Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 5.1 Vorbemerkung

Rz. 22 Auch im Hinblick auf die Anrechnung von Steuern verweist die Vorschrift des § 31 KStG auf die Regelungen des EStG. Bedeutsam ist dies zum einen für die Anrechnung geleisteter Vorauszahlungen, zum anderen aber auch für die Anrechnung oder die Erstattung von Kapitalertragsteuern. In Bezug auf KSt-Subjekte sind diesbezüglich insbesondere Gestaltungen zur Erzielung einer ...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 5 Ablaufhemmung für die Festsetzungsfrist/Verjährung

Schon die bisherige Fassung der AO sah für Fälle der Außenprüfung eine Ablaufhemmung für die Festsetzungsfrist vor.[1] Diese gilt weiterhin, wurde allerdings modifiziert. Folgende Voraussetzungen und Folgen gelten wie bisher[2]: Das Ende der Festsetzungsfrist wird wie bisher verschoben, wenn vor dem Ende der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen oder der Beginn der...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 4 Mitwirkungsverzögerungsgeld

Für die Mitarbeitenden im Rechnungswesen, die den Unternehmer bei der Erfüllung des qualifizierten Mitwirkungsverlangens unterstützen sollen, stellt sich natürlich auch die Frage, welche Konsequenzen drohen, wenn das Verlangen nicht erfüllt wird. In diesem Fall kommt es sowohl zu monetären als auch zu verfahrensrechtlichen Konsequenzen. Sollte das qualifizierte Mitwirkungsver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.2.2 Antrag

Rz. 292 Der Land- und Forstwirt kann nach § 13 Abs. 4 S. 2 EStG unwiderruflich beantragen, dass der Nutzungswert bei ihm ab dem Beginn eines Vz nach dem Vz 1998 nicht mehr besteuert wird. Mit der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung ist das Wahlrecht für die jeweilige Wohnung verbraucht. Wird ein derartiger Antrag nicht gestellt, ist die Nutzungswertbesteuerung unbefristet for...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung im Hauptsachebeschluss

Rz. 488 Das FamFG lässt die isolierte Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG gegen eine mit der Hauptsacheentscheidung ergangene Kostenentscheidung zu.[670] Dies gilt allerdings nicht für Ehe- und Familienstreitsachen, weil § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG auf die weiterhin unverändert anwendbaren Vorschriften der ZPO verweist, so dass nach § 99 ZPO die isolierte Anfechtung nur der Kostenent...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Mit Rechtsmängeln behaftete Verbindlichkeiten

Rz. 95 [Autor/Zitation] Steht der Verbindlichkeit eine temporäre Einrede entgegen, die durch ein Verhalten des Gläubigers oder schlicht durch Zeitablauf ausgeräumt werden kann (sog. dilatorische Einrede, zB die Einrede des Zurückbehaltungsrechts, des nicht erfüllten gegenseitigen Vertrags, der Vorausklage beim Bürgen oder der Stundung, §§ 273, 320, 771 BGB), so berührt dies d...mehr

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ZErb 10/2023, Zur Irrtumsan... / 2 Anmerkung

Der Zustimmung Sielkers zu der Entscheidung des BGH zur "Irrtumsanfechtung bei der sog. 'lenkenden Ausschlagung" (BGH Beschl. v. 22.3.2023 – IV ZB 12/22, ZErb 2023, 297’ff., 300) möchte ich die vielleicht als respektlos zu wertende Möglichkeit entgegenstellen, dass der BGH in seinem Beschluss Wortlaut und Sinn des § 119 BGB nicht im Sinne einer "gerechten Lösung des Falles" ...mehr

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ZErb 10/2023, Zur Irrtumsan... / Leitsatz

Irrt sich der eine Erbschaft Ausschlagende bei Abgabe seiner Erklärung über die an seiner Stelle in die Erbfolge eintretende Person, ist dies nur ein Irrtum über eine mittelbare Rechtsfolge der Ausschlagungserklärung aufgrund anderer rechtlicher Vorschriften. Ein solcher Motivirrtum berechtigt nicht zur Anfechtung gem. § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB. BGH, Beschl. v. 22.3.2023 – IV Z...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 2. Vater

