Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundlagen

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Kapitalgesellschaften sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG (Anhang 3) unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Der Gesetzgeber zählt in § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG (Anhang 3) alle Grundformen von (inländischen) Kapitalgesellschaften auf. Hierbei handelt es sich um die Europäische Gesellschaft (Societas Europea – SE), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Entsprechenserklärung iSv. § 161 AktG (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 66 [Autor/Zitation] Eine Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG muss eine börsennotierte AG, KGaA und SE sowie (andere) kapitalmarktorientierte AG, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handeln an einem organisierten Markt ausgegeben hat und deren ausgegebene Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilaterales Handelssystem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausübung von Emittentenwahlrechten

Rn. 1467 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zu den Kapitalforderung iSd § 20 Abs 4a S 3 EStG mit Emittentenwahlrecht gehören insb Hochzins- oder Aktienanleihen. Hierbei besitzt der Emittent (zB ein Kreditinstitut) das Recht, bei Fälligkeit dem Inhaber an Stelle der Rückzahlung des Nominalbetrags der Anleihe eine vorher festgelegte Anzahl von Aktien anzudienen. Mit der Ausübung der O...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Teilfreistellung für verschiedene Fondsarten

Rn. 470e Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Da bestimmte inländische Erträge bereits auf Ebene des Fonds der KSt unterliegen, soll durch eine typisierende Freistellung der Erträge eine Doppelbesteuerung beim Fonds und beim Anleger vermieden werden. Hierzu werden die Investmenterträge beim Anleger teilweise von der Besteuerung freigestellt. Die Teilfreistellungen werden pauschal gew...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4 KGaA

Tz. 6 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Als Kapitalgesellschaft zählt auch die KGaA. Es handelt sich hierbei um eine AG, bei der mindestens ein Gesellschafter, der Komplementär, unbeschränkt haftet. Bei den übrigen Gesellschaftern handelt es sich um sog. Kommanditaktionäre. Sie sind an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt. Ihre Haftung ist auf die Einlage begrenzt. Die re...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Halbjahresfinanzbericht

Tz. 5a Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Nach den Vorschriften des WpHG gelten für die Zwischenberichterstattung folgende Vorgaben (ausführlicher vgl. Gluch/Muschalik/Schmidt, KoR 2019, S. 183ff.; Buchheim/Schmidt/Ulbrich, WPg 2016, S. 102ff.; Diemers/Homfeldt, PiR 2016, S. 49–51): Unternehmen, die als Inlandsemittenten Aktien oder Schuldtiteln iSd. § 2 Abs. 1 WpHG begeben haben, müs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Optionsanleihe

Rn. 699 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bei Optionsanleihen stellen Anleihe und Optionsschein jeweils selbstständige WG dar. Anleihe: Der Inhaber besitzt das Recht auf Rückzahlung des Nominalbetrags. Erträge aus der Anleihe sind nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG (laufende Einnahme) bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG (Veräußerungsgewinn, Einlösung) als Einkünfte aus KapVerm zu behandeln. Optionss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Keine Veräußerung des Stammrechts

Rn. 1266 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG ist nur dann einschlägig, wenn die dazu gehörigen Aktien oder sonstige Anteile nicht mitveräußert werden. Die Veräußerung des Stammrechts zusammen mit dem Dividendenschein oder sonstigen Anspruchs wird somit nicht von dieser Regelung erfasst. Diese durch den Gesetzgeber vorgenommene Einschränkung ist s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebsvermögen

Rn. 1572 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Zu den Gewinneinkunftsarten des § 2 Abs 2 Nr 1 EStG gehört der Gewinn aus der Erzielung von Einkünften aus KapVerm dann, wenn das KapVerm Bestandteil des notwendigen oder gewillkürten BV bzw des Sonder-BV ist. Das ist zB der Fall bei Dividenden auf Aktien, die zum BV gehören. Ebenso gehören Gewinnanteile, die ein gewerblicher Unternehmer d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zuteilung von Anteilen ohne Gegenleistung

