Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeiner Ausschlusstatbestand

Rn. 68 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ist ein WP oder vBP von der AP einer KapG ausgeschlossen, wenn er an der zu prüfenden KapG hält. Weiterhin führt eine indirekte Beteiligung an der zu prüfenden KapG über ein verbundenes UN sowie eine Beteiligung des WP an einer Gesellschaft, die an ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Käufer einer Verkaufsoption (Protective Put)

Rn. 105 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Mit dem Kauf einer Verkaufsoption kann ein vorhandener Bestand an Basiswerten (z. B. Aktien) gegen Kursverluste gesichert werden (Protective Put). Fällt der aktuelle Marktpreis (Kurs) des Basiswerts unter den Basispreis, tritt insoweit kein Verlust ein, da der Basiswert auf jeden Fall mittels der Option zum Basispreis an den Stillhalter verk...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Käufer der Option

Rn. 12 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nimmt der Käufer der Option sein Recht aus dem Optionsvertrag wahr, bestimmt sich (vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 22)mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Rn. 13 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 AP sind in erster Linie WP und WPG. Ein Wirtschaftsprüfer ist nach § 1 Abs. 1 WPO eine (natürliche) Person, die öffentlich – auf "Antrag durch Aushändigung einer von der Wirtschaftsprüferkammer [(WPK), d.Verf.] ausgestellten Urkunde" (§ 15 Satz 1 WPO) – als WP bestellt ist. Der Bestellung geht ein Zulassungs- sowie staatliches Prüfungsverfahr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 457 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 BaFin (2023), Rundschreiben 05/2023 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), URL: https://tinyurl.com/fcjf52sh (Stand: 03.10.2023). BDI/EY (2009), Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, Berlin. BDI/EY/DHBW (2011), Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz in der Praxis mittelständischer Unternehmen, Berlin. Biener/Berneke (1986), B...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 2 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nach IDW RS BFA 6 ((2011), Rn. 3) sind Optionen "Vereinbarungen, bei denen einem Vertragspartner (Optionsberechtigter) das Recht eingeräumt wird, zukünftig innerhalb einer bestimmten Frist bzw. zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem anderen Vertragspartner (Optionsverpflichteter, Stillhalter) ein festgelegtes Vertragsverhältnis einzugehen bzw. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Handelsrechtliche Rechnungslegung in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Rn. 418 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Umsetzung des BilMoG hielt der beizulegende Zeitwert – in überschaubarem Umfang – neben den AK und HK als Bewertungsmaßstab Einzug in die handelsrechtliche RL. Im Gegensatz zur alten Rechtslage, nach der er lediglich als Vergleichsmaßstab für die Niederstwertbewertung oder als Informationsgröße im Anhang eine Rolle spielte, erhielt e...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Getrennte Bilanzierung des gesamten strukturierten Produkts

Rn. 88 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Bestandteile strukturierter Finanzinstrumente sind abgesehen von den in IDW RS HFA 22 (2015), Rn. 14f., genannten Fällen immer dann als separate VG (z. B. Forderungen, Wertpapiere) und Schulden (z. B. Verbindlichkeiten, Drohverlustrückstellungen) zu bilanzieren, wenn sie aufgrund des eingebetteten Derivats im Vergleich zum Basisinstrument...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Voraussetzungen für eine kompensierende Bilanzierung

Rn. 94 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für Zwecke der Objektivierung und damit eng verbunden der Vergleichbarkeit der Abschlussdaten können weitreichende Bewertungsspielräume im Zusammenhang mit der Bildung und Auflösung von Bewertungseinheiten nur durch strenge Anforderungen an die Voraussetzungen wirksam verhindert werden. Die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinhei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.4 Gesonderte Feststellungen im GewStG

Rz. 39 Der ESt- oder KSt-Bescheid ist nicht Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuermessbescheid. Zwar wird der Gewerbeertrag nach § 7 S. 1 GewStG nach den Vorschriften des EStG und des KStG ermittelt, jedoch ist dies eine eigenständige gewerbesteuerliche Ermittlung ohne Bindung an die Entscheidungen im ESt- oder KSt-Bescheid. Umgekehrt ist auch der Gewerbesteuermessbescheid...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Nichtsteuerlicher Verwaltungsakt als Grundlagenbescheid

Rz. 61 Grundsätzlich können auch Verwaltungsakte, die auf nichtsteuerlichen Gesetzen beruhen, Grundlagenbescheide für steuerliche Verwaltungsakte sein. Das ist nicht ganz unproblematisch, da hierdurch die Wirkungen zweier Verwaltungsverfahren miteinander vermischt werden, die nach unterschiedlichen Prinzipien ablaufen und unterschiedliche Zwecke verfolgen. So rechtfertigt si...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Anwendung des § 8b Abs. 2 KStG auf gestiegene Aktienwerte bei vorhergehender Minderung des Aktienkurses

