahmen.[572] a) Haftung aus Delikt, Garantenstellung, Produkthaftung Rz. 131 Der Geschäftsführer haftet, wenn er selbst bei Wettbewerbsverstößen oder...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 170 Die insolvenzrechtlichen Anfechtungsvorschriften der §§ 129 bis 146 InsO ermöglichen dem Insolvenzverwalter, solche Vermögensverschiebungen des schuldnerischen Vermögens rückgängig zu machen, durch die einzelne Gläubiger zum Nachteil der Gläubigergesamtheit noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bessergestellt wurden.[107] Soweit der Schuldner Vermögensverschiebun...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.1 Ausnahmen

Rz. 14 Für folgende Bereiche des MuSchG ist die Aufsichtsbehörde nicht zuständig[1]: arbeitsrechtliche Ansprüche auf Arbeitslohn bei Beschäftigungsverboten (§ 18 Abs. 1 MuSchG) und auf Erholungsurlaub (§ 24 MuSchG). Hier ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben. sozialrechtliche Ansprüche auf Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG). Hier ist der Rechtsweg zu den Sozialgericht...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 735 Aufgrund des Bestrebens des Gesetzgebers, dem "großen Familiengericht"[1051] weitgehend alle Verfahren zuzuordnen, welche im weitesten Sinne familienrechtliche Rechtsverhältnisse betreffen, wurde in § 266 FamFG ein Auffangtatbestand für alle von den §§ 111 ff. FamFG noch nicht erfassten Verfahren geschaffen. Hieraus folgt umgekehrt aber, dass solche Verfahren, welche...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsätze

Rz. 120 Die Bestellung begründet nur die organschaftliche Vertretungsmacht des Geschäftsführers sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Wesentliche Punkte (u.a. Gegenleistung für die Geschäftsführung) sind damit noch offen. Daher schließen[453] Geschäftsführer und Gesellschaft regelmäßig einen (von der organschaftlichen Stellung getrennten) schuldrechtlichen Anstel...mehr

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Arbeitszeugnis: Anspruch un... / Zusammenfassung

Überblick In den Unternehmen und vor den Arbeitsgerichten wird neben inhaltlichen Diskussionen immer wieder darüber gestritten, ob der Arbeitgeber ein Zeugnis erstellen muss bzw. ab wann er dem Beschäftigten kein Zeugnis mehr erteilen muss. Die nachfolgende Darstellung zeigt neben den gesetzlichen Grundlagen auch auf, wer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat und wie lange die...mehr

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Kündigungsschutz / 4.2 Betriebsräte

Während der Amtszeit darf gegenüber einem Mitglied des Betriebsrats eine ordentliche Kündigung überhaupt nicht ausgesprochen werden, es sei denn, der Betrieb wird stillgelegt.[1] Eine außerordentliche Kündigung ist nur zulässig, wenn erstens ein wichtiger Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB vorliegt und zweitens der Betriebsrat der außerordentlichen Kündigung zugestimmt hat[2] ...mehr

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Kündigungsschutz / 1.3 Konsequenz: Kündigungsgrund erforderlich

Liegen die Voraussetzungen vor, ist eine Kündigung sozial nur gerechtfertigt, wenn die Kündigung durch Gründe in der Person, im Verhalten des Arbeitnehmers oder durch dringende betriebliche Umstände, die die Entlassung des Arbeitnehmers notwendig machen, gerechtfertigt ist.[1] [2] Infographic Will der Arbeitnehmer die Rechtsunwirksamkeit einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kü...mehr

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Kündigungsschutz / 2 Schutz bei außerordentlicher Kündigung

Zu den Kündigungsbeschränkungen bei fristloser Kündigung ist Folgendes anzumerken: Arbeitnehmer, auf die das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, können die Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung genauso wie die Rechtsunwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nur durch Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung gel...mehr

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Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 3.5.6 Fristlose Kündigung

Die Aufnahme des Beendigungsgrundes "fristlose arbeitgeberseitige Kündigung" in ein qualifiziertes Zeugnis ist nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.1.1988 unzulässig, wenn das Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Zeugnis enthalten ist.[1] Begründet wird dies damit, es entspreche zwar objektiv den Tatsachen, dass das Arbeitsverhältnis fristl...mehr

