Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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§ 7 Handelsgeschäft / b) Schweigen auf ein Angebot

Rz. 43 Die Bedeutung des § 362 HGB, der die Rechtsfolgen eines Schweigens auf ein Angebot zur Geschäftsbesorgung im Handelsrechtsverkehr besonders regelt, wird deutlich, wenn man diese Vorschrift mit ihrem Pendant im allgemeinen bürgerlichen Recht, dem § 663 BGB, vergleicht. Rz. 44 § 663 BGB ändert nichts an dem Grundsatz, dass Verträge i.d.R. durch Antrag und Annahme zustand...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Eintragungsfähige Vereinbarungen

Rz. 179 Zum sog. vertraglichen dinglicher Inhalt des Erbbaurechts gehören insbes. folgende Regelungen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Richtige Voreintragung des Berechtigten

Rz. 32 § 39 GBO verlangt zunächst die zutreffende Eintragung des Betroffenen. Dessen Person ist wie bei § 19 GBO zu bestimmen, so dass der Voreintragungsgrundsatz sich auch auf lediglich mittelbar Betroffene bezieht, auf Berechtigte am antragsbetroffenen Recht oder auf zustimmende Personen (Eigentümer bei Grundschuldlöschung). Rz. 33 Bei einer Parzellenverwechslung oder einer...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO

Rz. 124 Da das jeweilige Vollstreckungsorgan im Rahmen seiner Vollstreckungstätigkeit grundsätzlich nicht prüfen muss, ob das Vollstreckungsobjekt im Vermögen des Schuldners steht (formales Verfahren), muss einem Dritten Rechtsschutz dahingehend eingeräumt werden einzuwenden, dass der zu vollstreckende Gegenstand aus seinem Vermögen und nicht aus demjenigen des Schuldners st...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (e.G. in AG)

Rz. 359 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.48: Umwandlungsbeschluss (Auszug aus der Niederschrift der Generalversammlung) I. Anwesenheit _________________________ II. Ablauf der Generalversammlung Den Vorsitz der Versammlung führte entsprechend der Satzung der Vorsitzende des Aufsichtsrates. Er stellte fest, dass die Generalversammlung form- und fristge...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Bilanzgewinn, Einlagenrückgewähr; absteigende und aufsteigende Darlehen (Cash-Pool)

Rz. 1025 In vermögensrechtlicher Sicht haben die Aktionäre nur Anspruch auf den Bilanzgewinn (§ 58 Abs. 4 AktG).[3034] Eine Vergütung für statutarische Nebenleistungen ist darüber hinaus nach § 61 AktG zulässig. I.Ü. ist nach dem Kapitalerhaltungsgrundsatz eine Einlagenrückgewähr unzulässig (§ 57 AktG). § 57 Abs. 1 AktG erfasst Leistungen der AG an den Aktionär. Ebenso falle...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Beschwerdeberechtigung von Behörden

Rz. 83 Behörden sind beschwerdeberechtigt, soweit sie das Grundbuchamt nach § 38 GBO kraft gesetzlicher Vorschrift um eine Eintragung ersuchen dürfen[314] oder soweit sie berechtigt sind, die privatrechtlichen Interessen von Beteiligten zu wahren.[315] Daneben sind Behörden beschwerdeberechtigt, sofern sie dieselbe verfahrensrechtliche Stellung einnehmen wie eine Privatperso...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ee) Zahlungen an aus- und absonderungsberechtigte Gläubiger

Rz. 591 Zahlungen an aus- oder absonderungsberechtigte Gläubiger in den Wert der Sicherheit nicht übersteigender Höhe waren von § 64 Satz 1 GmbHG a.F. nicht erfasst, was auch für § 15b InsO gelten dürfte. Wenn also durch die Zahlungen (gleichwertige oder höherwertige) Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen, Sicherungszessionen oder andere Sicherheiten ausgelöst werden ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Kein Eigentumsvorbehalt, keine Zug-um-Zug-Leistung

