Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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§ 17 GmbH-Recht / h) Insolvenzrechtliche Sanktionen für Gesellschafter – ehemalige Gesellschafter – Kleinbeteiligtenprivileg

Rz. 307 Die Vorschriften über Gesellschafterdarlehen erfassen nach dem Gesetzeswortlaut die Gesellschafter [1135] (vgl. zu Dritten Rdn 309 f.). Nach § 16 Abs. 1 GmbHG gelten nur solche Personen als Gesellschafter, die in der Gesellschafterliste eingetragen sind (vgl. Rdn 172 ff.); für in der Gesellschafterliste nicht eingetragene Inhaber von Geschäftsanteilen kann daher mE al...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Revision

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§ 39 Steuerrecht / d) Richtige Klageart

Rz. 116 Der Kläger muss die richtige Klageart wählen: Anfechtungs-, Verpflichtungs-, Feststellungs-, sonstige Leistungsklage oder Fortsetzungsfeststellungsklage.mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Zulässigkeitsvoraussetzung für Klage

Rz. 3 Eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage ist i.d.R. nach § 44 FGO erst zulässig, nachdem das Einspruchsverfahren erfolglos abgeschlossen wurde. Ausnahmsweise ist bei Zustimmung der Finanzbehörde eine Sprungklage ohne Vorverfahren zulässig, § 45 FGO. Wegen der Eilbedürftigkeit ist eine Klage stets ohne Vorverfahren zulässig, wenn die Rechtswidrigkeit eines dinglichen ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 193 Der Insolvenzverwalter hat bei der Beendigung seines Amtes der Gläubigerversammlung eine Schlussrechnung vorzulegen. Die Schlussrechnung muss mit den entsprechenden Belegen versehen werden und spätestens eine Woche vor dem Termin auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt werden (§ 66 InsO). Die Schlussrechnung enthält eine möglichst genaue Dars...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 1. Vorverfahren

Rz. 2 Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des VA in einem Vorverfahren nachzuprüfen (§ 68 Abs. 1 S. 1 VwGO). Dies gilt ebenfalls vor Erhebung der Verpflichtungsklage, wenn der Antrag auf Vornahme des VA abgelehnt worden ist (§ 68 Abs. 2 VwGO). Hieraus ergibt sich, dass das Widerspruchsverfahren nicht nur Prozessvoraussetzung für die Erheb...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XII. Anmerkungen zum Muster

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 71 Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG (Fallkonstellation: Familiengesellschaft mit einem Fremdgeschäftsführer und Beteiligung einer Minderjährigen als Kommanditistin) Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG ohne Beteiligungsidentität Zwischenmehr

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 55 Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsaus...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / III. Rechtliche Grundlagen

Rz. 38 Nach h.M. ist eine kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer, Mithaftenden oder Bürgen über die Risiken einer beabsichtigten Darlehensverwendung aufzuklären.[141] Entsprechend hatte die Rechtsprechung bei Entscheidungen, denen die Bauherrenmodelle der 70er und 80er-Jahre zugrunde lagen, Ansprüche der Anleger regelmäßig mit der Begründu...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 34 Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesellsch...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / I. Voraussetzungen, Inhalt, Form und Wirkungen

Rz. 7 Niemand darf von einem Schiedsgericht verurteilt werden, dessen Spruch er sich nicht freiwillig unterworfen hat. Das ist Ausfluss des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG). Der Abschluss einer gültigen Schiedsvereinbarung hat daher grundlegende Bedeutung für das Schiedsverfahren. Fehlt eine wirksame Schiedsvereinbarung, kann der Sc...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / Literaturtipps

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Mangelhaftigkeit von Beschlüssen

Rz. 151 Gesellschafterbeschlüsse können mangelhaft (nichtig oder anfechtbar) sein.[591] Gesellschafter können die Mangelhaftigkeit mit Klagen geltend machen, bei formal (zumal von einem Versammlungsleiter) festgestellten Beschlüssen[592] mit Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen.[593] Diese sind regelmäßig fristgebunden.[594] Das GmbHG enthält keine Regeln zu Beschlussmängeln;...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 8 Um die Klagefrist von einem Monat (§ 87 SGG) zu wahren, genügt ein Schreiben an das Sozialgericht (ggf. auch an den Sozialleistungsträger, § 91 SGG), mit dem Hinweis auf den Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid, der angefochten wird. Nach Akteneinsicht und Rücksprache mit dem Mandanten ist die Klage zu begründen und der Klageantrag zu formulieren.[10] Dazu kann das Geric...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 1. Rechtsweg