Rz. 20 Die Vatereigenschaft ist in den §§ 1592, 1593 geregelt. Vater ist mithin der mit der Mutter im Zeitpunkt der Geburt verheiratete Mann (§ 1592 Nr. 1) oder der innerhalb eines Zeitraums von 300 Tagen vor der Geburt verstorbene Ehemann der Mutter (§ 1593 Satz 1); der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat (§ 1592 Nr. 2) oder der Mann, dessen Vaterschaft gerichtlich festg...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 7. Härtegrund aus § 1579 Nr. 7 BGB (schwerwiegendes Fehlverhalten)

Rz. 302 Mit der Formulierung "offensichtlich schwerwiegendes Fehlverhalten" soll der Ausnahmecharakter der Vorschrift hervorgehoben werden. Der entscheidende Gesichtspunkt für die Annahme eines Härtegrundes nach § 1579 Nr. 7 BGB ist die Widersprüchlichkeit des Verhaltens der Unterhaltsberechtigten, die sich zum einen aus der ehelichen Bindung löst, zum anderen aber die eheli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundlagen

Rz. 26 [Autor/Zitation] § 243 Abs. 1 verlangt die Aufstellung des JA nach den "Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung" (GoB). Die GoB sind ein Zentralbegriff des Dritten Buchs des HGB, welche neben § 238 als Maßstab für die kaufmännische Buchführung (Drüen in HKMS3, § 238 HGB Rz. 25) auch zahlreiche weitere Vorschriften voraussetzen. Der Begriff der GoB wird auch außerhalb d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Grundsätze zur Kapitalabfindung nach § 1585 Abs. 2 BGB

Rz. 926 Eine Kapitalabfindung statt laufender Zahlung einer Unterhaltsrente kann zwischen den – früheren – Eheleuten in den Grenzen der §§ 134, 138 BGB frei vereinbart werden. Rz. 927 Der Unterhaltsberechtigte kann allerdings bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und für den Fall, dass der Unterhaltsverpflichtete dadurch nicht "unbillig belastet" wird, gem. § 1585 Abs. 2 BGB ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Fristsetzungsantrag nach § 52 Abs. 2 FamFG

Rz. 416 Das Gericht hat auf Antrag nach § 52 Abs. 2 FamFG anzuordnen, dass der Beteiligte, der die einstweilige Anordnung erwirkt hat – also der Anordnungsberechtigte –, binnen einer zu bestimmenden Frist Antrag auf Einleitung des Hauptsacheverfahrens oder Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Hauptsacheverfahren stellt, § 52 Abs. 2 S. 1 FamFG.[618] Der An...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Splittingverfahren (Splittingtabelle)

Rz. 924 Die Splittingtabelle wird angewendet bei:mehr

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ZErb 10/2023, Aussetzung de... / 2 Gründe

II. Über die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers kann entschieden werden. Gem. § 155 S. 1 FGO i.V.m. § 246 Abs. 1 Hs. 2 ZPO hatte der Senat mit Beschl. v. 16.6.2021 – X B 47/20 das Verfahren auf Antrag der Bevollmächtigten des V nach dessen Tod ausgesetzt. Mit Schreiben vom 9.9.2021 hat der Kläger durch seinen Prozessbevollmächtigten sinngemäß die Aufnahme des Verfahrens er...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Aufteilung im Steuerrecht

Rz. 1025 ▪ Zusammenveranlagung Bei einer Zusammenveranlagung nach § 26b EStG werden die Ehepartner gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt. Die Ehepartner sind Gesamtschuldner der sich aufgrund der Steuerfestsetzung ergebenden Steuerschuld nach § 44 Abs. 1 S. 1 AO. Ein interner Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern ist in § 44 AO nicht geregelt. Dies bedeutet, dass je...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / 1. Rechnungslegungsänderungsgesetz 1990 und nachfolgende Novellen

Rz. 51 [Autor/Zitation] Das HGB in der Fassung vor dem Rechnungslegungsänderungsgesetz 1990 (öRLG 1990, BGBl 192/1990) enthielt in den §§ 38–47 einige Bestimmungen zur Rechnungslegung aller Kaufleute, die insbes. die formelle Seite der Rechnungslegung betrafen und im Großen und Ganzen den jetzigen §§ 189–194 und §§ 212–216 öUGB entsprechen. Hinsichtlich des materiellen Bilanz...mehr

