Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.3 Heilung von Fehlern bei der Anzeige durch die Entscheidung der Arbeitsverwaltung?

Rz. 14 Eine fehlerhafte Massenentlassungsanzeige wird durch einen bestandskräftigen Bescheid nach § 18 Abs. 1 und 2, § 20 KSchG nicht geheilt.[1] Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt der Arbeitsverwaltung nach § 18 i. V. m. § 20 KSchG nicht gehindert, im Kündigungsschutzprozess die Unwirksamkeit der Massenentlassungsanzeige anzunehmen. F...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4 Verlängerung der Sperrfrist

Rz. 17 Nach § 18 Abs. 2 KSchG kann die Agentur für Arbeit im Einzelfall die Sperrfrist auf bis zu 2 Monate verlängern. Fristbeginn ist der Eingang der ordnungsgemäßen Anzeige. Eine solche Verlängerungsentscheidung muss dem Arbeitgeber vor Ablauf der regelmäßigen Sperrfrist von einem Monat (§ 18 Abs. 1 Halbsatz 1 KSchG) bekannt gegeben werden, sonst hat die Freifrist nach § 1...mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.2.1 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Der Geheimnisschutz richtet sich seit dem 26.4.2019 nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG). Dieses setzt dabei angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen voraus. Ohne solche Maßnahmen fehlt es am Geschäftsgeheimnis und es besteht kein Unterlassungsanspruch. Es erscheint sinnvoll, eine Betriebsvereinbarung [1] zum Umgang mit Geschäftsgeheimnissen abzuschließen, damit in der bet...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 5.3 Ergebnis der Begutachtung

Rz. 61 Der Medizinische Dienst hat dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse das Ergebnis der Begutachtung und die erforderlichen Angaben über den Befund mitzuteilen. Eine Mitteilung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgt dagegen nicht. Der Arbeitgeber erfährt aber – solange er zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist – ebenso wie der Arbeitnehmer dann durch die Krankenkasse vom ...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.14.1 Entgelt im Krankheitsfall, § 16 TVHöD

§ 16 Abs. 1 TVHöD sieht vor, dass Studierende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Studienvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholungserkrankungen das Studienentgelt (§ 9 TVHöD) in entsp...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.6 Beweiswert und Beweislast

Rz. 34 Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Privaturkunde nach § 416 ZPO – im Übrigen auch ein Gesundheitszeugnis nach § 278 StGB ("Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freihe...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Mehrere Unwirksamkeitsgründe

Rz. 9 Häufig wird bei Kündigungsschutzklagen nicht nur über das Vorliegen von Kündigungsgründen nach § 1 KSchG gestritten. Vielmehr werden zugleich weitere Unwirksamkeitsgründe geltend gemacht. Rz. 10 Die Parteien gehen dabei nicht selten von folgendem Verständnis der Auflösungsmöglichkeit aus: Rz. 11 In einem 1. Schritt wird die Unwirksamkeit der Kündigung geprüft. Ein Unwirk...mehr

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Personalabbau und seine Kos... / 2.1 Kosten aus Abfindungen

Die Zahl der personen- oder betriebsbedingten Kündigungen, die vor einem Arbeitsgericht enden, steigt. Jeder Entlassene versucht, einen möglichst hohen Betrag von seinem alten Arbeitgeber zu erhalten. Dabei spielt die meist durch eine Rechtsschutzversicherung gegebene Deckung der Kosten und damit eine Minimierung des Risikos für den Arbeitnehmer eine wichtige Rolle. Gleichze...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Rechtsnatur des Antrags

Rz. 15 Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG setzt einen Antrag einer Partei voraus. Eine Auflösung von Amts wegen durch das Gericht ist nicht möglich. Hinweis Regt das Arbeitsgericht in Kündigungsschutzklagen im Rahmen der Vergleichsverhandlungen eine Beendigung gegen Abfindungszahlung an, so liegt darin weder eine Aufforderung zur Antragstellung nach § 9 KSc...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.1 Grundsätzliches

Rz. 14 Die Bemessung der Abfindung im Einzelfall erfolgt innerhalb der Höchstgrenzen nach § 10 Abs. 1, 2 KSchG nach pflichtgemäßem Ermessen des Arbeitsgerichts. Innerhalb dieser Höchstgrenzen hat der Gesetzgeber bewusst nicht festgelegt, welche Faktoren mit welchem Gewicht zu berücksichtigen sind und damit schematische Vorgaben vermieden.[1] Dies ermöglicht den Arbeitsgerich...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.4 Rechtsmittel

