Personalmagazin Ausgabe 11/2009 | Personalmagazin

Betriebsratswahlen sind zwar Sache der Belegschaft. Personalverantwortliche sollten aber wissen, wo ihre Gestaltungsspielräume sind.

  • Was muss der Arbeitgeber bei der kommenden Betriebsratswahl beachten? Ein Überblick über die Pflichten vor, während und nach der Wahl.

  • Die Bedeutung der Wahlliste: Festgestellt werden bei den Betriebsratswahlen die wahlberechtigten Arbeitnehmer. Grund für Arbeitgeber, hier genau hinzusehen.
  • Wann liegt ein Fehler vor, der eine Wahlwiederholung notwendig macht? Die Arbeitsgerichte sind mit dieser Frage häufig beschäftigt.
  • Nicht nur Betriebsräte, sondern auch die im Vorfeld einer Wahl beteiligten Arbeitnehmer genießen einen besonderen Kündigungsschutz.
  • Ein Betriebsratsamt kann nicht rückwirkend entfallen. Über Details des besonderen Kündigungsschutzes sprachen wir mit einem Arbeitsrechtler.
  • Bei der Schulung der Betriebsräte ist der Einfluss des Arbeitgebers auf die Auswahl der Veranstaltungen und Veranstalter nur begrenzt.



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