Rz. 24 In allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben, soweit die Streitigkeit nicht durch Bundesgesetz oder – wenn die Streitigkeit um Landesrecht geht – durch Landesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen ist (§ 40 Abs. 1 S. 1 u. 2 VwGO). Für vermögensrechtliche Ansprüche aus Aufopferung für das gemeine Wohl und aus öffentl...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 5. Fortsetzungsfeststellungsklage

Rz. 29 Hat sich der angegriffene VA bzw. das Recht auf Erlass eines VA erledigt, bevor das Gericht über die Klage entschieden hat, besteht die Möglichkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage. Dies gilt grds. unabhängig davon, ob das erledigende Ereignis vor oder nach Klageerhebung eingetreten ist; bei vorzeitiger Erledigung ist die Erhebung einer Klage nicht an die Fristen ...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 30 Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist der Nachweis der sog. haftungsbegründenden Kausalität i.S.d. § 8 Abs. 1 SGB VII. In den Fällen der "unechten Unfallversicherung" kommt es entscheidend auf die Auslegung der den Versicherungsschutz regelnden Vorschriften des § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 17 SGB VII an. Der gem. § 8 Abs. 2 SGB VII versicherte Heimweg beginnt regelmäß...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.5 Insolvenzanfechtung

Rz. 66 Die Anfechtung von Rechtshandlungen aus der Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist in §§ 129ff. InsO geregelt,[1] wobei die Regelungen in 2017 in Teilbereichen neu gefasst wurden.[2] Die Bestimmungen zur Insolvenzanfechtung gelten hierbei grundsätzlich auch gegenüber der Finanzbehörde. Die Anfechtung übt der Insolvenzverwalter aus, indem er Klage vor den o...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.11.1 GrESt

Rz. 143 Verlangt der Insolvenzverwalter die Erfüllung eines vom Schuldner als Käufer oder Verkäufer abgeschlossenen Grundstückskaufvertrags, ist die GrESt aus diesem Vorgang eine Insolvenzforderung, da die Begründung dieser Steuer i. S. d. § 38 InsO vor der Eröffnung des Verfahrens liegt.[1] Hierbei sei darauf hingewiesen, dass das FA die Erteilung der nach § 22 GrEStG erfor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.8.2 Insolvenz des Arbeitgebers

Rz. 102 Weitaus wichtiger als die sich aus der Insolvenz des Arbeitnehmers ergebende Problematik sind in der Praxis die Fragestellungen, die sich bei einer Insolvenz des Arbeitgebers hinsichtlich der Behandlung der LSt ergeben.[1] Zur Frage der Anfechtung der Abführung von LSt s. Gundlach/Frenzel/Schmidt, DStR 2002, 861. Rz. 103 Grundsätzlich hat dabei während der Dauer eines...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.12.1 Steuerforderungen als Insolvenzforderungen

Rz. 154 Für Insolvenzforderungen bestimmt § 87 InsO, dass diese nur nach den Bestimmungen der InsO durchgesetzt werden können. Nach § 89 InsO gibt es zudem ein ausdrückliches Vollstreckungsverbot für einzelne Insolvenzgläubiger. Die Einzelzwangsvollstreckung wird somit durch das Kollektivvollstreckungsrecht der InsO verdrängt. Dies gilt auch für Steuerforderungen, die Insolv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.1 Allgemeines zur InsO

Rz. 8 Die InsO, die durch Gesetz v. 5.10.1994[1] eingeführt wurde, ist zum 1.1.1999 in Kraft getreten. Sie hat die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetze, insbesondere die über 100 Jahren geltende KO, abgelöst und teilweise zu einer erheblichen Änderung der rechtlichen Lage geführt. Dies betrifft insbesondere auch die Behandlung von Steuerforderungen in einem Insolvenzver...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / 5. Widerruf und Anfechtung

Rz. 126 Zu Lebzeiten steht es dem Erblasser frei, sein Testament insgesamt oder teilweise zu widerrufen, § 2253 BGB. Der Widerruf kann nach folgenden Möglichkeiten erklärt werden:mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / I. Rechtsnatur

