Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geschäftsführer / 1 Rechtliche Grundlagen und Stellung

Der organschaftlich bestellte Geschäftsführer einer GmbH wird für diese in aller Regel auf der Grundlage eines freien Dienstvertrags, nicht eines Arbeitsvertrags tätig.[1] Sein Dienstvertrag ist auf eine Geschäftsbesorgung durch Ausübung des Geschäftsführeramts gerichtet.[2] Dies gilt unabhängig davon, ob der (Fremd-)Geschäftsführer einen starken Anteilseigner oder einen wei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbeteiligung / 2.1 Virtual Shares und Phantom Shares

Ein in der Praxis sehr weit verbreitetes Mitarbeiterbeteiligungsprogramm beinhaltet rein schuldrechtliche Zahlungsansprüche gegen die Gesellschaft bei Eintritt einer bestimmten Bedingung, dem Exit. Hierbei handelt es sich um die Gewährung sogenannter "Virtual Shares", auch Phantom Shares oder virtuelle Aktie genannt. Das sind virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen, bei welchen B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 2.2 Aufwendungsersatzanspruch aus dem Gesetz

Fehlt eine solche Regelung, ist auf die gesetzliche Regelung der §§ 670, 675 BGB zurückzugreifen.[1] Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer analog §§ 670, 675 BGB diejenigen Reisekosten als Auslagenersatz zu ersetzen, die der Arbeitnehmer bei Ausführung der ihm übertragenen Arbeit gemacht hat und die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte.[2] Im öff...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zuschüsse / 1.3 Anspruch aufgrund betrieblicher Übung

Werden über mehrere Jahre hinweg vorbehaltlos Zuschüsse an Arbeitnehmer gewährt, kann daraus ein Anspruch auf zukünftige Zahlungen entstehen. In einem solchen Fall spricht man von einem Anspruch aus betrieblicher Übung. Ein solcher Anspruch kann dann begründet werden, wenn ein Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum hinweg vorbehaltlos wiederholt bestimmte Handlungen vornimm...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zuschüsse / 2.2 Freiwillig geleistete Zuschüsse und Zulagen

Anders als bei Zuschüssen, die für erbrachte Arbeitsleistung erbracht wurden, sind vertragliche Vereinbarungen zur Rückzahlung freiwillig gezahlter nichtleistungsbezogener Zuschüsse wie z. B. Kindergartenzuschüsse, Essensgeldzuschüsse oder Zuschüsse zu Fortbildungskosten grundsätzlich möglich. Denkbare Auslöser für eine Rückzahlungspflicht können zum Beispiel eine Eigenkündig...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.1 Arbeitsrechtliche Aspekte bei der Gestaltung des Arbeitswegs

Der Arbeitsweg ist für jeden Arbeitnehmer sehr individuell ausgestaltet. Es kommt nicht nur darauf an, wo die Arbeitsstätte, sondern auch wo sein Wohnort liegt. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer keine direktionsrechtlichen Weisungen erteilen, mit welchem Verkehrsmittel er zur Arbeit kommt. Eine Ausnahme besteht bei Arbeitnehmern, die keinen festen gewöhnlichen Arbeitsort...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Personenversicherungen / II. Unfallbegriff

Rz. 12 Was unter dem Begriff Unfall zu verstehen ist, ist nunmehr in § 178 Abs. 2 VVG in Anlehnung an die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (vgl. 1.3 AUB 2020) im Gesetz definiert. Ein Unfall liegt demnach vor, "wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet". Rz. 13 Der U...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 7 Rechtliche Aspekte von Darlehen

Die Vorschriften zum Gelddarlehen finden sich in den §§ 488 ff. BGB. Durch den Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Andererseits wird der Darlehensnehmer verpflichtet, dem Darlehensgeber das Erhaltene in gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten. Die Verzinsung des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 2.1 Arbeitgeberdarlehen und Darlehen an Geschäftsfreund

