Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überblick

Rz. 352 [Autor/Zitation] Für die Stellung eines Ersetzungsantrags durch Aktionäre und Kommanditaktionäre enthält das Gesetz besondere formelle Voraussetzungen, die zu dem erforderlichen Quorum hinzutreten müssen. Antragsvoraussetzungen für Aktionäre sind somit: Aktienbesitz der Antragsteller von 5 % des gezeichneten Kapitals oder der Stimmrechte oder einem Börsenwert von 500.0...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Dreimonatige Aktienbesitzzeit

Rz. 358 [Autor/Zitation] Weitere Voraussetzung für die Stellung des Ersetzungsantrags durch Aktionäre ist, dass diese seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Wahl des Abschlussprüfers Inhaber der Aktien sind (§ 318 Abs. 3 Satz 4). Dieses Erfordernis soll verhindern, dass Aktien gezielt zum Zweck des Ersetzungsantrags erworben werden. Das Verfahren nach § 318 Abs. 3 soll ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 900 [Autor/Zitation] Nach § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft geeignete Maßnahmen zu treffen, insbes. ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden (Risikofrüherkennungssystem). Während § 91 Abs. 2 AktG für jede Aktiengesellschaft verpflichtend ist, besteht nach Abs. 4 die P...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scherrer, DStR 1999, 1205 Rn. 1119 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Es handelt sich um Schuldverschreibungen (Obligationen) mit dem Wahlrecht des Emittenten, die Rückzahlungsverpflichtung statt in bar (zu pari) durch Lieferungen von irgendwelchen marktgängigen Aktien zu leisten. Die "Verzinsung" ist regelmäßig weitaus höher als der Marktzins, weil der Erwerber der Schuldverschreibu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Frühe Phase der unternehmensrechtlichen Kodifizierung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Eine allgemeine Bekanntmachungspflicht für Unternehmensabschlüsse ist den frühen Kodifikationen des 19. Jahrhunderts fremd (ausführlich Mock in Hachmeister/Kahle/Mock, Rechtsfragen, Rz. 5). Allerdings war etwa in § 24 Preußischen Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843 (dazu ausführlich Baums, Preußisches Gesetz über die Aktiengesellschaften von ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Börsennotierte Gesellschaften

Rz. 73 [Autor/Zitation] Der Begriff "börsennotierte Gesellschaften" ist im deutschen Handels- und Gesellschaftsrecht in § 3 Abs. 2 AktG für Zwecke der aktienrechtlichen Vorschriften definiert als "Gesellschaften, deren Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum mittelbar...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Detailanpassungen

Rz. 15 [Autor/Zitation] § 262g wurde nachfolgend inhaltsgleich in § 141 AktG 1937 überführt. Die Haftungshöchstgrenze wurde mit 100.000 RM festgesetzt (Klausing, Aktien-Gesetz, 132; Schlegelberger/Quassowski ua., AktG 1937, § 141 Rz. 10; Ebke, Wirtschaftsprüfer, 42). Im Zuge der Aktiengesetzreform 1965 wurde die "Verantwortlichkeit der Abschlussprüfer" in § 168 AktG 1965 (BGB...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Konzernerklärung zur Unternehmensführung (Abs. 5) [wird nach CSRD-Übernahme in Abs. 2b verschoben]

Rz. 26 [Autor/Zitation] Ein MU, auf das § 289f Abs. 1 oder Abs. 3 zutrifft, hat gem. § 315d eine Konzernerklärung zur Unternehmensführung zu erstellen und als gesonderten Abschnitt in den Konzernlagebericht aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um börsennotierte AG, AG, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt iSd. § 2 Abs. 11 Wp...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 98 [Autor/Zitation] § 242 Abs. 1 Satz 1 verlangt, dass ein Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz als einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss aufzustellen hat. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für die Bilanz als Teil des JA geltenden Vorschriften anzuwenden; mit ihr beginnt die laufende Buchführung und si...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung (Abs. 1b)

Rz. 18 [Autor/Zitation] Börsennotierte Versicherungsunternehmen bzw. Versicherungsunternehmen, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt ausgegeben haben und deren ausgegebene Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilaterales Handelssystem gehandelt werden, müssen zusätzlich eine Erklärung zur Unternehmensführung (vgl. bezüg...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Erläuterungen zu börsenfähigen Wertpapieren gem. § 35 RechKredV bzw. § 29 RechZahlV

