Fachbeiträge & Kommentare zu Abfindung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuerreduzierung/-vermeidung im Hinblick auf Abfindungen, Veräußerungen u.Ä. (estb 2026, Heft 4, S. 144)

Handlungsoptionen in einer vielschichtigen Rechtsmaterie Prof. Dr. Marcel Krumm[*] Es gibt Steuerpflichtige, die (auch) wegen der Kirchensteuer aus einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft (im Folgenden nur: "Kirche") austreten. Einige haben dabei die Kirchensteuerbelastung ihrer laufenden Einkünfte im Blick. Andere Steuerpflichtige – und diese stehen im Mittelpunkt diese...mehr

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Kirchensteuerreduzierung/-v... / 4. Kirchenaustritt zur Vermeidung einer Kirchensteuerbelastung von Abfindungen, Veräußerungsgewinnen u.Ä.

a) Wegfall der subjektiven Kirchensteuerpflicht Aus der negativen Dimension der Religionsfreiheit folgt, dass mit der Wirksamkeit der Austrittserklärung für den Bereich des staatlichen Rechts sämtliche Rechte und Pflichten, die auf der persönlichen Zugehörigkeit zu der Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft beruhen, entfallen.[9] Die Kirchensteuergesetze der Länd...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuerreduzierung/-v... / b) Berechnung der Kirchensteuer für das Austrittsjahr

Von der Frage des Wegfalls der subjektiven Kirchensteuerpflicht zu unterscheiden ist die Frage, wie die Kirchensteuer für das Austrittsjahr berechnet wird. Dies geschieht nicht unter Zuordnung der einzelnen Besteuerungsgrundlagen zu der Mitgliedschafts- und Nichtmitgliedschaftszeit, sondern anknüpfend an die Jahreseinkommensteuer und eine vereinfachende zeitanteilige Aufteilun...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Vorherige Anwachsung des Anteils eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters

Der Hinzuerwerb eines Anteils an einer grundbesitzhaltenden GbR gegen Abfindung infolge des Ausscheidens eines Gesellschafters ist eine Anschaffung i.S.d. § 23 EStG. Denn die verbleibenden Gesellschafter erwerben infolge der Anwachsung einen weiteren Anteil an der GbR und erfüllen damit den Tatbestand des § 23 Abs. 1 S. 4 EStG als anteilige Anschaffung. FG München v. 25.6.202...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuerreduzierung/-v... / 1. Einleitung

Gehm hat in EStB 2024, 457 bereits einen Überblick über die ertrag- und verfahrensrechtlichen Aspekte der Kirchensteuer im Allgemeinen gegeben. Der nachfolgende Beitrag knüpft hieran an und vertieft die beratungsrelevanten besonderen Fragen des Kirchensteuerrechts, die sich im Zusammenhang mit den vorstehenden Einkünftesachverhalten (Abfindungen, Veräußerunsgewinne u.Ä.) ste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuerreduzierung/-v... / a) Wegfall der subjektiven Kirchensteuerpflicht

Aus der negativen Dimension der Religionsfreiheit folgt, dass mit der Wirksamkeit der Austrittserklärung für den Bereich des staatlichen Rechts sämtliche Rechte und Pflichten, die auf der persönlichen Zugehörigkeit zu der Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft beruhen, entfallen.[9] Die Kirchensteuergesetze der Länder lassen die Kirchensteuerpflicht allerdings n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuerreduzierung/-v... / c) Ausnahmsweise Erlass der Kirchensteuer?

Ist dies gleichwohl der Fall und werden die außerordentlichen Einkünfte bzw. der Veräußerungsgewinn über die Zwölftelregelung gleichwohl partiell noch mit Kirchensteuer belastet, muss dies allerdings nicht das letzte Wort sein. Die Kirchensteuerfestsetzung ist zwar rechtmäßig (weshalb auch eine Anfechtung aussichtslos ist), aber sowohl der BFH als auch das BVerwG haben in den...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuerreduzierung/-v... / 3. Erlass der Kirchensteuer auf außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 EStG und Veräußerungsgewinne i.S.d. § 17 EStG

Außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 EStG und der Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen des Privatvermögens (§ 17 EStG) gehen über die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage in den Anknüpfungspunkt für die Kirchensteuer als Zuschlagsteuer ein. Beraterhinweis Für den Veräußerungsgewinn i.S.d. § 17 EStG wird hierfür sogar die Anwendung des Teileinkünft...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 3.2 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG 2)

Gesetzestitel: 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Änderungen bzgl. der betrieblichen Altersversorgung Nichttarifgebundene Arbeitgeber ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.40 § 34 EStG (Außerordentliche Einkünfte)

