Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick und Zielsetzung von IAS 2

Tz. 1 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Die Vorschriften des IAS 2 regeln die zutreffende Bewertung von Vorräten und korrespondierende Angabepflichten. Bilanztheoretische Zielsetzung ist dabei, Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten im Sinne eines Kostenspeichers solange erfolgsneutral zu aktivieren, bis sie als Aufwand den korrespondierenden, realisierten Gewinnen gegen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Aufteilung von AK/HK bei Photovoltaikanlagen

Rn. 395a Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Photovoltaikanlagen (einerlei, ob dachintegriert oder als Aufbau) werden von der FinVerw (s R 4.2 Abs 3 S 4 EStR 2012) nunmehr als selbstständige bewegliche WG behandelt (s Rn 235), dh unterliegen der AfA nach § 7 Abs 1–3 EStG und nicht der Gebäude-AfA nach § 7 Abs 4, 5 EStG (OFD Nds v 17.09.2010, DStR 2010, 2305). Da es sich um unterschie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Sachverhaltsänderungen

Rn. 346 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Während des AfA-Zeitraums des § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG (33 1/3 bzw 25 Jahre) können zB folgende Änderungen eintreten (vgl Zitzmann, BB 1986, 103):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die unterschiedlichen Abschreibungszeiträume

Rn. 429 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Zum zeitlichen Anwendungsbereich der verschiedenen Fassungen des § 7 EStG vgl die Tabelle in s Rn 311. Zur Entstehungsgeschichte des § 7 Abs 5 EStG s Rn 309f. Rn. 430 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 5 EStG unterschied folgende Gebäude-Arten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Teilentgeltlicher Erwerb

Rn. 170 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Bei teilentgeltlichem Erwerb ist wie folgt zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 296 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 3 EStG regelt in S 1, 2: den Wechsel von der degressiven zur linearen AfA S 3: den Wechsel von der linearen zur degressiven AfA. Kein Fall des § 7 Abs 3 EStG ist die Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung neben linearer oder (soweit zeitlich relevant, s Rn 2c, 33, 277ff) degressiver AfA (glA Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Der Grundsatz: kein Methodenwechsel

Rn. 456 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nach Ansicht des BFH ist der StPfl grds an die einmal getroffene Wahl für eine degressive AfA gebunden und somit der Wechsel zu einer anderen AfA-Methode daher grds ausgeschlossen (BFH BStBl II 2001, 599; 2018, 646). Grds unzulässig waren daher (BFH BStBl II 1987, 618; 2001, 599; 2018, 646; FG Nbg DStRE 2001, 3, rkr): ein Wechsel von der degr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Charakter der Absetzungen

a) Überblick Rn. 9 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Absetzungen haben zwei Funktionen, wobei die Rspr (zB BFH BStBl II 1990, 623; aA BFH BStBl II 2008, 480 – IX. Senat; Kulosa in Schmidt, § 7 EStG Rz 1, 40. Aufl 2021 – der Kostenverteilungstheorie ist zu folgen) beide betont, dh, sie schließen sich nicht gegenseitig aus:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die gewöhnlichen (= planmäßigen) Absetzungen (§ 7 Abs 1, 4, 5 EStG – ohne Abs 1 S 7 EStG)

a) Die Fälle gewöhnlicher Absetzungen Rn. 23 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Dazu folgende Übersicht über die unterschiedlichen Begrifflichkeiten in Handels- und Steuerrecht: Das Handelsrecht unterscheidet folgende Abschreibungsarten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Mehrere Beteiligte (§ 7a Abs 7 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a Abs 7 EStG geht davon aus, dass die erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen nicht nur Einzelpersonen nehmen können, sondern auch Personenmehrheiten in Form von Gesamthands- oder Bruchteilsgemeinschaften und dass jeder Einzelne dieser Personenmehrheit stpfl ist. Rn. 56 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a Abs 7 EStG regelt, sofern nicht Sond...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Normzweck der Vorschrift

