Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aktien / 2.3.3 Sonderfälle

In den Fällen des § 8 Abs. 7–8 KStG sind Dividenden und Veräußerungsvorgänge in voller Höhe steuerpflichtig.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aktien / 2.2.1 Laufende Einkünfte

Dividenden und Bezüge aus der ­Liquidation einer Aktiengesellschaft ­gehören beim Personenunternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaft mit natürlichen Personen als Gesellschafter) zu den Betriebseinnahmen. Die Erträge unterliegen bis 2008 nach § 3 Nr. 40 EStG dem sog. Halbeinkünfteverfahren, wodurch auch die Betriebsausgaben nur hälftig abziehbar sind.[1] Ab 2009 wur...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aktien / 2.1.1 Laufende Einkünfte

Dividenden und Bezüge aus der Liquidation einer Aktiengesellschaft gehören nach § 20 Abs. 1 Nr. 1-2 EStG zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen, die ab 2009 mit dem 25 %igen Fixsteuersatz zu versteuern sind (Abgeltungsteuer). Von der Besteuerung ausgenommen sind Zahlungen, soweit sie aus Ausschüttungen stammen, für die Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KS...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aktien / 2.3.1 Laufende Einkünfte

Ist der Aktionär eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG), sind die Dividenden und Bezüge aus der Liquidation einer Aktiengesellschaft Betriebseinnahmen. Bis zum 28.2.2013 zugeflossene Dividenden sind generell nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei. 5 % dieser Einnahmen gelten als Betriebsausgaben, die nicht abgezogen werden dürfen.[1] Für nach dem 28.2.2013 zugeflossene Dividenden...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 1 Kapitalerträge mit ­Steuerabzug

Der Schuldner der Kapitalerträge muss insbesondere auf folgende Erträge Kapitalertragsteuern einbehalten[1]: Inländische Gewinnausschüttungen, Genussrechte und Wandelanleihen (ab 2012 bzw. 2013 ohne Papiere mit Zulassung zur Depotverwahrung)[2], Lebensversicherungserträge, stille Gesellschaften und partiarische Darlehen. Für Zinsen aus Forderungen, die über eine Internet-Dienstl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Gewinnausschüttungen / 7.3 Weitere Einzelfälle

Aktien / Anteile Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn ein Gesellschafter Aktien an die Gesellschaft zu einem höheren Preis als dem Kurswert verkauft oder die Gesellschaft Aktien an einen Gesellschafter zu einem niedrigeren Preis als dem Kurswert verkauft.[1] Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers Gibt eine GmbH aus Anlass des 65. Geburtstags ihres Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Abgeltungsteuer / 4.1 Rechtslage bis 2017

Neben den Direktanlagen gelten auch für Anteile an Investmentfonds im ­Privatvermögen die Regelungen der ­Abgeltungsteuer. Es ist zu unterscheiden, ob es sich um ausschüttende Fonds oder um thesaurierende Fonds handelt: Ausgeschüttete laufende Erträge und Wertpapierveräußerungsge­winne unterliegen bei Zufluss der Abgeltungsteuer. Ausgeschüttete "Altveräußerungsgewinne" (Gewin...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 8.2 Einschränkung der Anrechnung

§ 36a EStG regelt seit 2016 Einschränkungen bei der Anrechnung der Kapitalertragsteuer auf inländische Dividenden und Erträge aus Genussscheine, wenn die Wertpapiere zur Sammelverwahrung zugelassen sind. Eine volle Anrechnung der Steuerabzugsbeträge erfolgt nur dann, wenn der Steuerpflichtige während der Mindesthaltedauer (45 Tage innerhalb eines Zeitraums von 45 Tagen vor und...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Abgeltungsteuer / 3 Einnahmen aus Kapitalvermögen

Der Katalog der Kapitaleinkünfte nach § 20 EStG wurde ab 2009 erweitert. Die "laufenden" Erträge sind in § 20 Abs. 1 EStG und die Veräußerungen in Abs. 2 genannt. Der Veräußerung ist die Einlösung bei Endfälligkeit gleichgestellt. Auch reine Spekulationspapiere gehören zu den Kapitalanlagen. Stillhaltergeschäfte, die früher zu Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG führten, erschein...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Abgeltungsteuer / 4.2 Rechtslage ab 2018

