Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 325 [Autor/Zitation] Für die Angabepflicht sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgeblich (Poelzig in MünchKomm. HGB5, § 285 Rz. 300). Die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente sind zu kategorisieren. Ein Einzelausweis der in Nr. 19 geforderten Angaben ist nicht erforderlich (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 177 [9/2024]). Die Ka...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Carbon Footprint: Die Basis... / 5.3.3 Die 15 Kategorien des Scope 3 im Detail: Die sieben Downstream-Kategorien

Nach den acht Upstream-Kategorien wenden wir uns allem zu, was nach der Fertigung im Unternehmen passiert, den nachgelagerten Emissionen (Downstream-Emissionen): Hier gilt der Bilanzansatz ab Werktor, durch das das Produkt das Werk des Herstellers verlässt, bis zum Moment der endgültigen Verwertung oder Beseitigung des Produktes, englisch Gate-to-Grave. 9. Nachgelagerter Tran...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wertermittlung einer Steuer... / 4.4 Kapitalisierungszinssatz

Der Kapitalisierungszinssatz ist ein zentrales Element im Rahmen des Ertragswertverfahrens und hat maßgeblichen Einfluss auf das Bewertungsergebnis. Er dient der Abzinsung der künftig nachhaltig erzielbaren Überschüsse auf den Bewertungsstichtag und reflektiert sowohl das allgemeine Zinsniveau als auch das individuelle Risiko der zu bewertenden Kanzlei. Gem. den Empfehlungen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. (Eingebettete) Derivate als Grundgeschäfte

Rn. 64 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Abzusichernde Grundgeschäfte können auch Derivate sein (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 31). Derivate sind Termin- (Devisen-, Aktien-, Zinstermingeschäfte), Optionsgeschäfte (über Devisen, Aktien, Zinsen etc.) sowie Swaps (Zins-, Währungs- oder Zins-/Währungs­swaps), einschließlich Swaptions, Futures, Forwards etc. Rn. 65 Stand: EL 46 – ET: 06/...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Abzusichernde Risiken

Rn. 41 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Das Sicherungsinstrument muss nach § 254 "vergleichbaren Risiken" wie das abzusichernde Grundgeschäft ausgesetzt sein (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 25). Damit wird klargestellt, dass Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente nach dem Willen des Gesetzgebers grds. demselben Risiko (z. B. US-Dollar) (vgl. so jedenfalls BR-Drs. 16/12407, S. 86)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Umfang des relevanten Bankbuchs (Zinsbuchs)

Rn. 404c Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Bestände des hier zu betrachtenden Bankbuchs (gelegentlich auch als Zinsbuch bezeichnet) umfassen sämtliche zinsbezogenen bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte außerhalb des Handelsbestands, also auf der Aktivseite auch verzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve und des Anlagebestands. Auf der Passivseite sind grds. sämtlich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Micro-, Macro- und Portfolio-Hedges

Rn. 29 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nach § 254 sind alle Arten von Bewertungseinheiten zugelassen (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 16). Voraussetzung ist, dass eine eindeutige Zuordnung von Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten möglich ist und dokumentiert wird (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 16). Ausschlaggebend für sämtliche Arten von Bewertungseinheiten ist damit, dass G...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zulässige bzw. nicht zulässige Grundgeschäfte (Deckungsfähigkeit)

Rn. 53 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Als Grundgeschäfte i. R.e. Bewertungseinheit nach § 254 kommen "Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen" in Betracht (vgl. zu Bewertungseinheiten mit Auslandsbeteiligungen außerhalb des Euro-Währungsraums Hennrichs, WPg 2010, S. 1185ff.). Nach dem Wortlaut der Vorschrift be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Finanzinstrumente

Rn. 97 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Als Sicherungsinstrumente sind nach § 254 Satz 1 nur Finanzinstrumente zulässig. Aufgrund der Vielfalt und ständigen Weiterentwicklung hat es der Gesetzgeber vorgezogen, in diesem Kontext auf eine abschließende inhaltliche Ausgestaltung des Begriffs "Finanzinstrumente" zu verzichten. Beispiel: Zur Absicherung gegen Wertänderungs- und Zahlungss...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung von wertpapiergebundenen Versorgungszusagen (Abs. 1 Satz 3)