Rz. 69 Bei Beendigungsstreitigkeiten ist gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts die Berufung an das LAG für die Partei zulässig, die durch das Urteil beschwert ist. Wird ein Auflösungsantrag zurückgewiesen, ist die antragstellende Partei beschwert. Wird einem Auflösungsantrag stattgegeben, ist die Gegenseite beschwert, wenn diese dem Auflösungsantrag entgegengetreten ist. Die...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 4.3 Strafanzeige

Wird im Rahmen der Mitarbeiterüberwachung festgestellt, dass ein Mitarbeiter seinen Arbeitgeber durch strafbare Handlungen geschädigt hat, stellt sich die Frage nach der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens durch Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Dabei sind auch die Auswirkungen des Strafverfahrens auf die Entscheidung ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.1 Fälligkeit

Rz. 29 Nach allerdings umstrittener Auffassung des BAG entsteht der Abfindungsanspruch mit dem auflösenden Urteil des Arbeitsgerichts vor Rechtskraft der Entscheidung [1] und wird damit sofort fällig, es sei denn, der Auflösungszeitpunkt liegt in der Zukunft. Ab Fälligkeit ist der Anspruch nach § 288 BGB auch zu verzinsen. Das Urteil auf Auflösung ist mit Fälligkeit auch vorl...mehr

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Personalabbau und seine Kos... / 3.3 Kosten durch Arbeitsgerichtsprozesse

Immer mehr Kündigungen enden vor dem Arbeitsgericht. Das hat mehrere Gründe. Zum einen besteht für viele private Personen eine Rechtsschutzversicherung (z. B. auch durch die Gewerkschaften), die das Risiko der Kosten eines Prozesses abdeckt. Zum anderen sorgt die arbeitnehmerfreundliche Haltung der Arbeitsgerichte dafür, dass viele Hoffnungen auf Abfindungen geweckt werden. ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.3 Einzelfallbezogene Bewertung der Bemessungsfaktoren

Rz. 26 Die Festsetzung der Abfindung durch das Arbeitsgericht hat unter Berücksichtigung obiger Bemessungsfaktoren unter Beachtung der vorgegebenen Höchstgrenzen zu erfolgen. Dabei hat das Gericht eine betragsmäßig bestimmte Summe festzusetzen. Häufig wird die Höhe der Abfindung dabei in den Entscheidungsgründen als Vielfaches des Monatsverdienstes errechnet.[1] Auch wenn di...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.4 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 39 Die Darlegungs- und Beweislast für die Auflösungsgründe trägt jeweils die Seite, die den Auflösungsantrag stellt. Pauschale Behauptungen oder Wertungen genügen nicht. Es bedarf einer konkreten Darlegung der Tatsachen, aus denen sich der Auflösungsgrund ergeben soll. Hieran scheitern viele Anträge in der arbeitsgerichtlichen Praxis, weil sich die Darlegung auf Wertungen...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 4.2 Tat- und/oder Verdachtskündigung

Dem Arbeitgeber, der die Kündigung eines Mitarbeiters wegen einer strafbaren Handlung oder einer anderen schwerwiegenden Vertragsverletzung beabsichtigt, stehen zwei Kündigungsvarianten zur Verfügung: die Tatkündigung und die Verdachtskündigung. Eine Tatkündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Kündigung darauf stützt, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm unzu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Auflösungszeitpunkt

Rz. 24 Die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis zum Auflösungszeitpunkt nach § 9 Abs. 2 KSchG noch besteht. Der Antrag kann grds. nicht gestellt werden, wenn das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits aus anderen Gründen beendet war.[1] In Betracht kommen dabei insbesondere die Beendigung durch eine auflösende Be...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3 Änderungsschutzklage

Rz. 75 Hat der Arbeitnehmer das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt nach § 2 KSchG angenommen, kann er die soziale Rechtfertigung sowie die Rechtswirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen im Übrigen nach § 4 Satz 2 KSchG vor dem Arbeitsgericht überprüfen lassen. Für die Klage gilt die Frist von 3 Wochen (§ 4 Satz 1 KSchG). Ausreichend ist der Eingang der ordnungsgemäß...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG hat das Arbeitsgericht bei einer ordentlichen Kündigung zugleich eine angemessene Abfindung festzusetzen. § 10 KSchG als Bemessungsvorschrift enthält nur rudimentäre Angaben. Abgesehen von den Höchstgrenzen kann der Vorschrift entnommen werden, dass die Betriebszugehörigkeit, das Leben...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Beteiligung nach §§ 99 ff. BetrVG

