Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Bepflanzung einer Dachterrasse

Dr. Wolf-Dietrich Deckert†
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

Zu hohe Belastung (Gefährdung) gemeinschaftlicher Bauteile einer im Sondereigentum stehenden Dachterrasse durch dort angelegte Pflanzbeete

 

Normenkette

§ 5 WEG, § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 2 WEG, § 43 Abs. 1 WEG, § 301 ZPO

 

Kommentar

1. Wenn eine Dachterrasse einer Obergeschosswohnung dem Sondereigentum als Bestandteil der Eigentumswohnung zugeordnet ist, erstreckt sich das Sondereigentum allenfalls auf den Bodenbelag; die darunterliegenden Schichten, die der Abdichtung gegen Feuchtigkeit und der Isolierung gegen Temperatur- und Geräuscheinwirkungen dienen, sind zwingend gemeinschaftliches Eigentum gemäß § 5 Abs. 2 WEG (h.R.M.).

2. Wohnungseigentümer können nun durch Mehrheitsbeschluss festlegen, in welcher Weise Pflanzbeete auf einer im Sondereigentum stehenden Terrasse angelegt werden dürfen, wenn nur so der Gefahr von Schäden für das gemeinschaftliche Eigentum begegnet werden kann. Die Befugnis der Eigentümer, über Gestaltung von Pflanzbeeten im Detail zu beschließen, ergibt sich aus § 15 Abs. 2 WEG; Einschränkungen werden insoweit vor allem durch § 14 Nr. 1 WEG konkretisiert. Nachteile bzgl. einer Terrassenbepflanzung können sich ergeben aus Gründen der Erschwerung bei einer Schadensfeststellung, aus der Zuordnung und Behebung von Schäden am Gemeinschaftseigentum oder auch durch eine erhöhte Reparaturanfälligkeit des gemeinschaftlichen Eigentums (vgl. BayObLG Z 1990, 120/123 und WE 1989, 65/66). Handlungsverpflichtungen können also durchaus über Mehrheitsbeschluss gemäß § 15 Abs. 2 WEG näher konkretisiert werden (vgl. auch BayObLG WE 1992, 152/153 und 707), wobei einem Terrasseneigentümer solchermaßen Grenzen gesetzt werden dürfen, dass eine Gefährdung der Dachhaut durch Pflanzbeete von vornherein ausscheidet (BayObLG, NJW-RR 1991, 976/977 und WE 92, 203 und WM 93, 206).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • § 22 Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) / I. Tathandlung: Körperliche Misshandlung und/oder Gesundheitsbeschädigung
    1
  • AGS 02/2022, Kostenerstattung nach Verfahrenstrennung / I. Sachverhalt
    1
  • AGS 07/2022, Rahmengebühren für den Nebenklägervertreter ... / I. Sachverhalt
    1
  • AGS Nr.12/2012, Kein Verjährungseinwand im Kostenfestsetzungsverfahren
    1
  • Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 19 Überschuldung / 5. Aufsatzliteratur
    1
  • ZErb 03/2021, Zur Anfechtung einer Erbausschlagungserklä ... / 1 Tatbestand
    1
  • § 1 Kaufmannsbegriff / 2. Herabsinken auf kleingewerbliches Niveau
    0
  • § 1 Sachenrecht / A. Sondereigentum am Grundstück (§§ 3 Abs. 1 S. 2 u. 2; 3; 5 Abs. 1 S. 2 WEG)
    0
  • § 1 Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern / II. Bedarf
    0
  • § 12 Produkthaftpflichtversicherung / 3. Zielsetzung des Produkthaftpflichtmodells
    0
  • § 12 Produkthaftpflichtversicherung / VIII. Zeitliche Begrenzung (Ziff. 7)
    0
  • § 13 Die prozessuale Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen / 1. Allgemeines
    0
  • § 13 Versicherungsrecht im Verkehrsrecht (Versicherungsr ... / B. Vertragsschluss
    0
  • § 14 Kündigung des Dienstvertrags von Organmitgliedern ( ... / IX. Zugang und Zustellung
    0
  • § 15 Kündigung und Insolvenz / I. Kündigungsbefugnis
    0
  • § 16 Vertragstypen / 6. Inhalt des Geschäftsführervertrags – Vertragsgestaltung
    0
  • § 2 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) / 2. Auf das Ausscheiden des Gesellschafters anwendbare Vorschriften
    0
  • § 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen
    0
  • § 2 Pfändung von Arbeitseinkommen / a) Gesetzliche Grundlagen
    0
  • § 2 Urheberrecht / 4. Schranken als Ausdruck des Interessenausgleichs
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


BayObLG 2Z BR 105/93
BayObLG 2Z BR 105/93

  Entscheidungsstichwort (Thema) Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen  Verfahrensgang AG München (Aktenzeichen UR II 63/93) LG München I (Aktenzeichen 1 T 4329/93)   Tenor I. Die sofortige weitere Beschwerde der ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Anwaltliches Fachwissen Software Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren