Die Erweiterung des Bundesdatenschutzgesetzes hat es in sich: Sie schränkt Handlungsspielräume von Personalern drastisch ein.
- Datenschutz: Die neuen Gebote des Beschäftigtendatenschutzgesetzes.
- In der Regel ist ein Datenschutzbeauftragter gesetzliche Pflicht. Wer ihn einsetzt, muss einiges beachten – auch den neuen Beschäftigtendatenschutz.
- Bei der praktischen Umsetzung der neuen Pflichten zum Datenschutz kann eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat helfen.