Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungen / 2.4.2 Anteile i. S. d. § 17 EStG

§ 17 EStG regelt die Besonderheit der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören.[1] Hierunter fallen Aktien, GmbH-Anteile, Anteile an einer Genossenschaft einschließlich einer Europäischen Genossenschaft, Genussscheine oder ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften auf solche Beteiligungen sowie Anteile an einer optierende...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 2.1 Unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Die Bestellung eines unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauchs an Wertpapieren, z. B. Aktien, wird vom BFH nicht anerkannt [1], die Finanzverwaltung wendet diese Rechtsprechung ab 1.1.1984 uneingeschränkt an. Es sind also die Erträgnisse weiterhin dem Wertpapierinhaber[2], nicht dem Nießbraucher, zuzurechnen, und zwar auch, wenn sie dem Nießbraucher zufließen. Auch die Bestellung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Handelsrechtliche Pflichten

Rz. 9 Die wichtigsten Bestimmungen über Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten normiert das Handelsrecht für den Kaufmann.[1] Gemäß § 238 HGB ist der Kaufmann zur Buchführung verpflichtet. Kaufmann ist nach § 1 Abs. 1 HGB jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt (Ist-Kaufmann). Ein Handelsgewerbe i. S. d. HGB ist jede erkennbar planmäßige und auf Dauer angelegte, selbstständ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 5.3 Freigestellte Anbieter

Ausgenommen von den Meldepflichten sind freigestellte Anbieter. Dabei handelt es sich neben staatlichen Rechtsträgern nach § 4 Abs. 5 PStTG um Rechtsträger, deren Aktien an einer anerkannten Wertpapierbörse gehandelt werden, um Anbieter, die im Meldezeitraum mehr als 2.000 relevante Tätigkeiten auf derselben Plattform in Bezug auf eine Immobilieneinheit i. S. des § 6 Abs. 7 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.4.3 Gesetzliche Vertretung bei Gesellschaften des Privatrechts

Rz. 150 Im Privatrecht gibt es eine Vielzahl von Gesellschaftsformen. Die wichtigsten Vertretungsregeln zeigt nachstehende Tabelle:mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / b) Austragung einer Gesellschaft aus der Gesellschafterliste (Veränderung an der Eintragung der Gesellschaft)

Rz. 47 § 40 Abs. 1 S. 3 GmbHG bestimmt, dass eine GbR nur dann in die Gesellschafterliste aufgenommen und Veränderungen an der entsprechenden Eintragung (im Interesse einer Schaffung von Transparenz für die Beteiligten und die Öffentlichkeit)[72] nur dann vorgenommen werden können (z.B. eine Austragung aus der Gesellschafterliste), wenn die Gesellschaft im Gesellschaftsregis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. ABC der Bewertung der Sachbezüge

Rn. 700 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Abtretung Erfolgt anlässlich eines Leistungsverhältnisses iSd §§ 19–23 EStG die Abtretung einer Forderung gegen einen Dritten an den StPfl, ist hinsichtlich des Zuflusses und der Bewertung danach zu differenzieren, ob die Abtretung zahlungshalber oder an Zahlungs statt erfolgt, BFH v 22.04.1966, VI 137/65, BStBl III 1966, 394; Kister in H/H/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Forderung

Rn. 36 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Ein Vermögensvorteil, mithin "Gut" iSd § 8 Abs 1 EStG, ist auch ein Anspruch auf Güter in Geldeswert, BFH v 11.11.2010, VI R 27/09, BStBl II 2011, 386, soweit nicht § 8 Abs 1 S 2, S 3 EStG Anwendung findet, s Rn 296ff. Rn. 37 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Forderung und das WG, auf das sich die Forderung bezieht, sind nicht identisch, jedoch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit

Rn. 106 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Eine von der Haupttätigkeit abgrenzbare Sondertätigkeit, s Rn 110, sowie ein Rechtsanspruch des ArbN (vgl BFH v 30.07.1971, BStBl II 1971, 802) ist nicht Voraussetzung für die Anwendung des § 34 Abs 2 Nr 4 EStG, vgl BFH v 07.05.2015, BStBl II 2015, 890; R 34.4 Abs 2 EStR 2012. Entscheidend ist allein, ob für eine Zusammenballung von Einkünft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 218 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Missverständlich ist es, vom Zusammenhang der Einnahmen mit Einkünften bzw einer Einkunftsart zu sprechen, denn es gibt keine Einnahme iSd § 8 EStG, die nicht bereits Bestandteil von Einkünften iSd § 2 Abs 1 S 1 Nr 4–7 EStG wäre (vgl Kruse, FR 1981, 473). Besteht ein solcher Zusammenhang nicht, ist der Zufluss von Gütern für die ESt ohne Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tipke, Übertragung von Einkunftsquellen, StuW 1977, 293; Tipke, Bezüge und Abzüge im ESt-Recht, StuW 1980, 1; Biergans/Stockinger, Zum Einkommensbegriff und zur persönlichen Zurechnung von Einkünften im ESt-Recht, FR 1982, 1 und 25; Wolff-Diepenbrock, Einnahmen und Aufteilung bei Einnahmen, DB 1986, 242; Ruppe, ESt-rechtliche Positionen bei Rechtsnachfolge, DStJG Bd 10 (1987), 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Sachbezug

Rn. 31 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Geldwerte Güter iSd § 8 Abs 1 EStG und damit auch Sachbezüge iSd § 8 Abs 2 EStG sind alle Güter, denen ein Geldeswert beigemessen wird, vgl BFH v 01.09.1998, VIII R 3/97, BStBl II 1999, 213: jeder geldwerte Vorteil. Dafür ist entscheidend, dass ein objektiver Betrachter aus der Sicht des Empfängers bei diesem einen vermögenswerten Vorteil iS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Wegfall einer Verbindlichkeit

Rn. 60 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Beim Wegfall einer Verbindlichkeit liegt kein Zufluss eines Gutes in Geld oder Geldeswert iSd § 8 Abs 1 EStG vor, wie auch die Entstehung der Schuld keine Aufwendung (Abfluss eines Gutes) beinhaltete. Der durch den Verzicht auf die Forderung beim Schuldner entstehende geldwerte Vorteil liegt darin, dass sich seine Vermögenslage verbessert ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Berücksichtigung von Minderungsumständen (§ 43a Abs 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Anrechenbare ausländische Steuer ist bereits von der inländischen auszahlenden Stelle, also auf der Ebene der Kreditinstitute (Spieker, DB 2012, 2836, 2839), beim KapSt-Abzug zu berücksichtigen, um die Zahl der Veranlagungsfälle klein zu halten. Die materiellen Vorgaben dazu finden sich in § 32d Abs 5 EStG. Da nach § 32d Abs 5 S 1 und 3 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verbilligte Überlassung von WG oder Dienstleistungen

Rn. 65 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Wird ein WG im Rahmen eines Leistungsaustauschs unter seinem am Abgabeort üblichen Endpreis – gemindert um die üblichen Preisnachlässe – übertragen, so liegt darin eine objektive Bereicherung des Empfängers, vgl BFH v 07.12.1984, VI R 164/79, BStBl II 1985, 164; BFH v 22.07.1988, III R 175/85, BStBl II 1988, 995. Ob eine Einnahme in der Gest...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Ausführung einer Tätigkeit

Rz. 89 Nach Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL ist jemand Steuerpflichtiger, wenn er – neben weiteren Voraussetzungen – eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Hierunter fallen: Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden, einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gleichgestellten Berufe, sowie insbesondere die N...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.2 Vorgesellschaft und Kapitalgesellschaft

Rz. 297 Die Vorgesellschaft oder Gründungsgesellschaft (ab notariellem Gesellschaftsvertrag/Satzung bis zur Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister) ist grundsätzlich mit der eingetragenen Kapitalgesellschaft identisch. Damit sind alle entstehenden Umsatzsteuerbeträge und alle Vorsteuerbeträge im Rahmen der Veranlagung der Kapitalgesellschaft anzusetzen. Voraussetzung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2 Juristische Person als Organgesellschaft

Rz. 214 Als Organgesellschaft kann nach der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 UStG nur eine juristische Person des Zivil- und Handelsrechts infrage kommen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können wegen der notwendigen Eingliederungsvoraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nicht in ein anderes Unternehmen eingegliedert werden. Körperschaften des öff...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere im Betriebsverm... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kauf von Aktien

Unternehmer Huber hat 80 Aktien einer börsennotierten Aktiengesellschaft zum Preis von 100 EUR pro Stück erworben. Die Aktien sind als langfristige Kapitalanlage dazu bestimmt, dem Geschäftsbetrieb auf Dauer zu dienen.mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere im Betriebsverm... / 6 Finanzanlagen des Anlagevermögens: Teilwertabschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung

Bei Finanzanlagen des Anlagevermögens, welche dem Betrieb dauerhaft zu dienen bestimmt sind, besteht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung eine Abweichung zwischen der handels- und steuerrechtlichen Behandlung. Handelsrechtlich besteht die Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung, wohingegen das Steuerrecht ein Wahlrecht zur Abschreibung auf den niedrigeren Wert zuläs...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere im Betriebsverm... / 6.2 Anteile an Investmentfonds, die als Finanzanlage im Anlagevermögen gehalten werden

Die zur Bewertung von börsennotierten, börsengehandelten und aktienindexbasierten Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens aufgestellten Grundsätze sind entsprechend auf im Anlagevermögen gehaltene Investmentanteile an Publikums- und Spezial-Investmentfonds anzuwenden, wenn der Investmentfonds überwiegend in börsennotierten Aktien als Vermögensgegenstände investiert ist....mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere im Betriebsverm... / 7 Erträge aus Wertpapieren

Gehören Wertpapiere zum notwendigen oder aber gewillkürten Betriebsvermögen sind die aus Ihnen bezogenen Erträge grundsätzlich ebenfalls dem Betriebsvermögen zuzuordnen. Zu den Erträgen aus Wertpapieren gehören: Dividenden aus Aktien oder Anteilen an einer GmbH Ausschüttungen aus Aktien- oder Rentenfonds Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren Zinsen aus varbiabel verzinsten P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen / 4.1 Wertminderung

Teilwertabschreibungen auf das Umlaufvermögen sind bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zulässig. Für die Teilwertabschreibung von Umlaufvermögen stehen grundsätzlich die progressive (= Orientierung am Beschaffungsmarkt) sowie die retrograde Methode (= Orientierung am Absatzmarkt) der Wertermittlung zur Verfügung. Bei der Teilwertbestimmung muss an einen Erwerber geda...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Beteiligungen

Allgemeines: Beteiligungen sind Finanzanlagen und gehören zum Anlagevermögen,[1] wenn sie dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dem Beteiligungsunternehmen zu dienen und die betriebliche oder berufliche Betätigung dazu dient, den Absatz von Produkten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen entscheidend zu förd...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GmbH, Kapitalherabsetzung / 3 Die Gründe für eine Kapitalherabsetzung sind unterschiedlich

Es können auch mehrere Gründe gleichzeitig vorliegen. Wenn den Gesellschaftern etwas vom Kapital zurückgezahlt werden soll, kommt nur die effektive Kapitalherabsetzung in Betracht. Die effektive Kapitalherabsetzung: Gesellschafter erhalten Geld Bei der effektiven Kapitalherabsetzung wird den Gesellschaftern gebundenes Kapital zurückgezahlt. Bei dieser Art der Kapitalherabsetzu...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 8 Sonderbetriebsvermögen und §§ 13a, 13b ErbStG

