Hürde für Arbeitslosengeld I-Bezug senken

Immer mehr Menschen haben Jobs, bei denen nur für einige Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden. In diesen Fällen wird der Mindestzeitraum für den Arbeitslosengeld I-Bezug nicht erreicht. Nahles will deswegen die Rahmenfrist für den Erhalt von Arbeitslosengeld I anpassen.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) möchte die Anspruchshürde für den Erhalt von Arbeitslosengeld I senken.

 

Rahmenfrist für Arbeitslosengeld I-Bezug verlängern

Bisher ist Voraussetzung, dass ein von Arbeitslosigkeit Betroffener in den letzten zwei Jahren davor insgesamt zwölf Monate beschäftigt war und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.  «Da müssen wir mit der Zeit gehen, die Absicherung auf die neuen Gegebenheiten einstellen», sagte Nahles einem Wirtschaftsmagazin. Mit Blick auf den Zeitraum für die Ansammlung der erforderlichen zwölf Monate Beschäftigung fügte sie hinzu: «Wir sollten diese Rahmenfrist auf drei Jahre verlängern.»

Zeitraum der Einzahlung in Arbeitslosenversicherung

Die neue Arbeitswelt sei unsteter und brauche daher flexiblere Regeln. «Es gibt immer mehr Menschen, die in Jobs arbeiten, in denen mal für ein paar Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird. Wenn die arbeitslos werden, haben sie trotz ihrer Beiträge keinen Schutz, weil sie nicht lange genug eingezahlt haben», erläuterte die Ministerin.

Kritik kam vom Koalitionspartner. Der Unions-Arbeitsmarktexperte Karl Schiewerling (CDU) sagte einer Zeitung, Nahles' Vorschlag würde «für den Bund ausgabensteigernd und für die Arbeitnehmer beitragssteigernd wirken. Zudem würde es genau zu Fehlanreizen verleiten, Menschen noch schneller zu entlassen. Das kann keiner ernsthaft wollen.»

Alternativ: Zweimonatiger Arbeitslosengeldbezug

Die Grünen-Politikerin Brigitte Pothmer sagte dem Blatt: «Alle Arbeitnehmer brauchen ein Mindestmaß an Sicherheit. Deshalb sieht unser Vorschlag vor, dass schon nach vier Monaten Beitragszeit ein zweimonatiger Bezug von Arbeitslosengeld möglich ist.».

dpa