Fachbeiträge & Kommentare zu Abfindung

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Personalakte / 5.3 Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten

§ 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 TV-L regeln das Recht zur Einsichtnahme durch den Beschäftigten bzw. eine durch den Beschäftigten bevollmächtigte Person. Regelungen zur Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten sind in den Tarifverträgen nicht enthalten. Der Arbeitgeber darf Daten aus Personalakten seiner Beschäftigten nur unter den strengen Voraussetzunge...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 3.5 Abfindung trotz Abfindungsverbot

Eine Abfindung ist nur im Rahmen des § 3 BetrAVG zulässig. Abfindungen, die gegen diese Bestimmung verstoßen, sind nach § 134 BGB nichtig. Die Nichtigkeit führt dazu, dass die Anwartschaft nicht untergeht, sondern aufrechterhalten bleibt. Der Arbeitnehmer kann dann bei Eintritt des Versorgungsfalls die zugesagte Versorgungsleistung von seinem ehemaligen Arbeitgeber verlangen...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 3.3 Abfindung bei Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge und im Insolvenzverfahren

Arbeitnehmer können eine der Höhe nach unbeschränkte Abfindung verlangen, wenn ihnen die Rentenversicherungsbeiträge erstattet worden sind.[1] Ebenso möglich bleibt die Abfindung eines während eines Insolvenzverfahrens erdienten Betriebsrentenanspruchs, wenn die Betriebstätigkeit vollständig eingestellt und das Unternehmen liquidiert wird. Die Zustimmung des Arbeitnehmers zur...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 3.2 Abfindung von Kleinstanwartschaften und Minirenten

Kleinstanwartschaften bzw. Minirenten können abgefunden werden soweit sie bei monatlichen Renten 1 % der monatlichen Bezugsgröße und bei Kapitalbeträgen bis 120 % der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigen. Diese Abfindung kann ohne Zustimmung des Arbeitnehmers erfolgen. Unerheblich ist, dass zum Zeitpunkt des Ausscheidens die monatliche Bezugsgröße überschritten wurde. Ei...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 3 Abfindung

Mit dem Recht auf Übertragung der Versorgungsanwartschaften wurde die Abfindung in § 3 BetrAVG eingeschränkt. Das grundsätzliche Abfindungsverbot gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Zusagenerteilung für alle ab dem 1.1.2005 gezahlten Leistungen und zu diesem Zeitpunkt bestehenden gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften der bAV. Einzig laufende Leistungen sind aus Vertrauenssc...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 3.1 Abfindung von vertraglich unverfallbaren Anwartschaften und von Anwartschaften im laufenden Arbeitsverhältnis

§ 3 Abs. 1 BetrAVG verbietet grundsätzlich die Abfindung unverfallbarer Anwartschaften im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Abfindung laufender Betriebsrenten. Abfindbar bleiben vertraglich unverfallbare Anwartschaften. Möglich bleibt auch die Abfindung von Anwartschaften während des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Vorausgesetzt, sie steht in keinem zei...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 3.4 Berechnung des Abfindungsbetrags

Die Abfindung berechnet sich nach den in § 4 Abs. 5 BetrAVG niedergelegten Grundsätzen zum Übertragungswert.[1] Sie ist gesondert auszuweisen und einmalig zu zahlen.[2]mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.5.2 Leistungshöhe

Die Festlegung des Dotierungsrahmens und damit die Festlegung der Leistungshöhe ist grundsätzlich frei und dem Arbeitgeber überlassen. Ausnahmen hiervon bestehen bei der Entgeltumwandlung und ggf. beim Sozialpartnermodell. Bei den für die Leistungshöhe zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen darf es zu keiner Diskriminierung kommen. Der EuGH[1] verlangt, dass spätestens seit de...mehr

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bAV: Durchführungswege / 1 Begriffsbestimmung und gesetzliche Entwicklung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist seit über 150 Jahren Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland. Trotz dieser langen Geschichte bekam sie erst mit dem "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) vom 19.12.1974 einen gesetzlichen Rahmen. Dieses Gesetz bestimmt z. B., unter welchen Voraussetzungen Leistungen auf...mehr

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AGS 12/2025, Einsatz einer Abfindung als Vermögen unter Berücksichtigung des Schonvermögens