Rz. 4 Das BGB kennt zwei unterschiedliche Verzichtserklärungen, die gelegentlich unter dem Begriff des Erbverzichts zusammengefasst werden. Der reine Erbverzicht ist hierbei die erbrechtliche Erklärung, die in ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen am weitesten reicht. Demgegenüber stellt sich der Pflichtteilsverzicht, also der Verzicht, der Auswirkungen nur auf...mehr

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Ist das Finanzamt bei der A... / 2. Kein Grundlagenbescheid – nur Verwaltungsinternum

Die Mitteilung der ZfA i.S.d. § 91 Abs. 1 S. 4 Halbs. 1 EStG stellt nach den Entscheidungen des BFH keinen Grundlagenbescheid dar (§ 171 Abs. 10 S. 1 AO). Sie ist daher für das FA nicht bindend und in den Einkommensteuerbescheiden (als Folgeentscheidungen) nicht zwingend zu übernehmen (vgl. § 171 Abs. 10 S. 1 AO). Denn die Mitteilung nach § 91 Abs. 1 S. 4 EStG ist kein Verwa...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / bb) Gemeinschaftliches Testament

Rz. 43 Bei gemeinschaftlichen Testamenten sieht das Gesetz insofern eine Formerleichterung vor, als dass es ausreicht, wenn einer der beiden Eheleute das Testament in der Form des § 2247 BGB errichtet, eigenhändig unterschreibt und der andere Ehegatte eigenhändig mitunterzeichnet, § 2267 S. 1 BGB. Das kann beispielsweise mit den Worten "Das ist auch mein letzter Wille. Ort, ...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / V. Ersatzerbe oder Nacherbe

Rz. 26 Für den Wegfall des Erben, beispielsweise durch Vorversterben, Ausschlagung, Anfechtung oder Erbunwürdigkeit, kann der Erblasser einen anderen als (Ersatz-)Erben bestimmen (vgl. § 2096 BGB). Auch für den Wegfall des Nacherben kann ein Ersatznacherbe testamentarisch bestimmt werden. Ausreichend ist, wenn der Ersatznacherbe bei Eintritt des Nacherbfalls lebt oder gezeug...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / 2. Sittenwidriges Kausalgeschäft

Rz. 18 Die Rechtsfolgen eines unwirksamen Kausalgeschäftes sollen in diesem Zusammenhang nicht weiter erörtert werden. Sie werden an anderer Stelle vertieft.[21] Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass in Ausnahmefällen das Kausalgeschäft sittenwidrig sein kann, so dass der gesamte Erbverzicht unwirksam ist. Einen typischen Sachverhalt dazu hatte das OLG Hamm zu entscheiden....mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / 2. Rechtsfolgen

Rz. 126 Wie auf Tatbestandsebene, so werden auch auf Rechtsfolgenseite die gesetzlichen Regelungen, die auf einen Unternehmenskauf weitestgehend schlicht nicht passen, von den Parteien abbedungen und soweit gesetzlich möglich durch eigene vertragliche Regelungen ersetzt. Dies gilt vor allem, weil der gesetzlich vorgesehene Rücktritt vom Vertrag und die Rückabwicklung von den...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / a) Unentgeltlicher Verzicht

Rz. 6 Der Erbverzicht kann unentgeltlich, aber auch entgeltlich sein. Wird er unentgeltlich erklärt, verzichtet ein in Betracht kommender gesetzlicher Erbe auf sein künftiges Erbrecht, ohne hierfür eine Abfindung zu erhalten. Das kommt relativ häufig vor. Der Grund für die Abgabe derartiger Verzichtserklärungen kann unterschiedlicher Natur sein. Insbesondere in der Form des ...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / c) Vermächtnis als Abfindung für Erbverzicht

Rz. 13 In der Praxis wird der Erbverzicht häufig gegen Abfindung erklärt. Problematisch wird hierbei, dass der Erbverzicht als solcher ein abstraktes Rechtsgeschäft ist und nicht wie sonstige Verfügungsgeschäfte eines Verpflichtungsgeschäfts bedarf.[18] Gleichwohl kann man natürlich einen Erbverzicht auch mit einem Kausalgeschäft verbinden. Ein solches Kausalgeschäft könnte ...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / I. Anforderungen und Zeitpunkt der Betriebsaufgabe

