Fachbeiträge & Kommentare zu Anlagevermögen

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 14 – Buchwert zum Bilanzstichtag des Vorjahres

Rz. 34 Der Restbuchwert zum Bilanzstichtag des Vorjahres ergibt sich rechnerisch aus der Aufrechnung der Spalten 1 und 7. Rz. 35 Ist der Buchwert des Vorjahres mit dem Buchwert zum Bilanzstichtag nicht vergleichbar, so ist dies im Anhang anzugeben und zu erläutern. Wird der Vorjahresbetrag angepasst, so ist auch dies im Anhang anzugeben und zu erläutern (§ 265 Abs. 2 HGB).mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 5b

Rz. 1 Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke Hier sind die Herstellungskosten für Verkaufsgrundstücke im Jahr des Entstehens und die zu erwartenden Restkosten für im Geschäftsjahr ausgebuchte Grundstücke zu erfassen. Die Buchwerte der in die Bebauung genommenen Grundstücke gehen ebenfalls in diese Position ein, während die Kosten der Anschaffung der am Bilanzstichtag noch nicht...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B II 2

Rz. 1 Forderungen aus Grundstücksverkäufen Hierunter fallen sowohl die Forderungen aus Grundstücksverkäufen des Anlagevermögens als auch des Umlaufvermögens. Es handelt sich hierbei um alle Forderungen des Unternehmens, die sich aus der Abwicklung von Kaufverträgen bei der Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken ergeben. Hierzu gehören neben den direkten Forderunge...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A III 5

Rz. 1 Wertpapiere des Anlagevermögens Hierher gehören in erster Linie festverzinsliche Wertpapiere, die in der Absicht der dauernden Anlage erworben wurden, aber auch andere Wertpapiere mit Gewinnbeteiligungsansprüchen wie Aktien oder Genussscheine. Rz. 2 Anteile an Kapitalgesellschaften gehören nur dann hierher, wenn sie nicht unter Aktiva A III 1 "Anteile an verbundenen Unte...mehr

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 0 – Fortsetzung

Der Nachweis der ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe für die Angaben, die zu jedem Posten des Anlagevermögens im Anhang (gemäß § 284 Abs. 3 HGB) zu machen sind, kann über Einzelkonten innerhalb der Buchführung oder statistisch außerhalb der Buchführung erfolgen. Soweit dieser Nachweis in der Buchführung vorgenomme...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Ergänzungspositionen/Kapitalgesellschaften

Rz. 1 Sonderrücklage gemäß § 27 Abs. 2 DMBilG (betrifft nur Unternehmen im Beitrittsgebiet) Gesellschaften hatten in der DM-Eröffnungsbilanz ihr Stammkapital neu festzusetzen. Der das Stammkapital übersteigende Betrag des Eigenkapitals war in der DM-Eröffnungsbilanz einer Sonderrücklage zuzuweisen (§ 27 Abs. 2 DMBilG). Rz. 2 Die Sonderrücklage darf nur zum Ausgleich von Verlus...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Ergänzungspositionen

Rz. 1 Verbindlichkeiten aus Vermietung Hierunter fallen Verpflichtungen aus bestehenden und aufgelösten Miet- und Pachtverhältnissen, soweit es sich nicht um erhaltene Vorauszahlungen auf noch nicht abgerechnete Betriebskosten und um Mietvorauszahlungen, die einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag betreffen, handelt. Das Konto "Verbindlichkeiten aus Vermietung" wurd...mehr

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Insolvenzantragspflicht des... / 3 Überschuldung

Neben der Zahlungsunfähigkeit löst die Überschuldung die Insolvenzantragspflicht aus. Es reicht, wenn einer der beiden Gründe vorliegt. Der Gesetzgeber hat in § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO die Überschuldung wie folgt definiert: Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ...mehr

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Insolvenzantragspflicht des... / 2 Zahlungsunfähigkeit

