Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Literaturauswertung zum HGB / 2.86 Personengesellschaft

Borgmeier/Thiel, FR 2025, 984-986, AfA-Bemessungsgrundlage nach Entprägung einer Personengesellschaft und rückwirkendes Ereignis (§ 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO) – Anmerkung zu BFH, Urt. v. 3.6.2025 – IX R 18/24, FR 2025, 1004, FR 21/2025, S. 984; Eggert, Besonderheiten des Anhangs vo...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.50 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Boxberg/Seidler, BB 2025, 2923-2927, Going Concern – wesentliche Neuerungen des ISA 570 (Revised 2024), BB 50/2025, S. 2923; Ebeling/Häsner, Umgang mit handelsrechtlichen Distanzierungstend...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.23 Buchführung

Eggert, Bilanzierung bei Abfindung ausscheidender Gesellschafter – Handelsbilanz – IDW RS FAB 7, WP-Praxis 12/2025, S. 419; Arendt/Siegel, Aufzeichnungspflicht von Trinkgeldern an Arbeitnehmer – Ein Überblick mit Fokus auf die Gastronomie, DStR 28/2025, S. 1565; Bramburger/Schwirkslies, Buchführung – Richtig abgrenzen und steuerlich ansetzen – Aus- und Fortbildungskosten, b+...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.3 Körperschaftsteuerpflichtige Gewerbetreibende

Rz. 56 Gem. § 7 Abs. 3 Satz 2 KStG gilt grundsätzlich das Kalenderjahr als körperschaftsteuerlicher Gewinnermittlungszeitraum.[1] Davon abweichend ist der Gewinn bei Steuerpflichtigen, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen, nach dem (abweichenden oder mit dem Kalenderjahr übereinstimmenden) Wirtschaftsjahr zu ermitteln, für das sie ...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 92 Gem. § 2 Abs. 7 Satz 2 EStG sind die Grundlagen für die Festsetzung der Einkommensteuer grundsätzlich nach dem Kalenderjahr zu ermitteln. Sofern das Einkommensteuerrecht jedoch abweichende Wirtschaftsjahre berücksichtigt, so insbesondere in § 4a Abs. 1 Satz 2 EStG, ist eine Regelung notwendig, die den Gewinn eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres einem ...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.2.1 Laufende Gewinne

Rz. 93 Nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 EStG ist bei Land- und Forstwirten der Gewinn des Wirtschaftsjahres auf das Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr beginnt, und auf das Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr endet, entsprechend dem zeitlichen Anteil aufzuteilen. Für Land- und Forstwirte, deren Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht (§ 8c Abs. 2 Satz 1 EStDV), is...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.1 Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 35 Das deutsche Ertragsteuerrecht (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) folgt dem Prinzip der Jahressteuer (§ 2 Abs. 7 Satz 1 EStG, § 7 Abs. 3 Satz 1 KStG, §§ 7 Satz 1 i. V. m. 14 Satz 1 GewStG).[1] Die Grundlagen für die Festsetzung der Ertragsteuern sind jeweils in Übereinstimmung mit dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr; § 25 Abs. 1 EStG) für das Kalenderjah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.1.1 Bedeutung der satzungsmäßigen Vermögensbindung (§ 61 AO) der Übertragerin

Tz. 35 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung auf eine ebenfalls gemeinnützige Kö (zB GmbH, AG, Gen) setzt gemeinnützigkeitsrechtlich voraus, dass die satzungsmäßige Vermögensbindung (s § 61 Abs 1 iVm § 55 Abs 1 Nr 4 AO) der Übertragerin der Verschmelzung nicht entgegensteht. Tz. 36 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die satzungsmäßige Vermögensbindung steht der Verschmelzung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1.2 Vermögensübergang im Rahmen der Aufspaltung ist kein Verstoß gegen § 58 Nr 1 AO