Rz. 105 [Autor/Zitation] § 35 Abs. 1 Nr. 1 RechKredV schreibt vor, dass die in den Aktivposten Nr. 5 "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere", Nr. 6 "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere", Nr. 7 "Beteiligungen", Nr. 8 "Anteile an verbundenen Unternehmen" enthaltenen börsenfähigen Wertpapiere im Anhang nach börsennotiert bzw. nicht börsennotie...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Belegschaftsaktien aus dem Jahresüberschuss

Rz. 39 [Autor/Zitation] Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft (Belegschaftsaktien) können auch in der Weise ausgegeben werden, dass die auf sie zu leistende Einlage aus dem Teil des Jahresüberschusses gedeckt wird, der anderenfalls von Vorstand und AR in andere Gewinnrücklagen eingestellt werden könnte (§ 204 Abs. 3 Satz 1 iVm. § 58 Abs. 2 AktG). Voraussetzung ist, dass der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Fortentwicklung im HGB und in den gesellschaftsrechtlichen Kodifikationen

Rz. 15 [Autor/Zitation] Durch das HGB 1897 (Handelsgesetzbuch v. 10.5.1897, RGBl. 1897, 219) wurde die Pflicht zur Bekanntmachung der Bilanz und der GuV in § 265 HGB für die AG geregelt; eine Parallelregelung für die KGaA fand sich in § 334 Abs. 1 HGB 1897. Bei der Schaffung des HGB wurde der bisherige status quo beibehalten und nicht kontrovers erörtert (dazu Mock in Hachmei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ermittlung des Einkommens

Rn. 13 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Unter § 35b EStG fallen nur Einkünfte, die bei der Ermittlung des Einkommens berücksichtigt werden. Das Einkommen ermittelt sich nach § 2 Abs 4 EStG aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, in den nach § 2 Abs 3 EStG die Summe der Einkünfte nach § 2 Abs 1 und 2 EStG einfließen. Generell werden alle Einkünfte der sieben Einkunftsarten des § 2 Abs 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lcb) Anwendungsfälle temporärer Differenzen mit Buchungstechnik

Rn. 911 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Die vorstehenden abstrakten Begriffsdefinitionen mit ihren Auswirkungen lassen sich auf folgende "Faustformel" zurückführen: Dazu folgende Beispielsfälle (nach Hoffmann/Lüdenbach, NWB-Kommentar Bilanzierung 2009, § 274 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 13 [Autor/Zitation] Bei Instituten wird für den Ausweis bzw. die Gliederung der Bilanz nicht zwischen Anlage- und Umlaufvermögen unterschieden, so dass für den Bilanzleser die Zugehörigkeit der einzelnen VG zum Anlage- und Umlaufvermögen nicht in der Bilanz, sondern nur im Anlagenspiegel (§ 34 Abs. 3 RechKredV iVm. § 284 Abs. 3 HGB) erkennbar wird. Ungeachtet dessen ist f...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schmölder, Überprüfte Regelung der aktienrechtlichen Pflichtrevision im Entwurf einer Novelle zum Versicherungsaufsichtsgesetz, JW 1930, 3687; Schlegelberger/Quassowski/Schmölder, Verordnung über Aktienrecht vom 19. September 1931 nebst den Durchführungsbestimmungen, 1932; Klausing, Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (Aktien-Gesetz) nebst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zerobonds uÄ Finanzprodukte

Rn. 1327 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Der Zerobond (Nullkupon-Anleihe) ist ein förmlich unverzinsliches Wertpapier, dessen Zins durch den Unterschied zwischen dem Ausgabe- und dem Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit hinweg enthalten ist. Der Zeichner der Anleihe (Gläubiger oder Käufer) aktiviert das erworbene Wertpapier mit dem Zeichnungsbetrag und schreibt die jährliche Aufzi...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / D. Auseinandersetzung durch Erwerb aller Erbteile durch einen Miterben

Rz. 583 Beispiel Es gibt vier Miterben zu je ¼: die minderjährigen A und B, deren Vater V und den Bruder des Vaters C. Es wird vereinbart, die Erbengemeinschaft in der Weise zu beenden, dass A, B und C aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, indem sie ihre Erbteile auf V übertragen. A und B sollen dafür je ein Aktienpaket aus dem Nachlass erhalten. C soll von V mit Aktien aus...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Beteiligungen

Rz. 32 [Autor/Zitation] Als Beteiligungen sind alle Beteiligungen, die die Voraussetzungen des § 271 Abs. 1 erfüllen, auszuweisen. Dabei geht der Ausweis unter "Anteile an verbundenen Unternehmen" vor, sofern die Voraussetzungen gem. § 271 Abs. 2 vorliegen. Als Beteiligungen sind Anteile an KapGes., Anteile an Personengesellschaften, stille Beteiligungen sowie Anteile an Grun...mehr

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ZErb 07/2025, Der digitale ... / b. Das Vermächtnis des digitalen Nachlasses?

