Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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§ 87a AO n.F. und der Einsp... / VII. Fazit

Ein Einspruch per einfacher E-Mail ist trotz des § 87a Abs. 1 S. 2 AO weiterhin möglich, soweit der Zugang i.S.d. § 87a Abs. 1 S. 1 AO vom FA eröffnet bleibt. Letzteres gilt es vorab zu prüfen. Aus Vorsichtsgründen sollte unabhängig davon jedoch ein Einspruch, soweit er nicht schriftlich eingelegt werden soll oder kann, mittels dem Kontaktformular des ELSTER-Verfahrens einge...mehr

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§ 42 AO – Scharfes Schwert ... / a) Unumgehbarkeit des Steuergesetzes

Die Unumgehbarkeit des Steuergesetzes als Kernaussage: § 42 Abs. 1 S. 1 AO kodifiziert, dass das Steuergesetz nicht durch den Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten umgangen werden kann. Bei Anwendung des § 42 AO wird jedoch nur das Steuerschuldverhältnis i.S.d. § 37 AO an sich und nicht der zivilrechtlich geschlossene Sachverhalt modifiziert, d.h. zivilrechtliche und steue...mehr

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§ 42 AO – Scharfes Schwert ... / c) Exkulpation von der Missbrauchsvermutung durch beachtliche außersteuerliche Gründe des Steuerpflichtigen

Außersteuerliche Gründe als Rettungsanker und Exkulpationsmöglichkeit: Gemäß § 42 Abs. 2 S. 2 AO hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, außersteuerliche Gründe für die gewählte Gestaltung vorzutragen, um sich von der Tatbestandsmäßigkeit zu exkulpieren. Zur Klärung der Frage, ob außersteuerliche Gründe i.S.d. § 42 Abs. 2 S. 2 AO beachtlich sind und die Gestaltung "rechtfe...mehr

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§ 42 AO – Scharfes Schwert ... / d) Rechtsfolge: Modifizierte Steueranspruchsentstehung

Auswechslung der unangemessenen Gestaltung durch Fiktion einer angemessenen Gestaltung: § 42 Abs. 1 S. 3 AO normiert, dass die Steuer in der Art und Höhe entsteht, wie es bei einer angemessenen rechtlichen Gestaltung der Fall gewesen wäre und durchbricht § 38 AO, wonach grundsätzlich der verwirklichte Tatbestand gilt. Lediglich (und ausschließlich) für steuerliche Zwecke tri...mehr

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§ 42 AO – Scharfes Schwert ... / a) Rechtsprechung

aa) Einkommensteuer Arbeitslohnabreden: Vereinbart ein Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer anstelle des bisherigen Bruttoarbeitslohns einen geringeren Bruttoarbeitslohn, jedoch nun zzgl. weiterer pauschal besteuerbarer Leistungsbestandteile, so liegt hierin kein Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO (vgl. BFH v. 1.8.2019 – VI R 32/18, BStBl. II 2020, 106). Dies ist nur konseque...mehr

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§ 42 AO – Scharfes Schwert ... / 3. Der Gestaltungsmissbrauch im Detail – Tatbestand und Rechtsfolge

a) Unumgehbarkeit des Steuergesetzes Die Unumgehbarkeit des Steuergesetzes als Kernaussage: § 42 Abs. 1 S. 1 AO kodifiziert, dass das Steuergesetz nicht durch den Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten umgangen werden kann. Bei Anwendung des § 42 AO wird jedoch nur das Steuerschuldverhältnis i.S.d. § 37 AO an sich und nicht der zivilrechtlich geschlossene Sachverhalt modifiz...mehr

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§ 87a AO n.F. und der Einsp... / III. Beschränkung des Zugangs im Fall der elektronischen Kommunikation mit dem FA

Im Fall der elektronischen Kommunikation mit den Finanzbehörden ergänzt § 87a AO seit langem die Art und Weise, ob und wie dies möglich ist. Insoweit stellt § 87a Abs. 1 S. 1 AO klar, dass ein Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnet sein muss. Einen solchen Zugang eröffnet derjenige, der eine geeignete technische Einrichtung, also insbesondere einen "elektr...mehr

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§ 87a AO n.F. und der Einsp... / 1. Bisherige Rechtsansicht zur Formwirksamkeit

