Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Zulagen / 3.1.1.2 Zulage für ständige Wechselschichtarbeit bei Urlaub und Krankheit

Jutta Schwerdle
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

In Satz 2 der Protokollerklärung zu § 27 TVöD (Zusatzurlaub) ist klargestellt, dass Unterbrechungen durch Arbeitsbefreiung, Freizeitausgleich, bezahlten Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit in den Grenzen der Entgeltfortzahlung nach § 22 unschädlich sind, und damit auch bei solchen Unterbrechungen der tatsächlich geleisteten Schichtarbeit noch "ständige Wechselschichtarbeit" vorliegt.

Zunächst war fraglich, ob diese Regelung nur hinsichtlich des Anspruchs auf Zusatzurlaub Wirkung entfaltet oder auch für den Anspruch auf die Wechselschichtzulage nach § 8 gilt. Zu der bis 30.9.2005 gültigen Tarifregelung in § 33a BAT hatte das BAG noch entschieden, dass es unschädlich sei, wenn die/der Beschäftigte die Früh- oder Spätschicht wegen Urlaub oder Krankheit nicht geleistet hat.[1] Die Nachtschichtstunden mussten nach BAT jedoch tatsächlich geleistet sein.

Das BAG hatte in seinem Urteil vom 24.9.2008[2] im Rahmen eines sog. obiter dictum [lat. nebenbei Gesagten] diesbezüglich eine Rechtsprechungsänderung angedeutet. § 8 Abs. 5 TVöD enthalte einen von § 33a BAT abweichenden Wortlaut und verlange insgesamt die "Leistung" der Wechselschichtarbeit. Es spreche viel dafür, dass die Entscheidung, wonach der Ausfall einer Schicht wegen Urlaub oder Krankheit für den Anspruch auf Wechselschichtzulage unschädlich sei, "nicht mehr so ergehen" könne. In der Folge hatten mehrere Landesarbeitsgerichte[3] einen Anspruch auf Weiterzahlung der Schichtzulage während des Urlaubs abgelehnt. Voraussetzung für die Schichtzulage sei, dass der Mitarbeiter während der fraglichen Zeit tatsächlich im Schichtdienst arbeite. Die Schichtzulage sei eine Entschädigung für Störungen im Lebensrhythmus eines Beschäftigten. Während des Urlaubs bestehe diese besondere Belastung jedoch nicht, sodass für eine Weiterzahlung kei...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.442
  • Altersrente (für langjährig Versicherte) / 2.2 Vertrauensschutz
    1.148
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    879
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    821
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    820
  • Jubiläumszuwendung
    764
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    725
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    720
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    703
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    693
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    679
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    675
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    669
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    634
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    625
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    622
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    610
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    607
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    607
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    591
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe TVöD Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Haufe Shop: Effiziente Verwaltung
Effiziente Verwaltung
Bild: Haufe Shop

Wie kann die öffentliche Verwaltung trotz hoher Belastung handlungsfähig bleiben? Der Schlüssel liegt in der Art, wie Entscheidungen getroffen,  Prozesse gestaltet, Standards gesetzt und Ressourcen gesteuert werden.


Zulagen
Zulagen

1 Einleitung Neben dem Entgelt im engeren Sinne werden den Beschäftigten Zulagen unterschiedlichster Art und Höhe gewährt. 1.1 Zulagen im TVöD Der TVöD enthält Regelungen z. B. zu Entgeltgruppenzulagen Wechselschicht- und Schichtzulagen (§ 8 ...

4 Wochen testen


Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren