Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Teilwertabschreibung und Teilwertzuschreibung

Rn. 925 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Bei börsennotierten, börsengehandelten und aktienindexbasierten Wertpapieren des AV und UV ist von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Erwerbszeitpunkt gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Notierung bei Erwerb überschreitet. Bei den b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zugangsbewertung: Anschaffungskosten

Rn. 919 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Börsengängige Wertpapiere ohne Beteiligungscharakter (s Rn 671 ff) werden zu AK (s Rn 150 ff) bewertet. Im Einzelnen: Anschaffungszeitpunkt (Jahreswechsel) s Rn 156, Umfang der AK s Rn 160, Nebenkosten, Erwerbskosten s Rn 166f, wobei zu den Anschaffungsnebenkosten typischerweise der Ausgabeaufschlag gehört, Aufspaltung des Kaufpreises bei Kapit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Kürzung der Anschaffungskosten (Herstellungskosten) um übertragene stille Reserven

Rn. 181 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die AK (oder HK) eines WG werden bilanzsteuerrechtlich gekürzt um subventionelle Bilanzierungshilfen in Form der Übertragung stiller Reserven zwischen zwei oder mehr WG: nach § 6b Abs 1 S 1 EStG: Veräußerung von bestimmten Anlagegütern. nach § 6c EStG: Verweis auf § 6b EStG. nach R 6.6 EStR 2012: Ersatzbeschaffung. Systematisch werden durch die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Folgebewertung (Teilwertabschreibung und Teilwertzuschreibung)

Rn. 936 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach Rspr des BFH entspricht der Teilwert von Anteilen an Investmentfonds dem Rücknahmepreis, wenn die Anteile für den Betrieb entbehrlich, dh überflüssig sind, ansonsten dem Ausgabepreis, dh dem Preis, zu welchem die Anteilsscheine erworben werden können (BFH v 21.09.2011, I R 7/11, BStBl II 2014, 616). Rn. 937 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 In...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Inhalt und Stellung der Zugangsbewertung im Bewertungssystem

Rn. 145 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Unmittelbar nach der Entscheidung für eine Einstellung eines (positiven oder negativen) WG in die Bilanz dem Grunde nach (Bilanzansatz, s §§ 4,5 Rn 594 ff (Briesemeister)) stellt sich die Frage nach dem ersten Bewertungsschritt, der Ausgangsbewertung (s Rn 36) oder Zugangsbewertung. Folgerichtig nennt der Bewertungsparagraph gleich einleite...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Voraussichtlich dauernde Wertminderung – Begriff und Auffassung der FinVerw

Rn. 476 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zum Begriff der dauernden Wertminderung vertritt die FinVerw folgende Auffassung (BMF v 02.09.2016, BStBl I 2016, 995 Rz 5): Zitat " Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung bedeutet ein voraussichtlich nachhaltiges Absinken des Werts des WG unter den maßgeblichen Buchwert; eine nur vorübergehende Wertminderung reicht für eine Teilwertabsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zuwendungen als unentgeltliche Leistungen

Rn. 177 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Zuwendungen iSd § 12 Nr 2 EStG sind Leistungen in Geld oder Geldeswert, denen keine Gegenleistung gegenübersteht ("unentgeltlicher Transfer", vgl BFH v 08.07.2020, X R 6/19, BStBl II 2021, 557). Objektiv setzt der Begriff der Zuwendungen voraus, dass die in Geld oder Geldeswert bestehende Leistung aus dem Vermögen des Zuwendenden abfließt u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyering/Brodersen/Gröne, Außerplanmäßige Abschreibung im Steuerrecht: Alter Wein in neuen Schläuchen, DStR 2017, 1178. Verwaltungsanweisungen: BMF v 26.03.2009, BStBl I 2009, 514 (Teilwertabschreibung gem § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG idF StEntlG 1999/2000/2002; Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung bei börsennotierten Aktien, die als Finanzanlage gehalten werden;...mehr

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§ 12 Einkommensteuerpflicht... / C. Wertpapierveräußerungen

