Fachbeiträge & Kommentare zu 1%-Regelung

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 4 Betriebsausgaben

Rz. 310 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 55 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 311 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–71 sind alle Betriebsausgaben ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage N 2023 – Tipps und G... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 620 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 5] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle laufenden und einmaligen (Geld- und Sach-)Bezüge und Vorteile (mit und ohne Rechtsanspruch) die im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1083 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kosten einer doppelten Haus... / 5. Familienheimfahrten

Aufwendungen für eine Familienheimfahrt wöchentlich sind mit einer Entfernungspauschale steuerlich abziehbar (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 5, 6 und 9 EStG). Aufwendungen für im Rahmen einer Einkunftsart überlassenes Kfz = Ausschluss des WK-Abzugs: Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug (Kfz) wer...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs: Dokumentation nachträglicher Änderungen

Leitsatz Ein elektronisches Fahrtenbuch erfüllt nicht die Anforderungen an den ordnungsgemäßen Nachweis des tatsächlichen Umfangs der Privatnutzung eines betrieblichen Kfz, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nicht in der Datei selbst, sondern in externen Protokolldateien dokumentiert werden. Dem Erfordernis der zeitnahen Fü...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Pauschale Bewertung (1-%-Regelung)

1. Gestellung des Kraftfahrzeugs zur eigenen Benutzung Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ist ein betriebliches Kfz dem ArbN zur Privatnutzung überlassen (> Rz 2), bewertet § 8 Abs 2 Sätze 2 ff iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG typisierend den geldwerten Vorteil für Lohn- und andere Überschusseinkünfte. Für die Gewinneinkünfte (§ 2 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG) regelt § 6 Abs 1 Nr 4 Sä...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Kostendeckelung

Rz. 68 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ergibt sich zB aus einer betrieblichen Kostenstellenrechnung, dass auf ein ganzes Kalenderjahr (VZ) bezogen die gesamten Aufwendungen (> Rz 39 ff) für das beruflich und privat genutzte Kfz niedriger sind als der sich bei Ansatz der 1-%-Regelung ergebende Wert, so darf dieser niedrigere Wert als geldwerter Vorteil aus der Privatnutzung angese...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Übernahme einzelner Betriebskostenteile

Rz. 50 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Trägt der ArbN selbst einen Teil der Kosten des laufenden Betriebs wie zB Treibstoffkosten, so wollten Rechtsprechung und FinVerw lange den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung nicht um diesen Aufwand mindern (vgl BFH 219, 203 = BStBl 2008 II, 198; BFH 219, 206 = BStBl 2009 II, 199). Inzwischen gilt aber als Nutzungsentgelt (> Rz 48/1) b...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 13 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die zuvor dargestellten und seit 1996 im Grundsatz unverändert geltenden gesetzlichen Regelungen zur Firmenwagenbesteuerung (> Rz 8 f) hatten Vorläufer. Bis 1995 war der private Nutzungswert betrieblicher Kfz nach folgenden Methoden zu bewerten (vgl A 31 Abs 7 LStR 1993):mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Gestellung des Kraftfahrzeugs zur eigenen Benutzung

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ist ein betriebliches Kfz dem ArbN zur Privatnutzung überlassen (> Rz 2), bewertet § 8 Abs 2 Sätze 2 ff iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG typisierend den geldwerten Vorteil für Lohn- und andere Überschusseinkünfte. Für die Gewinneinkünfte (§ 2 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG) regelt § 6 Abs 1 Nr 4 Sätze 2, 3 EStG Entsprechendes unmittelbar. Rz. 21 Stand:...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Geldwerter Vorteil aus Privatnutzung

Rz. 27 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei Überlassung des betrieblichen Kfz zur Privatnutzung (> Rz 28) beträgt der geldwerte Vorteil 1 % des maßgebenden Listenpreises iSv > Rz 25–26/3 pro Monat (§ 8 Abs 2 Satz 2 iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG). Beispiel 1: Dem Unternehmen Y, für das C im Außendienst tätig ist, sind für den von C beruflich und privat benutzten Pkw unter Berücksic...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Nutzung mehrerer Fahrzeuge/Nutzung eines Fahrzeugs durch mehrere Arbeitnehmer/Fahrzeugpool