§ 357 Abs. 1 S. 1 AO schreibt (weiterhin) vor, dass ein Einspruch schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären ist. Satz 2 in § 357 Abs. 1 AO stellt klar, dass es genügt, wenn aus dem Einspruch hervorgeht, wer ihn eingelegt hat. Und nach § 357 Abs. 1 S. 3 AO schadet die unrichtige Bezeichnung des Einspruchs nicht. All dies deutet darauf hin, d...mehr

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§ 42 AO – Scharfes Schwert ... / b) Jüngere Entwicklungen und noch nicht entschiedene Fälle

Kauf eines E-Fahrzeugs vor Betriebsaufgabe: Wird ein E-Fahrzeug in absehbarer Zeit vor einer geplanten Betriebsaufgabe erworben, so lässt sich mithilfe der degressiven AfA nach § 7 Abs. 2a EStG und unter Nutzung des Freibetrags in § 16 Abs. 4 EStG ein Pkw ganz oder teilweise steuerneutral ins Privatvermögen überführen und insoweit ein hoher Steuervorteil im Vergleich zum Pri...mehr

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§ 42 AO – Scharfes Schwert ... / dd) Körperschaftsteuer

Steuerlicher Querverbund: Strukturiert eine Kommune ihre Daseinsvorsorgeaufgaben rechtlich um und werden einzelne Tätigkeiten in mehrere selbstständige privatrechtliche GmbH ausgegliedert und kommt es aufgrund der Zusammenfassung von dauerdefizitären Betrieben mit gewinnbringenden Betrieben im sog. Querverbund zu Gewinnneutralisierungen und Steuerlastreduzierungen (vgl. §§ 1...mehr

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§ 42 AO – Scharfes Schwert ... / cc) Grunderwerbsteuer

Missbräuchliche Grundstücksübertragung im Umlegungsverfahren: Wird das Umlegungsverfahren i.S.d. § 45 S. 1 BauGB ausschließlich dazu genutzt, um planmäßig Grundstücke von der Stadt auf einen anderen Rechtsträger (hier: eine GmbH) zu übertragen, ohne dass Grunderwerbsteuer anfallen soll (grunderwerbsteuerbarer Vorgang nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 GrEStG, jedoch wegen Inanspruch...mehr

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§ 87a AO n.F. und der Einsp... / [Ohne Titel]

RiBFH Prof. Dr. Gregor Nöcker[*] Seit der Änderung des § 87a Abs. 1 S. 2 AO zum 1.1.2025 besteht Unklarheit darüber, ob ein Einspruch per einfacher E-Mail noch eingelegt werden kann. Der Verfasser geht von der Zulässigkeit eines solchen Einspruchs weiterhin aus, verweist aber darauf, dass die Finanzverwaltung den Zugang für E-Mails wie auch Faxe erschwert. Alternativ regt er ...mehr

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§ 87a AO n.F. und der Einsp... / I. Einleitung

Bislang galt, dass ein Einspruch per (einfacher) E-Mail möglich ist. Durch die Änderung des § 87a Abs. 1 S. 2 AO durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) könnte dies fraglich geworden sein. Jüngst hat das Niedersächsische FG in seinem Urt. v. 12.2.2026 – 2 K 152/25 entschieden, dass ein Einspruch, der aus einem besonderen Anwaltspostfach (beA) oder einem besonderen elek...mehr

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§ 87a AO n.F. und der Einsp... / II. Form der Einlegung eines Einspruchs

1. Bisherige Rechtsansicht zur Formwirksamkeit § 357 Abs. 1 S. 1 AO schreibt (weiterhin) vor, dass ein Einspruch schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären ist. Satz 2 in § 357 Abs. 1 AO stellt klar, dass es genügt, wenn aus dem Einspruch hervorgeht, wer ihn eingelegt hat. Und nach § 357 Abs. 1 S. 3 AO schadet die unrichtige Bezeichnung des ...mehr

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§ 87a AO n.F. und der Einsp... / IV. Faktische Zugangsbeschränkungen durch die Finanzverwaltung

