Falls Sie bisher noch keinen prüfenden Dritten im Sinne des § 3 StBerG (z. B. Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigte/n, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigte/n Buchprüfer/in oder Rechtsanwalt/-anwältin) beauftragt haben, z. B. für Ihre laufende Buchhaltung, die Fertigung von Steuererklärungen oder die Erstellung von Jahresabschlüssen, können Sie diesen u. a. hier finden:

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