Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Normzweck der Vorschrift

Rn. 2 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 6 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG verlangt, beim BV-Vergleich die WG des AV, die der Abnutzung unterliegen, mit den AK/HK bzw dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die AfA anzusetzen. Nach § 7 Abs 1 S 1 EStG ("ist") bzw § 7 Abs 4 EStG ("sind") Absetzungen vorzunehmen. Aus diesen beiden Aussagen folgt (auch s Rn 222):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erhöhte Absetzungen

Rn. 10 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Für den Begriff der "erhöhten Absetzungen" gibt es keine Legaldefinition. Wichtig ist die Abgrenzung gegenüber der "normalen" Absetzung. Nicht zur "erhöhten" Absetzung gehören: § 7 Abs 4 EStG-AfA: die lineare Gebäude-AfA nach § 7 Abs 4 EStG gehört zur "normalen" Absetzung (FG SchlH EFG 2005, 1026 rkr). Dies zeigt auch der Umkehrschluss aus § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Der Grundsatz

Rn. 215 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nach § 7 Abs 1 S 1 EStG ist die Absetzung "jeweils für ein Jahr" vorzunehmen; durch die Absetzung ist der Teil der AK/HK zu erfassen, der "auf ein Jahr entfällt". Die Absetzung hat in "gleichen Jahresbeträgen" zu erfolgen. Der Gesetzeswortlaut deutet anscheinend zunächst darauf hin, dass der jährliche AfA-Betrag jeweils den vollen Jahresbet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Rücklagen

Rn. 141 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die AfA-Bemessungsgrundlage ist auch geringer als die AK/HK, wenn der StPfl auf das angeschaffte/hergestellte WG stille Reserven übertragen hat. Dann gilt (BFH BStBl II 1989, 697): Rn. 142 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Dies gilt zB für Rücklagen nach § 6b EStG (s R 6b.2 Abs 1 S 9 EStR 2012) für Ersatzb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cde) Einbringung in KapGes (§§ 20–23 UmwStG)

Rn. 177e Stand: EL 154 – ET: 11/2021 iF Buchwert-Fortführung Fortführung bisheriger AfA wie bei s Rn 177c (s Bilitewski in Haritz/Manner, UmwStG § 23 Rz 54) iF Zwischenwertansatz (§ 23 Abs 3 Nr 1, 2 UmwStG): iF § 7 Abs 1, 4, 5, 6 EStG: AK/HK + Aufstockungsbetrag = neue AfA-BMG iF § 7 Abs 2 EStG: AK/HK + Aufstockungsbetrag = neue AfA-BMG, abzuschreiben mit maximal 25 % vom jeweil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fe) Vorbehaltsnießbrauch

Rn. 64 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Beim Vorbehaltsnießbrauch führt der Nießbrauchsberechtigte seine bisherige AfA, die er zuvor als Eigentümer iF VuV geltend machte, weiter (BFH BStBl II 1982, 380; 1986, 12; 1992, 67; 1995, 821; BMF v 30.09.2013, BStBl I 2013, 1184 Tz 42). Dh: Sofern und soweit der Vorbehaltsnießbraucher vor der Grundstücksübertragung AK/HK getragen hatte und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Begrifflichkeiten

Rn. 422 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Degressive AfA: Angesichts des AfA-Verfahrens bei § 7 Abs 5 EStG kann man sich sicherlich streiten, ob dies wirklich eine "degressive" AfA war. Es entspricht allerdings allg Meinung, sie als solche zu bezeichnen. Erhöhte AfA: Die §-7-Abs-5-EStG-AfA war keine "erhöhte" iSd § 7a Abs 1 EStG (FG SchlH, 3 K 50 146/03, DStRE 2005, 1182 rkr; s § 7a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines

Rn. 160 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 1 S 1 EStG spricht von den AK/HK als AfA-Bemessungsgrundlage und bezieht sich damit auf § 6 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG, der allerdings nur Gewinnermittler betrifft, die den BV-Vergleich durchführen (= "Bilanzierer"). Dennoch bestimmen "als Normalfall" auch für Überschussrechner die AK/HK die AfA-Bemessungsgrundlage. Eigenleistungen sind da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Das Kumulationsverbot (§ 7a Abs 5 EStG)

Rn. 51 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das Kumulationsverbot will verhindern, dass mehrere Abschreibungsvergünstigungen für dasselbe WG (= WG-bezogene Betrachtung, glA Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz 25b) kumuliert genommen werden. Dabei gilt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Vergleich HB und StB

Rn. 95 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Abschreibungszeiträume nach HB (ab BilMoG, s Rn 89) und StB sind für den Firmenwert/Geschäftswert unterschiedlich:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 378 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die AfA-Bemessungsgrundlage wird für § 7 Abs 4 S 1, 2 EStG grds durch die AK/HK (s § 255 HGB) bestimmt (BFH BStBl II 2014, 878; 2019, 170), insoweit gelten die Erläuterungen zu § 7 Abs 1 EStG (s Rn 109ff) entsprechend. § 7 Abs 4 S 2 EStG verweist auf § 7 Abs 1 S 5 EStG, dh iF der Einlage des Gebäudes ins BV aus einem der Einkünfteerzielung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Kürzung der AK/HK um den voraussichtlichen Veräußerungserlös?

Rn. 146 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die AfA-Bemessungsgrundlage wird nicht um einen voraussichtlichen Veräußerungserlös (ebenso: Entschädigungserlös) gekürzt (nunmehr hM, zB Kulosa in Schmidt, § 7 EStG Rz 116, 40. Aufl 2021; wohl auch BFH BStBl II 1975, 478; FG Ha EFG 1987, 612 rkr; aA noch BFH BStBl II 1972, 744; einschränkend Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 206f:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Überschusseinkünfte

Rn. 106 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Überschusseinkünfte kennen kein BV und kein AV ( Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 72). AfA-fähig sind aber auch hier nur die WG, die der Erzielung von Einkünften dienen. Sie müssen also zum "Einkunftserzielungsvermögen" (= Teilbereich des PV) gehören. Dies folgt aus der WK-Definition in § 9 Abs 1 S 1 EStG ("Aufwendungen zur Erw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 112 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Beim BV-Vergleich legt der Bilanzansatz des WG die AfA-Bemessungsgrundlage fest. Dieser Bilanzansatz (das "Ob" und das "Wie") bestimmt sich nach §§ 4–6 EStG. Hierzu s Erläut zu §§ 4,5 und s Erläut zu § 6. Die AfA-Bemessungsgrundlage können daher sein:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Die unterschiedlichen Gebäudearten in § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG

Rn. 352 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG unterscheidet zwischen zwei Gebäudearten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 171 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das AfA-Volumen verringert sich durch Vornahme der AfA planmäßig. Darüber hinaus kann sich das AfA-Volumen außerplanmäßig verändern, und zwarmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Die Regelung des § 6 Abs 1 Nr 5 EStG

Rn. 152 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 6 Abs 1 Nr 5 EStG ordnet folgenden Bilanzansatz für Einlagen und damit auch für die AfA-Bemessungsgrundlage an:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Die Restnutzungsdauer

Rn. 199 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Restnutzungsdauer ist der Teil der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, der nach Ablauf eines Teils der Nutzungsdauer noch offensteht. Grds bemisst sich diese nach den AfA-Tabellen, auch wenn der StPfl das WG vor Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer veräußern will (BFH BStBl II 2009, 899). Ändert sich die AfA-Bemessungsgrundlage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 479 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 6 EStG regelt zweierlei:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachholung unterlassener AfS?

