Fachbeiträge & Kommentare zu Abfindung

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Lohnsteuer und Beiträge von... / 4 Zusammenballung von Einkünften in einem Kalenderjahr

Die Anwendung des begünstigten Steuersatzes nach § 34 EStG setzt voraus, dass der steuerpflichtige Teilbetrag der Entlassungsentschädigung in einem Kalenderjahr zufließt.[1] Wird eine einheitlich zu beurteilende Entschädigungsleistung in Raten ausgezahlt und fließen die Teilzahlungen dem Arbeitnehmer in einem Veranlagungszeitraum zu, ist das grundsätzlich unschädlich. Keine S...mehr

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Lohnsteuer und Beiträge von... / Lohnsteuer

1 Ermäßigte Besteuerung von Abfindungen Abfindungen sind steuerpflichtig und unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Steuerpflichtige Abfindungszahlungen in der Privatwirtschaft können unter bestimmten Voraussetzungen nach der sog. Fünftelregelung tarifermäßigt besteuert werden.[1] Abfindungen sind Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen, für die eine ermäßigte Best...mehr

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Abfindung / 2 Steuerermäßigung nach der Fünftelregelung

2.1 Voraussetzungen für die Fünftelregelung Wird die Entlassungsabfindung als Einmalbetrag gezahlt, ist dieser als sonstiger Bezug zu versteuern. Führt der einmalige Zufluss zu einer Zusammenballung von Einkünften, ist die Lohnsteuer nach der Fünftelregelung zu ermitteln.[1] Voraussetzung für die Anwendung der Fünftelregelung auf Entlassungsabfindung ist, dass die Zahlungen als...mehr

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Abfindung / Sozialversicherung

1 Abfindung bei Ende der Beschäftigung In der Sozialversicherung sind Abfindungen unbegrenzt beitragsfrei, wenn sie wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten durch den Verlust des Arbeitsplatzes[1] gewährt werden. Da diese Abfindungen außerhalb des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden, sind sie au...mehr

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Lohnsteuer und Beiträge von... / 5 Zusammenballung bei besonderen Fürsorgeleistungen

5.1 Sozial motivierte Zusatzleistungen Eine weitere Ausnahme wird für den Fall zugelassen, dass der Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers neben einer Entschädigung weitere Zahlungen verspricht, die keinen Ersatz für entgehenden Arbeitslohn darstellen, sondern ihre Ursache in besonderen Fürsorgeerwägungen haben.[1] Dies gilt beispielsweise für den S...mehr

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Lohnsteuer und Beiträge von... / 9 Zusammenballung unter Berücksichtigung entgehender Einnahmen

9.1 Vergleichsberechnung erforderlich Für die Prüfung der Zulässigkeit der ermäßigten Besteuerung einer Entschädigungsleistung muss eine Vergleichsberechnung angestellt werden. Übersteigt die anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses gezahlte Entschädigung nicht die bis zum Ende des Jahres entgehenden Einnahmen und bezieht der Arbeitnehmer keine anderen Einnahmen, die...mehr

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Lohnsteuer und Beiträge von... / Sozialversicherung

1 Abfindungen aus Sicht der Sozialversicherung Insbesondere die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlten Abfindungen sind nicht beitragspflichtig zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Entgelteigenschaft von Abfindungen Ob eine Abfindung sozialversicherungsrechtlich als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt anzusehen ist oder nicht, ist davon abhängig,...mehr

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Lohnsteuer und Beiträge von... / 10 Aufzeichnungs- und Nachweispflichten des Arbeitgebers

10.1 Eintrag in die Lohnsteuerbescheinigung Der Arbeitgeber hat im Lohnkonto die Zahlung für eine Entlassungsabfindung festzuhalten. In die Lohnsteuerbescheinigung sind die ermäßigt besteuerten Entschädigungen in Nr. 10 [1] einzutragen. Sie dürfen in dem zu Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigenden Bruttoarbeitslohn nicht enthalten sein. In Betracht kommen die Nr. 1...mehr