Gewähren Unternehmer einem Arbeitnehmer (= Arbeitgeberdarlehen) oder einem Geschäftsfreund ein Darlehen, entsteht eine Forderung an diese Person und ein Anspruch auf Rückzahlung. Ob Forderungen dem Anlage- oder Umlaufvermögen zugeordnet sind, hängt von der Laufzeit des gewährten Darlehens ab. Darlehen bei einer Vertragslaufzeit von mindestens 4 Jahren sind i. d. R. dem Anlage...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 1 Formulararbeitsverträge als Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Begriff der AGB Die Kontrolle wird nach § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB für Allgemeine Geschäftsbedingungen durchgeführt. Das sind nach der gesetzlichen Definition alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die der Verwender (regelmäßig der Arbeitgeber) der anderen Vertragspartei (also dem Arbeitnehmer) stellt. Dazu zählen im Arbeitsrecht typischerw...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 1.1 Begriff der AGB

Die Kontrolle wird nach § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB für Allgemeine Geschäftsbedingungen durchgeführt. Das sind nach der gesetzlichen Definition alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die der Verwender (regelmäßig der Arbeitgeber) der anderen Vertragspartei (also dem Arbeitnehmer) stellt. Dazu zählen im Arbeitsrecht typischerweise Formulararbeit...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 3 Allgemeine Regeln für die Wirksamkeit von AGB

3.1 Vorrang der Individualvereinbarung Eine Individualvereinbarung zwischen den Parteien hat stets Vorrang vor entgegenstehenden AGB.[1] Davon kann auch durch eine Schriftformklausel nicht abgewichen werden, denn andernfalls würde auf diese Weise gegen den unabdingbaren Grundsatz des Vorrangs der Individualabrede verstoßen.[2] Durch eine doppelte Schriftformklausel, d. h. nac...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / Zusammenfassung

Überblick Auch Arbeitsverträge unterliegen der AGB-Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Es gilt allerdings die Einschränkung des § 310 Abs. 4 BGB zu beachten, wonach einerseits Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen nicht von der Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle erfasst werden und andererseits die "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksich...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 3.4 Transparenzgebot

Eine wichtige Anforderung an die Gestaltung und den Inhalt von Formulararbeitsverträgen im Grenzbereich von inhaltlicher und formeller Kontrolle der AGB enthält § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB – das sog. Transparenzgebot. Es verlangt, dass AGB – Regelungen klar und verständlich sein müssen. Der Arbeitgeber muss den Formulararbeitsvertrag so gestalten, dass der rechtsunkundige Durchs...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 1.2 Der Arbeitsvertrag als Verbrauchervertrag

Wie vorstehend bereits ausgeführt, ist der Arbeitnehmer ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB und der Arbeitsvertrag daher ein Verbrauchervertrag i. S. d. § 310 Abs. 3 BGB.[1] Das hat für die inhaltliche Kontrolle von vom Arbeitgeber vorformulierten Verträgen folgende Konsequenzen: Nach § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB wird vermutet, dass die AGB vom Arbeitgeber gestellt wurden. Es ist dan...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 4.3 Möglichkeiten der "Reparatur" unwirksamer Vertragsklauseln

Stellt sich hingegen heraus, dass eine Klausel in einem Arbeitsvertrag unwirksam ist, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, den Arbeitsvertrag nachträglich so zu gestalten, dass er einen wirksamen Regelungsinhalt erhält. Die praktische Notwendigkeit besteht vor allem deshalb, weil aufgrund des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion in § 306 Abs. 2 BGB (s. ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
AGB: Grundlagen zu Formular... / 6 Checkliste: Fehlerquellen bei der Gestaltung von Formulararbeitsverträgen

In der Personalpraxis sollten bei der Gestaltung vorformulierter Arbeitsverträge/vorformulierter Vertragsbedingungen die folgenden Punkte stets beachtet werden: Die Bedingungen müssen zunächst überhaupt in den Arbeitsvertrag wirksam einbezogen werden. Fehlerquelle: Die bloße Existenz einer Betriebsordnung etc. genügt nicht, die Geltung der Bedingungen muss auch vertraglich ver...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 3.1 Vorrang der Individualvereinbarung