Eine GmbH (GmbH & Co. KG) ist zahlungsunfähig, wenn sie fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Davon geht das Gesetz aus wenn die Gesellschaft ihre Zahlungen eingestellt hat (§ 17 II 2 InsO). Ansonsten ist fraglich, welcher Grad der Zahlungsunfähigkeit zu fordern ist und wie lange dieser Zustand andauern muss, damit der Insolvenzgrund angenommen werden kan...mehr

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Abschreibungen, sonstiges Anlagevermögen

Zusammenfassung Begriff Unter die Abschreibungen auf sonstiges Anlagevermögen fallen diejenigen Abschreibungen, die sich nicht explizit auf Gebäude, auf geringwertige Wirtschaftsgüter, auf einen Firmenwert, auf sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter sowie auf Umlaufvermögen beziehen. Die häufigsten Anwendungsfälle für solche Abschreibungen sind damit Maschinen, Fahrzeuge sowi...mehr

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Abschreibungen, sonstiges A... / Zusammenfassung

Begriff Unter die Abschreibungen auf sonstiges Anlagevermögen fallen diejenigen Abschreibungen, die sich nicht explizit auf Gebäude, auf geringwertige Wirtschaftsgüter, auf einen Firmenwert, auf sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter sowie auf Umlaufvermögen beziehen. Die häufigsten Anwendungsfälle für solche Abschreibungen sind damit Maschinen, Fahrzeuge sowie Büro- und Ges...mehr

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Abschreibungen, sonstiges A... / 11 Außerplanmäßige Abschreibungen

Außerplanmäßige Abschreibungen auf abnutzbare und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens aus handelsrechtlicher Sicht [1] sind zwingend, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt; können angesetzt werden, wenn eine Wertminderung nur vorübergehender Natur ist. Dieses Wahlrecht gilt jedoch nur für Finanzanlagen. Steuerrechtlich werden dagegen folgend...mehr

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Abschreibungen, sonstiges A... / 3 Planmäßige Abschreibungen

Als planmäßig sind steuerlich derzeit die lineare Abschreibung,[1] die Leistungsabschreibung [2] und die allgemeine degressive Abschreibung und die besondere degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge zulässig.[3] Die allgemeine degressive Abschreibung wurde im Zuge der Corona-Pandemie für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zwecks Investitionsförderung wieder e...mehr

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Abschreibungen, sonstiges A... / 1 Abschreibungen in Handels- und Steuerrecht

Während das Handelsrecht in § 253 Abs. 3 HGB von plan- und außerplanmäßigen Abschreibungen spricht, werden im Steuerrecht insbesondere die Begriffe "Absetzung für Abnutzung" und "Absetzung für außergewöhnliche (technische oder wirtschaftliche) Abnutzung" verwendet. Da kleinere und mittlere Unternehmen ihre Abschreibungen im Regelfall einheitlich für handels- und steuerrechtl...mehr

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Abschreibungen, sonstiges A... / 7 Abschreibungen und Sonderabschreibungen

Wird eine steuerliche Sonderabschreibung für ein bewegliches Wirtschaftsgut beansprucht, in Betracht kommt derzeit nur die nach § 7g EStG, ist dieses zugleich planmäßig abzuschreiben. Als planmäßige Abschreibung ist sowohl die lineare als auch die degressive Abschreibung zulässig.[1] Praxis-Beispiel Planmäßige Abschreibung und Sonderabschreibung nach § 7g EStG Ein Unternehmen ...mehr

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Abschreibungen, sonstiges A... / 8 Beginn und Ende der Abschreibung

Die Abschreibung beginnt im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung. Zeitpunkt der Anschaffung ist der der Lieferung. Zeitpunkt der Herstellung ist der der Fertigstellung. Muss ein erworbenes Wirtschaftsgut noch vom Verkäufer montiert werden, gilt es erst mit Abschluss der Montage als geliefert. Obliegt die Montage dagegen dem Käufer oder einem von ihm beauftragten Dritte...mehr

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Abschreibungen, sonstiges A... / 5 Bemessungsgrundlage für Abschreibungen