• 2021 Tarifermäßigung für Corona-Hilfen / Neustarthilfe für Soloselbständige / § 34 EStG / § 24 EStG Es stellt sich die Frage, ob für Corona-Hilfen die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG vor dem Hintergrund anzuwenden ist, dass es sich bei ihnen um Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. a oder b EStG und damit um außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG han...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2021 1 %-Regelung / Verdeckte Gewinnausschüttung / Anscheinsbeweis / § 8 Abs. 3 KStG Nutzt ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses einen betrieblichen Pkw zu privaten Zwecken und ist der Arbeitnehmer hierzu befugt, liegt insoweit ein Zufluss von Arbeitslohn zu. Die Feststellungslast trägt die FinVerw. Ein Lohnzufluss ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.6 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2021 Disquotale Einlage in Personengesellschaften / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG / § 13a ErbStG / § 13b ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 5.2.2020, II R 9/17 entschieden, dass bei disquotalen Einlagen in eine Personengesellschaft die Mitgesellschafter als Zuwendungsempfänger anzusehen sind. Eine etwaige gesellschaftsrechtliche Veranlassung ist unbeachtlich. Der BFH dürfte dahinge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 3.8 §§ 199-203 BewG (Vereinfachtes Ertragswertverfahren)

• 2021 Vereinfachtes Ertragswertverfahren / Auswirkungen der Corona-Pandemie / § 199 BewG Bei dem vereinfachten Ertragswertverfahren handelt es sich um ein vergangenheitsbezogenes Bewertungsverfahren. Da die Corona-Pandemie branchenabhängig zu starken Einbrüchen bei den Umsätzen und demzufolge auch bei den Gewinnen geführt hat, dürfte in diesen Fällen die Anwendung des verein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 3.2 § 11 BewG (Wertpapiere und Anteile)

• 2022 Verweis auf das Stuttgarter Verfahren als anzuwendende Bewertungsmethode / § 11 BewG GmbH-Satzungen verweisen vielfach zum Zwecke der Bewertung von Geschäftsanteilen z. B. anlässlich des Ausscheidens eines Gesellschafters auf das Stuttgarter Verfahren. Dies ist vor dem Hintergrund der Entscheidung des BFH v. 14.3.2022, II B 25/21 problematisch, da die Anwendung des Stu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.28 § 16 EStG (Veräußerung des Betriebs)

• 2021 Aufgabegewinn / Veräußerungsgewinn / Volle Versteuerung der stillen Reserven / § 16 EStG Fraglich ist, ob die Kürzung von Aufwendungen oder Abzugsverbote bzw. Abzugsbeschränkungen während der Nutzungsdauer eines sich im Betriebsvermögen befindlichen Wirtschaftsguts bei der Ermittlung der Höhe des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns zu berücksichtigen sind. Der BFH hat di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.11 § 6a EStG (Pensionsrückstellung)

• 2022 Pensionszusage/Handlungsoptionen zur Bereinigung der Bilanz/§ 6a EStG Vor dem Hintergrund der Niedrigzinsphase hat sich in vielen Unternehmen die Pensionszusage zu einem bilanziellen Ballast entwickelt. Zur Bereinigung der Bilanz kommen unterschiedliche Handlungsoptionen in Betracht. Zum einen sind dies die Reduktion der Pensionszusage auf den Past Service, die Abfindu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.31 § 19 EStG (Nichtselbständige Arbeit)

• 2021 Aufwendungen im Interesse des Arbeitnehmers und im betrieblichen Eigeninteresse des Arbeitgebers / § 19 EStG / § 3 Abs. 9a UStG Tätigt der Arbeitgeber Aufwendungen im Interesse des Arbeitnehmers und im betrieblichen Eigeninteresse kommt eine Aufteilung dieser gemischt veranlassten Aufwendungen nur bei Bestehen eines objektiven Aufteilungsmaßstabs in Betracht. In allen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Strukturausgleich / 1.6 Abfindung (Abs. 5)

Statt einer nach der vorgeschriebenen Dauer monatlichen Zahlung zusätzlich zum Entgelt kann der Strukturausgleich auch durch eine einmalige Abfindung abgegolten werden. Abs. 5 stellt eine Spezialvorschrift zu § 16 TVÜ-VKA dar. Voraussetzung für die Abfindung ist die Zustimmung des Beschäftigten, da der Strukturausgleich nur "einzelvertraglich" abgefunden werden kann. Zuminde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialleistungen / 2.2 Entlassungsabfindungen

Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind in jedem Fall steuerpflichtiger Arbeitslohn. Ggf. ist eine ermäßigte Besteuerung (sog. Fünftelregelung) zulässig, jedoch ab 1.1.2025 nur noch im Veranlagungsverfahren. Abfindungen sind beitragsfrei in der Sozialversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Altersvorsorge

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Betriebliche Altersversorgung

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ratenzahlung bei Abfindung für Pflichtteilsverzicht

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Abfindung für den Verzicht auf den Pflichtteil nicht der Einkommensteuer unterliegt, auch wenn sie in Raten gezahlt wird. Die Zahlungen gelten nicht als Zinsen oder Kapitalerträge, sondern als unentgeltliche Vermögensübertragung. Relevant ist stattdessen die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Hintergrund Ein Ehep...mehr

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Ratenzahlung bei Abfindung ... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Abfindung für den Verzicht auf den Pflichtteil nicht der Einkommensteuer unterliegt, auch wenn sie in Raten gezahlt wird. Die Zahlungen gelten nicht als Zinsen oder Kapitalerträge, sondern als unentgeltliche Vermögensübertragung. Relevant ist stattdessen die Erbschaft- und Schenkungsteuer.mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.4.5 Möglichkeit der Abfindung durch einzelvertragliche Vereinbarung (Absatz 3 Satz 5)

Um dem Betrieb die Möglichkeit zu geben, eine unter Umständen jahrelange Fortzahlung der persönlichen Zulage unter Beachtung der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen und Dynamisierungen abzuwenden, kann er mit dem Arbeitnehmer, der unter Absatz 3 fällt, eine Abfindung vereinbaren. Hierfür ist eine einzelvertragliche Vereinbarung notwendig, da dies nur mit Zustimmung des betro...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.4.4 Möglichkeit der Abfindung durch einzelvertragliche Vereinbarung (Absatz 3 Satz 5)

Um dem Betrieb die Möglichkeit zu geben, eine unter Umständen jahrelange Fortzahlung der persönlichen Zulage unter Beachtung der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen und Dynamisierungen abzuwenden, kann er mit dem Arbeitnehmer, der unter Absatz 3 fällt, eine Abfindung vereinbaren. Hierfür ist eine einzelvertragliche Vereinbarung notwendig, da dies nur mit Zustimmung des betro...mehr

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Ratenzahlung bei Abfindung ... / Entscheidung

Der BFH gab der Klage statt. Die Abfindung für den lebzeitigen Pflichtteilsverzicht ist nicht einkommensteuerbar. Auch bei Ratenzahlung liegt kein Zins- oder Ertragsanteil vor, weil keine Kapitalüberlassung gegeben ist. Zivilrechtlich handelt es sich um einen unentgeltlichen Vorgang. Diese Wertung wird steuerlich übernommen. Es ist ohne Bedeutung, ob der Sohn zunächst an die El...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ratenzahlung bei Abfindung ... / Hintergrund

Ein Ehepaar übertrug wesentliche Teile seines Vermögens (Gesellschaftsanteile und Betriebsgrundstück) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf den Sohn. Die Tochter verzichtete im Gegenzug zu Lebzeiten auf ihren künftigen Pflichtteil. Zur wirtschaftlichen Abgeltung dieses Pflichtteilsverzichts schuldete der Sohn den Eltern eine Abfindung in zwei Raten. Die Eltern traten dies...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 21.4 Anerkennung von Beschäftigungszeiten als Betriebszugehörigkeit (Absatz 2 Satz 2)

Den am Stichtag im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 bzw. § 22a Abs. 1 Satz 1 (bei Inkrafttreten des TV-V) beschäftigten Arbeitnehmern wird eine gewisse Rechtsstandswahrung dadurch gewährleistet, dass die bisher nach den Vorschriften des BAT/BAT-O bzw. BMT-G/BMT-G-O anerkannten Beschäftigungszeiten als Betriebszugehörigkeit nach § 4 zu berücksichtigen sind (§ 21 Abs. 2 Satz 2). D...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 21.3 Verweisung auf andere Tarifbestimmungen (Absatz 2 Satz 1)