Rz. 65 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Nutzung mehrerer Kraftfahrzeuge – pauschale Bewertung: Stehen einem ArbN gleichzeitig mehrere Kfz zur Verfügung, so ist grundsätzlich für jedes Kfz der pauschale Nutzungswert für Privatfahrten mit monatlich 1 % des Listenpreises anzusetzen (BFH 242, 123 = BStBl 2014 II, 340; dazu Hilbert, NWB 2013, 3592); dies gilt auch beim Einsatz eines We...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 10. Wahl zwischen Pauschale und Einzelnachweis

Rz. 78 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der ArbG muss in Abstimmung mit dem ArbN für jedes Kalenderjahr oder bei Beginn der erstmaligen Überlassung eines betrieblichen Kfz zur Privatnutzung festlegen, ob der Nutzungswert pauschal (> Rz 20 ff) oder ausnahmsweise individuell (> Rz 38 ff) ermittelt werden soll. Dies ist für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tä...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Barlohnumwandlung/Leasingmodelle

Rz. 49 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kein Nutzungsentgelt (> Rz 48/1) ist insbesondere der Barlohnverzicht des ArbN im Rahmen einer > Gehaltsumwandlung (BMF vom 03.03.2022, Rz 55, BStBl 2022 I, 232). In diesen Fällen wird das Bruttogehalt arbeitsrechtlich verbindlich vermindert und der ArbN erhält anstelle von Barlohn den Sachbezug Pkw (BFH 183, 568 = BStBl 1997 II, 667; dazu T...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Mittagsheimfahrten

Rz. 56 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Benutzung eines betrieblichen Kfz für diese zusätzlichen Fahrten zur Wohnung und zurück stellt zwar begrifflich eine Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte dar, gilt aber steuerlich – auch bei Schwerbehinderten (> Rz 71 ff) – als privat veranlasst (> Entfernungspauschale Rz 34). Für die Bewertung des geldwerten...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 7. Oldtimer

Rz. 70 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Als Oldtimer gelten Kfz, deren Erstzulassung mehr als 30 Jahre zurückliegt. Auch für ein solches Kfz gilt – unabhängig von seinem Gegenwartswert – für die Bemessung des geldwerten Vorteils nach der 1-%-Regelung (> Rz 27) der maßgebende, ggf sehr günstige und in > Euro umzurechnende historische Listenpreis. Ob davon auch dann noch ausgegangen...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Ausschluss der Pauschalbewertung bei verdeckter Gewinnausschüttung

Rz. 36 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eine vertraglich nicht geregelte private Kfz-Nutzung durch > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften kann in Höhe der Vorteilsgewährung > Arbeitslohn oder eine vGA sein (BFH 225, 33 = BStBl 2012 II, 262; BFH 228, 354 = BStBl 2012 II, 266: Einzelfallbetrachtung; BMF vom 03.04.2012, BStBl 2012 I, 478 unter I mwH). Nutzt der Ge...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 12. Benutzung des Kraftfahrzeugs im Rahmen einer anderen Einkunftsart

Rz. 83 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für die Bewertung der Nutzungsentnahme gemäß § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG hat der BFH entschieden, dass die Benutzung eines betrieblichen Kfz zur Erzielung betriebsfremder > Einkünfte nicht mit der 1-%-Pauschale abgegolten, sondern ein zusätzlicher geldwerter Vorteil zu versteuern ist (BFH 214, 61 = BStBl 2007 II, 445; BFH/NV 2009, 1617). EFG ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Ermittlung der Bemessungsgrundlage

Rz. 25 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Maßgebender Listenpreis: > Bemessungsgrundlage für die anzusetzenden Prozentsätze (1 %/Monat für Privatfahrten [> Rz 27]; idR 0,03 % je Entfernungs-km/Monat für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte [> Rz 30]; 0,002 % je Entfernungs-km bei einer Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung [> Rz 53]) ist der in...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Geldwerter Vorteil aus der Benutzung des Kraftfahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 30 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kann ein zur Privatnutzung überlassenes betriebliches Kfz (> Rz 21 ff) auch für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 EStG) bzw Sammelpunkt oder weiträumigem Arbeitsgebiet iSv § 9 Abs 1 Nr 4a Satz 3 EStG (> Entfernungspauschale Rz 20 ff; > Erste Tätigkeitsstätte) genutzt werden, erhöht sich der geldwerte Vo...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung – Überblick über den Gegenstand der Besteuerung