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Elterliche Sorge / 5.3.2 Homologe und heterologe Insemination

Als Insemination bezeichnet man die künstliche Samenübertragung. Bei homologer Insemination stammt der Spendersamen vom Partner. Zum Teil wird dabei unterschieden zwischen Eheleuten und Lebenspartnern. Bei Letzteren wird die Samenspende auch als "quasi homologe Insemination" bezeichnet. Die Unterscheidung macht wenig Sinn, handelt es sich doch um den gleichen Vorgang mit dem e...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.1.2 Vereinbarung einer Vollmacht

Da das Sorgerecht höchst persönlich ist, kann es nicht durch Vereinbarung an Dritte übertragen werden. Der Sorgeberechtigte kann aber andere mit der Ausübung der Sorge beauftragen, etwa in Form einer Vollmacht. Eine andere Rechtslage ist nur durch gerichtliche Sorgerechtsänderung erreichbar. Hinweis Um die (Teil-)Übertragung der elterlichen Sorge bei großer Ortsverschiedenhei...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 8.2 Vollstreckung

Auch bei Verhinderung eines angeordneten Umgangs ist die Vollstreckung gem. §§ 88 ff. FamFG mit der Folge der Verhängung eines Zwangsgeldes möglich. Hinweis Vollstreckung nur nach Genehmigung Vereinbarungen der Parteien sind nur vollstreckbar, wenn sie vom Gericht "genehmigt" werden. Dies erfolgt durch Beschluss, § 156 Abs. 2 FamFG, der im Übrigen die Anfechtung (befristete Be...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.2.2 Die zeitlich begrenzte Vollmacht für Dritte

Eine solche Vollmacht für Dritte kann naturgemäß auch zeitlich begrenzt werden. Planen Eheleute beispielsweise einen Segeltörn um die Welt für ein Jahr und soll das gemeinsame Kind nicht mitkommen, können – bei entsprechendem Einverständnis aller Beteiligter und bei Wahrung des Kindeswohls – entsprechende zeitlich begrenzte Vollmachten etwa den Großeltern gegeben werden. Dies ...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 9.3 Sonderfall: Die Auskunft über den biologischen Vater (Scheinvaterregress)

Nach Schätzungen sollen 5 % aller Kinder nicht von demjenigen Vater abstammen, der glaubt, leiblicher Vater des Kindes zu sein. Stellt – auf welche Weise auch immer – der Betreffende dann fest, dass er nicht leiblicher Vater des Kindes ist, mag sich in ihm das Bedürfnis entwickeln, die von ihm für das Kind getätigten finanziellen Aufwendungen vom tatsächlichen Vater ersetzt z...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.2.1 Die unbeschränkte Vollmacht für Dritte

Die Vollmacht bedarf als Generalvollmacht lediglich eines kurzen Textes. Bei der Ausstellung einer Generalvollmacht muss aber ein ganz besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer bestehen, da der Vollmachtnehmer zu allen rechtsgeschäftlichen Handlungen mit Wirkung für den Vollmachtgeber in der Lage ist, die dieser vornehmen könnte. Muster (Ert...mehr

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Elterliche Sorge / 8.2 Vereinbarungen zum Ruhen elterlicher Sorge

Ist zweifelhaft, ob tatsächlich das Ruhen der elterlichen Sorge anzunehmen ist, bietet sich an, eine Vereinbarung zu treffen, die der gegebenen Situation Rechnung trägt und so wenig einschneidend wie möglich ist. So kann zweifelhaft sein, ob im Falle einer Inhaftierung des Kindesvaters und einer inneren Abwendung der Kindesmutter das Ruhen der elterlichen Sorge anzunehmen ist...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Teilweise Anfechtung

Rz. 5 Die Revision kann auf Teile des angefochtenen Urteils beschränkt werden mit der Folge, dass der übrige Teil rechtskräftig wird. Voraussetzung dafür ist, dass das Urteil des FG mehrere selbstständige Streitgegenstände (z. B. verschiedene Steuerbescheide) oder einen teilbaren Streitgegenstand[1] betrifft.[2] Über einzelne Tatbestandsmerkmale eines Anspruchs oder über ein...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz gegen falsche Gesellschafterliste nach Beschlussfassung