Rz. 43 Will der Verpächter die Rechtsfolgen der Betriebsfortführung ausschalten, muss er nach § 16 Abs. 3b S. 1 Nr. 1 EStG die Aufgabe seines Betriebs erklären. Die Ausübung der Erklärung muss ausdrücklich und eindeutig gegenüber dem Finanzamt erfolgen. Es ist keine bestimmte Form für die Aufgabeerklärung vorgeschrieben.[81] Es genügt jedoch nicht, die Verpachtungseinkünfte ...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / 1. Einheitliche Stimmrechtsausübung

Rz. 49 Erforderlich ist eine Verpflichtung, das Stimmrecht bei der Gesellschaft einheitlich auszuüben. Insoweit sollte klargestellt werden, dass dies sowohl für Beschlussfassungen als auch für Wahlen bei der Gesellschaft gilt. Darüber hinausgehende Beschränkungen, etwa des Antrags-, des Klage-, des Anfechtungs- und/oder Auskunftsrechts sind aber weder erforderlich noch sinnv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 3.1.2 Erfüllung

Rz. 36 Der Begriff der Erfüllung ist in der AO nicht definiert und daher auf der Grundlage von § 362 Abs. 1 BGB zu bestimmen.[1] Danach ist unter Erfüllung die Tilgung der Schuld durch das Bewirken der geschuldeten Leistung an den Gläubiger zu verstehen. Dies kann auch durch einen Dritten geschehen.[2] Da Gegenstand einer Gesamtschuld i. S. v. § 44 AO nur Geldleistungspflicht...mehr

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§ 24 Vergleich / E. Anfechtung wegen Irrtums

Rz. 28 Neben § 779 BGB kann – wenn auch selten – eine Irrtumsanfechtung aus § 119 BGB wegen eines reinen Erklärungsirrtums nach allgemeinen Grundsätzen in Frage kommen. Ein Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften ist dagegen im Haftpflichtrecht kaum denkbar. Ein Motivirrtum begründet grundsätzlich keine Anfechtung aus § 119 BGB. Ein Irrtum über die Deckungspflicht seit...mehr

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§ 24 Vergleich / F. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung

Rz. 29 Ein Vergleich kann auch wegen Täuschung oder Drohung gem. § 123 BGB angefochten werden. In Betracht kommen z.B. falsche Angaben eines Geschädigten oder wider besseres Wissen abgegebene Erklärungen eines Regulierungsbeauftragten einer Versicherungsgesellschaft. Das Verschweigen von Tat­sachen stellt nur dann eine Täuschung dar, wenn hinsichtlich der verschwiegenen Tats...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 1. Berufungsschrift

Rz. 112 Die Berufungsschrift muss die Bezeichnung des Urteils, gegen das die Berufung gerichtet wird (§ 519 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), und die Erklärung, dass gegen dieses Urteil Berufung eingelegt wird (§ 519 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), enthalten. Rz. 113 Erforderlich ist, dass der Prozessgegner und – innerhalb der Rechtsmittelfrist – auch das Berufungsgericht in der Lage sind, sich aus den ...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 5. Korrektur der Kostenentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 35 Hat das Gericht das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung einer der besonderen Kostenvorschriften, zum Beispiel hinsichtlich der Sonderfälle der Kostentrennung (§§ 94, 95, 96, 100 Abs. 3, 281 Abs. 3, 238 Abs. 4, 344 ZPO), übersehen oder verkannt oder sonst eine falsche Kostengrundentscheidung getroffen, so kann diese nicht im Rahmen des Kostenfestsetzungsver...mehr

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§ 26 Klagearten / b) Wechsel des Rechtsschutzziels

Rz. 135 Dem Kläger ist es grundsätzlich unbenommen, im Laufe des Prozesses von der Leistungsklage zur Feststellungsklage oder umgekehrt überzugehen, wenn die Voraussetzungen jeweils gegeben sind. Wenn der neue Antrag sich auf dasselbe Rechtsverhältnis bezieht, das heißt bei gleichbleibendem Klagegrund nur weitergehende oder geringe Rechtsfolgen aus diesem hergeleitet werden,...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 2. Berufungssumme