Tz. 118 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Vermögensübergang iRd Aufspaltung ist mE – ebenso wie der Vermögensübergang iRd Verschmelzung – kein Verstoß gegen § 58 Nr 1 AO. Dies folgt daraus, dass der Vermögensübergang durch "partielle Gesamtrechtsnachfolge" (oder Sonderrechtsnachfolge; zum Begriff s Kallmeyer, in Kallmeyer/Sickinger, § 123 UmwG Rn 2) im Fall der Aufspaltung mE ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.1.3 Zulässigkeit der Anteilsgewährung an die Anteilsinhaber der Übertragerin nur im Rahmen des § 55 Abs 1 Nr 2 und Nr 4 AO

Tz. 39 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die AE der übertragenden gGmbH erhalten durch die Verschmelzung gem §§ 2, 5 Abs 1 Nr 2 UmwG Anteile an der Übernehmerin (bzw des neuen Rechtsträgers bei Verschmelzung durch Neugründung). Tz. 40 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Dies ist jedoch gemeinnützigkeitsrechtlich grds unzulässig bzw nur beschr zulässig. In den Fällen der Verschmelzung einer ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1.4 Zulässigkeit von baren Zuzahlungen gem § 125 iVm §§ 12 Abs 2, 15 UmwG nur iRd § 55 Abs 1 Nr 2 und 4 AO

Tz. 120 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Gem § 125 iVm §§ 12 Abs 2, 15 UmwG sind bare Zuzahlungen an die AE der Übertragerin zulässig zum Ausgleich von Spitzen, für die keine vollen Anteile gewährt werden können, bzw zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses. Derartige bare Zuzahlungen sind gemeinnützigkeitsrechtlich ebenso zu beurteilen wie die Anteilsgewährungen, mit denen sie ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1.1 Bedeutung der satzungsmäßigen Vermögensbindung (§ 61 AO) der Übertragerin

Tz. 117 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Aufspaltung auf ebenfalls gemeinnützige Kö (GmbH, AG, Gen) setzt gemeinnützigkeitsrechtlich voraus, dass die satzungsmäßige Vermögensbindung (s § 61 Abs 1 iVm § 55 Abs 1 Nr 4 AO) der Übertragerin der Aufspaltung nicht entgegensteht. Im Einzelnen: Die satzungsmäßige Vermögensbindung steht der Aufspaltung dann nicht entgegen, wenn entweder ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1.3 Zulässigkeit der Anteilsgewährung an die Anteilsinhaber der Übertragerin nur im Rahmen des § 55 Abs 1 Nr 2 und Nr 4 AO

Tz. 119 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die AE der übertragenden gGmbH erhalten durch die Aufspaltung gem §§ 2, 126 Abs 1 Nr 2 UmwG Anteile an den Übernehmerinnen (bzw den neuen Rechtsträgern bei Aufspaltung zur Neugründung). Dies ist aber – ebenso wie im Verschmelzungsfall (s Tz 39–45) – gemeinnützigkeitsrechtlich grds unzulässig bzw nur beschr zulässig. Im Einzelnen: Haben die AE ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.2 Abspaltung

Tz. 122 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Abspaltung von gGmbH wirft in ähnlichem Ausmaß gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf wie die Aufspaltung. Dabei tritt an die Stelle der Frage der Vereinbarkeit mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung der Übertragerin, die sich nicht stellt, weil die Übertragerin weiterbesteht, die Frage eines Verstoßes gegen § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Gemeinnützige Genossenschaft als übertragender Rechtsträger

Tz. 66 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ist eine gemeinnützige Gen übertragender Rechtsträger wie in folgender Abbildung, gelten die Tz 29–111 entspr. Tz. 67 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung ist allerdings von Bedeutung, dass Abfindungen iSd §§ 29, 31 UmwG an die anlässlich der Verschmelzung ausscheidenden Genossen einer übertragenden Gen n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.1 Einbringung eines Betriebs

Tz. 156 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei der gGmbH ist zu differenzieren zwischen ihrem – falls vorhanden – stpfl Bereich (stpfl wG) und ihren stfreien Bereichen (ideelle Tätigkeit, ZwB, Vermögensverw). § 8 Abs 2 KStG ist nur für den stpfl Bereich (stpfl wG) maßgebend, dagegen innerhalb der stfreien Bereiche nicht anwendbar (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 323). Im Einzelnen gilt Fol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.1 Überblick