Rz. 49 Der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 1, 2 ErbStG) gelten für inländisches Betriebsvermögen beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Gesellschaft im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG oder § 18 Abs. 4 EStG, eines Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaf...mehr

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Einheitliche und gesonderte... / 1 Einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften bei Personenmehrheiten

Gesondert und einheitlich werden die einkommensteuer- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte festgestellt, wenn an denselben Einkünften [1] aus einer (oder mehreren) gemeinsamen Einkunftsquelle(n) mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte diesen Personen steuerlich zuzurechnen sind. Dies ist z. B. bei der OHG[2], KG[3], GbR[4] oder der GmbH & Co. KG oder einer Mietein...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 2 Sicherungsinstrumente und Funktionsweise

Rz. 4 Geschäfte zur Absicherung von Risiken aus Warenpreisen, Währungs- und Aktienkursen sowie Zinssätzen lassen sich klassifizieren nach dem Zeitpunkt, an dem das Geschäft ausgeführt wird. Wird es unmittelbar nach Bekanntwerden des Risikos getätigt, z. B. durch Kauf von Rohstoffen/Devisen/Aktien und Lagerung bis zum benötigten Zeitpunkt, Abschluss von Festzinsverträgen etc....mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 2.3 Optionen

Rz. 12 Wünscht das Unternehmen eine Absicherung nur gegen negative Abweichungen des Kurses (Risiken im engeren Sinn), möchte von einer positiven Entwicklung des Kurses aber weiterhin profitieren, kommen Optionen in Betracht. Es lassen sich Kaufoptionen (call options) und Verkaufoptionen (put options) unterscheiden. Rz. 13 Der Inhaber (Käufer) einer Option erwirbt gegen die Za...mehr

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Nutzung betrieblicher Kommu... / 2.1.6.1 Angaben nach dem Telemediengesetz (TMG)

Die erforderlichen Inhalte nach TMG können § 5 TMG entnommen werden. Im Einzelnen sind anzugeben: Name und Anschrift des Anbieters, § 5 Nr. 1 TMG Der Anbieter ist verpflichtet, den Namen und die Anschrift, unter der er niedergelassen ist, anzugeben. Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) und juristische Personen (z. B. GmbH) müssen die Firmenbezeichnung, einschließlich de...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 5 Haftung des OHG-Gesellschafters

Nach § 128 HGB haften die Gesellschafter einer OHG als Gesamtschuldner, ohne dass ein schuldhaftes Verhalten vorliegen muss, für alle Verbindlichkeiten der OHG;[1] eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam. Daher haften die Gesellschafter mit ihrem gesamten betrieblichen und privaten Vermögen unbeschränkt für betriebliche Steuern der OHG.[2] Das gilt...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Allgemein

Rz. 62 Eine Internet-Domain hat als Zugangsadresse zu einer Homepage ggf. einen hohen Werbe- und Marktwert.[50] Insbesondere mit "com-Domains" werden bei Kauf- und Wiederverkauf bisweilen spektakuläre Preise erzielt. Beispielhaft wurde im Februar 2015 die Internetadresse porno.com für 8.888.888,00 US$ verkauft und erzielte damit den vierthöchsten[51] bekannt gewordenen Verka...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.1.1 Erwerb eigener Aktien