Rn. 99 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren des AV gemäß § 266 Abs. 2 A. III. 5. richtet (wertpapiergebundene Versorgungszusagen), sind grds. mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Wertpapiere zu passivieren. Dies gilt so lange, wie der beizulegende Zeitwe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick über die gesetzlichen Regelungen (Rn. 1–7 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 1 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Innerhalb der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften beinhaltet § 253 die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung. § 253 gilt rechtsformübergreifend für alle bilanzierenden Kaufleute (KapG und Nicht-KapG). Nach § 298 Abs. 1 ist § 253 auch im KA relevant. Darüber hinaus gilt diese Bewertungsvorschrift, teilweise mit gewissen Einschränkung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bedeutung des Niederstwertprinzips für die Steuerbilanz

Rn. 330 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die Bewertung des UV für die steuerrechtliche Gewinnermittlung ist in § 6 EStG geregelt. Dem UN steht hiernach ein Wahlrecht zu, die WG des UV mit den AHK (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG) oder alternativ zum niedrigeren Teilwert anzusetzen, sofern die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG; zum Teilwe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Sog. Short Cut-Methode (Critical Terms Match)

Rn. 203 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei perfekten Micro-Hedges spricht nach dem Gesetzgeber (vgl. BR-Drs. 344/08, S. 126) – wenn i. R.e. Bewertungseinheit die Parameter (insbesondere Währung, Nominalbetrag, Laufzeit, Zinstermine) von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument nur unwesentlich voneinander abweichen (vgl. ebenso DGRV (2023), Teil 1, Kap. D. II. 4.3.6) und dadurch di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Methoden und Verfahren zur Messung der Wirksamkeit

Rn. 192 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Auswahl der Methode bzw. des Verfahrens zur Feststellung der Wirksamkeit bleibt nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers grds. dem UN überlassen (vgl. BR-Drs. 344/08, S. 127; BT-Drs. 16/12407, S. 169; IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 52f.; zu den verschiedenen Methoden auch Kuhn/Scharpf (2006), Rn. 2590ff.; DGRV (2023), Teil 1, Kap. D. I...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / 2. Zweck und Inhalt des § 88c AO

Informationsaustausch: § 88c AO regelt den Austausch von Informationen, die potentiell bestimmte Steuergestaltungen, die die Erlangung eines Steuervorteils aus der Erhebung oder Entlastung von Kapitalertragsteuer mit erheblicher Bedeutung zum Gegenstand haben, zwischen den Finanzbehörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Inhalt und Struktur des § 88c AO...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.6.2 Befürchtung von Gefährdungshandlungen

Rz. 237 Nach Nr. 2 des § 1385 BGB kann der vorzeitige Zugewinnausgleich verlangt werden, wenn Handlungen der in § 1365 BGB oder § 1375 Abs. 2 BGB bezeichneten Art zu befürchten sind und dadurch eine erhebliche Gefährdung der Erfüllung der Ausgleichsforderung zu besorgen ist. Die vermögensmindernde Verfügung des ausgleichspflichtigen Ehegatten muss dementsprechend nicht mehr ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / a) Zur Steuerbarkeit

Ein Leistungsaustausch erfordert nach ständiger Rechtsprechung von EuGH und BFH, dass sich ein Leistender und ein Leistungsempfänger gegenüberstehen und für eine Leistung eine Gegenleistung (Entgelt) gewährt wird. Leistung und Gegenleistung müssen in einem wechselseitigen Zusammenhang stehen, der unmittelbar, aber nicht zwingend ein innerer (synallagmatischer) Zusammenhang s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.54.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 798 Im Einzelnen fallen unter Nr. 54 der Anlage 2 des UStG: Rz. 799mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.4 Nicht begünstigte Waren des Kap. 49 des Zolltarifs

Rz. 653 Begünstigt sind nicht alle Waren des Kap. 49 des Zolltarifs, sondern nur die in Nr. 49 der Anlage 2 des UStG ausdrücklich aufgeführten Erzeugnisse. Nicht begünstigt sind z. B. die folgenden Waren des Kap. 49 des Zolltarifs:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Alphabetisches Warenverzeichnis (Stichtag 1.1.2025)

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Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital im Abschluss n... / 2.1.1 Besonderheiten bei Aktiengesellschaften

Rz. 13 Eine AG hat für die Aufgliederung und den bilanziellen Ausweis des Eigenkapitals in der Bilanz die Vorschriften der §§ 266 Abs. 8, 268 Abs. 1 und 3, 272 HGB zu beachten.Hat die AG verschiedene Aktiengattungen oder Mehrstimmrechtsaktien ausgegeben oder besteht bedingtes Kapital, so ergeben sich aus § 152 Abs. 1 AktG zusätzliche Angabepflichten: Aktiengesellschaften hab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital im Abschluss n... / 2.1.2 Besonderheiten bei der KGaA