Es ist – wie nach deutschem Recht[10] – auch nach österreichischem Recht anerkannt, dass nicht nur ein Erbe den digitalen Nachlass erhalten kann, sondern dieser auch an eine oder mehrere Personen mittels letztwilligen Vermächtnisses vermacht werden kann.[11] Es ist also ohne Weiteres denkbar, dass ein Verstorbener P in seinem Testament wie folgt anordnet: Zitat Meine Alleinerb...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 340a Abs. 1 Halbs. 1 iVm. § 264 Abs. 1 Satz 3 definiert, nach welchen Regelungen Unternehmen, die vom Anwendungsbereich des § 340 erfasst sind (nachfolgend vereinfacht: Institute, vgl. § 340 Rz. 1, 81 ff.) Rechnung zu legen haben. Sie werden grds. rechtsformunabhängig als große KapGes. behandelt und sind somit rechnungslegungs- und prüfungspflichtig (...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Berichterstattung bei Prüfung des Risikofrüherkennungssystems (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 174 [Autor/Zitation] Prüfungen von AG, die Aktien mit amtlicher Notierung ausgegeben haben, umfassen seit Änderung der §§ 316 ff. durch das KonTraG auch eine Beurteilung des Abschlussprüfers, ob der Vorstand die ihm nach § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Maßnahmen in einer geeigneten Form getroffen hat und ob das danach einzurichtende Überwachungssystem seine Aufgaben erfüllen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 40 [Autor/Zitation] Durch die Vierte Richtlinie des Rates v. 25.7.1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (RL 78/660/EWG – Jahresabschluss-Richtlinie oder 4. EG-Richtlinie; ABl. EG 1978 Nr. L 222, 11) wurde in Art. 51 die Pflicht geregelt, dass bestimmte Gesellschaften ihren Jahre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermessensspielräume, Schätzerfordernisse

Rn. 21 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Objektivierbarkeit der Gewinnermittlung findet ihre Grenze, insoweit Ermessens- u Schätzspielräume bestehen, die auf der Grundlage von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen ausgefüllt werden müssen. Diese bestehen sowohl auf der Ansatz- als auch insb auf der Bewertungsebene. Praxis-Beispiel Bilanzierungsfall einer ‹Krisen-GmbH›: Momentaufnahme ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seeliger, Der Begriff des wirtschaftlichen Eigentums im Steuerrecht, Stuttgart 1962; Döllerer, Leasing – wirtschaftliches Eigentum oder Nutzungsrecht?, BB 1971, 535; Lorenz, Wirtschaftliche Vermögenszugehörigkeit im Bilanzrecht, Düsseldorf 2002; Wagner, Übergang des wirtschaftlichen Eigentums im Fall der Einräumung von Ankaufs- und Andienungsrechten (Call- und Put-Optionen), DK...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Nachrangige Vermögensgegenstände

Rz. 51 [Autor/Zitation] Nachrangige VG sind bei den jeweiligen Aktivposten oder Unterposten gesondert auszuweisen; eine Angabe im Anhang ist alternativ möglich (s. Rz. 126). Rz. 52 [Autor/Zitation] Ein gesonderter Ausweis nachrangiger VG kommt nach der überwiegenden Literaturmeinung für die Posten Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentraln...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Die Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften, BB Beilage 2 zu Heft 9/1988; Wrede, Beteiligungen an PersGes in der HB und der StB, FR 1990, 293; Fichtelmann, GmbH-Beteiligungen als BV, INF 1994, 705. Hoffmann, Die Beteiligung an KapGes als WG sui generis, in Hommelhoff, Festschrift Welf Müller, 2001, 631; Meyer, Wirtschaftliches Eigentum an KapGes...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Börsennotierung

Rz. 41 [Autor/Zitation] Auf die möglichen Auswirkungen eines eingeschränkten Bestätigungsvermerks oder seiner Versagung für Aktiengesellschaften, deren Aktien an der Börse zugelassen sind, sei hingewiesen. Die Gründe dafür können eine kursbeeinflussende Tatsache darstellen und damit eine Ad-hoc-Mitteilung auslösen (vgl. OLG München v. 13.12.2021 – 3 U 6014/21, WM 2022, 470, 4...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 340e Abs. 1 bestimmt, welche VG grds. dem Anlagevermögen und dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind. § 340e Abs. 1 enthält keine Vorschriften zu den Wertansätzen der VG und zu den Bewertungsmaßstäben, die in §§ 253 und 255 geregelt sind. Dies umfasst sowohl die Zugangs- als auch die Folgebewertung, dh. den Wert, mit dem die Posten zum Zeitpunkt der erstma...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Aufgliederung und Erläuterung des Handelsbestands gem. § 35 RechKredV