Rn. 1479 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Dem StPfl müssen Anteile zugeteilt worden sein, ohne dass eine Gegenleistung zu erbringen ist. Das ist insb dann der Fall, wenn Aktien von einer AG oder einem Dritten ohne zusätzliches Entgelt an die Aktionäre ausgegeben werden und diese nicht aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmittel stammen, sog Bonus- oder Freiaktien (s BMF v 19...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Angaben zum Mindestbeteiligungsgebot im Vorstand (Abs. 2 Nr. 5a, Abs. 3)

Rz. 43 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich des Abs. 2 Nr. 5a begrenzt sich auf alle Aktiengesellschaften und iVm. Abs. 3 alle Kommanditgesellschaften auf Aktien, die sowohl börsennotiert sind als auch der paritätischen Mitbestimmung unterliegen (§ 76 Abs. 3a AktG) und deren Vorstand aus mehr als drei Personen besteht (vgl. Grottel in Beck BilKomm.14, § 289f HGB Rz. 50; Kle...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen (B.III.1.)

Rz. 241 [Autor/Zitation] Gehören Anteile an verbundenen Unternehmen, die gleichzeitig Wertpapiereigenschaft besitzen, nicht zum Anlagevermögen, da sie nur zu vorübergehenden Zwecken gehalten werden, sind sie unter Posten B.III.1. auszuweisen. Dies ergibt sich bereits aus der Überschrift B.III. "Wertpapiere". Damit können hier grds. nur Aktien eines verbundenen Unternehmens ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kottke, Wertpapierpensionsgeschäfte unter nahen Angehörigen zur Verlagerung von Einkunftsquellen?, DB 1984, 159; Häuselmann/Wiesenbart, Die Bilanzierung und Besteuerung von Wertpapier-Leihgeschäften, DB 1990, 2129; Oho/Hülst, Steuerrechtliche Aspekte der Wertpapierleihe und des Repo-Geschäfts, DB 1992, 2582; Häuselmann, Wertpapier-Darlehen in der StB, DB 2000, 495; Häuselmann, R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Anteile an Körperschaften

Rn. 1240 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter Körperschaften iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG sind insbesondere inländische und ausländische Aktien, GmbH-Anteile und Anteile an Genossenschaften zu nennen (Einzelheiten s Rn 200ff). Auch Anteile an den Vorgesellschaften (zB eine Vor-GmbH oder Vor-AG) stellen Anteile an Körperschaften iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dar, da diese bereits körpersc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 250 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bis zum VZ 2017 (danach s Rn 470ff) fielen auch die Ausschüttungen aus Beteiligungen an inländischen und ausländischen Investmentfonds unter § 20 Abs 1 Nr 1 EStG, s § 2 InvStG 2004. Investmentvermögen sind Vermögen zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage, die nach dem Grundsatz der Risikomischung in Vermögensgegenständen angelegt sind. Die Bes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Verluste aus der Ausbuchung wertloser WG iSd § 20 Abs 1 EStG (§ 20 Abs 6 S 6 EStG aF [bis VZ 2023] Fall 2)

Rn. 1537 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Unter WG iSd § 20 Abs 1 EStG sind alle Kapitalforderungen zu verstehen, die zu Kapitaleinkünften nach § 20 Abs 1 EStG führen können. Diese WG müssen wertlos geworden sein. Bei objektiv nicht wertlosen WG greift § 20 Abs 6 S 6 EStG aF (bis VZ 2023) nicht. Es stellt sich die Frage, inwieweit wertlose Aktien zu behandeln sind, ob insoweit § 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einziehung von Anteilen