Zum 1.1.2018 wurde das InvStG reformiert. Privatanleger versteuern die Investmenterträge als Kapitaleinkünfte[1] , womit diese auch der Abgeltungsteuer unterliegen. Hierbei zählen zu den Investmenterträgen nach § 16 InvStG die Ausschüttungen, die Vorabpauschale und der Veräußerungsgewinn. All diese Einkünfte unterliegen bei Aktien-, Misch- und Immobilienfonds einer (je nach "Fo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 2.4.1 Grundsätze

Da die Erhaltungsrücklage Bestandteil des Gemeinschaftsvermögens ist, hat der Verwalter sie gemäß § 9a Abs. 3 WEG nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG zu verwalten. Ihn treffen insoweit Vermögensbetreuungspflichten gegenüber der GdWE. Er hat zu beachten, dass er auch die Gelder der Erhaltungsrücklage zwingend getrennt von seinem Vermögen und dem Vermögen anderer von ihm verwalteter Ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 1.1 Allgemeines

Pensionsfonds sind Versorgungseinrichtungen in der Rechtsform einer AG oder eines Pensionsfondsvereins auf Gegenseitigkeit (PfVaG). Die Pensionsfonds gelten als versicherungsförmiger Durchführungsweg. Pensionsfonds werden i. d. R. wegen des verhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands nicht selbst vom Arbeitgeber gegründet. Ihm stehen zur Ausfinanzierung seiner Versorgungsverpf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gewinnausschüttung / 2.1 Offene Gewinnausschüttung

Eine den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechende Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr (offene Ausschüttung) ist der Regelfall der Gewinnausschüttung. Die Standardfälle sind Dividenden aus Aktien und die i. d. R. im Rahmen der Gesellschafterversammlung beschlossene Gewinnausschüttung einer GmbH.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rücklagen / 1.3 Kapitalrücklagen

Kapitalrücklagen werden dem Unternehmen von außen (z. B. durch die Gesellschafter) zugeführt. Sie entstehen bei der Emission von Anteilen oder Aktien, wenn diese über dem Nennwert ausgegeben wurden (Agio), bei der Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen einer AG, KGaA oder SE, bei der Gewährung gesellschaftsrechtlicher Vorzugsrechte gegen Zuzahlungen oder bei sonstigen Zuzah...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 9 Einordnung von sonstigen Bezügen aus Aktien als Dividenden, Abs. 13

Rz. 324 Durch G. v. 12.12.2019[1] wurde ein neuer Abs. 13 angefügt. Die Regelung steht in Zusammenhang mit § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 4 EStG und mit § 49 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Buchst. a EStG. Zu diesen Vorschriften § 20 EStG Rz. 123ff.; § 49 EStG Rz. 292a. Diese Vorschriften bestimmen, dass Beträge, die an Stelle von Dividenden an den Erwerber von Aktien bei einem Leerverkauf geza...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.6.2 Handel an einer Börse

Rz. 97 Nach § 50d Abs. 3 S. 2 Halbs. 2 EStG sind bestimmte Gesellschaften von der Regelung des Abs. 3 ausgenommen. Diese Regelung entspricht teilweise der bisherigen Rechtslage nach § 50d Abs. 3 S. 5 EStG a. F. Diese Gesellschaften brauchen daher die persönlichen Voraussetzungen nach Abs. 3 Nr. 1 und den Funktionstest nach Abs. 3 Nr. 2 nicht zu erfüllen, sondern sind immer, ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Übersicht über die Vorschrift

Rz. 1 § 50d EStG ist durch Gesetz v. 2.6.2021[1] neu konzipiert worden. Dabei wurden die bisher in dieser Vorschrift in den Abs. 1–2, 4–6 enthaltenen Regeln über die Entlastung vom Steuerabzug nach § 43b, § 50g EStG oder DBA in den neuen § 50c EStG überführt. In dieser Vorschrift wurden die verfahrensrechtlichen Regeln über Steuerabzug, Erstattungs- und Freistellungsverfahre...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Wertpapiere im Betriebsverm... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Unternehmer kauft Aktien

