Fachbeiträge & Kommentare zu Anlagevermögen

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Andere aktivierte Eigenleistungen

Andere aktivierte Eigenleistungen i. S. d. Gewinn- und Verlustrechnung erfassen die Aufwendungen des Geschäftsjahres, die für die Erstellung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens des Unternehmens angefallen sind. Solche aktivierten Eigenleistungen sind z. B. für eigene Zwecke erstellte Gebäude, Maschinen, Werkzeuge oder aktivierte Großreparaturen. Außerdem kann das U...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Anlagespiegel (Anlagegitter)

Mittelgroße und große GmbHs müssen die wertmäßige Entwicklung des Anlagevermögens im Anhang im sog. Anlagespiegel (Anlagegitter) nach § 284 Abs. 3 HGB dokumentieren. Dazu sind bei jeder Position des Anlagevermögens die ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die Zugänge und Abgänge des abgelaufenen Geschäftsjahres, die Umbuchungen, die insgesamt vorgenommenen A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Herstellungskosten

Herstellungskosten dienen der Bewertung der hergestellten Produkte bzw. aktivierten Eigenleistungen. Die Herstellungskosten setzen sich aus einer Vielzahl von Einzelkomponenten zusammen. Sie eröffnen Gestaltungsmöglichkeiten, weil bei ihrer Bemessung – allerdings in Handels- und Steuerbilanz unterschiedlich ausgeprägte – Wahlrechte bestehen. Das folgende Schema zeigt, aus we...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Bewertungsvereinfachungsverfahren

Für die Handels- und Steuerbilanz gilt grundsätzlich das Prinzip der Einzelbewertung. Abweichend davon dürfen jedoch unter bestimmten Voraussetzungen sog. Bewertungsvereinfachungsverfahren eingesetzt werden. Zu diesen Bewertungsvereinfachungsverfahren zählen die Gruppenbewertung nach § 240 Abs. 4 HGB, § 256 HGB: Bei der Gruppenbewertung dürfen einerseits gleichartige Vermögens...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Immaterielle Wirtschaftsgüter

Zu den immateriellen Wirtschaftsgütern rechnen z. B. Rechte, Lizenzen und Konzessionen. Werden derartige Wirtschaftsgüter erworben, müssen sie zu ihren Anschaffungskosten aktiviert werden. Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens sind zu den Herstellungskosten zu aktivieren. Bei selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftsgütern des Anlagevermöge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Zuschreibungen (Wertaufholung)

Zuschreibungen sind das Gegenstück zu Abschreibungen. Wurde eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen, deren Gründe später entfallen sind, kann oder muss bis maximal zu den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten wieder zugeschrieben werden. Das Steuerrecht regelt die Zuschreibung nach einer nicht mehr begründeten Teilwertabschreibung in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Sat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Geringwertige und Pool-Wirtschaftsgüter

Für selbstständig nutzbare, abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gelten unterschiedliche Abschreibungsregeln in § 6 Abs. 2, 2a EStG. Ausschlaggebend ist der Nettowert, also die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von nicht mehr als 250 EUR: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten können wahlwe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 0 – Anlagevermögen

mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens (Anlagenspiegel)

Rz. 1 Die Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens erfolgt nach § 284 Abs. 3 Satz 1 HGB in einer gesonderten Darstellung im Anhang (Anlagenspiegel) und ist ein zwingender Bestandteil des Anhangs. Kleine Kapitalgesellschaften (§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB) und kleine Genossenschaften (§ 336 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB) brauchen ke...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 4 – Verbindlichkeiten/ Passive Rechnungsabgrenzungsposten

mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 4 – Umbuchungen

Rz. 18 Die Umbuchungen stellen im Gegensatz zu den Zu- und Abgängen, die zu mengen- und/ oder wertmäßigen Veränderungen des Anlagevermögens führen, nur Ausweisänderungen zwischen einzelnen Positionen dar. Sie zeigen Umwidmungen von einer Position auf eine andere, z. B. von "Anlagen im Bau" auf "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten" nach Baufertigstellung....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 2 – Zugänge

Rz. 6 Der Zugang setzt eine mengenmäßige Ausweitung des Anlagevermögens voraus. Auch nichtkörperliche Zugänge sind hier zu erfassen. Rz. 7 Während Fremdlieferungen/-leistungen ohne Berührung der GuV-Rechnung dem Anlagevermögen zugeführt werden, sind die aktivierten eigenen Leistungen des Unternehmens über GuV 3 "Andere aktivierte Eigenleistungen" zu verrechnen. Rz. 8 In der Pr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 3