Rechtsfrage: Findet § 8b Abs. 2 KStG auf gestiegene Aktienwerte Anwendung, wenn die vorhergehende Minderung des Aktienkurses zu einer Zeit erfolgt war, als sich die gegenständlichen Aktien wegen einer "Wertpapier-Leihe" nicht im Betriebsvermögen (BV) des Steuerpflichtigen befanden? Das FG urteilte: Im Rahmen einer Wertpapier-Leihe begründete Sachdarlehen und die Kursentwicklu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) GrESt bei Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs

An der Y-AG waren zunächst die K-GmbH mit 94,9 % und die X-GmbH mit 5,1 % beteiligt. 2011 schlossen die K-GmbH und die X-GmbH einen Aktienkaufvertrag über die 5,1 % an der Y-AG. Durch den Kauf vereinigten sich in der Hand der K-GmbH 100 % der Anteile an der Y AG. 2012 wurde dieser Verkauf wieder rückabgewickelt und die X-GmbH hielt wieder 5,1 % der Aktien an der Y-AG. Das FA s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Abrechnungsbescheid über KapErtrSt bei streitigen CumCum-Aktiengeschäften

Die Anrechnung der KapErtrSt bei einem Steuerpflichtigen muss grundsätzlich solange gewährleistet sein, wie ihm auch die darauf bezogenen Kapitalerträge zugerechnet werden. Sind daher in der jüngsten KSt-Festsetzung kapitalertragsteuerpflichtige Dividenden veranlagt, kann die Anrechnung der von Dividenden einbehaltenen KapErtrSt nicht unter Berufung auf das fehlende wirtscha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung als Gestaltungsmi... / 5. Gesellschaftsanteile

Überträgt ein Ehegatte Anteile an einer GmbH an den anderen Ehegatten zum Nennwert, obschon er bereits zu diesem Zeitpunkt beabsichtigt, die GmbH-Anteile zu einem möglichst günstigen (jedenfalls nicht unter dem Nennwert liegenden) Preis zu veräußern, um damit die Entstehung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG zu verhindern, kann dies gestaltungsmissbräuchlich sein (BFH ...mehr

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Praxis-Beispiele: Mitarbeit... / 2 Aktien zum Vorzugspreis für alle Mitarbeiter

Sachverhalt Ein Arbeitgeber (Großunternehmen) bietet allen seinen Mitarbeitern an, im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells jährlich bis zu 100 Aktien des Arbeitgebers zum Vorzugskurs zu erwerben. Hierzu gibt es eine freiwillige Betriebsvereinbarung, nach der allen Mitarbeitern dieses Mitarbeiterbeteiligungsmodell offen steht. Der Vorzugskurs zu dem die Mitarbeiter die ...mehr

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Litauen / 4. Aktien

Rz. 83 Die Eigentumsrechte an geerbten Aktien werden durch den Erbschein bestätigt. Nur aufgrund eines Erbscheins kann die Eintragung in das Wertpapierkonto (bei nicht zertifizierten Aktien) oder das Aktienregister (bei zertifizierten Aktien) veranlasst werden.[33] Deshalb kann der Erbe alle Rechte und Pflichten als Aktionär erst nach Erhalt des Erbscheins ausüben. Bis dahin...mehr

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Russische Föderation / 1. Gesellschaftsanteile und Aktien

Rz. 92 Fallen Anteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in den Nachlass, so werden die Erben entweder Mitgesellschafter oder erhalten eine Abfindung für ihre Anteile in Höhe des Buchwertes. Ob eine Aufnahme als Mitgesellschafter erfolgt oder die Erben abgefunden werden, hängt davon ab, ob die Satzung der Gesellschaft vorsieht, dass die Aufnahme der Erben als Mit...mehr

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Praxis-Beispiele: Mitarbeit... / 1 Aktienoptionen im Konzern, nur ein Mitarbeiter

Sachverhalt Ein Großkonzern als Arbeitgeber sagt seinem Arbeitnehmer per Einzelzusage am 1.1. zu, dass er innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten 100 Aktien zum Kurs von je 100 EUR erwerben kann. Zu diesem Zeitpunkt liegt der Aktienkurs bei 130 EUR. Der Arbeitnehmer übt das Optionsrecht zum 1.7. aus. Die Aktien werden im Juli mit dem am 1.7. geltenden Kurswert von 145 EUR j...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.5 Sparzulagen neben steuerfreien Vermögensbeteiligungen am Unternehmen