Obwohl der Einspruch per einfacher E-Mail somit weiterhin möglich ist, bleibt dennoch die Frage, ob er aus Sicht der Finanzverwaltung weiter gewollt ist. Insoweit kommt es darauf an, ob der Zugang für eine einfache E-Mail derzeit noch eröffnet wird. Hiergegen könnten verschiedene Änderungen der AEAO sprechen. So schreibt die Finanzverwaltung aufgrund der Änderung vom 29.1.20...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 87a AO n.F. und der Einsp... / VI. Hilfsweiser Antrag auf schlichte Änderung

Soweit Unklarheit besteht, ob ein Einspruch mittels einfacher E-Mail weiterhin noch als zulässig zu erachten ist, dieser aber mangels anderer Möglichkeiten seitens des Beraters einzulegen ist, bietet es sich an, hilfsweise mit dem Einspruch einen Antrag auf schlichte Änderung i.S.d. § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO einzureichen. Dieser ist formlos möglich. Selbst ein telefonische...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 42 AO – Scharfes Schwert ... / ff) Zweitwohnungsteuer

Zwischenschaltung einer GbR zur Vermeidung von Zweitwohnungsteuer: Erwerben zwei Ehegatten eine (Ferien-)Wohnung, stellen das jeweils hälftige Miteigentum einer von ihnen gegründeten GbR zur Ferienvermittlung (durch einen externen Ferienvermittler) zur Verfügung, nutzen die Ferienwohnung sodann aber trotz vertraglichen Nutzungsausschlusses – zumindest teilweise – selbst, so ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 87a AO n.F. und der Einsp... / V. Vertrauensschutz bei Bearbeitung des elektronischen Einspruchs

Gelingt die Einlegung eines Einspruchs mittels einfacher E-Mail (bzw. per Fax), stellt sich die Frage, ob selbst dann, wenn sich das FA auf den Standpunkt stellt, einen solchen Zugang nicht mehr eröffnet zu haben, ein formunwirksamer Einspruch vorliegt, obwohl das FA den Einspruch bearbeitet hat. M.E. ist insoweit das Verfahrensgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG (Gebot des eff...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 12 Gemeinnützige Körperschaften – § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG

Der Steuerermäßigung unterliegen auch die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Das gilt ebenso für die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt ermäßigt besteuert würden. Nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 5.6 Rechtsfolgen

Rz. 70 Sind die Voraussetzungen nach § 6 Abs. 3 S. 1 UmwStG erfüllt, entfällt § 6 Abs. 1 bzw. 2 UmwStG rückwirkend. Die Rücklagenbildung ist in dem Wirtschaftsjahr, in das der steuerliche Übertragungsstichtag fällt, rückgängig zu machen. Folge ist eine nachträgliche Gewinnerhöhung. Die Gewinne in den folgenden Wirtschaftsjahren ermäßigen sich entsprechend. Rz. 71 Nach § 6 Abs...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 5.1 Allgemeines

Rz. 55 § 6 Abs. 3 UmwStG stellt eine Missbrauchsverhinderungsvorschrift dar.[1] Die Möglichkeit der Bildung einer den Gewinn mindernden Rücklage für den Übernahmefolgegewinn entfällt nach § 6 Abs. 3 S. 1 UmwStG rückwirkend, wenn der übernehmende Rechtsträger den auf ihn übergegangenen Betrieb innerhalb von 5 Jahren nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag in eine Kapitalge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 2.1 Erfolgreicher Einspruch (Abs. 1 S. 1)

Rz. 3 § 77 EStG gilt nur für das förmliche Einspruchsverfahren (§§ 347ff. AO), auch wenn keine Klage folgt. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung des Rechtsbehelfs, sondern der damit verfolgte Zweck. Kosten für einen schlichten Änderungsantrag nach § 172 Abs. 1 Nr. 2a AO werden davon nicht umfasst, ebenso wenig wie Aufwendungen für den Antrag auf Kindergeldfestsetzung oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 75... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Vorschrift enthält besondere Regelungen für die abgabenrechtliche Aufrechnung nach § 226 AO für die Aufrechnung eines Anspruchs der Familienkasse wegen überzahlten Kindergelds mit laufendem Kindergeld bzw. seit 2015 auch mit nachzuzahlendem Kindergeld. Sie stellt die Beibehaltung der bisherigen eingeschränkten Aufrechnungsbefugnis der Familienkasse sicher.[1] Die R...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / 4. Missbräuchliche Gestaltung?