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Kündigungsschutz / 1.1 Anwendbarkeitsvoraussetzung: Beschäftigtenzahl

Neu- und Alt-Arbeitnehmer Das Kündigungsschutzgesetz ist erst in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern anwendbar. Zum 1.1.2004 wurde der Schwellenwert für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes von 5 auf 10 Arbeitnehmer angehoben. Wegen der Besitzstandsregelung für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis am 31.12.2003 bereits bestand, ist der bisherige Schwellenwert vo...mehr

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Kündigungsschutz / 4.5 Wahlvorstand, Wahlbewerber, Wahlinitiatoren

Einen ähnlichen Kündigungsschutz wie Betriebsratsmitglieder genießen auch Mitglieder des Wahlvorstands und Bewerber für die Wahl zum Betriebsrat.[1] Der Kündigungsschutz beginnt mit der Bestellung des Wahlvorstandes bzw. mit der Aufstellung eines ordnungsgemäßen Wahlvorschlags[2] und endet mit dem Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Ist die förmliche Bekanntgabe des Wa...mehr

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Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 3.4 Beurteilungsgrundsätze

Im Arbeitszeugnis müssen alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen angegeben werden, die für die Gesamtbeurteilung des Beschäftigten von Bedeutung und für Dritte von Interesse sind.[1] Einmalige Vorfälle oder Umstände, die für den Arbeitnehmer und seine Führung und Leistungen nicht charakteristisch sind, dürfen in das Zeugnis nicht aufgenommen werden. Das außerdienstliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umschulung / 4 Streitigkeiten

Streitigkeiten zwischen dem Umschüler und dem Träger der Umschulung sind vor den Arbeitsgerichten auszutragen. Bei der beruflichen Umschulung[1] ist das selbstverständlich, gilt aber meist auch für die schulische Umschulung, weil der Umschüler auch dort i. S. v. § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG "beschäftigt" wird.[2] Schlichtungsausschüsse[3] sind für Umschulungsverhältnisse nicht zu...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 2.4.5 Flexibilität bei Wechselschicht- und Schichtarbeit

Bislang waren abweichend von§ 7 Abs. 7 sind nach § 7 Abs. 8 Buchst. c TV-L nur die Arbeitsstunden Überstunden, die "im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden einschließlich der im Schichtplan vorgesehenen Arbeitsstunden, die bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtplanturnus nicht ausg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsratswahl / 9 Mängel der Betriebsratswahl

Ein Verstoß gegen Wahlvorschriften führt in der Regel zur Anfechtbarkeit der Wahl.[1] Die Anfechtung ist im Beschlussverfahren geltend zu machen.[2] Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses zulässig. Anfechtungsberechtigt sind mindestens 3 Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft und der Arbeitgeber. Wahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsratswahl / 4 Wahlvorstand

Die Betriebsratswahl wird durch einen Wahlvorstand eingeleitet und durchgeführt.[1] Der Wahlvorstand besteht aus 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebs. Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zusätzlich einen dem Betrieb angehörenden Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihm nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorsta...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsratswahl / 5.2 Wahlverfahren in Kleinbetrieben

In Kleinbetrieben mit in der Regel 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern wird auf der Grundlage von § 14a BetrVG ein sog. vereinfachtes Wahlverfahren durchgeführt. Das Verfahren durchläuft 2 Stufen, wenn erstmalig ein Betriebsrat gewählt wird und der Wahlvorstand nicht durch einen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat oder durch das Arbeitsgericht bestellt wird. In der ersten S...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampf / 1 Allgemeine Grundsätze

Als kampfweise Druckausübung nichtstaatlicher Beteiligter bedarf der Arbeitskampf bestimmter Grundsätze hinsichtlich Ziel und Durchführung. Arbeitskämpfe dürfen sich nur auf tariflich regelbare Ziele richten (Tarifbezogenheit [1]). Damit sind die Erfüllung von Rechtsansprüchen oder die Klärung von Rechtsfragen als Gegenstand ausgeschlossen. Gewerkschaftliche Streiks, die der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 5.2 Ausgestaltung

Gegenstand des Überlassungsvertrags zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem können alle Leistungen sein, die auch Bestandteil des Leasingvertrags sein können sowie fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör. Dazu gehören insbesondere das Fahrrad/E-Bike/Lastenrad selbst, mit dem Fahrrad fest verbundenes Zubehör, Versicherungen, Service und Wartungsleistungen. Höchstwert Die Entgeltumw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Mandatsanbahnung und Ma... / I. Worum geht es?