Rz. 106 [Autor/Zitation] Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1a RechKredV ist der Bilanzposten "Handelsbestand" (Aktivposten Nr. 6a) im Anhang in derivative Finanzinstrumente, Forderungen, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie sonstige VG aufzugliedern. Auf der Passivseite ist hinsichtlich des Bilanzpostens...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der ökonomische Gehalt

Rn. 486 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Das hier angesprochene Bilanzierungsproblem hat seinen ökonomischen Grund in dem physikalischen Phänomen der Zeit und dem menschlichen Phänomen der Unsicherheit oder besser Unkenntnis über künftige Entwicklungen. Diese Unsicherheit über die Zukunft wird indes unentwegt durch die Gegenwart eingeholt, dh das unsichere Ereignis tritt ein oder d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Aufgliederung nach geographischen Märkten gem. § 34 RechKredV bzw. § 28 RechZahlV

Rz. 133 [Autor/Zitation] Für den Fall, dass sich die geographischen Märkte, auf denen das Institut tätig ist, aus seiner Managementsicht wesentlich voneinander unterscheiden, sind bestimmte Posten der GuV nach diesen aufzugliedern (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 RechKredV): Zinserträge (Formblatt 2 Erträge Nr. 1, Formblatt 3 Nr. 1), laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinsl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Land- und Forstwirtschaft

Rn. 186b Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Nach RFH StuW 32 Nr 915 können Aktien eines Elektrizitätswerks notwendiges BV eines Landwirts sein, nach RFH RStBl 1933, 1006 auch Anteile an einer Zuckerrübenfabrik (bestätigt durch BFH v 11.12.2003, IV R 19/02, BStBl II 2004, 280). Nach RFH v 23.03.1938, VI 436/37, RStBl 1938, 645 stellt die Beteiligung an einer Mälzerei-AG hingegen im ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Alte Rechtslage

Rz. 128 [Autor/Zitation] Betrifft die Prüfung einen Abschluss für ein vor dem 1.1.2022 beginnendes GJ, beträgt die Haftungshöchstsumme bei Fahrlässigkeit 1 Mio. EUR (OLG Düss. v. 18.6.2021 – 22 U 31/20, BeckRS 2021, 41602 Rz. 23; Schröden/Pritzen, WPg 2021, 1115); zwischen gewöhnlicher Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit ist nicht zu differenzieren. Bei einer AG, deren A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Auslegung

Rz. 7 [Autor/Zitation] Die Konzernrechnungslegungspflicht des PublG knüpft daran an, dass die Möglichkeit zur Ausübung eines beherrschenden Einflusses von einem Unternehmen ausgeht. Der Begriff des Unternehmens wird dabei im PublG nicht legal definiert, so dass eine Auslegung der Norm erforderlich ist. Der Begriff des "Unternehmens" wird vom Gesetzgeber in mehreren Gesetzen ve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aktiengesellschaft und Europäische Aktiengesellschaft (SE)

Rz. 106 [Autor/Zitation] Die Wahl des Abschlussprüfers ist bei der AG ausschließlich Sache der HV (§ 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG; zur hiermit verbundenen Problematik vgl. Kropff in MünchKomm. AktG2, § 163 Rz. 3 ff.; Forster in FS Werner, 131, 132). Nur für das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr der Gesellschaft wird der Abschlussprüfer nicht durch die HV, sondern durch die Gründer...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Qualitative Beschränkung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Das Wahlrecht zu Bildung stiller Vorsorgemaßnahmen gem. § 340f ist qualitativ auf die Aktivposten Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden sowie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere beschränkt, die weder wie Anlagevermögen behandelt werden noch Teil des Hand...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Ende der PIE-Eigenschaft

Rz. 64 [Autor/Zitation] Umgekehrt zur Entstehung der PIE-Eigenschaft endet sie, wenn die zuvor erfüllte PIE-Definition nach § 316a Satz 2 Nr. 1, 2 oder 3 nicht mehr erfüllt ist. Rz. 65 [Autor/Zitation] Bei PIE iSd. § 316a Satz 2 Nr. 1 ist das etwa beim Delisting (Beendigung einer vorherigen Börsenzulassung zB auf Antrag oder infolge Formwechsel) oder Downlisting (Wechsel vom or...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Vorschriften, die mittelbar den Umfang der Abschlussprüfung beeinflussen können

