Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abgrenzung.

1. Wiederverkauf. Rn 4 Darstellungen: Stoppel JZ 07, 218 ff; Ulbrich MDR 06, 1261 ff. Der gesetzlich bewusst nicht geregelte (BGHZ 110, 183, 191; BGH NJW 02, 506) Wiederverkauf betrifft die zum Wiederkauf umgekehrte Konstellation, dass der Käufer den Rückkauf durch den Verkäufer mit einseitiger Erklärung zustande bringen kann (vgl BGHZ 140, 218, 220; BGH NJW 84, 1568, 2569). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Abgrenzung Rechtsprechung und Verwaltungstätigkeit.

I. Gerichtsverwaltung, Nebentätigkeiten in der Rechtspflege. Rn 23 Die genannten Vorschriften und Garantien sachlicher richterlicher Unabhängigkeit (Weisungsfreiheit) erfassen nur den Bereich der Rspr, nicht hingegen eine Tätigkeit von Richtern iRd internen Gerichts- und der durch Außenwirkung gekennzeichneten Justizverwaltung. Auch die Justizverwaltung fällt begrifflich unte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abgrenzung zu anderen Rechtsverhältnissen.

Rn 3 Die GbR grenzt sich von anderen Dauerschuldverhältnissen über die konstitutiven Merkmale des gemeinsamen Zwecks sowie der darauf gerichteten Förderpflicht der Gesellschafter ab. Bei Vorliegen dieser Wesensmerkmale ist regelmäßig von einer GbR auszugehen. Anderes gilt, wenn diese Merkmale durch andere Elemente vertraglicher Beziehungen überlagert und in den Hintergrund g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung zu anderen Rechtsbehelfen.

Rn 6 § 772 S 1 ist eine Verfahrensvorschrift, die auch den Schuldner schützt (Rn 1). Dem Schuldner steht daher die Erinnerung offen. Der Dritte kann zwischen Erinnerung nach § 766 und der Interventionsklage wählen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abgrenzung zu § 887.

Rn 3 Die Abgrenzung zur Vollstreckung vertretbarer Handlungen nach § 887 bereitet oft Schwierigkeiten, vgl dazu die Einzelfallliste in der Kommentierung des § 887 Rn 23 ff.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Abgrenzung der Änderung von der Ersetzung als ungeschriebenes Merkmal.

Rn 11 Vor dem Hintergrund der semantischen Bedeutung des Wortes ›Änderung‹ und des interessenausgleichenden Zwecks des I erscheint es geboten, die Erhaltung des digitalen Produkts in seinem Kern als ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung anzusehen und auf diese Weise eine Abgrenzung zur Ersetzung vorzunehmen (dazu Möllnitz MMR 21, 116, 118).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung zum Zeugenbeweis.

Rn 3 Zeugen können alle Personen sein, die im konkreten Verfahren nicht den Vorschriften über die Parteivernehmung unterfallen (näher § 373 Rn 10–14). Als Partei kann vernommen werden, wer im Zeitpunkt seiner Einvernahme selbst Kl oder Bekl und prozessfähig ist sowie der Vertreter der prozessunfähigen Partei (§ 455 I).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abgrenzung zum Abänderungsantrag.

Rn 45 Der in einem nach Ablauf der Beschwerdefrist eingehenden Schriftsatz enthaltene Sachvortrag zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen der Partei ist als Abänderungsantrag nach § 120 IV auszulegen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Abgrenzung zu § 434.

Rn 5 Die Abgrenzung kann in vielen Fällen dahinstehen (Grüneberg/Weidenkaff Rz 6a; zu gleichlaufenden Gewährleistungsfristen, Hamm BeckRS 19, 16619 Rz 56). Sie ist aber wegen Rn 4 strikt zu beachten, wenn es auf den Zeitpunkt des Auftretens des Mangels ankommt.mehr

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FoVo 06/2023, Schwierige Abgrenzung der vertretbaren von der unvertretbaren Handlung

