Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Höchstnutzungsdauer

Rn. 180 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Mit "Gesamtdauer der Verwendung/Nutzung" ist der Zeitraum gemeint, in dem das WG "voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt oder verwendet werden kann" (vgl § 11c Abs 1 EStDV,//Zimmermann/Dorn/Nasouhi, NWB 11/2021, 762). Diese Gesamtdauer kann durch folgende drei Komponenten bestimmt sein (BFH BStBl II 2011, 696; 2011, 709...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Der Inhalt des Verzeichnisses (§ 7a Abs 8 S 1 EStG)

Rn. 58 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a Abs 8 EStG ordnet Aufzeichnungspflichten an, falls das WG zu einem BV gehört. Dann sind erhöhte Absetzungen/Sonderabschreibungen nur zulässig, wenn die WG in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufgenommen werden, das enthalten muss (§ 7a Abs 8 S 1 EStG): Tag der Anschaffung/Herstellung AK/HK (entsprechend: Teil-AK, Teil-HK, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Rechtsentwicklung

Rn. 87 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nutzungsrechte sind abnutzbar (BFH BStBl II 1979, 38; 1980, 244; 1983, 735; 1984, 202; 1990, 623). Dieser Rspr ist zuzustimmen (glA hM, zB Kulosa in Schmidt, § 7 EStG Rz 41, 40. Aufl 2021). So ist zB ein Nießbrauchsrecht (§ 1030 BGB) von dem damit belasteten Grund und Boden zu unterscheiden und ein selbstständiges WG mit eigenem AfA-Schicksa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Die technische Nutzungsdauer

Rn. 182 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Auszugehen ist von der technischen Nutzungsdauer (BFH BStBl II 1998, 59; 2011, 696; FG Sachsen DStRE 2012, 529 rkr). Sie umfasst den Zeitraum, in dem sich das WG technisch verbraucht (BFH BStBl II 2011, 696; 2011, 709; FG Sachsen DStRE 2012, 529 rkr). Sie ist unter der Annahme zu schätzen, dass das WG in dem Umfang, in dem es zunächst genut...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund und Boden

Rn. 319 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Ein Bauwerk ist nur eine Anlage, die unter Umgestaltung der Umwelt künstlich geschaffen wurde. Eine natürliche Höhle ist kein Bauwerk. Dies wird wohl auch dann noch zu gelten haben, wenn eine Höhle durch künstliche Maßnahmen errichtet wird, so wenn durch Aussolung Hohlräume in Salzstöcken geschaffen werden, die sich zur Erdöllagerung eignen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Beständigkeit

Rn. 327 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Ob ein Bauwerk "beständig" ist, hängt allein vom Baumaterial ab. Ohne Bedeutung ist daher, ob das Bauwerk nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet wurde, zB für Ausstellungszwecke (BFH BStBl III 1963, 376; Tz 2.6 Erlass betreffend Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen, BMF 05.06.2013, BStBl I 2013, 734). Rn. 328 Sta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Über ein Jahr nutzbare WG

Rn. 108 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Dazu folgende Anmerkungen: Mehr als ein Jahr: Abzuschreiben sind nur WG, die der StPfl erfahrungsgemäß über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr nutzen wird (§ 7 Abs 1 S 1 EStG). Gemeint ist damit ein Kj (nicht: Wj) mit 12 Monaten oder 365/366 Tagen (BFH BStBl II 1994, 232 mit Anm Bordewin, NWB F 17, 1323; H 7.4 EStH 2020 "Nutzungsdauer"; ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Wirtschaftsüberlassungsvertrag

Rn. 54 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Bei einem sog Wirtschaftsüberlassungsvertrag ist der Eigentümer des luf Betriebs nach wie vor AfA-befugt, der Nutzungsberechtigte ist lediglich einem Pächter gleichzustellen (BFH BStBl II 1993, 327; H 7.1 EStH 2020 "Wirtschaftsüberlassungsvertrag"; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 94; ferner FG BdW EFG 1991, 191 rkr).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Der Geschäftswert/Firmenwert eines Gewerbebetriebes/luf Betriebes

Rn. 200 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Zum Begriff des Geschäftswerts/Firmenwerts s Rn 40, 89ff. Zur Abgrenzung gegenüber dem Praxiswert s Rn 90. Rn. 201 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Beim Geschäftswert/Firmenwert eines Gewerbebetriebes (§ 15 EStG) oder eines luf Betriebes (§ 13 EStG) sind folgende Fälle zu unterscheiden:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Sonstige Gebäude iSd § 7 Abs 5 S 1 Nr 2 EStG