Rz. 16 Zum Ausweis des Kapitals für Kommanditgesellschaften auf Aktien bestimmt § 286 Abs. 2 AktG Folgendes: In der Jahresbilanz sind die Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter nach dem Posten "Gezeichnetes Kapital" gesondert auszuweisen. Der auf den Kapitalanteil eines persönlich haftenden Gesellschafters für das Geschäftsjahr entfallende Verlust ist von dem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rücklagen im Abschluss nach... / 2.3 Besonderheit: Behandlung eigener Anteile

Rz. 27 Nach § 272 Abs. 1a und Abs. 1b HGB entfällt die Differenzierung zwischen eigenen Aktien und eigenen Anteilen. Eigene Anteile sind stets unabhängig vom Erwerbsgrund passivisch in einer Vorspalte offen zum Posten "gezeichnetes Kapital" auszuweisen; eine Rücklage für eigene Anteile ist nicht mehr zu bilden.[1] Rz. 28 Der offene Ausweis der eigenen Anteile in der Vorspalte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.2 Wesen der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 76 Die Einnahmenüberschussrechnung definiert keinen neuen, selbstständigen Gewinnbegriff, sondern ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung.[1] Die Vereinfachung liegt insbesondere in dem Verzicht auf Buchführung, Inventur und Bilanzierung sowie folglich dem Wegfall der Übermittlung einer E-Bilanz (dafür aber Übermittlung der "Anlage EÜR").[2] Die Einnahmenüberschu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rücklagen im Abschluss nach... / 2.1.2 Einstellung in die Kapitalrücklage

Rz. 7 Einstellungen in die Kapitalrücklage sind gemäß § 270 Abs. 1 HGB bereits bei der Aufstellung der Bilanz vorzunehmen; zuständig ist also der Vorstand/die Geschäftsführung, nicht die Hauptversammlung/Gesellschafterversammlung; letztere können auch nicht weitergehende Dotierungen beschließen. Aus § 275 Abs. 4 HGB, nach dem Veränderungen der Kapitalrücklagen in der GuV-Rech...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital im Abschluss n... / 5 Angaben zum Eigenkapital im Anhang

Rz. 48 Im WP-Handbuch[1] findet sich eine tabellarische Übersicht (Kontroll-Liste) über in den Anhang aufzunehmende Pflichtangaben und wahlweise entweder in der Bilanz oder im Anhang aufzunehmende Wahlpflichtangaben. Soweit sich die Vorschriften auf das Eigenkapital beziehen, werden sie nachstehend aufgeführt.[2]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich des § 5 EStG

Rz. 25 Nach § 5 EStG ist der Gewinn von allen bilanzierenden Gewerbetreibenden zu ermitteln. Darunter sind alle Gewerbetreibenden zu verstehen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die dies ohne eine solche Verpflichtung freiwillig tun.[1] Rz. 26 Erste Tatbestandsvoraussetzung § 5 EStG knüpft an die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Frankreich

Rz. 138 Aufgrund der Vorschriften zum Ausschluss der Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer zwischen dem Saarland und Frankreich auf der Grundlage des Saarvertrags vom 27.10.1956[1] bestehen im Verhältnis des Saarlands zu Frankreich bei Erwerben von Todes wegen bereits Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Diese haben aus deutscher Sicht nur Bedeutung für Per...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-USA

Rz. 71 Das DBA-USA in der Fassung vom 3.12.1980 ist am 27.6.1986 in Kraft getreten.[1] Rz. 72 Das Änderungsprotokoll zum Abkommen vom 14.12.1998 trat am 14.12.2000 in Kraft[2] und ist bei den danach eintretenden Todesfällen und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Es hat einzelne Regelungen des DBA abgeändert und zusätzliche Regelungen eingefügt. Das wesentliche Ziel Deut...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der qualifizierte Anteilsta... / a) Betriebswirtschaftlicher Hintergrund

Die HoldCo-GmbH kann sich auf andere Tätigkeitsfelder als die OpCo-GmbH fokussieren. Z.B. könnten die Gewinne auf Ebene der HoldCo-GmbH in Aktien, Immobilien oder andere Vermögensanlagen investiert werden. Betriebswirtschaftlich ist es sinnvoll, die nicht betriebsnotwendigen liquiden Mittel von der Haftungsmasse der OpCo-GmbH zu separieren. Die Vermögensgegenstände werden au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 26): Organs... / II. Höhe des Ausgleichsanspruchs

