Fachbeiträge & Kommentare zu 1%-Regelung

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Pauschale Methode zur Berechnung des privaten Nutzungsanteils eines Arbeitnehmers

Herr Huber stellt seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung, den dieser auch für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen darf. Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens hat im Zeitpunkt der Erstzulassung 35.700 EUR betragen. Die Wohnung des Arbeitnehmers liegt 15 km von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt. Der Arbeitnehmer fü...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.9 Der Arbeitgeber untersagt dem Arbeitnehmer die private Nutzung

Der geldwerte Vorteil für eine private Nutzung ist sogar dann nach der 1 %- Regelung zu versteuern, wenn der Arbeitnehmer den Firmen-Pkw tatsächlich nicht privat nutzt, aber die Möglichkeit besteht, dass er ihn im Rahmen des Arbeitsverhältnisses privat nutzen kann. Darf der Firmenwagen privat genutzt werden, kann das Gegenteil nur mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden. D...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.14 Zuzahlungen des Arbeitnehmers

Im Rahmen der privaten Nutzung mindern die vom Arbeitnehmer selbst getragenen (laufenden) individuelle Kraftfahrzeugkosten (z. B. Treibstoffkosten) auch bei der pauschalen Nutzungswertmethode (1 %-Regelung, 0,03 %-Regelung) den Nutzungswert auf der Einnahmenseite. Die Abzugsfähigkeit von individuellen Aufwendungen wird an die Voraussetzung geknüpft, dass der Arbeitnehmer den ...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.4 Pauschale Berechnung mit 0,03 % oder Einzelbewertung mit 0,002 %

Der Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlässt, versteuert den geldwerten Vorteil für Privatfahrten i. d. R. nach der 1-%-Methode. Als Ausgleich für die nicht abziehbaren Kosten bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfasst er bei seinem Arbeitnehmer entweder pauschal 0,03 % vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs je Entfernungskilometer p...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3 Der Arbeitgeber überlässt seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung

Überlässt der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, erfolgt die private Nutzung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Dadurch treten folgende Konsequenzen ein: Für den Arbeitnehmer ist die Möglichkeit, den Firmenwagen privat nutzen zu können, ein geldwerter Vorteil (Sachbezug), den er als Arbeitslohn versteuern muss. Der Arbeitnehmer erhält diesen Vorteil, weil er s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerbarkeit – § 1 UStG

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen und bei unlauteren Wettbewerbshandlungen: Mit Urteil vom 13.2.2019 (BFH v. 13.2.2019 – XI R 1/17), entschied der BFH, dass Zahlungen, die an einen Unternehmer als Aufwendungsersatz aufgrund von urheberrechtlichen Abmahnungen zur Durchsetzung seines Unterlassungsanspruchs geleistet werden, umsatzs...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kühlschmierstoffe: Grundlag... / 3.4.1 Halbquantitative Überprüfung im Betrieb

Als 1994 die TRGS 611 in Kraft trat, die die wöchentliche Überwachung der Nitrit-Konzentration in wg-KSS forderte, tönte es aus dem Schwäbischen: "Jetz misse mir halt Stäble bade". Die Stäble waren halbquantitative Nitrit-Indikatoren, die für eine Verlaufsbeobachtung und den Befund, ob der Grenzwert von 20 mg/l eingehalten oder überschritten war, vollkommen ausreichend waren...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw bei der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags und einer Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Leitsatz Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines PKW, für den er einen Investitionsabzugsbetrag und eine Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen (Anschluss an BFH-Urteil vom 15.07.2020 – III R 62/19, ...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: 1-%-Regelung bei einem Elektrofahrzeug mit Bruttolistenpreis bis 60.000 EUR bei Anschaffungen ab 1.1.2019

