Fachbeiträge & Kommentare zu Anlagevermögen

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.4.2 Cashflow aus Investitionstätigkeit

Rz. 37 Nach der Definition in DRS 21.9 gehören zur Investitionstätigkeit Aktivitäten i. V. m. Zu- und Abgängen von VG des Anlagevermögens sowie von VG des Umlaufvermögens, die nicht dem Finanzmittelfonds oder der laufenden Geschäftstätigkeit zuzuordnen sind. Die Definition hat sich im Vergleich zur bisherigen Abgrenzung in DRS 2 geändert (DRS 2.30 f.). Inhaltlich sind aber ke...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Angabe zu im Geschäftsjahr aktivierten Zinsen

Rz. 86 Ab dem Gj 2016 sind Angaben zum Umfang der im laufenden Gj in die Herstellungskosten von VG des Anlagevermögens einbezogenen Fremdkapitalzinsen gefordert. Bei der Einbeziehung handelt es sich um ein Wahlrecht (§ 255 Rz 204). Es sind nur die in den Gj angefallenen Beträge darzustellen, wobei die Positionen der Bilanzgliederung bzw. des Anlagespiegels zugrunde zu legen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2 Sonderfragen

Rz. 78 Bei immateriellen VG kann sich die Frage nach dem Zeitpunkt des Zugangs oder Abgangs stellen. Da die VG keine physische Substanz aufweisen, müssen Zugangs- und Abgangsfiktionen zugrunde gelegt werden. Der Zugangszeitpunkt orientiert sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, also am Zeitpunkt der Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über den VG, d. h. der Aus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 247 HGB ist eine für alle nach HGB rechnungslegungspflichtige Kfl. gültige Vorschrift. Neben dem Jahresabschluss ist die Vorschrift über § 298 Abs. 1 HGB auch für den Konzernabschluss anzuwenden. Rz. 2 § 247 Abs. 1 HGB schreibt eine Mindestgliederung der Bilanz vor. Danach sind auf der Aktivseite der Bilanz Anlagevermögen (AV) und Umlaufvermögen (UV) sowie RAP auszuwe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3 Steuerliche Mehrabschreibungen gem. § 254 HGB i. d. F. vor BilMoG

Rz. 101 § 254 HGB i. d. F. vor BilMoG gestattete rein steuerlich motivierte Abschreibungen, um einen Ansatz von VG mit dem niedrigeren steuerrechtlichen Wert zu ermöglichen (steuerliche Mehrabschreibungen). Derartige Abschreibungen waren nicht auf eine Vermögensklasse beschränkt und entsprechend sowohl auf VG des AV als auch des UV gestattet. Rz. 102 Niedrigere steuerliche We...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.3 Fortführung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Abs. 4 Satz 3 und 4)

Rz. 253 Lässt sich der beizulegende Zeitwert weder durch den Marktpreis auf einem aktiven Markt noch durch allgemein anerkannte Bewertungsmethoden bestimmen, sind die AHK gem. § 253 Abs. 4 HGB fortzuführen (§ 255 Abs. 4 Satz 3 HGB). Der zuletzt zuverlässig ermittelte beizulegende Zeitwert gilt dann als AHK (§ 255 Abs. 4 Satz 4 HGB). Nach dem Gesetzeswortlaut sind die Bewertu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.4.5 Computerhardware und Software

Rz. 215 Für Gj, die nach dem 31.12.2020 enden, wurde durch das BMF [1] steuerlich die Möglichkeit eingeräumt, die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung von drei Jahren auf ein Jahr herabzusetzen. Die Vorschrift lässt für steuerliche Zwecke somit – unabhängig von jeglichen Wertgrenzen – faktisch eine Sofortabschreibung der genannten...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Bilanzsumme (Abs. 4a)

Rz. 13 Die Bilanzsumme setzt sich gem. Abs. 4a wie folgt als Summe aller Aktiva entsprechend § 266 Abs. 2 HGB zusammen: Während aktive latente Steuern in die Ermittlung der Bilanzsumme einfließen, findet ein auf der Aktivseit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4.2 Mobilienleasing