Der nach § 304 Abs. 2 AktG mindestens jährlich zu zahlende Ausgleichsanspruch muss einem Betrag entsprechen, der nach der bisherigen Ertragslage der Organgesellschaft und ihren künftigen Ertragsaussichten unter Berücksichtigung angemessener Abschreibungen und Wertberichtigungen voraussichtlich als durchschnittlicher Gewinnanteil auf die einzelne Aktie/Geschäftsanteile verteilt w...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.6 Sonderfälle von Beschäftigungsverhältnissen

Rz. 65 Das Gesetz zur Förderung des freiwilligen sozialen und das Gesetz zur Förderung eines ökologischen Jahres sind aufgehoben und zusammengefasst worden in dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Nach § 3 Abs. 1 JFDG wird das freiwillige soziale Jahr als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / d) Verluste (Zeilen 12–15)

In den Zeilen 12 bis 15 sind die Angaben zu den Verlusten nach § 20 Abs. 6 EStG zu machen. Die Zuordnung der Verluste zu Zeile 12 führt zur Berücksichtigung allgemeiner Verluste i.S.d. § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG und die Angaben zur Zeile 13 sind für die Ermittlung des gesonderten Verlustverrechnungskreises aus der Veräußerung von Aktien i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG notw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / e) Verluste (Zeilen 22, 23)

Über die Angaben in den Zeilen 22 und 23 werden die bereits in den Zeilen 18, 19 enthaltenen Verluste (Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien und Verluste aus der Veräußerung von Aktien) ausgewiesen ("Davon-Ausweis"). Die Angaben dienen der zutreffenden Ermittlung ausgleichsfähiger und verrechenbarer Verluste. Die Beträge sind ohne negatives Vorzeichen einzutrage...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / d) Positive Erträge (Zeilen 20, 21)

In den Zeilen 20 und 21 sind die Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften zu erfassen, die bereits in den Zeilen 18, 19 enthalten sind ("Davon-Ausweis"). Die Angaben dienen der zutreffenden Ermittlung ausgleichsfähiger und verrechenbarer Verluste. Zu den Besonderheiten, welche die Einkünfte aus Stillhalterpr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / c) Korrespondenzbesteuerung und Auswirkungen des StAbwG (Zeile 33)

Über die Angaben zur Zeile 33 werden verschiedene Kapitalerträge erfasst. Zum einen sind die Fälle der zwingenden tariflichen Besteuerung von Bezügen und Einnahmen aus Aktien und Genussrechten i.S.d. § 32d Abs. 2 Nr. 4 EStG in dieser Zeile zu erfassen. Die Besteuerung der gen. Erträge mit der tariflichen Einkommensteuer nach §§ 32a ff. EStG dient der Umsetzung des materielle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / c) Beschränkung der Anrechnung von KapESt seit VZ 2016 (Zeile 46)

Durch das InvStRefG vom 19.7.2016 (BGBl. I 2016, 1730) wurde mit § 36a EStG eine Beschränkung zur Anrechnung von KapESt auf Dividenden aus girosammelverwahrten inländischen Aktien sowie für Erträge aus girosammelverwahrten eigenkapitalähnlichen Genussscheinen inländischer Emittenten eingeführt. Insbesondere müssen lt. § 36a Abs. 1 bis 3 EStG bestimmte Voraussetzungen erfüllt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / a) Systematik zu den Zeilen 7–9

In Zeile 7 sind die gesamten Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, einzutragen. Die Angaben in dieser Zeile werden der Steuerfestsetzung zugrunde gelegt. Die für die Zeile 7 notwendigen Angaben ergeben sich regelmäßig aus den von der Kreditwirtschaft ausgestellten Steuerbescheinigungen. Das Kreditinstitut hat die Höhe der Kapitalerträge nach Verl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / a) Systematik der Eintragungen

In den Zeilen 18 bis 26a sind Angaben zu inländischen oder ausländischen Kapitalerträgen zu machen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Allerdings sind hier grundsätzlich nicht die Erträge aus inländischen oder ausländischen Investmentfonds ab 2018 zu erfassen. Die Angaben zu Investmentfonds, deren Erträge nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen ha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.5 Mehrfache Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei "Cum-/Ex-Geschäften"?