Leitsatz Wurde der Ex-Verwalter/Schuldner rechtskräftig verurteilt, die Parkplatzmarkierung gemäß einer bestimmten Markierung wiederherzustellen, und bedarf es dazu der Duldung durch Sondernutzungsberechtigte, handelt es sich um eine nicht vertretbare Handlung, die mit Zwangsgeld, ersatzweise Zwangshaft, vollstreckt wird. AG Hamburg-St. Georg, Beschl. v. 15.5.2022 – 980b C 15/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4 Zur Abgrenzung der Verfahren bei Beendigung der Organschaft

11.4.1 Veräußerung der Organbeteiligung vor der Auflösung und Abführung von während der organschaftlichen Zeit gebildeten Rücklagen der Organgesellschaft Tz. 885 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 R 14.8 KStR 2022 enthält vd Aussagen, die die Organschaftsregelungen des KStG für den Fall der Beendigung der Organschaft von denen zur Dividendenbesteuerung abgrenzen. Sie betreffen insbes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Abgrenzung ggü Schiedsgutachten.

Rn 10 Der Schiedsgutachter wird von den Parteien durch Schiedsgutachtervertrag zur grds verbindlichen Feststellung von entscheidungserheblichen Tatsachen oder auch vorgreiflichen Rechtsfragen bestellt (vgl § 1025 Rn 24, § 1029 Rn 11). Die §§ 402 ff sind nicht anwendbar (Ddorf OLGR 95, 12). S.a. § 485 Rn 4.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 651b BGB – Abgrenzung zur Vermittlung.

Gesetzestext (1) Unbeschadet der §§ 651v und 651w gelten für die Vermittlung von Reiseleistungen die allgemeinen Vorschriften. Ein Unternehmer kann sich jedoch nicht darauf berufen, nur Verträge mit den Personen zu vermitteln, welche alle oder einzelne Reiseleistungen ausführen sollen (Leistungserbringer), wenn dem Reisenden mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Zur Abgrenzung der Verfahren bei Beginn der Organschaft

11.2.1 Vororganschaftliche Rücklagen in der Handelsbilanz 11.2.1.1 Handelsrechtliche Behandlung Tz. 878 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine nicht nach den §§ 319 bis 327 AktG eingegliederte AG als OG darf wegen der Regelung des § 301 AktG vororganschaftliche Rücklagen nicht an den OT abführen (s Tz 412). Das gilt nach der hM (s § 17 KStG Tz 18) entspr für eine OG in der Rechtsform...mehr

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AGS 06/2023, Abgrenzung zwischen Geschäfts- und Verfahrensgebühr bei vorgerichtlicher Tätigkeit

§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 RVG; Nrn. 2300, 3100, Vorbem. 3 Abs. 1 S. 1 VV RVG Leitsatz Erteilt der Mandant den unbedingten Auftrag, im gerichtlichen Verfahren tätig zu werden, lösen bereits Vorbereitungshandlungen die Gebühren für das gerichtliche Verfahren aus, und zwar auch dann, wenn der Anwalt zunächst nur außergerichtlich tätig wird. Für die Entstehung der Geschäftsgebühr nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abgrenzung zur Bürgschaft.

Rn 54 Sowohl die Bürgschaft als auch der Schuldbeitritt gewähren dem Gläubiger einen Anspruch gegen einen Mithaftenden als zusätzliche Sicherheit. Entscheidend für die Abgrenzung zwischen diesen alternativen, sich gegenseitig ausschließenden (BVerwG NVwZ 18, 993, 994 [BVerwG 12.03.2018 - BVerwG 10 B 25.17] Rz 12) Formen der Mithaft ist, ob eine selbstständige Schuld (dann Sc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abgrenzung zur Bürgschaft.

Rn 52 Die Abgrenzung der Bürgschaft zum Garantievertrag bereitet insb deshalb Schwierigkeiten, weil beide Verträge demselben wirtschaftlichen Zweck dienen (BGH LM § 765 Nr 1): der Sicherung einer fremden Forderung. Im Unterschied zur Bürgschaft will der Garant eine von der gesicherten Schuld unabhängige Verpflichtung (BGH NJW 67, 1020, 1021 aE) übernehmen, für die er auch da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Abgrenzung.