Leistungsaustausch steht nicht in Frage: Auch bei der "Saldierung" dürfte das Problem darin liegen, dass die verschiedenen Prüfungsebenen miteinander vermischt werden (vgl. Teil I, Ziff. III.). Im vorstehend dargestellten Beispiel der Vermietung des Sportzentrums (s. oben V.1.) haben die Parteien A und B einen Mietvertrag geschlossen, auf dessen Grundlage A der B den Mietgeg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 2.4 Verfahren

Rz. 10 Die Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG setzt an sich keine Antragstellung desjenigen, dem die Auszahlung zukommen soll, voraus. In der Praxis wird die Familienkasse indes nur tätig, wenn die Abzweigung schriftlich geltend gemacht wird. Der Antragsteller muss im Einzelnen die Abzweigungsvoraussetzungen darlegen, insbesondere, dass der Berechtigte keinen Unterhalt leistet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 2.2 Erfolgloser Einspruch (Abs. 1 S. 2)

Rz. 6 Die Erstattung von Kosten im Vorverfahren setzt voraus, dass der eingelegte Einspruch Erfolg hatte. Satz 2 der Vorschrift sieht in Ausnahmefällen eine Erstattung auch dann vor, wenn der Einspruch keinen Erfolg hatte. Dies ist der Fall, wenn der Einspruch nur deshalb erfolglos war, weil die Verletzung einer Verfahrens- oder Formvorschrift nach § 126 AO unbeachtlich ist....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 75... / 2.1 Aufrechnungsvoraussetzungen

Rz. 3 § 75 Abs. 1 EStG bestimmt ausschließlich die Befugnis der Familienkasse zur Aufrechnung. Als Familienkassen gelten die bisherigen Kindergeldkassen der Arbeitsämter sowie die öffentlichen Arbeitgeber i. S. v. § 72 Abs. 1 und 2 EStG. Gegenstand des § 75 Abs. 1 EStG ist allein die Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs aufgrund überzahlten Kindergeldes mit noch ausstehende...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 76... / 4 Abtretung und Verpfändung von Kindergeldansprüchen

Rz. 7 Ein noch nicht erfüllter Kindergeldanspruch kann nach § 46 AO an einen Dritten abgetreten werden. Die Wirksamkeit der Abtretung setzt eine Anzeige an die Familienkasse unter Angabe des Abtretungsempfängers sowie der Höhe des abgetretenen Betrags und des Abtretungsgrundes voraus.[1] Nach § 400 BGB kann eine Forderung jedoch nur insoweit abgetreten werden, als sie der Pf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 4 Kostenentscheidung (Abs. 3)

Rz. 10 Die Familienkasse entscheidet regelmäßig in der Einspruchsentscheidung zugleich darüber, mit welchem Anteil der Beteiligte die Kosten des Einspruchsverfahrens zu tragen hat (Kostenentscheidung, § 77 Abs. 3 S. 2 EStG). Die Entscheidung ergeht von Amts wegen. Bei teilweisem Obsiegen bestimmt die Kostenentscheidung, mit welchem Anteil die Aufwendungen erstattungsfähig si...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / c) Auskunft

Beantragung einer verbindlichen Auskunft möglich: Nach dem vorstehend unter III.4.b.bb. Gesagten sollte es auch möglich sein, dass eine Einrichtung die Erteilung einer verbindlichen Auskunft darüber beantragt, dass sie im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit agiert (oder nicht).[39] Bei der Angabe des "genau bestimmten" Sachverhalts (vgl. § 89 Abs. 2 Satz 1 AO) müsste die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren nach §§ 347ff. AO kennt grundsätzlich keine Kostenerstattung. Sowohl der Einspruchsführer als auch das FA tragen die ihnen entstandenen Kosten jeweils selbst. Eine Erstattung der Aufwendungen im Vorverfahren für einen Bevollmächtigten oder Beistand findet nur bei einem Obsiegen im finanzgerichtlichen Verfahren statt, soweit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitunternehmerschaft / 2.1 Betriebsvermögen