Die Abschreibungen werden im Standardfall ausgehend von den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten berechnet. Bei einem Unternehmer, der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, fließt die Vorsteuer in die abzuschreibenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten ein. Diese Bemessungsgrundlage ist allerdings zu kürzen, wenn eine Rücklage nach § 6b EStG oder eine Rücklage für ...mehr

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Abschreibungen, sonstiges A... / 9 Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

Unter der Nutzungsdauer versteht man den Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann.[1] Dementsprechend richtet sich die Nutzungsdauer nach den betrieblichen Umständen. Da die Nutzungsdauer häufig schwierig zu schätzen ist, wird auf die vom BMF[2] herausgegebenen amtlichen "AfA-Tabellen" zurückgegriffen. Diese ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, sonstiges A... / 4 Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter

Das BMF hat bereits im Jahr 2021 ein Schreiben[1] zur Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter veröffentlicht, das binnen Jahresfrist durch ein in Teilen geändertes Schreiben[2] ersetzt wurde. Die wichtigsten Eckpunkte der erstmals auf die Gewinnermittlung für das Wirtschaftsjahr 2021 bzw. abweichende Wirtschaftsjahr 2020/2021 anzuwendenden Verwaltungsanweisung lassen sich wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, sonstiges A... / 2 Abschreibungsberechtigung

Abschreibungen darf grundsätzlich nur derjenige Steuerpflichtige vornehmen, der ein Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einkünften einsetzt. Daher scheidet eine Abschreibung bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung stets aus. Praxis-Beispiel Keine Abschreibung bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung Der Vater erwirbt für seinen Sohn, der sich selbstständig gemacht hat, aber nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, sonstiges A... / 6 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Nachträgliche Anschaffungskosten können z. B. anfallen, wenn der erwerbende Unternehmer nachträglich einen höheren Kaufpreis zahlen muss als ursprünglich angenommen. Nachträgliche Herstellungskosten können entstehen, wenn ein Wirtschaftsgut erweitert oder wesentlich verbessert und dabei der Rahmen üblicher Instandhaltungsarbeiten deutlich überschritten wird. Beiden Fällen is...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, sonstiges A... / 10 Korrektur von Abschreibungen

Korrekturen von Abschreibungen kommen vor allem dann in Betracht, wenn deren Bemessungsgrundlage oder deren Nutzungsdauer falsch angesetzt wurde. Wurde die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts falsch geschätzt, sind die Abschreibungsbeträge ab dem Zeitpunkt, in dem die Fehleinschätzung bekannt wird, neu zu berechnen, indem der Restbuchwert entsprechend der bisher angewendeten...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.4.2 Sukzessive Ertragsrealisierung einer Zuwendung durch Passivierung

Rz. 23 Neben der oben dargestellten Methode der Kürzung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des bezuschussten Vermögensgegenstands kann eine sukzessive Erfolgsrealisierung der Zuwendung ebenso durch die erfolgsneutrale Bildung eines Passivpostens erreicht werden, den es anschließend wiederum erfolgswirksam aufzulösen gilt. Für verlorene Zuwendungen kommt dabei ein Ausw...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Darlehen an Gesellschafter / 4 Es gibt keine gesetzliche Definition von Darlehen

Es gibt keine gesetzliche Definition. Im Allgemeinen sind Ausleihungen langfristige, zum Anlagevermögen gehörende Forderungsdarlehen. Hinsichtlich der Zuordnung zum Anlagevermögen ist auf die vereinbarte Mindestlaufzeit abzustellen. Ein Darlehen mit einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren gehört stets zum Anlagevermögen,[1] von einem Jahr oder weniger, gehört das Darlehen zum Umlauf...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.2 Darstellung der IDW-Stellungnahme HFA 1/1984

