Keine Kostenübernahme von Kabelgebühren
Bezieher von SGB II-Leistungen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Übernahme ihrer Kosten für den Kabelanschlussvertrag zum Empfang von Fernsehen und Rundfunk. Dies gilt auch, wenn die Anbringung einer Satellitenschüssel vom Vermieter nicht erlaubt wird.
Kosten bei Hartz IV pauschal abgegolten
Diese Kosten sind Teil der Regelleistung (Freizeit, Kultur, Unterhaltung) und somit pauschal abgedeckt. Nur ausnahmsweise ist eine Kostenübernahme möglich, wenn die Pflicht zur Zahlung der Kabelgebühr sich unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt. Dann handelt es sich um Kosten der Unterkunft und Heizung.
(LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 24.6.2014, L 4 AS 98/11 - nicht rechtskräftig)
-
Voraussetzungen für einen gültigen Widerspruch per E-Mail
217
-
Hartz IV-Empfänger können kostenlos Personalausweis erhalten
1171
-
Anspruch auf Mietkostenübernahme während Haft
77
-
Besteht Anspruch auf ALG II trotz Immobilie im Ausland?
59
-
Sektorenübergreifende Versorgung: Vergütung ab 2027 steht
44
-
Zwei Bewerbungen pro Woche sind Arbeitslosen zumutbar
40
-
Hartz IV-Bezug trotz Lebensversicherungsguthaben
36
-
Widerspruch einlegen - das ist zu beachten
34
-
SGB II: Einmalzahlung einer privaten Unfallversicherung ist als Einkommen anzurechnen
31
-
BSG-Urteil: Jugendbett statt Gitterbett gilt als Erstausstattung
25
-
Sektorenübergreifende Versorgung: Vergütung ab 2027 steht
02.09.2026
-
Sozialhilfeausgaben in Deutschland erneut gestiegen
25.08.2026
-
BAföG: Kabinett bringt höhere Bedarfssätze 2027 auf den Weg
13.08.2026
-
Kabinett beschließt Gesetz zur Modernisierung der Arbeitsförderung
20.07.2026
-
Einnahmen aus Solaranlagen mindern Bürgergeld
09.07.2026
-
Aus Bürgergeld wird Grundsicherung - was sich ändert
01.07.2026
-
Eingliederungshilfe umfasst kein Recht auf behindertengerechtes Kfz im Eilverfahren
21.05.2026
-
Keine Eingliederungshilfe für Kinder von Diplomaten
20.05.2026
-
Anstieg der Grundsicherungsempfänger im Alter
15.04.2026
-
Sanktionen 2025 um 25 Prozent gestiegen
14.04.2026
Jean Fairtique
24.07.2014 10:29 Uhr
Tiefer geht es nicht. Da wurde wieder mal ein politisches Urteil gefällt, das den Fortschritt fortschreibt. Ins Prekariat.
Ich weiß jetzt nicht, was ein Kabelanschluß kostet, aber ich denke mal, so bei 15 Euro entspricht das ungefähr 5 Tage Regelsatz - nichts Essen und Trinken. Infam!
Andrea Helmke
28.07.2014 11:37 Uhr
Guten Tag. Danke für die Meldung zur News. Hier wurde Gesetz gesprochen. Und leider ist es so, dass das den Einen bestätigt, dem Anderen aber missfällt.
Viele Grüße, Haufe Online-Redaktion Sozialwesen