Rz. 38 Die Zurechnung von beweglichen Leasinggegenständen (Mobilien) erfolgt nach den Leasingerlassen aus den Jahren 1971 und 1975 sowohl bei Voll- als auch bei Teilamortisationsverträgen grds. beim Leasinggeber.[1] Der Leasinggeber aktiviert den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Anlagevermögen in der Bilanz. Ein Ausweis des Leasinggegens...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5.2 Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz. Bilanzvermerke (§ 268 Abs. 1–7 HGB)

Rz. 55 Wird die Konzernbilanz unter vollständiger oder tw. Verwendung des Konzernjahresergebnisses aufgestellt, tritt an die Stelle der Posten Konzernjahresüberschuss/Konzernjahresfehlbetrag und Konzerngewinnvortrag/Konzernverlustvortrag der Posten Konzernbilanzgewinn/Konzernbilanzverlust (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 268 Abs. 1 HGB). Der Ausweis wird sich regelmäßig an der Handh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Ausnahme vom Aktivierungsverbot in bestimmten Fällen

Rz. 204 Die Voraussetzungen eines sachlichen Bezugs sind gegeben, sofern ein tatsächlicher Zusammenhang zwischen der Fremdkapitalaufnahme und der Herstellung des VG vorliegt. Abgesehen von Kreditverträgen, die unter direkter oder indirekter Bezugnahme[1] auf den herzustellenden VG abgeschlossen bzw. verlängert werden und damit eindeutig in einen tatsächlichen Bezug gesetzt w...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.3 Segmentangaben

Rz. 77 Für folgende Angaben besteht nach DRS 28 eine Angabepflicht: Beschreibung jedes anzugebenden Segments: z. B. Gebrauchtwagen/Neuwagen/Ersatzteile oder Deutschland/sonstige EU-Länder/Rest der Welt (DRS 28.29 f.). Erläuterung der Merkmale für die Abgrenzung der Segmente: z. B. die zuordenbaren Produkte, die Tätigkeiten oder die geografische Zusammensetzung (DRS 28.29). Erlä...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Implikationen der Übergangsvorschriften auf Ausweisvorschriften

Rz. 152 Bei (Teil-)Ausnutzung der Beibehaltungs-/Fortführungswahlrechte ist entsprechend folgende Bilanzgliederung – ggf. auch nur teilweise – anzuwenden. Dabei handelt es sich um die Gliederungsvorschriften gem. § 266 HGB, die um die noch relevanten "Altposten" erweitert wurde:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.1.1 Grundsatz

Rz. 216 Für AV schreibt § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vor, wenn es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt. Nur vorübergehende Wertminderungen berechtigen im Sachanlagevermögen und im immateriellen Anlagevermögen nicht zu einer außerplanmäßigen Abschreibung (gemildertes Niederstwertprinzip...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.1 Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte (Abs. 2 A. I. 1.)

Rz. 25 Eine Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens kommt erst in Betracht, wenn die VG-Eigenschaften des selbst geschaffenen immateriellen VG des AV bejaht werden können.[1] In diesem Zusammenhang bestimmt DRS 24.45[2] – vergleichbar zu IAS 38 –, dass ein in der Entstehung befindliches immaterielles Gut des AV aktiviert we...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.1 Allgemeines

Rz. 33 Unter dem Begriff der Bewertungsmethode ist nach h. M. ein planmäßiges Verfahren zur Ermittlung des Wertansatzes zu verstehen, das den GoB entspricht. Die Bewertungsmethode umfasst sowohl den formalen Ablauf als auch die Ermittlung der Messgröße. Anzugeben sind daher die zugrunde gelegten Wertmaßstäbe und das gewählte Verfahren. Die Bewertungsmethode ist eine grundleg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Abweichungen wegen der Eigenart des Konzernabschlusses