Rn. 436 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 5 S 1 Nr 2 EStG bezog sich auf Gebäude iSd § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG, dh auf sonstige Gebäude. Gemeint waren aufgrund dessen: Gebäude(-teile), die nicht Wirtschaftsgebäude iSd vorherigen Rn waren (welche das sind, s Rn 332ff) falls Bauantragstellung oder Anschaffung vor dem 01.01.1995. Rn. 437 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Ferner verlangte §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Die Zwölftelregelung (§ 7 Abs 2 S 3 iVm Abs 1 S 4 EStG idF 2. Corona-SteuerhilfeG)

Rn. 287j Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 2 S 3 EStG idF 2. Corona-SteuerhilfeG verweist zum einen auf § 7 Abs 1 S 4 EStG, dh, bei unterjähriger Anschaffung gilt die Zwölftelungsregelung (s Rn 210 ff; von Glasenapp, BB 2020, 1899;//Zimmermann/Dorn/Nasouhi, NWB 11/2021, 762).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) In Inland bzw EU/EWR belegen

Rn. 425 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das ursprüngliche Tatbestandsmerkmal "im Inland belegen" erklärte sich daraus, dass der Gesetzgeber die Bautätigkeit im Inland fördern wollte. Es galt der Inlandsbegriff des § 1 Abs 1 S 2 EStG (dazu s § 1 Rn 51ff (Teller)). Der Gesetzgeber hatte eingesehen, dass der Verstoß gegen EU-Recht nicht mehr haltbar war und durch Art 1 Nr 3 des Gese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Anwendungsbereich der Vorschrift

Rn. 284 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 2 S 1 EStG idF des 2. Corona-SteuerhilfeG (s Rn 33) spricht von "beweglichen WG des AV". Ein solches gibt es nur bei BV. Dies bedeutet:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Wortlaut des § 7 Abs 6 EStG

Rn. 482 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Auch die Absetzungen nach Maßgabe des Substanzverzehrs (AfS) werden "bei WG" vorgenommen ("ist Abs 1 entsprechend anzuwenden"). Der missverständliche Text der Vorschrift verleitet zur (irrigen) Annahme, der Betrieb oder das Unternehmen ("bei Bergbauunternehmen, Steinbrüchen ua Betrieben") sei AfA-Objekt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Begründung für den 15-Jahres-Zeitraum

Rn. 207 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 1 S 3 EStG legt den Abschreibungszeitraum für den Geschäftswert/Firmenwert eines Gewerbebetriebes/luf Betriebes zwingend (s Rn 201, 208) auf 15 Jahre fest. Die Formulierung "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" beim Geschäftswert/Firmenwert ist wenig glücklich. Der Zeitraum wurde deswegen so lang bemessen, um übermäßige Steuerausfälle ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Keine Neuheit

Rn. 287a Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7b Abs 2 EStG idF 2. Corona-SteuerhilfeG verlangt nur, dass die WG beweglich sind und zum AV gehören. Sie müssen aber nicht neu sein ( Schnitter, in Frotscher/Geurts § 7 EStG Rz 350) und auch nicht (anders § 7g Abs 5 EStG) abnutzbar.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 467 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 5a EStG erklärt die Gebäude-AfA-Vorschriften entsprechend anwendbar für: Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche WG sind (zB betrieblich genutzter Kellerraum, BFH BStBl II 2008, 749) ETW Räume, die im Teileigentum stehen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Überblick über die Tatbestandsmerkmale von Wirtschaftsgebäuden

Rn. 333 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale der Wirtschaftsgebäude, die kumulativ erfüllt sein müssen, sind:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Überblick über die von § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, b EStG erfassten Gebäude(-teile)

Rn. 351 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Falls und soweit das Gebäude bzw Teile davon nicht die Voraussetzungen des § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG erfüllen (= "sonstige Gebäude"), sind sie (zwangsweise) nach § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a o b EStG abzuschreiben. § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a o b EStG erfassen daher im Umkehrschluss:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Firmenwert/Geschäftswert

Rn. 40 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Seit dem BiRiLiG (v 19.12.1985, BGBl I 1985, 2355) ist aufgrund § 7 Abs 1 S 3 EStG auch der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert WG (BFH BStBl II 2011, 875) AfA-Objekt (s Rn 89ff). § 246 Abs 1 S 4 HGB ("gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand") stellt klar, dass es sich handelsrechtlich dabei um einen Vermögensge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 248 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 EStG stellt den Absetzungen nach gleichen oder fallenden Beträgen, die die gewöhnliche Abnutzung berücksichtigen sollen, die Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) gegenüber. Die AfaA steht also neben (glA Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 326) der linearen/degressiven AfA und gilt sowohl für Gewinn- als auch Übersch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Keine Anwendbarkeit des § 7a EStG

