Geänderte Beitragsberechnung bei Mehrfachbeschäftigten über BBG
Mit der neuen GKV-Monatsmeldung melden die Arbeitgeber zusätzliche Daten für alle bei mehreren Arbeitgebern beschäftigte Arbeitnehmer. Die monatlich abzugebende Meldung enthält insbesondere das aktuelle Monatsgehalt.
Neu: Gekürzt wird vor der Verhältnisrechnung
Liegt das Arbeitsentgelt in einer der ausgeübten Beschäftigungen bereits über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG), gilt nach den Vorstellungen der Regierungskoalition eine neue Regelung (§ 22 Abs. 2 Satz 2 SGB IV): Die Einzelentgelte der Beschäftigungen sollen auf die BBG des jeweiligen Versicherungszweigs gekürzt werden. Dies soll künftig vor der Verhältnisrechnung erfolgen, die die zu entrichtenden Beiträge auf die beteiligten Beschäftigungsverhältnisse aufteilt.
Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin erzielt im Februar 2012 ein monatliches Entgelt in Höhe von 5.700 EUR bei Arbeitgeber A. In einer zweiten Beschäftigung bei Firma B erhält sie ein monatliches Entgelt in Höhe von 1.300 EUR. Die Arbeitnehmerin ist wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze kranken- und pflegeversicherungsfrei. Die BBG zur Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt (2012 voraussichtlich) monatlich 5.600 EUR.
Als beitragspflichtige Entgelt zur Renten- und Arbeitslosenversicherung errechnet dann
Arbeitgeber A
· 5.600 EUR x 5.600 EUR : 6.900 EUR = 4.544,93 EUR
Arbeitgeber B
· 1.300 EUR x 5.600 EUR : 6.900 EUR = 1.055,07 EUR.
Lösung:
Die Arbeitsentgelte aus beiden Beschäftigungen überschreiten insgesamt (7.000 EUR) die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (5.600 EUR). Daher sind die zur Renten- und Arbeitslosenversicherung beitragspflichtigen Arbeitsentgelte in der jeweiligen Beschäftigung zu reduzieren. Beiträge werden insgesamt aus einem Entgelt in Höhe der BBG berechnet.
Wie funktioniert der Informationsaustausch?
Nach der bis 31.12.2011 zu praktizierenden Berechnungsweise werden die Einzelentgelte nicht vor der Verhältnisrechnung auf die BBG gekürzt. Derzeit rechnen beide Arbeitgeber mit dem ungekürzten Einzelentgelt sowie dem sich daraus ergebenden Gesamtentgelt (wären im Beispiel 7.000 EUR).
Damit der neue Berechnungsmodus ab 2012 funktioniert, benötigt jeder Arbeitgeber möglichst zeitnah die Höhe des Entgelts des anderen beteiligten Arbeitgebers (ggf. aller anderen Arbeitgeber). Nur dann kann er das für die Verhältnisberechnung benötigte Gesamtentgelt (im Beispiel 6.900 EUR) kennen.
Meldepflichtig sind die Krankenkassen
Theoretisch soll diese Zahl von den Krankenkassen an die Arbeitgeber gemeldet werden - analog dem Verfahren, wie es auch für Entgelte innerhalb der Gleitzone vorgesehen ist.
Es liegt auf der Hand, dass sich zahlreiche Praxisfragen dazu stellen. Schon bislang war die Beitragsberechnung bei Mehrfachbeschäftigten nicht einfach – die erforderlichen Informationen zu beschaffen schwierig. Das dürfte sich mit der Neuregelung noch weiter verschärfen.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
4.297
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
1.626
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.3252
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
723
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
677
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
654
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
584
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
580
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
54914
-
Wann sind Gartenarbeiten haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen?
524
-
Änderung nach § 175b AO bei Übermittlung über ELStAM?
06.03.2026
-
Verjähren Rückforderungen bei Corona-Überbrückungshilfen?
05.03.2026
-
Steuerberatungskosten für Ermittlung eines Veräußerungsgewinns aus GmbH-Beteiligung
04.03.2026
-
EU-Beihilferecht und Corona-Hilfen: Was Steuerberater jetzt wissen müssen
25.02.2026
-
OVG Münster: Verwaltungspraxis bei Überbrückungshilfen schlägt FAQ
18.02.2026
-
Auswirkungen von KI auf Geschäfts- und Honorarmodelle in Steuerberatungskanzleien
16.02.2026
-
FAQ-Katalog zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung
11.02.2026
-
Schlussbescheide bei Überbrückungshilfen ohne Unterschrift gültig
11.02.2026
-
Ab jetzt alles anders?! Wie KI den Berufsstand wandelt
11.02.2026
-
Atypische Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung
11.02.2026