Dem Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft sind zuzurechnen: Das Gesamthandsvermögen; dies sind alle dem Betrieb unmittelbar dienenden Wirtschaftsgüter, die im Eigentum einer gewerblich tätigen Personengesellschaft oder einer wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaft stehen. Das Sonderbetriebsvermögen I; hierunter fallen Wirtschaftsgüter, die einem Mitunternehmer gehören...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.4 Steuerbilanz – Technik und Gestaltung

Rz. 156 Die Aufstellung der Steuerbilanz gründet sich auf die gesetzlichen Grundlagen in §§ 140, 141 AO. Aufgrund der im vorigen Abschnitt dargestellten vielfältigen Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz hat der Gesetzgeber mit § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG eine Vorschrift erlassen, die die Führung spezieller steuerlicher Verzeichnisse fordert, wenn in der Steuerbilanz VG...mehr

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Die Umsatzsteuerbefreiung f... / 6. Praxishinweis

Die bisherige Praxis der Aufteilung nach grunderwerbsteuerlichen Kriterien muss im Hinblick auf die EuGH-Rechtsprechung zur Einheitlichkeit der Leistung in Bezug auf die Steuerbefreiung für Vermietungsleistungen[57] und die seit 2017 geltende Grundstücksdefinition[58] überdacht werden. Die derzeitige Divergenz zwischen nationaler und unionsrechtlicher Steuerbefreiungsnorm fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 2.1 Unterhaltspflichtverletzung (Abs. 1 S. 1 bis 2)

Rz. 3 Die gesetzliche Unterhaltsberechtigung gegenüber Kindern ergibt sich aus §§ 1601ff. BGB. Der volljährige Unterhaltsberechtigte kann so den Anspruch auf Auskehr des Kindergelds gegen einen Elternteil, gegen den ein Titel über Barunterhalt besteht, ohne ein Abänderungsverfahren eigenständig geltend machen. Der Anspruch auf Auskehr des Kindergelds ergibt sich aus § 1601 B...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / aa) Keine Alternativen

Abwarten nicht möglich: Ansonsten müsste im Prinzip abgewartet werden, bis die jeweilige wirtschaftliche Tätigkeit beendet wird, um dann festzustellen, ob die Einrichtung unternehmerisch tätig war oder nicht. Das mag für kurze (Einzel-)Tätigkeiten theoretisch funktionieren, auch wenn es für die Einrichtung kaum praktikabel wäre.[31] Wie soll sie ihre Preise kalkulieren?[32] I...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz

Rz. 134 Nach § 248 Abs. 2 HGB aktivierte selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens unterliegen in der Steuerbilanz einem Aktivierungsverbot gem. § 5 Abs. 2 EStG, da das Steuerrecht eine Aktivierung nur bei entgeltlichem Erwerb erlaubt. Rz. 135 Für den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert besteht handels- und steuerrechtlich zwar eine Ansatzpflicht. Unterschiede...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 76... / 2 Bedeutung

Rz. 2 Nach § 76 EStG besteht im Interesse des Kindes für den Kindergeldanspruch ein besonderer Pfändungsschutz. Die Regelung stellt sicher, dass Kindergeld wie bisher nur eingeschränkt pfändbar ist.[1] Die Vorschrift entspricht § 54 Abs. 5 SGB I. Rz. 3 Nach § 31 S. 3 EStG wird das Kindergeld als Steuervergütung gezahlt. Dieser Vergütungsanspruch könnte ohne die Einschränkung ...mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 6.2 Verzinsung, Säumniszuschläge, Straf- und Bußgeldvorschriften

Die Vorschriften der Abgabenordnung über die Verzinsung und die Festsetzung von Säumniszuschlägen sind auf die Kirchensteuer nicht anzuwenden. Dies gilt auch für die Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung.mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 6.3 Verjährung

Für die Verjährung sind die Vorschriften der Abgabenordnung maßgebend. Es gelten dieselben Fristen wie bei der Einkommensteuer.mehr

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Unterlassene Auswertung ein... / Entscheidung