Zusammenfassung Einem Gesellschafter muss es im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes auch nach einer Beschlussfassung noch möglich sein, einstweiligen Rechtsschutz gegen eine (wahrscheinlich) unrichtige Gesellschafterliste zu erlangen. Andernfalls könnte effektiver Rechtsschutz allein aufgrund von zeitlichen Zufälligkeiten nicht erlangt werden. Zur Sache In einer G...mehr

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ZErb 09/2023, Anfechtung, Widerruf und wirksame Errichtung eines Ehegattentestaments

Leitsatz 1. Gemäß § 2078 Abs. 2 BGB kann eine letztwillige Verfügung angefochten werden, soweit der Erblasser zu der Verfügung durch eine irrige Annahme eines Umstandes bestimmt worden ist (Motivirrtum). Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Testamentserrichtung. An den Nachweis eines Motivirrtums müssen aber sehr strenge Anforderungen gestellt werden. 2. Zum Motivirrtum zähl...mehr

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ZErb 09/2023, Anfechtung, W... / Leitsatz

1. Gemäß § 2078 Abs. 2 BGB kann eine letztwillige Verfügung angefochten werden, soweit der Erblasser zu der Verfügung durch eine irrige Annahme eines Umstandes bestimmt worden ist (Motivirrtum). Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Testamentserrichtung. An den Nachweis eines Motivirrtums müssen aber sehr strenge Anforderungen gestellt werden. 2. Zum Motivirrtum zählen auch ...mehr

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ZErb 09/2023, Anfechtung, W... / 1 Gründe

I. Die Antragstellerin ist die Witwe des am 0.0.1959 geborenen und am 0.0.2016 verstorbenen Erblassers. Die Antragsgegner sind dessen Brüder. Die Beteiligte zu 4) ist eine Nichte der Antragstellerin. Die Antragstellerin ging Anfang 2016 eine außereheliche Beziehung ein, trennte sich im Spätsommer 2016 von dem Erblasser und zog aus der gemeinsamen Ehewohnung aus. Ein Scheidungs...mehr

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§ 11 Strafrecht / X. Muster: JGG – Rechtsmittel

Rz. 24 Muster 11.24: JGG – Rechtsmittel Muster 11.24: JGG – Rechtsmittel _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie wurden durch das Amts-/Landgericht zu _________________________ verurteilt. Im Jugendstrafverfahren sind die Rechtmittelmöglichkeiten gegenüber dem Erwachsenenstrafverfahren eingeschränkt (§ 55 JGG). Bei Urteilen, di...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / I. Allgemeines

§ 2084 BGB greift den Grundgedanken jeder Testamentsauslegung auf, wonach dem Erblasserwillen und nicht dem vordergründig Erklärten zum Erfolg zu verhelfen ist. Sie wird deshalb mit Recht von der Rechtsprechung zumeist in einem Atemzug mit der zentralen Auslegungsvorschrift des § 133 BGB genannt. § 2084 BGB enthält in seinem unmittelbaren Anwendungsbereich mit dem Grundsatz ...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / 1. Besonderheiten bei Erbverträgen

Soweit ein Erbvertrag lediglich einseitige Verfügungen des Erblassers ohne Bindungswirkung enthält, ergibt sich gegenüber den allgemeinen Auslegungsregeln kein Unterschied, da der Bedachte nicht schutzwürdig und folglich der Erblasser wie beim Testament freigestellt ist.[146] Es kommt also auch hier nicht darauf an, wie der Vertragspartner des Erblassers die Erklärung aus Em...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Normenkontrollantrag

Rz. 62 Muster 9.12: Normenkontrollantrag Muster 9.12: Normenkontrollantrag Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr _________________________, Sie möchten sich gegen einen Bebauungsplan wenden, da Sie durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nachteile für sich befürchten. 1. Rechtwirkung Ein Bebauungsplan kann im Rahmen einer Normenkontrolle nach § 47 VwGO angegriffen werden. Der An...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / V. Statusverfahren und Verfahren nach § 237 FamFG