Tz. 105 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Für den Erwerb eigener Aktien sind die §§ 71ff AktG zu beachten. Der Erwerb eigener Aktien war bis zum Inkrafttreten des BilMoG nur zulässig, wenn die AG die nach § 272 Abs 4 HGB aF vorgeschriebene Rücklage für eigene Aktien (s Tz 129) bildete. Tz. 106 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Erwerb eigener Aktien zur Einziehung erfolgt idR, wenn die HV...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Hahne, Auslegungs- und Anwendungsfragen zur ges Neuregelung für Aktiengeschäfte um den Ausschüttungstermin, DStR 2007, 605; Hahne, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien, DStR 2007, 1196; Rau, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien; KapSt bei Leerverkäufen über den Dividendenstichtag, DStR 2007, 1192...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Altvater/Buchholz, St-Anrechnung aus belieferten Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag ("Cum/Cum"), RdF 2016, 132; Haisch, Führt die Bekämpfung von "Cum/Cum" zu Kollateralschäden beim dt Aktienhandel, RdF 2016, 85; Spengel, Dringender Handlungsbedarf bei Cum/Cum-Geschäften, DB 2016, 2988; Fiand, Die Steigerung von Cum/Ex: Cum/Cum?, NWB 2016, 344; Haisch/Hüniken, Erheblich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Baier, Bezugsrechte im ESt-Recht und im KSt-Recht, DStZ 1942, 25; Biedermann, Ertragstliche Behandlung von Bezugsrechten, DB 1954, 805; Priester, Das ges Bezugsrecht bei der GmbH, DB 1980, 1925; Meilicke, Die Neuregelung der Besteuerung der Bezugsrechte, DB 2009, 476; Wagner, Die verwirrende Rspr des BFH zur stlichen Beurteilung der Veräußerung von Bezugsrechten auch vor dem Hin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5.3.3.1 Die zivilrechtliche Seite

Tz. 231 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bei der Wertpapierleihe überträgt der Verleiher dem Entleiher börsennotierte Anleihepapiere oder Aktien. Der Entleiher verpflichtet sich, nach Ablauf der Leihfrist Wertpapiere der gleichen Ausstattung rückzuübertragen. Bei der sog Wertpapierleihe handelt es sich rechtlich nicht um eine Leihe iSv § 598 BGB, sondern um ein Sachdarlehen iSd §§ 6...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Veränderungen beim steuerlichen Einlagekonto und beim Sonderausweis durch den Erwerb, die Weiterveräußerung oder die Einziehung eigener Anteile

Ausgewählte Literaturhinweise: Breuninger, Zur Rechtsnatur eigener Anteile und ihre ertragstliche Bedeutung, DStZ 1991, 420; Fingerhut/Schröder, Die Einziehung eines GmbH-Anteils und Probleme in der Praxis, BB 1997, 1805; Klingberg, Der Aktienrückkauf nach dem KonTraG aus bilanzieller und stlicher Sicht, BB 1998, 1575; Schmid, Eigene Aktien nach der Neuregelung durch das KonTraG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.2.3 Rechtslage bei zur Einziehung erworbenen Anteilen vor Inkrafttreten des BilMoG

Tz. 141 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Aktien, die zur Einziehung erworben werden, dürfen hr-lich nicht aktiviert werden. Der Erwerb von zur Einziehung bestimmten eigenen Anteilen wird bei der Kap-Ges stlich gleichwohl als Anschaffungsgeschäft behandelt. Die hr-lich nicht aktivierungsfähigen eigenen Anteile dürfen wegen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes (s § 5 Abs 1 S 1 EStG) auch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.9 Aufteilung des Dividendenertrags in Sonderfällen? (Fallgruppe IV)

Tz. 358 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Im Bericht des Fin-Aussch (s BT-Drs 12/5016, 88 linke Sp) heißt es: "Der Ausschuss geht davon aus, dass in dem Sonderfall der Börseneinführung von Aktien die zivilrechtliche Zurechnung der Dividende im Verwaltungswege auch für stliche Zwecke anerkannt wird. Die in § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG vorgesehene Regelung wäre für diese Sonderfälle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.2 Bilanzielle Darstellung der Einziehung bei der Kapitalgesellschaft