Ein Unternehmer erwirbt im Januar 2022 ein Elektrofahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 48.000 EUR. Die betriebliche Nutzung beträgt 65 %. Für die private Nutzung wird bei der 1-%-Regelung der Bruttolistenpreis nur mit einem Viertel (= 12.000 EUR) angesetzt. Die Nutzungsentnahme nach der 1-%-Regelung beträgt somit 120 EUR pro Monat. Die Umsatzsteuer ist mit 19 % zu berech...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 3.1 Übersicht der Regelungen für reine Elektrofahrzeuge: 1-%-Regelung

Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs kann pauschal mithilfe der 1-%-Regelung ermittelt werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Die Überlassung eines Firmenwagens an Arbeitnehmer ist immer zu 100 % betrieblich. Bemessungsgrundlage ist der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung. Bei der privaten Nutzung vo...mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 4.2 Anrechnung des Nutzungsentgelts bei der pauschalen Nutzungswertmethode – 1-%-Regelung und 0,03-%-Regelung

Der geldwerte Vorteil aus der Gestellung eines Dienstwagens ist monatlich pauschal mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer zu bewerten.[1] Bei Anwendung der 1-%-Regelung ist der geldwerte Vorteil grundsätzlich um monatlich 0,03 % des Listenpreises für jeden Entfernungsk...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 5 Kostendeckelung bei Unternehmern: Wenn der pauschale Wert nach der 1-%-Regelung höher ist als die tatsächlichen Kosten

Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs kann pauschal mithilfe der 1-%-Regelung ermittelt werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Der pauschale Nutzungswert sowie die nicht abziehbaren Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte können die Aufwendungen übersteigen, die für das Kraftfahrzeug insgesamt tatsächlich ents...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 3.4 Übersicht der Regelungen für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge: 1-%-Regelung

Bei Anschaffungen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 wird die private Nutzung mit 1 % vom halben Bruttolistenpreis angesetzt (sog. 0,5-%-Regelung), wenn das extern aufladbare Hybridelektrofahrzeug eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat[1] oder (alternativ) die Reichweite bei Anschaffungen vor dem 1.1.2022 unter ausschließlicher Nutzu...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 3 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen: Anwendung der 1-%-Regelung

Schafft der Unternehmer ein Elektrofahrzeug oder ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug als Firmenwagen an, schreibt er die tatsächlichen Anschaffungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab (i. d. R. über 6 Jahre). Für die Ermittlung der Kosten, die auf die private Nutzung, auf die Fahrten zum Betrieb bzw. zur ersten Betriebsstätte und auf Familienheimfahr...mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 13 Besonderheiten beim Aufladen von Elektrofahrzeugen

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom 7.11. 2016 sind bestimme Vorteile, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für ein Elektrofahrzeug oder ein Hybridelektrofahrzeug in seinem Betrieb gewährt, gemäß § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei. Zur Handhabung der Einzelregelungen hat das BMF im Schreiben vom 26.10.2017[1] Stellung genommen. Die ...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 8 Nutzung von betrieblichen Elektro- und Hybridelektro-Firmenwagen für Privatfahrten eines Arbeitnehmers

Die Reduzierung des Bruttolistenpreises gilt auch für Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber ihnen ein Elektrofahrzeug oder ein Hybridelektrofahrzeug überlässt, das vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werden darf. Das gilt entsprechend für die Reduzierung der Bemessungsgrundlage für Anschaffungen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031. Das heißt, diese Regelungen gelten sowoh...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 3.5 Anschaffung von Elektrofahrzeugen und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen vor dem 1.1.2022 (alte Regelung, wenn keine der o. a. Regelungen anwendbar ist)

Der Bruttolistenpreis für Elektrofahrzeuge oder Plug-In-Hybridelektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2013 angeschafft wurden, wird in Höhe von 500 EUR pro kWh Speicherkapazität der Batterie gemindert. Die Minderung pro Kraftfahrzeug darf allerdings 10.000 EUR nicht übersteigen (Höchstbetrag). Bei Anschaffungen in den Jahren ab 2014 mindert sich der Wert pro Jahr jeweils um 50 E...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 3.3 Weshalb die Überlassung eines Firmenwagens an Arbeitnehmer immer zu 100 % betrieblich ist

