Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsänderungen bei der ei... / II. Gesetzliche Vertretung und Handlungsfähigkeit einer Personenvereinigung im Besteuerungsverfahren

Im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung gemeinschaftlich erzielter Einkünfte geht es u.a. auch um die Frage, wer steuerrechtliche Pflichten zu erfüllen hat und somit handlungsfähig und handlungspflichtig ist. Gesetzlich ist dies in den §§ 34 und 78 AO geregelt. Danach haben die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsfüh...mehr

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Rechtsänderungen bei der ei... / b) Nicht rechtsfähige Personenvereinigungen

Bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten an nicht rechtsfähige Personenvereinigungen gelten ab 1.1.2024 die Regularien des neuen § 183a AO, der im Wesentlichen § 183 AO a.F. entspricht. Der Anwendungsbereich beschränkt sich in erster Linie auf Bruchteilsgemeinschaften und Erbengemeinschaften. Die Feststellungsbeteiligten sollen einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten best...mehr

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Rechtsänderungen bei der ei... / a) Einspruchsbefugnis bei rechtsfähigen Personenvereinigungen

Nach § 352 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AO ist nur die Personenvereinigung selbst einspruchsbefugt. Wenn die rechtsfähige Personenvereinigung nicht mehr besteht, ist jeder Gesellschafter oder Gemeinschafter, gegen den der Feststellungsbescheid ergangen ist oder zu ergehen hätte, einspruchsbefugt (§ 352 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b AO). Wenn ein Feststellungsbeteiligter aus der existierend...mehr

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Rechtsänderungen bei der ei... / a) Rechtsfähigen Personenvereinigungen

§ 183 AO wurde neu gefasst und regelt nun die Bekanntgabe bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung gegenüber rechtsfähigen Personenvereinigungen. Nach § 183 Abs. 1 S. 1 AO sind alle Verwaltungsakte und Mitteilungen, die nach der AO und den Steuergesetzen mit der gesonderten und einheitlichen Feststellung zusammenhängen, künftig der Personenvereinigung in Vertretung...mehr

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Rechtsänderungen bei der ei... / c) Anwendungsregelungen

Bei einer nicht rechtsfähigen Personenvereinigung ist § 183a AO ab dem 1.1.2024 in allen offenen Fällen anzuwenden. Bei einer rechtsfähigen Personenvereinigung können Verwaltungsakte und Mitteilungen, die nach der AO und den Steuergesetzen mit der gesonderten und einheitlichen Feststellung zusammenhängen, nach Art. 97 § 39 Abs. 3 EGAO nach dem 31.12.2023 und vor dem 1.1.2026 ...mehr

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Rechtsänderungen bei der ei... / 4. Einspruchs- und Klagebefugnis

In Fällen der einheitlichen und gesonderten Feststellung regelt § 352 AO die Einspruchsbefugnis und § 48 FGO (inhaltlich § 352 AO nachgebildet) die Klagebefugnis. Als Inhaltsadressaten wären grds. alle Feststellungsbeteiligten einspruchs- und klagebefugt. Entsprechend den vorstehend ab 1.1.2024 geltenden Neuregelungen wurden auch § 352 AO und § 48 FGO an die neue Rechtslage ...mehr

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Rechtsänderungen bei der ei... / c) Übergangsregelung

Die Regelungen des § 352 AO gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2024 in allen offenen Fällen. Allerdings hat der Gesetzgeber mit Art. 97 § 39 Abs. 4 EGAO eine Übergangsregelung geschaffen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Wird ein vor dem 1.1.2024 wirksam gewordener Feststellungsbescheid angefochten, bestimmt sich die Einspruchsbefugnis auch nach dem 31.12.2023 nach § 352 AO in der a...mehr

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Rechtsänderungen bei der ei... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] Gemeinschaftlich erzielte Einkünfte sind unter den Voraussetzungen des § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO gesondert und einheitlich festzustellen. Die dabei zu beachtenden Grundsätze und Besonderheiten hat Jörißen in ihren Beiträgen in AO-StB 2023, 313 und AO-StB 2023, 382 umfassend und ausführlich dargestellt. Sie betreffen die Rechtslage bis...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 4.2.3 Antragstellung beim Finanzamt