Das FG Köln wies die Klage ab. Es bejahte die Voraussetzungen des § 129 AO: § 129 AO erlaubt die Korrektur von Schreib-, Rechenfehlern und ähnlichen "offenbaren Unrichtigkeiten". Dazu gehören mechanische Versehen, etwa das Übersehen eines Dokuments, nicht aber Fehler in der rechtlichen Würdigung. Die Nichtauswertung des vorliegenden Betriebsprüfungsberichts ist nach Auffassung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 4.2.1 Antrag des Arbeitgebers

Rz. 42 Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG erfolgt auf Antrag des Arbeitgebers. Der Antrag ist Verfahrensvoraussetzung der Pauschalierung; liegt kein Antrag des Arbeitgebers vor, so kann eine Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG nicht durchgeführt werden.[1] Das FA kann also nicht, etwa anlässlich einer LSt-Außenprüfung, von sich aus die Pauschalierung durchführen. Die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.1 Festsetzung der pauschalen LSt

Rz. 58 Die pauschale LSt wird i. d. R. durch LSt-Anmeldung des Arbeitgebers festgesetzt, durch die der Arbeitgeber gem. § 40 Abs. 4 S. 1 EStG zugleich das Pauschalierungswahlrecht ausübt (Rz. 53). Die LSt-Anmeldung steht nach § 168 S. 1 AO einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Unterlässt der Arbeitgeber bei Ausübung des Pauschalierungswahlrechts im ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 5.1 Übergang der Steuerschuld auf den Arbeitgeber

Rz. 55 Ist die Pauschalierung zulässig und liegen die formellen Voraussetzungen für die Pauschalierung vor (Rz. 41ff.), so geht die LSt mit ihrer Durchführung in der Form der pauschalen LSt auf den Arbeitgeber über , und zwar auflösend bedingt durch die mit dem Wechsel zum individuellen LSt-Abzug verbundene Rücknahme der Übernahmeerklärung. Gleichzeitig erlischt insoweit das...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 4.2.2 Zulassung durch das Finanzamt

Rz. 47 Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG ist nur zulässig, wenn das FA sie aufgrund des Antrags des Arbeitgebers zulässt. Bei der Entscheidung des FA handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. [1] Liegen die Voraussetzungen der Pauschalierung vor, so ist die Pauschalierung regelmäßig zuzulassen. Die Ermittlung des durchschnittlichen Steuersatzes durch den Arbeitgebe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Unterlassene Auswertung ein... / Zusammenfassung

Das Finanzgericht (FG) Köln hat entschieden, dass ein Steuerbescheid nach § 129 AO geändert werden darf, wenn das Finanzamt einen bereits vorliegenden Betriebsprüfungsbericht bei der ersten Veranlagung schlicht übersehen hat. Dieses Übersehen ist ein "mechanischer" Fehler und keine falsche Rechtsauffassung.mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Unterlassene Auswertung ein... / Hintergrund

Eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und reichte 2015 ihre Feststellungserklärung ein. 2016 führte das Finanzamt eine Betriebsprüfung durch und schloss sie Ende 2016 ab; der Betriebsprüfungsbericht lag vor. Dennoch erließ das Finanzamt im Juni 2017 den ersten Feststellungsbescheid, ohne die Ergebnisse der Betriebsprüfung zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 7 Anwendung von Pauschalierungsgrundsätzen bei Erhebung individueller LSt

Rz. 64 Bei einer Nachforderung von LSt (z. B. aufgrund einer LSt-Außenprüfung) kann die LSt nicht pauschaliert werden, wenn kein Pauschalierungsantrag des Arbeitgebers nach § 40 Abs. 1 EStG vorliegt oder der Arbeitgeber sein Pauschalierungswahlrecht nicht nach § 40 Abs. 4 EStG ausgeübt hat. Grundsätzlich hat das FA in einem solchen Fall den Nachforderungsbetrag auf der Grund...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Erlass einer Kindergeldrück... / Entscheidung

Der BFH hob die ablehnende Entscheidung auf Die Familienkasse muss Weiterleitungsverfahren und Erlassentscheidung strikt trennen. Auch wenn die Weiterleitung scheitert, ist zu prüfen, ob die Rückforderung im Einzelfall aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise erlassen werden kann; hierfür gelten jedoch hohe Anforderungen. Das Weiterleitungsverfahren (nach der Dienstanweisung...mehr