Rn 27 Die Beschaffenheitsvereinbarung legt die Anforderungen an die Kaufsache unterhalb der Garantie (§ 443) fest. Sie ist daher strikt von dieser zu unterscheiden (Köln NJW-RR 13, 1209 [OLG Köln 20.02.2013 - 13 U 162/09]; Emmert NJW 06, 1765 ff). Unterschiedliche Interessenlagen bestimmen die Abgrenzung: Angabe der Fahrleistung ist beim Gebrauchtwagenkauf unter Händlern/Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abgrenzung zum freien Dienstverhältnis, Definition Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Rn 15 Praktisch bedeutsamstes Dienstverhältnis ist das Arbeitsverhältnis. Es ist zwar in seinen Grundlagen in den §§ 611–630 geregelt, wird jedoch durch zahlreiche arbeitsrechtliche Spezialgesetze, meist Arbeitnehmerschutzvorschriften (Rn 38), bestimmt. Daher ist die Abgrenzung vom freien Dienstverhältnis von großer Bedeutung. 1. Abgrenzungskriterien. a) Im Arbeitsrecht. Rn 16...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abgrenzung zwischen dem Erklärungs- und dem Empfangsboten.

Rn 19 Empfangsbote ist nur derjenige, der vom Adressaten mit der Entgegennahme der Erklärung beauftragt wurde (Hamm NJW-RR 87, 260, 262 [OLG Hamm 30.10.1986 - 15 W 394/86]). Fehlt eine ausdrückliche Ermächtigung des Erklärungsempfängers, ist durch Auslegung (§§ 133, 157) zu ermitteln, ob der Mittler als Empfangs- oder Erklärungsbote anzusehen ist. Maßgeblich hierfür ist, ob ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgrenzung.

Rn 3 Abzugrenzen ist die Anweisung vom Auftrag iSd §§ 662 ff (Inkassomandat, Zahlungsauftrag). Die Anweisung begründet keine Verpflichtung, sondern lediglich eine Berechtigung des Empfängers sowie des Angewiesenen. Im Unterschied zur Zession (zB Inkassozession) wird bei der Anweisung kein Forderungsrecht auf den Empfänger übertragen, sondern der Anweisende bleibt Anspruchsgl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.3 Zur Abgrenzung der Verfahren während der Organschaft; Auflösung einer in organschaftlicher Zeit gebildeten Kapitalrücklage

Tz. 884 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird eine in organschaftlicher Zeit gebildete Kap-Rücklage noch während der Laufzeit des GAV wieder aufgelöst, unterliegt der Auflösungsbetrag nicht der Gewinnabführung; er kann aber ausgeschüttet werden (s Tz 426).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff und Abgrenzung zur unmittelbaren Stellvertretung.

Rn 2 Bei der im BGB nicht geregelten mittelbaren (indirekten, verdeckten) Stellvertretung handelt der Vertreter zwar im Interesse und für Rechnung eines anderen, aber in eigenem Namen, sodass er selbst berechtigt und verpflichtet wird. Spezielle Regelungen enthalten die §§ 383 ff, 453 ff HGB; 32 I 1, 18 ff DepotG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abgrenzung ggü Zeugen.

Rn 6 Der Zeuge berichtet Wahrnehmungen, die er in der Vergangenheit ohne gerichtlichen Auftrag gemacht hat. Bedurfte er dazu besonderer Sachkunde, so ist er sachverständiger Zeuge, § 414 (zur Abgrenzung vom SV § 414 Rn 2; auch dieser kann den SV idR nicht ersetzen, Kobl MedR 05, 473, 474 [OLG Koblenz 19.05.2005 - 5 U 1470/ 04] zum Arzthaftungsprozess). Der SV hingegen wird v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Abgrenzung.

Rn 2 Der sachverständige Zeuge wird als Zeuge über die Wahrnehmung vergangener Tatsachen oder Zustände vernommen. Die Wahrnehmung und Bildung des Tatsachenurteils (vgl St/J/Berger vor § 373 Rz 11) war ihm jedoch nur möglich, weil er über eine besondere Sachkunde verfügt. Weitere Wertungen und Schlussfolgerungen darf er als Zeuge nicht ziehen (VfGH Berlin VersR 09, 564, 566 m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Abgrenzung.