Rz. 55 Im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Änderungskündigung kann auch ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach §§ 99 ff. BetrVG bestehen. Dies ist der Fall, wenn in dem Unternehmen mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind und das Änderungsangebot auf eine personelle Einzelmaßnahme i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG abzielt. Praktisch wird dies insbesondere dann re...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.2 Bemessungsfaktoren

Rz. 15 Der Erhöhung der Höchstgrenzen in § 10 Abs. 2 KSchG kann entnommen werden, dass der wichtigste Bemessungsfaktor die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist. Gleichwohl kann dieser Faktor hinter anderen Gründen zurücktreten, mit der Folge, dass die Dauer der Betriebszugehörigkeit nicht allein von ausschlaggebendem Gewicht ist.[1] Rz. 16 Neben der Betriebszugehörigkeit ist d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Anhängiger Kündigungsschutzprozess

Rz. 6 Ein Auflösungsantrag kann nur im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses gestellt werden und setzt nach ständiger Rechtsprechung des BAG die Sozialwidrigkeit der ordentlichen Kündigung voraus.[1] Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer macht in einer nach § 4 Satz 1 KSchG erhobenen Klage nur die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 102 BetrVG geltend. In diesem Fall kann ein Aufl...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3 Rechtskraft, Vollstreckbarkeit, Kosten, Streitwert

Rz. 66 Bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses handelt es sich um ein Gestaltungsurteil. Das Arbeitsverhältnis wird erst mit Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst. Solange über den Auflösungsantrag nicht rechtskräftig entschieden ist, besteht das Arbeitsverhältnis fort. Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn von Arbeitgeberseite die Unwirksamkeit der Kündigung anerkan...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.2 Verhalten im Prozess

Rz. 36 Die Führung eines Kündigungsschutzprozesses allein vermag mit den damit immer verbundenen Spannungen eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht zu begründen. Sachliche Äußerungen im Rahmen der Prozessführung sind regelmäßig von der Wahrnehmung berechtigter Interessen gedeckt. Dies gilt auch bei Verwendung deutlicher und scharfer Formulierungen. Mit Entscheidung vom...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 4.1 Aufhebungsvertrag statt Kündigung

Arbeitnehmer sind oft eher bereit, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu akzeptieren, wenn ihnen als Alternative zur Kündigung der Abschluss eines Aufhebungsvertrags[1] angeboten wird. Dabei ist Folgendes zu beachten: Ist der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags veranlasst worden, kan...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Abgrenzung von anderen einseitigen Gestaltungsrechten

Rz. 16 Die Änderungskündigung ist von anderen einseitigen Gestaltungsrechten zur Anpassung von Arbeitsbedingungen an geänderte Verhältnisse abzugrenzen. Von Bedeutung ist diese Abgrenzung vor allem deshalb, weil eine Änderungskündigung sozial ungerechtfertigt ist, wenn der Arbeitgeber die Änderung der Arbeitsbedingungen auch durch Ausübung seines Direktionsrechts oder Inansp...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das KSchG ist nach seiner Grundkonzeption ein Bestandsschutzgesetz, auch wenn in der Rechtswirklichkeit nur ein geringer Anteil von Beendigungsrechtsstreitigkeiten zum Erhalt eines Arbeitsplatzes führt. Eine sozial nicht gerechtfertigte oder aus sonstigen Gründen unwirksame Kündigung führt zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit folgenden Konsequenzen für die Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.5.2 Nicht öffentlich zugängliche Räume

Die Zulässigkeit der präventiven Videoüberwachung nicht öffentlich zugänglicher Arbeits- und Betriebsräume richtet sich grundsätzlich nach dem Maßstab des § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG (sowie der Art. 6 und 9 DSGVO).[1] Eine dauerhafte Überwachung in nicht öffentlichen Räumen wurde vom BAG aber wegen seiner Intensität als reine Präventivmaßnahme für unzulässig erklärt.[2] Es gelten...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3 Auflösungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 49 Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers setzt voraus, dass aufgrund konkreter Vorkommnisse eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit nicht zu erwarten ist. Da das KSchG ein Bestandsschutzgesetz ist, weist das BAG in ständiger Rechtsprechung darauf hin, dass die Auflösung auf Antrag des Arbeitgebers nur ausnahmsweise in Betrac...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.3.2 Aufdeckung von Straftaten

Bei der repressiven Kontrolle im Einzelfall sowie für die Implementierung von Revisionsprüfungen oder bei einer unternehmensinternen Investigation, die sich (auch) auf mögliche Straftaten wie z. B. Korruptionsdelikte und Vermögensdelikte im Unternehmen richtet, sind die Maßstäbe des § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG zu beachten. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Arbeitsve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.2 Ehrlichkeitskontrollen