§ 115 Abs. 3 S. 2 ZPO; § 90 SGB XII Leitsatz Eine Abfindung, die im Kündigungsschutzprozess vereinbart und ausgezahlt wurde, ist als einzusetzendes Vermögen gem. § 115 Abs. 3 S. 1 ZPO zu bewerten, soweit das der Partei nach § 115 Abs. 3 S. 2 ZPO i.V.m. § 90 SGB XII zu belassende Schonvermögen unangetastet bleibt. Jedenfalls nach Anhebung des Vermögensfreibetrages für Leistungsb...mehr

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AGS 12/2025, Einsatz einer ... / II. Einzusetzendes Vermögen

1. Allgemeines Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 1 Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von PKH wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2. Hs. ZPO – PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nur...mehr

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AGS 12/2025, Einsatz einer ... / Leitsatz

Eine Abfindung, die im Kündigungsschutzprozess vereinbart und ausgezahlt wurde, ist als einzusetzendes Vermögen gem. § 115 Abs. 3 S. 1 ZPO zu bewerten, soweit das der Partei nach § 115 Abs. 3 S. 2 ZPO i.V.m. § 90 SGB XII zu belassende Schonvermögen unangetastet bleibt. Jedenfalls nach Anhebung des Vermögensfreibetrages für Leistungsbezieher der Sozialhilfe gem. § 1 der Durchf...mehr

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AGS 12/2025, Einsatz einer ... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des LAG ist zuzustimmen. Wird im Rahmen der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in einem PKH-Verfahren, sei es bei der Bewilligung oder auch im Nachprüfungsverfahren gem. § 120a ZPO, festgestellt, dass der bedürftigen Partei eine in einem Kündigungsschutzprozess vereinbarte Abfindung bereits ausgezahlt wurde, so ist diese gem. § 115 Abs...mehr

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AGS 12/2025, Einsatz einer ... / I. Sachverhalt

Die vom Kläger beim ArbG eingelegte "sofortige Beschwerde" hatte keinen Erfolg. Dem Kläger, der ledig und einem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet ist, war für ein eingeleitetes Kündigungsschutzverfahren mit Beschl. v. 17.3.2023 Prozesskostenhilfe (PKH) ohne Ratenzahlung bewilligt worden. Durch gerichtlich festgestellten Vergleich am 22.3.2023 endete das Verfahren. Die Par...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern

Rn. 129c Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 3 Nr 9 EStG: Die Freibeträge für Abfindungen wurden ab 1999 um 1/3 gekürzt. Abfindungen, die vertraglich vor dem 01.01.1999 abgeschlossen wurden und dem ArbN vor dem 01.04.1999 zufließen, sind noch mit den alten Freibeträgen begünstigt: § 52 Abs 5 EStG. Der steuerpflichtige Abfindungsbetrag nach Abzug des Freibetrages wird gem § 24 Nr 1, § 3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 146. Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3682

Rn. 166 Stand: EL 70 – ET: 05/2006 Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21.12.2005 drei Gesetzen zugestimmt, mit denen erste Vereinbarungen zum steuerlichen Subventionsabbau aus den Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU u SPD zum 01.01.2006 umgesetzt werden. Die Maßnahmen sollen die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag formulierten Konsolidierungsziele erreichen helf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 49. Gesetz zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand vom 13.04.1984, BStBl I 84, 332

Rn. 57 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Einfügung eines Satz 3 in § 3 Nr 9 EStG: Ausschluß der Steuerfreiheit für lfd gezahlte Abfindungen, die mindestens 65 vH des in den letzten sechs Monaten vor Beendigung des Dienstverhältnisses durchschnittlich erzielten Arbeitslohns betragen (sog Vorruhestandsgeld).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslief...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 86. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaft­standorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt vom 13.09.1993, BGBl I 93, 1569 (StandOG).

Rn. 106 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des EStG durch das Standortsicherungsgesetz zusammengestellt:mehr

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ZErb 12/2025, Hilft KI dem Erbrechtsanwalt oder ersetzt sie ihn sogar?