Arbeitnehmer können Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers bis zu 2.000 EUR im Kalenderjahr steuerfrei erhalten.[1] Zu den so begünstigten Anlageformen gehören grundsätzlich auch Vermögensbeteiligungen, für die eine Arbeitnehmersparzulage gewährt wird. Deshalb ist es zulässig, verbilligte direkte Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers mit vermögenswirk...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.1.1 Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Ein Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen ist mit einer inländischen Bank oder Sparkasse oder mit Kreditinstituten in EU-Mitgliedstaaten abzuschließen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich darin, einmalig oder für die Dauer von 6 Jahren nach Vertragsabschluss vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen unmittelbar an das Kreditinstitut einzahlen zu l...mehr

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Belgien / 7. Besteuerung bei Unternehmensübertragungen

Rz. 193 Für alle nach dem 1.1.2006[154] eröffnete Erbschaften gilt gem. Art. 60bis ErbStGB W in der Region Wallonien ein Erbschaft- und Übertragungsteuersatz von 0 %, wenn ein Unternehmensanteil von Todes wegen auf einen Erben oder Vermächtnisnehmer übergeht, sofern der Nachlassmehr

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Estland / 1. Gesellschaftsrecht

Rz. 43 Anteile und Aktien von Gesellschaften unterliegen in der Regel dem gewöhnlichen Erbrecht. Das Gesellschaftsgesetzbuch,[30] regelt in wenigen Fällen mögliche Ausnahmen. So kann z.B. in der Satzung einer osaühing (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach estnischem Recht) festgelegt sein, dass mögliche Erben eines Gesellschafters seinen Anteil an der GmbH nicht erben k...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 11.2 Weiterbildungsmaßnahmen

Eine vorzeitige Verfügung ist auch dann unschädlich, wenn der Arbeitnehmer den Erlös aus dem vorzeitigen Verkauf der vermögenswirksamen Anlage, z. B. Aktien, innerhalb der folgenden 3 Monate unmittelbar für die eigene Weiterbildung oder für die Weiterbildung seines von ihm nicht dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartners einsetzt. Diese Weiterbildungsmaßnahme muss außerhal...mehr

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Lettland / IV. Besonderheiten der Erbschaft

Rz. 59 Für bestimmte vererbte Vermögensgegenstände bestehen Sonderregelungen. Rz. 60 Auf die Anteile an einem Personalunternehmen finden die Regelungen über unbewegliches Vermögen entsprechende Anwendung. Personalunternehmen können hingegen nicht gesetzlicher oder vertraglicher Erbe werden, stattdessen können sie aber im Rahmen einer letztwilligen Verfügung bedacht werden. Rz...mehr

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Italien / VI. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 323 Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es zwischen Deutschland und Italien kein Doppelbesteuerungsabkommen.[473] Gerade bei Wegzug des Erblassers oder Schenkers aus Deutschland nach Italien besteht wegen der Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 b) ErbStG (persönliche Steuerpflicht für deutsche Staatsangehörige auch binnen fünf Jahren nach Wegzug) die Gefahr ...mehr

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Schweiz / 2. Gesellschaftsrecht

Rz. 182 Art. 685d Abs. 1 OR i.V.m. Art. 4 der Schlussbestimmungen zum 26. Titel des Obligationenrechts ermöglicht einer börsenkotierten Aktiengesellschaft im Rahmen der Vinkulierung von Namenaktien die Ablehnung von Aktionären, soweit und solange deren Anerkennung die Gesellschaft daran hindern könnte, durch Bundesgesetze geforderte Nachweise über die Zusammensetzung des Kre...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Sonder- und Sammelverwahrung sind zu unterscheiden

Rz. 1096 Wertpapiere werden regelmäßig nicht zu Hause verwahrt, sondern bei einer Bank, einer Sparkasse oder einem sonstigen Kreditinstitut zur Verwahrung in ein Wertpapierdepot gegeben. Rz. 1097 Die dabei zu beachtenden Regelungen finden sich im Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (DepotG). Hier werden grundsätzlich zwei Arten der Verwahrung unterschi...mehr

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Belgien / 8. Begünstigung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen

Rz. 232 Gemäß Art. 60bis ErbStGB BH gilt in der Region Brüssel-Hauptstadt ein Steuersatz von 3 % (für Erben in gerader Linie, Ehegatten oder gesetzlich Zusammenwohnende) oder 7 % (für alle anderen Erben) für:mehr