Eine Individualvereinbarung zwischen den Parteien hat stets Vorrang vor entgegenstehenden AGB.[1] Davon kann auch durch eine Schriftformklausel nicht abgewichen werden, denn andernfalls würde auf diese Weise gegen den unabdingbaren Grundsatz des Vorrangs der Individualabrede verstoßen.[2] Durch eine doppelte Schriftformklausel, d. h. nach der auch die Abänderung der Schriftf...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 3.3 Auslegungsregeln bei Unklarheiten

Nach § 305c Abs. 2 BGB gehen Zweifel bei der Auslegung von AGB zulasten des Verwenders. Ergibt die Auslegung von Formulararbeitsbedingungen mehrere denkbare rechtlich zulässige Inhalte, so werden die Arbeitsgerichte nach dieser Vorschrift die für den Arbeitnehmer günstigere Auslegungsvariante wählen. Anwendungsbereiche finden sich etwa bei der Vereinbarung von Rückzahlungsvor...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
AGB: Grundlagen zu Formular... / 2 Kontrolle von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen

2.1 Unmittelbare Kontrolle Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen selbst sind nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB von der Inhaltskontrolle ausgenommen. Davon zu unterscheiden ist die Frage nach einer Inhaltskontrolle bei einer arbeitsvertraglichen Inbezugnahme des Tarifvertrags – sei es als Ganzes oder nur in einzelnen Bestandteilen. 2.2 Kontrolle bei arbeitsvertraglicher Inbezugna...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 4 Rechtsfolgen der Unwirksamkeit

4.1 Verbot der geltungserhaltenden Reduktion § 306 Abs. 1 und Abs. 2 BGB regeln die Folgen der Unwirksamkeit oder Nichteinbeziehung von Vertragsklauseln: danach ist weder der gesamte Vertrag unwirksam, noch findet eine ergänzende Vertragsauslegung statt, um die entstandene Lücke zu füllen, sondern es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im Falle der Unwirksamkeit der Bestimmu...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 5 Allgemeine Regeln der Inhaltskontrolle

5.1 Besonderheiten des Arbeitsrechts Bei der Inhaltskontrolle müssen die Arbeitsgerichte nach § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB "die arbeitsrechtlichen Besonderheiten" angemessen berücksichtigen. Die Gesetzesbegründung führt aus, dass die Besonderheiten des Arbeitslebens auf diese Weise angemessen berücksichtigt werden könnten. 5.2 Überblick über die Inhaltskontrolle Die eigentliche Inha...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 3.2 Überraschende Klauseln

Nach § 305c Abs. 1 BGB werden überraschende Klauseln von vornherein nicht Vertragsbestandteil. Es handelt sich nicht um die Kontrolle der inhaltlichen Zulässigkeit einer Klausel, sondern um die sogenannte Einbeziehungskontrolle. Daher gilt die Regelung für alle Klauseln, auch solche, die die Hauptleistungspflichten betreffen. So kann beispielsweise eine in einem Vertrag vers...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 4.2 Vertrauensschutz für Altverträge

Für Altverträge, die vor dem 1.1.2002 geschlossen wurden, hat das BAG im Jahr 2005 entschieden, dass eine ergänzende Vertragsauslegung zur Ausfüllung der sich aus einer unwirksamen AGB ergebenden Vertragslücke in Betracht kommt.[1] Anschließend schränkte das BAG eine ergänzende Vertragsauslegung für Altverträge jedoch wieder ein. Eine ergänzende Vertragsauslegung soll dann n...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formulararbeitsverträgen

Zusammenfassung Überblick Auch Arbeitsverträge unterliegen der AGB-Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Es gilt allerdings die Einschränkung des § 310 Abs. 4 BGB zu beachten, wonach einerseits Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen nicht von der Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle erfasst werden und andererseits die "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemesse...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 2.1 Unmittelbare Kontrolle