Unternehmer Huber hat 80 Aktien einer börsennotierten Aktiengesellschaft zum Preis von 100 EUR pro Stück erworben. Die Aktien sind als langfristige Kapitalanlage dazu bestimmt, dem Geschäftsbetrieb auf Dauer zu dienen.mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Wertpapiere im Betriebsverm... / 6 Finanzanlagen des Anlagevermögens: Teilwertabschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung

Bei Finanzanlagen des Anlagevermögens, welche dem Betrieb dauerhaft zu dienen bestimmt sind, besteht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung eine Abweichung zwischen der handels- und steuerrechtlichen Behandlung. Handelsrechtlich besteht die Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung, wohingegen das Steuerrecht ein Wahlrecht zur Abschreibung auf den niedrigeren Wert zuläs...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Wertpapiere im Betriebsverm... / 6.2 Anteile an Investmentfonds, die als Finanzanlage im Anlagevermögen gehalten werden

Die zur Bewertung von börsennotierten, börsengehandelten und aktienindexbasierten Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens aufgestellten Grundsätze sind entsprechend auf im Anlagevermögen gehaltene Investmentanteile an Publikums- und Spezial-Investmentfonds anzuwenden, wenn der Investmentfonds überwiegend in börsennotierten Aktien als Vermögensgegenstände investiert ist....mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Wertpapiere im Betriebsverm... / 7 Erträge aus Wertpapieren

Gehören Wertpapiere zum notwendigen oder aber gewillkürten Betriebsvermögen sind die aus Ihnen bezogenen Erträge grundsätzlich ebenfalls dem Betriebsvermögen zuzuordnen. Zu den Erträgen aus Wertpapieren gehören: Dividenden aus Aktien oder Anteilen an einer GmbH Ausschüttungen aus Aktien- oder Rentenfonds Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren Zinsen aus variabel verzinsten Pa...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalvermögen / 3.2 Veräußerungserträge

Ab 2009 unterliegt der Verkauf aller Kapitalforderungen der Einkommensteuer[1], wobei für die meisten der bis zum 31.12.2008 erworbenen Kapitalanlagen ein Bestandsschutz gilt. Werden "Bestandsschutzpapiere" veräußert, ist dies nach Ablauf der Jahresfrist des § 23 EStG steuerfrei. Ab 2009 sind insbesondere folgende Geschäfte steuerpflichtig: Verkauf von Aktien und anderen Antei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalvermögen / 3.6 Verlustverrechnung

Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nach § 20 Abs. 6 EStG nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Für diese Verluste ist lediglich eine Verrechnung mit zukünftigen Kapitalerträgen vorgesehen (Verlustvortrag). Verluste, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Aktienveräuße...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalvermögen / 3.5 Kapitalmaßnahmen

Ab 2009 ergibt sich für bestimmte Kapitalmaßnahmen eine Steuerneutralität: [1] Qualifizierter Anteilstausch von Gesellschaftsanteilen (Sätze 1 und 2), soweit § 17 EStG keine Anwendung findet. Beispiele: Verschmelzungen, Aufspaltungen – eine erhaltene Barzuzahlung gilt als steuerpflichtige Dividende; steuerneutraler Tausch von Kapitalforderungen, wenn zum Fälligkeitszeitpunkt an...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teilwertabschreibung / 6 Börsennotierte Aktien des Anlage- und Umlaufvermögens

Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG ist bei an der Börse gehandelten Aktien typisierend bereits dann auszugehen, wenn der Kurs am Bilanzstichtag unter den Kurs im Zeitpunkt des Aktienerwerbs gesunken ist und die Kursdifferenz eine Bagatellgrenze von 5 % der Notierung bei Erwerb überschreitet.[1] Hinweis Börsenkurs in auslä...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teilwertabschreibung / 7 Festverzinsliche Wertpapiere