Rz. 2 Ein Herr namens Peter Barnes erklärt uns, dass er vor kurzem nach Deutschland umgezogen ist und hier in einem Unternehmen arbeiten wird. Sein Anliegen besteht darin, dass er einige Fragen zu seiner Tätigkeit hat. Daher erwähnt er das Arbeitsrecht (employment law). Er bittet um einen Besprechungstermin. Auch bittet er Sie darum, eine "passende" (convenient) Zeit in der ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Lohnsteuer in der Phase bis zur Verfahrenseröffnung

Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der InsSchuldner oder sein Geschäftsführer bleibt auch in der Liquiditätskrise zum LSt-Abzug verpflichtet. Das gilt – bis zu einem Verfügungsverbot – auch nach einem Antrag auf Eröffnung des InsVerfahrens: Bei Fälligkeit der LSt noch vorhandene Mittel sind an das FA abzuführen (BFH 222, 228 = BStBl 2009 II, 129; ergänzend > Haftung für Lohnst...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 3.2 Vorgehen bei bestätigtem Sachverhalt

Stellt sich der Vorwurf sexueller Belästigung ggf. nach einer internen Untersuchung als begründet heraus, ist der Arbeitgeber verpflichtet, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Benachteiligungen zu verhindern. § 12 Abs. 3 AGG nennt hierbei exemplarisch die Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung als mögliche Reaktionen. Welche Maßnahme im...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberbewertungsportale / 2.2 Ansprüche gegen Bewertende, die (ehemalige) Arbeitnehmer sind

Sofern der Arbeitgeber herausfinden sollte oder mitgeteilt bekommt, dass ein aktiver oder ehemaliger Arbeitnehmer die negative Bewertung verfasst hat, wird er auch gegen diesen rechtlich vorgehen wollen. Hinweis Zuständigkeit der Arbeitsgerichte Negative Äußerungen eines Arbeitnehmers nach beendetem Arbeitsverhältnis (in Reaktion auf eine ihm ausgesprochene Kündigung) gegenübe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 11 Besonderheiten bei Kauf vor/aus der Insolvenz

Krise und Insolvenz sind oft Anlass für den Verkauf eines Unternehmens und können eine günstige Gelegenheit für einen Käufer darstellen, sind aber besonders kritisch zu sehen. Neben den Gefahren wie Haftung für Altverbindlichkeiten, kommen für Unternehmenskäufer vor einem eigentlich vernünftigerweise vom Verkäufer zu stellenden Insolvenzantrag weitere, dem Steuerberater bekan...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 5.3.2 Entschädigung

Im Unterschied zum Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG geht es bei der Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG um den Ersatz immaterieller Schäden, also den seelischen/psychischen Schaden, z. B. die persönliche Kränkung, das Ehrgefühl, das durch die sexuelle Belästigung verletzt wurde. Praxis-Beispiel Immaterieller Schaden bei sexueller Belästigung Eine Arbeitnehmerin wird von eine...mehr

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AGS 10/2025, Festsetzung de... / IV. Die Entscheidung des LAG München

Das LAG München hat somit auf die Beschwerde des Klägers den Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 7.1.2025 insoweit aufgehoben als die Gegenstandswerte auch für die anwaltliche Tätigkeit seines Prozessbevollmächtigten festgesetzt worden sind. Gleichzeitig hat das LAG die Sache zur Entscheidung über die als Antrag nach § 33 RVG auszulegende "Beschwerde" des Klägers an d...mehr

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AGS 10/2025, Festsetzung de... / I. Sachverhalt