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen selbst sind nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB von der Inhaltskontrolle ausgenommen. Davon zu unterscheiden ist die Frage nach einer Inhaltskontrolle bei einer arbeitsvertraglichen Inbezugnahme des Tarifvertrags – sei es als Ganzes oder nur in einzelnen Bestandteilen.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
AGB: Grundlagen zu Formular... / 5.1 Besonderheiten des Arbeitsrechts

Bei der Inhaltskontrolle müssen die Arbeitsgerichte nach § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB "die arbeitsrechtlichen Besonderheiten" angemessen berücksichtigen. Die Gesetzesbegründung führt aus, dass die Besonderheiten des Arbeitslebens auf diese Weise angemessen berücksichtigt werden könnten.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
AGB: Grundlagen zu Formular... / 2.2 Kontrolle bei arbeitsvertraglicher Inbezugnahme oder Verweisung

2.2.1 Inbezugnahme des ganzen Tarifvertrags (Globalverweisung) Nach § 310 Abs. 4 Satz 3 i. V. m. § 307 Abs. 3 BGB unterliegen arbeitsvertraglich in Bezug genommene tarifliche Regelungen keiner Inhaltskontrolle, wenn sich die Bezugnahme auf die Gesamtheit der Regelungen eines einschlägigen Tarifvertrags erstreckt.[1] Tarifverträge sind von der Inhaltskontrolle nach § 310 Abs. ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
AGB: Grundlagen zu Formular... / 4.1 Verbot der geltungserhaltenden Reduktion

§ 306 Abs. 1 und Abs. 2 BGB regeln die Folgen der Unwirksamkeit oder Nichteinbeziehung von Vertragsklauseln: danach ist weder der gesamte Vertrag unwirksam, noch findet eine ergänzende Vertragsauslegung statt, um die entstandene Lücke zu füllen, sondern es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im Falle der Unwirksamkeit der Bestimmung entfällt nur der unwirksame Teil der Vert...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
AGB: Grundlagen zu Formular... / 2.2.1 Inbezugnahme des ganzen Tarifvertrags (Globalverweisung)

Nach § 310 Abs. 4 Satz 3 i. V. m. § 307 Abs. 3 BGB unterliegen arbeitsvertraglich in Bezug genommene tarifliche Regelungen keiner Inhaltskontrolle, wenn sich die Bezugnahme auf die Gesamtheit der Regelungen eines einschlägigen Tarifvertrags erstreckt.[1] Tarifverträge sind von der Inhaltskontrolle nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB ausgenommen, weil für sie aufgrund der vorauszuse...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
AGB: Grundlagen zu Formular... / 2.2.2 Einzel- oder Teilverweisungen auf Tarifnormen

Anders ist die Rechtslage bei Einzel- oder Teilverweisungen auf Tarifnormen. Im Gegensatz zur Globalverweisung wird bei der Einzelverweisung nicht ein von gleichstarken Parteien ausgehandeltes Vertragswerk in Bezug genommen, sondern nur einzelne Passagen. In solchen Fällen besteht die Gefahr der einseitigen Benachteiligung des Arbeitnehmers, denn in aller Regel wird der Arbei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
AGB: Grundlagen zu Formular... / 5.2 Überblick über die Inhaltskontrolle

Die eigentliche Inhaltskontrolle von Vertragsklauseln dient dazu, das durch die Übermacht des Verwenders (Arbeitgebers) gestörte Verhandlungsgleichgewicht auszugleichen, wie es regelmäßig auftritt, wenn der Arbeitgeber Formulararbeitsverträge verwendet, denn diese bieten ihm die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer belastende Vertragsregelungen zu diktieren. Daher sind diese Kl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 3.7.1 Bezugnahmeklausel

Der Tarifvertrag gilt unmittelbar für die Tarifunterworfenen. Das sind auf der Seite der Arbeitnehmer die Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft. Auf der Seite der Arbeitgeber sind das die Mitglieder des tarifschließenden Verbandes oder der Arbeitgeber selbst bei Abschluss eines Unternehmenstarifvertrages. In der Regel haben die Arbeitgeber ein Interesse daran, für al...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Haftung des Arbeitnehmers / 2.6 Haftung im Außenverhältnis