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Abfindung / Lohnsteuer

1 Abfindung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn Abfindungen sind Entschädigungszahlungen, die der Arbeitnehmer als Ausgleich für die mit der Auflösung des Dienstverhältnisses verbundenen Nachteile erhält, insbesondere bei Verlust des Arbeitsplatzes. Abfindungen sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn und können gemäß der sog. Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden. Voraussetz...mehr

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Lohnsteuer und Beiträge von... / 6 Lebenslängliche betriebliche Versorgungsleistungen unschädlich

Lebenslängliche Geld- oder Sachleistungen sind keine außerordentlichen Einkünfte [1], auch wenn sie ausdrücklich im Rahmen der Abfindungsvereinbarungen getroffen worden sind. Solche an die Lebensdauer geknüpfte Leistungen, die der ausgeschiedene Arbeitnehmer von seinem früheren Arbeitgeber zusätzlich neben der eigentlichen Abfindungszahlung erhält, sind deshalb für die Anwend...mehr

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Lohnsteuer und Beiträge von... / 7 Sonderfall: Planwidriger Zufluss in 2 Jahren

Findet der Zufluss einer Entlassungsentschädigung in Teilbeträgen in mehreren Veranlagungszeiträumen statt, obwohl die Vereinbarungen eindeutig auf einen einmaligen Zufluss gerichtet waren, gilt eine weitere Billigkeitsregelung. Nach dieser ist die ermäßigte Besteuerung unter bestimmten Voraussetzungen nicht ausgeschlossen. Abschließend genannt als begünstigte Fälle des plan...mehr

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Lohnsteuer und Beiträge von... / 9.1 Vergleichsberechnung erforderlich

Für die Prüfung der Zulässigkeit der ermäßigten Besteuerung einer Entschädigungsleistung muss eine Vergleichsberechnung angestellt werden. Übersteigt die anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses gezahlte Entschädigung nicht die bis zum Ende des Jahres entgehenden Einnahmen und bezieht der Arbeitnehmer keine anderen Einnahmen, die er bei Fortsetzung des Dienstverhält...mehr

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Lohnsteuer und Beiträge von... / 10.1 Eintrag in die Lohnsteuerbescheinigung

Der Arbeitgeber hat im Lohnkonto die Zahlung für eine Entlassungsabfindung festzuhalten. In die Lohnsteuerbescheinigung sind die ermäßigt besteuerten Entschädigungen in Nr. 10 [1] einzutragen. Sie dürfen in dem zu Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigenden Bruttoarbeitslohn nicht enthalten sein. In Betracht kommen die Nr. 11–14 der Lohnsteuerbescheinigung für die er...mehr

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Lohnsteuer und Beiträge von... / 5.2 50-%-Grenze bei Entschädigungszusatzleistungen

Aus den vorstehenden Ausführungen darf nicht geschlossen werden, dass die Zahlung sämtlicher sozial motivierter Abfindungsleistungen auf 2 oder mehrere Jahre verteilt werden kann, ohne dadurch die Anwendung der ermäßigten Besteuerung nach der Fünftelregelung bezüglich der eigentlichen Barabfindung auszuschließen. Begünstigt sind ausschließlich solche auf Fürsorgegründen beru...mehr

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Lohnsteuer und Beiträge von... / 9.3 Vereinfachung im Lohnsteuerverfahren

Eine exakte Vergleichsberechnung kann erst im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgen. Für das Lohnsteuerverfahren gilt deshalb eine Vereinfachungsregelung. Hinweis Abschaffung der Fünftelregelung im Lohnsteuerverfahren 2025 Mit dem Wachstumschancengesetz wurde ab 1.1.2025 eine Abschaffung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren bes...mehr

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Lohnsteuer und Beiträge von... / 9.2 Prüfung der Zusammenballung