Rz. 46 Fehlt es an einer Zulassung der Berufung durch das Erstgericht (§ 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, siehe unten Rdn 53 ff.), ist eine Berufung grundsätzlich nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), das heißt, 600,01 EUR oder mehr beträgt. Mit dem Wert des Beschwerdegegenstands ist der Wert der Beschwer gemeint, die der Rec...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / IV. Unzulässiges Teilurteil und Rechtsmittel

Rz. 46 Der Erlass eines unzulässigen Teilurteils stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der sowohl in der Berufung (§ 529 Abs. 2 S. 1 ZPO) wie auch in der Revisionsinstanz (§ 557 Abs. 3 S. 2 ZPO) von Amts wegen zu berücksichtigen ist.[86] Ein unzulässiges Teilurteil muss aber nicht aufgehoben werden, wenn sich die prozessuale Situation so entwickelt hat, dass es nic...mehr

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§ 30 Besonderheiten in Binn... / E. Verklarungsverfahren

Rz. 25 Das in §§ 11 ff. BinSchG geregelte Verklarungsverfahren bezweckt eine alsbaldige Sicherung der Beweismittel nach einem Schiffsunfall. Mit dem Seehandelsrechtsreformgesetz (vgl. dazu § 6 Rdn 3 f.) wurde das seerechtliche Verklarungsverfahren abgeschafft. Die ursprüngliche Absicht der Bundesregierung, auch das binnenschifffahrtsrechtliche Verklarungsverfahren abzuschaff...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / 2. Entscheidungsmöglichkeiten des Rechtsmittelgerichts

Rz. 150 Für das Betragsverfahren (siehe oben Rdn 161 ff.) kann bei Aufhebung einer auf den fehlenden Anspruchsgrund gestützten klageabweisenden Entscheidung und Erlass eines Grundurteils[240] durch das Berufungsgericht der Rechtsstreit an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen werden, sofern eine Partei dies beantragt[241] und der Streit über den Betrag des Anspruchs n...mehr

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§ 24 Vergleich / N. Prozessvergleich

Rz. 51 Rechtstatsächlichen Berichten zufolge,[129] liegt der ganz überwiegende Schwerpunkt der Vergleichstätigkeit in Haftpflichtfällen, in denen Versicherer beteiligt sind, im außergerichtlichen Bereich. Die Frage, ob vor Gericht ein Vergleich abgeschlossen werden soll, stellt sich demnach also nur in den im Verhältnis zur Gesamtzahl der Geschäftsanfälle wenigen Fällen, in ...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / b) Berufungsgründe

Rz. 121 Die Berufungsbegründung muss – sofern (auch) die rechtliche Beurteilung durch die erste Instanz angegriffen wird – die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung [424] und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben (§ 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO). Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, we...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / I. Statthaftigkeit des Rechtsmittels

Rz. 6 Ein Rechtsmittel ist nur zulässig, wenn es gegen die angefochtene Entscheidung statthaft ist, d.h. wenn es gegen die angefochtene Entscheidung nach dem einschlägigen Verfahrensrecht seiner Art nach überhaupt gegeben ist und wenn es von einer hierzu befugten Person eingelegt worden ist.[15] Rz. 7 Die Berufung findet gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile sta...mehr

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§ 23 Schuldanerkenntnis und... / A. Anerkenntnisformen

Rz. 1 § 780 BGB: Schuldversprechen Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung in der Weise versprochen wird, dass das Versprechen die Verpflichtung selbstständig begründen soll (Schuldversprechen), ist, soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist, schriftliche Erteilung des Versprechens erforderlich. Die Erteilung des Versprechens in elektronischer Form ist ...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / a) Teilurteilsverbot

Rz. 19 Auch bei einer grundsätzlichen Teilbarkeit des Streitgegenstandes darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen – auch infolge abweichender Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht[24] – ausgeschlossen ist.[25] Rz. 20 Eine Gefahr sich widersprechender Entscheidungen ist namentlich dann gegeben, wenn in einem Teilurteil eine ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Drittbezogenheit

Rz. 872 Der Anspruch nach § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG besteht nach dem Wortlaut nur dann, wenn die einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt wurde. Rz. 873 Die Drittgerichtetheit der Amtspflicht hat sowohl haftungsbegründende als auch -begrenzende Funktionen: Begründend, soweit klargestellt wird, gegenüber welchem Geschädigten die Verantwortlichkeit des Staates...mehr