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ZAP 13/2018, Kindergeld zwischen Steuerrecht und Sozialrecht: Anrechenbarkeit von Kindergeld auf Sozialleistungen

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I. Vorbemerkung

Das Kindergeld ist familienpolitisch seit jeher umstritten, nicht zuletzt wegen seiner großen wirtschaftlichen Bedeutung sowohl für die betroffenen Familien als auch für die öffentlichen Haushalte (die Aufwendungen belaufen sich jährlich auf über 40 Mrd. Euro). Die rechtlichen Grundlagen des Kindergeldes und der vergleichbaren kinderbezogenen Familienförderung sind sehr verstreut und kaum noch durchschaubar. Die Wurzeln reichen ins Steuer- und Sozialrecht und strahlen bis ins Zivilrecht (Unterhaltsrecht) hinein. Das Kindergeld steht im Spannungsfeld der scheinbar gegensätzlichen Rechtsgebiete der Eingriffsverwaltung und der Leistungsverwaltung. Daraus ergeben sich Schwierigkeiten bei der dogmatischen Einordnung, die durch die zahlreichen Kombinationsmöglichkeiten beim Zusammentreffen von Kindergeld und einzelnen Sozialleistungen noch verstärkt werden. Im Mittelpunkt steht daher die Frage der Anrechenbarkeit des Einen auf das Andere.

Dieser Bereich soll in vorliegendem Beitrag möglichst vollständig erfasst werden, um ein kohärentes System erkennbar zu machen, soweit dies überhaupt möglich ist. Dabei wird ein Auslegungsvorschlag zum Begriff des "Einkommens" im SGB II entwickelt, der bisher so nicht vertreten wurde. Außerdem geht der Beitrag auf das Verhältnis zwischen den sozialrechtlichen Zuordnungsregeln beim Kindergeld und den Abzweigungsvorschriften des Einkommensteuergesetzes ein. Zunächst gilt es aber, die Arten des Kindergeldes und seiner vergleichbaren Ausprägungen, aber weitgehend beschränkt auf den Aspekt der Schnittstellen zum Sozialrecht, zu skizzieren.

II. Formen der kinderbezogenen Förderung

1. Kindergeld nach EStG

Die wirtschaftlich bei weitem bedeutendste Förderungsgrundlage ist die Kindergeldregelung im Einkommensteuergesetz, §§ 62–78 EStG i.V.m. § 32 Abs. 1–5 EStG. Seit dem 1.1.2018 beträgt das Kindergeld je 194 EUR mon...

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