Wer in Westdeutschland überdurchschnittlich viel verdient, wird im Jahr 2012 fast 22 Euro monatlich mehr für Sozialversicherungen bezahlen müssen. Im Osten fällt der Zuschlag für Besserverdiener kaum halb so hoch aus.

Das Kabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2012 beschlossen. Der Kabinettsbeschluss legt die Einkommensgrenzen für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zum kommenden Jahr fest, an die Lohnentwicklung angepasst. Bis zu diesen Grenzen (Beitragsbemessungsgrenzen) müssen Sozialbeiträge bezahlt werden. Liegt das Einkommen höher, werden darauf keine zusätzlichen Beiträge erhoben.

Renten- und Arbeitslosenversicherung: Grenze steigt nur im Westen

Die Beitragsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird nur im Westen um 100 auf monatlich 5.600 Euro angehoben, im Osten bleibt sie dagegen bei 4.800 Euro. Deswegen werden Besserverdiener in den alten Bundesländern zusammen mit ihren Arbeitgebern deutlich mehr für Sozialbeiträge bezahlen müssen. Bei einem Beitragssatz von 19,6 Prozent in der Renten- und drei Prozent in der Arbeitslosenversicherung ergäbe sich für Bürger mit einem Monatseinkommen von mehr als 5.500 Euro ein Beitragsplus bis zu 22,60 Euro im Monat.

Kranken- und Pflegeversicherung

Anders sieht es in der Kranken- und Pflegeversicherung aus: Hier ist eine in Ost und West einheitliche Anhebung der Bemessungsgrenze um 112,50 Euro auf 3.825 Euro im Monat vorgesehen. Bei Beitragssätzen von 15,5 Prozent (Krankenversicherung) und 1,95 Prozent (Pflege) errechnen sich daraus Aufschläge von bis zu knapp 20 Euro im Monat. Auch diesen Mehrbetrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für das Jahr 2012 steigt auf 50.850 Euro. Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2012 auf 45.900 Euro.

Bezugsgröße - Berechnungsgrundlage vieler Sozialversicherungswerte

Die Bezugsgröße, die unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung Bedeutung hat, erhöht sich für das Jahr 2012 auf 2.625 Euro/Monat (2011: 2.555 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) verändert sich im Vergleich zum Vorjahr nicht und beträgt weiterhin 2.240 Euro/Monat.

Den Angaben zufolge wird der Durchschnittsverdienst 2012 voraussichtlich bei 32.446 Euro liegen.

Der Bundesrat muss der Vorlage noch formal zustimmen.