Tz. 146 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ab Inkrafttreten des BilMoG liegt im Fall der Einziehung ein bil- und ergebnisneutraler Vorgang vor. Der offene Ausweis der eigenen Anteile in der Vorspalte des Postens "Gezeichnetes Kap" nach § 272 Abs 1a S 1 HGB (dazu s Tz 118) entfällt auch hier. Das Nenn-Kap ist anschließend mit dem reduzierten Betrag auszuweisen. Die Kap-Herabsetzung w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5.3.1 Echtes Wertpapier-Pensionsgeschäft

Tz. 180 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Beim sog echten Wertpapier-Pensionsgeschäft werden zB Wertpapiere (hier: Aktien) schuldrechtlich und dinglich auf den Pensionsnehmer übertragen. Dieser zahlt hierfür ein Entgelt und verpflichtet sich gleichzeitig, die übertragenen Aktien zu einem bestimmten oder vom Pensionsgeber noch zu bestimmenden Zeitpunkt zu einem im Vorhinein festgele...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3 Bewertung auf Ebene der Empfängerkörperschaft

Tz. 58 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bei der Empfänger-Kö erfolgt die Bewertung einer verdeckten Einlage nach § 6 Abs 1 Nr 5 EStG grds mit dem Tw. Grds sind die in Buchst a) bis c) dieser Vorschrift genannten Ausnahmetatbestände (Bewertung höchstens mit den ggf fortgeführten AK) auch für verdeckte Einlagen anwendbar. Es ist allerdings zu beachten, dass sich daraus uU das Proble...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.3 Begriff des Anteilseigners (§ 20 Abs 5 EStG)

Tz. 302 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Legaldefinition des AE befand sich bis 1993 in § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG (ebenso hierzu s R 97 Abs 3 KStR 1995). AE ist danach derjenige, dem nach § 39 AO die Anteile an dem KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zuzurechnen sind. Das ist idR der bürgerlich-rechtliche Eigentümer, bei Sonderverhältnissen der Treu- oder Sicherungsgeber usw....mehr

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Anhang / IV. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (DBA Italien)

Rz. 4 (Vom 18.10.1989, BGBl 1990 II S. 742; BStBl 1990 I S. 396. Das Abkommen trat am 27.12.1992, gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, in Kraft.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern (1) Dieses Abkommen g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3.2.3 Freianteile; Kapitalerhöhung aus Rücklagen; Überlassung eigener Anteile

Tz. 101 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Unter die besonderen Entgelte oder Vorteile, die neben den in § 20 Abs 1 EStG bezeichneten Eink oder an deren Stelle gewährt werden (s § 20 Abs 3 EStG), fallen nach Auff des BFH und der Fin-Verw insbes Freiaktien und sonstige Freianteile (auch Gratis- oder Berichtigungsaktien genannt), die dem AE in einem bestimmten Verhältnis zu seiner bis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Harenberg, Besteuerung von Investmenterträgen: Änderungen durch die St-Reform, GStB 1999, 267; Lohr/Graetz, Die Besteuerung von Erträgen aus ausl Investmentanteilen bei privaten Kap-Anlegern nach dem StEntlG 1999/2000/2002, DB 1999, 1341; Altfelder, Investmentfonds – endlich verständlich? – Plädoyer für ein prinzipiengeleitetes St-Recht, FR 2000, 299; Lübbehusen/Schmitt, Geplan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.1 Grundsätzliches zur Anwendung des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG

Tz. 319 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG gehören zu den Eink aus KapV auch Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen durch den Inhaber des Stammrechts, wenn die dazugehörigen Aktien oder sonstigen Anteile nicht mitveräußert werden. Diese Besteuerung tritt an die Stelle der Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr ...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)

Rz. 64 Dem OECD-Musterabkommen (OECD-MA) folgend unterliegen Dividenden gem. Art. 10 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers. Dem Quellenstaat wird nach Abs. 2 jedoch die Erhebung einer Quellensteuer zugestanden. Sofern der Nutzungsberechtigte der Dividende im anderen Vertragsstaat ansässig ist, darf diese Quellensteuer aber grunds...mehr