Rn. 13 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nicht unter § 7a EStG fallen: die Bewertungsfreiheit für GWG nach § 6 Abs 2 EStG (s § 7 Rn 108a–108f (Handzik)); der Gewinnabzug nach § 6b Abs 1 EStG; die Teilwertabschreibungen nach § 6 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG, § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG; die degressive AfA nach § 7 Abs 2, 5 EStG (s Rn 10) und die AfS (§ 7 Abs 6 EStG).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der völlige Ausschluss der weiteren Nutzung des WG

Rn. 255 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Schließt das außergewöhnliche Ereignis die weitere Nutzung des WG vollständig aus, wird dies im Wege der AfaA berücksichtigt, indem das bis dahin noch verfügbare AfA-Volumen erfolgswirksam (hier: steuermindernd) ausgebucht wird (Buchungssatz: "AfaA an WG").mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Im Teileigentum stehende Räume (§ 7 Abs 5a EStG Fall 3)

Rn. 477 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Abs 3 WEG). Das Teileigentum unterscheidet sich also nur durch die Art der Nutzung vom Wohnungseigentum und wird daher dem Wohnungseigentum gleichgeste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Kein Wahlrecht

Rn. 353 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Liegen die Voraussetzungen des § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG nicht vor, muss ("sind ... abzuziehen") der StPfl das Gebäude bzw den Gebäudeteil zwingend nach § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a o b EStG abschreiben ( Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 434).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Nutzungsvorteile

Rn. 88 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die eingeräumte Möglichkeit, betriebliche Nutzungen aus einem Gegenstand zu ziehen, ist kein einlagefähiges WG (GrS BFH BStBl II 1988, 348; GrS BFH BStBl II 2007, 508; 1990, 741; BFH/NV 2003, 21; H 4.3 Abs 1 EStH 2020 "Nutzungsrechte/Nutzungsvorteile"; H 8.9 KStH 2015 "Nutzungsvorteile"), dh, eine AfA ist nicht möglich.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Die wirtschaftliche Nutzungsdauer

Rn. 183 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die technische Nutzungsdauer tritt als Berechnungsgrundlage zurück, wenn die wirtschaftliche Nutzungsdauer zu beachten ist. Diese wirtschaftliche Nutzungsdauer umfasst den Zeitraum, in dem das WG rentabel genutzt werden kann (BFH BStBl II 2011, 696; 2011, 709). Eine wirtschaftliche Abnutzung setzt voraus, dass das WG vor dem technischen Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Keine Abzugsfähigkeit von Drittaufwand

Rn. 46 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der StPfl kann keinen Drittaufwand abziehen. Diese Frage ist nunmehr höchstrichterlich geklärt (GrS BFH BStBl II 1999, 782; GrS BFH BStBl II 1995, 281; 2006, 754, 2017, 343). Der BFH begründet dies überzeugend damit, dass der Aufwand eines Dritten die persönliche Leistungsfähigkeit des StPfl nicht mindert; eine analoge Anwendung des § 11d ES...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtslage nach Inkrafttreten des BilMoG (grds für nach dem 31.12.2009 endende Geschäftsjahre)

Rn. 8a Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Art 3 Nr 1a BilMoG v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102 hat die umgekehrte Maßgeblichkeit (§ 5 Abs 1 S 2 EStG) abgeschafft. Das BilMoG ist grds anzuwenden auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 enden (Art 66 Abs 3 S 1 EGHGB), auf Wahl schon für nach dem 31.12.2008 beginnende Geschäftsjahre (Art 66 Abs 3 S 6 HGB idF Art 2 Nr 4 BilMoG v 25.05....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Allgemeines

Rn. 181 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Nutzungsdauer ist aus der Sicht des Anschaffungs- oder Herstellungsdatums zu schätzen. Gemeint ist der Zeitraum, in dem das WG erfahrungsgemäß verwendet oder genutzt werden kann (BFH BStBl II 1998, 59; 2011, 696; 2011, 709). Dabei sind wie bei der Feststellung der Mindestnutzungsdauer die vorliegenden Erfahrungen (§ 7 Abs 1 S 1 EStG: "e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Schutzgewährung gegen äußere Einflüsse für Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung

Rn. 322 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das Bauwerk muss durch räumliche Umschließung gegen Witterungseinflüsse schützen. Dh nicht, dass das Bauwerk an allen Seiten Außenwände haben muss. Selbst wenn Außenwände an allen Seiten fehlen, kann ein Gebäude vorliegen, wenn das Bauwerk nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließt und dadurch gegen Witterungseinflüsse schützt (BFH B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Die rechtliche Nutzungsdauer

Rn. 187 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die rechtliche Nutzungsdauer spielt nur dann eine Rolle, wenn der Bestand des WG durch gesetzliche Bestimmungen oder vertragliche Vereinbarungen zeitlich begrenzt wird, zB bei Nutzungsrechten, Urheberrechten. Unbeachtlich ist aber, dass dem StPfl das WG nur deswegen zeitlich begrenzt zusteht, weil er es anschließend auf einen Dritten übertr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Problemfelder der Gebäude-AfaA

Rn. 413 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Dazu wichtige Fälle in ABC-Form: Abbruch Beim Abbruch eines Gebäudes ist für die Frage, ob der Rest-(buch-)wert des Gebäudes und die Abbruchkosten als AfaA abzugsfähig sind, zu unterscheiden (H 6.4 EStH 2020 "Abbruchkosten"; Beiser, DB 2004, 2007):mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Nicht Wohnzwecken dienend

Rn. 339 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Gebäude(-teile) dürfen nicht Wohnzwecken dienen, dh, sie dürfen nicht dazu bestimmt und geeignet sein, Menschen auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft zu ermöglichen (BFH BStBl II 2004, 221; 2004, 223; 2004, 225; R 7.2 Abs 1 S 1 EStR 2012; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 401). Gebäude dienen nicht Wohnzwecken, wenn sie zur vorüb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Standfestigkeit

Rn. 329 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das Gebäude muss "standfest" sein, dh darf nicht einstürzen, wenn die als Betriebsvorrichtungen anzusehenden Bauwerksteile entfernt werden (BFH BStBl II 1969, 612; Tz 2.7 Erlass betreffend Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen, BMF v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734). Dies bedeutet: Betriebsvorrichtung Das Merkmal "standfes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der außergewöhnliche Charakter der Abnutzung

Rn. 262 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die technische oder wirtschaftliche Abnutzung muss durch außergewöhnliche Ereignisse hervorgerufen sein (BFH BStBl II 1980, 743; H 7.4 EStH 2020 "AfaA"), eine bloße Wertminderung aufgrund normaler Abnutzung genügt daher nicht (FG Bre EFG 1988, 466 rkr). "Außergewöhnlich" sind alle Ereignisse, die bei der Berechnung der gewöhnlichen Absetzun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Der Praxiswert eines Freiberuflers (§ 18 EStG)

Rn. 203 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 1 S 3 EStG Rn. 204 Sta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Aufenthaltsgestattung für Menschen

Rn. 325 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das Bauwerk muss den Aufenthalt von Menschen "gestatten"; dass es zum Aufenthalt von Menschen aus "bestimmt" ist, ist nicht erforderlich (BFH BStBl II 2009, 986). Dies bedeutet (Tz 2.4 Erlass betreffend Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen, BMF v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734): Arbeitsbühne: Für die Gebäudeeigenschaft ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Eigentumswohnungen (§ 7 Abs 5a EStG Fall 2)

Rn. 474 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Eine ETW ist eine Wohnung, an der Wohnungseigentum nach den Vorschriften des 1. Teils des WEG begründet ist (§ 1 Abs 1 WEG). Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Abs 2 WEG). Das gemeinschaftliche Eigentum umfasst das Grunds...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Der Begünstigungszeitraum (§ 7a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 14 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a Abs 1 S 1 EStG enthält eine Legaldefinition des Begünstigungszeitraums: Es ist der Zeitraum, in dem bei einem WG erhöhte Absetzungen/Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden können. Somit entscheidet grundsätzlich nicht, ob sie tatsächlich vorgenommen werden (glA Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz 7). ausnahmsweise, ob sie ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) ABC bzgl Neubauten

Rn. 428 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Altbauteil Eine Verwendung von Altbauteilen war für die Frage des Neubaus unschädlich, wenn deren Teilwert 10 % des Teilwerts des (neu) hergestellten WG nicht überschritt (BFH BStBl II 1984, 631; FG Münster EFG 1997, 463 rkr). Anbau Anbauten sind ein Neubau, wenn dadurch selbstständige WG geschaffen werden oder die Anbauten mit dem bestehenden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Bauantragstellung nach dem 31.03.1985