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Belgien / b) Objekt der Erbschaftsteuer

Rz. 169 Objekt der Erbschaftsteuer ist das Weltvermögen des Erblassers, der an seinem Todestage Einwohner Belgiens war. Alles, was aus dem Nachlass von Todes wegen erworben wird, unterliegt der Erbschaftsteuer, d.h. insbesondere: Rz. 170 (1) Immobilien, die grundsätzlich mit dem objektiven Verkaufswert (valeur vénale) am Todestag zu bewerten sind. Bei ausländischem Immobilien...mehr

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Griechenland / 1. Grundsatz

Rz. 119 Als Wert der erworbenen Gegenstände gilt deren Kaufwert zur Zeit des Vermögensanfalls (Art. 9 Abs. 1 grErbStG). Spezielle Regelungen gelten je nach erworbenem Objekt (Immobilien, Forderungen, Aktien, bewegliche Sachen, Nießbrauch usw.).mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / IV. Vollstreckungsauftrag bei einer Zug-um-Zug-Vollstreckung

Rz. 114 Ist der titulierte Anspruch nur Zug um Zug mit der Erbringung einer Gegenleistung zu bewirken, so darf die Zwangsvollstreckung nach § 756 ZPO nur beginnen,[83] wennmehr

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Belgien / 6. Freibeträge, Steuerabzüge und Steuerermäßigungen

Rz. 188 Für den Erwerb durch Ehegatten, Verwandte in gerader Linie und gesetzlich Zusammenwohnenden ist die erste Tarifstufe steuerfrei. Der Freibetrag entspricht also 12.500 EUR. Wenn der Nettowert, den einer dieser Erben erwirbt, den Betrag von 125.000 EUR nicht überschreitet, beläuft sich der Basisfreibetrag auf 25.000 EUR für den jeweiligen Erben. Bei Kindern des Erblass...mehr

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Belgien / 3. Freibeträge, Steuerabzüge und Steuerermäßigungen

Rz. 209 Art. 2.7.3.2.12 des Codex sieht einen Steuerfreibetrag für behinderte Erben und Vermächtnisnehmer vor. Unbebauter, in Naturschutzgebieten belegener Grundbesitz ist unter den in Art. 2.7.6.0.5. des Codex festgelegten Bedingungen (insbesondere das Bestehen eines Bewirtschaftungsplans i.S.d. flämischen Gesetzgebung) von der Erbschaftsteuer befreit. Für Erbschaften, die na...mehr

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Griechenland / IX. Steuerbefreiungen

Rz. 125 Von den im Gesetz (Art. 25 grErbStG) vorgesehenen Befreiungen von der Erbschaftsteuer sind insbesondere folgende hervorzuheben:mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 1.1 Vermögen

Bei der Vermögensprüfung ist zunächst festzustellen, welches Vermögen vorhanden ist. Als Vermögen sind grundsätzlich alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. Vermögen ist verwertbar, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet bzw. sein Geldwert für den Lebensunterhalt durch Verbrauch, Übertragung, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung nutzbar gemacht werden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / 6. Gewahrsam eines Dritten

Rz. 25 Befindet sich die herauszugebende Sache im Gewahrsam eines zur Herausgabe bereiten Dritten, erfolgt die Vollstreckung gemäß § 809 ZPO analog nach § 883 ZPO. Der Gerichtsvollzieher nimmt die Sache dem zur Herausgabe bereiten Dritten weg und übergibt sie dem Gläubiger. Rz. 26 Ist demgegenüber der Dritte nicht zur Herausgabe der Sache bereit, so kann aus dem Titel, der ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / dd) Andere Sicherheitsmittel

Rz. 346 Obwohl der Gesetzestext eindeutig nur von den dargestellten Sicherheiten ausgeht, ist darüber hinaus auch jedes andere Mittel dazu geeignet, allerdings nur mit ausdrücklicher Zustimmung desjenigen, der die Sicherheit verlangt, andernfalls ist die Sicherheitsleistung auf sonstige Weise unzulässig.[363] Dies muss im Versteigerungsprotokoll festgehalten werden. In Betra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / IV. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 110 Im griechischen Recht gilt grundsätzlich eine unbeschränkte Steuerpflicht für Griechen sowie für Ausländer als Erblasser oder Schenker, wenn sie in Griechenland wohnhaft sind. Nach Art. 3 Abs. 1 Satz (a) grErbStG unterliegt jegliches in Griechenland belegene bewegliche und unbewegliche Vermögen, das einem Griechen oder einem Ausländer gehört, der Steuerpflicht (besch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: Schottland / V. Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb des Erbrechts