Tz. 138 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aufspaltungen von gemeinnützigen eV dürften – bis auf die Aufspaltung auf ebenfalls gemeinnützige Kö (s Tz 143) – keine praktische Bedeutung haben, weil sie zum rückwirkenden Verlust der StBefreiung führen würden. Hinsichtlich der gemeinnützigkeitsrechtlichen Auswirkungen im Falle der Aufspaltung auf Pers-Ges, Kap-Ges oder Gen s Tz 101. Zu de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.1 Überblick

Tz. 101 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Gemeinnützigkeitsrechtlich dürfte die gem § 131 Abs 1 Nr 2 UmwG zum Erlöschen der übertragenden gGmbH führende Aufspaltung – bis auf den Sonderfall der Aufspaltung auf ebenfalls gemeinnützige Kö – keine praktische Bedeutung haben, weil der Vermögensübergang auf die übernehmenden Rechtsträger ohne Gegenleistung an den übertragenden Rechtsträ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.1.2 Vermögensübergang im Rahmen der Verschmelzung als Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung

Tz. 38 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Es stellt sich die Frage, ob ein Vermögensübergang iRd Verschmelzung als Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung anzusehen ist. Hierbei sind folgende Fälle zu unterscheiden: Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung durch die übernehmende Kö Verstößt nach einer Verschmelzung die übernehmende Kö gegen die satzungsmäßige Vermög...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.1.4 Erforderliche Satzungsänderungen bei der Übernehmerin hinsichtlich ihrer Zwecke und Zweckverwirklichungsmaßnahmen

Tz. 46 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei der Übernehmerin ist – ggf zusätzlich zu uU notwendigen Satzungsänderungen hinsichtlich der Vermögensbindung (s Tz 45, 46) – zu prüfen, ob aufgr der Verschmelzung ihre Satzung im Bereich der gemeinnützigen Zielsetzung und der Zweckverwirklichungsmaßnahmen zu ergänzen ist. Bei der Verschmelzung durch Aufnahme (s § 2 Nr 1 UmwG) werden derar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4.2 Abspaltung

Tz. 144 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Abspaltung von gemeinnützigen eV wirft in ähnlichem Ausmaß gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf wie die Aufspaltung. Dabei tritt an die Stelle der Frage der Vereinbarkeit mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des übertragenden Vereins, die sich nicht stellt, weil dieser weiterbesteht, die Frage eines Verstoßes gegen § 55 Abs 1 Nr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder

Tz. 77 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung von gemeinnützigen eV wirft – in ähnlichem Ausmaß wie die Verschmelzung von gGmbH – gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf. Problem 1: Vereinbarkeit der Verschmelzung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des Übertragers Die – sich beim eV bereits aufgr des § 99 Abs 1 UmwG stellende – Frage, ob die Vereinbarkeit gegeben ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.4 Gibt es ein Gebot von Mindestausschüttungen bei Unternehmensbeteiligungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht?

Tz. 192 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Von der FinVerw werden im Falle von Unternehmensbeteiligungen gemeinnütziger Stiftungen tw folgende Vorgaben gemacht: Mindestausschüttung in Abhängigkeit vom allgemeinen Zinsniveau bezogen auf den übertragenen Vermögenswert in Geld. Dies müsse grds auch in Jahren erfolgen, in denen das Unternehmen Verluste oder nur geringe Gewinne erzielt. Di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4.1 Aufspaltung

Tz. 143 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Aufspaltung von gemeinnützigen eV wirft – in ähnlichem Ausmaß wie die Aufspaltung von gGmbH – gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf. Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder: Problem 1: Vereinbarkeit der Aufspaltung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des Übertragers Die – sich beim eV bereits aufgr des § 149 Abs 1 UmwG stellende ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Formwechsel in eine AG oder eine Genossenschaft