Rz. 14 Mit seiner im Oktober 1984 erlassenen und 1990 überarbeiteten Stellungnahme zur Bilanzierung öffentlicher Zuwendungen lehnt sich das IDW inhaltlich an den unten näher erläuterten IAS 20 an. Gegenstand der Stellungnahme ist die Bilanzierung von verlorenen und bedingt rückzahlbaren Zuwendungen der öffentlichen Hand beim Zuwendungsempfänger. Im Überblick trifft der HFA d...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.5.2 Passivierungspflicht bei aufschiebend bedingter Rückzahlungsverpflichtung

Rz. 30 Die Entstehung einer aufschiebend bedingten Rückzahlungsverpflichtung ist an den Eintritt eines bestimmten, in den Zuwendungsbedingungen konkretisierten Ereignisses geknüpft. Handelt es sich dabei um ein gewinnabhängiges Ereignis, d. h., ist der Eintritt der Rückzahlungsverpflichtung abhängig von dem Erreichen bestimmter globaler Ergebnisziele, muss die Verpflichtung ...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.3.3 Aktivierung einer Zuwendung als nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 55 Wird eine Investitionszuwendung für materielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gewährt, besteht zudem die Möglichkeit der Aktivierung des Zuschusses als nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten.[1] Zwar lassen sich aus dem Schrifttum und der Rechtsprechung keine allgemeingültigen Grundsätze herleiten, nach denen eine Zuwendung den Anschaffungs- bzw...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.2.3 Bilanzierung privater Erfolgszuwendungen

Rz. 45 Bei privaten Ertrags- oder Aufwandszuwendungen besteht die Gegenleistung des Zuschussempfängers regelmäßig in der Durchführung einer geförderten Maßnahme (z. B. Marketingaktion oder Forschungs- und Entwicklungsmaßnahme) oder in der Übernahme einer Verpflichtung (bspw. Eingehen eines Wettbewerbsverbots oder einer Nutzungsüberlassung). Wie bei privaten Investitionszuwen...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.3.4 Verrechnung einer Zuwendung als Aufwand

Rz. 56 Eine unmittelbare aufwandswirksame Verrechnung einer Zuwendung ist nur dann möglich, wenn sie nicht die Voraussetzungen eines immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens, eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens, einer geleisteten Anzahlung, eines sonstigen Vermögensgegenstands oder nachträglicher Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfüllt. Es muss sich...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.4.1 Sukzessive Ertragsrealisierung einer Zuwendung durch Ansatz gekürzter Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 19 Im Folgenden wird angenommen, dass die Zuwendung für einen abnutzbaren Vermögensgegenstand des Anlagevermögens gewährt wird, da es nur unter dieser Prämisse zu einer sukzessiven Realisierung der Zuwendung durch Ansatz der gekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten kommen kann.[1] Demgegenüber wird bei nicht abnutzbaren Anlagegütern die Zuwendung regelmäßig erst b...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.7 Abschreibungen (Pos. 7 nur GKV)

Rz. 100 Handelsbilanzrechtlich sind folgende Abschreibungsarten zu unterscheiden (s. "Abschreibungen, AfA, Wertminderungen"): nach der Planmäßigkeit: planmäßige und außerplanmäßige (vgl. §§ 253 Abs. 3 Sätze 1–4 bzw. 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 sowie Abs. 4 HGB), nach der Vermögenszugehörigkeit des Abschreibungsobjektes: Abschreibungen auf abnutzbares und nicht abnutzbares Anlagevermög...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.5 Materialaufwand (Positionen 5a und 5b nur GKV)

Rz. 83 In der GuV-Rechnung kommt diese Position nur beim Gesamtkostenverfahren vor; beim Umsatzkostenverfahren geht der Materialaufwand in die entsprechenden Funktionskosten (Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen, Vertriebskosten, allgemeine Verwaltungskosten oder sonstige betriebliche Aufwendungen bei nicht möglicher Zuordnung zu einem ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2.2 Umsatzkostenverfahren

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Umsatzerlöse (Pos. 1 GKV und UKV)

Rz. 44 Nach § 277 Abs. 1 HGB sind unter den Umsatzerlösen sämtliche Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen. Im Vergleich zu der Situation vor der No...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.3 Andere aktivierte Eigenleistungen (Pos. 3 nur GKV)