Rn. 2 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 6 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG verlangt, beim BV-Vergleich die WG des AV, die der Abnutzung unterliegen, mit den AK/HK bzw dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die AfA anzusetzen. Nach § 7 Abs 1 S 1 EStG ("ist") bzw § 7 Abs 4 EStG ("sind") Absetzungen vorzunehmen. Aus diesen beiden Aussagen folgt (auch s Rn 222):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Nachträgliche AK/HK

Rn. 123 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Fallen nachträglich (dh nach Anschaffung/Herstellung des WG) noch Kosten bzgl eines WG an, so ist zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 224 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der Ausdruck "Nachholung" ist klarzustellen: Gemeint ist damit, dass es um die Geltendmachung von AfA-Beträgen von (nicht: in) früheren Wj geht, und zwar im laufenden und in künftigen Wj. Es werden nicht etwa in 2016 unterlassene AfA-Beträge mit Wirkung für dieses Jahr (dh rückwirkend) korrigiert. Das wäre mit dem Prinzip der periodengerecht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Behandlung nachträglicher AK/HK, wobei ein neues WG entsteht

Rn. 177 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Durch die nachträglichen AK/HK kann auch ein neues WG entstanden sein. Dann bestimmt sich die weitere AfA wie folgt (R 7.4 Abs 9 S 4, R 7.3 Abs 5 EStR 2012): die weitere AfA erfolgt nach § 7 Abs 1 EStG oder (soweit zeitlich anwendbar, s Rn 2c, 33, 277ff) nach Abs 2 EStG oder nach § 7 Abs 4 S 2 EStG: die voraussichtliche Nutzungsdauer des neu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cdf) Einbringung in PersGes (§ 24 UmwStG)

Rn. 177f Stand: EL 154 – ET: 11/2021 iF Buchwert-Fortführung Fortführung bisheriger AfA wie bei s Rn 177c (s Schlösser/Schley in Haritz/Manner, UmwStg § 24 Rz 192) iF Zwischenwertansatz wie bei s Rn 177e (§ 24 Abs 4 UmwStG iVm § 23 Abs 3 UmwStG) iF Teilwertansatz bisherige AfA-BMG + Aufstockungsbetrag = neue AfA-BMG (s Schlösser/Schley in Haritz/Manner, UmwStG § 24 Rz 195).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 109 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Absetzungen kommen nur auf solche AfA-fähigen WG in Betracht, für die dem StPfl eine Absetzungsmasse (= AfA-Volumen) zur Verfügung steht. Ist ein WG beim StPfl 1 bereits abgeschrieben, aber noch einsatzbereit, gibt es kein AfA-Volumen mehr für ihn. Jedoch könnte der StPfl 2, der es entgeltlich erworben hat, das WG erneut abschreiben; erwirb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Die Zwöftelungsregelung bei nach dem 31.12.2003 angeschafften/hergestellten WG (§ 7 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 210 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die frühere Vereinfachungsregelung in R 44 Abs 2 S 3 EStR 2001 für bewegliche WG des AV (dh iF Anschaffung im 1. Halbjahr Ansatz voller Jahres-AfA, iF Anschaffung im 2. Halbjahr Ansatz halber Jahres-AfA) ist nicht mehr zulässig. Dies ist nunmehr ausdrücklich festgeschrieben durch Art 9 Nr 7a, Nr 33c HaushaltsbegleitG 2004 v 29.12.2003, BGBl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 230 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Zur Abgrenzung zwischen der AfA nach § 7 Abs 1 S 1 EStG und § 7 Abs 1 S 6 EStG: 1 glA Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 318. Rn. 231 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Leistungs-AfA wi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erhöhte Absetzungen

Rn. 10 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Für den Begriff der "erhöhten Absetzungen" gibt es keine Legaldefinition. Wichtig ist die Abgrenzung gegenüber der "normalen" Absetzung. Nicht zur "erhöhten" Absetzung gehören: § 7 Abs 4 EStG-AfA: die lineare Gebäude-AfA nach § 7 Abs 4 EStG gehört zur "normalen" Absetzung (FG SchlH EFG 2005, 1026 rkr). Dies zeigt auch der Umkehrschluss aus § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Der Grundsatz

