Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Verhältnis zu anderen Gesetzen

Rz. 1130 Der besondere Kündigungsschutz des schwerbehinderten Menschen tritt neben die sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften anderer Gesetze. Es kann daneben das KSchG, das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 MuSchG sowie der besondere Kündigungsschutz für betriebsverfassungsrechtliche und personalvertretungsrechtliche Mandatsträger eingreife...mehr

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§ 32 Abwicklung / 11. Ausgleichsquittung

Rz. 14 Während die vorgenannten Arbeitspapiere vom Arbeitnehmer bei Beginn des Arbeitsverhältnisses vorzulegen und vom Arbeitgeber bei Beendigung entweder ausgefüllt oder unverändert herauszugeben sind, dienen die Quittungspapiere der Bescheinigung der von den Arbeitsvertragsparteien aufgrund des Arbeitsverhältnisses erbrachten Leistungen und werden in erster Linie vom Arbei...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Vertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 1570 Das Wettbewerbsverbot während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses ist für kaufmännische Angestellte in § 60 Abs. 1 HGB geregelt. Dessen Rechtsgedanke ist jedoch auch auf sonstige Arbeitsverhältnisse übertragbar, sodass auch für nichtkaufmännische Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot gilt (BAG v. 16.1.2013 – 10 AZR 560/11, NZA 2013, 748, 749; BAG v. 16.6.1976 – 3 AZ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Wirkungen des besonderen Kündigungsschutzes

Rz. 1137 Der besondere Kündigungsschutz bezieht sich gem. § 168 SGB IX und § 174 SGB IX auf die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Der besondere Kündigungsschutz bezieht sich auch auf die Änderungskündigung gem. § 2 KSchG. Auch die Kündigung in der Insolvenz ist nur unter den Voraussetzungen des SGB IX möglich. Sie sind erst bei erteilter Zustimmung durch das In...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Anträge auf Berichtigung im Wahlausschreiben

Rz. 332 Vieles spricht dafür, hier zu differenzieren. Hat der Wahlvorstand das Wahlausschreiben noch nicht erlassen, kann ihm im Wege einstweiliger Verfügung aufgegeben werden, dieses mit einem bestimmten Inhalt zu erlassen – etwa wenn der Wahlvorstand von einer zu großen Zahl von zu wählenden Betriebsratsmitgliedern oder zu Unrecht von einem Gemeinschaftsbetrieb ausgehen wi...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Erforderlichkeit

Rz. 678 Das BAG beurteilt die Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten ausschließlich nach § 40 Abs. 1 BetrVG: Nötig ist immer die Erforderlichkeit der verursachten Kosten. Deshalb besteht die Erstattungspflicht unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, wenn es sich um eine betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeit handelt. Es muss all...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / VII. Schwangerschaft

Rz. 21 Die Rspr. zu der Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft hat sich unter Berücksichtigung der Rspr. des EuGH grundlegend geändert. Nachdem das BAG in einer Entscheidung v. 20.2.1986 die Frage dann für zulässig hielt, wenn sich um den zu besetzenden Arbeitsplatz nur Frauen beworben haben (BAG v. 20.2.1986, DB 1986, 2287), beschränkte der 2. Senat das Fragerecht in ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / III. Nichtigkeit

Rz. 437 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB mit der Folge der Nichtigkeit ist dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsveräußerung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages veranlasst, um dann mit dem Erwerber neue, und für den Erwerber günstigere, Arbeitsverträge zu schließen (sog. Lemgoer Modell, wodurch die Überna...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / C. Faktisches Arbeitsverhältnis

Rz. 71 In der Zeit zwischen Tätigkeitsaufnahme durch den Arbeitnehmer und der Berufung auf die Nichtigkeit oder die Anfechtung des Arbeitsvertrages durch einen der beiden Vertragspartner besteht nach ganz herrschender Meinung ein sog. faktisches Arbeitsverhältnis. Aus ihm resultieren quasi vertragliche Ansprüche, nach denen das Arbeitsverhältnis für die Vergangenheit, solang...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 10. Formerfordernis von Klageverzichtsvereinbarungen

Rz. 34 Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 623 BGB gilt dieser (nur) für Auflösungsverträge. Umstritten ist, welche Vertragsgestaltungen – außerhalb von Aufhebungsverträgen – als Auflösungsverträge i.S.d. § 623 BGB anzusehen sind (vgl. BAG v. 19.4.2007 – 2 AZR 208/06, NZA 2007, 1227 = DB 2007, 2266). Rz. 35 Klageverzichtsvereinbarungen sind Auflösungsvereinbarungen i.S.v. ...mehr

