Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anteilsvereinigungen im Gru... / 1. Berechnung der Quote

Die Grunderwerb-Besteuerung einer Anteilsvereinigung kommt nur in Betracht, wenn ein inländisches Grundstück zum Vermögen einer Gesellschaft gehört und 90 % der Anteile der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar in einer Hand vereinigt (Anteilsvereinigung) oder 90 % der Anteile der Gesellschaft übertragen werden (Übertragung vereinigter Anteile). Es werden alle Gesellschaftsant...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anteile an verbundenen Unte... / 3.1 Handelsbilanz

Anteile an verbundenen Unternehmen können – wie andere Beteiligungen auch – Anlagevermögen oder Umlaufvermögen sein. Das gilt z. B. für Aktien einer herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten AG.[1] Beteiligungen an Tochterunternehmen können im Einzelabschluss des Mutterunternehmens mit den Anschaffungskosten oder mit dem beizulegenden Wert bilanziert werden. § 272 Abs. 4 HGB sc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anteile an verbundenen Unte... / 5.1 Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen

Ist eine Körperschaft an anderen Körperschaften oder Personenvereinigungen beteiligt, bleiben bei der Ermittlung des Einkommens Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Gewinnanteile, Dividenden, Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus GmbH-Anteilen usw. einschließ...mehr

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B. AVB D&O / XVII. Ausschluss Spekulationsgeschäfte (A-7.13 AVB D&O)

Rz. 168 Ob der Ausschluss in A-7.13 AVB D&O wegen Schäden aus Spekulationsgeschäften eingreift, bedarf der Beurteilung im Einzelfall. Der AVB D&O Ausschluss umfasst nach seinem Wortlaut Geschäfte soweit diese nicht innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs erforderlich und üblich sind (z. B. Kurssicherungsgeschäfte). Allerdings dürfte es sich bei Geschäften, die im ordn...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1.2.1 § 93 AktG Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder

(1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Über vertra...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 2. Fallgruppen

Rz. 45 Eine Fallgruppe, die eine Haftung des Geschäftsleiters aus § 826 BGB begründet, ist die Bestellung von Ware bzw. die Inanspruchnahme von Leistungen für die Gesellschaft mit dem Bewusstsein, dass diese nicht mehr bezahlt werden können. Hierbei wird diskutiert, ob und wann eine Offenbarungspflicht hinsichtlich einer drohenden oder ggf. schon eingetretenen Insolvenzreife...mehr

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A. Einleitung / I. Überblick/Grundlagen

Rz. 1 D&O steht für "Directors and Officers Liability Insurance". Es handelt sich um die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für aufsichtsführende und geschäftsführende Organe. In dieser Haftpflichtversicherung für Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer werden in der Praxis auch häufig leitende Angestellte, d. h. Manager unterhalb der Organebene mitversichert. Hier...mehr

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B. AVB D&O / II. Erste Variante: Mehrheit der Stimmrechte

Rz. 3 Nach der ersten Variante in A-4 der AVB D&O ist eine Tochtergesellschaft dann gegeben, wenn die Versicherungsnehmerin die Mehrheit der Stimmrechte in der Gesellschaft hält. Damit wird die Regelung in § 290 Abs. 2 Nr. 1 HGB wiederholt. Dass auf die Mehrheit der Stimmrechte abgestellt wird, entspricht zudem der in § 17 Abs. 2 AktG verankerten Regelung, dass ein abhängige...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / IV. Schaden und Kausalität

Rz. 63 Der Geschäftsführer hat den durch sein pflichtwidriges und schuldhaftes Verhalten entstandenen Schaden am Gesellschaftsvermögen zu ersetzen. Nur wenn ein Schaden am Gesellschaftsvermögeb eingetreten ist, besteht eine Haftung.[1] In der Praxis gestaltet sich häufig die Ermittlung des ursächlichen Schadens und seine Höhe schwierig. Ob wirklich ein Vermögensschaden bei d...mehr

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B. AVB D&O / X. Ausschluss bei Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit sog. "Insider-Regeln" (A-7.6 AVB D&O)

Rz. 115 Insidergeschäfte sind EU-weit und damit in Deutschland verboten. Dies sind Geschäfte, die unter Verwendung von Insiderinformationen an den Börsen bzw. Finanzmärkten getätigt werden. Dies ist in den Art. 8, 14, 15 der Marktmissbrauchsverordnung geregelt[1]. Diese EU-Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht. Ergänzend gilt in Deutschland das Wertpapierhandelsgesetz, ...mehr

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A. Einleitung / 3. KG a. A.