Rn 1 Der zur Bestimmung der Leistung berechtige Dritte ist in zweifacher Hinsicht abzugrenzen. I. Schiedsrichter. Rn 2 Der durch förmliche (§ 1031 ZPO) Schiedsvereinbarung (§ 1029 ZPO) bestellte Schiedsrichter soll einen Streit zwischen zwei Parteien anstelle des staatlichen Gerichts durch Schiedsspruch (§ 1054 ZPO) entscheiden. Dieser hat die Wirkung eines rechtkräftigen Urt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Abgrenzung.

I. Anwendbarkeit. Rn 2 Die Vorschriften über die Vollstreckungsabwehrklage gelten nicht nur für Urt, sondern gem § 795 auch für die in § 794 I erwähnten Schuldtitel; bei einzelnen Schuldtiteln des § 794 I entfällt § 767 II. Gemäß § 95 I, II des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) v 22.12.08 gelten d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung von anderen Urteilswirkungen.

1. Innerprozessuale Bindungswirkung. Rn 4 Die in § 318 geregelte innerprozessuale Bindungswirkung tritt anders als die materielle Rechtskraft bereits vor Eintritt der formellen Rechtskraft ein und bestimmt, dass das die Entscheidung erlassende Gericht diese nicht mehr ändern kann und hieran im weiteren Verfahren in der Instanz gebunden ist (vgl § 318 Rn 1). Im Umfang entspric...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abgrenzung zu anderen Rechtsformen.

I. GbR. Rn 5 Die Abgrenzung zur GbR ist angesichts § 54 2 (ab 1.1.24 § 54 II) und wegen der Frage, ob das Innenrecht des Vereins oder der GbR Anwendung findet, unverzichtbar. Der nV setzt begrifflich einen gemeinsamen Zweck, Gesamtnamen sowie körperschaftliche Struktur durch Vorstand, Mitgliederversammlung und Unabhängigkeit vom Mitgliederwechsel voraus. Er muss mindestens dr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abgrenzung zu § 793.

1. Kriterien. Rn 2 § 766 ermöglicht die Überprüfung sowohl von Maßnahmen des Vollstreckungsgerichts als auch des GV; nicht überprüft werden mit § 766 die Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts. Liegt eine Entscheidung vor, ist die sofortige Beschwerde nach § 793 der richtige Rechtsbehelf (BGH ZIP 04, 1379). In Familiensachen ist § 766 entspr über § 120 I FamFG anzuwenden (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Abgrenzung.

I. Anwendung. Rn 2 § 768 gilt dem Wortlaut nach für Urt; gem § 795 S 1 ist diese Vorschrift auf die in § 794 I genannten Schuldtitel entspr anzuwenden. Für Vollstreckungsbescheide ergibt sich dies ohnedies aus § 796 III; für vollstreckbare Urkunden aus § 777 V, für durch einen Notar für vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleiche aus § 797 VI und für Vergleiche, die vor einer du...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgrenzung von ähnlichen Erscheinungen.

1. Aufhebungsvertrag. Rn 5 Durch den Erlass wird nicht das Schuldverhältnis als Ganzes (iwS) beseitigt, sondern lediglich eine Forderung, also ein Schuldverhältnis im engeren Sinne zum Erlöschen gebracht. Demgegenüber können die Parteien, namentlich – aber keineswegs nur – bei Dauerschuldverhältnissen, auch ein Schuldverhältnis als Ganzes vertraglich beseitigen. Eine solche A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abgrenzung.

I. § 123. Rn 4 Die Vorschrift ist ggü § 138 vorrangig. Wer durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wurde, kann grds allein nach § 123 anfechten. Ein Rechtsgeschäft ist nur anfechtbar, wenn seine Anstößigkeit ausschl auf einer unzulässigen Willensbeeinflussung durch widerrechtliche Drohung beruht (BGH NJW 08, 982 [BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Abgrenzung.

I. Anwendbarkeit. Rn 2 Die Zwangsvollstreckung darf nicht insgesamt untersagt werden. § 765a ermöglicht es somit nicht, die Bindung der Vollstreckungsorgane an den Titel überhaupt zu beseitigen. Einwendungen gegen den titulierten Anspruch sind im Weg der Nichtigkeits- u Restitutionsklage nach §§ 579, 580, der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 und – bei erschlichenem bzw als...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abgrenzung des Idealvereins vom wirtschaftlichen Verein.