Rz. 8 Gemäß § 20 Abs. 2 S. 1 EStG werden bei Veräußerung der nach dem 1.1.2009 angeschafften Aktien, Anleihen, Fonds, Kupons, Termingeschäfte und Zertifikate erzielte Gewinne mit einem einheitlichen Steuersatz in Höhe von 25 %, nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, besteuert, § 32d Abs. 1 EStG. Kursgewinne von davor erworbenen Wertpieren sind in der Regel ...mehr

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Rückstellungen im Personalb... / 3.8 Stock Options

Mitarbeiteroptionen und andere aktienorientierte Vergütungsformen stellen einen wichtigen Baustein bei der Entlohnung von Führungskräften dar.[1] Besitzt das Unternehmen im Zeitpunkt der Optionsgewährung die (eigenen) Aktien noch nicht, kann wegen Erfüllungsrückstands in der Handelsbilanz eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden sein. In der Steuerbilanz ist eine Rückstell...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rückstellungen im Personalb... / Zusammenfassung

Überblick Die Personabteilung hat regelmäßig Rückstellungen an die Finanzbuchhaltung zu melden. Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, Aufwendungen oder Verluste, die am Bilanzstichtag hinsichtlich ihrer Entstehung, der Höhe und dem Zeitpunkt nach ungewiss sind. Insofern unterscheiden sie sich auch von Verbindlichkeiten. Denn bei Verbindlichkeiten sind die Höhe und der Zeitp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Rspr zur Kaufpreisaufteilung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sonstige Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt (§ 12 Nr 4 EStG Alt 2)

Rn. 254 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Bei den sonstigen Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt (§ 12 Nr 4 EStG Alt 2), handelt es sich vor allem um die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§§ 74 ff StGB). Nicht erfasst ist dagegen regelmäßig die Einziehung von Taterträgen (früher "Verfall", §§ 73 ff StGB). Die neue Termi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Die Beteiligung an Personenhandelsgesellschaften in der StB, BB 1991, 448; Sommer, Bilanzierung von Anteilen an PersGes in HB und StB 1996; Bürkle/Knebel, Bilanzierung von Beteiligungen an PersGes, DStR 1998, 1067; Reiss, Bilanzierung von Beteiligungen an PersGes, DStR 1998, 1887. Rn. 671 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG regelt neben der Bewertung von...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
Ganzheitliches ESG-Manageme... / 2.3 Modell der People- und Stakeholder Centricity

Die Nachhaltigkeit ist ein sehr menschenzentriertes Thema, indem die Stakeholder eine zentrale Rolle einnehmen, d. h. es stellt die Kunden, Nutzer und Mitarbeiter sowie alle weiteren Stakeholder in den Fokus der Betrachtung. Ein Tool, um die Stakeholder zu visualisieren, aggregieren und zu clustern, ist dabei die Stakeholder-Map[1]. Auf dieser Basis können die konkreten Bedü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Einkommensteuergesetz

Rn. 410 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Legaldefinition in § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG (unverändert seit 1934 s Rn 405) stellt ersichtlich auf objektive Marktverhältnisse ab. Ein fiktiver Unternehmenswert wird in den Geschehensablauf der Wertermittlung eingefügt. Zusätzlich muss das Going-Concern-Prinzip vergleichbar § 252 Abs 1 Nr 2 HGB angewandt werden. Und schließlich wird der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung –... / 2.6.2 Beteiligungsgesellschaften

Beteiligungsgesellschaften beteiligen sich an nicht börsennotierten Unternehmen (meist mit einer Minderheitsbeteiligung von 25 bis 40 %). Bei den Beteiligungsgesellschaften handelt es sich oft um Tochtergesellschaften von Großunternehmen, Versicherungsgesellschaften oder Kreditinstituten. Kapitalbeteiligungsgesellschaften Kapitalbeteiligungsgesellschaften beteiligen sich an la...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.2.1 Erweiterung der beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte

Rz. 150 § 2 AStG zieht im Wesentlichen zwei Rechtsfolgen nach sich: einerseits werden die im Inland steuerpflichtigen Einkünfte erweitert ("über die beschränkte Steuerpflicht hinaus"). Andererseits kommt es zur Anwendung des Progressionsvorbehalts (s. Rz. 331ff.). Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ist eine die Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 AStG erfüllende Person über die beschr...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 3.1 Körperschaften