Rz. 54 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Kapitalgesellschaft, die eng mit der AG verwandt ist. Sie ist ebenfalls im Aktiengesetz geregelt (§§ 278 bis 290 AktG). Beteiligt sind jedoch nicht nur Aktionäre, die bei der KGaA Kommanditaktionäre genannt werden, sondern mindestens auch ein persönlich haftender Gesellschafter, der sog. Komplementär. Dieser haftet ...mehr

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Literaturverzeichnis

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die KGaA ist eine KapGes und damit – im Gegensatz zur KG – wie eine AG eine > Juristische Person, bei der aber – anders als bei einer AG – mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (§ 278 Abs 1 AktG). Steuerlich sind die Gewinnanteile und Geschäftsführervergütungen der persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) bei der Ermitt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wandelschuldverschreibungen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Auch als ‚Wandeldarlehen’ bezeichnet: Die emittierende Gesellschaft (Darlehensschuldnerin) erhält ein mit niedrigeren als den üblichen Marktkonditionen zu verzinsendes Darlehen, das dem Darlehensgläubiger – ggf einem > Arbeitnehmer der Gesellschaft – ein später auszuübendes Umtauschrecht auf > Aktien einräumt (vgl § 221 AktG). Die verbilligte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8.2 Erstattung der Kapitalertragsteuer

Tz. 176 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Bei Dividenden aus Anteilen an börsennotierten Aktien hat der Ges-Geber in der Vergangenheit keine Regelung über eine Abstandnahme getroffen. In diesen Fällen kann nach § 44a Abs 7 S 3 iVm § 44b Abs 6 Nr 1 und Nr 3 EStG die einbehaltene und abgeführte KapSt grds vom Kreditinstitut, das die Aktien verwahrt, erstattet werden. Eine Abstandnahme...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorkaufsrecht

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Aktien Rz 6, > Grundstück Rz 3, > Prozesskosten Rz 18/1, > Zufluss von Arbeitslohn Rz 15.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Negative Einnahmen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Negative Einnahmen (NE) entstehen, wenn positive > Einnahmen, die im Rahmen einer Einkunftsart entstanden sind, zurückfließen. Das gilt zB für die Rückzahlung von > Arbeitslohn an den > Arbeitgeber, wenn sich dies als "actus contrarius" zu einer rechtsgrundlosen Lohn(über)zahlung darstellt (BFH 225, 106 = BStBl 2010 II, 135). Der Zufluss eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Inhalt des § 5 Abs 1 Nr 9 KStG

Tz. 1 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Vorschrift regelt die Befreiung für Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tats Geschäftsführung ausschl und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Die Vorschrift nennt – im Gegensatz zu der sonst inhaltlich gleich...mehr

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Praxis-Beispiele: Vermögens... / 1 Förderarten, Anlageformen

Sachverhalt Als Arbeitgeber möchten Sie wissen, wie vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden und was Sie damit zu tun haben. Ergebnis Bei vermögenswirksamen Leistungen (VWL) handelt es sich um Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer bestimmten Form nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz anlegt. Zu einem Zuschuss ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Übertragung einer Kapitalbeteiligung

Tz. 187 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die unentgeltliche Übertragung von Kapitalbeteiligungen (Aktien, GmbH-Anteile) auf eine gemeinnützige Stiftung fällt entweder unter das Bw-Privileg nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 4 EStG (Anteile im BV) oder mangels Veräußerungstatbestand (für Anteile im PV) nicht unter §§ 17, 20 EStG , dh es erfolgt keine Aufdeckung der in den Anteilen enthaltenen st...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Konzern

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der Begriff Konzern ist ein Synonym für > Verbundene Unternehmen. > Aktien, > Arbeitgeber, zur Tarifbegünstigung von Entlassungsabfindungen und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten > Außerordentliche Einkünfte Rz 30 ff [39 ff], 85 ff, > Betriebsveranstaltungen Rz 18 ff, > Entsendung von Arbeitnehmern, zur Verpflichtung zum LSt-Abzug > Lohnzahlun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3 Entstehung und Ermittlung des nachträglichen Einbringungsgewinns

Tz. 263 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Wird innerhalb der Sperrfrist über die maßgebenden Anteile durch die Pers-Ges schädlich verfügt (Veräußerung oder Verwirklichung gleichwertiger Ersatztatbestände), kommt es zu einer nachträglichen Einbringungsgewinnbesteuerung nur dann, wenn durch diesen Vorgang ein positives Ergebnis resultiert und somit auch ein "Gewinn aus der Veräußerung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Vermögensverwaltung

Tz. 93 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zu den stlich unschädlichen Betätigungen gehört zunächst die Vermögensverwaltung (zum Begriff s § 14 S 3 AO). Die Unschädlichkeit ist zwar nicht ausdrücklich in den §§ 51–68 AO ausgesprochen (Ausnahme: Verwaltung des Kirchenvermögens, s § 54 Abs 2 AO). Aus den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen ist ersichtlich, dass eine partielle StP...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorstandsmitglieder

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Vorstandsmitglieder einer KapGes (zB > Aktiengesellschaft, > Familienstiftung, > Genossenschaften, > Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) sind im Steuerrecht > Arbeitnehmer (BFH 94, 366 = BStBl 1969 II, 185; BFH 100, 25 = BStBl 1970 II, 824; BFH 114, 535 = BStBl 1975 II, 358; BFH 114, 556 = BStBl 1975 II, 400); ihre Bezüge unterliegen dem...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pensionsfonds

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) vom 26.06.2001 (BGBl 2001 I, 1310 = BStBl 2001 I, 420) wurde als 5. Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung der Pensionsfonds zugelassen; > Betriebliche Altersversorgung Rz 30 ff. Eine Definition ergibt sich aktuell aus § 236 VAG. Zur Vorgeschichte vgl Horlemann, FR 1999, 20 ua zum Gerke-Guta...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Unternehmerrisiko/Unternehmerinitiative

Rz. 70 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Auf Selbständigkeit – also eine gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit – und damit gegen ein Dienstverhältnis – deuten typischerweise hin: Selbstbestimmtheit von Organisation und Durchführung der Tätigkeit, Unternehmerrisiko, Unternehmerinitiative, Einsatz eigener Betriebsmittel und Materials, Bindung nur für bestimmte Tage an den Fremdbetrieb...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Aufwendungsbegriff

Rz. 18 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen werden zu WK, wenn und soweit sie durch den Beruf veranlasst sind. Sie entstehen, wenn ein Wert aus dem Vermögen des Stpfl/ArbN abfließt (Vermögensminderung). Aufwendungen sind in engerem Sinn zunächst Ausgaben in Geld. Sie entstehen aber auch, wenn der ArbN vom ArbG > Sachbezüge erhalten hat, die als Teil des Arbeitslohns beste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.13 Abzug von Kapitalertragsteuer gemäß Antrag nach § 36a Abs. 1 Satz 3 EStG

Zeile 28 In dieser Zeile ist die Kapitalertragsteuer von der Bemessungsgrundlage abzuziehen, soweit sie nach § 36a Abs. 1 Satz 1 EStG nicht anrechenbar ist, und der Stpfl. den Antrag nach § 36a Abs. 1 Satz 3 EStG auf Abzug von der Bemessungsgrundlage gestellt hat. Nach § 36a Abs. 1 Satz 1 EStG setzt die vollständige Anrechnung der KapESt bei Kapitalerträgen aus Aktien und Gen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage WA / 2 Anrechnung von Abzugsteuern nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 36a EStG

Vor Zeilen 2–7 Die Zeilen 2–7 enthalten Angaben zu den auf die Steuerschuld anzurechnenden Steuerabzugsbeträgen. Die Anrechnung setzt die Vorlage der Steuerbescheinigung voraus, die Tatbestandsvoraussetzung der Anrechnung ist, nicht nur Beweismittel (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 EStG). Die Steuerbescheinigung kann daher nicht durch Beweismittel ersetzt werden. Die Organgesellschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 4.1 Wertminderung

Teilwertabschreibungen auf das Umlaufvermögen sind bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zulässig. Für die Teilwertabschreibung von Umlaufvermögen stehen grundsätzlich die progressive (= Orientierung am Beschaffungsmarkt) sowie die retrograde Methode (= Orientierung am Absatzmarkt) der Wertermittlung zur Verfügung. Bei der Teilwertbestimmung muss an einen Erwerber geda...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 3 Im Wirtschaftsjahr erfolgte Gewinnausschüttungen/Leistungen

Vor Zeilen 7–16 In den Zeilen 7–16 sind Angaben zu Gewinnausschüttungen und sonstigen Leistungen der steuerpflichtigen Körperschaft zu machen. Steuerlich maßgebend ist das Datum des Abflusses bei der Körperschaft, nicht das Datum des Gewinnverwendungsbeschlusses. Dieser Teil der Anlage KSt 1 F kommt nur für Körperschaften in Betracht, die Gewinnausschüttungen vornehmen können...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kaufmann / 5 Kaufmann kraft Rechtsform (Formkaufmann)