Rz. 1 Die Rechte des Erwerbers nach erklärter Auflassung bis zur Grundbucheintragung als Eigentümer sind gesetzlich nicht geregelt. Sie sind durch Rechtsprechung und Literatur mit den Begriffen "Anwartschaft" und "Anwartschaftsrecht" in dinglicher Hinsicht ausgestaltet worden.[1] Die rechtsgeschäftliche Eigentumsübertragung gem. §§ 873, 925 BGB kann nicht von einer Bedingung ...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / 4. Bedeutung

Rz. 62 Entgegen einer (auch unter Praktikern) weit verbreiteten Auffassung ist die Durchführung einer Due Diligence durchaus von beträchtlicher rechtlicher Relevanz. Für die Beteiligten (Käufer und Verkäufer) erfüllt die Vorbereitung und Durchführung der Due Diligence unterschiedliche, teils gegenläufige rechtliche Funktionen. Die Due Diligence ist zum einen eine Möglichkeit ...mehr

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zfs 01/2024, Keine Bindung ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Klage ist jedoch unbegründet … 2. Bei der Prüfung eines schlüssigen Anspruchs der Klagepartei mit hinreichenden Erfolgsaussichten ist es der Bekl. aus Rechtsgründen nicht verwehrt, sich auf andere Ablehnungsgründe, als die in der Deckungsablehnung vom 19.4.2021 angeführten zu berufen. Gleichzeitig ist die Kammer damit gehalten, den behaupteten Schadensersatzanspruch u...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Vergütung

Rz. 872 § 87 AktG a.F. beschränkte sich darauf, dass die Vorstandsbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstands und zur Lage der Gesellschaft stehen müssen. Wann von einer Angemessenheit der Vorstandsvergütung ausgegangen werden kann, ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Mannesmann-Entscheidung [2677] im Einzelfall umstritten; insoweit fehlen scho...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 1. Rechtsnatur von Registeranmeldungen

Rz. 71 Die wichtigste Funktion einer Registeranmeldung besteht darin, als Antrag die Eröffnung eines Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu bewirken.[98] Diese formell-rechtliche Wirkung wird zu Recht als Hauptmerkmal der Registeranmeldung angesehen,[99] da sie als verfahrensrechtliche Erklärung ggü. dem Gericht abzugeben ist. Empfänger der Erklärung sind also nicht ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Erneuter Erlass der einstweiligen Verfügung durch das Berufungsgericht

Rz. 24 Wird die aufgehobene einstweilige Verfügung vom Berufungsgericht erneut erlassen, ist aufgrund dieser Entscheidung wiederum eine neue Vormerkung oder ein neuer Widerspruch einzutragen. Umstritten ist, ob auch dann eine neue Eintragung erfolgen muss, wenn die alte Vormerkung oder der alte Widerspruch noch nicht nach S. 1 gelöscht wurde.[46] Zwar ist infolge der Entsche...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Kündigung, Befristung, Aufhebung

Rz. 134 Für den Patron ist zur Begrenzung seines wirtschaftlichen Risikos von besonderer Bedeutung, ob die Patronatserklärung zumindest mit ex-nunc-Wirkung kündbar, befristbar, auflösend bedingbar ist oder einvernehmlich aufgehoben werden kann.[283] Nach einer jüngeren Entscheidung des BGH kann die Möglichkeit der Kündigung einer Patronatserklärung mit ex-nunc-Wirkung verein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz

Rz. 4 Statthaft ist die Rechtsbeschwerde nur gegen eine zulassungsfähige Beschwerdeentscheidung des OLG, sofern das Beschwerdegericht ausdrücklich die Zulassung angeordnet hat. Das Rechtsmittel findet nur gegen endgültige, instanzabschließende Entscheidungen des Beschwerdegerichts i.S.v. § 77 GBO statt. Dazu gehören auch Teilentscheidungen,[4] die Verwerfung einer Beschwerde...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Ausgliederung zur Neugründung einer GmbH)

Rz. 286 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.38: Ausgliederungsplan bei der Ausgliederung zur Neugründung einer GmbH) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ Verhandelt zu am _________________________ vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ erschien: Herr X, geboren am ______...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Tatbestand – nur Neudarlehen im Aussetzungszeitraum