Rz. 26 Sofern die Eigenart des Konzernabschlusses keine Abweichung bedingt oder in den § 300 HGB folgenden Vorschriften nichts anderes vorgeschrieben ist, sind die sich im Besitz des MU befindenden Anteile gem. § 300 Abs. 1 Satz 2 HGB durch die Bilanzposten der TU zu ersetzen, sofern diese nach dem Recht des MU bilanzierungsfähig sind. Die Bedingung, dass die Übernahme der V...mehr

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Steuerliche Verwicklungen b... / 2. Anteil als Wirtschaftsgut eines BV

Bei Zuordnung eines Anteils zu einem BV gelten folgende Grundsätze: Der Anteil an einer Genossenschaft ist ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut.[2] Die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft gilt nicht als Beteiligung (§ 271 Abs. 1 S. 5 HGB). Der Geschäftsanteil ist als Anlagevermögen unter den sonstigen Ausleihungen i.S.d. § 266 Abs. 2 A. III. 6 HGB auszuweisen.[3] Bei der Gewi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände

Rz. 66 Die Position stellt einen Sammelposten für alle nicht gesondert ausgewiesenen Posten des UV dar. Zu Einzelheiten und umfänglichen Beispielen siehe § 266 Rz 84. Rz. 67 Kurzfristig gehaltene Genossenschaftsanteile sind hier ebenfalls auszuweisen (Rz 70). Rz. 68 Hierunter fallen auch geleistete Anzahlungen, die nicht im Anlagevermögen (§ 266 Rz 48) oder unter den Vorräten ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.4 Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen (Abs. 4)

Rz. 196 Die Funktion der Rücklage für eigene Anteile besteht in einer Ausschüttungssperre zum Schutz der Gläubiger. Zwar ist der Erwerb eigener Anteile gesellschaftsrechtlich nur zulässig, soweit er aus dem freien Vermögen erfolgt (§ 71 Abs. 2 Satz 2 AktG, § 33 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Der Gesetzgeber hält dies jedoch nicht für ausreichend, sondern vertritt die Auffassung, dass...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.4 Geleistete Anzahlungen (Abs. 2 A. I. 4.)

Rz. 35 Als geleistete Anzahlungen auf immaterielle VG werden erfolgte Zahlungen des Unt ausgewiesen, die aus abgeschlossenen Verträgen resultieren. Dabei darf der VG noch nicht wirtschaftliches Eigentum des bilanzierenden Unternehmens sein und es muss ein Verrechnungsanspruch mit dem Kaufpreis bestehen (schwebendes Geschäft), wie z. B. Vorauszahlungen von Honoraren für Bucha...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3.3 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (Abs. 2 A. II. 3.)

Rz. 47 Beim Posten "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" handelt es sich um einen Sammelposten, der alle VG umfasst, die nicht den anderen Gruppen des Sachanlagevermögens zugeordnet werden können. Dazu gehören Vermögensposten, die nicht unmittelbar der betrieblichen Leistungserstellung dienen, sondern z. B. der Verwaltung oder dem Vertrieb. Als Beispiele sind ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4 Finanzanlagen (Abs. 2 A. III.)

Rz. 50 In Abgrenzung zu Sachanlagen sind Finanzanlagen monetär und i. d. R. ohne physische Substanz. Finanzanlagen entstehen durch dauerhafte Kapitalüberlassung an andere Unt. Aus Finanzanlagen sollen nicht nur Zinsen oder Gewinnbeteiligungen erzielt werden, sondern es werden darüber hinaus auch strategische Ziele verfolgt. Entsprechend dem Vollständigkeitsgebot sind alle Fi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Offenlegung der Bilanz und Mindestumfang

Rz. 13 § 327 Satz 1 Nr. 1 HGB räumt den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs der betroffenen Ges. die Möglichkeit ein, die Bilanz lediglich in der für kleine KapG/KapCoGes bestimmten verkürzten Form nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB (§ 266 Rz 9 f.) offenzulegen. Wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, der das Unternehmensregister führenden Stelle eine verkürzte Bilanz ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen (Abs. 2 A. III. 2.)