Das Arbeitsgericht Augsburg hat, nachdem in der Güteverhandlung ein gerichtlicher Vergleich geschlossen wurde, durch den am 7.1.2025 verkündeten Beschluss den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit auf 8.943,75 EUR und den überschießenden Vergleichsmehrwert auf 12.017,95 EUR festgesetzt. Die Festsetzung des Vergleichsmehrwertes begründete das Arbeitsgericht Augsburg u.a....mehr

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AGS 10/2025, Festsetzung de... / Leitsatz

Eine Wertfestsetzung nach § 33 RVG setzt voraus, dass ein Antragsberechtigter nach § 33 Abs. 2 S. 2 RVG einen Antrag auf Wertfestsetzung gestellt hat. Fehlt es an einem solchen Antrag, ist der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts aufzuheben und die Sache an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen. Die Beschwerde dessen, der ursprünglich keinen Antrag gem. § 33 Abs. 1 RV...mehr

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AGS 10/2025, Festsetzung de... / II. Zulässigkeit der Beschwerde

Nach Auffassung des LAG München war die Beschwerde des Klägers gem. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG zulässig. 1. Voraussetzungen für die Festsetzung des Gegenstandswertes Im Falle einer vergleichsweisen Beendigung des arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahrens bestimmt sich die Festsetzung des Gegenstandswertes für die Berechnung der Anwaltsgebühren nach den weiteren Ausführungen des LAG gem...mehr

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AGS 10/2025, Festsetzung de... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Antragserfordernis Der Entscheidung des LAG München ist – was das Antragserfordernis für die Festsetzung des Gegenstandswertes angeht – zuzustimmen. Viele Gerichte bis hinauf zum BGH übersehen, dass das Verfahren auf Festsetzung des Gegenstandswertes als Antragsverfahren ausgestaltet ist und deshalb eine solche Festsetzung nicht von Amts wegen erfolgen kann. Dabei hat der ...mehr

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AGS 10/2025, Festsetzung de... / III. Begründetheit der Beschwerde

Die Beschwerde des Klägers war nach Auffassung des LAG München auch begründet. Das LAG hat darauf hingewiesen, dass das Arbeitsgericht den Gegenstandswert gem. § 33 Abs. 1 S. 1 RVG nicht hätte festsetzen dürfen, weil es an dem erforderlichen Antrag des Klägers oder seinem Prozessbevollmächtigten gefehlt habe. 1. Antragserfordernis Das LAG hat auf den Wortlaut des § 33 Abs. 1 R...mehr

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Bewerbungsverfahren: Umgang... / 1.4 Der Schadensersatzanspruch des Bewerbers

Im Fall einer unvollständigen oder verspäteten Auskunft macht der Bewerber sodann einen Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO geltend. Danach hat "jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, […] Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter". U...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.2 Persönliche Abhängigkeit

Rz. 41 § 7 Abs. 1 bestimmt, dass Beschäftigung eine nichtselbständige Arbeit ist. Beschäftigung ist damit das Gegenstück zur selbständigen Tätigkeit (hierzu die Grundsätzlichen Hinweise des GKV-Spitzenverbandes v. 20.3.2019 zum Begriff der hauptberuflich selbständigen Tätigkeit). Der durch Gesetz v. 20.12.1999 eingefügte Abs. 1 Satz 2 (dazu Rz. 3) regelt insoweit nichts Neue...mehr

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Entgelt / 12.2.1.4 Einzelvertragliche Vereinbarung

Eine Befristung von übertariflichen Entgeltbestandteilen muss ausdrücklich und eindeutig vereinbart werden. Daher sollte der Arbeitgeber, sofern er von der Möglichkeit der Gewährung der Fachkräftezulage Gebrauch macht, die Befristung der Zulage und deren Höhe einzelvertraglich regeln. In Anbetracht der Rechtsprechung zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen einzelne...mehr

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Entgelt / 3.4.2.4 Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses

Ein gesetzlich angeordneter Übergang des Arbeitsverhältnisses stellt keine Einstellung i. S. d. § 16 Abs. 2 TVöD dar.[1] Eine Einstellung, die eine Stufenzuordnung i. S. d. § 16 Abs. 2 TVöD erforderlich macht, liegt bei jeder Begründung eines Arbeitsverhältnisses vor.[2] Eine solche Einstellung setzt voraus, dass durch Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags rechtlich ein neue...mehr