Rn. 51
Stand: EL 48 – ET: 08/2001
Das 2. HStruktG ist eines von zahlreichen Gesetzen, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bundeshaushalts 1982 verabschiedet worden sind ("Operation 82"). Im einzelnen wurde das EStG wie folgt geändert:
- | Erhöhung des Rechnungszinsfußes für Pensionsrückstellungen von bisher 5,5 vH auf 6 vH (§ 6a EStG) mit der Möglichkeit, in Höhe des Differenzbetrages eine steuerfreie Rücklage zu bilden, die vom Übergangsjahr 1982 an jeweils mit mindestens 1/12 gewinnerhöhend aufgelöst werden muß (§ 52 Abs 5EStG). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- | Begrenzung der Übertragungsmöglichkeit von Veräußerungsgewinnen auf 80 vH (Grund u Boden, Gebäude nach wie vor 100 vH) gem §§ 6b u 6c EStG mit zusätzlicher Einführung einer Verzinsungsregelung (fiktiver Gewinn in Höhe von 6 vH des Auflösungsbetrages pa) sowie Einschaltung des Bundesministers für Arbeit in das Bescheinigungsverfahren gem § 6b Abs 1 S 2 Nr 5 EStG (Übertrag auf Anteile); Streichung von § 4 AIG mit Übernahme der Aktivitätsklausel in § 6b Abs 1 S 5 u 6 EStG. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- | Erhöhung der degressiven AfA
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