Tz. 60 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Große öffentliche und politische Aufmerksamkeit – bis hin zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses – erregte die Aufdeckung der sog "Cum-/Ex-Geschäfte", durch die der dt Fiskus mutmaßlich um zweistellige Milliardenbeträge gebracht wurde. Als Cum-/Ex-Geschäfte werden Aktientransaktionen bezeichnet, bei denen die Veräußer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.3.1 Funktionsweise der Cum-/Cum-Geschäfte

Tz. 46 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit Einführung des § 36a EStG, der erstmals auf Kap-Erträge anzuwenden ist, die ab dem 01.01.2016 zufließen (s Tz 58), durch das InvStRefG v 19.07.2016 wurden die Voraussetzungen zur Anrechnung von KapSt für bestimmte Fallkonstellationen wes verschärft. Diese Verschärfung soll verhindern, dass die Besteuerung von Dividenden mittels sog "Cum-...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anteilsveräußerung (§ 8b Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 161 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Der Grundfall des § 8b Abs 2 KStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kö oder Pers-Vereinigung, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nrn 1, 2, 9 oder 10 Buchst a EStG gehören. In Tz 32ff ist erläutert, welche Leistungen bei den Empfängern zu Kap-Erträgen der genannten Art führen (s Tz 32ff). We...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.5 Umwandlung einer Personengesellschaft in eine KGaA/Ausgliederung auf eine KGaA

Tz. 185 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die KGaA ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (jur Pers und Kap-Ges), die anders als die AG zwei Arten von Gesellschaftern hat (s §§ 278ff AktG). Mind ein Gesellschafter haftet den Gesellschaftsgläubigern unbeschr (phG) und ein oder mehrere Gesellschafter, die an dem in Aktien zerlegten Grundkap beteiligt sind, sind pers v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.4 Ausweis der nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteile als Umlaufvermögen (vor dem 01.01.2017 erworbene Anteile: Kurzfristige Erzielung eines Eigenhandelserfolgs)

Tz. 376 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Finanzunternehmen werden mit den nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteilen nur dann von § 8b Abs 7 S 2 KStG erfasst, wenn diese im Zeitpunkt des Erwerbs als Umlaufvermögen auszuweisen sind. Damit wird die bisherige Verw-Auff ges festgeschrieben (s Tz 377). Wegen der Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen s Lohmann/Windhöfel (DB 2009, 1043, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3 Bewertung auf Ebene der Empfängerkörperschaft

Tz. 58 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bei der Empfänger-Kö erfolgt die Bewertung einer verdeckten Einlage nach § 6 Abs 1 Nr 5 EStG grds mit dem Tw. Grds sind die in Buchst a) bis c) dieser Vorschrift genannten Ausnahmetatbestände (Bewertung höchstens mit den ggf fortgeführten AK) auch für verdeckte Einlagen anwendbar. Es ist allerdings zu beachten, dass sich daraus uU das Proble...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Rättig/Protzen, Anwendung des § 8b Abs 2 KStG auf vGA anlässlich einer Anteilsveräußerung, GmbHR 2001, 495; Mikus, Die Bedienung von Aktienoptionen durch eigene Anteile nach der UntStRef, BB 2002, 178; Romswinkel, StFreiheit von VG gem § 8b Abs 2 KStG systemimmanent? GmbHR 2002, 1059; Günkel/Bourseaux, Stliche Abziehbarkeit der Kosten für die Ausgabe von Aktien iRv Aktienoption...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Obermann/Brill/Füllbier, Die Neuregelung der ertragstlichen Behandlung von Wertpapierleihgeschäften durch das UntStRefG 2008, BB 2007, 1647; Roser, Wertpapierdarlehen – eine (schl-)echte Neuregelung, Ubg 2008, 89; Schnitger/Bildstein, Wertpapierpensionsgeschäfte und Wertpapierleihe – Wirtsch Eigentum und UntStRefG 2008, IStR 2008, 202; Rau, "Strukturierte Wertpapierleihe" über ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.3.2 Wirkungsweise des § 36a EStG

Tz. 51 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Um dieses unerwünschte Ergebnis zu verhindern, macht § 36a EStG bei bestimmten Kap-Erträgen die Anrechnung von KapSt vom Vorliegen mehrerer Voraussetzungen abhängig, die kumulativ erfüllt sein müssen. Betroffen von der Vorschrift sind nur Kap-Erträge iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG, dh inl Dividenden und sonstige GA aus im Inl girosammelverwah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.7 Exkurse

Tz. 237 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Über § 8 Abs 1 KStG sind auch bei der KSt die durch das StSenkG in § 15 Abs 4 EStG eingefügten und durch das Ges zur Änd des InvZulG 1999 rückwirkend neu gefassten S 3 bis 5 zu beachten. Danach sind Verluste aus Termingeschäften, durch die der Stpfl einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmt...mehr