Rz. 54 Ausleihungen basieren auf schuldrechtlichen Vertragsverhältnissen. Der Schuldner ist verpflichtet, dem Gläubiger den überlassenen Kapitalbetrag nach einer vereinbarten Zeit zurückzugeben. Ein Ausweis unter dem Posten "Ausleihungen an verbundene Unternehmen" setzt voraus, dass der Schuldner ein verbundenes Unt (§ 271 Rz 32 ff.) ist. Praxis-Beispiel Als Ausleihungen gelt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (Abs. 2 A. III. 4.)

Rz. 59 Innerhalb des Postens "Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" werden Ausleihungen an das Unt, das die Beteiligung hält, ebenso ausgewiesen wie an das Unt, an dem die Beteiligung gehalten wird. Der Begriff "Beteiligungsverhältnis" verdeutlicht somit, dass die Frage, wer an wem beteiligt ist, d. h. der Gläubiger beim Schuldner oder de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Bewertungsgrundlagen in der Segmentberichterstattung

Rz. 75 Durch die vollständige Umsetzung des Management Approachs hat die Segmentberichterstattung in Übereinstimmung mit den der internen Berichterstattung zugrunde liegenden Methoden und Wertansätzen zu erfolgen (DRS 28.24 und DRS 28.B6). Somit können die in der Segmentberichterstattung zugrunde gelegten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von denen im übrigen Konzernabsc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.6 Sonstige Ausleihungen (Abs. 2 A. III. 6.)

Rz. 63 Alle Forderungen an nicht verbundenen Unt und an Unt, mit denen kein Beteiligungsverhältnis besteht, wie auch Ausleihungen an sonstige Schuldner sind innerhalb dieses Sammelpostens auszuweisen, sofern eine Zuordnung zum AV gegeben ist. Zu den sonstigen Ausleihungen zählen Vorauszahlungen bzw. Kautionen für längerfristige Miet- und Pachtverträge, Kredite an Organmitgli...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1 Überblick

Rz. 19 Unter der Position AV sind alle VG auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Rz 18). Die Gliederungsvorschrift des § 266 HGB unterscheidet drei Arten des AV:[1] Immaterielle VG (§ 266 Abs. 2 A. I. HGB), Sachanlagen (§ 266 Abs. 2 A. II. HGB), Finanzanlagen (§ 266 Abs. 2 A. III. HGB). Rz. 20 Immaterielle VG und Sachanlagen werden unm...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.3 Geschäfts- oder Firmenwert (Abs. 2 A. I. 3.)

Rz. 32 Der GoF stellt ein Wertekonglomerat dar, das zahlreiche wirtschaftliche Wertkomponenten enthält (z. B. Know-how der Mitarbeiter, Kundenstamm, Wettbewerbsvorteile oder Managementqualität). Während der originäre GoF im Laufe der Unternehmenstätigkeit durch unternehmensinterne Maßnahmen zum Aufbau der zuvor genannten Wertkomponenten entsteht, ergibt sich der derivative G...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2 Abgrenzung des Finanzmittelfonds

Rz. 18 Die Kapitalflussrechnung geht von der Veränderung des Finanzmittelfonds aus. Der Finanzmittelfonds umfasst:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3 Sachanlagen (Abs. 2 A. II.)

Rz. 37 Sachanlagen sind alle VG, die körperlich fassbar sind. Sachanlagen können beweglich oder unbeweglich sein; zudem lassen sie sich in abnutzbare und nicht abnutzbare Sachanlagen unterteilen (Rz 21). Entsprechend dem Vollständigkeitsgebot gem. § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB sind alle VG des Sachanlagevermögens zu aktivieren. Für das Sachanlagevermögen muss ein Bestandsverzeichn...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3.4 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (Abs. 2 A. II. 4.)