Längst hat die KI-Einzug in den Alltag der juristischen Berater und Rechtsanwender gehalten. Dabei stellt sich die Frage, wie sie die Arbeit erleichtern kann, ob ihre Ergebnisse verwertbar sind und ob sie möglicherweise den Juristen ersetzen kann. Bereits Lange hatte in seinem Beitrag in der ZEV 2023, 565 ChatGPT (Generative Pre-trained Transformer) mit der Frage "Wie sind di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 209. Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung u zur Änderung anderer Gesetze (BetriebsrentenstärkungsG) v 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214

Rn. 229 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Das Gesetz gliedert sich in 17 Art, davon betreffen zB der Art 1 die Änderung des BetriebsrentenG, die Art 2 u 4 die Änderung des SGB V u XII, der Art 3 die Änderung des BundesversorgungsG und schließlich der Art 9 die Änderungen des EStG. Die steuerlichen Neuregelungen gelten ab dem 01.01.2018. Wichtig ist neben der Erhöhung des steuerfreien...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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FoVo 12/2025, Die Vorlage der Vollmacht bei Offenlage einer Abtretung

Leistungsfähigkeit als Einziehungsproblem Im Rahmen der Einziehung von Forderungen stehen der Gläubiger und seine Bevollmächtigten (Rechtsanwälte und Inkassodienstleister) regelmäßig vor der Problematik, dass der Schuldner die Forderung dem Grunde nach gar nicht bestreitet, sondern schlicht leistungsunfähig ist. Das Mittel der Wahl bei der Einziehung einer solchen unstreitige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 205. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie u von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen u -verlagerungen v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000 (kurz Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Umsetzungsgesetz)

Rn. 225 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Es handelt sich um ein Gesetz mit umfangreichem Anhang iS eines Jahressteuergesetzes. Neben Maßnahmen gegen Gewinnkürzung u Gewinnverlagerung enthält das Gesetz Vorschriften zur Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds u des Kinderzuschlags sowie zum Ausgleich der sog kalten Progression sowie in Rea...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 57. Steuerbereinigungsgesetz 1986 vom 19.12.1985, BStBl I 85, 735

Rn. 65 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Bezeichnung "Steuerbereinigungsgesetz" ist mE irreführend, besser wäre die Bezeichnung "Steuerreparaturgesetz". Das Gesetz enthält im wesentlichen folgende bedeutsame Änderungen des EStG:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff (S. 529 ff.) mit der Frage, wann in Straf- und Bußgeldsachen dieselbe Angelegenheit und wann verschiedene Angelegenheiten vorliegen. Chevalier und Kramer (S. 537 f.) behandeln in einem weiteren Beitrag die Frage, wie die Kostenentscheidung bei einem Freispruch hinsichtlich der Kosten der Nebenklage zu tenorieren ist. Volpert (S. 539 ff.) bel...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteuerbescheinigung (elektronisch)

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Zum Jahr 2004 wurde die elektronische Lohnsteuerbescheinigung eingeführt (s. § 41b EStG, Anhang 10). Der Arbeitgeber hat bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des jeweiligen Kalenderjahres das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen und die Eintragungen mittels einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt zu übermittel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 51. Steuerbereinigungsgesetz 1985 vom 14.12.1984, BStBl I 84, 659

Rn. 59 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die wichtigsten einer Vielzahl von Änderungen des EStG gem Art 3 des Gesetzes sind die folgenden:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen erf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versorgungsbezüge aus der b... / 5.2 Sterbegeldzahlungen

Wird an Hinterbliebene eines Arbeitnehmers oder eines Versorgungsbeziehers für einen begrenzten Zeitraum ein sogenanntes Sterbegeld gezahlt, unterliegt das Sterbegeld nur dann als Versorgungsbezug der Beitragspflicht, wenn es anstelle einer laufenden Hinterbliebenenversorgung gewährt wird. Für die Zuordnung des Sterbegeldes als Versorgungsbezug ist außerdem Voraussetzung, das...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.4 Besondere Einnahmen

Unabhängig von der zuvor aufgezeigten Rechtslage gelten folgende Einnahmen ebenfalls nicht als Arbeitsentgelt[1]: steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten i. S. v. § 3 Nr. 26 EStG bis zu 3.000 EUR (wie im Jahr 2021) jährlich (sog. Übungsleiterpauschale) und steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten i. S. v. § 3 Nr. 26a EStG bis zu 800 EUR (wie im Jah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.2.2.2 Zustandekommen und Änderung des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 303 Der BGH[1] hat grundsätzlich zu den Voraussetzungen der zivilrechtlichen Wirksamkeit eines Gewinnabführungsvertrags Stellung genommen. Steuerlich bedeutet dies, dass der Ergebnisabführungsvertrag nur anerkannt werden kann, wenn er diesen Voraussetzungen entspricht.[2] Zusätzlich müssen die Voraussetzungen des § 14 KStG erfüllt sein, um einem zivilrechtlich wirksamen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Transfermaßnahmen / 1 Förderungsziel