Der Antrag auf die Option zur Anwendung der Körperschaftsteuer soll elektronisch gestellt werden (§§ 87a Abs. 6, 87b AO). Eine elektronische Übermittlung ist beispielswiese über das Internetportal von "MeinElster" möglich (Formular > Anträge, Einspruch und Mitteilungen). Der Antrag ist grundsätzlich an das Finanzamt zur richten, das aktuell für die Besteuerung der Personenhan...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.11 Antragstellung

Die Steuervergünstigung wird mit der Einkommensteuererklärung beantragt. Wer MeinElster nutzt, muss die "Anlage Energetische Maßnahmen" auswählen: In dieser Anlage können alle erforderlichen Angaben zur der Förderung nach § 35c EStG gemacht werden. Die erforderlichen Belege, wie z. B. die Unternehmererklärung, kann bequem mit der Steuererklärung elektronisch versandt werden. ...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.4.1 Grundlagen

Rz. 74 Die atypische stille Gesellschaft wird einkommensteuerrechtlich als Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG qualifiziert. Die Besteuerung der atypischen stillen Gesellschaft erfolgt daher nach den allgemeinen Vorschriften für gewerbliche Mitunternehmerschaften.[1] Die atypische stille Gesellschaft ist darüber hinaus ebenso wie eine Personenhandelsg...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.1 Steuerrechtliche Anerkennung der stillen Gesellschaft

Rz. 57 Der Begriff der stillen Gesellschaft findet sich im Steuerrecht an zahlreichen Stellen.[1] Es existiert allerdings keine eigenständige steuerrechtliche Definition des Begriffs der stillen Gesellschaft.[2] Das Vorliegen einer stillen Gesellschaft gemäß der jeweiligen steuerrechtlichen Vorschrift richtet sich daher grundsätzlich nach zivil- und handelsrechtlichen Maßstä...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.4 Steuergestaltung

Ist der Pflichtteilsberechtigte der Alleinerbe des Verpflichteten, so bleibt trotz des zivilrechtlichen Erlöschens des Pflichtteilsanspruchs erbschaftsteuerrechtlich sein Recht zur Geltendmachung des Pflichtteils als Folge der Regelung in § 10 Abs. 3 ErbStG bestehen. Erklärt der Berechtigte in einem solchen Fall gegenüber dem Finanzamt, er mache den Anspruch geltend, ist die...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.2 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

Wird kein Wirtschaftsgut angeschafft, muss der Investitionsabzugsbetrag innerhalb von 3 Jahren nach dem Jahr seiner Bildung wieder aufgelöst werden (§ 7g Abs. 3 Satz 1 EStG). In diesem Fall wird die ursprüngliche Steuerfestsetzung des Jahres der Bildung rückwirkend wieder geändert. Die darauf entfallende Steuernachzahlung wird nach § 233a AO verzinst. Praxis-Beispiel Folgen e...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / Zusammenfassung

Überblick Das Berliner Testament wird von Eheleuten häufig gewählt, um ihre Erbfolge zu regeln. Hierbei setzen sie sich gegenseitig zum Alleinerben ein und bestimmen, dass eine Dritte Person Schlusserbe sein soll. Erbschaftsteuerlich ist das Berliner Testament bei kleineren Vermögen unproblematisch, insbesondere wenn das Vermögen sich innerhalb der Freibeträge bewegt. Diese s...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.1 Wer gilt als Anspruchsberechtigter?