Rz. 7 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die steuerliche Bewertung eines einem Stpfl zur Privatnutzung überlassenen betrieblichen Kfz ist in § 8 Abs 2 Satz 2 bis 5 iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG geregelt, und zwar grundsätzlich einheitlich für Gewinn- und Überschusseinkünfte (> Einkünfte Rz 1 f). Ergänzende Regelungen für ArbN enthalten § 3 Nr 16 und § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4, 4a und 5 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Ermittlung der Gesamtkosten

Rz. 39 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Gesamtkosten sind für jedes einzelne Kfz zu ermitteln und (lückenlos) zu belegen. Eine > Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode aus (BFH 279, 181 = BStBl 2023 II, 442). Im Urteilsfall waren zur Berechnung der tatsächlichen Treibstoffkosten geschätzte Werte hinsichtlich der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Laufende Nutzungsvergütungen

Rz. 48 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zahlt der ArbN an den ArbG für die laufende Nutzung des Kfz ein Entgelt, so mindert dieses den privaten Nutzungswert (> R 8.1 Abs 9 Nr 4 Satz 1 LStR). Rz. 48/1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein derartiges Nutzungsentgelt kann in folgenden Varianten vorkommen (BMF vom 03.03.2022, Rz 53, BStBl 2022 I, 232):mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Führung des Fahrtenbuchs

Rz. 40 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Art und Umfang der Nutzung müssen für eine individuelle Nutzungswertermittlung im Einzelnen anhand eines Fahrtenbuchs nachgewiesen werden. Ein Einzelnachweis setzt voraus, dass die einzelnen Gruppen von Nutzungsarten voneinander abgegrenzt werden. Zu unterscheiden sindmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 3.6.1 Dauerbrenner Fahrtenbuch

Die Fahrtenbuchmethode ist für den Anwalt nur dann interessant, wenn der Geschäftswagen ausschließlich betrieblich[1] oder nur ganz selten privat genutzt wird, oder wenn die Pkw-Kosten sehr gering sind und der Listenpreis des Fahrzeugs sehr hoch ist.[2] Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss grundsätzlich zu den beruflichen Reisen Angaben zum Datum, zum Reiseziel, zum aufgesuch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundlagen IT-Sicherheit: Die unterschätzte Gefahr – Strategien zur Stärkung Ihrer IT-Sicherheit gegen Cyberangriffe

Überblick Erfahren Sie mehr über unbekannte Schwachstellen Ihrer IT-Sicherheit und lernen Sie wirksame Strategien kennen, um Ihre Daten vor Cyber-Angriffen zu schützen! Jedes Haus hat eine Haustür, abschließbare Fenster, manchmal sogar einen Zaun und eine Alarmanlage, um unerwünschte Eindringlinge und Einbrecher fernzuhalten. Bei der IT vieler Unternehmen sucht man solche Si...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungsunternehmen / 1.1 Steuerbarkeit der Umsätze

Bei der Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände kommen insbesondere Maschinen, Bürogeräte und Beförderungsmittel in Betracht. Vermieter dieser Gegenstände sind grds. Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG unabhängig von der Rechtsform, in der die Tätigkeit ausgeübt wird. Voraussetzung für eine Vermietungsleistung (sonstige Leistung) ist, dass der leistende Unternehmer dem L...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verwendung von unternehmerischen Gegenständen

Rz. 17 Die seit 1968 als Form des Eigenverbrauchs in § 1 Abs. 1 Nr. 2 UStG i. d. F. bis Ende März 1999 geregelte Verwendung eines unternehmerischen Gegenstands für außerhalb des Unternehmens liegende Zwecke wird vom ersten Tatbestand des § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG erfasst. Verwendung bedeutet, dass ein dem Unternehmen zugeordneter Gegenstand körperlich eingesetzt wird zu einer T...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Repräsentationskosten / 4.2 Luxusaufwendungen nicht per se ausgeschlossen

Auch Luxusaufwendungen können zu Repräsentationsaufwendungen führen. Denn bei der Angemessenheitsprüfung spielt nicht nur die Höhe der Aufwendungen eine Rolle. So sind hohe Leasingraten auch dann abzugsfähig, wenn ein Zulieferer sich bei einem Sportwagenhersteller "einschmeicheln" will. Das entschied das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 22.12.2014.[1] Im entschiedenen Fal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / aa) 1 %-Regelung für Privatanteile der Kfz-Nutzung

