Lieferketten-Sorgfaltspflichten: Compliant, aber wirkungslos?
Der Umgang chinesischer Unternehmen mit Anfragen zu menschenrechtlichen Aspekten im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) wird von deutschen Unternehmen bislang als schwierig eingeschätzt. Nach einer anfänglichen Phase, die von Verschleppung bis Abwehr geprägt war, berichten deutsche Unternehmen inzwischen von einem hohen Grad an Information und (vordergründiger) Kooperationsbereitschaft auf chinesischer Seite. Allerdings erscheinen Selbstauskünfte chinesischer Unternehmen wenig glaubwürdig, wie eine nicht repräsentative Erhebung der Hamburger Stiftung für Wirtschaftsethik zeigt. Die Stiftung befragte dafür Vertreter:innen von Unternehmen, die einen strategisch bedeutsamen Anteil an chinesischen Zulieferern oder Waren-/Rohstoffbezug aus China aufweisen.
Kooperation steigt, Selbstauskünfte aber unglaubwürdig
Die gestiegene Kooperation chinesischer Unternehmen sollte laut den Autor:innen des Policy Papers „Das deutsche Lieferkettengesetz im chinesischen Kontext“ nicht als Akzeptanz oder gar Wirksamkeit interpretiert werden. So wiesen fast alle Befragten auf wirklichkeitsferne und unrealistische Angaben in den Selbstauskünften hin. Zudem gebe es strukturelle Probleme bei der Datenerhebung vor Ort. So kämen chinesische Unternehmen zwar formal den Auskunftsersuchen ihrer Geschäftspartner nach, lieferten aber Informationen und Daten, die von den anfragenden Unternehmen weitgehend als unglaubwürdig eingestuft würden.
Ein Vertreter eines internationalen Unternehmens der Elektronikbranche sagte etwa: „Die Fragebögen aus China sind immer lupenrein, aber alle wissen, dass die gemachten Angaben so nicht stimmen können.“
Compliant, aber wenig wirksam
Aufgrund der begrenzten Nachfragemacht deutscher Unternehmen sind die Einflussmöglichkeiten auf das Glaubwürdigkeitsproblem begrenzt. Den Studienautor:innen zufolge sind deutsche Unternehmen dadurch zwar de jure LkSG-compliant, haben aber de facto kaum Anhaltspunkte und Interventionsmöglichkeiten vor Ort.
Die Mehrheit der Interviewten teilt die Einschätzung, dass ihr Unternehmen zwar rechtlich das LkSG erfülle, sich an der Lebensrealität der chinesischen Arbeitskräfte aber wenig ändern dürfte. In das Bedauern über diesen Umstand mischt sich die Befürchtung, dass man als Unternehmen in Zukunft mit Anforderungen in Bezug auf China konfrontiert werden könnte, die unter den gegebenen Bedingungen schlichtweg nicht erfüllbar sind.
„Europäische Einigung“ notwendig?
Das Policy Paper beschreibt eine europäische Vereinheitlichung als notwendigen Baustein für eine effektive Umsetzung von Sorgfaltspflichten. Diese könnte durch die kommende europäische Richtlinie zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten (CSDDD) gefördert werden. Die Mehrheit der Befragten hielt einen europäischen Rahmen für notwendig, um die mit dem Gesetz beabsichtigte Verbesserung der Menschenrechtssituation insbesondere in den Produktions- und Abbauländern branchenübergreifend zu verbessern. Die Hamburger Stiftung für Wirtschaftsethik betont, dass EU-weite Standards mit einer einheitlichen Gesetzgebung „die Verhandlungsmacht gegenüber großen Wirtschaftsräumen wie China deutlich stärken und zudem auf europäischer Ebene ein faires Wettbewerbsumfeld schaffen“ würden.
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