Rz. 63 Neben den unter Position Nr. 2 GKV erfassten Eigenleistungen ("Bestandsveränderungen an fertigen/unfertigen Erzeugnissen") sind auch "andere" Eigenleistungen des Geschäftsjahres, soweit sie zu Aktivierungen führten, zu erfassen, da auch die dazugehörigen Aufwendungen in verschiedenen Aufwandspositionen enthalten sind und so eine periodengerechte Gegenüberstellung der ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.3 Vertriebskosten (Pos. 4 UKV)

Rz. 135 Dem Grunde nach zählen zu den Vertriebskosten alle Aufwendungen, die mit Vorbereitung, Förderung, Durchführung und Überwachung des Absatzes der Produkte und Dienstleistungen verbunden sind. Sie fallen nach Abschluss des Herstellungsprozesses an. Im Einzelnen sind dies die i. d. R. dem Produkt direkt zuzurechnenden Vertriebseinzelkosten (z. B. Ausgaben für Spezialverp...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2 Gliederungsschemata für die GuV-Rechnung

Rz. 28 Für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co.), die nicht dem PublG unterliegen, enthält das HGB kein Gliederungsschema. Aus der gesetzlichen Verpflichtung, dass sämtliche Aufwendungen und Erträge unsaldiert, klar und übersichtlich gegenüberzustellen und die GoB zu beachten sind, ergibt sich bereits eine gewisse Mindestglieder...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.8 Sonstige betriebliche Aufwendungen (Pos. 8 GKV, 7 UKV), davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

Rz. 110 Analog zu den sonstigen betrieblichen Erträgen stellen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen eine Sammelposition dar, die alle Aufwendungen enthält, die nicht unter die vorstehend genannten operativen Aufwendungen (Positionen Nrn. 5, 6 und 7) fallen und nicht zu "Finanzaufwendungen" (Positionen Nrn. 12–13 im GKV) oder zum "Steueraufwand" (Positionen Nrn. 14 und 16...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2.1 Gesamtkostenverfahren

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.2 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 10 GKV, 9 UKV)

Rz. 149 Dem Grunde nach fallen hierunter Erträge aus Kapitalanlagen, die unter den "Finanzanlagen" (Position A. III) auszuweisen sind, die jedoch nicht aus "Anteilen an verbundenen Unternehmen", nicht aus "Beteiligungen" (dann Position Nr. 9 GKV/Nr. 8 UKV) stammen und nicht als Erträge aus Gewinn- und Teilgewinnabführungsverträgen (separater Ausweis nach § 277 Abs. 3 Satz 2 ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.4 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (Pos. 12 GKV, 11 UKV)

Rz. 161 Dem Grunde nach werden hier handelsrechtliche Abschreibungen i. S. d. §§ 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 HGB erfasst, sofern sie auf Finanzanlagen (Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens, Ausleihungen) gemäß Aktivpositionen A. III. 1–6 einschließlich sonstiger Finanzanlagen, ausgenommen der Vermögensgegenstände nach § 246 Abs. 2 Satz ...mehr

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Differenzbesteuerung, beweg... / 4 Anwendung der Differenzbesteuerung: Unternehmer muss Wiederverkäufer sein

Nur Wiederverkäufer dürfen die Differenzbesteuerung bei beweglichen körperlichen Gegenständen anwenden, wenn diese ohne Möglichkeit des Vorsteuerabzugs eingekauft worden sind. Händler ist, wer geschäftsmäßig Gegenstände für sein Unternehmen erwirbt (Umlaufvermögen), um sie anschließend (ggf. nach Instandsetzung) wieder zu verkaufen. Wenn ein Unternehmer einen Gegenstand priv...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung, Antiq... / 5.1 Die Gegenstände müssen dem Finanzamt genannt werden

