Großbetriebe dürfen eine Betriebsprüfungs-Rückstellung bereits bilden, wenn noch keine Prüfungsanordnung vorliegt. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in unserem Top-Thema.

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass bei Großbetrieben die Bildung einer Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung bereits dann zulässig bzw. verpflichtend ist, wenn noch keine Prüfungsanordnung ergangen ist. Diese interessante Entscheidung gibt Betrieben, die als Großbetriebe eingestuft sind, die Möglichkeit den teilweise nicht unerheblichen Aufwand für Betriebsprüfungen zu antizipieren.