Rn. 494 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Man wird hier unterscheiden müssen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Besonderheiten bei ETW

Rn. 400 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Kein niedrigerer Grund- und Boden-Anteil: Bei ETW rechtfertigt die eingeschränkte Nutzungs- und Verfügungsmöglichkeit des Wohnungseigentümers betreffend des Grund- und Boden-Anteiles es nicht, den Grund- und Boden-Anteil niedriger anzusetzen (BFH BStBl II 1985, 252; H 7.3 EStH 2020 "Kaufpreisaufteilung"). Instandhaltungsrückstellung: Der im ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Übersicht

Rn. 133 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 In folgenden Fällen stellt sich die Frage, inwieweit die AK/HK zu modifizieren sind und damit die AfA-Bemessungsgrundlage bilden: Zuschüsse (s Rn 135ff) Rücklagen (s Rn 141ff) Schrottwertfälle/Schlachtwertfälle (s Rn 144f). Rn. 134 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Des Weiteren stellt sich die Frage, ob die AK/HK um einen evtl Veräußerungserlös zu kür...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begrifflichkeiten

Rn. 468 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Für das Verständnis des § 7 Abs 5a EStG Fall 1 ist zu unterscheiden (s FG He EFG 2006, 1656 rkr; Engelberth, NWB 38/2011, 3220; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 385ff):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 80 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 WG können sein:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Der Maximalprozentsatz (§ 7 Abs 2 S 2 Hs 2 EStG idF 2. Corona-SteuerhilfeG)

Rn. 287i Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Wie schon § 7 Abs 2 EStG bei Anschaffung 2009/2010 ist die degressive AfA doppelt ("und") begrenzt: Sie darf maximal das 2,5 fache der linearen AfA betragen und zugleich nicht 25 % (pa) übersteigen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines

Rn. 380 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Damit Aufwendungen in die AfA-Bemessungsgrundlage einfließen, ist im ersten Schritt zu fragen, ob es sich um AK/HK handelt, und im zweiten Schritt sind die auf den Grund und Boden entfallenden AK auszusondern (s Rn 392ff).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Konkurrenz zwischen degressiver und erhöhter Absetzung

Rn. 455a Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a Abs 5 EStG betrifft nur das Verhältnis mehrerer erhöhter Absetzungen zueinander und schließt dies aus (Kumulationsverbot). E contrario hält BFH BStBl II 2004, 783 mE zu Recht die Vorschrift aber für nicht anwendbar, wenn es um das Verhältnis zwischen degressiver Gebäude-AfA nach § 7 Abs 5 EStG und der erhöhten AfA nach § 7i EStG ging ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines

Rn. 113 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Sofern keiner der in den nachfolgenden Rn beschriebenen Ausnahmefällen greift, bilden die AK/HK die AfA-Bemessungsgrundlage. Zu den Begriffen gilt Folgendes:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bewegliches Anlagevermögen

a) Allgemeines Rn. 234 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nur bei beweglichen WG des AV ist die Leistungs-AfA zulässig. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass sie nicht zulässig ist bei: unbeweglichen WG (s Rn 236) immateriellen WG (vgl BFH BStBl II 1979, 634). Zum Firmenwert/Geschäftswert s Rn 40, 89 ff und s Rn 200ff. b) Bewegliche Wirtschaftsgüter Rn. 235 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Bewe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die "Entstehung" der nachträglichen HK/AK

Rn. 22 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Vom Jahr ihrer "Entstehung" an erhöhen die nachträglichen HK/AK die AfA-Bemessungsgrundlage. Dh, es wird so getan, als seien die nachträglichen HK/AK zum Jahresbeginn entstanden (R 7a Abs 3 S 1 EStR 2012), dh, es wird für das Entstehungsjahr die gesamte Jahres-AfA gewährt, auch wenn die Kosten tatsächlich unterjährig angefallen sind, es wird a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 41 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Jeder StPfl kann nur die ihm zuzurechnenden WG abschreiben. Dies bestimmt § 7 EStG zwar nicht ausdrücklich (§ 7 Abs 1 S 1 EStG: "deren Verwendung oder Nutzung durch den StPfl"). Für den Bereich des BV-Vergleichs ist es aber selbstverständlich, da das BV nur die dem Betriebsinhaber zuzurechnenden WG erfasst. Dasselbe muss für das PV gelten. D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Methodenwechsel ausnahmsweise zulässig