Rn. 467 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bei der GmbH geht bei Einziehung eines GmbH-Anteils (Amortisation) nach § 34 GmbHG der Geschäftsanteil unter, während das Stammkapital unverändert bleibt, sofern es nicht nach § 58 GmbHG herabgesetzt wird. Das Einziehungsentgelt wird zulasten des Bilanzgewinns oder der freien Rücklagen erfasst. Auch die Einziehung der Gesellschaftsanteile g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Veräußerung des Bezugsrechts

Rn. 1475 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Das Anschaffungsdatum der Altanteile geht im Falle der Veräußerung auf die Bezugsrechte über. Werden Bezugsrechte veräußert, die auf Alteinteilen beruhen, die nach dem 31.12.2008 angeschafft wurden, so liegt ein Veräußerungsgeschäft gem § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 S 2 EStG (s Rn 1246) vor und der Veräußerungsgewinn ist nach § 20 Abs 4 EStG zu ermi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Untergliederungen in der Bilanz oder im Anhang

Tz. 119 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Weitere der Geschäftstätigkeit des Unternehmens entsprechende und angemessene Untergliederungen von Posten sind in der Bilanz oder im Anhang vorzunehmen (IAS 1.77). Der durch die Untergliederungen gegebene Detaillierungsgrad richtet sich nach den Anforderungen anderer Standards und nach der Größe, Art und Beschaffenheit der einbezogenen Betr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Zitation] § 264c stellt in Bezug auf die Eigenkapitalgliederung lex specialis im Verhältnis zu § 266 dar (Reiner in MünchKomm. HGB[5], §§ 264a–264c Rz. 18). Deren Reichweite wird insofern begrenzt, als die Erleichterungen für kleine und kleinste Gesellschaften nach Maßgabe des Abs. 5 vorrangig zu beachten sind (Fehrenbacher in BeckOGK HGB, § 264c, Rz. 57 [9/2023]...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Veränderungen der Kapital- und Gewinnrücklagen (Abs. 4)

Rz. 225 [Autor/Zitation] Aufgabe der GuV ist es, sämtliche Aufwendungen und Erträge eines GJ gegenüberzustellen und als Saldo das Jahresergebnis auszuweisen. Die Gliederungsschemata der GuV nach § 275 Abs. 2 und 3 enden daher mit dem Posten Nr. 17 (GKV) bzw. Nr. 16 (UKV) "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag". Die Ergebnisverwendung durch Zuführungen und Entnahmen von Rücklagen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 1500 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Beschränkung der Verrechnung von Verlusten nach § 20 Abs 6 EStG ist neben § 20 Abs 9 EStG Kernbestandteil der schedulen Besteuerung von Einkünften aus KapVerm. § 20 Abs 6 EStG regelt im Einzelnen:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Ergebnisgrößen im Zwischenbericht

Tz. 178 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In einem IFRS-Zwischenbericht sind gemäß IAS 34.11 neben den einzelnen Gewinn- und Verlustposten (components of profit or loss) zwingend das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie (basic and diluted earnings per share) auszuweisen, sofern das bilanzierende Unternehmen in den Anwendungsbereich des IAS 33 fällt (vgl. Tz. 27). (Zur Bes...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner/Kleekämper, Presentation of Financial Statements – Das Reformprojekt des IASC und seine Auswirkungen, WPg 1997, S. 117–126; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Alvarez, Unterjährige Erfolgsermittlung nach IFRS, PiR 2006, S. 220–228; Alvarez/Wotschofsky, Zwischenberichterstattung nach Börsenrecht/DRS, IAS und US-GAAP,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausübung oder Veräußerung

