Die Zentralstelle Patientenverfügung des Humanistischen Verband Deutschland (HVD) hat mit Patientenverfuegung.de[28] ihre eigene Informationsplattform ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, bundesweit Menschen bei der Gestaltung und Verwaltung ihrer rechtlichen Vorsorge zu unterstützen. Zum einen erhalten Nutzer Auskunft über die Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der rechtlichen Vorsorge, namentlich Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Das Repertoire umfasst eine gründliche Aufklärung zur rechtlichen Stellung der Dokumente, einschließlich allgemeiner Hinweise zur rechtlichen Gültigkeit, zur Anerkennung durch die Gerichte und zur Bindungswirkung für Ärzte.

Zum anderen besteht die Möglichkeit, eine Patientenverfügung online aufzusetzen. Hierbei wird der Verbraucher durch einen Fragebogen geführt, in dem alle wichtigen Punkte rund um die Verfügung Schritt für Schritt abgearbeitet werden. Der ausgefüllte Bogen kann online oder auf dem postalischen Weg an den Anbieter zurückgesendet werden. Mitarbeiter überprüfen die Angaben auf Widersprüche, erstellen das gewünschte Dokument und schicken es dem Nutzer zu. Man bezahlt erst, wenn man das fertige, unterschriebene Dokument in den Händen hält. Für die Erstellung einer "Standard-Patientenverfügung" wird eine Gebühr i.H.v. 50 EUR erhoben. Für eine "Optimale Patientenverfügung" – ein nach Angaben der Zentralstelle die individuellen Wertevorstellungen berücksichtigendes, vollumfänglich auf den Einzelfall zugeschnittenes Dokument – verlangt der Anbieter 160 EUR. Für Menschen mit geringem Einkommen ist mit besonderer Begründung eine Reduzierung der Summe möglich. Einzig bei diesem Anbieter gibt es die Möglichkeit, einen für ein Jahr gültigen Hinterlegungsservice zu buchen (60 EUR). Bei dem sog. Rundum-Sorglos-Paket wird die erstellte Patientenverfügung in der Zentralstelle Patientenverfügung aufbewahrt, wobei ein Bereitschaftsdienst an 365 Tagen im Jahr dafür sorgt, dass das Dokument von Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Bevollmächtigten rund um die Uhr abrufbar ist.

Der genaue Unterschied, welcher eine so enorme Preisdifferenz zwischen den beiden Arten angebotener Patientenverfügungen rechtfertigen sollte, ist – insbesondere für einen juristisch nicht versierten Nutzer – nur schwer ersichtlich. In toto erscheint der Webauftritt tendenziell unübersichtlich und das Ziel, dem Nutzer eine zeitintensive Auseinandersetzung mit dem Vorgang zu ersparen, verfehlt.

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