Rz. 1 Andere aktivierte Eigenleistungen Diese Position ist ausschließlich Aktivierungen im Anlagevermögen vorbehalten. Werden Eigenleistungen im Umlaufvermögen aktiviert, finden sie ihren Niederschlag in GuV 2 (Bestandsveränderungen). Rz. 2 Hierunter sind der anteilig aktivierte Sach- und Personalaufwand auszuweisen. Als Maßstab gelten die im Unternehmen angefallenen Kosten. R...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 1b

Rz. 1 Umsatzerlöse aus Verkauf von Grundstücken Hier werden die Bruttoerlöse (vereinbarte Kaufpreise) aus dem Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken des Umlaufvermögens erfasst. Erlöse aus Veräußerungsgeschäften von Grundstücken des Anlagevermögens sind ausnahmsweise dann den Umsatzerlösen zuzuordnen, wenn die betreffenden Vermögensgegenstände trotz ihres Ausweises ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A I

Rz. 1 Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Hierunter sind z. B. die Anschaffungskosten für EDV-Anwenderprogramme (Individual- und Standardsoftware) auszuweisen. Software bis 800 EUR kann als materieller Vermögensgegenstand angesehen und im Jahr der Anschaffung wie ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) abgeschrieben werden (sogenannte Trivialprogramme).[1] Systems...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 1

Rz. 1 Umsatzerlöse Vorbemerkungen Nach § 277 Abs. 1 HGB sind Umsatzerlöse alle Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern. Der Begriff "Produkte" ist als Oberbegriff bzw. als Zusammenfassung ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 6 – Erträge

mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 3 – Abgänge

Rz. 13 Begrifflich handelt es sich beim Abgang um ein mengenmäßiges Ausscheiden von Teilen des Anlagevermögens. Hierunter fallen im Wesentlichen die infolge Veräußerung ausscheidenden Gegenstände (wegen Umwidmungen ins Umlaufvermögen vgl. Tz. 22). Rz. 14 Im Interesse einer möglichst genauen Erfolgsermittlung ist bei wesentlichen Beträgen die zeitanteilige Abschreibung bis zum...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A II 8

Rz. 1 Anlagen im Bau Hierunter sind die bis zum Bilanzstichtag entstandenen Herstellungskosten (Grundstücks- und Baukosten) für alle Anlagen auszuweisen, die noch nicht in die vorangehenden Positionen des Sachanlagevermögens übernommen sind. Rz. 2 In den Ausweis sind auch die Abschlagszahlungen auf noch nicht abgerechnete Baukosten – nicht die Anzahlungen (vgl. Aktiva A II 10 ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 13

Rz. 1 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen Es handelt sich um Aufwendungen für die Nutzung von zur Verfügung gestelltem Fremdkapital, und zwar ohne Rücksicht auf die Ausnutzung eines etwa bestehenden Rechtes auf Einbeziehung in die Herstellungskosten. Soweit von diesem Recht Gebrauch gemacht wird, ist der Gegenposten zu Aktivierungen im Umlaufverm...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva A III 5/Kapitalgesellschaften

Rz. 1 Andere Gewinnrücklagen Unter dieser Position sind alle Rücklagen auszuweisen, die bei Aktiengesellschaften aufgrund der Gewinnverwendungsvorschriften des § 58 AktG durch Vorstand und Aufsichtsrat oder aufgrund von Beschlüssen der Hauptversammlung, bei GmbHs aufgrund von § 29 Abs. 4 GmbHG gebildet werden. Rz. 2 Der Betrag der gemäß § 58 Abs. 2a AktG bzw. § 29 Abs. 4 GmbHG...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 4

Rz. 1 Sonstige betriebliche Erträge Hierunter sind alle nicht unter andere Posten wie GuV 1, 9, 10 und 11 fallende betriebliche Erträge zu zeigen. Beispiele: Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zum Anlagevermögen Erträge aus dem Abgang von Wertpapieren des Umlaufvermögens oder von Bezugsrechten dieser Wertpapiere Erträge aus der Aufl...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B III 1

Rz. 1 Anteile an verbundenen Unternehmen Wegen des Begriffs "verbundene Unternehmen" wird auf die Ausführungen zu Aktiva A III 1 "Anteile an verbundenen Unternehmen" verwiesen. Rz. 2 Auszuweisen sind die Anteile, die nicht oder nicht mehr zur Daueranlage bestimmt sind. Dienen die Wertpapiere der Daueranlage, so erfolgt der Ausweis im Anlagevermögen unter Aktiva A III 1.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 2