Rn. 215 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nach § 7 Abs 1 S 1 EStG ist die Absetzung "jeweils für ein Jahr" vorzunehmen; durch die Absetzung ist der Teil der AK/HK zu erfassen, der "auf ein Jahr entfällt". Die Absetzung hat in "gleichen Jahresbeträgen" zu erfolgen. Der Gesetzeswortlaut deutet anscheinend zunächst darauf hin, dass der jährliche AfA-Betrag jeweils den vollen Jahresbet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines

Rn. 160 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 1 S 1 EStG spricht von den AK/HK als AfA-Bemessungsgrundlage und bezieht sich damit auf § 6 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG, der allerdings nur Gewinnermittler betrifft, die den BV-Vergleich durchführen (= "Bilanzierer"). Dennoch bestimmen "als Normalfall" auch für Überschussrechner die AK/HK die AfA-Bemessungsgrundlage. Eigenleistungen sind da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Rücklagen

Rn. 141 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die AfA-Bemessungsgrundlage ist auch geringer als die AK/HK, wenn der StPfl auf das angeschaffte/hergestellte WG stille Reserven übertragen hat. Dann gilt (BFH BStBl II 1989, 697): Rn. 142 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Dies gilt zB für Rücklagen nach § 6b EStG (s R 6b.2 Abs 1 S 9 EStR 2012) für Ersatzb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cde) Einbringung in KapGes (§§ 20–23 UmwStG)

Rn. 177e Stand: EL 154 – ET: 11/2021 iF Buchwert-Fortführung Fortführung bisheriger AfA wie bei s Rn 177c (s Bilitewski in Haritz/Manner, UmwStG § 23 Rz 54) iF Zwischenwertansatz (§ 23 Abs 3 Nr 1, 2 UmwStG): iF § 7 Abs 1, 4, 5, 6 EStG: AK/HK + Aufstockungsbetrag = neue AfA-BMG iF § 7 Abs 2 EStG: AK/HK + Aufstockungsbetrag = neue AfA-BMG, abzuschreiben mit maximal 25 % vom jeweil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fe) Vorbehaltsnießbrauch

Rn. 64 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Beim Vorbehaltsnießbrauch führt der Nießbrauchsberechtigte seine bisherige AfA, die er zuvor als Eigentümer iF VuV geltend machte, weiter (BFH BStBl II 1982, 380; 1986, 12; 1992, 67; 1995, 821; BMF v 30.09.2013, BStBl I 2013, 1184 Tz 42). Dh: Sofern und soweit der Vorbehaltsnießbraucher vor der Grundstücksübertragung AK/HK getragen hatte und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Begrifflichkeiten

Rn. 422 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Degressive AfA: Angesichts des AfA-Verfahrens bei § 7 Abs 5 EStG kann man sich sicherlich streiten, ob dies wirklich eine "degressive" AfA war. Es entspricht allerdings allg Meinung, sie als solche zu bezeichnen. Erhöhte AfA: Die §-7-Abs-5-EStG-AfA war keine "erhöhte" iSd § 7a Abs 1 EStG (FG SchlH, 3 K 50 146/03, DStRE 2005, 1182 rkr; s § 7a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Das Kumulationsverbot (§ 7a Abs 5 EStG)

Rn. 51 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das Kumulationsverbot will verhindern, dass mehrere Abschreibungsvergünstigungen für dasselbe WG (= WG-bezogene Betrachtung, glA Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz 25b) kumuliert genommen werden. Dabei gilt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Vergleich HB und StB