Rz. 393 Zunächst ist für die Privilegierung erforderlich, dass die Voraussetzungen für die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nach § 1 COVInsAG vorlagen.[762] Ferner ist für die Privilegierung die Rückführung der erfassten Gesellschafterdarlehen bis zum 30.9.2023 und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners bis zum selben Zeitpunkt erforderl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Vorbescheide

Rz. 53 In Grundbuchsachen ist der Erlass eines Vorbescheides, wie er früher vor dem Inkrafttreten des FamFG im Erbscheinsverfahren zugelassen wurde, nicht statthaft und damit auch nicht beschwerdefähig;[195] erst die Entscheidung über den Antrag unterliegt der Anfechtung. In Grundbuchsachen besteht für den Erlass eines Vorbescheides kein hinreichendes praktisches Bedürfnis, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Prozess- und Verfahrenshandlungen

Rz. 36 Die Grundsätze des Zivilprozessrechts zu Prozesshandlungen[86] gelten grundsätzlich auch in der freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit im Grundbuchverfahrensrecht.[87] Als wesentlich sind zu nennen: Rz. 37 Der "Prozesshandlung" des Zivilprozessrechts entspricht in der freiwilligen Gerichtsbarkeit die "Verfahrenshandlung". Rz. 38 Verfahrenshandlungen sind alle bewussten ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Firmenbestattung

Rz. 534 In der Praxis wird seit Jahrzehnten eine Form der missbräuchlichen Verwendung der GmbH in der Krise oder Insolvenz beobachtet, die man als (strafrechtlich relevante) "Firmenbestattung" oder "organisierte Firmenbestattung" bezeichnet.[1818] In diesen Fällen wollen sich die Gesellschafter einer in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckenden GmbH durch Veräußerung der Ge...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 1677 Bei der Kapitalerhöhung gegen Einlagen wird das Grundkapital zwingend durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen erhöht. Eine bloße Aufstockung der Nennbeträge der bereits ausgegebenen Aktien ist wegen § 182 Abs. 1 Satz 4 AktG nicht möglich.[4341] Bei Gesellschaften mit Stückaktien muss sich die Zahl der aufgegebenen Aktien in demselben Verhältnis wie das Grundkapi...mehr

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ZErb 01/2024, Wechselbezügl... / 1 Gründe

I. Am XXX2021 ist AB (im Folgenden: Erblasserin) verstorben. Die Erblasserin war in einziger Ehe verheiratet mit dem am XXX1995 vorverstorbenen BB. Die Erblasserin und ihr Ehemann hatten keine Kinder. Der Beteiligte zu 1) ist der Patensohn des Ehemanns der Erblasserin. Die Beteiligte zu 2) ist die Tochter und Alleinerbin der am XXX2022 nachverstorbenen E, einer Freundin der E...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Erläuterungen

Rz. 297 Die Ausgliederung aus dem Vermögen einer Gebietskörperschaft[618] (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise u.Ä.) hat große Ähnlichkeit mit der vorangehend erläuterten Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns. Auf eine Personenhandelsgesellschaft kann auch hier nur zur Aufnahme ausgegliedert werden. In der Praxis wird meist auf eine GmbH zur ...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / II. Grenzen von Potestativbedingungen und Verwirkungsklauseln

Rz. 59 Die sog. Preußen-Entscheidung des BVerfG vom 22.3.2004[58] brachte umfassende Auswirkungen auf die Testamentsgestaltung mit sich, wenn auch weniger unmittelbar als mittelbar. Der BGH hatte in dem der BVerfG-Entscheidung vorausgegangenen Beschl. v. 2.12.1998[59] entschieden, dass eine Erbenbürtigkeitsklausel, welche zwar grundsätzlich geeignet ist, die grundrechtlich ge...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Aufgaben im Zusammenhang mit der Hauptversammlung

Rz. 913 Der Aufsichtsrat ist berechtigt und verpflichtet, die Hauptversammlung gem. § 111 Abs. 3 AktG einzuberufen, wenn es das Wohl der Gesellschaft verlangt, z.B., wenn der Vorstand die gebotene Einberufung nicht vornimmt. In den Fällen des § 245 Nr. 5 AktG ist jedes einzelne Mitglied des Aufsichtsrates zur Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen berechtigt. Rz. 914 Wei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Beseitigung des Amtswiderspruchs