Rz. 564 Danach kann abweichend von der Kostenaufteilung mit Hilfe eines Fahrtenbuches der private Nutzungsanteil von Kraftfahrzeugen, vereinfacht nach der sog. 1 %-Regelung vorgenommen werden. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird und damit zum notwendigen Betriebsvermögen gehört (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG; R 31 Abs. 9 Nr. 1 LStR). Zu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Regelung über zivilrechtliches und "wirtschaftliches Eigentum"

a) Gesetzliche Grundlage der personellen Zurechnung Rz. 129 [Autor/Zitation] Nach § 246 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 sind Vermögensgegenstände in der Bilanz des Eigentümers aufzunehmen. Halbs. 2 dieser Regelung ordnet allerdings an, dass ein Vermögensgegenstand dann, wenn er nicht dem Eigentümer, sondern einem anderen wirtschaftlich zuzurechnen ist, in der Bilanz dieses anderen ausz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / dd) Kraftfahrzeugnutzung

Rz. 415 Fahrzeugkosten[257] sind steuerlich und unterhaltsrechtlich problematisch, weil die berufliche Fahrzeugnutzung starke Berührung mit der privaten Lebensführung und eine Prestigekomponente hat. Deswegen wird oft hoher Aufwand betrieben. Beim Unternehmer erhöht der private Nutzungsanteil letztlich die betrieblichen Erlöse. Insoweit ergibt sich die Beschränkung aus § 6 A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 6. Weitere Änderungen ab 2013

Rz. 25 Reduzierung der Veranlagungsarten nach §§ 26, 26 a EStG: Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[21] gibt es nur noch vier Veranlagungsarten, nämlich die Einzelveranlagung, das Verwitweten-Splitting, das "Sonder-Splitting" im Trennungsjahr und die Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting. Statt einer getrennten Veranlagung ist ab VZ 2013 eine Einzelveranlagung nach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Abgrenzung zum steuerrechtlichen Begriff des wirtschaftlichen Eigentums

aa) Definition des § 39 AO Rz. 134 [Autor/Zitation] Das allgemeine Steuerrecht enthält in § 39 AO ebenfalls eine Regelung über die Zuordnung von Wirtschaftsgütern. Nach § 39 Abs. 1 AO sind Wirtschaftsgüter danach dem Eigentümer zuzurechnen. Das Wirtschaftsgut soll aber dann nicht dem Eigentümer zugerechnet werden, wenn ein anderer die tatsächliche Herrschaft über das Wirtschaf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Regelungszweck

Rz. 130 [Autor/Zitation] Bis zum Inkrafttreten des BilMoG v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) enthielt das HGB keine Regelung über die vom Zivilrecht abweichende Zuordnung für wirtschaftliches Eigentum. § 246 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB aF schrieb stattdessen beispielhaft für unter Eigentumsvorbehalt erworbene, zur Sicherheit verpfändete oder in anderer Weise zur Sicherheit übertra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / aa) Kraftfahrzeugkosten

Rz. 525 Vgl. im Einzelnen Rdn 417 ff. mit Beispielen. Hier ist zunächst zu überprüfen, ob in der Buchführung ordnungsgemäß eine Abgrenzung zur privaten Veranlassung erfolgt. Beim Unternehmer geschieht dieses über die 1 % Regelung und beim Arbeitnehmer erfolgt entsprechender Ausweis über die Gehaltsabrechnung bei den nichtselbstständigen Einkünften. Rz. 526 ▪ Unterhaltsrelevanz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Entnahmen

Rz. 97 [Autor/Zitation] Teilwert ist gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Mit dem Teilwert sind insbes. Entnahmen und Einlagen in das Betriebsvermögen zu bewerten. Rz. 98 [Autor/Zitati...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Gesetzliche Grundlage der personellen Zurechnung

Rz. 129 [Autor/Zitation] Nach § 246 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 sind Vermögensgegenstände in der Bilanz des Eigentümers aufzunehmen. Halbs. 2 dieser Regelung ordnet allerdings an, dass ein Vermögensgegenstand dann, wenn er nicht dem Eigentümer, sondern einem anderen wirtschaftlich zuzurechnen ist, in der Bilanz dieses anderen auszuweisen ist. Danach ist der Vermögensgegenstand bei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Definition des § 39 AO

Rz. 134 [Autor/Zitation] Das allgemeine Steuerrecht enthält in § 39 AO ebenfalls eine Regelung über die Zuordnung von Wirtschaftsgütern. Nach § 39 Abs. 1 AO sind Wirtschaftsgüter danach dem Eigentümer zuzurechnen. Das Wirtschaftsgut soll aber dann nicht dem Eigentümer zugerechnet werden, wenn ein anderer die tatsächliche Herrschaft über das Wirtschaftsgut in einer Weise ausüb...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Betriebseinnahmen bei EÜR