Schädigt ein Beschäftigter durch sein betriebliches Verhalten außenstehende Dritte, z. B. Kunden, so ist er diesen zum Schadensersatz verpflichtet. Die Haftungseinschränkungen des § 3 Abs. 7 TV-L greifen nicht im Außenverhältnis. Soweit der Arbeitnehmer allerdings im Innenverhältnis zum Arbeitgeber aufgrund der eingeschränkten Haftung nicht haften würde, hat er gegenüber sei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.3 Berufsausbildungsverhältnisse

Wesentliche Inhalte Berufsausbildungsverträge sind keine Arbeitsverhältnisse, sodass das allgemeine Arbeitsrecht nur eingeschränkt oder gar nicht gilt. Letztendlich ist das Berufsausbildungsverhältnis prinzipiell befristeter Natur, sodass das Ende bei einem schlechten Auszubildenden zumindest absehbar ist, weil eine Übernahme in ein reguläres Arbeitsverhältnis nicht zwingend ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Vertragsbedingungen

Rz. 3 Mit dem Begriff "Vertragsbedingungen" meint der Gesetzgeber alle Regeln, die auf individualrechtlicher Ebene für das Arbeitsverhältnis geschaffen werden. Damit ist ein umfassendes Verständnis der Vertragsbedingung gemeint, was zu einer möglichst weit reichenden Anwendung der AGB-Kontrolle auf individualrechtliche Vereinbarungen führt. Unter "Vertragsbedingungen" sind fo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Seit dem 1.1.2002 finden die Vorschriften über die Kontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen, die zu diesem Zeitpunkt aus dem früheren AGB-Gesetz in das BGB übertragen wurden, in weiten Teilen auch auf das Arbeitsverhältnis Anwendung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat schon vor dem 1.1.2002 die Grundsätze des damaligen AGB-Gesetzes in weiten Teilen entsprechend im Arb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3 Vom Verwender gestellt

Rz. 15 Die Vertragsbedingungen müssen vom Verwender gestellt sein, um als AGB qualifiziert zu werden. Da die Rechtsprechung den Arbeitnehmer als Verbraucher qualifiziert, gilt die gesetzliche Vermutung des § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB. Die Vertragsbedingungen im Arbeitsverhältnis gelten folglich als vom Arbeitgeber gestellt. Will der Arbeitgeber sich darauf berufen, dass die Vertra...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 24 Für die Anwendung der AGB-Kontrolle gelten die allgemeinen Regeln über die Darlegungs- und Beweislast. Das führt dazu, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich darlegen und beweisen muss, dass die Vertragsbedingungen AGB sind.[1] Er muss beweisen, dass sie vorformuliert wurden und er keinen Einfluss darauf hatte.[2] Die äußere Form wird häufig dabei den ersten Anschein lie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.1 Ausgestaltung der Vertragsbedingungen

Rz. 12 § 305 BGB stellt keine hohen Anforderungen an die formale Ausgestaltung von Vertragsbedingungen, die den Regeln über AGB unterfallen sollen. Es ist gleichgültig, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil von Verträgen bilden oder in den schriftlichen Vertrag aufgenommen werden.[1] Ebenso sind Umfang und äußere Form irrelevant – insbesondere auch, ob d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Besondere Vorschriften zur Einbeziehung, § 305 Abs. 2 und 3 BGB

Rz. 21 Im Arbeitsverhältnis sind § 305 Abs. 2 und 3 BGB nicht anwendbar. Das ergibt sich aus der insoweit klaren Regelung des § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB. Damit scheidet auch eine analoge Anwendung des § 305 Abs. 2 BGB aus.[1] Der Gesetzgeber ging davon aus, dass der Arbeitnehmer durch das Nachweisgesetz (NachwG) einen entsprechenden Schutz bereits genießt. Durch diese Annahme d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Vorformulierte Vertragsbedingung

Rz. 11 Als AGB i.S.d. § 305 BGB gelten nur solche Vertragsbedingungen, die im Voraus formuliert worden sind. 2.2.1 Ausgestaltung der Vertragsbedingungen Rz. 12 § 305 BGB stellt keine hohen Anforderungen an die formale Ausgestaltung von Vertragsbedingungen, die den Regeln über AGB unterfallen sollen. Es ist gleichgültig, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandtei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.2 Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Fällen?