Vom Grundsatz her ist der bürgerlich-rechtliche Eigentümer immer der Anspruchsberechtigte für diese Förderung. Dies gilt auch für das Sondereigentum im Zusammenhang mit einer Eigentumswohnung.[1] Von diesem Grundsatz kann abgewichen werden, wenn wirtschaftliches Eigentum i. S. d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO vorliegt. Wirtschaftliches Eigentum Wirtschaftliches Eigentum liegt vo...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 10.1.1 Bestimmte Behörden

Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben können Behörden, Gerichte oder Stellen nach § 2 Abs. 4 GwG Einsicht in das Transparenzregister nehmen. Bei Einsichtverlangen ist der Zweck der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben von der Behörde, dem Gericht oder der Stelle nach § 2 Abs. 4 GwG zu bestätigen, es sei denn es erfolgt eine automatisierte Einsichtnahme nach § 23 Abs. 3 GwG (§...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 10.6 Gebühren

Auf für die Einsichtnahme erhebt die registerführende Stelle Gebühren. Die Höhe der Gebühren legt die Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV, aktuelle Fassung gültig seit 21.12.2023) fest. Es gibt 4 Gebührentatbestände: Für die Führung des Transparenzregisters werden ab dem Gebührenjahr 2024 19,80 EUR pro Jahr erhoben, und zwar von jeder meldepflichtigen Vereinigung un...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 5 Kurzfristige Geldeinlagen als Gestaltungsmissbrauch

Kurzfristige Geldeinzahlungen vor Jahresende stellen einen Gestaltungsmissbrauch dar, helfen also nicht weiter. Der Bundesfinanzhof[1] hat entschieden, dass die kurzfristige Einzahlung von Geld auf ein betriebliches Konto einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten[2] darstellt, wenn sie allein dazu dienen soll, die Hinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbarer Sch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 6. Sonstige

Fiskalvertretung im Umsatzsteuerrecht: Seit dem 1.1.1997 besteht für ausländische Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, in Deutschland einen Fiskalvertreter zu bestellen und sich von diesem bei der Erfüllung der umsatzsteuerrechtlichen Pflichten vertreten zu lassen. Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kontenrahmen / 1 Wer braucht einen Kontenrahmen?

Für Einzelkaufleute, Handels- und die meisten Personengesellschaften (außer GbR) besteht laut Handelsgesetzbuch (HGB) eine Buchführungspflicht. Mit der Eintragung im Handelsregister erlangt der Unternehmer Kaufmannseigenschaft und muss sowohl nach Handelsrecht[1] als auch nach Steuerrecht[2] eine doppelte Buchführung erstellen. Um die Buchhaltung zu ordnen, braucht der Kaufma...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kontenrahmen / Zusammenfassung

Begriff Der Kontenrahmen ist ein standardisiertes systematisches Verzeichnis aller Konten der Buchführung eines Wirtschaftszweiges. Mit ihm wird die Vielzahl der Konten verbindlich sortiert. Er soll damit einen einheitlichen Aufbau des Rechnungswesens gewährleisten, der eine ordnungsmäßige Buchung der Geschäftsvorfälle in den verschiedenen Betrieben ermöglicht. Zugleich ordn...mehr

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Viertes Bürokratieentlastun... / 2 Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Steuer- und Handelsrecht

Nach bislang geltendem Recht sind Buchungsbelege grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren. Der Entwurf sieht vor, die Aufbewahrungsfrist für diese Belege auf 8 Jahre zu verkürzen (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB). Die Erleichterung soll für alle Unterlagen gelten, deren Aufbewahrungsfrist am Tag nach der Verkündung des BEG IV noch nicht abgelaufen ist. Bei den Buchungsbelegen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.2 Verhältnis von § 373 AO zu § 372 AO

Rz. 61 Auch § 372 AO geht § 373 AO als Qualifikationstatbestand vor, d. h., der Täter ist nur nach § 373 AO zu bestrafen.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.1.2 Abgrenzung von § 370 AO zu § 373 AO

Rz. 59 Der Begriff der Einfuhrabgaben i. S. d. §§ 370, 373 AO setzt einen Einfuhrvorgang voraus. Einfuhr ist damit das unmittelbare Verbringen der Ware aus Drittlandsgebiet in das Gebiet der EU, nicht jedoch das Verbringen der Ware (außerhalb eines gemeinschaftlichen Zollverfahrens) von einem Mitgliedsstaat in den anderen. Zu beachten ist daher, dass § 373 AO die Tabaksteuer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.3 Verhältnis von § 373 AO zu § 374 AO