Auf festverzinsliche Wertpapiere im Anlage- und Umlaufvermögen, die eine Forderung in Höhe des Nennwerts/Nominalbetrags (Rückzahlungsbetrag bei Fälligkeit) verbriefen, ist eine Teilwertabschreibung auf den Kurswert unter diesen Nennwert in der Steuerbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 2 EStG regelmäßig nicht zulässig, weil es bei festverzinslichen Wertpapieren des Anlage- und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teilwertabschreibung / 9.2 Wertaufholung bis maximal zur Bewertungsobergrenze

Sowohl für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens als auch des nicht abnutzbaren Anlagevermögens und Umlaufvermögens ist, sofern sie bereits am Schluss des letzten Wirtschaftsjahrs zum Betriebsvermögen gehört haben, eine Zuschreibung auf die (ggf. fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. auf an deren Stelle tretenden Wert vorzunehmen, wenn der Steu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Steuerbescheinigung als... / 5. Verluste in der Steuerbescheinigung

Im Steuerabzugsverfahren berücksichtigungsfähige Verluste, welche die positiven Kapitalerträge übersteigen, werden nicht in Zeile 7 zur Anlage KAP, sondern gesondert in den Zeilen 12 ("Nicht ausgeglichene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien") oder 13 der Anlage KAP ("Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien") ausgewiesen. Auszug aus dem am...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Steuerbescheinigung als... / 2. Umgang mit der Steuerbescheinigung

Die Erfahrungen in der Praxis zeigen, dass die Angaben in der Steuerbescheinigung zu den einzelnen Zeilen der Anlage KAP häufig übertragen werden. In einer nicht unerheblichen Zahl von Steuerfällen dürfte diese Vorgehensweise in einem ersten Schritt auch zielführend sein. Das ist insb. dann der Fall, wenn offenkundig im Veranlagungsverfahren keine materiellen Korrekturen der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 7.3 Folge der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht

Infolge der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht wird von der deutschen Steuerpflicht nicht nur das Inlandsvermögen erfasst, sondern darüber hinaus auch das erweiterte Inlandsvermögen. Hierzu zählt das folgende Vermögen:[1] Kapitalforderungen und Schulden; Barguthaben und Bankguthaben bei Geldinstituten; Aktien und Anteile an Kapitalgesellschaften auch dann, wenn die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / 1. Federal Estate Tax (Nachlasssteuer)

Unbeschränkt nachlasssteuerpflichtig sind Erblasser, die entweder US-Staatsbürger (U.S. citizen) oder US-Gebietsansässige (U.S. resident) waren (IRC § 2001(a)). US-Gebietsansässiger ist, wer zum Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz in den USA hat, also sich ohne Wegzugsabsicht (wenn auch nur für eine kurze Zeit) in den USA aufhält.[15] Beschränkt nachlasssteuerpflichtig sind i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2025, Die Abwehr der ... / 1. Unverschuldeter Vermögensverfall

Stichtag für die Berechnung des Zugewinns ist im Falle der Scheidung die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags. Auch die Ausgleichsforderung wird zu diesem Zeitpunkt festgezurrt (§ 1384 BGB). Die frühere Kappungsgrenze – Forderung beschränkt sich auf das bei Ende des Güterstandes vorhandene Vermögen (§ 1378 Abs. 2 S. 1 BGB aF) ist aufgegeben worden. Vermögensminderungen, di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3.1 Aufwendungen und Erträge aus ausschließlich der Finanzierung dienenden Schulden

Rz. 102 Charakteristikum der Schulden, die ausschließlich der Finanzierung dienen, ist, dass eine berichterstattende Einheit Finanzen entweder in Form von Zahlungsmitteln, der Tilgung einer finanziellen Schuld oder eigene Eigenkapitalinstrumente erhält und zu einem späteren Zeitpunkt im Gegenzug Zahlungsmittel oder eigene Eigenkapitalinstrumente ausgibt.[1] Zu den hierzu zähl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.4 Gesamtergebnis

Rz. 151 Ebenso wie das Periodenergebnis ist auch das Gesamtergebnis aufzuteilen in den Betrag, der auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfällt, und den Betrag, der auf die nicht beherrschenden Gesellschafter zuzurechnen ist.[1] Rz. 152 Gemäß IAS 33.66 ff. hat ein nach IFRS bilanzierendes Unternehmen in der GuV-Rechnung und sonstigem Gesamtergebnis Kennzahlen bezügli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.2.2 Bewertungsanpassungen der Netto-Schuld bzw. des Netto-Vermögenswerts aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