Rz. 1 Bauvorbereitungskosten Hier gelten zunächst die Ausführungen zu Aktiva A II 9 "Bauvorbereitungskosten" sinngemäß. Abweichend davon sind jedoch Aktivierungen über GuV 2 (Bestandsveränderungen) vorzunehmen, während im Anlagevermögen Fremdleistungen unmittelbar bei der entsprechenden Position zu aktivieren sind und die Aktivierung von Eigenleistungen über GuV 3 "Andere akti...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... / 3. Anhang

Rz. 1 Vorbemerkungen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften haben den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der GuV-Rechnung eine Einheit bildet. Der Anhang ist – zusammen mit der Bilanz und GuV- Rechnung – in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Kleine Kapitalgesellsch...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 7

Rz. 1 Geleistete Anzahlungen Auszuweisen sind hier alle geleisteten Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen, die nicht dem Anlagevermögen zuzurechnen sind. Anzahlungen sind Vorleistungen eines Vertragspartners, die im Hinblick auf schwebende Geschäfte oder Sukzessivlieferverträge zu leisten sind. Rz. 2 Hierunter sind neben Anzahlungen auf Grundstücke (Umlaufvermögen) Anzahl...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A III 2

Rz. 1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen Wegen des Begriffs "Verbundene Unternehmen" wird auf die Ausführungen zu Aktiva A III 1 "Anteile an verbundenen Unternehmen" verwiesen. Rz. 2 Ausleihungen sind Kapitalforderungen aus Finanzgeschäften (Darlehen). Eine festgelegte Mindestlaufzeit ist gesetzlich nicht vorgesehen. In der Literatur ist jedoch unstrittig, dass Ausleihunge...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 1

Rz. 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten Unter dieser Position sind die unbebauten Grundstücke und die Erbbaurechte auszuweisen, die am Abschlussstichtag zur Veräußerung in unbebautem Zustand oder nach Bebauung bestimmt sind. Rz. 2 Bei Änderung der Zweckbestimmung (Umwidmung) eines bisher im Anlagevermögen erfassten Grundstückes erfolgt die Umbuchung in der ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Ergänzungspositionen

Rz. 1 Sonderposten für Investitionszulagen und -zuschüsse zum Anlagevermögen Soweit Investitionszuschüsse nicht direkt ertragswirksam vereinnahmt, sondern ratierlich über die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes verteilt werden, können die Zuschüsse entweder von den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Vermögensgegenstandes abgesetzt oder in einen gesonderten Passivpos...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 16

Rz. 1 Sonstige Steuern Hierunter sind alle Steuern auszuweisen, die nicht unter GuV 14 fallen, insbesondere Rz. 2 Auch aktivierte Grundsteuer während der Bauzeit ist hier auszuweisen. Der Gegenposten zu Aktivierungen im Umlaufvermögen ist in GuV 2 (Bestandsveränderungen), im Anlagevermögen in GuV 3 "Andere aktivierte Eigenleistungen" enth...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 3 – Eigenkapital/ Rückstellungen

mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 9 – Abschlusskonten sowie ergänzende und Verrechnungskonten für das Umsatzkostenverfahren

mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 8 – Abschreibungen des Geschäftsjahres

Rz. 28 Die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind GuV 7 "Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen" zu entnehmen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Form der Darstellung des Anlagenspiegels

Rz. 42 Nach den vorhergehenden Erläuterungen wird der Anlagenspiegel praktisch in drei Teile gegliedert: Entwicklung der Bruttowerte (Spalte 1 bis 6), Entwicklung der kumulierten Abschreibungen (Spalte 7 bis 12) Darstellung der Buchwerte (Spalte 13 und 14). Rz. 43 Die in den Herstellungskosten aktivierten Fremdkapitalzinsen werden für das Geschäftsjahr für jeden Posten des Anlag...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 5 – Zuschreibungen

Rz. 24 Es handelt sich ausschließlich um Wertzuschreibungen, z. B. die Aufhebung früherer außerplanmäßiger Abschreibungen. Derartige Zuschreibungen sind keine Zugänge, da es an einer mengenmäßigen Ausweitung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr fehlt. Rz. 25 Die Zuschreibungen des jeweiligen Geschäftsjahres sind der Spalte 5 zuzuordnen und erhöhen damit zum Jahresende die his...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Bilanzielle Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Rz. 36 Geringwertige bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen und sich selbstständig nutzen lassen, können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe abgeschrieben werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen abziehbaren Vorsteuerbetrag (§ 9b Abs. 1 EStG), für das einzelne Wir...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 8 – Aufwendungen

mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... / IV. Allgemeine Grundsätze für die Gliederung des Jahresabschlusses