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§ 29 Kündigung / 9. Umdeutung der Erfüllungsablehnung in eine Beendigungskündigung im Insolvenzverfahren

Rz. 328 Wenn das Dienstverhältnis bei Eröffnung des Konkursverfahrens noch nicht angetreten war, bedurfte es unter der Geltung des § 22 KO keiner Kündigung. Der Konkursverwalter konnte nach § 17 KO den Vollzug des noch nicht angetretenen Dienstverhältnisses ablehnen (Berscheid, KGS, "Konkurs" Rn 76; Jaeger/Henckel, KO, § 17 Rn 14; Kilger/Schmidt, KO, § 22 Anm. 6; KR/Weigand,...mehr

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§ 29 Kündigung / V. Kündigungsberechtigung/Vertretung

Rz. 27 Die Kündigung muss durch die Personen erfolgen, die zur Kündigungserklärung berechtigt sind. Grds. sind dies die Parteien des Arbeitsvertrages. Sie können ihr Kündigungsrecht nicht auf Dritte übertragen. Dies gilt jedoch nicht für den Ausspruch der Kündigung. Rz. 28 Der Kündigende kann sich gem. § 164 Abs. 1 BGB beim Ausspruch der Kündigung, der Gekündigte nach § 164 A...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Bestellung bei Unklarheiten über den Wahlbereich

Rz. 125 Ein Sonderproblem ergibt sich, wenn sich der Wahlbereich ändern soll. Denkbar sind folgende Fall-Konstellationen:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Rechtsstellung der Wahlvorstandsmitglieder

Rz. 133 Wahlvorstandsmitglieder können ihr Amt niederlegen. Einen Rücktritt des Gremiums wie beim Betriebsrat durch Beschluss mit absoluter Mehrheit gibt es dagegen nicht. Sobald der Wahlvorstand eingesetzt ist, genießen seine Mitglieder Kündigungsschutz nach § 103 Abs. 1 und Abs. 3 BetrVG . Das bedeutet, dass sie nur mit Zustimmung des Betriebsrates – soweit dieser noch im A...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Abbruch der Wahl

Rz. 330 Es ist streitig, ob und inwieweit Entscheidungen des Wahlvorstandes während der laufenden Wahl angegriffen und gerichtlicherseits korrigiert werden können. Zumindest für den Abbruch der Wahl vertritt das BAG die Ansicht, dass ein solcher nur dann durch die ArbGe – regelmäßig im Verfahren einstweiliger Verfügung – verfügt werden kann, wenn das ArbG von der voraussicht...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Schutz der Betriebsratswahl

Rz. 348 Nach § 20 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG darf niemand die Wahl des Betriebsrats behindern, darf kein Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden. Wahlvorstandsmitglieder, Wahlbewerber, Einladende zur Wahlversammlung, Antragsteller zur Bestellung eines Wahlvorstands und Arbeitnehmer, die Vorbereitungshandlungen zur Errichtung eines Bet...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Andere Vertretungsstrukturen

Rz. 52 Auch die Regelung nach Nr. 3 – Schaffung anderer Vertretungsstrukturen – kann sich nur auf andere Organisationsebenen oder -einheiten beziehen, nicht aber gesetzliche Wahlgrundsätze beseitigen. Aus diesem Grund dürfte eine Regelung gesetzlich nicht vorgesehenen Minderheitenschutzes (z.B. eine tarifliche Festlegung, dass aus jedem der am Betrieb beteiligten Krankenhäus...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Rechtsmittel gegen Bestellung und Amtsführung

Rz. 138 Nach § 18 Abs. 1 BetrVG können der Betriebsrat, drei wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft den Wahlvorstand durch das ArbG ersetzen lassen, wenn dieser seiner Pflicht zur unverzüglichen Einleitung der Wahl nicht nachkommt. In diesem Fall bestellt das ArbG einen anderen Wahlvorstand. Fehler bei der Bestellung des Wahlvorstandes – mi...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / c) Betriebsratswahlverfahren

Rz. 94 Nach § 19 BetrVG kann die Betriebsratswahl angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften verstoßen worden ist. Es besteht Einigkeit darüber, dass es zulässig ist, im Wege der einstweiligen Verfügung in eine laufende Betriebsratswahl einzugreifen (u.a. LAG Düsseldorf v. 25.6.2003 – 12 TaBV 34/03, ArbuR 2004, 78; LAG Bremen v. 26.3.1998 – 1 TaBV 9/98, BB 1998,...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Erfindungsmeldung

