Dr. Dario Arconada Valbuena
Der Kapitalisierungszinssatz ist ein zentrales Element im Rahmen des Ertragswertverfahrens und hat maßgeblichen Einfluss auf das Bewertungsergebnis. Er dient der Abzinsung der künftig nachhaltig erzielbaren Überschüsse auf den Bewertungsstichtag und reflektiert sowohl das allgemeine Zinsniveau als auch das individuelle Risiko der zu bewertenden Kanzlei.
Gem. den Empfehlungen der BStBK und den Grundsätzen des IDW S 1 setzt sich der Kapitalisierungszinssatz typischerweise aus 2 Komponenten zusammen:
- Risikofreier Basiszinssatz: Dieser wird regelmäßig aus der Zinsstrukturkurve der Deutschen Bundesbank abgeleitet und basiert auf einer langfristigen Betrachtung (i. d. R. 10 bis 30 Jahre). Er spiegelt die risikolose Anlagealternative am Kapitalmarkt wider.
- Risikozuschlag: Der Risikozuschlag berücksichtigt die kanzleispezifischen Risiken im Vergleich zu einer risikolosen Anlage. Er ergibt sich aus der Multiplikation der Marktrisikoprämie mit dem unternehmensindividuellen Beta-Faktor.
Die Marktrisikoprämie wird auf Basis empirischer Kapitalmarktdaten ermittelt. Für den deutschen Markt liegt eine regelmäßig aktualisierte Empfehlung des Fachausschusses für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW vor, die sich an langfristigen historischen Renditeaufschlägen von Aktien gegenüber festverzinslichen Wertpapieren orientiert.
Der Beta-Faktor quantifiziert die spezifische Risikoexposition des zu bewertenden Unternehmens im Vergleich zum Gesamtmarkt. Da Steuerberatungskanzleien i. d. R. nicht börsennotiert sind, kann kein marktbasierter Beta-Faktor verwendet werden. Stattdessen ist eine qualitative und sachgerechte Schätzung vorzunehmen, die sich an den strukturellen Eigenschaften der Kanzlei orientiert.
Die BStBK nennt in diesem Zusammenhang typische Merkmale, die bei St...