Rn. 95 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Abschreibungszeiträume nach HB (ab BilMoG, s Rn 89) und StB sind für den Firmenwert/Geschäftswert unterschiedlich:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 378 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die AfA-Bemessungsgrundlage wird für § 7 Abs 4 S 1, 2 EStG grds durch die AK/HK (s § 255 HGB) bestimmt (BFH BStBl II 2014, 878; 2019, 170), insoweit gelten die Erläuterungen zu § 7 Abs 1 EStG (s Rn 109ff) entsprechend. § 7 Abs 4 S 2 EStG verweist auf § 7 Abs 1 S 5 EStG, dh iF der Einlage des Gebäudes ins BV aus einem der Einkünfteerzielung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Kürzung der AK/HK um den voraussichtlichen Veräußerungserlös?

Rn. 146 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die AfA-Bemessungsgrundlage wird nicht um einen voraussichtlichen Veräußerungserlös (ebenso: Entschädigungserlös) gekürzt (nunmehr hM, zB Kulosa in Schmidt, § 7 EStG Rz 116, 40. Aufl 2021; wohl auch BFH BStBl II 1975, 478; FG Ha EFG 1987, 612 rkr; aA noch BFH BStBl II 1972, 744; einschränkend Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 206f:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Überschusseinkünfte

Rn. 106 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Überschusseinkünfte kennen kein BV und kein AV ( Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 72). AfA-fähig sind aber auch hier nur die WG, die der Erzielung von Einkünften dienen. Sie müssen also zum "Einkunftserzielungsvermögen" (= Teilbereich des PV) gehören. Dies folgt aus der WK-Definition in § 9 Abs 1 S 1 EStG ("Aufwendungen zur Erw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 112 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Beim BV-Vergleich legt der Bilanzansatz des WG die AfA-Bemessungsgrundlage fest. Dieser Bilanzansatz (das "Ob" und das "Wie") bestimmt sich nach §§ 4–6 EStG. Hierzu s Erläut zu §§ 4,5 und s Erläut zu § 6. Die AfA-Bemessungsgrundlage können daher sein:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Die unterschiedlichen Gebäudearten in § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG

Rn. 352 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG unterscheidet zwischen zwei Gebäudearten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 171 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das AfA-Volumen verringert sich durch Vornahme der AfA planmäßig. Darüber hinaus kann sich das AfA-Volumen außerplanmäßig verändern, und zwarmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Die Regelung des § 6 Abs 1 Nr 5 EStG

Rn. 152 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 6 Abs 1 Nr 5 EStG ordnet folgenden Bilanzansatz für Einlagen und damit auch für die AfA-Bemessungsgrundlage an:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Die Restnutzungsdauer

Rn. 199 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Restnutzungsdauer ist der Teil der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, der nach Ablauf eines Teils der Nutzungsdauer noch offensteht. Grds bemisst sich diese nach den AfA-Tabellen, auch wenn der StPfl das WG vor Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer veräußern will (BFH BStBl II 2009, 899). Ändert sich die AfA-Bemessungsgrundlage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 479 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 6 EStG regelt zweierlei:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachholung unterlassener AfS?

Rn. 494 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Man wird hier unterscheiden müssen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Besonderheiten bei ETW

Rn. 400 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Kein niedrigerer Grund- und Boden-Anteil: Bei ETW rechtfertigt die eingeschränkte Nutzungs- und Verfügungsmöglichkeit des Wohnungseigentümers betreffend des Grund- und Boden-Anteiles es nicht, den Grund- und Boden-Anteil niedriger anzusetzen (BFH BStBl II 1985, 252; H 7.3 EStH 2020 "Kaufpreisaufteilung"). Instandhaltungsrückstellung: Der im ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Übersicht

Rn. 133 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 In folgenden Fällen stellt sich die Frage, inwieweit die AK/HK zu modifizieren sind und damit die AfA-Bemessungsgrundlage bilden: Zuschüsse (s Rn 135ff) Rücklagen (s Rn 141ff) Schrottwertfälle/Schlachtwertfälle (s Rn 144f). Rn. 134 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Des Weiteren stellt sich die Frage, ob die AK/HK um einen evtl Veräußerungserlös zu kür...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begrifflichkeiten