Nach § 6 Abs. 1 HGB sind Handelsgesellschaften kraft bloßer Rechtsform Kaufleute. Nach § 6 Abs. 2 ist der Verein, der kraft Gesetzes ein Handelsgewerbe betreibt, ebenfalls Formkaufmann. Insbesondere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften wird durch gesetzliche Vorschriften die Kaufmannseigenschaft zugeschrieben,unabhängig davon, ob sie tatsächlich ein Handelsgewerbe betr...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine nochmalige Einzahlung von bereits geleistetem Nennkapital im Fall einer wirtschaftlichen Neugründung

Leitsatz 1. Eine Leistung in das Nennkapital einer AG liegt vor, soweit der Aktionär mit seiner Zahlung an die Gesellschaft die durch die Übernahme der Aktien entstandene Einlageforderung der Gesellschaft erfüllt und dadurch zum Erlöschen bringt. 2. Im Fall der wirtschaftlichen Neugründung lebt die durch die Einlageleistung der Gründer bereits erloschene Einlageforderung der AG nicht wieder auf. 3. Eine im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Neugründung erbrachte Einlage ist nach § 27 Abs. 1 Sat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4.2 Neue Gesellschaftsanteile

Rz. 166 Damit der Tatbestand einer steuerbegünstigten Sacheinlage nach § 20 Abs. 1 UmwStG erfüllt ist, muss die übernehmende Gesellschaft dem Einbringenden als Gegenleistung für die Sacheinlage neue Anteile an der übernehmenden Gesellschaft gewähren. Damit scheiden als steuerbegünstigte Vorgänge mangels Gewährung neuer Gesellschaftsanteile insbesondere aus[1]: die verdeckte S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / 5. Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 4 GewStG

§ 8 Nr. 4 GewStG betrifft die Hinzurechnung der Gewinnanteile, die an persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) auf ihre nicht auf das Grundkapital gemachten Einlagen oder als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt worden sind. Hier hat der BFH aktuell entschieden, dass die sog. Drittanstellung von Geschäftsführern nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aktien

Zusammenfassung Begriff Aktiengesellschaften (AG) zerlegen ihr Grundkapital in Aktien. Durch die Aktie wird der Anteil an der Gesellschaft verbrieft, es handelt sich somit um Wertpapiere. Die Gesellschaft kann den Aktionär über eine Dividende am Gewinn des Unternehmens beteiligen. Aktien können vom Aktionär selbst verwahrt werden (Eigenverwahrung). Regelmäßig wird die Verwahru...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aktien / 1 Aktien nach dem ­Aktiengesetz

Der Begriff Aktie wird im Aktiengesetz (AktG) in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet. 1.1 Bruchteil des Grundkapitals Das Grundkapital der Aktiengesellschaft ist in Aktien zu zerlegen. Damit verkörpert die Aktie eine bestimmte Quote an der Gesellschaft. In diesem Zusammenhang ist zwischen Nennwertaktien und Stückaktien zu unterscheiden.[1] Der Mindestnennbetrag bei Nenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aktien / 1.1 Bruchteil des Grundkapitals

Das Grundkapital der Aktiengesellschaft ist in Aktien zu zerlegen. Damit verkörpert die Aktie eine bestimmte Quote an der Gesellschaft. In diesem Zusammenhang ist zwischen Nennwertaktien und Stückaktien zu unterscheiden.[1] Der Mindestnennbetrag bei Nennwertaktien beträgt 1 EUR. Stückaktien verkörpern jeweils den gleichen Bruchteil des Grundkapitals.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aktien / Zusammenfassung

Begriff Aktiengesellschaften (AG) zerlegen ihr Grundkapital in Aktien. Durch die Aktie wird der Anteil an der Gesellschaft verbrieft, es handelt sich somit um Wertpapiere. Die Gesellschaft kann den Aktionär über eine Dividende am Gewinn des Unternehmens beteiligen. Aktien können vom Aktionär selbst verwahrt werden (Eigenverwahrung). Regelmäßig wird die Verwahrung aber durch W...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aktien / 1.2 Mitgliedschaftsrechte

Aktien verkörpern Mitgliedschaftsrechte an der AG. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Mitverwaltung und die Teilhabe am Ertrag (laufender Ertrag in Form von Dividenden) bzw. am Liquidationserlös. Die Dividende ist der auf die einzelne Aktie entfallende Gewinnanteil, deren Höhe im Rahmen der Hauptversammlung der AG (nach Vorschlag durch den Vorstand) festgelegt wird. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aktien / 2.4 Kapitalertragsteuerabzug

