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Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern [bis 30.04.2010]

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[1] Die Verordnung (EG) Nr. 987/2009 bestimmt in Artikel 96:

(1) Die Verordnung (EWG) Nr. 574/72 wird mit Wirkung vom 1. Mai 2010 aufgehoben.

Die Verordnung (EWG) Nr. 574/72 bleibt jedoch in Kraft und behält ihre Rechtswirkung für die Zwecke

a) der Verordnung (EG) Nr. 859/2003 des Rates vom 14. Mai 2003 zur Ausdehnung der Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 auf Drittstaatsangehörige, die ausschließlich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht bereits unter diese Bestimmungen fallen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 1), solange die genannte Verordnung nicht aufgehoben oder geändert ist;

b) der Verordnung (EWG) Nr. 1661/85 des Rates vom 13. Juni 1985 zur Festlegung der technischen Anpassungen der Gemeinschaftsregelung auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit der Wanderarbeitnehmer in Bezug auf Grönland (ABl. L 160 vom 20.6.1985, S. 7), solange die genannte Verordnung nicht aufgehoben oder geändert ist;

c) des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 1), des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (ABl. L 114 vom 30.4.2004, S. 6) sowie anderer Abkommen, die eine Verweisung auf die Verordnung (EWG) Nr. 574/72 enthalten, solange die genannten Abkommen nicht infolge der Durchführungsverordnung geändert worden sind.

(2) In der Richtlinie 98/49/EG des Rates vom 29. Juni 1998 zur Wahrung ergänzender Rentenansprüche von Arbeitnehmern und Selbständigen, die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu- und abwandern (ABl. L 209 vom 25.7.1998, S. 46), und generell in allen anderen Rechtsakten der Gemeinschaft gelten Verweisungen auf die Verordnung (EWG) Nr. 574/72 als Verweisungen auf die Durchf...

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