Rn. 468 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Für das Verständnis des § 7 Abs 5a EStG Fall 1 ist zu unterscheiden (s FG He EFG 2006, 1656 rkr; Engelberth, NWB 38/2011, 3220; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 385ff):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 80 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 WG können sein:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Der Maximalprozentsatz (§ 7 Abs 2 S 2 Hs 2 EStG idF 2. Corona-SteuerhilfeG)

Rn. 287i Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Wie schon § 7 Abs 2 EStG bei Anschaffung 2009/2010 ist die degressive AfA doppelt ("und") begrenzt: Sie darf maximal das 2,5 fache der linearen AfA betragen und zugleich nicht 25 % (pa) übersteigen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines

Rn. 380 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Damit Aufwendungen in die AfA-Bemessungsgrundlage einfließen, ist im ersten Schritt zu fragen, ob es sich um AK/HK handelt, und im zweiten Schritt sind die auf den Grund und Boden entfallenden AK auszusondern (s Rn 392ff).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Konkurrenz zwischen degressiver und erhöhter Absetzung

Rn. 455a Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a Abs 5 EStG betrifft nur das Verhältnis mehrerer erhöhter Absetzungen zueinander und schließt dies aus (Kumulationsverbot). E contrario hält BFH BStBl II 2004, 783 mE zu Recht die Vorschrift aber für nicht anwendbar, wenn es um das Verhältnis zwischen degressiver Gebäude-AfA nach § 7 Abs 5 EStG und der erhöhten AfA nach § 7i EStG ging ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines

Rn. 113 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Sofern keiner der in den nachfolgenden Rn beschriebenen Ausnahmefällen greift, bilden die AK/HK die AfA-Bemessungsgrundlage. Zu den Begriffen gilt Folgendes:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bewegliches Anlagevermögen

a) Allgemeines Rn. 234 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nur bei beweglichen WG des AV ist die Leistungs-AfA zulässig. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass sie nicht zulässig ist bei: unbeweglichen WG (s Rn 236) immateriellen WG (vgl BFH BStBl II 1979, 634). Zum Firmenwert/Geschäftswert s Rn 40, 89 ff und s Rn 200ff. b) Bewegliche Wirtschaftsgüter Rn. 235 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Bewe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die "Entstehung" der nachträglichen HK/AK

Rn. 22 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Vom Jahr ihrer "Entstehung" an erhöhen die nachträglichen HK/AK die AfA-Bemessungsgrundlage. Dh, es wird so getan, als seien die nachträglichen HK/AK zum Jahresbeginn entstanden (R 7a Abs 3 S 1 EStR 2012), dh, es wird für das Entstehungsjahr die gesamte Jahres-AfA gewährt, auch wenn die Kosten tatsächlich unterjährig angefallen sind, es wird a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Methodenwechsel ausnahmsweise zulässig

Rn. 457 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Ausnahmsweise sind aber folgende Methodenwechsel zulässigmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Übersicht

Rn. 214 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die AfA erfolgt grundsätzlich zeitanteilig (s Rn 215f) ausnahmsweise jahresweise im Jahr der Anschaffung/Herstellung bei der degressiven Gebäude-AfA nach § 7 Abs 5 EStG (s Rn 419ff) nach der Vereinfachungsregelung in R 7.4 Abs 9 S 3 EStR 2012 für nachträgliche AK/HK in deren Entstehungsjahr (s Rn 220).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbd) Fälle aus der Rspr (ABC)

Rn. 140 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 KrankenhauspflegeG Fördermittel iSd § 10 Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (v 29.06.1972, BStBl I 1972, 1009) sind als öffentliche Investitionszuschüsse anzusehen, das oa Wahlrecht nach R 6.5 Abs 2 EStR 2005 (jetzt: R 6.5 Abs 2 EStR 2012) ist rechtmäßig (BFH BStBl II 1996, 2...mehr