Rn. 1473 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Das Bezugsrecht kann aber auch von dem Aktionär selber ausgeübt werden. Hierdurch wird nach den allg Regeln die junge Aktie angeschafft. Die Ausübung des Bezugsrechts ist nicht als Veräußerung des Bezugsrechts anzusehen. Übt der StPfl das Bezugsrecht aus, wird die junge Aktie zu diesem Zeitpunkt angeschafft. Bezugsrechte nach § 186 AktG, §...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 32 ist von allen Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, anzuwenden; Ausnahmen infolge größen-, branchen- oder rechtsformspezifischer Unterschiede bestehen nicht. Die Ausweisvorschriften erstrecken sich dem Grunde nach auf sämtliche Finanzinstrumente, soweit nicht explizit etwas Gegenteiliges bestimmt ist. Ausgeklammert werden danach die f...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Gesamtliteraturverzeichnis (Teilband 2)

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6.1995 ff. Altmeppen, GmbHG, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Baetge/Kirsch/Thiele (Hrsg.), Bilanzrecht, Loseblatt Baetge/Wollmert/Kirsch/Oser/Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Loseblatt Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl. 2006 Beck'scher Bilanzkommentar, hrsg. v. Grottel/Justenhoven/Kliem/Schubert, 14. Aufl. 20...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Finanzielle Verbindlichkeit (financial liability)

Tz. 22 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Als finanzielle Verbindlichkeit (financial liability) wird eine vertragliche Verpflichtung bezeichnet, flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte an einen Vertragspartner abzuführen oder mit diesem unter möglicherweise nachteiligen Bedingungen tauschen zu müssen; oder eine Verpflichtung, die in eigenen Eigenkapitalinstrumenten erfül...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 319 [Autor/Zitation] Nr. 19 bezieht sich auf derivative Finanzinstrumente wie standardisierte und andere Termingeschäfte, Optionen und Swaps. Im Zuge der Fair-Value-Richtlinie und ihrer Umsetzung durch das BilReG wurde ihre Bewertung auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts zugelassen. Ziel war es, die Rechnungslegung stärker international zu harmonisieren. Nr. 19 di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1535 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 6 S 6 EStG aF (bis VZ 2023) sieht eine Beschränkung vor für Verluste aus KapVerm aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung oder Übertragung wertloser WG iSd § 20 Abs 1 EStG auf Dritte oder aus einem sonstigen Ausfall von WG iSd § 20 Abs 1 EStG (zB Aktien, Anleihen, Forderungen). D...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Zwingende beschleunigte Zuführung zur Rücklage

Rz. 325 [Autor/Zitation] Für die AG/KGaA gelten beim Bestehen eines Beherrschungs-, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags (§ 291 Abs. 1 Satz 1, § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) besondere Vorschriften zum Schutz der unternehmensvertraglich gebundenen Gesellschaft und ihrer Gläubiger (§§ 300 bis 303 AktG). Zielsetzung ist die Erhaltung des bilanzmäßigen Vermögens bei Begi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Angaben zum Kapital

Tz. 204 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der IASB ist der Auffassung, dass die Höhe des Kapitals eines Unternehmens und die Art und Weise, wie es gemanagt wird, wichtige Faktoren für Bilanzleser darstellen, um das Risikoprofil eines Unternehmens zu beurteilen (IAS 1.BC86). Aus diesen Gründen verlangt IAS 1.134 die Angabe von Informationen, die den Nutzern von Abschlüssen eine Beurt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rz. 151 [Autor/Zitation] Sofern bei einer AG/KGaA oder GmbH eine Herabsetzung des Kapitals ausschließlich dazu dient, Wertminderungen auszugleichen, sonstige Verluste zu decken oder Beträge in die Kapitalrücklage einzustellen, soweit diese zusammen mit der gesetzlichen Rücklage nicht ein Zehntel des Grundkapitals übersteigen (§ 231 Satz 1 AktG), so ist unter weiteren Vorausse...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Aufgrund der Tatsache, dass Kleinstkapitalgesellschaften eine Untergruppe kleiner KapGes. nach § 267 Abs. 1 darstellen, gelten die für diese Gruppe von Unternehmen auch für Kleinstkapitalgesellschaften entsprechend, soweit nichts anderes geregelt ist. Über die Erleichterungen hinaus, welche für kleine KapGes. anwendbar sind, lässt § 267a für Kleinstkap...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Form und Bezeichnung der Löhne und Gehälter

