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Verordnung (EU) Nr. 1231/2010 des europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Ausdehnung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 auf Drittstaatsangehörige, die ausschließlich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht bereits unter diese Verordnungen fallen

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Vorbemerkungen

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 79 Absatz 2 Buchstabe b,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses[1],

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren[2],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Europäische Parlament[3], der Rat und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss[4] haben sich dafür ausgesprochen, Staatsangehörige von Drittstaaten, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten, durch die Zuerkennung einheitlicher Rechte, die so weit wie möglich den Rechten der Unionsbürger entsprechen, besser zu integrieren.

(2) Der Rat (Justiz und Inneres) vom 1. Dezember 2005 hat unterstrichen, dass die Union eine gerechte Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten, sicherstellen muss und dass eine energischere Integrationspolitik darauf gerichtet sein sollte, ihnen Rechte und Pflichten zuzuerkennen, die mit denen der Unionsbürger vergleichbar sind.

(3) Mit der Verordnung (EG) Nr. 859/2003 des Rates[5] wurde die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und die Verordnung (EWG) Nr. 574/72 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten auf Drittstaatsangehörige ausgedehnt, die ausschließlich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht bereits unter diese Verordnungen fielen.

(4) Die vorliegende Verordnung achtet die Grundrechte und wahrt die Grundsätze, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden, insbesondere deren Artikel 34 Absatz 2.

(5) Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinie...

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