Tz. 91 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Formwechsel einer gGmbH in eine AG oder eine Gen führt mE dazu, dass ihre bisherige St-Befreiung, da sie in der neuen Rechtsform weiterbesteht (s § 202 Abs 1 Nr 1 UmwG), grds fortgilt (Wahrung der Identität des Rechtsträgers; s Meister/Klöcker, in Kallmeyer, § 190 UmwG Rn 6; S/H/S ??stimmt das so? Rn 2 zu § 202 UmwG; und s UmwSt-Erl 2025...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.2 Spaltungen auf Personenhandelsgesellschaften

Tz. 105 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Aufspaltung auf Pers-Ges kommt im Hinblick auf die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben keine praktische Bedeutung zu (s Tz 101); ebenso sind mE Abspaltungen auf Pers-Ges ohne Bedeutung (s Tz 101). Dagegen sind Ausgliederungen nach Maßgabe des§ 20 UmwStG auf Pers-Ges möglich (s Tz 103). Tz. 106 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine Ausgliederu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.4 Verfahrensrecht

Tz. 267 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die die Rechtsfolge des § 24 Abs 5 UmwStG auslösende Veräußerung oder der gleichgestellte Vorgang ist ein rückwirkendes Ereignis iSd § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO (s § 24 Abs 5 iVm § 22 Abs 2 S 2 iVm Abs 1 S 2 UmwStG; ebenso s UmwSt-Erl 2025 Rn 24.19). Der St-Bescheid/Gewinnfeststellung des Einbringenden für den VZ/Feststellungszeitraum der Einbr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.2 Am Umwandlungsvorgang beteiligte natürliche Personen (§ 1 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 154 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Natürliche Pers müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats der EU oder eines EWR-Staats haben und dürfen nicht aufgr eines DBA außerhalb des Hoheitsgebiets dieser Staaten ansässig sein. Tz. 155 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Definition der Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenth...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.6 Exkurs: Formwechsel eines eV in eine gGmbH

Tz. 194 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Sofern die wirtsch Aktivitäten eines eV den Rahmen des sog Nebenzweckprivilegs überschreiten, kann dem Verein die Löschung durch das Reg-Gericht drohen. Vgl hierzu die Entsch des KG Bln aus dem Jahr 2016, die als Verein organisierte Kindertagesstätten betrafen. Diesen wurde die Löschung ihres Vereins mit der Begr angedroht, dass kein ideell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft

Tz. 29 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine – nicht gemeinnützige – Pers-Ges kommt nach Maßgabe des UmwG (§§ 2ff UmwG)/UmwStG (§§ 3ff UmwStG) in Betracht. Die Verschmelzung auf eine Pers-Ges, die grds für gemeinnützige Kö in der Rechtsform der GmbH (s Tz 3), möglich ist, hätte zur Folge, dass mit der Verschmelzung eine Verletzung der Vermögensbind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.3 Beteiligung an der Kapitalgesellschaft darf nicht Hauptzweck der gemeinnützigen Stiftung sein

Tz. 191 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Auch die Vermögensverwaltung ist im Hinblick auf das Gebot der Ausschließlichkeit nach § 56 AO nur dann gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn sie um des st-begünstigten Zweckes willen erfolgt. Dh sie darf nur der Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung der st-begünstigten Zwecke dienen. Sofern hingegen die Vermögensverwaltung ein losgelöster Zwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2 Zivilrechtliche (gesellschaftsrechtliche) Wirksamkeit der Umwandlung

Tz. 120 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Umw-Vorgang muss – ungeachtet der Rechtsfähigkeit der daran beteiligten Rechtsträger – auch ansonsten zivilrechtlich wirksam vollzogen werden. Das ergibt sich daraus, dass das UmwStG eine Umw nach dem UmwG voraussetzt (§ 1 Abs 1 und 3 UmwStG). Die Wirkungen der Umw werden gem §§ 20 Abs 1, 131 Abs 1, 202 Abs 1 UmwG regelmäßig durch deren ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.2 Berichtigung fehlerhafter Buchwertansätze