Ein Unterhaltsverfahren kann nach § 237 FamFG auch dann mit einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren verbunden werden, wenn dieses wiederum mit einer Vaterschaftsanfechtung verbunden ist, derzeit also eine rechtliche Vaterschaft für das Kind besteht. § 179 Abs. 1 FamFG erlaubt die Verbindung von Abstammungssachen, die dasselbe Kind betreffen. Daher können auch ein Vaterschaf...mehr

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ZErb 09/2023, Rechtsanwalt Michael Rudolf - Gratulation zum 75. Geburtstag

Am 24.9.2023 feiert Michael Rudolf seinen 75. Geburtstag. Einen Großteil dieses Dreiviertel-Jahrhunderts hat er dem Erbrecht und – besonders bedeutsam für Zerberus – der Verbreitung des Wissens um das Erbrecht gewidmet. Die Anfänge hiervon gehen wahrscheinlich bis an den Beginn seines Berufslebens, also die Zeit als selbstständiger Repetitor, zurück. Die wirkliche Spezialisi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14. BMF, Schr. v. 30.7.2008 – IV A 3 - S 0223/07/10002 – DOK 2008/0411043, BStBl. I 2008, 831 (Tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: 1. Einleitung Der Untersuchungsgrundsatz in § 88 Abs. 1 Satz 1 AO bestimmt, dass die Finanzbehörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln hat. Nach § 88 Abs. 1 Satz 2 AO bestimmt sie Art und Umfang der Ermittlungen. Die Finanzbehörde ist an das Vorbringen und an ...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 23 & 1. Rechtsbehelf in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht war nicht erfolgreich Aus Art. 19 Abs. 4 GG ergibt sich die Verpflichtung des Staates, den Individualrechtsschutz zu gewährleisten. Art. 19 Abs. 4 GG ist ein Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips von Art. 20 Abs. 3 GG. Das Grundgesetz gewährt jedoch nur das Recht auf eine Instanz. Der Anspruch auf eine zwei...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / c. Einzelfälle

Beim Vorversterben des Bedachten, der nicht Abkömmling ist, findet § 2069 BGB keine, auch keine analoge Anwendung.[113] Eine ergänzende Auslegung kommt aber in Betracht, wenn sich im Testament ein Anhalt dafür findet, dass die Abkömmlinge des Bedachten als Ersatzerben oder Ersatzvermächtnisnehmer berufen sind. Bei der Einsetzung naher Angehöriger, des Lebenspartners oder des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Versicherungsrecht / I. Muster: Vollmachtserteilung

Rz. 3 Muster 15.2: Vollmachtserteilung Muster 15.2: Vollmachtserteilung Rechtsanwalt _________________________ erteile ich in Sachen _________________________ wegen _________________________ Vollmacht zu den unten bezeichneten Mandatsbedingungen. Die Vollmacht umfasst insbesondere folgende Befugnisse:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Alte Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG vom 23.10.2008

Rn. 223 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zur Vertrauensschutzregelung des BFH auch über den vorstehenden Zeitpunkt hinaus s Rn 235a. Zu § 17 Abs 2a EStG, mit dem die Rechtslage vor MoMiG im Wesentlichen wiederhergestellt wurde, s Rn 281aff. Ein Darlehen ist noch nach den Vorschriften vor Inkrafttreten des MoMiG zu behandeln, wenn das Insolvenzverfahren bei einer GmbH vor dem 01.11....mehr

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zfs 09/2023, Deckungsumfang... / 2 Aus den Gründen: …