Rz. 676 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 ArbnErfG trifft den Arbeitnehmererfinder die Pflicht, eine Diensterfindung unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn die Erfindung während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht wurde, das Arbeitsverhältnis aber inzwischen rechtlich beendet wurde. Umgekehrt hat der Arbeitgeber nach § 5 Abs. 1 S. 3 ArbnErfG ...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / aa) Offenbarungspflichten des Arbeitnehmers

Rz. 36 Von sich aus ist der Arbeitnehmer bei der Einstellung zur Offenbarung bestimmter, für den Arbeitgeber interessanter Tatsachen grds. nicht verpflichtet. Etwas anderes gilt nur dann, sofern die verschwiegenen Umstände dem Arbeitnehmer die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht unmöglich machen oder zumindest für den Arbeitsplatz von entscheidender Bedeutung...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / A. Allgemeines zum Fragerecht

Rz. 1 Bei den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Bewerber um den Abschluss eines Arbeitsvertrages treffen zwei unterschiedliche Interessenlagen aufeinander. Während der Arbeitgeber i.S. einer sicheren Personalentscheidung umfassende Informationen über den Bewerber erlangen möchte, will dieser nicht über seine persönlichen Verhältnisse ausgefragt werden. Die Rspr. hat die...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Zusammensetzung des Betriebsrats

Rz. 89 Nach § 15 Abs. 1 BetrVG soll sich der Betriebsrat möglichst aus Arbeitnehmern der einzelnen Organisationsbereiche und der verschiedenen Beschäftigungsarten der im Betrieb tätigen Arbeitnehmer zusammensetzen. Es handelt sich um eine bloße Ordnungsvorschrift; ein Verstoß hiergegen – wer sollte auch dafür verantwortlich sein? – hat keine Auswirkungen. Rz. 90 Durch die Bet...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Aufhebungs- und Abwicklungsverträge

Rz. 735 Auch sog. Aufhebungs- und Abwicklungsverträge können einer AGB-Kontrolle unterzogen werden (Thüsing/Leder, BB 2004, 42, 43 f.; Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 62 ff.). Zentralnorm der AGB-Kontrolle ist danach § 307 BGB. Rz. 736 Die Frage der Anwendbarkeit des AGB-Rechts auf Aufhebungsverträge ist bei dem Eingreifen des § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, also bei Vorli...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 31. Betriebliche Übung

Rz. 451 Unter Betrieblicher Übung versteht man die regelmäßige (mindestens dreimalige) und gleichförmige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen eines Arbeitgebers über einen bestimmten Zeitraum hinweg, aus der die Arbeitnehmer entnehmen können, dass ihnen die entsprechenden Leistungen auch künftig, und zwar auf Dauer, gewährt werden sollen (so die ganz h.M. der Lit., vgl. ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Gesetzliche Bestimmungen

Rz. 4 Im BetrVG selbst finden sich einige Grundsätze über die Betriebsratswahlen, nämlichmehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 1. Erstrebte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 62 Will der Arbeitnehmer die von ihm für rechtsunwirksam gehaltene Kündigung mit dem Ziel bekämpfen, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, muss er gem. § 4 S. 1 KSchG auf Feststellung klagen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Streitgegenstand dieser Feststellungsklage nach dem KSchG ist die Frage, ob das Arbeitsverhältnis gerade durch die ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / i) Zustimmungsverfahren für eine außerordentliche Kündigung

Rz. 1151 Auch die außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Hierfür gilt die Sonderregelung des § 174 SGB IX. Rz. 1152 Für die Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze, insb. § 140 BGB. Allerdings hat der Arbeitgeber für diesen Fal...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Rechtsbehelfe gegen Statusentscheidungen

Rz. 937 Gegen eine Status- bzw. Prognoseentscheidung sind Widerspruch und Klage zulässig. Gem. § 7a Abs. 6 S. 1 SGB IV haben Widerspruch und Klage aufschiebende Wirkung. Rz. 938 Im Widerspruchsverfahren können die Beteiligten gem. § 7a Abs. 6 S. 2 SGB IV nach Begründung des Widerspruchs eine mündliche Anhörung beantragen, die gemeinsam mit den anderen Beteiligten erfolgen sol...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.4 Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 192 Der Zeitpunkt, zu dem zu beurteilen ist, ob sich der Geschäftsleiter an den Rahmen der genannten Maßstäbe gehalten hat, ist der des Abschlusses des Geschäfts bzw. der der Vornahme der Maßnahme, nicht der Erfüllungszeitpunkt. Es ist zu prüfen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter in diesem Zeitpunkt ebenso gehandelt hätte.[1] Berücksichtigt werden mü...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalersatz

Die Regeln über den Kapitalersatz wurden durch das MoMiG v. 23.10.2008[1] geändert. Das hatte Folgen für die steuerliche Behandlung des Kapitalersatzes. Aufgrund des MoMiG wurden die §§ 32a, 32b GmbHG gestrichen und eine "insolvenzrechtliche" Lösung eingeführt. Nach § 39 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4, 5 InsO sind Darlehen, die ein Gesellschafter der Kapitalgesellschaft gewährt, und F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 8.2 Rückabwicklung durch Aktivierung des Rückgewähranspruchs

Rz. 289 Die Rückabwicklung einer verdeckten Gewinnausschüttung in dem hier verstandenen Sinn liegt darin, dass der Gesellschafter den erhaltenen Vermögensvorteil auf die Gesellschaft zurück überträgt. Zu unterscheiden ist der Fall, in dem der Gesellschafter dies aufgrund eines zivilrechtlich bestehenden Rückgewähranspruchs tut, von dem Fall, indem der Vorteil ohne Verpflicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 6 Rechtsfolgen eines Verstoßes

Rz. 7 Voraussetzungen und Grenzen der Notzuständigkeit nach § 29 AO sind durch unbestimmte Rechtsbegriffe geregelt und daher gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbar.[1] Ein Verstoß gegen § 29 AO führt zur Verletzung der örtlichen Zuständigkeit und damit zur Rechtswidrigkeit der ergriffenen Maßnahmen.[2] Diese kann zwar unter den Voraussetzungen des § 127 AO unbeachtlich sein...mehr

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Kündigung / 22.1 Mitwirkung bei ordentlicher Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber hat die Personalvertretung ein Recht auf Mitwirkung (§ 85 Abs. 1 BPersVG). Dies bedeutet, dass die Dienststelle die Kündigung erst aussprechen darf, nachdem der Personalrat Gelegenheit erhalten hat, Einwendungen gegen die Kündigung zu erheben und diese mit ihr zu erörtern. Eine Kündigung vor Abschluss des Mitwirkungsverfah...mehr

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Kündigung / 9.8 Der Abfindungsanspruch in § 1a KSchG

§ 1a KSchG lautet: "(1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruc...mehr

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Kündigung / 25.2 Kündigung wegen unwahrer Angaben zur Zusammenarbeit mit dem MfS/AfNS

Von der Kündigung wegen (erwiesener) Zusammenarbeit mit dem MfS/AfNS ist die Kündigung zu unterscheiden, die der Arbeitgeber infolge unwahrer Angaben des Arbeitnehmers zur Zusammenarbeit mit dem MfS/AfNS bei seiner Einstellung (bzw. nach dem Beitritt der DDR zur BRD) ausgesprochen hat. Ein fehlerhaft ausgefüllter Personalfragebogen kann im Geltungsbereich des Kündigungsschut...mehr

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Kündigung / 3.1 Form

Nach § 623 BGB bedarf jede Kündigung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. § 623 BGB erfasst die arbeitgeberseitige und auch die arbeitnehmerseitige, die ordentliche wie auch die außerordentliche Kündigung. Dem Formerfordernis des § 623 BGB unterliegt auch die Änderungskündigung. Die Änderungskündigung ist nämlich eine Beendigungskündigung, verbunden mit einem Angebot auf For...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Berichtigung der Vorsteuer aus EUSt (§ 17 Abs. 3 UStG)

Rz. 204 Die in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG genannte Einfuhr (ein Umsatz wie z. B. Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) ist bei den Berichtigungsfällen in § 17Abs. 1 UStG nicht aufgeführt. Letztere Vorschrift gilt also nicht unmittelbar für die Einfuhr. Da die EUSt jedoch nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG zum Vorsteuerabzug führen kann, müssen Änderungen an ihr bzw. ihrer Höhe ebenfalls d...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bindungswirkung von Wertfeststellungsbescheiden bei Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe

Leitsatz Ein gesondert festgestellter Grundbesitzwert entfaltet Bindungswirkung für alle Schenkungsteuerbescheide, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Das gilt auch für die Berücksichtigung eines früheren Erwerbs nach § 14 Abs. 1 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Normenkette § 14 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 12 Abs. 3 ErbStG, § 179 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 188 Als Anwendungsfälle kommen die Ausübung eines vertraglich vorbehaltenen Rücktrittsrechts [1], des Rücktrittsrechts wegen Leistungsstörungen[2], anderer Rücktrittsrechte wie z. B. der fehlgegangenen Nacherfüllung eines Kaufvertrags[3] oder des Widerrufs bei Verbraucherverträgen[4], bei Verbraucherdarlehensverträgen[5], bei Ratenlieferungsverträgen[6] und ähnlichen Vert...mehr

