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Arbeitszeitmodelle, allgemeine Verwaltung / 8 Abwicklung im Jahresstundenkonto, Ampelkonto

Stefanie Hock
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Erfahrungsgemäß bewegen sich in klassischen Gleitzeitsystemen die individuellen Zeitsalden fast ausschließlich im positiven Bereich – meist nahe der Grenze des höchstzulässigen Zeitübertrags (bisher meistens 10 Stunden zu Monatsende). Wenn dann bei erhöhtem Arbeitsanfall längere Tagesarbeitszeiten erforderlich werden, verbleibt oft nur die Anordnung von Überstunden oder die fast immer als ungerecht empfundene Kappung der über das übertragbare Plus hinausgehenden Zeitguthaben. In modernen Gleitzeitsystemen wird daher mehr und mehr auf flexible Zeitkonten übergegangen, in denen auf automatische Kappung verzichtet wird.

 
Praxis-Tipp

Nach der Rechtsprechung ist es bei Zeitkonten nicht mehr zulässig, ab einem bestimmten Volumen einen ersatzlosen Wegfall der darüber hinaus geleisteten Stunden zu vereinbaren.[1]

Insbesondere ist die Kappung von Zeitsalden problematisch, soweit der Arbeitgeber die geleistete Arbeitszeit angeordnet, gebilligt oder geduldet hat. Allerdings kann die Kappung von Arbeitszeitsalden als Regelungen zur Verteilung der Arbeitszeit wirksam sein, wenn dadurch bestimmt werden soll, dass der Arbeitnehmer von den Möglichkeiten einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung nur innerhalb des gesetzlichen bzw. betrieblich festgelegten Rahmens Gebrauch machen kann. Die Frage, ob eine Kappung der Arbeitsstunden zulässig ist oder im Einzelfall doch anzurechnen bzw. zu vergüten sind, ist danach zu bewerten, ob der Arbeitgeber die Arbeitsstunden ausdrücklich oder stillschweigend angeordnet, gebilligt oder geduldet hat.

In neueren Gleitzeitmodellen[2] werden Zeitkonten häufig nach dem Modell eines "Ampelkontos" geführt. Dies bezieht sich auf die 2 oder 3 "Ampelphasen", in die es unterteilt ist. Im Unterschied zu den oben beschriebenen Zeitkonten hat das Modell keine Kappungsgrenz...

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