Überlässt der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, erfolgt die private Nutzung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Dadurch treten folgende Konsequenzen ein: Für den Arbeitnehmer ist die Möglichkeit, den Firmenwagen privat nutzen zu können, ein geldwerter Vorteil (Sachbezug), den er als Arbeitslohn versteuern muss. Der Arbeitnehmer erhält diesen Vorteil, weil er s...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.4 Betriebliche Nutzung bis 50 %

Die pauschale 1-%-Regelung darf – auch bei Elektrofahrzeugen und Plug-In-Hybridfahrzeugen – nicht angewendet werden, wenn die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs 50 % oder weniger beträgt. Ist dies der Fall, ist der Umfang der privaten Nutzung mithilfe eines Fahrtenbuchs oder anderen Aufzeichnungen (z. B. über einen repräsentativen Zeitraum) zu ermitteln. Für die Ermittlung d...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 5.2 Kostendeckelung nach der Neuregelung ab 2019

Bei Elektrofahrzeugen und bestimmten extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 angeschafft wurden bzw. werden, ist die private Nutzung mit 1 % vom halben Bruttolistenpreis (sogenannte 0,5-%-Regelung) bzw. mit einem Viertel des Bruttolistenpreises (sogenannte 0,25-%-Regelung) anzusetzen. Für den Vergleich des pauschal ermittelten...mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 9 Zahlungen des Arbeitnehmers zu den Kfz-Kosten: Auswirkungen bei der Umsatzsteuer

Die lohnsteuerliche Beurteilung richtet sich nach dem BMF-Schreiben vom 21.9.2017.[1] Die umsatzsteuerliche Beurteilung richtet sich nach dem BMF-Schreiben vom 7.11.1997,[2] und Abschnitt 1.8. Abs. 1 UStAE in Verbindung mit Abschnitt 15.23 Abs. 8 ff. UStAE. Das bedeutet, dass die umsatzsteuerliche von der lohnsteuerlichen Behandlung abweicht. Zahlt der Arbeitnehmer für die Üb...mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 5 Kostenvereinbarung bei der pauschalen Methode – 3 Beispiele

Praxis-Beispiel Pauschale Methode: Beispiel 1 Der Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen (Bruttolistenpreis 30.000 EUR) überlassen, den der Arbeitnehmer auch privat nutzen darf. Den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Firmenwagens bewertet der Unternehmer nach der 1-%-Methode. In der Vereinbarung zur Nutzungsüberlassung ist geregelt, dass der Arbeitnehmer...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 3.2 Private Nutzung von reinen Elektrofahrzeugen: Welche Regelung gilt ab wann

Der private Nutzungsanteil eines Kraftfahrzeugs, für das kein Fahrtenbuch geführt und das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises pro Monat anzusetzen. Bei Elektrofahrzeugen gibt es davon abweichende Regelungen. Bei "reinen" Elektrofahrzeugen, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 angeschafft wurden bzw. werden, ist d...mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 10.3.1 Zuzahlungen mindern den geldwerten Vorteil

Sowohl die 1 %-Regelung als auch die Fahrtenbuchmethode stellen lediglich unterschiedliche Wege zur Bewertung dieses Vorteils dar. Der BFH hat in seiner Rechtsprechung deutlich gemacht, dass es sich bei den Zuzahlungen des Arbeitnehmers dem Grunde nach nicht um Werbungskosten handelt. Vielmehr mindern monatliche Nutzungsentgelte sowie vom Arbeitnehmer getragene Kosten bereit...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 5.1 Sonderregelung für Elektrofahrzeuge (Anschaffung bis 31.12.2018)