Soweit in den in Absatz 1 genannten Tarifverträgen auf Vorschriften anderer Tarifverträge verwiesen wird, sind sie durch entsprechende Vorschriften des TV-V zu ersetzen. Beispielsweise tritt an die Stelle des § 19 BAT (Beschäftigungszeit), auf den in § 7 TV Rationalisierungsschutz verwiesen wird, § 4 TV-V (Betriebszugehörigkeit). Sofern z. B. im Geltungsbereich des TV-V im Rah...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.2 Auflösungsvertrag (Absatz 1 Satz 1 Buchst. b)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b entspricht § 33 Abs. 1 Buchst. b TVöD. Nach dem auch im Arbeitsrecht – wenn auch eingeschränkt – geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 305 BGB) können die Parteien des Arbeitsvertrages diesen jederzeit einvernehmlich aufheben. Ein Auflösungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform (Absatz 6 sowie § 623 BGB). Bei einem Vertrag übe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.3 Urlaubsübertragung (Absatz 2)

Im Vergleich zu den früheren Regelungen sind die Übertragungsmöglichkeiten des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr im TV-V erheblich vereinfacht worden. Die Regelung der Übertragung knüpft an die Regelung des Bundesurlaubsgesetzes. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 TV-V muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt werden. Dies richtet sich zunächst nur an die Adresse des Arbeitge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Carve-Out-Transaktionen im ... / II. Motive

Die Motive für Carve-Out-Transaktionen sind vielfältig. In erster Linie geht es – wie oben beschrieben – häufig um eine Konzentration auf das Kerngeschäft bzw. eine Optimierung der Portfoliostruktur. Folge einer solchen Portfoliobereinigung ist oftmals auch eine Steigerung der Bewertung des Unternehmens aufgrund des Herauslösens des weniger gut bewerteten/performenden Unternehm...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 5.2 Veräußerungskosten

Rz. 75 Veräußerungskosten sind die Aufwendungen, die in unmittelbarer[1] sachlicher Beziehung zu dem Veräußerungsgeschäft stehen, also alle durch die Veräußerung unmittelbar veranlassten Kosten, wie z. B. Notariatskosten, Maklerprovisionen, Grundbuchgebühren, Reise-, Beratungs-, Gutachterkosten, und die durch den Veräußerungsvorgang selbst entstehenden Verkehrsteuern, wie Gr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Abfindung von Anwartschaften aus einer betrieblichen Altversversorgung (§ 3 Nr 55c S 2 Buchst b EStG)

Rn. 2682 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 55c S 2 Buchst b EStG sieht aufgrund der Änderung durch das BetrRentStG seit dem VZ 2018 (s Rn 2671) vor, dass die Abfindung von Anwartschaften der betrieblichen Altversversorgung steuerfrei ist, soweit das Altersvorsorgevermögen zugunsten eines auf den Namen des StPfl lautenden Altersvorsorgevertrages geleistet wird. Rn. 2683 Stand:...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Anlässe zur Erstellung von Ergänzungsbilanzen

Rn. 64a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Zur Erstellung besonderer (Wert)-Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter zur StB der PersGes kommt es in folgenden Fällen:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern

Rn. 129c Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 3 Nr 9 EStG: Die Freibeträge für Abfindungen wurden ab 1999 um 1/3 gekürzt. Abfindungen, die vertraglich vor dem 01.01.1999 abgeschlossen wurden und dem ArbN vor dem 01.04.1999 zufließen, sind noch mit den alten Freibeträgen begünstigt: § 52 Abs 5 EStG. Der steuerpflichtige Abfindungsbetrag nach Abzug des Freibetrages wird gem § 24 Nr 1, § 3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / [Ohne Titel]

Verwaltungsanweisungen: BMF v 14.03.2006, BStBl I 2006, 253 (Erbengemeinschaft: ertragsteuerliche Behandlung). Rn. 239 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Mit dem Tod des Erblassers geht dessen gesamtes Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Diese Vermögensübertragung erfolgt unentgeltlich. AK entstehen daher auf Seiten der Erben nicht. IRd Erbauseinandersetzun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 146. Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3682

Rn. 166 Stand: EL 70 – ET: 05/2006 Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21.12.2005 drei Gesetzen zugestimmt, mit denen erste Vereinbarungen zum steuerlichen Subventionsabbau aus den Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU u SPD zum 01.01.2006 umgesetzt werden. Die Maßnahmen sollen die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag formulierten Konsolidierungsziele erreichen hel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2026, Die stiftungs... / 3. Keine Sittenwidrigkeit des Pflichtteilsverzichtsvertrags, § 138 BGB

Nachdem die Wirksamkeit des hinter dem Pflichtteilsverzichtsvertrags stehenden stiftungsrechtlichen Konstrukts festgestellt wurde, muss die Wirksamkeit des Pflichtteilsvertrags selbst untersucht werden – denn nur im Falle der Wirksamkeit kann das Rechtsgeschäft genehmigungsfähig sein. Zur Begründung einer Sittenwidrigkeit des Pflichtteilsverzichtsvertrags kommen in der hier ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gewinnerzielungsabsicht in PersGes