Rz. 175 [Autor/Zitation] Der Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung oder des Vorstands ist als solcher kein Bestandteil des JA oder des Lageberichts und unterliegt somit nicht der Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Gewinnverwendungsbeschluss der Gesellschafter-/Hauptversammlung (§ 29 Abs. 2 GmbHG; § 174 AktG) unterliegt als solcher ebenfalls nicht der Prüfung dur...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Artikel 25 EGHGB

Rz. 65 [Autor/Zitation] Eine Reihe von Vorschriften des EGHGB besitzt bis heute Relevanz für eingetragene Genossenschaften. Hier ist zunächst an Art. 25 EGHGB (Hervorhebungen und Auslassungen durch die Autoren) zu denken. (1) 1 Auf die Prüfung des Jahresabschlussesmehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe im Konzernabschluss

Rz. 162 [Autor/Zitation] Der Tatbestand der unrichtigen Wiedergabe im Konzernabschluss ist bei evidenten Verstößen gegen die Konzernrechnungslegungsvorschriften gegeben, die nicht mehr zu einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns führen und das Potenzial haben, sich wesentlich auf die Entscheidungen d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Busse von Colbe/Lutter, Wirtschaftsprüfung heute: Entwicklung oder Reform, 1977; Hopt, Vom Aktien- und Börsenrecht zum Kapitalmarktrecht, ZHR 1977, 402; M. Richter, Die Inkompatibilität von Jahresabschlußprüfung und Unternehmensberatungen durch Wirtschaftsprüfer, JfB 1977, 21; Biener, AG. KGaA. G...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Art der Geschäftstätigkeit (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Beschreibung der Art der Geschäftstätigkeit hat je einbezogenem Unternehmen "kurz" zu erfolgen. Was darunter zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Gesetz nicht. Ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 20/5653, 58) sollte bei mehreren Geschäftstätigkeiten eine kurze Beschreibung für die wichtigsten dieser Geschäftstätigkeiten enthalten sein. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Verhältnis zu § 4f EStG

Rn. 1474 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 5 Abs 7 EStG und § 4f EStG sind weitgehend komplementäre Regelungen. Während § 4f EStG beim Übertragenden unter Verstoß gegen das Realisationsprinzip die sofortige aufwandswirksame Hebung stiller Lasten verhindert und zu einer im Regelfall 15-jährigen Aufwandsstreckung führt, verhindert § 5 Abs 7 EStG einen erfolgsneutralen Anschaffungsv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kottke, Wertpapier-Pensionsgeschäfte unter nahen Angehörigen zur Verlagerung von Einkunftsquellen? DB 1984, 159; Meyer-Sievers, Gewinnrealisierung bei Wertpapier-Pensionsgeschäften, WPg 1988, 291; Häuselmann/Wiesenbart, Die Bilanzierung und Besteuerung von Wertpapier-Leihgeschäften, DB 1990, 2129; Hinz, Bilanzierung von Pensionsgeschäften, BB 1991, 1153; von Treuberg/Scharpf, Pe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rn. 140 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Willkürung als BV kann nur bei WG erfolgen, die objektiv dazu geeignet u subjektiv dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (BFH v 19.02.1997, XI R 1/96, BStBl II 1997, 399; BFH v 14.08.2014, IV R 56/11, BFH/NV 2015, 317). Diese Voraussetzung ist vom StPfl darzulegen (BFH v 24.02.2000, IV R 6/99, BStBl II 2000, 297). Die Widmung muss zeit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Subsidiäre Verpflichtung (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 53 [Autor/Zitation] Die Konzernrechnungslegungspflicht nach § 11 PublG ist subsidiär gegenüber anderen gesetzlichen Verpflichtungen zur Konzernrechnungslegung (Hachmeister in HKMS3, § 11 PublG Rz. 47). Entsprechend der Aufzählung des Gesetzes ist § 11 und damit der zweite Abschnitt des PublG für folgende Mutterunternehmen nicht anzuwenden: Aktiengesellschaften (AG), Kommand...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. (Kredit-)Institute (Abs. 1)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Gemäß § 340l Abs. 1 Satz 1 iVm. § 340 Abs. 4 bis 5 haben Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierinstitute sowie Zahlungs- und E-Geldinstitute den JA und den Lagebericht sowie den KA und den Konzernlagebericht und die anderen in § 325 Abs. 1 aufgeführten Unterlagen nach den dort genannten Vorschriften (§§ 325 Abs. 1 Satz 2 Abs. 1a bi...mehr