I. Vereinszweck. Rn 2 Der Vereinszweck wird durch die Mitglieder in der Vereinssatzung (§ 57 I) kraft ihrer Vereinigungsfreiheit (Art 9 I GG) bestimmt. Die Grenzen zulässiger Vereinszwecke ergeben sich aus Art 9 II GG, dem VereinsG (s Vor § 21 Rn 11) und aus §§ 134, 138. Ein Verein zur Förderung des Tabakkonsums verstößt aber nicht gegen ein gesetzliches Verbot, auch wenn er ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Wesen und Abgrenzung.

I. Wesen und Entstehung. Rn 1 Die Gemeinschaft iSd §§ 741 ff ist die Innehabung eines Rechts durch mehrere Rechtsträger zu ideellen Bruchteilen. Es handelt sich um eine geteilte Rechtszuständigkeit. Der gemeinsam gehaltene Gegenstand bleibt dagegen ungeteilt. Das Recht des einzelnen Mitglieds der Gemeinschaft besteht daher in einem ideellen Bruchteil an dem ungeteilten Gegens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abgrenzung.

I. Parteianhörung. Rn 2 Die Vernehmung der Partei ist abzugrenzen von ihrer persönlichen Anhörung nach § 141, die kein Beweismittel darstellt. Die Parteianhörung ist ein bevorzugtes Mittel zur Erfüllung der in § 139 geregelten Aufklärungspflicht. Sie dient der Sammlung und Vervollständigung des Tatsachenstoffs durch Beseitigung von Lücken, Unklarheiten und Widersprüchen. Vora...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sachliche Abgrenzung.

I. Gerichtsorganisation. Rn 12 Der Zweite Titel ist nicht einschlägig, soweit es um die Errichtung, Änderung oder Aufhebung von Gerichten geht; für diese besteht der Vorbehalt des formellen, in den Fällen ausdrücklicher formell-gesetzlicher Ermächtigung jedenfalls des materiellen Gesetzes (Rechtsverordnung). Hieran ist die geschäftsverteilende Verwaltung gem Art 20 III GG geb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abgrenzung und Gefahren der Anhörung.

I. Parteianhörung und Parteivernehmung. Rn 2 Theoretisch besteht ein klarer Unterschied zwischen der Parteianhörung nach § 141 und der Parteivernehmung nach §§ 445 ff. So besteht bereits ein grundlegender formaler Unterschied bei der Anordnung. Eine Parteianhörung wird durch Beschl des Gerichts oder als eine vorbereitende Maßnahme (vgl § 273 II Nr 3) durch Verfügung angeordne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Abgrenzung.

I. Anwendbarkeit. Rn 2 Die Drittwiderspruchsklage richtet sich gegen die Vollstreckung aus sämtlichen möglichen Vollstreckungstiteln, so auch gegen die Vollstreckung aus Arresten und eV (BGHZ 156, 310, 314) und gegen die Vollstreckung eines Arrestbefehls nach § 111d StPO (BGHZ 164, 176, 178 ff). § 771 gilt auch für Forderungspfändungen (BGH NJW 77, 384, 385; WM 81, 648, 649)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Abgrenzung.

aa) Verfügungsverträge. Rn 6 Die schuldrechtlichen und sachenrechtlichen Verfügungsverträge wie die Abtretung (§ 398 BGB) und die Verträge nach den §§ 873, 925, 929 BGB (Zö/Schultzky Rz 8 f; Musielak/Voit/Heinrich Rz 6; ThoPu/Hüßtege Rz 3) sind vom Anwendungsbereich ausgenommen. Zur Schuldübernahme (§§ 414 ff BGB) s jetzt Rn 14 ›Schuldbeitritt/Schuldübernahme‹. bb) Gesetzliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung von Grund und Betrag.

1. Grundlagen. Rn 10 Die Abgrenzung des Anspruchsgrunds von dem Betragsverfahren ist die schwierigste und streitträchtigste Frage des § 304. Die Abgrenzung hat sich an dem Grundsatz zu orientieren, dass § 304 eine vollständige Entscheidung über den Anspruchsgrund verlangt, die dem Nachverfahren nur den Betrag übrig lässt (vgl Musielak/Musielak Rz 17). Alles, was nicht nur die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Abgrenzung.