Rz. 9 Die Steuervergünstigungen stehen nur Körperschaften zu; für die Definition des Begriffs der Körperschaft verweist die AO auf § 1 Abs. 1 KStG. Steuerbegünstigt können alle Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 1 KStG sein; Rechtsfähigkeit oder eine unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht ist daher nicht erforderlich. Zu den vom KStG erfassten Körperschaften, Personenvere...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.4 Größenabhängige und sachliche Erleichterungen

Rz. 14 Große Kapitalgesellschaften (einschließlich große Kapitalgesellschaften & Co.) i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB haben die gesetzlichen Angabepflichten grundsätzlich in vollem Umfang zu erfüllen. Für diese können allenfalls Schutzklauseln nach § 286 HGB zur Anwendung kommen (vgl. Rz. 15). Rz. 14a Kleine (§ 267 Abs. 1 HGB) und mittelgroße (§ 267 Abs. 2 HGB) Kapitalgesellschafte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 5 Bewertung des Vermögens

Oberster Wertmaßstab ist der gemeine Wert, das ist der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Verkaufspreis (§ 12 Abs. 1 ErbStG i. V. m. § 9 BewG). Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben unberücksichtigt. Für bestimmte Vermögensgruppen konkretisiert § 12 Abs. 2 bis 7 ErbStG die Wertermittlung, verweist dazu aber ebenfalls auf die allgemeinen und besonderen ...mehr

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Anhang nach HGB / 4.7 Angabe zur Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex

Rz. 237 Börsennotierte Aktiengesellschaften i. S. d. § 3 Abs. 2 AktG müssen in ihrem Anhang Angaben über die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) i. S. d. § 161 AktG machen. Hierbei ist anzugeben, ob die Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats i. S. d. § 161 AktG erfolgte und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht wurde. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schenkung/Schenkungsteuer / 1.2 Weitere Schenkungstatbestände

Als Schenkungen gelten u. a. auch: was infolge Vollziehung einer von dem Schenker angeordneten Auflage oder infolge Erfüllung einer einem Rechtsgeschäft unter Lebenden beigefügten Bedingung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt[1]; die Bereicherung, die ein Ehegatte oder ein eingetragener Lebenspartner bei Ve...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.3 Bewertung von Beteiligungen im separaten Einzelabschluss

Rz. 18 Für die Bewertung der Beteiligungen im separaten Einzelabschluss besteht gemäß IAS 27.10 Satz 1 folgendes Wahlrecht: Entweder werden die Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen (ausgenommen gemeinschaftliche Tätigkeiten[1]) sowie assoziierten Unternehmen zu Anschaffungskosten, in Übereinstimmung mit IFRS 9 oder unter Anwendung der Equity-Methode nac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 1.4.3 Angaben aufgrund von Empfehlungen privater Gremien sowie sonstige freiwillige Angaben

Rz. 30 Der Anhang kann über die gesetzlichen Angabepflichten hinaus erweitert werden. Derartige Angaben sind wie die übrigen Angaben des Anhangs offenlegungspflichtig und unterliegen bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften der Prüfungspflicht des Abschlussprüfers. Sollen freiwillige Angaben der gesetzlich vorgeschriebenen Publizität und Prüfung entzogen werden, so ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 2.2.1.3 Zusatzangaben zu den Bewertungsmethoden

Rz. 89 Das HGB enthält für den Anhang eine Reihe von Angabepflichten zu speziellen Bewertungsfragen. Grundsätzlich gehören auch diese Angaben zur Erläuterung der Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB. Die – teilweise in Umsetzung der zugrundeliegenden Richtlinie 2013/34/EU – explizit genannten Angabepflichten sollen sicherstellen, dass die betreffenden Angaben erfo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.1 Begünstigte Veräußerungstatbestände

Rz. 29 Eine begünstigte Betriebsveräußerung setzt voraus, dass ein ganzer Gewerbebetrieb oder ein Teilbetrieb veräußert wird (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG). Gleichgestellt sind die Veräußerungen des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Mitunternehmer des Betriebs anzusehen ist (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und des gesamten Ant...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.4 Anteils- und Teilanteilsveräußerung