Rz. 127 Während der Dienstzeitaufwand und der Netto-Zinsaufwand (bzw. Netto-Zinsertrag) auf die Netto-Schuld (bzw. den Netto-Vermögenswert) von leistungsorientierten Pensionsplänen stets im Periodenergebnis[1] zu erfassen sind,[2] müssen die Bewertungsanpassungen der Netto-Schuld bzw. des Netto-Vermögenswerts aus leistungsorientierten Pensionsplänen zum Bilanzstichtag stets ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.2 Ergebnisbeiträge aus sonstigen Beteiligungen

Rz. 95 Unter der Voraussetzung, dass das Investment in sonstige Beteiligungen (d. h. weder assoziierte Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen noch nicht konsolidierte Tochterunternehmen) keine Hauptgeschäftstätigkeit darstellt, erfolgt der Ausweis deren Ergebnisbeiträge in der investiven Kategorie.[1] Hierbei handelt es sich entweder um erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6 Periodenergebnis

Rz. 116 Die Summe aus dem Betriebsergebnis, den Ergebnissen der investiven und der Finanzierungskategorie, dem Steueraufwand nach IFRS 18.75 a) (iv)[1] sowie dem Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (IFRS 18.75 a) (v)) bildet das Periodenergebnis, welches in der GuV-Rechnung als Ergebnis bzw. in der in einem Rechnungslegungsinstrument aufgestellten (Gesamt-)Ergebnisr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.1 Voraussetzung der Steuerpflicht (Inlandsbezug)

Rz. 289 § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG ist der umfangreichste der Einzeltatbestände der Nr. 5. Von der beschr. Steuerpflicht werden, bei Ansässigkeit des Schuldners im Inland, folgende Sachverhalte erfasst: Gewinnanteile, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Rz. 294); Bezüge aus Kapitalherabsetzung und Auflösung, § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Rz. 301); Einnahmen aus stiller Gesellschaft und par...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der immateriellen Wirts... / Zuckerrübenlieferrecht

Betriebsgebundene Zuckerrübenlieferrechte sind abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter. Das gilt unabhängig davon, ob sie an den Betrieb oder an Aktien gebunden sind.[1] Sie geben ihren Inhabern für unbestimmte Dauer den Rechtsanspruch, jährlich bestimmte Mengen von Zuckerrüben zu EU-Garantiepreisen an Zuckerunternehmen zu verkaufen. Die Zuckerunternehmen haben die Lieferre...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.2 Gewinnanteile, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 294 Unter die beschr. Steuerpflicht fallen alle von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfassten Gewinnanteile und sonstigen Bezüge (§ 20 n. F. EStG Rz. 95ff.). Auskehrungen auf Genussrechte fallen hierunter, wenn die Genussrechte beteiligungsähnlich sind, also eine Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös gewähren.[1] Mit erfasst werden auch die verdeckten Gewinnausschüttungen.[...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.7 Erträge aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen

Rz. 319 Der Tatbestand des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG ist, über die Fälle des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 6 EStG, auf Erträge aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) ausgedehnt worden. Gewinnobligationen sind immer, Wandelanleihen sind bis zur Umwandlung in Gesellschaftsrechte Gläubigerrechte, keine Mitgliedschaftsrechte; sie fallen daher nic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.5 Zinsen bei Tafelgeschäften, Nr. 5 Buchst. d

Rz. 341 Durch den Tatbestand des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. cc) EStG, der durch G. v. 9.11.1992[1] eingefügt wurde, sind bestimmte Kapitalerträge der beschr. Steuerpflicht unterworfen worden, die im Zusammenhang mit Tafelgeschäften stehen. Durch G. v. 14.8.2007[2] wurde die Vorschrift in Buchst. d verselbstständigt und dabei an die Reform der Besteuerung der K...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.2 Zusätzliche Übertragung von Vermögensbeteiligungen