Rz. 62 Das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit stellt in § 373 AO eine Qualifizierung des Grundtatbestands des § 374 Abs. 1 AO dar.[1] Steuerhehlerei kann in Form von Absatzhilfe auch vor Beendigung der vorangegangenen Steuerhinterziehung begangen werden.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.1 Verhältnis von § 373 AO zu § 370 AO

6.1.1 Qualifikationstatbestand Rz. 58 Bei Schmuggel gem. § 373 AO handelt es sich um einen unselbstständigen Qualifikationstatbestand [1] gegenüber dem Grundtatbestand der Steuerhinterziehung.[2] Liegen Qualifikationsmerkmale – wie etwa gewerbsmäßiges Handeln – nicht vor, ist die Hinterziehung von Einfuhrabgaben eine Steuerhinterziehung. Denn gem. § 3 Abs. 3 AO sind Einfuhr- u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3 Bannbruch durch gewerbsmäßiges Zuwiderhandeln gegen Monopolvorschriften (§ 373 Abs. 1 AO)

Rz. 16 § 373 Abs. 1 AO erfasst auch verbotswidrige Verbringungshandlungen, die gegen Monopolvorschriften verstoßen. Seit Aufhebung des Einfuhrverbots nach § 3 BranntwMonG hat § 373 Abs. 1 AO insoweit keinen Anwendungsbereich mehr.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2 § 373 Abs. 1 und 2 AO

Rz. 5 § 373 AO qualifiziert[1] einen Teil der nach §§ 370, 372, 374 AO mit Strafe bedrohten Handlungen. Abs. 1 behandelt dabei mit der gewerbsmäßigen Einfuhr- und Ausfuhrabgabenhinterziehung den kriminologisch wichtigsten Teil des Zollstrafrechts, nämlich die im "geschäftlichen Verkehr" begangenen Straftaten.[2] 2.1 Hinterziehung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben 2.1.1 Ein- und ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.1.1 Qualifikationstatbestand

Rz. 58 Bei Schmuggel gem. § 373 AO handelt es sich um einen unselbstständigen Qualifikationstatbestand [1] gegenüber dem Grundtatbestand der Steuerhinterziehung.[2] Liegen Qualifikationsmerkmale – wie etwa gewerbsmäßiges Handeln – nicht vor, ist die Hinterziehung von Einfuhrabgaben eine Steuerhinterziehung. Denn gem. § 3 Abs. 3 AO sind Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Art. 5 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3 § 373 Abs. 2 AO

Rz. 23 Soweit § 373 AO Qualifikationstatbestand (s. Rz. 2, 16) zu § 372 AO ist und sich auf einen Bannbruch bezieht, bei dem gegen Monopolgesetze verstoßen wird, läuft er insoweit leer.[1] Rz. 24 Anders als in Abs. 1, der nur den Bannbruch unter Strafe stellt, der gegen ein Monopolgesetz verstößt, erfasst Abs. 2 aber weitergehend jeden Bannbruch, soweit die Zuwiderhandlung ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.6 Verhältnis des § 373 AO zu § 261 StGB

Rz. 65 § 373 AO stellte schon gem. § 261 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB a. F. eine Vortat zur Geldwäsche dar, dies gilt nach der neuen – ab 18.3.2021 geltenden – Gesetzesfassung und dem Wegfall des Vortatenkatalogs des § 261 StGB a. F. weiterhin. Gestrichen wurde allerdings, dass in den Fällen der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung nach § 370 AO die durch die Steu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.8 Verhältnis von § 373 AO zu § 113 StGB

Rz. 67 Tateinheit[1] kann bestehen zwischen einem gewaltsamem Schmuggel und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte[2], wenn ein Tatbeteiligter von dem mitgeführten Tatwerkzeug gegenüber Zollbeamten oder Beamten der Polizei oder der Bundespolizei Gebrauch macht.[3]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 42 Bei der Täterschaft ist zwischen Schmuggel durch aktives Tun und durch Unterlassen zu unterscheiden. (Mit-)Täter bei dem Grunddelikt gem. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO (aktives Tun) und § 372 AO kann auch sein, wer selbst weder Steuerschuldner noch sonst Stpfl. in Bezug auf die hinterzogenen Steuern ist.[1] Rz. 43 Ist die Steuerhinterziehung i. S. d. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO (Unt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.4 Selbstanzeige