Rz. 43 Die Veräußerung des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und des gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG) werden als Betriebsveräußerung behandelt (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2, 3 EStG). G...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind nach § 16 Abs. 1, 3 EStG auch Gewinne aus Betriebsveräußerungen, Teilbetriebsveräußerungen, Veräußerungen von 100 %-Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen, Veräußerungen von gesamten Anteilen von Mitunternehmern, Veräußerungen des gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA, Betriebsaufgaben von...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.6.1 Sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 6a UStG

Rz. 413 Der Ort der sog. Finanzumsätze als sonstige Leistungen in § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 6 UStG ist durch die Verweisung auf verschiedene andere Vorschriften des UStG gekennzeichnet, die betreffenden Leistungen lassen sich daher nur im Zusammenhang mit diesen Vorschriften bestimmen. Anzumerken ist, dass sich in der unionsrechtlichen Grundlage der Regelung in Art. 59 Buchst. e ...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / III. Besteuerung der Destinatäre im Zusammenhang mit der Stiftung

Rz. 106 Leistungen der Stiftung an den Destinatär sind einkommenssteuerlich relevant. § 20 Abs. 1 (Auszug) "Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören" 1. Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 1.5 Kommanditgesellschaft auf Aktien

Die KGaA ist eine Kapitalgesellschaft, bei der mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haftet. Ist der Komplementär dann, ähnlich der GmbH & Co. KG, eine haftungsbeschränkte Gesellschaft, handelt es sich hier um eine GmbH & Co. KGaA. Die übrigen Gesellschafter sind an dem in Aktien aufgeteilten Grundkapital ohne persönlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 1.5.6 Vor- und Nachteile einer KGaA

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 1.5.2 Kapitalbeschaffung

•Die KGaA kann über die Börse Aktien ausgeben, ähnlich wie eine AG. •Die persönliche Haftung des Komplementärs stärkt das Vertrauen von Investoren.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 1.5.4 Besteuerung

•Die KGaA ist steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft zu behandeln, d. h., sie unterliegt der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. •Die Komplementäre werden steuerlich wie Einzelunternehmer oder Personengesellschafter behandelt (Einkommensteuer).mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 1.5.1 Gesellschaftsstruktur

Komplementär: Mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter, der mit seinem gesamten Vermögen haftet. Oft ist dies eine GmbH (z. B. GmbH & Co. KGaA), um die Haftung zu begrenzen. Kommanditaktionäre: Diese sind vergleichbar mit Aktionären einer AG, haften aber nur mit ihrer Einlage.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 1.5.3 Geschäftsführung & Kontrolle

Die Leitung der KGaA übernimmt der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär). •Es gibt keinen klassischen Vorstand wie in einer AG. •Die Hauptversammlung der Aktionäre hat weniger Einfluss als bei einer AG, da der Komplementär viele Entscheidungen eigenständig trifft. •Ein Aufsichtsrat ist vorgeschrieben, hat aber weniger Einfluss als in einer AG.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 1.5.5 Beispiele für KGaA

Henkel KGaA Merck KGaA Fresenius SE & Co. KGaA Metro AG (früher als KGaA)mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 3.3 Große Kapitalgesellschaften

Große Kapitalgesellschaften sind solche Unternehmen, die mindestens 2 der 3 vorgenannten Merkmale für mittelgroße Unternehmen überschreiten. Achtung Sonderfall: Börsennotierung Unabhängig von den Größenmerkmalen gelten Unternehmen stets als große Kapitalgesellschaften, wenn deren Aktien an einer Börse in einem Mitgliedstaat der EU zum amtlichen Handel zugelassen sind oder die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 1 Rechtsformen

Zu den Kapitalgesellschaften gehören insbesondere folgende Rechtsformen: Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) sowie Europäische Aktiengesellschaften (SE). Alle Kapitalgesellschaften sind juristische Personen mit eigener Rechtsfähigkeit. Sie sind daher in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 1.1 Aktiengesellschaft