Rz. 1 Die Gliederungsvorschriften (JAbschlWUV) sind zwingend. Unbeschadet der zwingenden Natur des Jahresabschlussformblattes ist eine weitergehende Untergliederung der Posten zulässig; dabei ist jedoch die vorgeschriebene Gliederung zu beachten. Gleichfalls dürfen neue Posten hinzugefügt werden, wenn ihr Inhalt nicht von einem vorgeschriebenen Posten gedeckt wird (§ 265 Abs...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 7 – Abschreibungen (kumulierte) zu Beginn des Geschäftsjahres

Rz. 26 In dieser Spalte sind alle – auch außerplanmäßige – kumulierte Abschreibungen zu zeigen. Rz. 27 Zur Behandlung der kumulierten Abschreibungen bei Abgängen wird auf Tz. 16, bei Umbuchungen auf Tzn. 21 und 22 verwiesen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 13 – Buchwert zum Bilanzstichtag

Rz. 33 Der Restbuchwert zum Bilanzstichtag ergibt sich aus der Aufrechnung der Spalten 6 und 12.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 6 – Anschaffungs-/Herstellungskosten (historisch) am Ende des Geschäftsjahres

Die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten am Ende des Geschäftsjahres ergeben sich aus den im Bestand befindlichen Vermögensgegenständen zu Beginn des Geschäftsjahres zuzüglich der Zugänge, der positiven Umbuchungen und Zuschreibungen sowie abzüglich der Abgänge und der negativen Umbuchungen des Geschäftsjahres.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 12 – Abschreibungen (kumulierte) am Ende des Geschäftsjahres

Rz. 32 In dieser Spalte werden alle plan- und außerplanmäßigen kumulierten Abschreibungen am Ende des Geschäftsjahres aufgezeigt. Das Ergebnis lässt sich rechnerisch aus den Spalten 7 bis 11 ermitteln.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 8

Rz. 1 Sonstige betriebliche Aufwendungen Hierunter sind alle nicht unter andere Posten wie GuV 5, 6, 7, 12, und 13 fallende Aufwendungen, auch wenn sie bisher außergewöhnlich oder periodenfremd waren, zu zeigen. Dazu gehören insbesondere: Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens Verluste aus dem Abgang von sonstigen Vermögensgegenständen (Aktiva B II 7) und W...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 5a

Rz. 1 Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen Dies gliedert sich in folgende Positionen: Rz. 2 Zu den Aufwendungen für Bewirtschaftungstätigkeit gehörenmehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 9 bis 11 – Änderung der Abschreibungen im Geschäftsjahr

Rz. 29 Gemäß § 284 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 HGB wird eine gesonderte Angabe zu den Veränderungen der kumulierten Abschreibungen bezogen auf die Zugänge, Abgänge und Umbuchungen gefordert. Rz. 30 Für die gewöhnlichen Zugänge des Geschäftsjahres werden die Abschreibungen unter den "Abschreibungen des Geschäftsjahres" gezeigt. Ein Ausweis unter den "Änderungen der Abschreibungen in Z...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 7 – Bautätigkeit

mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 7

Rz. 1 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Hierher gehören die Abschreibungen auf alle unter Aktiva A I "Immaterielle Vermögensgegenstände" und Aktiva A II "Sachanlagen" ausgewiesenen Posten. Rz. 2 Außerplanmäßige Abschreibungen, d. h. Abschreibungen, die aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung vorzunehmen sind, sind...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 10

Rz. 1 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen Hierunter sind die Erträge aus folgenden, nicht zu den Beteiligungen gehörenden Positionen auf der Aktivseite der Bilanz zu erfassen:mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 1 – Anschaffungs-/Herstellungskosten (historisch) zu Beginn des Geschäftsjahres

Rz. 5 Auszuweisen sind während der gesamten Nutzungsdauer – unabhängig davon, ob die Vermögensgegenstände bereits voll abgeschrieben sind – die ursprünglichen (historischen) Anschaffungs- und Herstellungskosten zuzüglich zwischenzeitlich erfolgter Zuschreibungen – soweit es sich nicht um die Aufhebung früherer Abschreibungen handelt (vgl. Tzn. 24 f.) – mit Ausnahme der Zusch...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A II 7

Rz. 1 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Hierunter sind im Einzelnen z. B. auszuweisen:mehr