Gewinnausschüttungen aus inländischen Aktien unterliegen dem Kapitalertragsteuerabzug. Sind die Aktien zur Depotverwahrung zugelassen erfolgt der Abzug seit 2012 durch die inländische Kreditwirtschaft[1] und ansonsten durch die ausschüttende Gesellschaft.[2] Der Steuerabzug ist ungeachtet des § 3 Nr. 40 EStG (Personenunternehmen) und des § 8b KStG (Kapitalgesellschaft) vorzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aktien / 2.2.2 Veräußerung

Die Veräußerung von Aktien unterliegt bis 2008 dem Halbeinkünfteverfahren bzw. ab 2009 dem Teileinkünfte­verfahren.[1] Veräu­ßerungsverluste und Teilwertab­schreibungen können nur anteilig berücksichtigt werden.­mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aktien / 1.3 Wertpapier

Den Aktionären werden Aktienurkunden ausgestellt. Die AG kann entweder Inhaberaktien oder Namensaktien ausstellen. Eine weitere Besonderheit stellen vinkulierte Namensaktien dar, bei denen zur Übertragung zusätzlich die Zustimmung der Gesellschaft erforderlich ist.[1] Aktien werden mit Gewinnanteilsscheinen (auch Dividendenscheine oder Kupons genannt) ausgegeben. Hierbei hande...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aktien / 2.1.2 Veräußerung

Die Veräußerung von Aktien, die bis Ende 2008 erworben wurden, ist nur innerhalb der 1-jährigen Veräußerungsfrist des § 23 EStG steuerpflichtig (Halbeinkünfteverfahren, § 3 Nr. 40 EStG). Werden Aktien veräußert, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, ist der Gewinn oder Verlust immer im Rahmen der Abgeltungsteuer einkommensteuerpflichtig.[1] Verluste dürfen allerdings nur m...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aktien / 2.3.2 Veräußerung

Die Veräußerung von Aktien ist nach § 8b Abs. 2 KStG steuerfrei. Von dem Gewinn gelten 5 % als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.[1] Veräußerungsverluste und Teilwertabschreibungen dürfen nicht abgezogen werden.[2] Die Steuerpflicht der Streubesitzdividendenbesteuerung[3] hat keine Auswirkungen auf die Besteuerung der Veräußerungsgewinne/Veräußerungsverluste aus solchen Ak...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aktien / 2.5 Beschränkte Steuerpflicht

Gewinnausschüttungen aus inländischen Aktien sind auch im Falle einer beschränkten Einkommensteuerpflicht im Inland anzusetzen.[1] Ggf. wird die einbehaltene Kapitalertragsteuer aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gemindert. Veräußerungsgewinne führen nur dann zur beschränkten Steuerpflicht, wenn eine Beteiligung i. S. d. § 17 EStG vorliegt.[2] Ggf. wird aber im DBA...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aktien / 2.1 Privatanleger

2.1.1 Laufende Einkünfte Dividenden und Bezüge aus der Liquidation einer Aktiengesellschaft gehören nach § 20 Abs. 1 Nr. 1-2 EStG zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen, die ab 2009 mit dem 25 %igen Fixsteuersatz zu versteuern sind (Abgeltungsteuer). Von der Besteuerung ausgenommen sind Zahlungen, soweit sie aus Ausschüttungen stammen, für die Beträge aus dem steuerlichen Einla...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aktien / 2.3 Kapitalgesellschaft

2.3.1 Laufende Einkünfte Ist der Aktionär eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG), sind die Dividenden und Bezüge aus der Liquidation einer Aktiengesellschaft Betriebseinnahmen. Bis zum 28.2.2013 zugeflossene Dividenden sind generell nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei. 5 % dieser Einnahmen gelten als Betriebsausgaben, die nicht abgezogen werden dürfen.[1] Für nach dem 28.2.2013...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aktien / 2 Besteuerungsgrundsätze

2.1 Privatanleger 2.1.1 Laufende Einkünfte Dividenden und Bezüge aus der Liquidation einer Aktiengesellschaft gehören nach § 20 Abs. 1 Nr. 1-2 EStG zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen, die ab 2009 mit dem 25 %igen Fixsteuersatz zu versteuern sind (Abgeltungsteuer). Von der Besteuerung ausgenommen sind Zahlungen, soweit sie aus Ausschüttungen stammen, für die Beträge aus dem s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aktien / 2.2 Personenunternehmen

2.2.1 Laufende Einkünfte Dividenden und Bezüge aus der ­Liquidation einer Aktiengesellschaft ­gehören beim Personenunternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaft mit natürlichen Personen als Gesellschafter) zu den Betriebseinnahmen. Die Erträge unterliegen bis 2008 nach § 3 Nr. 40 EStG dem sog. Halbeinkünfteverfahren, wodurch auch die Betriebsausgaben nur hälftig abzieh...mehr