Zur Gründung einer AG wird grundsätzlich nur noch eine Person benötigt. Diese stellt die Satzung des Unternehmens durch notarielle Beurkundung fest. Die Satzung einer AG muss folgende Grundangaben zwingend enthalten (§ 23 Abs. 3 AktG): Firma (Name der Gesellschaft); deren Sitz; Gegenstand des Unternehmens; Höhe des Grundkapitals (mindestens 50.000 EUR); die Zerlegung des Grundkap...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 1.2 Europäische Aktiengesellschaft

Wie die deutsche AG ist auch die Societas Europaea (SE) eine juristische Person. Für deren Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Das Grundkapital beträgt mindestens 120.000 EUR und ist ebenfalls in Aktien aufgeteilt, welche an der Börse gehandelt werden können. Jedoch kann eine SE nur von bereits bestehenden Kapitalgesellschaften gegründet werden, welche zud...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 2.2.2 Auflösung

Rz. 11 Die Auflösung ist ein Rechtsakt. Wichtige Auflösungsgründe sind bei Aktiengesellschaften (und gem. Art. 63 SE-VO damit auch für SE) der Ablauf der in der Satzung bestimmten Zeit[1], der Beschluss der Hauptversammlung, der eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfassen muss, wenn nicht die Satzung eine größere Me...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 2.2.4 Die GmbH kann das Eigenkapital mindern/erhöhen

Das Kapital kann nicht nur durch laufende Gewinne/Verluste beeinflusst werden. Die GmbH kann auch durch die Bewertung von Aktiva und Passiva das Kapital beeinflussen. Werden bspw. Aktien niedriger bewertet, wenn sich der Kurswert/Börsenkurs dauerhaft mindert, führt dies zu Aufwand und einer Kapitalminderung. Sind die Gründe für den Kursverlust weggefallen, können die Aktien w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 1 Kapitalgesellschaft – welche Gesellschaftsformen dazu zählen

Die Kapitalgesellschaft hat eine eigene Rechtsfähigkeit. Sie ist Träger von Rechten und Pflichten. Sie kann somit Vermögen erwerben oder Darlehen aufnehmen und in eigenem Namen handeln. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die: Aktiengesellschaft (AG),[1] Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), [2] Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) [3] und Unternehmergesellschaft (haftu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 1 Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag

Grundlage für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb bei der Einkommensteuer. Bei der Körperschaftsteuer wird das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt. Dies gilt auch für Personengesellschaften, die nach § 1a KStG zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft optiert haben.[1] Wichtig Verlustabzug hinzurechnen Beim zu versteuernden Einkommen vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto / 1.3 Der Unternehmer kann das Eigenkapital mindern/erhöhen

Das Eigenkapital kann nicht nur durch Gewinne/Verluste, sowie Privatentnahmen und -einlagen beeinflusst werden. Der Unternehmer kann auch durch die Bewertung von Aktiva und Passiva das Eigenkapital beeinflussen. Wenn er bspw. Aktien niedriger bewertet, da sich der Kurswert/Börsenkurs dauerhaft mindert, wird auch das Eigenkapital niedriger. Sind die Gründe für den Kursverlust ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 2.3 Die Gesellschaft kann das Eigenkapital mindern/erhöhen

Das Eigenkapital kann nicht nur durch Gewinne/Verluste, sowie Privatentnahmen und -einlagen der Gesellschafter beeinflusst werden. Die Gesellschaft kann auch durch die Bewertung von Aktiva und Passiva das Eigenkapital beeinflussen. Wenn bspw. Aktien niedriger bewertet werden, da sich der Kurswert/Börsenkurs dauerhaft mindert, wird auch das Eigenkapital niedriger. Sind die Grü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.1 Inländische juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 24 Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Rechtssubjekte, denen in der Regel aufgrund öffentlich-rechtlicher Hoheitsakte (Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsakt) oder öffentlich-rechtlicher Anerkennung eine eigene Rechtspersönlichkeit bzw. Rechtsfähigkeit zukommt. Ihre öffentlich-rechtliche Eigenschaft leitet sich mithin aus Bundes- oder Landesrecht ab. Liegt ...mehr