Rz. 35 Die Löschung eines inhaltlich zulässigen Widerspruchs von Amts wegen ist – anders als im Fall der §§ 18 Abs. 2, 76 Abs. 2 GBO – grundsätzlich nicht zulässig.[124] Sofern der Widerspruch nicht ausnahmsweise seinerseits inhaltlich unzulässig (vgl. Rdn 40 ff.) oder gegenstandslos ist, muss die Löschung daher von dem durch ihn Betroffenen herbeigeführt werden. Er kann hie...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Rechtsmittel gegen den Feststellungsbeschluss (Abs. 1)

Rz. 2 Sofern gegen den Vorschlag des Grundbuchamts kein Widerspruch (§ 104 GBO) erhoben worden ist, muss das Grundbuchamt auch nicht in dem Feststellungsbeschluss (§ 108 GBO) über die Rangordnung und über einen Widerspruch entscheiden. In diesem Fall unterliegt der Feststellungsbeschluss (§ 108 GBO) keiner Anfechtung; der Beschluss wird mit der Bekanntgabe (§ 41 Abs. 1 FamFG...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / (1) Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse

Rz. 147 ▪ Inhaberschaft/Title: Diese Garantie trifft Aussagen zum Zielunternehmen und den kaufgegenständlichen Geschäftsanteilen, insb. hinsichtlich der Rechtsinhaberschaft. Ziel der Garantie ist die Gewährleistung des Stammkapitals (Betrag und Erhalt), der Höhe und Zahl der einzelnen Geschäftsanteile sowie die Erfüllung der Einlagepflichten nach § 14 GmbHG. Die fehlende Exis...mehr

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Vorbemerkungen / III. Anwendbarkeit der Vorschriften der ZPO

Rz. 4 Die Vorschriften der ZPO sind i.d.R. nicht anwendbar. Dies gilt auch, wenn es sich um eine Vollstreckungsmaßnahme in Form der Eintragung einer Zwangshypothek (§ 866 ZPO) handelt und der Beschwerdeführer das Fehlen der Vollstreckungsvoraussetzungen rügt[4] oder wenn aufgrund einer einstweiligen Verfügung eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen wird. Nur soweit die GBO ...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / III. Verwendung von Fremdsprachen

Rz. 37 Keine Vorgaben macht das deutsche Recht zur Frage, ob ein Arbeitsvertrag nur in deutscher oder ggf. auch in einer Fremdsprache geschlossen werden kann. Insbesondere folgt Derartiges auch nicht aus den Regelungen zur Amts- und Gerichtssprache in Deutschland (§ 23 Abs. 1 VwVfG, § 184 S. 1 GVG). Arbeitsverträge können daher grundsätzlich – sei es nun mündlich oder schrif...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Unrichtigkeit mangels eines Anspruchs

Rz. 84 Wenn der gesicherte Anspruch – und damit auch die akzessorische Vormerkung – nicht oder nicht mehr besteht, ist das Grundbuch unrichtig.[203] Dies gilt trotz des Umstandes, dass in diesem Fall ein gutgläubiger Zweiterwerb nicht möglich ist, da die scheinbare Belastung mit dem Recht dennoch eine erhebliche faktische Beeinträchtigung bewirkt, so dass eine entsprechende ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / i) Heilung durch Reparaturbeschluss bzw. Bestätigung

Rz. 1918 Nach § 244 AktG kann ein (möglicherweise) anfechtbarer Hauptversammlungsbeschluss bestätigt werden. Mit der Bestätigung wird nicht nur die Anfechtbarkeit beseitigt, sondern auch einer etwa mit der Anfechtungsklage erhobenen positiven Beschlussfeststellungsklage der Boden entzogen.[4796] Rz. 1919 Das Gegenstück ist die Wiederholung oder Neuvornahme.[4797] Auch darf de...mehr

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§ 26 Kartellrecht / b) Nationale Kartellbehörden