Tz. 179a Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Stellt sich im Nachhinein heraus, dass einzelne Bw-Ansätze des eingebrachten BV beim Einbringenden materiell-rechtlich unzutr ermittelt worden sind (zum Bsp iRe Bp beim Einbringenden) und werden diese Fehler korrigiert (weil die St-Festsetzungen des Einbringenden, die auf der/den fehlerhaften Bil basierten, noch änderbar sind), hat die Übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.2 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 189 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer Kap-Ges ist grds stfreie Vermögensverw (§ 14 S 3 AO). Sie stellt jedoch dann einen wG iSd § 64 AO dar, wenn mit der Beteiligung ein entsch Einfluss auf die lfde Geschäftsführung der Kap-Ges ausgeübt wird (vgl AEAO Nr 3 zu § 64). Tz. 190 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Doppelstiftungsmodell Von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.1 Am Umwsvorgang beteiligte Gesellschaften (§ 1 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 146 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Als Gesellschaften iSd Art 54 AEUV gelten die GbR und des HR einschl der Gen und der sonstigen jur Pers d öff Rechts und des privaten Rechts. Gesellschaften idS sind alle einen Erwerbszweck verfolgenden, rechtlich konfigurierten Marktakteure, die auch als solche im Rechtsverkehr auftreten (s Callies/Ruffert, Art 54 AEUV Rn 2 ff) und die nic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Regelungsinhalt des § 8 Abs 1 S 1 UmwStG

Tz. 4 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nach § 8 Abs 1 S 1 UmwStG sind in den Fällen, in denen das übertragene Vermögen nicht BV des übernehmenden Rechtsträgers wird, die Eink "bei diesem" oder den Gesellschaftern des übernehmenden Rechtsträgers zu ermitteln. Auch wenn der Ges-Geber im Fall des Vermögensübergangs auf eine Pers-Ges damit die Eink-Ermittlung weiterhin ausschl bei den...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3.3 Wahl/Wechsel der Gewinnermittlungsart

Tz. 176 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Erfolgt eine Einbringung mit Aufdeckung stiller Reserven, wird der Ansatz der eingebrachten WG (dem Umfang und der Höhe nach) in einer Einbringungsbil oder Eröffnungsbil dargestellt (s Tz 125). Dies gilt auch bei einer Bw-Einbringung, wenn der Einbringende seinem Gewinn nach den §§ 4 Abs 1, 5 Abs 1 EStG ermittelt oder wenn dieser freiwillig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 198 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung ist idR davon auszugehen, dass als Betriebe oder Teilbetriebe iSd § 20 Abs 1 UmwStG nur ZwB in Betracht kommen, da ein mit dem stfreien BgA (zB Krankenhaus) im wirtsch Zusammenhang stehender stpfl BgA (zB Krankenhauswäscherei mit Fremdumsätzen) kstlich gesondert zu erfassen ist. Außerdem noch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Brinkmeier, Betriebsaufspaltung bei gemeinnützigen Einrichtungen, GmbH-StB 1998, 315; Neumayer/Schmidt, Einsatzmöglichkeiten und -risiken für GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, GmbH-StB 1998, 72; Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Einrichtungen, DStR 1998, 274; Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Kümpel, Die Besteuerung stpfl wG, DStR 1999, 1505; Sch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4.3 Ausgliederung

Tz. 145 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine Ausgliederung auf einen gemeinnützigen Verein führt stets zum Verlust der St-Befreiung, weil die dem übertragenden Verein für die Ausgliederung als Gegenleistung gewährten Mitgliedschaften an dem übernehmenden Verein wirtsch wertlos sind und damit ein Verstoß gegen § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO vorliegt (s Tz 144, 102). Eine Ausgliederung auf ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Stundung des Einbringungsgewinns

Tz. 134 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine spezielle Vorschrift zur Stundung eines Einbringungsgewinns enthalten weder § 24 UmwStG noch die anderen Einbringungsvorschriften des UmwStG. Daher gelten (nur) die allg verfahrensrechtlichen Grundsätze des § 222 AO (glA s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 24 UmwStG Rn 243; s Bär/Merkle, in H/M/B, 6. Aufl, § 24 UmwStG Rn 165; s Fuhrmann, in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1 Aufspaltung