Kernziel des Arbeitsförderungsrechts ist es, die Entstehung von Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Diese Aufgabe stellt sich insbesondere bei sog. Betriebsänderungen, die unvermeidbar zu Entlassungen führen. Allzu oft wird in derartigen Fällen allein eine Abfindung vereinbart. Damit ist der Weg in die Arbeitslosigkeit vorgezeichnet bzw. das arbeitsmarktliche Risiko der Entlassun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1 Materiellrechtliche Folgen

Rz. 22 Die Sittenwidrigkeit hat zur Folge, dass die Kündigung von Anfang an rechtsunwirksam ist. Rz. 23 Damit steht zugleich fest, dass die Kündigung auch sozialwidrig i. S. v. § 1 KSchG ist. Hierauf kann es ankommen, wenn der Arbeitnehmer die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung (§ 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG) fordert.[1] Rz. 24 Eine sittenw...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.2 Rechtsfolgen

Rz. 17 Nach Abs. 1 Satz 4 KSchG hat das Gericht für die Auflösung den Zeitpunkt festzulegen, zu dem die außerordentliche Kündigung ausgesprochen wurde. Dies ist der Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis bei begründeter außerordentlicher Kündigung geendet hätte.[1] Wurde sie – wie gewöhnlich – als fristlose erklärt, ist dies der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Voraussetzungen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 24 Nach Abs. 2 besteht aufgrund der Verweisung auf § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 KSchG und die §§ 10 bis 12 KSchG die Möglichkeit, dass das Arbeitsverhältnis durch gerichtliche Entscheidung aufgelöst und der Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verurteilt werden kann. Auf das Berufsausbildungsverhältnis sind § 13 Abs. 1 Satz 3 und §§ 9, 10 KSchG nicht anzuwenden.[1] 3.3.1 A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3.2 Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG

Rz. 27 Des Weiteren müssen die Voraussetzungen erfüllt sein, die § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG an die Auflösung stellt[1]: Rz. 28 Der Arbeitnehmer muss den Antrag stellen, das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung zu verurteilen. Rz. 29 Das Gericht muss feststellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Dies ist im...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Transfermaßnahmen / 2.1 Betriebsänderung

Betriebsänderungen im Sinne der Transferförderung sind die in § 111 BetrVG aufgeführten Tatbestände: Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben, grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.8 Einstweilige Verfügung

Rz. 300 Die einstweilige Verfügung ist im Mietverhältnis bisher nur dann zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts einer Mietvertragspartei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 935 ZPO), oder wenn die einstweilige Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 3.2 Streitwert

Rz. 521 Zu unterscheiden sind der Zuständigkeitsstreitwert, der Gebührenstreitwert, der Beschwerdewert und der Gegenstandswert für Rechtsverfolgungskosten. Rz. 522 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum kommt es auf den Zuständigkeitsstreitwert deswegen nicht an, weil für diese ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die AG zuständi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pfändung von Lohn und Gehalt / 3 Abfindungen

Von einem formularmäßig erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird auch die Abfindung des Arbeitnehmers nach §§ 9, 10 KSchG erfasst, die in Höhe bis zu 18 Monatsverdiensten vom Arbeitsgericht im Kündigungsschutzprozess festgesetzt werden kann[1] oder sonstige Abfindungen.[2] Sie ist Arbeitseinkommen nach § 850 ZPO. Die in die Lohnpfändungstabellen eingearbeiteten P...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbliche Photovoltaikanl... / 1. Privatebene

Die Vorteilhaftigkeit der Investition in eine gewerbliche Photovoltaikanlage ist davon abhängig, ob und in welchem Umfang der IAB und die Sonderabschreibung nutzbar – d.h. mit positiven Einkünften verrechenbar – sind. Denkbar ist die Nutzung des IAB auch zur Abpufferung von Einmaleffekten wie z.B. Abfindungen, die nach § 34c EStG begünstigt sind. Der Vorteil der Begünstigung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 7. Internationale Bezüge/Auslandsberührung

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Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.3.5 Rechtsmittel

Rz. 88 Gegen die Entscheidung der Aufsichtsbehörde ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Wurde der Bescheid nicht von der obersten Landesbehörde, sondern durch eine von dieser hierfür bestimmten Stelle (z. B. Gewerbeaufsichtsamt) erlassen, so muss zunächst innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids ein Widerspruchsverfahren nach §§ 68 ff. VwGO durchgeführt werden...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 1 Haftung für Arbeitslohn

Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit[1] (Arbeitslohn) wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer Schuldner der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahl...mehr