Rz. 57 § 371 AO (Selbstanzeige) ist auf § 373 AO nicht anwendbar, denn der Wortlaut des § 371 Abs. 1 AO bezieht sich ausschließlich auf die Fälle des § 370 AO.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.7 Verhältnis von § 373 AO zu § 129 StGB

Rz. 66 §§ 373 AO und 129 StGB können in Tateinheit zueinander stehen, sofern die Schmugglerbande zugleich die Voraussetzungen einer Vereinigung nach § 129 StGB erfüllt.[1] Der bloße Wille mehrerer Personen, gemeinsam Straftaten zu begehen, verbindet diese, solange der Wille des Einzelnen maßgeblich bleibt und die Unterordnung unter einen Gruppenwillen unterbleibt, noch nicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5 Versuch (§ 373 Abs. 3 AO), Vollendung, Beendigung, Rücktritt und Selbstanzeige

5.1 Versuch und Vollendung Rz. 50 Gem. § 373 Abs. 3 AO ist der Versuch des Schmuggels strafbar. Rz. 51 Bei den steuerlichen Einfuhrdelikten gelten die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung strafloser Vorbereitungshandlungen vom strafbaren Versuch[1] und die Tat versucht derjenige, der nach seiner Vorstellung von der Tat zur Tatbestandsverwirklichung unmittelbar ansetzt.[2] Da ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1.2 Qualifikationstatbestand

Rz. 2 Mit der Fassung des § 373 AO nach Art. 3 Nr. 4 des "Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" v. 21.12.2007[1] wurde – mit Wirkung zum 1.1.2008 – klargestellt, dass § 373 AO ein Qualifikationstatbestand zu § 370 AO ist.[2] Dies bedeutet, dass § 373 AO einen selbs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.9 Innere Konkurrenzen

Rz. 68 § 373 Abs. 2 Nr. 1 (Schusswaffen) und Nr. 2 (Waffen etc.) AO schließen sich gegenseitig aus.[1] Im Übrigen besteht zwischen den verschiedenen Begehungsformen, die unterschiedliche Unrechtstypen repräsentieren, nach zutreffender h. M.[2] Idealkonkurrenz (Tateinheit) nach § 52 StGB [3], d. h., dass vorliegend dieselbe tatbestandliche Handlung dasselbe Strafgesetz – hier ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.1.1 Schusswaffen

Rz. 26 Was als Schusswaffe i. S. d. Abs. 2 Nr. 1 zu gelten hat, wird weder in der AO noch im StGB definiert. Angelehnt an die Begriffsbestimmung im WaffG [1] sind Schusswaffen körperliche Gegenstände, die zum Angriff, zur Verteidigung, zum Sport, Spiel oder zur Jagd bestimmt sind und bei denen (mechanisch wirkende) Geschosse durch einen Lauf getrieben werd[2] Neben den "schar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.1.2 Beisichführen

Rz. 27 Erforderlich für § 373 Abs. 2 Nr. 1 AO – aber auch ausreichend – ist das Beisichführen der Schusswaffe durch einen Täter oder einen Teilnehmer und hier ist weder eine Verwendung noch eine bestimmte Gebrauchsabsicht[1] erforderlich. Rz. 28 In zeitlicher Hinsicht reicht es aus, wenn der Täter oder Teilnehmer die Schusswaffe zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbegin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.1 Versuch und Vollendung

Rz. 50 Gem. § 373 Abs. 3 AO ist der Versuch des Schmuggels strafbar. Rz. 51 Bei den steuerlichen Einfuhrdelikten gelten die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung strafloser Vorbereitungshandlungen vom strafbaren Versuch[1] und die Tat versucht derjenige, der nach seiner Vorstellung von der Tat zur Tatbestandsverwirklichung unmittelbar ansetzt.[2] Da § 373 AO ein unselbstständ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.1.2 Aktives Tun