Jedenfalls im Ergebnis zu Recht hat das Landgericht die Klage abgewiesen. 1. Die zulässige Feststellungsklage zu 1., mit welcher der Kl. die Feststellung der Verpflichtung der Bekl. zur Gewährung von Deckungsschutz für die beabsichtigte Interessenverfolgung im Zusammenhang mit der angeblichen Abgasmanipulation seines Pkw begehrt, ist unbegründet. Dem Kl. steht gegen die Bekl....mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 26. BMF, Schr. v. 23.1.2014 – IV B 6 - S 1320/07/10011 : 011 – DOK 2014/0021808, BStBl. I 2014, 188 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung [Beitreibung]; Stand: 1. Juli 2013)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die im nachfolgenden Text dargestellten Grundsätze. Dieses Schreiben richtet sich nicht an die Zollverwaltung. Inhaltsverzeichnismehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 30 & 1. Widerspruch als Zulässigkeitsvoraussetzung für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen Gemäß § 68 VwGO ist vor der Erhebung einer Anfechtungsklage oder einer Verpflichtungsklage grundsätzlich ein Vorverfahren durchzuführen. Hierzu ist gemäß § 69 VwGO ein Widerspruch zu erheben, und zwar innerhalb eines Monats, § 70 VwGO. Ein Vorverfahren entfällt jedochmehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 61 & Vorbemerkung Nach Durchlaufen des Verwaltungsverfahrens, welches mit dem Widerspruchsbescheid endet, ist die Klage vor dem Sozialgericht zulässig. Das Klageverfahren ist im Sozialgerichtsgesetz (SGG) geregelt. Häufigste Klagearten sind die Anfechtungs- und die Verpflichtungsklage, ggf. kombiniert mit einer Leistungsklage. Die Anfechtungsklage ist statthaft gegen Eing...mehr

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ZErb 09/2023, An ihren Taten sollt Ihr sie erkennen!

1. Johannes 2, 1-6 Wer in die Geschäftsstelle der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) in der Hauptstraße 18, 74918 Angelbachtal - zugleich der Kanzleisitz des Jubilars - eintritt, tritt ein in eine Welt der Kreativität. In diesem liebevoll restaurierten ehemaligen Bauernhaus aus dem 17. Jahrhundert fallen sofort die kunstvollen Schweiß- und H...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.2 Begriff "Zu Unrecht entrichtete Beiträge"

Rz. 4 Eine Legaldefinition des Begriffs "zu Unrecht entrichtete Beiträge" ist im SGB nicht enthalten. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass darunter die Beiträge zu verstehen sind, die ohne Rechtsgrund entrichtet worden sind. Maßgeblich für die Prüfung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Beitragsentrichtung (BSG, Urteil v. 31.3.2015, B 12 AL 4/13 R). Zu Unrecht sind Beit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.5 Vertragsarztsitz (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 27 Die Zulassung erfolgt nach Abs. 1 Satz 5 für den Ort der Niederlassung als Arzt oder den Ort der Niederlassung als MVZ, der zusammenfassend als Vertragsarztsitz bezeichnet wird, § 24 Abs. 1 Ärzte-ZV (Vertragsarztsitzprinzip; zur Doppelzulassung vgl. BSG, Beschluss v. 9.2.2011, B 6 KA 44/10 B). Der Vertragsarztsitz ist rechtlich gesehen keine Voraussetzung für die Zula...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.3 Maßnahmen nach § 128 Abs. 2 FGO

Rz. 27 Abs. 2 schließt eine Vielzahl von Maßnahmen von der (gesonderten) Anfechtung ausdrücklich aus. Eine Überprüfbarkeit besteht damit nur im Rahmen der Anfechtung der betreffenden Endentscheidung. Rz. 28 Unanfechtbar sind prozessleitende Verfügungen. Zur Beschleunigung des Verfahrens soll das FG das Verfahren abschließen und entscheiden können. Etwaige Fehler sollen erst i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Mit der Beschwerde anfechtbare Entscheidungen

Rz. 17 Die Beschwerde ist statthaft gegen Entscheidungen des FG (Senat oder Einzelrichter), des Vorsitzenden oder des Berichterstatters, die nicht Urteile oder Gerichtsbescheide sind. Urteile können nur mit der Revision oder bei nicht zugelassener ­Revision mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden. Gegen Gerichtsbescheide steht der Antrag auf mündliche Verhandlun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2 Verfahrensrechtliche Behandlung

Rz. 52 Die Festsetzung von Vorauszahlungen erfolgt durch Steuerbescheid nach § 155 Abs. 1 AO. Da Vorauszahlungen schon ihrer Natur nach vorläufigen Charakter haben, stellt ihre Festsetzung nach § 164 Abs. 1 S. 2 AO kraft Gesetzes eine Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung dar, ohne dass der Nachprüfungsvorbehalt in dem Vorauszahlungsbescheid ausdrücklich enthalte...mehr