Eine Zusammenballung liegt vor, wenn[1]: die gezahlte Abfindungssumme höher ist als der durch die Auflösung des Dienstverhältnisses bis Jahresende entgehende Arbeitslohn oder die Jahreseinkünfte mit der Abfindung und etwaigen Einkünften aus einer neuen Beschäftigung höher sind, als dies ansonsten bei ungestörter Fortsetzung des Dienstverhältnisses der Fall gewesen wäre. Maßstab...mehr

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Lohnsteuer und Beiträge von... / 5.3 Regelung im Abfindungsvertrag

Die Unschädlichkeit späterer Leistungen hinsichtlich der Tarifermäßigung der Barabfindung bestimmt sich allein danach, dass der Arbeitgeber diese zum einen aus Gründen der arbeitsrechtlichen Fürsorge und zum anderen als ergänzenden Zusatz zur Hauptentschädigung erbringt. Der Arbeitgeber hat es damit in der Hand durch die Verteilung der geplanten Gesamtabfindung unter dem Gesich...mehr

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Abfindung / 2.1 Voraussetzungen für die Fünftelregelung

Wird die Entlassungsabfindung als Einmalbetrag gezahlt, ist dieser als sonstiger Bezug zu versteuern. Führt der einmalige Zufluss zu einer Zusammenballung von Einkünften, ist die Lohnsteuer nach der Fünftelregelung zu ermitteln.[1] Voraussetzung für die Anwendung der Fünftelregelung auf Entlassungsabfindung ist, dass die Zahlungen als Ersatz für entgangene oder entgehende Einn...mehr

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Abfindung / 2.3 Kein Mitwirken des Arbeitnehmers

Grundsätzlich setzt der Begriff der Entschädigung u. a. voraus, dass der Steuerpflichtige unter einem nicht unerheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck handelt, sich also in einer nicht von ihm, sondern von dem Leistenden herbeigeführten Zwangssituation befindet. Dem steht eine einverständliche Regelung allerdings nicht entgegen. Es reicht aus, wenn ...mehr

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Abfindung / Arbeitsrecht

1 Abfindungen im Arbeitsrecht Infographic Das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung wegen oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Gleichwohl ergeben sich für Arbeitnehmer in verschiedenen Fallkonstellationen Abfindungsansprüche, die sich hinsichtlich des Anlasses und der rechtlichen Grundlagen u...mehr

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Lohnsteuer und Beiträge von... / 10.2 Nachträglicher Einbehalt der Lohnsteuer

Ändern sich lohnsteuerliche Vorschriften während des Jahres mit Wirkung zum 1.1. des betreffenden Jahres, ist der Arbeitgeber berechtigt, den Lohnsteuerabzug für die betreffenden Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume rückwirkend zu korrigieren und bei Wegfall von Steuervergünstigung noch nicht erhobene Lohnsteuer nachträglich einzubehalten.[1] Anzeigepflicht des Arbeitgebers Eine Ver...mehr

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Abfindung / 2.2 Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen

Eine Entschädigung ist eine Leistung, die "als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen" gewährt wird, d. h. an die Stelle weggefallener oder wegfallender Einnahmen tritt. Sie muss unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingt sowie dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen und auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen.mehr

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Abfindung / 2.5 Fünftelregelung bei Teilzahlung in mehreren Jahren

Die Steuerbegünstigung des § 34 EStG setzt weiter voraus, dass es sich um eine Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum handelt. Der Zufluss mehrerer Teilbeträge in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen ist deshalb grundsätzlich schädlich, soweit es sich dabei nicht um eine im Verhältnis zur Hauptleistung stehende geringe Zahlung handelt (maximal 10 % ...mehr

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Lohnsteuer und Beiträge von... / 5.1 Sozial motivierte Zusatzleistungen

Eine weitere Ausnahme wird für den Fall zugelassen, dass der Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers neben einer Entschädigung weitere Zahlungen verspricht, die keinen Ersatz für entgehenden Arbeitslohn darstellen, sondern ihre Ursache in besonderen Fürsorgeerwägungen haben.[1] Dies gilt beispielsweise für den Sachverhalt der Arbeitslosigkeit, wenn ...mehr