Rn. 457 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Ausnahmsweise sind aber folgende Methodenwechsel zulässigmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Übersicht

Rn. 214 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die AfA erfolgt grundsätzlich zeitanteilig (s Rn 215f) ausnahmsweise jahresweise im Jahr der Anschaffung/Herstellung bei der degressiven Gebäude-AfA nach § 7 Abs 5 EStG (s Rn 419ff) nach der Vereinfachungsregelung in R 7.4 Abs 9 S 3 EStR 2012 für nachträgliche AK/HK in deren Entstehungsjahr (s Rn 220).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbd) Fälle aus der Rspr (ABC)

Rn. 140 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 KrankenhauspflegeG Fördermittel iSd § 10 Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (v 29.06.1972, BStBl I 1972, 1009) sind als öffentliche Investitionszuschüsse anzusehen, das oa Wahlrecht nach R 6.5 Abs 2 EStR 2005 (jetzt: R 6.5 Abs 2 EStR 2012) ist rechtmäßig (BFH BStBl II 1996, 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Kunstgegenstände

Rn. 83 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Insb bei Kunstgegenständen wird die in § 7 Abs 1 S 7 EStG zu findende Unterscheidung relevant zwischen (s auch Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 266):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bewegliche Wirtschaftsgüter (§ 7 Abs 2 S 1 EStG idF 2. Corona-SteuerhilfeG)

Rn. 286 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 2 S 1 EStG idF 2. Corona-SteuerhilfeG 1 Wie bei der Leist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Zuschüsse

cba) Das Wahlrecht des StPfl im betrieblichen Bereich nach Ansicht der FinVerw Rn. 135 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Werden Anlagegüter mit Zuschüssen aus öffentlichen oder privaten Mitteln angeschafft/hergestellt, hat der StPfl – nur im betrieblichen Bereich, also nicht bei Überschusseinkünften, glA Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 194; auch s Rn 136 – nach Ansicht de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Der unveränderliche Prozentsatz (§ 7 Abs 2 S 2 Hs 1 EStG idF 2. Corona-SteuerhilfeG)

Rn. 287h Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Wählt der StPfl die degressive AfA, so schreibt § 7 Abs 2 S 2 Hs 1 EStG zwingend vor, dass dann ein unveränderlicher Prozentsatz vom jeweiligen Restwert (Buchwert) abzuschreiben ist. Der AfA-Prozentsatz ist somit, solange degressiv abgeschrieben wird, festgeschrieben.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Schenkungen außerhalb der vorweggenommenen Erbfolge

Rn. 131 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Soweit außerhalb der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltliche Übertragungen vorgenommen werden, führt der Rechtsnachfolger ebenfalls die AfA des Rechtsvorgängers fort ("Fußstapfentheorie"). Dies ergibt sich für:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 234 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nur bei beweglichen WG des AV ist die Leistungs-AfA zulässig. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass sie nicht zulässig ist bei: unbeweglichen WG (s Rn 236) immateriellen WG (vgl BFH BStBl II 1979, 634). Zum Firmenwert/Geschäftswert s Rn 40, 89 ff und s Rn 200ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gewerbesteuerrecht

Rn. 499 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die AfA ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrages (§ 7 GewStG) in derselben Höhe zu berücksichtigen wie bei der Gewinnermittlung nach §§ 4, 5 EStG. Fällt der Zeitpunkt des AfA-Beginns (hier: Anschaffung) mit dem der Eröffnung des Gewerbebetriebes zusammen, ist daher die AfA in voller Höhe auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrages (§ 7 Gew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Die Zeit der Selbstnutzung