Rn. 344 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG verlangt zuletzt, dass der Bauantrag für das Gebäude nach dem 31.03.1985 gestellt worden ist. Das Bauantragsdatum ist daher nicht nur wichtig für den Erst-, sondern auch für alle Folgeerwerber (Roland, DStZ 1986, 63). Rn. 345 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 S dazu folgendes ABC zur Bauantragstellung: Antragszeitpunkt Der Bau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Feste Verbindung mit dem Grund und Boden

Rn. 326 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das Bauwerk muss, um ein Gebäude zu sein, fest durch einzelne oder durchgehende Fundamente mit dem Grund und Boden verbunden sein (Tz 2.5 Erlass betreffend Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen, BMF v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734), dh das Bauwerk muss auf diese gegründet und dadurch mit dem Boden verankert sein (BFH B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 3.6 Wechsel von der Tonnagebesteuerung zu anderen Gewinnermittlungsarten

Rz. 293 Erfüllt ein Steuerpflichtiger die Voraussetzungen des § 5a EStG, so ist er – sofern er einen entsprechenden Antrag gestellt hat – grundsätzlich für 10 Jahre an die Gewinnermittlung nach der in seinem Betrieb geführten Tonnage verpflichtet (§ 5a Abs. 3 Satz 7 EStG).[1] Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Steuerpflichtige seinen Antrag gemäß § 5a Abs. 3 Satz 8 EStG b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.3 Annäherungen der Einnahmenüberschussrechnung an den Betriebsvermögensvergleich

Rz. 79 Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist dem Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG teils durch Gesetzgebung, teils durch Rechtsprechung in verschiedener Hinsicht angenähert. Die Zielsetzung ist dabei nicht ausschließlich auf die Angleichung des steuerlichen Totalgewinns, sondern auch auf die Angleichung des Periodengewinns gerichtet. Um die P...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.4.1 Unterschiede in den Gewinnermittlungsarten

Rz. 81 Der entscheidende Unterschied zwischen dem Betriebsvermögensvergleich und der Einnahmenüberschussrechnung besteht in der nicht periodengerechten Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben.[1] Als GoB in § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB festgeschrieben, ist das Periodisierungsprinzip für den Bilanzierenden maßgeblich. Der Einnahmenüberschussrechnung, die in ihrer reinen Form ausschlie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.5.1 Erste Stufe: Der Unterschiedsbetrag beim Betriebsvermögensvergleich

Rz. 45 Bilanzierung dem Grunde und der Höhe nach Unterschiede zwischen § 4 Abs. 1 EStG und § 5 Abs. 1 EStG bei der Bilanzierung dem Grunde nach sind unter teleologischen Gesichtspunkten grundsätzlich nicht tolerierbar, weil dadurch das Abschreibungs- und Wertsteigerungspotenzial als Ganzes berührt werden würde. Abweichende Ansatzgebote, ‐verbote und -wahlrechte sind hinsichtl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.6.1 Umfang nach § 13a Abs. 3 EStG

Rz. 173 Der Durchschnittssatzgewinn ist die Summe aus: dem Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 4 EStG), dem Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 5 EStG), dem Gewinn der Sondernutzungen (§ 13a Abs. 6 EStG), den Sondergewinnen (§ 13a Abs. 7 EStG), den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern des land- und forstwirtschaftlichen B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.6.4 Gewinn aus Sondernutzungen

Rz. 181 Bei der Ermittlung der Gewinne aus Sondernutzungen i. S. d. § 13a Abs. 6 EStG sind alle in § 160 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c–e BewG i. V. m. Anlage 1a Nr. 2 zum EStG genannten Nutzungen zu erfassen. Da diese Aufzählung jedoch nicht erschöpfend ist, wird nach § 13a Abs. 6 Satz 3 EStG angeordnet, dass für nicht aufgeführte Sondernutzungen innerhalb des § 13a EStG ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.9.1 Aufzeichnungspflichten

Rz. 104 Verletzt der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungspflichten, ist das Finanzamt dem Grunde nach zur Schätzung nach § 162 Abs. 1, 2 AO berechtigt.[1] Rz. 105 § 4 Abs. 3 EStG begründet selbst keine generelle und umfassende eigenständige Aufzeichnungspflicht für Einnahmenüberschussrechner.[2] Diese Vorschrift schreibt lediglich vor, dass der Gewinn durch den Überschuss der ...mehr