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Abfindung / 2.6 Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigen

Die Fragen nach der Zusammenballung und der Steuerermäßigung sind auch im Lohnsteuerabzugsverfahren zu prüfen. Hierfür ist der Arbeitgeber zuständig. In diese Prüfung können auch Arbeitslöhne oder andere Einkünfte einbezogen werden, die der Arbeitnehmer nach Beendigung des bestehenden Dienstverhältnisses voraussichtlich erzielen wird. Kann der Arbeitgeber die erforderlichen ...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 2.2.2 Ergänzende Konsultationsvereinbarungen mit Österreich und der Schweiz

Zur DBA-rechtlichen Frage, ob das Besteuerungsrecht für die Entlassungsentschädigung dem früheren Tätigkeitsstaat oder dem Ansässigkeitsstaat (Wohnsitzstaat) zusteht, wurden Konsultationsvereinbarungen mit der Schweiz und Österreich geschlossen. Nach der Konsultationsvereinbarung vom 17.3.2010 mit der Schweiz [1] muss danach differenziert werden, ob einer Abfindung Versorgung...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.3.6 Abfindungszahlungen

Eine Sonderstellung nehmen Abfindungen ein. Entlassungsentschädigungen werden für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt und stellen keine Entlohnung für die frühere Tätigkeit dar. Das Besteuerungsrecht für solche Einmalzahlungen steht nach Auslegung des OECD-Musterabkommens durch den BFH dem jeweiligen Ansässigkeitsstaat im Zeitpunkt der Auszahlung zu.[1] Dies gilt auch für...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1 Förderung der Beiträge in der Ansparphase

Beruhen die Leistungen aus einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung auf steuerfreien Beiträgen nach § 3 Nrn. 63, 63a bzw. Nr. 56 EStG oder § 100 EStG oder auf Kapital, das durch Altersvorsorgezulage bzw. den zusätzlichen Sonderausgabenabzug ("Riester-Förderung")[1] gefördert wurde, unterliegen sämtliche Versorgungsleistungen (Renten- oder Raten...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen,... / Zusammenfassung

Begriff Zu einer Doppelbesteuerung kann es kommen, wenn mehrere Staaten aufgrund ihrer nationalen Steuervorschriften für dieselben Einkünfte einen Anspruch auf die Besteuerung erheben. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist dies der Fall, wenn sowohl der Wohnsitzstaat als auch der Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte beanspruchen. Um dies zu ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / Zusammenfassung

Überblick Leistungen der betrieblichen Altersversorgung aus einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds (sog. externe Durchführungswege) kommen in unterschiedlicher Art und Weise zur Auszahlung: als Altersrenten, Erwerbsminderungs-/Berufsunfähigkeitsrenten, Hinterbliebenenrenten, als Teil- bzw. Einmalzahlungen, als Abfindungen oder bei vorzeitiger ...mehr

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Beamte / 4 Steuerfreie Bezüge

Neben der Steuerpflicht für die üblichen Dienstbezüge und Zulagen sind gesonderte Steuerbefreiungsvorschriften für bestimmte Leistungen des Dienstherrn an den Beamten zu beachten. Steuerfrei sind allgemein die Beihilfen in Krankheits-, Geburts- oder Todesfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes oder der Länder, die aus öffentlichen Kassen gezahlt werden[1]. Das anlässlic...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2.2 Kapitalzahlungen und andere Leistungen

Bei anderen Leistungen aus Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen (Kapitalzahlungen, Teilraten aus Auszahlungsplänen, Abfindungen laufender Ansprüche, Rückkaufswert bei vorzeitiger Vertragsauflösung) richtet sich der Umfang der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG (= Besteuerung von Versicherungserträgen) in der jeweils für den Vertrag geltenden Fassung.[1...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.1 "Spezialgesetzliche" Regelung

Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG ("lex specialis") versteuert und führen daher stets zu sonstigen Einkünften.[1] Dies gilt sowohl für Versorgungsleistungen (Altersbezüge, Hinterbliebenenbezüge, Invaliditätsleistungen) als auch für Abfindungszahlungen im Rahmen arbeitsrechtlich zulässiger Abfindung...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.6 Abfindungen

Auch Abfindungen sind nach den Grundsätzen der Gleichbehandlung zu verteilen. Zahlt ein Arbeitgeber nach der Schließung seines Betriebs freiwillig an die Mehrzahl seiner ehemaligen Arbeitnehmer Abfindungen, so sind die Leistungen nach dem vom Arbeitgeber bestimmten Verteilungsschlüssel am Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen. Sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.3.5 Rechtsmittel

Rz. 88 Gegen die Entscheidung der Aufsichtsbehörde ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Wurde der Bescheid nicht von der obersten Landesbehörde, sondern durch eine von dieser hierfür bestimmten Stelle (z. B. Gewerbeaufsichtsamt) erlassen, so muss zunächst innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids ein Widerspruchsverfahren nach §§ 68 ff. VwGO durchgeführt werden...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 622 BGB gilt grds. für alle Arten von Arbeitsverhältnissen, auch für Teilzeit-, befristet[1] und geringfügig Beschäftigte. Auf Angestellte im Haushalt finden die nach Abs. 2 verlängerten Kündigungsfristen keine Anwendung. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)[2] ist ein Privathaushalt weder ein Unternehmen, noch ein Betrieb, da sein Zweck allein in d...mehr

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Praxis-Beispiele: Abfindungen / 6 Abfindung und Krankengeldbezug

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer (Steuerklasse I) mit einem Gehalt von 2.500 EUR erhält im Juni infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses zum 30.6. eine Abfindung von 15.000 EUR. Der Arbeitnehmer war seit Anfang des Vorjahres krankgeschrieben und hat seither nur Krankengeld bezogen. Sein Bruttoarbeitslohn im aktuellen Jahr betrug daher 0 EUR. D...mehr

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Praxis-Beispiele: Abfindungen

1 Fünftelregelung bei Zusammenballung von Einkünften Sachverhalt Ein Arbeitnehmer mit einem laufenden Monatslohn von 4.500 EUR erhält infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 31.10. eine Abfindung von 27.000 EUR. Weitere Einmalbezüge wurden nicht gezahlt. Er hat die Steuerklasse I, 0,5 Kinderfreibeträge, 1 PV-Kind, 9 % Kirchensteuer. D...mehr

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Praxis-Beispiele: Abfindungen / 2 Berechnung mit sonstigem Bezug

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer mit einem laufenden Monatslohn von 5.500 EUR erhält infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses zum 31.6. eine Abfindung von 32.500 EUR. Als weiteren Einmalbezug hat er im Mai 1.750 EUR Urlaubsgeld erhalten. Aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entgeht ihm aber das Weihnachtsgeld von 1.750 EUR. Er hat ...mehr

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Praxis-Beispiele: Abfindungen / 5 Zahlung nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält im Juli infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses zum 31.12. des Vorjahres eine Abfindung von 55.000 EUR. Sein Bruttoarbeitslohn im Vorjahr betrug 55.200 EUR. Der Arbeitnehmer hat bereits ein neues Beschäftigungsverhältnis begonnen und wurde vom alten Arbeitgeber in der ELStAM-Datenbank abgemeldet. Wie ist...mehr