Rz. 102 Gem. § 57 GWB kann die Kartellbehörde alle Ermittlungen führen und alle Beweise erheben, die erforderlich sind. Dies ist Ausdruck des Amtsermittlungsgrundsatzes. Für den Beweis durch Zeugen, Augenschein und Sachverständige sind die Vorschriften der ZPO sinngemäß anzuwenden. Die Kartellbehörde darf daher formlos bei Behörden, Unternehmen und Privatpersonen ermitteln, ...mehr

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§ 9 Prozessuales / a) Muster: Berufungsbegründung

Rz. 93 Muster 9.13: Berufungsbegründung Muster 9.13: Berufungsbegründung An das Oberlandesgericht _________________________ Berufungsbegründung In dem Rechtsstreit der Bauunternehmens GmbH _________________________, _________________________ (Anschrift) – Beklagten und Berufungsklägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn ____________________...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / ee) Haftung

Rz. 266 Nach § 133 Abs. 1 UmwG haften alle an der Spaltung beteiligten Rechtsträger für alle vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründeten Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers neben dem Primärschuldner gesamtschuldnerisch 5 Jahre (§ 133 Abs. 3 UmwG) ab Eintragung ins Handelsregister.[583] Die Haftung nach § 133 UmwG verhindert nicht die mögliche Gläubigerbenacht...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Verfahren des Grundbuchamts

Rz. 25 Die Löschung gegenstandsloser Eintragungen nach §§ 84 ff. erfolgt von Amts wegen. Der Antrag eines Beteiligten hat lediglich die Bedeutung einer Anregung (vgl. § 24 Abs. 1 FamFG).[80] Ob das Löschungsverfahren einzuleiten und durchzuführen ist, hat das Grundbuchamt nach freiem Ermessen [81] zu entscheiden (§ 85 Abs. 2 Hs. 1 GBO); Anträge von Beteiligten haben nur die B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Aufhebung der einsteiligen Verfügung

Rz. 6 Wenn die einstweilige Verfügung aufgehoben wird (S. 1), entfällt einer der beiden materiell-rechtlichen Entstehungstatbestände nach § 883 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 885 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB bzw. § 899 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Alt. 1 BGB (der andere ist die Eintragung der Vormerkung oder des Widerspruchs im Grundbuch). Das hat das automatische Erlöschen des Sicherungsmittels zur...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Einschränkung und Freigabeverfahren

Rz. 45 Eine auf einen anderen Anfechtungsgrund gestützte Klage kann grds. die Eintragung einer Umwandlung blockieren. Denn nach § 16 Abs. 2 UmwG bedarf es für die Eintragung einer Verschmelzung, Spaltung oder eines Formwechsels einer sog. Negativerklärung über bestehende Anfechtungsklagen (vgl. dazu genauer u. Rdn 148 ff.) bei der Anmeldung. Wurde ein Umwandlungsbeschluss an...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Zeitliche Befristung

Rz. 287 Muster 3.46: Zeitliche Befristung Muster 3.46: Zeitliche Befristung (1) Das Arbeitsverhältnis beginnt am _________________________. Es endet – ohne dass es einer Kündigung bedarf – mit Ablauf des _________________________. Rz. 288 Die zeitliche Befristung zeichnet sich durch ihre Klarheit hinsichtlich des Beendigungstermins aus, da dieser durch die Parteien fest verein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Form der Entscheidung des Grundbuchamts

Rz. 32 Kommt der Verpflichtete nach seiner Anhörung und Belehrung seiner Verpflichtung zur Antragstellung und/oder Beibringung der Unterlagen nicht nach, ist den Beteiligten die Verpflichtung durch förmlichen Beschluss (vgl. § 38 FamFG)[72] aufzuerlegen. Der mit einer Begründung (§ 38 Abs. 3 S. 1 FamFG) und einer Rechtsbehelfsbelehrung (§ 39 FamFG) zu versehende Beschluss, d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Nichtigkeit

Rz. 1526 Die Gründe für die Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses sind in § 241 AktG enumerativ aufgezählt. Besondere Nichtigkeitsgründe bestehen in § 250 AktG für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, in §§ 253, 173 Abs. 3 AktG für Gewinnverwendungsbeschlüsse und in §§ 256, 173 Abs. 3 AktG für festgestellte Jahresabschlüsse. Rz. 1527 § 241 Halbs. 1 AktG betrifft di...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 1. Zustandekommen des Vertrages – Anwendbare Vorschriften