Rz. 104 [Autor/Zitation] Die Form oder Bezeichnung, in der oder unter der die Löhne und Gehälter gezahlt werden, spielt für den Ausweis unter dem Posten Nr. 6a keine Rolle. Es sind demnach ua. Bezüge von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern in den Posten Nr. 6a einzubeziehen. Rz. 105 [Autor/Zitation] Vorstandsbezüge/Bezüge der Geschäftsführer: Die Gesamtbezüge der Mitglied...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anteile an einem anderen Unternehmen

Rz. 31 [Autor/Zitation] Das erste Tatbestandsmerkmal, das erfüllt werden muss, um das Vorliegen einer Beteiligung gem. § 271 Abs. 1 zu bestätigen, betrifft Anteile, die an anderen Unternehmen gehalten werden müssen. Der Ausdruck "andere Unternehmen" in § 271 Abs. 1 suggeriert, dass sowohl der Halter der Beteiligung als auch die gehaltene Beteiligung selbst die Eigenschaften e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Übergangsregelungen

Übergangszeitpunkt Rn. 278 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 56 Abs 1 S 1 InvStG 2018 ist das InvStG 2018 ab dem 01.01.2018 anzuwenden. Für die VZ 2004 bis einschließlich 2017 richtet sich die Besteuerung weiterhin nach dem InvStG 2004 (§ 56 Abs 1 S 2 InvStG 2018). Die FinVerw wendet die zum alten Recht ergangenen Verwaltungsanweisungen (insbesondere BMF v 18.08.2009, BStBl I 2...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 130 [Autor/Zitation] Nach § 289 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a ist im Lagebericht auch auf die Risikomanagementziele und -methoden der Gesellschaft einschließlich ihrer Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten von Transaktionen, die im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfasst werden, unter Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten durch die Gese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Vorbehaltsnießbrauch

Rn. 91 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn sich der bisherige Eigentümer anlässlich der Übertragung von KapVerm an den übertragenen WG den Nießbrauch vorbehält. Beispiel: Der bisherige Eigentümer (Nießbraucher) überträgt eine verzinsliche Darlehensforderung oder ein Wertpapierdepot auf eine andere Person (neuer Eigentümer, Nießbrauchbesteller) ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ergänzung und Einordnung zusätzlicher Posten

Rz. 43 [Autor/Zitation] Die Mindestgliederung nach § 275 Abs. 2 bzw. 3 ist aufgrund spezieller Vorschriften um bestimmte Posten zu ergänzen. Darüber hinaus können freiwillig weitere Posten hinzugefügt werden. Nicht zulässig ist es jedoch, freiwillig einen Posten zu außerordentlichen Erträgen oder Aufwendungen in die GuV einzufügen, da der Gesetzgeber diesen Posten durch das B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nicht steuerbare veräußerungsähnliche Vorgänge

Rn. 436 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Begriff "veräußerungsähnliche Vorgänge" wurde von der Rspr geschaffen, um auch Vorgänge dem steuerfreien Bereich zuordnen zu können, denen keine Vermögensübertragung zugrunde liegt, bei denen aber eine Umschichtung des Vermögens durch "Substanzverlust" bzw "Substanzaufgabe" gegeben ist, die einem Dritten zugute kommt und der dafür ein E...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (A.I.2.)