Rz. 22 In sachlicher Hinsicht erfasst § 19a EStG die Übertragung zusätzlicher Vermögenbeteiligungen (die neben dem ohne geschuldeten Arbeitslohn) geleistet werden. Die Vermögensbeteiligungen, deren Übertragung erfasst sind, sind mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a), b), f) bis l) und Abs. 2 bis 5 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) abschließend aufgezählt. Rz. 23 Dad...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain: Gekommen um zu ... / 3.1 Ethereum als bekanntester Altcoin

Durch die Tatsache, dass die Technologie öffentlich verfügbar ist, ist es möglich, das System zu kopieren und ein eigenes Kryptosystem zu erstellen. Diese Entwicklung neuer Digitalwährungen wird bereits zahlreich genutzt, um von Schwächen des Bitcoin-Systems zu profitieren, diese zu eliminieren sowie individuelle Eigenschaften zu ergänzen. Solche neuen Währungen oder Systeme wer...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.4.4 Zufluss des Vorteils und wirtschaftliche Verfügungsmacht über diesen (§ 19a Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 38a § 19a EStG setzt voraus, dass dem Arbeitnehmer der mit der Beteiligung verbundene Vorteil zugeflossen ist. Der Zuflusszeitpunkt bestimmt sich anhand des § 11 Abs. 1 S. 4 EStG i. V. m. § 38a Abs. 1 S. 3 EStG. Hinsichtlich des "Ob" des Zuflusses ist mit Wirkung zum Vz 2024 jedoch § 19 Abs. 1 S. 4 EStG zu beachten, wonach ein Vorteil auch dann als zugeflossen gilt, wenn...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 In zeitlicher Hinsicht erfasst § 19a EStG die Übertragung zusätzlicher Vermögenbeteiligungen, die nach dem 30.6.2021 erfolgen. Unter Übertragung ist bezüglich des Stichtags 30.6.2021 als auch der gem. § 19a Abs. 1 S. 1 EStG jeweils relevanten Kalenderjahres-Stichtage zum 31.12. jeweils die erfolgreiche zivilrechtliche Übertragung zu verstehen. Dies gilt insbesondere h...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach IFRS / 6.4 Ergebnis je Aktie

Rz. 183 Gem. IAS 33 hat das nach IFRS rechnungslegende Unternehmen das unverwässerte Ergebnis je Aktie und das verwässerte Ergebnis je Aktie im IFRS-Abschluss offenzulegen. Sowohl das unverwässerte als auch das verwässerte Ergebnis je Aktie bezieht sich auf das Netto-Periodenergebnis,[1] welches den Stammaktionären zuzuordnen ist. Falls in der GuV- bzw. Gesamtergebnisrechnun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach IFRS / 4.3 Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 150 Bereits durch IAS 1 (revised 2007) kam es im Vergleich mit den Vorgängerversionen zu einer klaren Trennung der Eigenkapitalveränderungen, welche die Kriterien für Erträge und Aufwendungen i. S. d. Conceptual Framework erfüllen (Inhalt der Gesamtergebnisrechnung), sowie den "nicht ergebnisbezogenen" Eigenkapitalveränderungen (Inhalt der Eigenkapitalveränderungsrechnun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Notierte Preise auf einem aktiven Markt

Rn. 429 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Auf der ersten Stufe der Bewertungshierarchie ist zunächst festzustellen, inwiefern für das zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Objekt ein aktiver Markt vorliegt. Ist ein öffentlich notierter Marktpreis i. d. S. vorhanden, stellt er den bestmöglichen objektiven Hinweis für den beizulegenden Zeitwert dar. Der Marktpreis kann ausweislich ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Verkäufer einer Kaufoption (Covered Call Writing)

Rn. 103 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Beabsichtigt der Verkäufer einer Kaufoption, seine "Eventualverpflichtung" aus der Lieferung des Basisobjekts durch einen bereits im UN vorhandenen Bestand an lieferbaren Gegenständen zu erfüllen, stellt sich die Frage, ob zwischen diesem Deckungsbestand (z. B. Aktien) und der verkauften Kaufoption (Short Call) eine Bewertungseinheit gebilde...mehr