Rn. 404 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Seit VZ 1987 (grds – abgesehen von der bereits ausgelaufenen (Stand 2010) Übergangsregelung in § 52 Abs 21 EStG aF) gehört die Selbstnutzung der Wohnung nicht mehr zu den Einkünften aus VuV, sondern zur Privatsphäre ("Privatgutlösung"). Demzufolge kann für die Zeit der Selbstnutzung keine AfA geltend gemacht werden. Dient die Wohnung aber n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Einschränkung der Einsatzfähigkeit

Rn. 252 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Vermindert die außergewöhnliche Abnutzung die Einsatzfähigkeit des WG, ohne dessen Nutzungsdauer zu verkürzen, kann dies nicht mit einer verkürzten Nutzungsdauer und damit erhöhten AfA berücksichtigt werden. Der Weg ist hier vielmehr umgekehrt: Der jährliche AfA-Betrag muss sich verringern, weil nur ein solcher der betrieblichen Rentabilitä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Allgemeines

Rn. 458 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Bei der Vornahme der AfA waren die in § 7 Abs 5 EStG genannten Staffelsätze einzuhalten. Andere Sätze waren nicht zulässig (BFH BStBl II 1976, 414; R 7.4 Abs 6 S 1 EStR 2012). Anders etwa bei § 7b EStG, dort sind Sonderabschreibungen "bis zu" 5 % der Bemessungsgrundlage pa zulässig. Rn. 459 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Da die Staffelsätze zwin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die wirtschaftliche Begründetheit

Rn. 241 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nur wenn es wirtschaftlich begründet ist, kann der StPfl die Leistungs-AfA wählen. Das ist der Fall, wenn die Leistung der WG idR erheblich schwankt und deren Verschleiß dementsprechend wesentliche Unterschiede aufweist (R 7.4 Abs 5 S 2 EStR 2012; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 322). Auch Belastungsunterschiede innerhalb eines W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Degressive Absetzung nach § 7 EStG

Rn. 419 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die degressive AfA sah § 7 EStG vor: in Abs 2 für bewegliche WG des AV (= BV) – nur noch für vor dem 31.12.2010 angeschaffte/hergestellte WG, s Rn 277, 282 in Abs 5, 5a für bestimmte in EU/EWR-Raum liegende Gebäude(-teile) des BV/PV – nur noch bei Anschaffung/Herstellung vor den Zeitpunkten in § 7 Abs 5 Nr 1–3 EStG (s Rn 311). Die degressive A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Die Aufteilung der AK bei einem bebauten Grundstück

Rn. 132 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Dazu s Rn 392ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Übersicht über die Methodenwechsel

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 159 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Beim Überschussrechner (§ 2 Abs 2 S 1 Nr 4–7 EStG) kann nicht der Bilanzansatz nach § 6 EStG entscheiden, da es diesen nicht gibt. § 7 EStG regelt – wie für den Gewinnermittler (§ 2 Abs 2 S 1 Nr 1–3 EStG) auch für den Überschussrechner nicht die Bewertung der abzuschreibenden WG, sondern setzt sie voraus. AfA-Bemessungsgrundlage können hier...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Verwendung von WG des PV, die bisher der Einkünfteerzielung dienten, zu Zwecken, die nicht der Einkünfteerzielung dienen (Entwidmung)

Rn. 163 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Spiegelbildlich gelten die Ausführungen zur Umwidmung für die Entwidmung (BFH BStBl II 1990, 692; BFH/NV 1993, 599), dh, ab Entwidmung kann das WG nicht mehr weiter abgeschrieben werden, dh, die AfA ist bei unterjähriger Entwidmung zeitanteilig zu berechnen (BFH BFH/NV 1993, 599). Die Entwidmung rechtfertigt auch keine AfaA (BFH BFH/NV 1993...mehr