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Praxis-Beispiele: Abfindungen / 3 Zahlung im Folgejahr mit ermäßigter Besteuerung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält im Januar infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses zum 31.12. des Vorjahres eine Abfindung von 55.000 EUR. Sein Gesamtbrutto des Vorjahres betrug 42.000 EUR. Über weitere Einkünfte oder Einnahmen (z. B. Arbeitslosengeld) gibt es keine Informationen. Er hat die Steuerklasse IV, keine Kinderfreibeträge, di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Abfindungen / 4 Zahlung im Folgejahr ohne ermäßigte Besteuerung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält im Januar infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses zum 31.12. des Vorjahres eine Abfindung von 35.000 EUR. Sein Gesamtbrutto des Vorjahres betrug 42.000 EUR. Über weitere Einkünfte gibt es keine Informationen. Er hat die Steuerklasse IV, keine Kinder, die Kirchensteuer beträgt 9 %. Der Zusatzbeitrag zur ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Abfindungen / 1 Fünftelregelung bei Zusammenballung von Einkünften

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer mit einem laufenden Monatslohn von 4.500 EUR erhält infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 31.10. eine Abfindung von 27.000 EUR. Weitere Einmalbezüge wurden nicht gezahlt. Er hat die Steuerklasse I, 0,5 Kinderfreibeträge, 1 PV-Kind, 9 % Kirchensteuer. Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherun...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.1.3 Steuergestaltungsmöglichkeiten

Zur steuerlichen Optimierung bzw. als Alternative zum Berliner Testament werden verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten angeboten. Ist es dem überlebenden Ehegatten finanziell möglich, so sollten Pflichtteile (in Höhe der persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG) an die Schlusserben ausgezahlt werden. Durch die persönlichen Freibeträge bei Kindern von 400.000 EUR ergibt sich h...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft in der ... / 2.7.1 Einleitende Bemerkungen

Rz. 35 Die Mitgliedschaft in einer stillen Gesellschaft kann grundsätzlich sowohl durch den stillen Gesellschafter oder den Geschäftsinhaber als auch durch den Privatgläubiger eines Gesellschafters gekündigt werden.[1] Die entsprechenden Kündigungsrechte richten sich hierbei nach den Vorschriften der §§ 132 und 133 HGB.[2] Rz. 36 Hinsichtlich der Beurteilung der Kündigungsrec...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.2 Besteuerung des Schlusserben

Die Vorschrift des § 15 Abs. 3 ErbStG sieht für den Schlusserben eine Begünstigung vor. Hiernach wird beim Schlusserben, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, die Steuerklasse im Verhältnis zum erstverstorbenen Ehegatten zugrunde gelegt (und nicht die Steuerklasse im Verhältnis zum letztverstorbenen Ehegatten).[1] Hinweis Eingetragene Lebenspartner Die Regelung findet...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Auflösung Arb... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bildung einer Rückstellung wegen Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Die Huber GmbH möchte sich von einem Mitarbeiter trennen und hat deshalb mit ihm im Oktober 01 eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.8.02 vereinbart. Das Beschäftigungsverhältnis endet jedoch bereits vor dem 31.8.02, sobald der Mitarbeiter ein neues Arbeitverhältnis beginnen kann. Es ist vereinbart, dass er dann für die Zeit zwischen dem Beginn des neuen Arbeitsver...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Auflösung Arb... / 3.1 Diese Vereinbarungen können bei einem Aufhebungsvertrag getroffen werden

Wird ein Arbeitsverhältnis aufgelöst, ist entscheidend, was die Vertragsparteien vereinbart haben. Die Vereinbarungen können z. B. vorsehen, dass das Arbeitsverhältnis sofort bzw. kurzfristig endet und der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält. In dieser Situation ist entweder eine Verbindlichkeit auszuweisen oder eine Rückstellung, wenn Höhe und/oder Fälligkeit noch ungewiss si...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Auflösung Arb... / 3.3 Freistellungsvereinbarung – Verzicht auf Arbeitsleistung

Zusätzlich zu den dargestellten Vereinbarungen bezüglich der Höhe einer Abfindung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, kann in einem Aufhebungsvertrag auch eine Freistellung vereinbart werden. In diesem Fall wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt, aber der Arbeitgeber verzichtet bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf die Arbeitsleistung des Arbei...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Auflösung Arb... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst, erfasst der Arbeitgeber die laufenden Lohnzahlungen zum Fälli...mehr