Rz. 42 Um die zwingende Nachlassabwicklung insbesondere in Fällen, bei denen nur ein Teil des Nachlasses in Großbritannien belegen ist, ganz zu vermeiden, kann es sich empfehlen, die Vermögensanlagen zu Lebzeiten so zu treffen, dass diese nicht in den vom executor verwalteten Nachlass fallen. Dafür kommen wie im englischen Recht die Begründung eines inter vivos trust, die Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Weißrussland (Republik Bela... / IV. Vererbbare und nicht vererbbare Positionen

Rz. 5 Gemäß Art. 1033 Abs. 1 ZGB RB gehen sämtliche zum Zeitpunkt des Todes existierenden Rechte und Pflichten des Erblassers auf den Erben über, sofern diese nicht durch den Tod erlöschen. Gemäß Art. 1033 Abs. 2 ZGB RB sind Schadensersatzansprüche aus Gesundheitsschädigung bzw. Körper- oder Lebensverletzung, Unterhaltsansprüche und Rentenansprüche nicht vererbbar. Darüber h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 2. Bestimmung je nach Objekt

Rz. 120 Der Wert der Immobilien wird nach dem geltenden "objektiven" Wert berechnet, soweit es einen solchen für die entsprechende Region gibt. Für Regionen, in denen es keine solchen Werte gibt, wird der Wert von Immobilien grundsätzlich nach dem Wert von ähnlichen benachbarten Immobilien berechnet, wie er aus anderen Übereignungen hervorgeht. Sollte der Steuerpflichtige gl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / I. Allgemeines

Rz. 181 Das an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers angeknüpfte Erbstatut gilt grundsätzlich universell. Aus Art. 29, 30, 31 EuErbVO ergeben sich lediglich eng begrenzte Möglichkeiten zu einer Modifikation ausländischen Erbrechts für die Vererbung inländischen Vermögens. Auch hinsichtlich des im Ausland belegenen Vermögens verlangt das Erbstatut uneingeschränkte Geltun...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbildung: Förderung... / 3 Anlagearten

Die Anlagearten für die begünstigten vermögenswirksamen Leistungen sind im 5. VermBG aufgezählt.[1] Danach ist die Förderung der vermögenswirksamen Leistungen durch steuer- und sozialabgabenfreie Arbeitnehmersparzulagen beschränkt auf Vermögensbeteiligungen am Produktivkapital als Anlage in Wertpapiere mit Beteiligungscharakter (verbriefte Vermögensbeteiligungen) wie z. B. Ak...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2.1 Reihenfolge der Einkommensarten

Bei freiwillig versicherten Rentnern werden der Beitragsbemessung nacheinander der Zahlbetrag der Rente, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge das Arbeitseinkommen und die sonstigen Einnahmen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds bestimmen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt.[1] Durch diese Bestimmung sollen Zweifelsfragen hinsichtlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Erstattung bei Gesamthandsgemeinschaften (§ 44b Abs 7 EStG)

Rn. 43f Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bis zum 31.12.2013 mussten Gesamthandsgemeinschaften, welche unter die Voraussetzungen des § 44a Abs 7 und 8 EStG subsumierbar sind, für ihre Mitglieder einen Erstattungsantrag beim BZSt stellen (§ 45b Abs 2a EStG). Durch das AmtshilfeRLUmsG (BGBl I 2013, 1809) ist die Zuständigkeit auf das FA verlagert worden, welches für die gesonderte Fe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / i) Abzugsfähigkeit bestimmter Aufwendungen (§ 73d StGB)

Rz. 356 [Autor/Stand] Abzugsfähig sind nur Aufwendungen, die im Zeitraum von der Planung und Vorbereitung der Erwerbstat bis zum tatsächlichen Vermögenszufluss anfallen. Aufwendungen müssen dem historischen Sachverhalt entstammen, der sich aus der Sicht eines außenstehenden Dritten als einheitliches Erwerbsgeschehen darstellt. Erforderlich ist insb., dass die Aufwendungen in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / 1. Typische testamentarische Verfügungen

Rz. 57 Bei den testamentarischen Zuwendungen ist zu unterscheiden zwischen den Vermächtnissen, die dem Begünstigten endgültig zur freien Verfügung verbleiben sollen (absolute interest) und vom personal representative zu erfüllen sind, und zahlreichen weiteren Zuwendungsformen, die über die Anordnung eines testamentary trust erreichbar sind. Rz. 58 Der testamentary trust ist d...mehr