Rz. 48 Geleistete Anzahlungen sind als Vorleistungen auf eine noch zu erbringende Lieferung von VG durch einen anderen Vertragspartner zu interpretieren. Durch diese Aktivierung wird der Zahlungsmittelabgang für das schwebende Geschäft erfolgsneutral berücksichtigt. Dieser Posten mindert gleichzeitig die zukünftige Zahlungsverpflichtung bei Lieferung des VG oder begründet gg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 247 HGB gehört zum Bereich der Ansatzvorschriften. Die Vorschrift ergänzt das in § 246 Abs. 1 HGB enthaltene Vollständigkeitsgebot hinsichtlich des Ausweises der Aktiva und Passiva.[1] § 248 HGB begrenzt das grundsätzliche Ansatzgebot des § 246 Abs. 1 HGB, indem für selbst geschaffene immaterielle VG des AV ein Aktivierungswahlrecht, für bestimmte selbst geschaffene ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2.4 Abschreibungsmethoden

Rz. 173 Als weiteres wesentliches Kriterium wird die planmäßige Abschreibung von AV durch die gewählte Abschreibungsmethode bestimmt. Da § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB lediglich fordert, die AHK auf die Gj der voraussichtlichen Nutzung des VG zu verteilen, bleibt es dem Kfm. weitgehend freigestellt, welche Abschreibungsmethode er zugrunde legt. Entscheidend ist, dass die jährlichen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Anwendbare Bewertungsmethoden

Rz. 11 Für die auf den Konzernabschluss anwendbaren Bewertungsmethoden ist grds. auf die Bewertungsmethoden abzustellen, die für das MU maßgeblich sind und von diesem angewendet wurden. Gem. § 308 Abs. 1 Satz 3 HGB sind Abweichungen hiervon und damit die Neuausübung der Bewertungswahlrechte auf Ebene des Konzerns möglich, dann aber im Anhang anzugeben und zu begründen. Die B...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.4 Finanzanlagen

Rz. 259 Zum Begriff der Finanzanlagen vgl. § 266 Rz 50. Rz. 260 Finanzanlagen unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Eine außerplanmäßige Abschreibung ist bei voraussichtlich dauernder Wertminderung geboten. Bei einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung eröffnet § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB ein Abschreibungswahlrecht. Seine Ausübung unterliegt dem Stetigkeitsgebot ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1 Grundsätzliche Vorgehensweise

Rz. 163 I. R. d. Folgekonsolidierung werden die Bilanzansatz- und Bewertungskorrekturen sowie der GoF bzw. der passive Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung weiterverrechnet, d. h., die vom TU übernommenen VG, Schulden, RAP und Sonderposten werden mit ihren neuen Werten aus der Kapitalkonsolidierung fortgeführt.[1] Die zugeordneten Beträge sind analog zu den betreffe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.6 Handelsbücher des Kaufmanns

Rz. 43 Das Gesetz schreibt nicht vor, welches Buchführungssystem der Kfm. für seine Handelsbücher zu verwenden hat. Es kommen folgende Buchführungssysteme infrage:[1] kameralistische Buchführung, einfache Buchführung, doppelte Buchführung. Rz. 44 Die kameralistische Buchführung wird in der Praxis durch öffentliche Haushalte und öffentliche Betriebe angewandt, aber mit den Initia...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 253 HGB enthält die Bewertungsvorschriften für Vermögensgegenstände (VG) und Schulden und bildet damit einen Eckpfeiler der bilanzrechtlichen Bewertungsvorschriften. Rz. 2 Nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB sind VG zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK), also unter Berücksichtigung planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen sowie von Zuschreibunge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Identifizierung von Wertänderungen

Rz. 54 Erfüllt eine Sicherungsbeziehung die allgemeinen Anforderungen einer Bewertungseinheit nach § 254 HGB, sind auf die Bilanzierung und Bewertung von Grund- und Sicherungsgeschäft "§ 249 Abs. 1, § 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4, § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 256a HGB nicht anzuwenden" (§ 254 Satz 1 HGB). Unrealisierte Verluste werden somit nur dann erfasst, wenn sie sich für die Bew...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Abs. 2 B. II. 1.)