Rz. 84 [Autor/Zitation] Unter Posten A.I.2. sind folgende VG auszuweisen, soweit sie entgeltlich erworben wurden (dazu auch Reiner in MünchKomm. HGB[5], § 266 Rz. 26; Schubert/Hargarten in Beck BilKomm.[14], § 266 HGB Rz. 41): Konzessionen: befristete behördliche Genehmigungen zur Ausübung eines bestimmten Gewerbes und/oder Handels: gewerbliche Schutzrechte: Patente, Lizenzen, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kapitalherabsetzung

Rn. 457 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bei einer Kapitalherabsetzung erfolgt die Rückzahlung von Nennkapital. Die Herabsetzung des Nennkapitals einer KapGes ist keine anteilige Veräußerung der Anteile an der KapGes iSd § 20 Abs 2 EStG (BMF v 19.05.2022, BStBl I 2022, 742 [Einzelfragen zur AbgSt] Tz 92). Nennkapital ist das gesellschaftsrechtlich gebundene EK der KapGes: bei der AG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Übergangsregelungen

Rn. 470i Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Aufgrund der erheblichen Unterschiede zwischen dem InvStG 2004 und 2018 gelten nach § 56 Abs 2 InvStG 2018 alle Anteile an Investmentfonds, an Kapital-Investitionsgesellschaften nach dem InvStG in der am 31.12.2017 geltenden Fassung oder an Organismen, die zum 01.01.2018 erstmals unter das InvStG 2018 fallen (sog Alt-Anteile) mit Ablauf de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anleihen (C.1.)

Rz. 383 [Autor/Zitation] Anleihen sind durch Inanspruchnahme organisierter inländischer oder internationaler Kapitalmärkte aufgebrachte Fremdkapitalien. Grundsätzlich fallen hierunter jedoch alle Schuldverpflichtungen, sofern sie am öffentlichen Kapitalmarkt aufgenommen wurden. Hierzu zählen im Einzelnen: Schuldverschreibungen; Wandel- und Optionsanleihen; Gewinnschuldverschreib...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Besonderheiten bei Neugründung und Umwandlung (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 31 [Autor/Zitation] Die grundlegenden Vorschriften zur Eingruppierung eines Unternehmens als kleine, mittelgroße oder große KapGes. gelten für den Fall, dass dasselbe Unternehmen kontinuierlich fortgeführt wird. Für den Fall, dass eine Umwandlung oder Neugründung stattgefunden hat, bedarf es daher Sondervorschriften für die Kategorisierung in Größenklassen, die diesen bes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Herkunft und Arten der Kapitalrücklage

Rz. 202 [Autor/Zitation] Als Kapitalrücklage sind Leistungen auszuweisen, die im Zusammenhang mit Einlagen zum Erwerb von Anteilen oder der Gewährung eines Vorzugs stehen, aber auch andere Leistungen zur Verstärkung des Eigenkapitals. Es handelt sich also um Instrumente der Finanzierung durch die Gesellschafter. Sie können auch im Rahmen einer Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Zilias/Lanfermann, Die Neuregelung des Erwerbs und Haltens eigener Aktien, WPg 1980, 61 und 89; WPK/IDW, Gemeinsame Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer und des Instituts der Wirtschaftsprüfer zum Entwurf eines Bilanzrichtlinie-Gesetzes, WPg 1981, 609; Lauth, Buchhaltungs- und Bilanzierungsprobleme im Gefolge des geplanten Bilanzrichtlinie-Gesetzes, BB 1982, 2022; Hoffm...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Veränderungen der Gewinnrücklagen (Abs. 2)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 sind Entnahmen aus und Einstellungen in Gewinnrücklagen, die nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung vorzunehmen sind oder aufgrund solcher Vorschriften beschlossen wurden, bei Aufstellung der Bilanz zu berücksichtigen, wenn diese unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Krüger, Die Berücksichtigung der Haftungsverhältnisse bei der Rechnungslegung der AG, 1961; Kropff, Übergangsfragen zu den Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes 1965 (Teil II), DB 1966, 709; Risse, Zum Geschäftsbericht des Vorstandes der Aktiengesellschaft, BB 1969, 419; Jonas, Die EG-Bilanzrichtlinie – Grundlagen und Anwendung in der Praxis, 1980; Westphal, Segmen...mehr