Rz. 13 Nach der allgemeinen Definition in § 305 Abs. 1 BGB können Vertragsbedingungen nur dann Allgemeine Geschäftsbedingungen sein, wenn sie für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind. Nicht erforderlich ist, dass sie für eine "unbestimmte" Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind.[1] Anders als für das Entstehen einer betrieblichen Übung ist damit nicht erforderli...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.4 Keine Anwendung auf echte Individualabreden, § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB

Rz. 18 Die Arbeitsbedingungen werden der Kontrolle der §§ 305 ff. BGB nicht unterworfen, wenn sie im Einzelnen ausgehandelt sind.[1] Die Rechtsprechung legt diese Ausnahmebestimmung extrem eng aus. Verlangt wird, dass der Arbeitgeber die Klausel "inhaltlich ernsthaft zur Disposition des Arbeitnehmers stellt und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.2.1 Nutzung zu Dienstzwecken

Bei der Nutzung des betrieblichen E-Mail-Postfachs, des Telefons oder des Internets ausschließlich zu betrieblichen Zwecken richtet sich die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von anfallenden personenbezogenen Daten nach der DSGVO und dem BDSG. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert, wie eingangs beschrieben, stets eine Rechtsgrundlage, also einer Einwilligung ode...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gutachtenerstellung durch S... / 10.1 Haftung

Der Steuerberater haftet als gerichtlich bestellter Sachverständiger gem. § 839a BGB für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ein unrichtig erstattetes Gutachten verursacht hat. Er ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht. Die Ersatzpflicht tritt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2025, Leerstand eine... / 2 Aus den Gründen:

“… II. Die Bekl. ist wegen einer Gefahrerhöhung in dem von ihr vorgenommenen Umfang von 60 % leistungsfrei geworden seien, Teil B Ziffer 5 Abs. 2a), b), Abs. 3 der A. PrivatSchutz-Bedingungen … Für die Entscheidung des Rechtsstreits ist ohne entscheidende Bedeutung, ob das Gebäude zum Zeitpunkt des Abschlusses des ursprünglichen Versicherungsvertrags durch die Eigentümergemei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren

In manchen Verwalterverträgen ist die Verpflichtung zum Lastschriftverfahren mit Zusatzkosten bei Nichtteilnahme vorgesehen. Ist das wirksam? Nein. Diese Regelung ist unwirksam. Was gilt, wenn in einem Verwaltervertrag geregelt ist, dass ein Wohnungseigentümer, der sich nicht bereit erklärt, dass das Hausgeld von seinem Konto eingezogen wird (= ein Selbstzahler) eine Sonde...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Vorzeitige Beendigung durch Mieter

Rz. 28 Nach bisheriger Rechtsauffassung war auch der Wohnraummieter an eine vereinbarte Mietzeit im Rahmen des § 564 Abs. 1 a. F. gebunden; das galt auch dann, wenn er bei einem Mietvertrag mit Verlängerungsklausel nicht rechtzeitig gekündigt hatte (§ 565a Abs. 1 a. F.). § 565 a. F. sagt zwar allgemein, dass bei einem Mietverhältnis über Räume die Kündigung unter Beachtung b...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung und Er... /   Sondervergütung/-honorar

Unterfallen Sondervergütungen der Verwaltung § 21 Abs. 1 Satz 1 WEG? Ja. Angenommen, die Wohnungseigentümer entscheiden sich nach ihrem Ermessen dafür, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung vornehmen soll: Kann die Verwaltung in diesem Fall Mehrkosten geltend machen und kann sie diese beschließen lassen? Ob die Verwaltung für die Durchführun...mehr