Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit u ... / 2.12.1 Klage auf Urlaubsgewährung
Rz. 114 Da der Arbeitnehmer kein Recht zur Selbstbeurlaubung hat[1], muss er im Konfliktfall seine Ansprüche mit Klage beim Arbeitsgericht durchsetzen. Unproblematisch zulässig ist die Leistungsklage auf Urlaubsgewährung für einen bestimmten Zeitraum (BAG, Urteil v. 18.12.1986, 8 AZR 502/84 [2]). Beispiel Es wird beantragt, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger 10 Tage Erhol...mehr