Der Wiederverkäufer kann spätestens bei Abgabe der ersten Voranmeldung eines Kalenderjahres gegenüber dem Finanzamt erklären, dass er die Differenzbesteuerung von Beginn dieses Kalenderjahres an auch auf folgende Gegenstände anwendet: Kunstgegenstände (Nr. 53 der Anlage 2), Sammlungsstücke (Nr. 49 Buchst. f und Nr. 54 der Anlage 2) oder Antiquitäten (Position 9706 00 00 des Zo...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 2.5.1 Vermögensgegenstände

Rz. 16 Die Aktivseite zeigt die Vermögenspositionen des Unternehmens und informiert über das Investitionsbild eines Unternehmens. Sie gibt Auskunft darüber, in welche Vermögensgegenstände das Unternehmen investiert hat bzw. wofür das Kapital verwendet wurde. Das in den Aktiva der Bilanz ausgewiesene Vermögen ist in 2 Gruppen unterteilt: Anlage- und Umlaufvermögen. Unter der ...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 2.6 Informationswert der Bilanzgliederung

Rz. 26 Die Gliederung der Bilanz gem. § 266 HGB macht folgende Informationsaspekte sichtbar: Kenntlichmachen der Sach- und Rechtsnatur der Werteausstattung des Unternehmens: Vermögensseite: Unterteilung in immaterielle Anlagevermögenswerte, Sachanlagevermögen, Finanzanlagevermögen und Umlaufvermögen. Kapitalseite: Unterteilung in Eigenkapital, Sonderposten für bestimmte Investi...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 6 Kapitalflussrechnung

Rz. 57 Eine Kapitalflussrechnung ist zum einen verpflichtend für den Konzernabschluss zu erstellen (§ 297 Abs. 1 Satz 1 HGB).[1] Zum anderen ist der Jahresabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen, die nicht konzernrechnungslegungspflichtig sind, um eine Kapitalflussrechnung zu erweitern. Damit erfolgt eine Angleichung an den Berichtsumfang eines Konzernabschlusses. Gle...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.6.2 Einordnung der Aufwendungen und Erträge nach ordentlichem sowie unregelmäßigem und außergewöhnlichem Charakter

Rz. 44a Die Trennung von ordentlichem, nachhaltigem Ergebnis auf der einen Seite und nicht nachhaltigem, d. h. unregelmäßigem und außergewöhnlichem Ergebnis auf der anderen Seite dient dem Zweck, das durch die wirtschaftlichen Aktivitäten in der Leistungs- und Finanzsphäre erzielte Jahresergebnis von denjenigen Ergebnisteilen zu trennen, die nach Art, Häufigkeit und Ausmaß n...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 2.5 Gliederungsprinzipien der Bilanz

Rz. 12 § 266 HGB enthält eine detaillierte Gliederung für die Bilanzaufstellung. Davon abweichend können gem. § 265 Abs. 5 und 7 HGB Erweiterungen und Zusammenfassungen vorgenommen werden. Im Detail besteht die Bilanzgliederung aus verschiedenen Gliederungsebenen, deren Tiefenstruktur mit Buchstaben, römischen Ziffern und arabischen Zahlen nummeriert ist. Die folgende Abbild...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 5 Segmentberichterstattung

Rz. 52 Eine Segmentierung der Umsatzerlöse nach verschiedenen Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten ist gem. § 285 Nr. 4 HGB im Anhang des Jahresabschlusses bzw. gem. § 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB im Anhang des Konzernabschlusses gefordert. Darüber hinaus können zusätzlich Informationen im Sinne einer Segmentberichterstattung freiwillig offengelegt werden.[1...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 2.5.2 Eigen- und Fremdkapital

Rz. 19 Die Passivseite der Bilanz zeigt das Kapital des Unternehmens. Das Unternehmenskapital erfährt eine weitergehende Differenzierung nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber in Eigen- und Fremdkapital. Während das Eigenkapital dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung steht, stellt das Fremdkapital i. d. R. eine Verpflichtung gegenüber Dritten dar und steht dem Unternehmen...mehr