Bei einer Ehrlichkeitskontrolle bzw. einem Zuverlässigkeitstest wird die Vertrauenswürdigkeit des Mitarbeiters auf die Probe gestellt, indem er einer günstigen Gelegenheit zur Begehung einer Straftat oder einer Arbeitsvertragsverletzung ausgesetzt wird, um zu beobachten, ob er dieser Versuchung widerstehen kann. Nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte[1] ist ihre Durchfüh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.10 Suchterkrankung

Rz. 95 Suchterkrankungen in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen (Alkohol-, Drogen- oder Medikamentensucht) sind in der Regel Folge einer psychischen Abhängigkeit. Ihre Einordnung als Krankheit im medizinischen und im Sinne des § 3 EFZG steht nicht infrage.[1] Auch die Beurteilung der Verschuldensfrage ist heute weitgehend geklärt. Während die Rechtsprechung früher ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.4 Rechtsstreitigkeiten

Rz. 19 Streitigkeiten über den Anspruch auf Entgeltfortzahlung werden vor den Arbeitsgerichten ausgetragen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG). Dies ist auch dann der richtige Rechtsweg, wenn der Anspruch im Wege des Forderungsübergangs auf einen Dritten, z. B. die Krankenkasse übergegangen ist (§ 3 ArbGG).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.4 Arbeitskampf

Rz. 58 Kausalitätsfragen treten insbesondere bei Zusammentreffen von Arbeitskampf und Krankheit auf. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung ist davon abhängig, ob er ohne die Erkrankung trotz des Streiks gearbeitet hätte. Daher entfällt der Anspruch, wenn alle Arbeitnehmer eines Betriebs oder zumindest auch der Betroffene streiken[1] oder alle Arbeitnehmer aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsversammlung / 1 Einführung

Der Betriebsrat muss einmal in jedem Kalendervierteljahr eine regelmäßige Betriebsversammlung[1] einberufen und einen Tätigkeitsbericht erstatten. Die Betriebsversammlung sichert die Kommunikation zwischen Arbeitnehmern und dem Betriebsrat eines Betriebes[2], dient aber auch der Information durch den Arbeitgeber.[3] Die Vorschriften über die Betriebsversammlung können nicht ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 11.5 Streitwert

In Rechtsstreitigkeiten über die Wirksamkeit einer Abmahnung kann nur dann Berufung eingelegt werden, wenn sie in dem Urteil des Arbeitsgerichts zugelassen worden ist oder der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt (§ 64 Abs. 2 Buchst. a und b ArbGG). Nach herrschender Auffassung ist der Streitwert bei Prozessen um die Rücknahme von Abmahnungen oder deren Entfernu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 9.2 Information des Personalrats/Betriebsrats

Es ist allgemein anerkannt, dass der Arbeitgeber im Rahmen des Beteiligungsverfahrens dem Personalrat (Betriebsrat) alle wesentlichen Kündigungsgründe mitzuteilen hat und dazu auch vorangegangene Abmahnungen gehören.[1] Nach dem Grundsatz der sog. subjektiven Determination der Kündigungsgründe braucht der Arbeitgeber dem Personalrat (Betriebsrat) nur die Gründe mitzuteilen, a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 11.2 Prüfungsumfang der Gerichte

Die Prüfung der Gerichte erstreckt sich in erster Linie darauf, ob die Abmahnung auf zutreffenden Tatsachen beruht und ob eine Pflichtverletzung des Beschäftigten vorliegt (die allein Gegenstand einer Abmahnung sein kann). Darüber hinaus prüfen die Arbeitsgerichte vielfach die Frage, ob der zum Anlass für die Abmahnung genommene Sachverhalt eine entsprechende Reaktion des Arb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 3.1 Auszubildende

Das Berufsausbildungsverhältnis kann nach der Probezeit durch den Ausbildenden nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG). Da die Arbeitsgerichte bei Kündigungen gegenüber Auszubildenden erfahrungsgemäß hohe Anforderungen an deren Wirksamkeit stellen, dürfte in den meisten Fällen vor Ausspruch einer außerorden...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.14.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 12 TVSöD)

§ 12 Abs. 1 TVSöD sieht vor, dass Studierende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungs- und Studienvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholungserkrankungen das Studienentgelt (§ ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Das Merkmal des Alters / 2.4 Ausnahmefall: "Junges Team mit flachen Hierarchien"