Zur Anwendung der Kostendeckelung bei Elektrofahrzeugen und extern aufladbaren Hybridfahrzeugen hat das BMF im Schreiben vom 5.6.2014[1] ausgeführt, dass beim Vergleich des pauschal ermittelten Nutzungswerts mit den Gesamtkosten die Abschreibung des Fahrzeugs zu den Gesamtkosten gehört, wobei allerdings die Abschreibung mit den Anschaffungskosten zugrunde zu legen ist, die sic...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 6 Ermittlung des tatsächlichen (individuellen) Nutzungswerts bei Unternehmern

Die pauschale 1-%-Regelung kann nicht angewendet werden, wenn die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs nicht mehr als 50 % beträgt. Ist dies der Fall oder ermittelt der Unternehmer die private Nutzung mithilfe eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs, erfasst er die tatsächlichen Aufwendungen, die auf die private Nutzung des Kraftfahrzeugs entfallen. Bei Anschaffungen nach dem 31.12....mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.3 Regelungen für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031

Die private Nutzung wird mit den tatsächlich entstanden Aufwendungen angesetzt, die auf die privaten Fahrten entfallen. Die Abschreibung bzw. vergleichbare Kosten (z. B. Leasingraten) werden jedoch nur zur Hälfte angesetzt, wenn die Kohlendioxidemission höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer beträgt oder (alternativ) bei einer Anschaffung nach dem 31.12.2018 und vor dem 1...mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 7 Kostenvereinbarung beim Ansatz der tatsächlichen Kosten: 3 Beispiele

Praxis-Beispiel Arbeitnehmer zahlt Nutzungsentgelt: Beispiel 1 Der Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlassen, den der Arbeitnehmer auch privat nutzen darf. Da der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führt, bewertet der Unternehmer den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Firmenwagens nach der Fahrtenbuchmethode. Insgesamt sind für das Fahrzeug im Jahr Au...mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 4 Arbeitnehmer trägt einen Teil der Kfz-Kosten selbst

Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die private Nutzung des Pkws ein Entgelt, mindern diese Zahlungen den Nutzungswert. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Nutzungswert pauschal oder nach den tatsächlichen Kosten ermittelt wird.[1] Trägt der Arbeitnehmer einen Teil der laufenden Aufwendungen, z. B. die Kosten für Benzin oder Garage, darf der pauschale Nutzungswert ...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.6 So werden die Buchungssätze erfasst

Zunächst werden alle Kfz-Kosten als Betriebsausgaben gebucht. Bei einer Berechtigung zum Vorsteuerabzug, kann die in den Kfz-Kosten enthaltene Umsatzsteuer in vollem Umfang als Vorsteuer abgezogen werden. Die Differenz zwischen der Entfernungspauschale und den tatsächlichen Kosten, die auf Fahrten zur ersten Betriebsstätte entfallen, wirkt sich auf den Gewinn aus. Wenn der Unte...mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 10.2 Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Lohnsteuer

Nach R 8.1 Abs. 9 LStR kann der Arbeitgeber den privaten Nutzungswert mit monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises zuzüglich Sonderausstattung im Zeitpunkt der Erstzulassung ansetzen. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden zusätzlich 0,03 % vom inländischen Bruttolistenpreis je Entfernungskilometer angesetzt. Wird die private Nutzung mithilfe der mit ...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen nach der Fahrtenbuchmethode

Alternativ zur 1-%-Methode kann die private Nutzung mit den Aufwendungen angesetzt werden, die auf die Privatfahrten entfallen. Voraussetzung ist allerdings, dass die insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Bei der Ermittlung der insgesamt entstandenen Aufw...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.6.2 Anschaffungen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031

Bei Elektrofahrzeugen oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen ist vom halben Bruttolistenpreis auszugehen, bzw. von den Kosten die auf die Privatnutzung entfallen, wobei die Abschreibung, Leasingzahlungen oder die Miete nur zu 50 % anzusetzen sind. Bei reinen Elektrofahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis von nicht mehr als 60.000 EUR ist ab 2020 von einem Viertel des ...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.5 Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte

Wird der Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte genutzt, dürfen pro Entfernungskilometer nur 0,30 EUR als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Entfernungspauschale ist vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2021 ab dem 21. Entfernungskilometer um 0,05 EUR von 0,30 EUR auf 0,35 EUR erhöht worden. Eine weitere Erhöhung ab dem 21. Entfernungskilometer um ...mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 10.3 Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zur gleichmäßigen Verteilung von Zahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, den dieser auch privat nutzen darf, dann ist die Zuzahlung des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten bei der Berechnung des privaten Nutzungsanteils anzurechnen. Wie die Anrechnung erfolgt, hängt nach dem Beschluss des BFH, v. 16.12.2020, VI R 19/18 davon ab, welche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arb...mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 10.4 Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage

Wendet der Arbeitgeber bei der Ermittlung der Umsatzsteuer die pauschale 1 %-Methode an, rechnet er anders als bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Lohnsteuer. Er legt den tatsächlichen Bruttolistenpreis einschließlich aller Sonderausstattungen zugrunde (einschließlich der Sonderausstattungen, die auf Wunsch des Arbeitnehmers geliefert wurden). Anders als bei d...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 3.5 Variante 5: 1-%-Methode und sachgerechte Schätzung bei der Umsatzsteuer

Unterliegt die private Pkw-Nutzung der Umsatzsteuer, kann die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer auch mit einer sachgerechten Schätzung ermittelt werden. Bei einem Fahrzeug, das der Unternehmer überwiegend – also zu mehr als 50 % – betrieblich nutzt, muss die private Nutzung zwangsläufig weniger als 50 % betragen. Die private Nutzung wird bei einer überwiegenden betrieb...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 5 Was ist vorteilhafter: Fahrtenbuch oder 1-%-Methode

Es ist aufwendig, ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen. Unternehmer bzw. Freiberufler sollten diesen Aufwand deshalb auch nur dann betreiben, wenn ihnen das Fahrtenbuch finanzielle Vorteile bringt. Da ein Fahrtenbuch nicht nachträglich erstellt werden kann, sollte vorher geprüft werden, ob sich ein Fahrtenbuch überhaupt lohnt. Die nachfolgende Übersicht ist als Orientie...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 3.4 Variante 4: 1-%-Methode bei der Einkommen- und Umsatzsteuer; Berechnung für die Zeit bis zum 30.6.2020 und ab dem 1.1.2021

Wer kein Fahrtenbuch führt, muss die private Nutzung bei der Einkommensteuer zwingend nach der 1-%-Methode ermitteln. Die 1-%-Methode kann aus Vereinfachungsgründen auch bei der Umsatzsteuer angewendet werden. Praxis-Beispiel Der Unternehmer wählt die 1-%-Methode für die Berechnung des privaten Pkw-Nutzungsanteils (bis 30.6.2020 und ab 1.1.2021) Der Unternehmer hat einen Firme...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 5 Keine Anwendung der 1-%-Methode

Bei einer betrieblichen Nutzung von nicht mehr als 50 %, darf die unbürokratische 1-%-Methode nicht mehr gewählt werden. Der Umfang der betrieblichen Fahrten muss im Verhältnis zur Gesamtfahrleistung ermittelt werden, wobei ein repräsentativer Zeitraum von 3 Monaten zugrunde gelegt werden kann. Der einmal ermittelte Prozentsatz darf auf Dauer dazu verwendet werden, den priva...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 3.2 Variante 2: 1-%-Methode ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug

Es geht um denselben Personenkreis wie bei der 1. Variante. Die private Nutzung ist dann ausschließlich bei der Einkommensteuer als Einnahme zu erfassen, die den Gewinn erhöht. Ohne Fahrtenbuch ist zwingend die 1-%-Methode anzuwenden. Praxis-Beispiel Umsatzsteuerfreier Unternehmer wählt die 1-%-Methode zur Berechnung des privaten Pkw-Nutzungsanteils Ein Versicherungsvermittler...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6.1 Ermittlung der Privatnutzung mithilfe der 1-%-Methode

Anschaffung von reinen Elektrofahrzeugen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2020; Bruttolistenpreis nicht mehr als 60.000 EUR Die private Nutzung wird mit 1 % vom halben Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung ermittelt (= 0,5 %-Regelung); ab dem Jahr 2020 ist die private Nutzung mit 1 % von einem Viertel des Bruttolistenpreises im Zeitpu...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 3 Es gibt 5 Varianten für die Berechnung des privaten Pkw-Nutzungsanteils

Die private Nutzung des Firmenwagens ist bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterschiedlich geregelt. Nutzt der Unternehmer seinen Firmenwagen überwiegend (zu mehr als 50 %) für betriebliche Fahrten, hat er folgende Wahlmöglichkeiten:mehr

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Besteuerung unentgeltlicher... / 6.3 Lösung

Die Eigennutzung des Fahrzeugs gilt als sonstige Leistung gegen Entgelt nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG [1], der Ort der Leistung ist nach § 3f Satz 1 UStG im Inland. Die nichtunternehmerische Nutzung ist steuerbar nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und in Ermangelung einer Steuerbefreiung nach § 4 UStG auch steuerpflichtig. Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich in diesem Fall nach § 10 A...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 4 Ermittlung der Kostendeckelung für die private Pkw-Nutzung beim Jahresabschluss

Entstehen dem Unternehmer nur geringe Kfz-Kosten, z. B. weil der Firmenwagen vollständig abgeschrieben ist, kann der private Nutzungsanteil nach der 1-%-Methode über den tatsächlichen Kosten liegen. In diesem Fall wird der private Nutzungsanteil auf die tatsächlichen Kosten begrenzt.[1] Bei der Umsatzsteuer findet keine Kostendeckelung statt, weil hier immer die Möglichkeit b...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6.2 Fahrtenbuchmethode: Privatnutzung von Elektro- und Plug-In-Hybridelektrofahrzeugen

Alternativ zur 1-%-Methode kann die private Nutzung auch mit den tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden, die auf die Privatfahrten entfallen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Aufwendungen insgesamt durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Bei der Ermittlung der insgesamt entstandene...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6.3 Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte

Wird der Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte genutzt, dürfen pro Entfernungskilometer nur 0,30 EUR als Betriebsausgaben abgezogen werden. Für das Jahr 2021 gilt ab dem 21. Entfernungskilometer eine erhöhte Entfernungspauschale von 0,35 EUR und ab 2022 bis 2026 von 0,38 EUR. Für die Entfernungen bis zu 20 km ist unverändert eine Entfernungs...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Umfang der Privatnutzung Ermittlung des Privatanteils 1-%-Methodemehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 3 Firmenwagen, der zu nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt wird: Zuordnungswahlrecht

Nutzt der Unternehmer seinen Pkw höchstens zu 50 % für betriebliche Fahrten (einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb), darf er die 1-%-Methode nicht anwenden. Außerdem gehört das Fahrzeug nicht zum notwendigen Betriebsvermögen. Der Unternehmer hat folgendes Wahlrecht: Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen = Abzug aller Kfz-Kosten und Gewinnerhöhung in Hö...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 5.2 Formloses Aufzeichnen zum Beweis der betrieblichen Nutzung

Die formlosen Aufzeichnungen über einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum von 3 Monaten sind einfacher als das Führen eines Fahrtenbuchs. Das Ergebnis dieser Aufzeichnungen dient nicht nur zum Nachweis, ob die 50-%-Grenze über- oder unterschritten wird. Wird die 50-%-Grenze für betriebliche Fahrten nicht überschritten, kann der Prozentsatz zugrunde gelegt werden, de...mehr