Rn. 126 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 IRd einkommensteuerlichen Feststellung der Einkünfte aus einer PersGes ist das Vorliegen einer zweistufigen Gewinnerzielungsabsicht erforderlich: Einerseits muss auf der Ebene der PersGes eine Absicht zur Vermehrung des gesamthänderisch gebundenen BV bestehen: s Rn 123 . andererseits sind aber nur für solche Gesellschafter (Mitunternehmer) Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / baa) Zurechnungszeitpunkt

Rn. 67b Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nicht der einzelne Gesellschafter ist Subjekt der Einkünfteerzielung, sondern die PersGes ist partiell (nur) Subjekt hinsichtlich der Gewinnermittlung und der Einkünftequalifikation, dh sie selbst ermittelt den auf die Gesellschafter zu verteilenden Gewinn, Subjekt der StPfl ist nur der Gesellschafter (s Rn 12b und s BFH v 26.06.2014, IV R ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 86. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaft­standorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt vom 13.09.1993, BGBl I 93, 1569 (StandOG).

Rn. 106 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des EStG durch das Standortsicherungsgesetz zusammengestellt:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung

Rz. 15 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die LSt-Bescheinigung enthält nur Daten für den Beschäftigungszeitraum im eigenen Unternehmen. Das ist besonders zu beachten, wenn der ArbN im Laufe des Kalenderjahres eingestellt wird. Hat ein anderer ArbG für die Vorarbeitszeit der FinVerw bereits Daten elektronisch übermittelt, dürfen diese nicht in das eigene > Lohnkonto übertragen werde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Erstattungen nach § 23 Abs 2 S 1 Nr 3, 4, § 39 Abs 4 S 2 SGB VIII (§ 3 Nr 9 EStG)

Rn. 279 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Vorbemerkung: Unter § 3 Nr 9 EStG aF standen früher – aufgehoben grds ab VZ 2006 – die Abfindungen wegen Auflösung eines Dienstverhältnisses. Aus Aktualitätsgründen und da die Nr 9 neu besetzt ist, wurde die bisherige Kommentierung (hierzu s Erläut bis 94. Erg-Lfg) entfernt. a) Allgemeines, Verfassungsrecht Rn. 280 Stand: EL 169 – ET: 12/2023...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hottmann, HK von Gebäuden, StBp 1991, 265; IDW, RS HFA 31: Aktivierung von HK, WPg 2010, 798; Rodermond, Aktivierungswahlrecht für HK in der StB, WPg 2016, 818. Verwaltungsanweisungen: H 6.4 EStH 2022. Rn. 600 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruch s Rn 591 ff Abbruchmaterial führt bei Wiederverwendung für den Neubau zu HK s Rn 591 ff. Abfindung Abfindungen anlässlich der Errichtung eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Rentenabfindung (Witwenabfindung) nach § 9 Abs 1 Nr 3 AltGG oder entsprechendem Landesrecht (§ 3 Nr 3 Buchst a Fall 3 EStG ab VZ 2020, s Rn 162)

Rn. 167b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 Nr 2a, Art 39 Abs 2 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) stellte mit Wirkung ab VZ 2020 auch Rentenabfindungen nach § 9 Abs 1 Nr 3 AltersgeldG in § 3 Nr 3 Buchst a EStG steuerfrei. Rn. 167c Stand: EL 169 – ET: 12/20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 49. Gesetz zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand vom 13.04.1984, BStBl I 84, 332

Rn. 57 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Einfügung eines Satz 3 in § 3 Nr 9 EStG: Ausschluß der Steuerfreiheit für lfd gezahlte Abfindungen, die mindestens 65 vH des in den letzten sechs Monaten vor Beendigung des Dienstverhältnisses durchschnittlich erzielten Arbeitslohns betragen (sog Vorruhestandsgeld).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Rentenabfindungen (= Verweis auf § 3 Nr 3 Buchst a EStG)

Rn. 177a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 3 Buchst c EStG verweist auf § 3 Nr 3 Buchst a EStG. Der BFH vom 10.10.2017, X R 3/17, BStBl II 2021, 746 (s Rn 177b) hat zum Verweis auf § 3 Nr 3 Buchst b EStG festgestellt, dass es sich um einen Rechtsfolgen- und nicht Rechtsgrundverweis handelt. ME kann nichts anders für den Verweis auf § 3 Nr 3 Buchst a EStG gelten. Danach genüg...mehr