Rz. 553 In Anlehnung an den Begriff Einnahmen nach § 8 Abs. 1 EStG sind Betriebseinnahmen alle Güter, die in Geld oder Geldwert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen der Einkunftsarten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit zufließen. Rz. 554 Betriebseinnahmen sind z.B.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rz. 268 Nach R 4.2 Abs. 1 EStR 2012 gehören zum gewillkürten Betriebsvermögen:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Praktische Inhaltsgleichheit, aber Spezialität des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO

Rz. 135 [Autor/Zitation] Das Verhältnis zwischen der steuerrechtlichen Zuordnungsnorm § 39 AO und der handelsrechtlichen in § 246 Abs. 1 Satz 2 hat noch keine höchstrichterliche Klärung erfahren (ausdrücklich offen gelassen zB in BFH v. 21.12.2017 – IV R 56/16, DB 2018, 1118 Rz. 28; s. aber etwa BFH v. 14.4.2022 – IV R 32/19, DB 2022, 1937 Rz. 31 ff.). Es dürfte allgemeine Me...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Zivilrechtliches Eigentum als Regelzuordnung, wirtschaftliches Eigentum als Ausnahme

Rz. 132 [Autor/Zitation] Für die handelsrechtliche Zuordnung gilt danach der Grundsatz der Zuordnung des Vermögensgegenstands im Einklang mit den zivilrechtlichen Regelungen. Eine unkontrollierte wirtschaftliche Betrachtungsweise, die auf eine notwendige zivilrechtliche Absicherung von Positionen verzichtet, die eine Zuordnung zum Vermögen des Kaufmanns erst ermöglicht, soll ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvermögen/Privatverm... / 4.1 Allgemeine Regelung

Rz. 39 Nach dem Grundsatz der Unteilbarkeit wird jedes Wirtschaftsgut als Einheit betrachtet. Deshalb kann es auch bei gemischter Nutzung nur entweder Betriebsvermögen oder Privatvermögen sein.[1] Liegt der betriebliche Nutzungsanteil unter 10 %, ist das Wirtschaftsgut dem Privatvermögen zuzurechnen. Beträgt der betriebliche Nutzungsanteil mehr als 50 %, stellt das Wirtschaf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvermögen/Privatverm... / 5 Gewillkürtes Betriebsvermögen und Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 44 Praxis-Beispiel Eine Zahnärztin ermittelte ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung, § 4 Abs. 3 EStG:[1] Im Anlageverzeichnis zur Gewinnermittlung hatte sie die Anschaffungskosten eines Pkw aufgeführt, den sie zu 10 % zu betrieblichen Zwecken nutzte. Die angefallenen Kfz-Kosten zog sie in vollem Umfang als Betriebsausgaben ab, den Wert der privaten Nutzung setzt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Überlassung von Kfz

Rn. 257 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Überlässt ein ArbG oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter einem ArbN ein Kfz kostenlos zur privaten Benutzung, so handelt es sich hierbei um einen geldwerten Vorteil, der zum stpfl Arbeitslohn gehört und dessen Wert sich nach § 8 Abs 2 EStG bemisst. Er ist in der Höhe anzusetzen, in der dem ArbN durch die Haltung eines eigenen Kf...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 9. BMF, Schr. v. 29.9.2004 – IV B 4 - S 1300 - 296/04, BStBl. I 2004, 917 (Grundsätze der Verwaltung zur Bestimmung des Dotationskapitals bei Betriebsstätten international tätiger Kreditinstitute [Verwaltungsgrundsätze – Dotationskapital])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Bestimmung des Dotationskapitals bei Betriebsstätten international tätiger Kreditinstitute Folgendes: Inhaltmehr

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Abschreibung: Nachholungsmö... / 2.3 Keine Nachholung auch bei Einnahmenüberschussrechnung

Die willentlich und willkürlich unterlassene Normal-AfA kann auch von Steuerpflichtigen mit Einnahmenüberschussrechnung nicht in späteren Gewinnermittlungszeiträumen nachgeholt werden.[1] Diese Betrachtung beruht auf dem Prinzip der Gesamtgewinngleichheit, wonach die Art der Gewinnermittlung zwar zu unterschiedlichen Periodengewinnen führen kann, der Totalgewinn von Beginn b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (2) Vorteilsbewertung

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