Rz. 26 Ein Handelsvertretervertrag kommt nach den Vorschriften der §§ 84 ff. HGB zustande. Dabei sind verschiedene zwingende Vorschriften zu beachten, die nicht dispositiv sind.[27] Sofern ein Handelsvertretervertrag Vorschriften abbedingt, die zwingendes Recht sind, führt dies dazu, dass die betreffende Vertragsklausel unwirksam ist und das zwingende gesetzliche Recht gilt,...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Zwischenverfügungen nach § 18 GBO

Rz. 20 Anfechtbar mit der Beschwerde sind auch die gem. § 18 GBO ergangenen Zwischenverfügungen (siehe dazu § 18 GBO Rdn 59 ff.). Grundsätzlich darf das Grundbuchamt bei der Prüfung des Eintragungsantrages nicht nur auf einige Eintragungsvoraussetzungen beschränken;[44] vielmehr müssen in der Zwischenverfügung sämtliche gegen die Eintragung bestehenden Bedenken aufgezeigt we...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Widerruf der Stimmabgabe bei Briefwahl

Rz. 1419 Problematisch ist der Widerruf der Stimmabgabe bei der Briefwahl. Praktisch relevant wird die Frage, wenn der Aktionär nach Abstimmung per Briefwahl doch noch persönlich oder durch einen Vertreter bzw. virtuell an der Hauptversammlung teilnimmt. Die Stimmabgabe ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung (§ 130 BGB). Der Widerruf der Stimmabgabe ist vor Zugang nach...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Gesellschafter- und Beteiligungsvereinbarungen

Rz. 241 Die Satzung kann auch rein schuldrechtliche Regelungen, wie Stimmbindungsverträge, die Bestellung eines Geschäftsführers[723] und Regelungen über die Anteilsabtretung, enthalten. Die Abgrenzung richtet sich nach dem Parteiwillen. Rein schuldrechtliche Gegenstände, die allein das Innenverhältnis einzelner oder aller Gesellschafter betreffen, werden jedoch in der Praxi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Wohnungseigentum

Rz. 59 Erklärungen, die den Inhalt eines begründeten Rechts konkretisieren,[151] z.B. nach § 33 Abs. 3 WEG Vereinbarungen zum Inhalt des Dauerwohnrechts. Die Ansicht, dass eine normale Eintragungsbewilligung des Eigentümers genügt,[152] übersieht, dass hier das Gesetz ausnahmsweise die Prüfung der Vereinbarungen dem GBA auferlegt. Daher sind Eintragungsbewilligungen aller Pa...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / 1. Muster: Schadensersatzklage wegen falscher Verwendung von Baugeld

Rz. 445 Muster 1.23: Schadensersatzklage wegen falscher Verwendung von Baugeld Muster 1.23: Schadensersatzklage wegen falscher Verwendung von Baugeld An das Landgericht _________________________ Klage der _________________________ Bau-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn _________________________, geschäftsansässig in _________________________ – Klägerin – Prozessbevol...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / 3. Autonomie und anwendbares Recht

Rz. 32 Die Schiedsvereinbarung ist autonom, d.h. sie ist in ihrem Bestand auch dann nicht von dem Hauptvertrag abhängig, wenn sie als Schiedsklausel in dem Vertragstext selbst enthalten ist (s. § 1040 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Das bedeutet in der Praxis, dass die Frage der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses – z.B. wegen einer Anfechtung nach § 123 BGB oder wegen eines Gesetzesver...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 60 GBO regelt die Aushändigung des erteilten Briefes. Grundsätzlich soll er nach Abs. 1 der Norm vom Grundbuchamt dem Eigentümer ausgehändigt werden. Nach § 1117 Abs. 1 BGB erwirbt der Gläubiger die Briefhypothek erst, wenn ihm der Brief von dem Eigentümer des Grundstücks übergeben wird. Nach § 1163 Abs. 2 BGB steht die Hypothek bis zur Übergabe des Briefes an den Gl...mehr