Rz. 79 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen aus Geschäften, die in der GuV als Umsatzerlöse i. S. d. § 277 Abs. 1 HGB erfasst werden. Den Lieferungen und Leistungen liegen gegenseitige Verträge zugrunde (z. B. Lieferungs-, Werks- oder Dienstverträge), die seitens des bilanzierenden Unt bereits durch Lieferung oder Leistung erfüllt wurden, deren Erfüllung durc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.3 Weitere als Umsatzerlöse auszuweisende Sachverhalte und Abgrenzungsfragen

Rz. 64 Im Folgenden sind weitere Sachverhalte aufgeführt, bei denen zum einen die Beurteilung schwerfällt, ob es sich bei ihnen um Produkte oder Dienstleistungen handelt und zum anderen, ob für sie ein Ausweis als Umsatzerlöse oder sonstige betriebliche Erträge vorzunehmen ist. Im Weiteren werden hier Posten angeführt, für welche die Möglichkeit einer Erfassung als buchungst...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.2.3 Praxisfälle

Rz. 110 Zur Absicherung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von KapG oder KapCoGes sind in der Praxis Sicherstellungen der Begünstigten durch Verpfändungen von VG, bspw. Wertpapierdepots, anzutreffen. In den Fällen weniger oder relativ hoher Einzelzusagen werden auch Rückdeckungsversicherungen zur Finanzierung und zur Risikovorsorge zur Vermeidung unerwünsc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2 Immaterielle Vermögensgegenstände (Abs. 2 A. I.)

Rz. 22 Für den Begriff "immaterieller Vermögensgegenstand" existiert keine einheitliche bzw. konkrete Definition.[1] Die Definition wird jeweils zweckgerichtet betrachtet. Als ein zweckentsprechendes Abgrenzungskriterium immaterieller Güter dient vielfach das Vorhandensein bzw. Nicht-Vorhandensein einer physischen Substanz. Immaterielle Güter umfassen alle Güter, die nicht m...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.2 Aktivposten

Rz. 37 Die Erläuterung der Anschaffungskosten im Anlagevermögen ist grds. in keiner besonderen Weise notwendig, da diese eindeutig in § 255 Abs. 1 HGB definiert sind. In bestimmten Sonderfällen, z. B. Tausch, tauschähnliche Geschäfte, Verschmelzungen zum Buchwert, erhaltene Zuschüsse und Subventionen, kann jedoch eine Berichterstattung geboten sein.[1] Rz. 38 Die Angabe der H...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.2 Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (Abs. 2 A. I. 2.)

Rz. 27 Konzessionen sind befristete Genehmigungen, die von einer öffentlichen Behörde i. S. v. § 98 GWB zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit vergeben werden. Im Unterschied zum (öffentlichen) Auftrag übernimmt der Konzessionsnehmer zu einem wesentlichen Teil das Nutzungsrisiko der übernommenen Tätigkeit. Zu unterscheiden sind Real- bzw. Sachkonzessionen (z. B. Betri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Entgegenstehende Gegebenheiten

Rz. 42 Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Durchbrechung der Fortführungsprämisse (Rz 40) vor oder ergibt sich eine solche ohne entsprechende Indizien, so ist eingehend zu prüfen, ob der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche (Rz 43 f.) oder rechtliche (Rz 46 f.) Gegebenheiten entgegenstehen und diese in der Gesamtschau der Fortführung entgegenstehen. Dies gilt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken (Abs. 2 A. II. 1.)

Rz. 38 Unter diesem Posten wird das gesamte Grundvermögen des Unt ausgewiesen, sofern es dem dauernden Geschäftsbetrieb dienen soll. Auch im Falle der gewerblichen Grundstücksvermietung zählen Grundstücke zum AV.[1] Der Gesetzgeber schreibt keinen gesonderten Ausweis in Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten vor. Dieser undifferenzierte Ausweis wird in der Literat...mehr