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Kündigung / 7.5 Eignung, Leistungsmängel

Fehlende Eignung (der Arbeitnehmer will, kann aber nicht), wie z. B. mangelnde Berufskenntnisse[1], zu geringe Arbeitsleistung[2], unzureichende Einarbeitung[3] oder unzureichende Deutschkenntnisse[4], vermag eine Kündigung unter bestimmten engen Voraussetzungen sozial zu rechtfertigen. Insbesondere der Kündigungsgrund der Minderleistung – sei es in qualitativer Hinsicht (der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.2 Begriff der "Übertragung" der Beteiligung

Rz. 27 Die Beteiligung am gezeichneten Kapital, die Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechte müssen "übertragen" werden. Sie müssen also (dinglich) von dem bisherigen Inhaber auf eine andere Person übergehen. Erfasst wird nur der derivative Erwerb. Allerdings weitet S. 3 die Regelung auf den Erwerb durch Kapitalerhöhungen, also auf den nicht derivativen Erwerb, aus.[...mehr

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Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 3.2 Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB)

Ein Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung steht dem Arbeitnehmer nach der Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung zu, wenn er vom Arbeitgeber oder von einem Vertreter des Arbeitgebers arglistig über den Inhalt der Ausgleichsquittung getäuscht wurde, insbesondere wenn ihm arglistig vorgespiegelt wurde, er würde nur eine Empfangsquittung unterzeichnen, obwohl in der Aus...mehr

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Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 3.1 Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 BGB)

Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falls nicht abgegeben haben würde. Bei der Ausgleichsquittung ist eine Irrtumsanfechtung möglich, wenn der Arbeit...mehr

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Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 3.3 Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung

Wenn ein Arbeitnehmer zur Unterschrift unter die Ausgleichsquittung durch eine widerrechtliche Drohung bestimmt wurde, kann er die Ausgleichsquittung ebenfalls anfechten. Die Anfechtung kann innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt erfolgen, in dem die durch die Drohung verursachte Zwangslage aufhört. Als widerrechtliche Drohung, die einen Arbeitnehmer zur Unterzeichnung einer...mehr

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Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 3 Anfechtung und Widerruf

Wie jede Willenserklärung können auch die in der Ausgleichsquittung enthaltenen Erklärungen angefochten werden. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Ausgleichsquittungen nach den §§ 312, 355 BGB besteht nicht. Beim Arbeitsverhältnis handelt es sich nicht um eine besondere "Vertriebsform", auf die allein sich diese Vorschrift beziehen.[1] Soweit Tarifverträge den Widerruf vors...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.3 Statthaftigkeit

Rz. 3 Im Rahmen der Zulässigkeit i. w. S. wird unterschieden zwischen der Statthaftigkeit und der Zulässigkeit i. e. S. Die Statthaftigkeit bedeutet, dass das Rechtsmittel "an sich" eröffnet ist, d. h. für eine Entscheidung dieser Art überhaupt gegeben ist und die angefochtene Entscheidung – von besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen i. e. S. abgesehen – noch durch eine höh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3.2 Bezeichnung des angefochtenen Urteils

Rz. 6 Die Revision ist wirksam eingelegt, wenn in dem Schriftsatz das angefochtene Urteil bezeichnet ist.[1] Mehr ist für eine zulässige Revisionseinlegung nicht erforderlich.[2] Bereits mit der Revision, nicht erst in der Revisionsbegründung, muss das FG-Urteil so genau bezeichnet werden, dass ein Irrtum ausgeschlossen ist. Dazu bedarf es grundsätzlich der Angabe der Vorins...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 120 FGO enthält die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Revision. Geregelt sind die förmlichen Voraussetzungen für die Einlegung und die Begründung der Revision sowie die inhaltlichen Anforderungen an die Revisionsbegründung. Seit 2001 ist die Revision beim BFH (und nicht wie früher beim FG) einzulegen. Ebenso ist die Revisionsbegründung beim BFH (früher wah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Klageänderung

Rz. 3 Klageänderung i. d. S. liegt vor, wenn der in der Revision gestellte Antrag einen anderen Streitgegenstand als den des Klageverfahrens betrifft.[1] Eine Änderung des Streitgegenstands liegt vor, wenn dem Revisionsantrag ein gegenüber dem FG-Verfahren anderer oder geänderter Sachverhalt zugrunde gelegt wird oder wenn der angefochtene oder begehrte Verwaltungsakt ausgewe...mehr