Tz. 116 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Aufspaltung von gGmbH wirft die gleichen gemeinnützigkeitsrechtlichen Probleme auf wie die Verschmelzung. Im Einzelnen stellen sich folgende Fragen: Vereinbarkeit der Aufspaltung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung der Übertragerin (s Tz 117)? Vermögensübergang als Verstoß gegen § 58 Nr 2 AO (s Tz 118)? zulässiges Ausmaß der Anteilsge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Verschmelzung auf eine andere steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 31 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung auf eine andere stpfl Kö – oder auf eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kö – ist für gGmbH grds möglich. Dabei kommt für die gGmbH eine Verschmelzung auf eine Kap-Ges oder eine Gen in Betracht (nicht dagegen auf einen eV; s § 99 Abs 2 UmwG). Tz. 32 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aber: Verschmelzungen au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder

Tz. 34 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung von gGmbH wirft vielfältige gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf. Im Einzelnen stellen sich folgende Fragen: Vereinbarkeit der Verschmelzung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung der Übertragerin (s Tz 35–37) Vermögensübergang als Verstoß gegen § 58 Nr 1 AO (s Tz 38) Zulässiges Ausmaß der Anteilsgewährung an die Anteils...mehr

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zfs 03/2026, Entziehung der... / 1 Sachverhalt

Dem Ast. war nach einer polizeilichen Kontrolle unter AO der sofortigen Vollziehung die Fahrerlaubnis aller Klassen entzogen worden, da in seinem Blut die Substanzen MDA und MDMA gefunden worden waren. Der Ast. wandte sich im Eilverfahren gegen die Maßnahme. Er bestritt, willentlich harte Drogen zu sich genommen zu haben und berief sich auf eine unbewusste Einnahme. Auf einem...mehr

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ZErb 03/2026, Kein Art.-77-... / 1 Gründe

I. Die Klägerin wendet sich gegen die Beendigung ihres datenschutzrechtlichen Beschwerdeverfahrens. Sie ist Alleinerbin ihrer am 4.6.2020 verstorbenen Ehefrau D … Diese hatte Ende 2019 einen Vertrag mit dem I … in K … – I … – abgeschlossen, um dort eine genetische Analyse von Tumorgewebe durchführen zu lassen. Eine Vorkassenrechnung hierfür wurde über das Konto des Institutsin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5 Übertragung von Mitunternehmeranteilen auf eine gemeinnützige Stiftung als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 193 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer gew Pers-Ges stellt einen stpfl wG iSd § 64 AO dar; die Beteiligung an einer Kap-Ges ist hingegen regelmäßig stfreie Vermögensverwaltung, wie die folgende Abbildung zeigt: Für die Übertragung bietet sich folgende Vorgehensweise an: Schritt 1: Einbringung des MU-Anteils nach § 20 UmwStG in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Verschmelzung auf eine natürliche Person

Tz. 30 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung durch Aufnahme auf eine natürliche Pers, die Alleingesellschafter ist, kommt nur für Kap-Ges gem § 120 UmwG in Betracht. Diese Verschmelzung wäre deshalb auch für die gGmbH grds rechtlich möglich, führt aber zur Nachversteuerung: Sie hätte ebenfalls zur Folge, dass mit der Verschmelzung eine Verletzung der Vermögensbindung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.1.1 Sacheinlage (§ 20 Abs 1 UmwStG)

Tz. 168 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Zum Gegenstand der Sacheinlage bei gGmbH hinsichtlich der Einbringung von Betrieben s Tz 155–159, von Teilbetrieben s Tz 160, von MU-Anteilen s Tz 161. Nicht nur gemeinnützigkeitsrechtlich, sondern auch hinsichtlich der Anwendung des § 20 Abs 1 UmwStG sind die Fälle problematisch, in denen einzelne Tätigkeitsbereiche sich über den stfreien und ...mehr