I. Sonderregelungen. Rn 2 Im Zwangsversteigerungsverfahren gelten die §§ 95–104 ZVG. Wird das GBA als Vollstreckungsorgan tätig, ist nur die einfache Beschwerde nach §§ 71 ff GBO statthaft. Hat das Prozessgericht als Vollstreckungsgericht iRd §§ 887, 888, 890 entschieden, ist die sofortige Beschwerde nach § 793 der richtige Rechtsbehelf. Auch Entscheidungen des Arrestgerichts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Abgrenzung.

I. Anwendbarkeit. Rn 3 § 772 wird sowohl in der Mobiliarals auch in der Immobiliarzwangsvollstreckung angewendet. Rn 4 Diese Vorschrift gilt nur für relative gesetzliche und behördliche Veräußerungsverbote. Gesetzliche Veräußerungsverbote enthalten bspw die §§ 88, 156 VVG, 21 I InsO (Musielak/Voit/Lackmann Rz 1; Zö/Herget Rz 1). Behördliche Veräußerungsverbote sind solche nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung von und Verhältnis zu anderen Beweismitteln, Gutachten und Sonstigem.

1. Abgrenzung ggü Zeugen. Rn 6 Der Zeuge berichtet Wahrnehmungen, die er in der Vergangenheit ohne gerichtlichen Auftrag gemacht hat. Bedurfte er dazu besonderer Sachkunde, so ist er sachverständiger Zeuge, § 414 (zur Abgrenzung vom SV § 414 Rn 2; auch dieser kann den SV idR nicht ersetzen, Kobl MedR 05, 473, 474 [OLG Koblenz 19.05.2005 - 5 U 1470/ 04] zum Arzthaftungsprozess...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Abgrenzung zum Eigengeschäft des Vertreters.

a) Allg Auslegungsgrundsätze. Rn 31 Ob der Erklärende in eigenem oder fremdem Namen handelt, ist in Zweifelfällen durch Auslegung vom Empfängerhorizont zu ermitteln (BGHZ 125, 175, 178). Für die Auslegung gelten die Grundsätze der §§ 133, 157 u I 2. Hiernach muss die Erklärung nicht ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgen, es genügt vielmehr, wenn sich die Stellvertret...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundsätzliche Abgrenzung

a. Beteiligung des bilanzierenden Unternehmens Tz. 7 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 IFRS 2 widmet sich der Bilanzierung aller Transaktionen, bei denen die Gegenleistung in der Abgabe von Unternehmensanteilen oder Optionen auf Unternehmensanteile besteht. Zudem unterliegen auch Transaktionen, für die als Gegenleistung Zahlungen, die auf dem Unternehmenswert basieren, entrichtet wer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgrenzung zu anderen Verträgen.

1. Sachdarlehensvertrag und Leihe. Rn 5 Gegenstand von Gelddarlehensverträgen ist nur Bar- u Buchgeld. Für die darlehensweise Überlassung beweglicher Sachen einschließlich Wertpapiere gelten §§ 607 ff, für die leihweise Überlassung §§ 598 ff. 2. Ungenehmigte Kontoüberziehung. Rn 6 Bei ungenehmigter Kontoüberziehung (§ 505 Rn 2) liegt kein Darlehensvertrag vor. Es ist daher eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgrenzung des Dienstverhältnisses zu anderen Rechtsverhältnissen.

1. Werkvertrag. Rn 5 In der Praxis bedeutsam ist die Abgrenzung zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag (§§ 631–651). Während der Dienstverpflichtete zur Dienstleistung als solcher verpflichtet ist, schuldet der Werkunternehmer als Arbeitsergebnis deren Erfolg (BAG NZA 13, 1348). Daher regelt das Werkvertragsrecht anders als das Dienstvertragsrecht eine verschuldensunabhängige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abgrenzung der Entscheidungszuständigkeiten.

I. Prozessgericht. Rn 2 IdR hat das Prozessgericht über die Streitigkeiten zu entscheiden, von denen die Fortsetzung der Beweisaufnahme und damit letztlich des Verfahrens abhängt. Ausdrücklich ist dies in §§ 387, 389 für die Berechtigung einer Zeugnisverweigerung und in §§ 402, 408 iVm §§ 387, 389 für die Berechtigung einer Gutachtensverweigerung geregelt. Es entscheidet aber...mehr