Rz. 53 Soll bei Einfuhrdelikten die beabsichtigte Steuerverkürzung durch die Abgabe inhaltlich falscher Anmeldungen bei der zollamtlichen Abfertigung bewirkt werden, so beginnt der Versuch erst mit der Vorlage der wahrheitswidrigen – weil unvollständigen – Zollanmeldung.[1] Mit Blick auf die in Art. 218 Abs. 1 UZK vorgesehene Frist für die buchmäßige Erfassung wird es sodann...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4 Taterfolg

Rz. 17 Als Taterfolg setzt § 373 AO voraus, dass Steuern verkürzt wurden. 2.4.1 Berechnung der hinterzogenen Steuer Rz. 18 Die Einfuhrabgaben berechnen sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (UZK, UStG, TabStG etc.). Titel II Kap. 3 des UZK regelt die Ermittlung des Zollwerts für die Anwendung des Zolltarifs der Europäischen Gemeinschaften sowie anderer als zoll...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8.3 Nebenfolgen

Rz. 86 Gem. § 375 Abs. 1 AO i. V. m. § 45 Abs. 2 StGB besteht die Möglichkeit der Aberkennung der Amtsfähigkeit und Wählbarkeit. Ebenfalls sind die Möglichkeiten der Einziehung nach § 375 Abs. 2 AO zu beachten (s. näher die dortige Kommentierung).mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2.1 Waffen, Werkzeug, Mittel

Rz. 31 Als Waffen gem. Abs. 2 Nr. 2 kommen sowohl solche im technischen Sinn in Betracht, die nicht bereits unter Nr. 1 fallen, als auch sonstige Werkzeuge oder Mittel, mit denen ggf. der Widerstand eines anderen durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt verhindert oder überwunden werden soll und die objektiv geeignet sind, bei ihrem geplanten Einsatz wenigstens eine Leibesgefahr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.2 Hinterziehung

Rz. 10 Allgemein kann die Tathandlung des Hinterziehens beim Tatbestand des § 373 AO sowohl durch aktives Tun als auch durch Unterlassen verwirklicht werden. Rz. 11 Da § 373 AO voraussetzt, dass Schmuggelware aus Nichtgemeinschaftsländern eingeführt wird (s. Rz. 9), hat die Tatbestandsalternative des Unterlassens mittlerweile in der Praxis eine geringe Bedeutung. Schmuggel du...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2 Nr. 2 (gewaltsamer Schmuggel)

Rz. 30 Die Bewaffnung ist wie bei Nr. 1 ein tatbezogenes Merkmal, für das § 28 Abs. 2 StGB nicht anwendbar ist[1], und kann grundsätzlich arbeitsteilig mit der Folge verwirklicht werden, dass sich jeder Mittäter die vom gemeinsamen Tatplan umfassten Tatbeiträge der anderen als Teil seines eigenen Tuns zurechnen lassen muss.[2] 3.2.1 Waffen, Werkzeug, Mittel Rz. 31 Als Waffen g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 7.7 Wahlfeststellung

Rz. 76 Wahlfeststellung bedeutet, dass eine Verurteilung im Steuerstrafverfahren auf alternativer Grundlage erfolgt.[1] Kann also im Rahmen des § 264 StPO nach Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten nicht eindeutig aufgeklärt werden, welchen Tatbestand der Täter verwirklicht hat, ist aber sicher, dass er einen von mehreren möglichen Tatbeständen verwirklicht hat[2], ist eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8.2 Minder schwere Fälle

Rz. 84 In minder schweren Fällen sieht das Gesetz gem. § 373 Abs. 1 S. 2 AO einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Rz. 85 Zu beachten ist, dass die Annahme minder schwerer Fälle des Schmuggels gem. § 373 Abs. 1 Nr. 2 AO bei einer Hinterziehung von Einfuhrabgaben in großem Ausmaß regelmäßig ausscheidet.[1] Tritt ein Merkmal hinzu, das die...mehr