In diesem Fall, den das LAG Berlin-Brandenburg im Juli 2017 entschied[1], warb ein Start-Up um Mitarbeiter mit der Phrase "junges Team mit flachen Hierarchien, das echte Gestaltungsräume bietet". Die Klage des nicht eingestellten Bewerbers wies das Gericht ab. Das begründeten das Arbeitsgericht und die darauffolgende Instanz des Landesarbeitsgerichts damit, wie die Stellenau...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 3.3 Sonderurlaub

Zum Alter proportionaler Sonderurlaub für Piloten aus Gründen des Gesundheitsschutzes muss als angemessene und objektive Maßnahme ausgestaltet sein, um eine Ungleichbehandlung zu rechtfertigen. Das LAG Köln behandelte mit Urteil vom 8.7.2021 die Frage, ob die Altersstaffelung eines Sonderurlaubs diskriminierend ist.[1] Der Kläger war zum Zeitpunkt der Klageerhebung 52 Jahre al...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.8 Gerichtlicher Vergleich (Abs. 1 Satz 2 Nr. 8)

Rz. 288 Bereits vor dem Inkrafttreten des TzBfG wurde eine Befristung oder auflösende Bedingung, die in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart wurde, als rechtswirksam angesehen. Eines gesonderten weiteren Sachgrunds bedurfte es dazu nicht. Dies setzte voraus, dass der Vergleich zur Beilegung einer Bestandsstreitigkeit, d. h. eines Kündigungsschutzverfahrens oder einer Bef...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 2.1 "Flexibel und belastbar": Kein Indiz für eine Diskriminierung

Im Februar 2009 entschied das LAG Nürnberg folgenden Fall: Ein überqualifizierter Kfz-Meister bewarb sich auf eine Stelle als Kfz-Mechaniker. Der Arbeitgeber sagte ihm ab. Der Bewerber klagte und verwies auf die Formulierung der Stellenausschreibung. Hiernach suchte der Arbeitgeber nach einem "flexiblen und belastbaren" Mitarbeiter. Weder das erstinstanzliche Arbeitsgericht ...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 3.2 Fragerecht nach der Behinderung im Bewerbungsgespräch

Das Arbeitsgericht Berlin entschied im Oktober 2008 einen Fall zur Zulässigkeit der Frage nach dem Vorliegen einer Behinderung im Bewerbungsgespräch.[1] Anlass für das Urteil war die Kündigung eines Mitarbeiters, der im Bewerbungsgespräch seine Behinderung verschwiegen hatte. Der Arbeitgeber hatte indes explizit nach einer Behinderung gefragt. Die Kündigung war unwirksam aufg...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.4.2.3 Bühnenkünstler

Rz. 157 Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Bühnenkünstlern entspricht langjährigem Bühnenbrauch. Bereits der Normalvertrag Solo (NV Solo) vom 1.5.1924, der für Solisten galt, ging vom befristeten Bühnenarbeitsverhältnis als Regelfall aus. An dieser tariflichen Regelung hat sich bis heute nichts geändert. Die Tarifvertragsparteien haben in § 2 Abs. 2 des am 1.1.2003 in K...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Das Merkmal der Behind... / 4.6 Mittelbare Benachteiligung durch Tarifvertrag

Das LAG Düsseldorf entschied einen Fall[1] im Januar 2021 und identifizierte eine spezielle Regelung eines Tarifvertrags als diskriminierend für Menschen mit Behinderung. Die Regel im Tarifvertrag[2] sah eine Abfindung vor für das altersbedingte Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis. Dabei legte der Arbeitgeber für die Berechnung die Dauer der Betriebszugehörigkeit zum Zeitp...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.1 Zeitliche Begrenzung

Rz. 331 Nach der früheren Rechtsprechung des BAG steht jede vorherige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber der Befristung ohne Sachgrund entgegen. Das Anschlussverbot in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG enthält keine ausdrückliche zeitliche Begrenzung. Das BAG hatte deshalb angenommen, dass es auf den zeitlichen Abstand zwischen einem früheren...mehr

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Arbeitszeugnis: Formelle An... / 1 Die äußere Form des Zeugnisses

Das Zeugnis ist schriftlich zu erteilen. Die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen.[1] Nach der Verkehrssitte ist es üblich, dass das Arbeitszeugnis maschinenschriftlich bzw. per PC erstellt wird. Ein unsauber geschriebenes Zeugnis (Flecken, Durchstreichung, Radierung usw.) kann vom Arbeitnehmer zurückgewiesen werden. Das Zeugnis muss auf Geschäftspapier (Firmenb...mehr